{"id":60157,"date":"2024-01-25T16:24:04","date_gmt":"2024-01-25T07:24:04","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=60157"},"modified":"2024-04-11T07:20:30","modified_gmt":"2024-04-10T22:20:30","slug":"domain-change-lawyer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer","title":{"rendered":"Was ist das Verfahren zur Streitbeilegung bei Antr\u00e4gen auf Domain\u00fcbertragung?"},"content":{"rendered":"\n<p>In der heutigen Zeit, in der die Bedeutung von Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten wie Vertrieb und \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u00fcber das Internet zugenommen hat, kann es zu Problemen f\u00fchren, wenn andere Ihre Firmen- oder Produktnamen als Dom\u00e4nen registrieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Dagegen kann man mit einem Verfahren namens &#8220;Antrag auf Dom\u00e4nen\u00fcbertragung&#8221; vorgehen. Es ist nicht zul\u00e4ssig, das Recht auf eine Dom\u00e4ne nur aufgrund der Tatsache zu beanspruchen, dass man sie zuerst registriert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel erl\u00e4utern wir das &#8220;Verfahren zur Dom\u00e4nen\u00fcbertragung&#8221;, insbesondere den &#8220;Streitbeilegungsprozess&#8221;, und geben Beispiele f\u00fcr Gerichtsverfahren, wenn man mit dem Ergebnis des Streitbeilegungsprozesses nicht einverstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Anforderung_zur_Ubertragung_von_Domains\" title=\" Anforderung zur \u00dcbertragung von Domains \"> Anforderung zur \u00dcbertragung von Domains <\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Streitbeilegung\" title=\"Streitbeilegung\">Streitbeilegung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Klage\" title=\" Klage \"> Klage <\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Registrierung_und_Ubertragung_von_goo-Domainnamen\" title=\"Registrierung und \u00dcbertragung von goo-Domainnamen\">Registrierung und \u00dcbertragung von goo-Domainnamen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Erforderliche_Voraussetzungen_fur_die_Beantragung_einer_Domainnamenubertragung\" title=\" Erforderliche Voraussetzungen f\u00fcr die Beantragung einer Domainnamen\u00fcbertragung \"> Erforderliche Voraussetzungen f\u00fcr die Beantragung einer Domainnamen\u00fcbertragung <\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Hat_NTT-X_Rechte_oder_berechtigte_Interessen\" title=\" Hat NTT-X Rechte oder berechtigte Interessen? \"> Hat NTT-X Rechte oder berechtigte Interessen? <\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Ahnlichkeit_von_Domainnamen\" title=\" \u00c4hnlichkeit von Domainnamen \"> \u00c4hnlichkeit von Domainnamen <\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Rechte_oder_berechtigte_Interessen_an_der_Registrierung_von_Domainnamen\" title=\" Rechte oder berechtigte Interessen an der Registrierung von Domainnamen \"> Rechte oder berechtigte Interessen an der Registrierung von Domainnamen <\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Ob_es_fur_unrechtmasige_Zwecke_registriert_oder_verwendet_wird\" title=\" Ob es f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke registriert oder verwendet wird \"> Ob es f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke registriert oder verwendet wird <\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/domain-change-lawyer\/#Zusammenfassung\" title=\" Zusammenfassung \"> Zusammenfassung <\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anforderung_zur_Ubertragung_von_Domains\"><\/span> Anforderung zur \u00dcbertragung von Domains <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/monolith.law\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/shutterstock_1177350079-1024x682.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-9666\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Es gibt zwei Wege, um eine Stornierung oder \u00dcbertragung eines Domainnamens zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Streitbeilegung\"><\/span>Streitbeilegung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<ul>\n<li> F\u00fcr JP-Domainnamen k\u00f6nnen Sie eine Streitbeilegung bei einer von der JPNIC (Japan Network Information Center, eine gemeinn\u00fctzige Organisation) anerkannten Streitbeilegungsstelle gem\u00e4\u00df der von der JPNIC festgelegten &#8220;JP-Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie&#8221; beantragen. Der Antragsteller kann eine Stornierung der Domainnamenregistrierung des Registranten oder eine \u00dcbertragung der betreffenden Domainnamenregistrierung auf den Antragsteller beantragen. <\/li>\n\n\n\n<li> F\u00fcr allgemeine Domainnamen k\u00f6nnen Sie eine Streitbeilegung bei einer von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) anerkannten Streitbeilegungsstelle gem\u00e4\u00df der von der ICANN festgelegten &#8220;Einheitlichen Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie&#8221; beantragen. Der Antragsteller kann eine Stornierung der Domainnamenregistrierung des Registranten oder eine \u00dcbertragung der betreffenden Domainnamenregistrierung auf den Antragsteller beantragen. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Klage\"><\/span> Klage <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<ul>\n<li> Sie k\u00f6nnen eine Klage vor Gericht einreichen und diese auf der Grundlage des japanischen Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs (Japanisches Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs) bearbeiten lassen. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p> Bez\u00fcglich der &#8220;Anforderung zur \u00dcbertragung von Domains&#8221; wird die Klage in einem anderen Artikel auf unserer Website mit dem Titel &#8220;Beziehung zwischen Unternehmensnamen\/Produktnamen und Marken\/Domains&#8221; erl\u00e4utert. <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/monolith.law\/corporate\/domain-trademark-company\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/monolith.law\/corporate\/domain-trademark-company[ja]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p> Die Streitbeilegung ist einfach und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch (maximal 57 Tage), hat jedoch keine rechtliche Bindungskraft. Wenn eine Partei mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden ist, kann sie Klage beim zust\u00e4ndigen Gericht einreichen, so dass dies nicht die endg\u00fcltige Entscheidung ist. Wie wird also tats\u00e4chlich entschieden, wenn es zu einem Prozess kommt, in Bezug auf die &#8220;Stornierung oder \u00dcbertragung von Domainnamen&#8221;? <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Registrierung_und_Ubertragung_von_goo-Domainnamen\"><\/span>Registrierung und \u00dcbertragung von goo-Domainnamen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>goo ist ein Portal, das von der NTT-Gruppe betrieben wird. Bez\u00fcglich dieses Portals wurde die Registrierung und \u00dcbertragung von Domainnamen vor Gericht verhandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Popcorn Company erhielt im August 1996 von der JPNIC (Japan Network Information Center, eine gemeinn\u00fctzige Organisation) die Registrierung des Domainnamens &#8220;goo.co.jp&#8221;. Im Gegenzug erhielt NTT-X (sp\u00e4ter NTT Resonant) im Februar 1997 auf die gleiche Weise die Registrierung des Domainnamens &#8220;goo.ne.jp&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p>NTT-X betrieb eine Suchmaschine unter dem Domainnamen &#8220;goo.ne.jp&#8221;. Die Nutzung des Domainnamens &#8220;goo.co.jp&#8221; durch die Popcorn Company f\u00fchrte jedoch zu Verwechslungen hinsichtlich der Herkunft und dazu, dass man bei der Auswahl von &#8220;goo.co.jp&#8221; automatisch auf eine Erwachsenen-Website weitergeleitet wurde. Aufgrund dieser Gr\u00fcnde reichte NTT-X im November 2000 beim Industrieeigentums-Schiedszentrum (heute umbenannt in &#8220;Japan Intellectual Property Arbitration Center&#8221;) einen Antrag auf \u00dcbertragung des Domainnamens &#8220;goo.co.jp&#8221; der Popcorn Company an NTT-X ein. Als Reaktion darauf erkannte das Zentrum im Februar 2001 den Antrag von NTT-X an und wies die Popcorn Company an, den Domainnamen &#8220;goo.co.jp&#8221; an NTT-X zu \u00fcbertragen. Die Popcorn Company war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und reichte beim Bezirksgericht Tokio eine Klage ein, um die Best\u00e4tigung ihres Rechts zur Nutzung des Domainnamens &#8220;goo.co.jp&#8221; zu erlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Streitigkeiten \u00fcber Domainnamen und Marken k\u00f6nnen wie folgt klassifiziert werden:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Erforderliche_Voraussetzungen_fur_die_Beantragung_einer_Domainnamenubertragung\"><\/span> Erforderliche Voraussetzungen f\u00fcr die Beantragung einer Domainnamen\u00fcbertragung <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die von JPNIC (Japan Network Information Center) festgelegte JP-DRP (Japanische Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie) legt die Anforderungen fest, die f\u00fcr die Beantragung einer Domainnamen\u00fcbertragung erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Domainname des Registranten ist identisch oder so \u00e4hnlich mit einer Marke oder einer anderen Bezeichnung, an der der Antragsteller Rechte oder berechtigte Interessen hat, dass er Verwechslungen verursachen kann.<\/li>\n\n\n\n<li> Der Registrant hat keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Registrierung des betreffenden Domainnamens.<\/li>\n\n\n\n<li> Der betreffende Domainname des Registranten wurde mit betr\u00fcgerischer Absicht registriert oder verwendet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>In diesem Fall war strittig, ob diese drei Anforderungen erf\u00fcllt waren oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Hat_NTT-X_Rechte_oder_berechtigte_Interessen\"><\/span> Hat NTT-X Rechte oder berechtigte Interessen? <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst stellt sich die Frage, ob NTT-X gem\u00e4\u00df Anforderung 1 Rechte oder berechtigte Interessen hat. NTT-X hat von April bis September 2000 allein etwa 520 Millionen Yen f\u00fcr Werbung ausgegeben, darunter Fernsehwerbung, Zeitungsanzeigen, Zeitschriftenanzeigen, Bannerwerbung und Veranstaltungen. Es wurde in zahlreichen Zeitungen, Zeitschriften, Webartikeln und E-Mail-Newslettern vorgestellt und mehrmals im Fernsehen behandelt. Dar\u00fcber hinaus hat die von der Japan Research Center Ltd. ver\u00f6ffentlichte &#8220;Japan Access Rating&#8221;-Umfrage, ein Indikator f\u00fcr die Zugriffsrate von Websites im Internet, stets gezeigt, dass die beklagte Website immer an der Spitze steht. Die tats\u00e4chliche Anzahl der Seitenaufrufe pro Tag auf der beklagten Website hat innerhalb von f\u00fcnf Monaten nach dem Start des Dienstes eine Million \u00fcberschritten und war bis Juli 2000 (Heisei 12) auf 14,5 Millionen gestiegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftseinnahmen, die die NTT-Gruppe aus dem goo-bezogenen Gesch\u00e4ft erzielt hat, beliefen sich 1999 auf etwa 1,16 Milliarden Yen und in der ersten H\u00e4lfte des Jahres 2000 auf etwa 950 Millionen Yen. Da goo haupts\u00e4chlich kostenlose Dienste wie Suchdienste anbietet, stammen die meisten dieser Einnahmen aus Werbung auf der Website.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund dieser Tatsachen wurde anerkannt, dass NTT-X Rechte oder berechtigte Interessen am goo-Domainnamen hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ahnlichkeit_von_Domainnamen\"><\/span> \u00c4hnlichkeit von Domainnamen <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Domainname, einschlie\u00dflich der Top-Level-Domain und der Second-Level-Domain, repr\u00e4sentiert als Ganzes die &#8220;Adresse&#8221; und den &#8220;Namen&#8221; des Informationsanbieters im Internet. Die Popcorn-Gesellschaft hat argumentiert, dass ein Domainname mit einer anderen Second-Level-Domain eine v\u00f6llig andere &#8220;Adresse&#8221; und &#8220;Namen&#8221; darstellt, also ein v\u00f6llig anderer Domainname ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht stimmte zu, dass ein Domainname mit einer anderen Second-Level-Domain als ein anderer Domainname betrachtet werden kann. Der Domainname der Popcorn-Gesellschaft besteht jedoch aus dem &#8220;jp&#8221;-Teil, der den L\u00e4ndercode der Top-Level-Domain bildet, dem &#8220;co&#8221;-Teil, der den Organisationscode der Second-Level-Domain bildet, und dem &#8220;goo&#8221;-Teil, der den Code des Domainnamenbenutzers (Host) darstellt. Der &#8220;co.jp&#8221;-Teil zeigt lediglich an, dass der Domainname der Popcorn-Gesellschaft von JPNIC verwaltet wird und dass der Registrant ein Unternehmen ist. Dies ist bei vielen Domainnamen der Fall. Das Gericht stellte fest, dass der &#8220;goo&#8221;-Teil des Domainnamens der Popcorn-Gesellschaft die Hauptidentifikationskraft hat und daher der wesentliche Teil des Domainnamens der Popcorn-Gesellschaft ist und als &#8220;Goo&#8221; bezeichnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der anderen Seite sind die Marken 1 von NTT-X in Gro\u00dfbuchstaben &#8220;GOO&#8221; und darunter in Katakana &#8220;\u30b0\u30fc&#8221; geschrieben. Marke 2 ist eine grafische Darstellung von &#8220;goo&#8221; in Kleinbuchstaben. Beide Marken von NTT-X werden als &#8220;Goo&#8221; bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte fest, dass unter Ber\u00fccksichtigung dieser Fakten und der Bekanntheit der NTT-X-Website der Domainname der Popcorn-Gesellschaft so \u00e4hnlich ist, dass er mit den Marken, Anzeigen und Domainnamen von NTT-X verwechselt werden kann. Das Gericht stellte fest, dass die Frage, ob es eine \u00c4hnlichkeit gibt oder nicht, objektiv beurteilt werden sollte, unabh\u00e4ngig von der Reihenfolge der Registrierung und subjektiven Wahrnehmungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechte_oder_berechtigte_Interessen_an_der_Registrierung_von_Domainnamen\"><\/span> Rechte oder berechtigte Interessen an der Registrierung von Domainnamen <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p> &#8220;goo.co.jp&#8221; ist der Domainname einer Website, die urspr\u00fcnglich von der Firma Popcorn, die haupts\u00e4chlich ein Karaoke-Gesch\u00e4ft betrieb, als Community-Website f\u00fcr Obersch\u00fclerinnen gegr\u00fcndet wurde, um Karaoke-Kunden anzuziehen. Es wird anerkannt, auch von Gerichten, dass sie nicht mit betr\u00fcgerischen Absichten registriert wurde. <\/p>\n\n\n\n<p> Allerdings waren die Zugriffe auf die Website gering und es gab mehr Zugriffe von erwachsenen M\u00e4nnern, die an Obersch\u00fclerinnen interessiert waren, als von den Obersch\u00fclerinnen selbst, was nicht zu den Ums\u00e4tzen des Karaoke-Gesch\u00e4fts beitrug. Daher begann die Firma Popcorn, Bannerwerbung auf Erwachsenen-Websites zu schalten, um Zugriffe von erwachsenen M\u00e4nnern zu erhalten, w\u00e4hrend die Inhalte der Kl\u00e4ger-Website die gleichen blieben wie auf der urspr\u00fcnglichen Community-Website f\u00fcr Obersch\u00fclerinnen. Schlie\u00dflich \u00e4nderte sie die Website so, dass sie automatisch auf andere Erwachsenen-Websites weiterleitet, machte es unm\u00f6glich, die Community-Website f\u00fcr Obersch\u00fclerinnen zu sehen, und begann, Gewinne basierend auf der Anzahl der Zugriffe zu erhalten. <\/p>\n\n\n\n<p> Das Gericht stellte fest, dass in der Werbung der Firma Popcorn kein Hinweis auf den Handelsnamen der Firma Popcorn vorhanden war und nur der Name des Agenten als &#8220;GOO! Support und Kontakt&#8221; angezeigt wurde. Dar\u00fcber hinaus gab es keine ausreichenden Beweise daf\u00fcr, dass die Firma Popcorn unter dem Namen &#8220;goo.co.jp&#8221; oder &#8220;goo&#8221; bekannt war, wie zum Beispiel die Tatsache, dass sie die Website oder den betreffenden Domainnamen in Verbindung mit der Firma Popcorn beworben hatte. Daher konnte nicht angenommen werden, dass die Firma Popcorn allgemein unter dem Namen &#8220;goo.co.jp&#8221; oder &#8220;goo&#8221; bekannt war, und es konnte nicht angenommen werden, dass es Umst\u00e4nde gab, die ausreichten, um anzunehmen, dass die Firma Popcorn Rechte oder berechtigte Interessen an &#8220;goo.co.jp&#8221; hatte. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ob_es_fur_unrechtmasige_Zwecke_registriert_oder_verwendet_wird\"><\/span> Ob es f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke registriert oder verwendet wird <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte fest, dass die Firma Popcorn die Nutzung von &#8220;goo.co.jp&#8221;, die sie fortgesetzt hatte, bevor goo bekannt wurde, stark ver\u00e4ndert hatte, nachdem goo bekannt wurde, und sie nur noch f\u00fcr den Zweck der Weiterleitung nutzte. Sie erhielt nur noch Gewinnbeteiligungen von der Firma, die die Zielwebsite, eine Erwachsenenwebsite, betrieb, basierend auf der Anzahl der Zugriffe. Dies war gleichbedeutend mit der Er\u00f6ffnung einer separaten Website, die nur den gleichen Domainnamen hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem wurde festgestellt, dass, obwohl die Anzahl der Personen, die von &#8220;goo.co.jp&#8221; aus auf die Zielwebsite zugreifen, indem sie dem Link folgen, der deutlich macht, dass es sich um eine Erwachsenenwebsite handelt, nachdem &#8220;goo.co.jp&#8221; die automatische Weiterleitung gestoppt hat, nur einige Dutzend pro Tag betr\u00e4gt, im Vergleich zu 33.400 Zugriffen pro Tag auf &#8220;goo.co.jp&#8221;, es nicht angenommen werden kann, dass es viele Personen gibt, die &#8220;goo.co.jp&#8221; mit dem Ziel der Erwachseneninhalte besuchen. Es wurde angenommen, dass die meisten Personen, die auf &#8220;goo.co.jp&#8221; zugreifen, &#8220;goo.ne.jp&#8221; verwechseln oder einen Tippfehler machen, und da sie kommerziellen Gewinn aus den Fehlern der Nutzer ziehen,<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\">\n<p>Der Kl\u00e4ger behauptet, dass er den Domainnamen in diesem Fall vor der Bekanntheit der Beklagtenwebsite verwendet hat und dass der Beklagte, obwohl er von der Existenz des Domainnamens in diesem Fall wusste, den Domainnamen des Beklagten erworben und die M\u00f6glichkeit einer Verwechslung verursacht hat. Jedoch wird die Nutzung des Domainnamens in diesem Fall durch den Kl\u00e4ger nicht unbedingt gesch\u00fctzt, nur weil der Kl\u00e4ger den Domainnamen zuerst verwendet hat oder der Beklagte von der Existenz des Domainnamens wusste. Selbst wenn jemand den Domainnamen zuerst verwendet hat, wenn er ihn f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet hat, kann es sein, dass die Nutzung des Domainnamens nicht gesch\u00fctzt wird, was offensichtlich ist, wenn man die Streitbeilegungsrichtlinien betrachtet. Wie oben erw\u00e4hnt, wird angenommen, dass der Kl\u00e4ger unrechtm\u00e4\u00dfige Absichten hatte.<\/p>\n<cite> Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 26. April 2002 (2002 im Gregorianischen Kalender) <\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Das Gericht erkannte an, dass der Domainname f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet wurde, und wies die Klage der Firma Popcorn ab.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens, in diesem Fall legte die Firma Popcorn Berufung ein, aber das Obergericht Tokio wies die Berufung ab und das erstinstanzliche Urteil, das die \u00dcbertragung des Domainnamens &#8220;goo.co.jp&#8221; an NTT-X anordnete, wurde rechtskr\u00e4ftig (Urteil des Obergerichts Tokio vom 17. Oktober 2002 (2002 im Gregorianischen Kalender)). Dies war das erste Urteil auf Obergerichtsebene \u00fcber die Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinien f\u00fcr die \u00dcbertragung von Domainnamen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span> Zusammenfassung <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt zwei Wege, um eine Annullierung oder \u00dcbertragung eines Domainnamens zu beantragen. In diesem Fall wurde ein Streitbeilegungsverfahren durch eine von der JPNIC (Japan Network Information Center) anerkannte Streitbeilegungsstelle durchgef\u00fchrt. Es wird jedoch festgestellt, dass in F\u00e4llen, in denen eine Unterlassung der Nutzung des Domainnamens auf der Grundlage des japanischen Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs beantragt wurde, die Entscheidungen auf fast den gleichen Kriterien basieren.<\/p>\n\n\n\n<p>In beiden F\u00e4llen wird die Partei, gegen die eine \u00dcbertragung oder Annullierung beantragt wurde, behaupten, dass sie die Domain zuerst erworben hat. Jedoch wird allein aufgrund dieser Tatsache nicht anerkannt, dass sie das Recht hat, den Domainnamen zu besitzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der heutigen Zeit, in der die Bedeutung von Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten wie Vertrieb und \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u00fcber das Internet zugenommen hat, kann es zu Problemen f\u00fchren, wenn andere Ihre Firmen- oder  [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":68880,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16],"tags":[19,31],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60157"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60157"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60157\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":68881,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60157\/revisions\/68881"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68880"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60157"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60157"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60157"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}