{"id":71235,"date":"2025-03-21T23:21:32","date_gmt":"2025-03-21T14:21:32","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71235"},"modified":"2025-04-15T19:32:10","modified_gmt":"2025-04-15T10:32:10","slug":"copyright-infringement-game-bar-operation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-infringement-game-bar-operation","title":{"rendered":"M\u00f6gliche Urheberrechtsverletzungen beim Betrieb von Gaming-Bars"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zunahme von Game Bars und rechtliche Risiken<\/h2>\n\n\n\n<p>In den letzten Jahren hat die Anzahl der sogenannten &#8220;Game Bars&#8221;, in denen G\u00e4ste bei Speisen und Getr\u00e4nken gemeinsam Konsolenspiele spielen k\u00f6nnen, zugenommen. <br>Allerdings ist bei der F\u00fchrung eines Game Bars besondere Vorsicht hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten geboten. <br>Da die Darstellung von Spielen auf gro\u00dfen Bildschirmen in Game Bars zur weiteren Verbreitung und Entwicklung von Spielen beitragen kann, erscheint es aus der Perspektive der F\u00f6rderung von eSports notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Aktivit\u00e4ten legal durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. <br>Dennoch ist es bei der F\u00fchrung eines Game Bars entscheidend, die rechtlichen Risiken, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen, sorgf\u00e4ltig zu beachten und geeignete Ma\u00dfnahmen zu ergreifen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Vorf\u00fchrrecht im japanischen Urheberrecht und seine Beziehung zu Game Bars<\/h2>\n\n\n\n<p>Tats\u00e4chlich kam es im Juni Heisei 30 (2018) in Kyoto und Kobe zu Vorf\u00e4llen, bei denen Betreiber von Game Bars unter dem Verdacht der Verletzung des japanischen Urheberrechts verhaftet wurden (Artikel der Asahi Shimbun vom 2. August Heisei 30 (2018) \u201eErste Razzia gegen Game Bars \u2013 Was ist das Vorf\u00fchrrecht?\u201c).<br>In diesem Fall wurde das Handeln, bei dem Spielbildschirme von Heimkonsolen auf Fernsehbildschirmen gezeigt wurden, als Verletzung des in Artikel 22-2 des japanischen Urheberrechts festgelegten Vorf\u00fchrrechts angesehen.<br>Das Vorf\u00fchrrecht bezieht sich auf das Recht, ein Werk \u00f6ffentlich vorzuf\u00fchren, das hei\u00dft, es auf einer Leinwand oder einem Display zu zeigen und es einer unbestimmten oder bestimmten Vielzahl von Personen zu pr\u00e4sentieren oder h\u00f6rbar zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl es verschiedene Ansichten zur Einstufung von Spielen als Werke gibt, wurde in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall des Verkaufs gebrauchter Spielesoftware (siehe unten) anerkannt, dass bestimmte Spiele als \u201eFilmwerke\u201c gelten, und es wird angenommen, dass der Schutz als Filmwerk f\u00fcr einen bestimmten Bereich von Spielen gilt.<br>In einer solchen Situation ist das Risiko hoch, dass Game Bars, die Spiele auf Bildschirmen oder gro\u00dfen Displays zeigen und es mehreren Kunden im Laden erm\u00f6glichen, diese gleichzeitig zu sehen, des Vorf\u00fchrrechtsversto\u00dfes beschuldigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits, wenn in individuellen Kabinen oder \u00e4hnlichen Einrichtungen das Spiel so gespielt wird, dass nur der Spieler den Bildschirm sehen kann, ist die M\u00f6glichkeit einer Verletzung des Vorf\u00fchrrechts, da keine unbestimmte Anzahl von Personen zuschaut, relativ gering.<br>Es gibt Raum f\u00fcr Diskussionen dar\u00fcber, ob die Ausnahmebestimmung des Artikels 38 Absatz 3 Satz 2 des japanischen Urheberrechts, die f\u00fcr Fernsehsendungen gilt, auf Spielbildschirme angewendet werden kann, aber nach geltendem Recht gelten Spiele nicht als gesendete Werke, weshalb die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung als schwierig angesehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann selbst wenn keine Verletzung des Vorf\u00fchrrechts vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass Game Bars unter die Regulierung des japanischen Vergn\u00fcgungsst\u00e4ttengesetzes oder des Gesetzes zur Kontrolle von Vergn\u00fcgungs- und Am\u00fcsierbetrieben fallen.<br>Da viele Spieleentwicklungsunternehmen die kommerzielle Nutzung von Spielesoftware untersagen, besteht auch die M\u00f6glichkeit eines Vertragsbruchs, wenn die Software ohne Abschluss eines Lizenzvertrags den Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zunahme von Game Bars und rechtliche Risiken In den letzten Jahren hat die Anzahl der sogenannten &#8220;Game Bars&#8221;, in denen G\u00e4ste bei Speisen und Getr\u00e4nken gemeinsam Konsolenspiele spielen k\u00f6n [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71351,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[25,24],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71235"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71235"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71235\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71297,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71235\/revisions\/71297"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71351"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71235"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71235"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71235"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}