{"id":71372,"date":"2025-07-25T18:37:04","date_gmt":"2025-07-25T09:37:04","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71372"},"modified":"2025-08-10T11:00:41","modified_gmt":"2025-08-10T02:00:41","slug":"nasdaq-corporate-governance","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance","title":{"rendered":"Welche Corporate Governance Anforderungen sind f\u00fcr eine NASDAQ-Notierung erforderlich?"},"content":{"rendered":"\n<p>Einige m\u00f6gen den Eindruck haben, dass die Anforderungen an das Corporate Governance f\u00fcr japanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet sind, h\u00f6her sind als f\u00fcr solche, die an japanischen B\u00f6rsen notiert sind. Als Fazit l\u00e4sst sich jedoch sagen, dass man nicht behaupten kann, dass die Governance-Anforderungen f\u00fcr ein NASDAQ-Listing strenger sind. Warum das so ist, wird im Folgenden erl\u00e4utert, wobei die Corporate Governance-Anforderungen der NASDAQ-Listing-Standards im Hinblick auf japanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet werden m\u00f6chten, besprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie sp\u00e4ter erl\u00e4utert wird, gelten f\u00fcr japanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet werden, grunds\u00e4tzlich &#8220;Sonderregelungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen aus Sicht der Vereinigten Staaten&#8221;. Daher werden andere Anforderungen an das Corporate Governance gestellt als f\u00fcr amerikanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet sind. Dies ist ein wichtiger Punkt.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#NASDAQ-Notierungsstandards_und_Anforderungen_an_die_Corporate_Governance_in_Japan\" title=\"NASDAQ-Notierungsstandards und Anforderungen an die Corporate Governance in Japan\">NASDAQ-Notierungsstandards und Anforderungen an die Corporate Governance in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Japanische_Unternehmen_und_%E2%80%9CAuslandische_Privatemittenten%E2%80%9D\" title=\"Japanische Unternehmen und &#8220;Ausl\u00e4ndische Privatemittenten&#8221;\">Japanische Unternehmen und &#8220;Ausl\u00e4ndische Privatemittenten&#8221;<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Regulierungsmechanismen_fur_auslandische_private_Emittenten_unter_japanischem_Recht\" title=\"Regulierungsmechanismen f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht\">Regulierungsmechanismen f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Anforderungen_an_die_Corporate_Governance_fur_auslandische_private_Emittenten_unter_japanischem_Recht\" title=\"Anforderungen an die Corporate Governance f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht\">Anforderungen an die Corporate Governance f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Die_Zusammensetzung_des_Audit_Committees_bei_an_der_NASDAQ_gelisteten_japanischen_Unternehmen\" title=\"Die Zusammensetzung des Audit Committees bei an der NASDAQ gelisteten japanischen Unternehmen\">Die Zusammensetzung des Audit Committees bei an der NASDAQ gelisteten japanischen Unternehmen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Verantwortlichkeiten_und_Befugnisse_des_Prufungsausschusses_unter_japanischem_Recht\" title=\"Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses unter japanischem Recht\">Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Einhaltung_des_japanischen_Rechts_und_Corporate_Governance\" title=\"Einhaltung des japanischen Rechts und Corporate Governance\">Einhaltung des japanischen Rechts und Corporate Governance<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Corporate_Governance_das_japanische_Unternehmen_umsetzen_sollten\" title=\"Corporate Governance, das japanische Unternehmen umsetzen sollten\">Corporate Governance, das japanische Unternehmen umsetzen sollten<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/it\/nasdaq-corporate-governance\/#Vorstellung_der_Masnahmen_unserer_Kanzlei\" title=\"Vorstellung der Ma\u00dfnahmen unserer Kanzlei\">Vorstellung der Ma\u00dfnahmen unserer Kanzlei<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"NASDAQ-Notierungsstandards_und_Anforderungen_an_die_Corporate_Governance_in_Japan\"><\/span>NASDAQ-Notierungsstandards und Anforderungen an die Corporate Governance in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die NASDAQ-Notierungsstandards sind als &#8220;Rulebook &#8211; The Nasdaq Stock Market&#8221; ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Referenz: <a href=\"https:\/\/listingcenter.nasdaq.com\/rulebook\/nasdaq\/rules\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Rules | The Nasdaq Stock Market<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der NASDAQ-Markt ist in drei Kategorien unterteilt, und die Notierungsstandards sind in absteigender Strenge: &#8220;Global Select Market&#8221;, &#8220;Global Market&#8221; und &#8220;Capital Market&#8221;. Von diesen w\u00e4hlen viele japanische Unternehmen den &#8220;Capital Market&#8221; f\u00fcr ihre Notierung, da er die lockersten Notierungsstandards hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man eine Notierung am NASDAQ Capital Market anstrebt, m\u00fcssen im Wesentlichen die folgenden zwei Arten von Anforderungen erf\u00fcllt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die &#8220;quantitative listing requirements&#8221; (quantitativen Notierungsanforderungen) der Rule 5100, 5200 und 5500 Series (bez\u00fcglich der Anwendung dieser Regeln bei einer Notierung am Capital Market, siehe Rule 5005(a)(28))<\/li>\n\n\n\n<li>Die &#8220;corporate governance requirements&#8221; (Anforderungen an die Corporate Governance) der Rule 5600 Series (bez\u00fcglich der Anwendung dieser Regeln f\u00fcr alle Unternehmen, siehe Rule 5001)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel werden wir uns auf die letzteren, die Anforderungen an die Corporate Governance, konzentrieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu erg\u00e4nzen ist, dass f\u00fcr die anderen M\u00e4rkte als den Capital Market unterschiedliche Serien gelten: F\u00fcr den Global Select Market die 5300 Serie und f\u00fcr den Global Market die 5400 Serie.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Japanische_Unternehmen_und_%E2%80%9CAuslandische_Privatemittenten%E2%80%9D\"><\/span>Japanische Unternehmen und &#8220;Ausl\u00e4ndische Privatemittenten&#8221;<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Japanische Unternehmen werden \u00fcblicherweise als ausl\u00e4ndische Privatemittenten (Foreign Private Issuers, FPI) an der NASDAQ gelistet. Ausl\u00e4ndische Privatemittenten sind gem\u00e4\u00df Rule 3b-4 des Securities Exchange Act von 1934 (1934\u5e74\u8a3c\u5238\u53d6\u5f15\u6240\u6cd5) (1934) definiert als Unternehmen, die aus der Perspektive der Vereinigten Staaten als ausl\u00e4ndisch gelten.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\">\n<p>Ausl\u00e4ndische Privatemittenten sind, zum Zeitpunkt des letzten Gesch\u00e4ftstages des zuletzt abgeschlossenen zweiten Quartals, ausl\u00e4ndische Emittenten, die nicht von einer ausl\u00e4ndischen Regierung stammen und die keines der folgenden Kriterien erf\u00fcllen:<br>(1) Mehr als 50% der ausgegebenen Stimmrechtsaktien werden direkt oder indirekt von US-amerikanischen Einwohnern gehalten<br>(2) Eines der folgenden Kriterien trifft zu:<br>(i) Die Mehrheit der leitenden Angestellten oder Direktoren sind US-B\u00fcrger oder -Einwohner<br>(ii) Mehr als 50% der Verm\u00f6genswerte des Emittenten befinden sich in den USA<br>(iii) Der Hauptgesch\u00e4ftsbetrieb des Emittenten wird in den USA gef\u00fchrt<\/p>\n<cite>Securities Exchange Act von 1934 Rule 3b-4 \/ Interpretation durch unsere Kanzlei<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein Unternehmen als ausl\u00e4ndischer Privatemittent gilt, wenn Aktion\u00e4re, F\u00fchrungskr\u00e4fte, Verm\u00f6genswerte und Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten haupts\u00e4chlich in Japan (oder einem anderen Land au\u00dferhalb der USA) angesiedelt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Das oben Genannte definiert ausl\u00e4ndische Privatemittenten gem\u00e4\u00df dem Securities Exchange Act von 1934, aber auch in den NASDAQ-Listing-Standards Rule 5005(19) und 5005(1) wird der Begriff in gleicher Weise verwendet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Regulierungsmechanismen_fur_auslandische_private_Emittenten_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Regulierungsmechanismen f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/monolith.law\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/c79a35a0a2e7bf492ef787639764142d.jpg\" alt=\"Regulierungsmechanismen f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht\" class=\"wp-image-126982\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten gilt die Regel 5615(a)(3), die folgende Bestimmungen vorsieht:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Ausl\u00e4ndische private Emittenten k\u00f6nnen anstelle der Anforderungen der Rule 5600-Serie, der Offenlegung der Direktorenverg\u00fctung gem\u00e4\u00df Rule 5250(b)(3) und der Verteilung von Jahres- und anderen Berichten gem\u00e4\u00df Rule 5250(d) den Gepflogenheiten ihres Heimatlandes folgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sie m\u00fcssen jedoch die Benachrichtigungspflicht bei Compliance-Verst\u00f6\u00dfen (Rule 5625), die Stimmrechtsanforderungen (Rule 5640), die Diversit\u00e4tsanforderungen f\u00fcr Direktoren (Rule 5605(f)) und die Offenlegungsvorschriften zur Diversit\u00e4t des Vorstands (Rule 5606) einhalten und einen Pr\u00fcfungsausschuss gem\u00e4\u00df Rule 5605(c)(3) einrichten, dessen Mitglieder die Unabh\u00e4ngigkeitsanforderungen von Rule 5605(c)(2)(A)(ii) erf\u00fcllen m\u00fcssen.<\/li>\n\n\n\n<li>Abgesehen von den in diesem Abschnitt festgelegten F\u00e4llen m\u00fcssen ausl\u00e4ndische private Emittenten den Anforderungen der Rule 5000-Serie entsprechen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Durch diese Bestimmungen wird ausl\u00e4ndischen privaten Emittenten folgende Disziplin auferlegt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>F\u00fcr die in den Serien 5200, insbesondere 5250(b)(3) und 5250(d) festgelegten Punkte, k\u00f6nnen sie anstelle dieser den Gepflogenheiten ihres Heimatlandes folgen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Serie 5600 k\u00f6nnen sie grunds\u00e4tzlich anstelle dieser den Gepflogenheiten ihres Heimatlandes folgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausnahmsweise m\u00fcssen die Regeln 5625, 5640, 5605(f), 5606, 5605(c)(3) und 5605(c)(2)(A)(ii) die NASDAQ-Listing-Standards anwenden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Als Ergebnis m\u00fcssen japanische Unternehmen nicht die meisten allgemeinen Corporate-Governance-Anforderungen der NASDAQ erf\u00fcllen. Beispielsweise ist bei der NASDAQ im Allgemeinen die Einrichtung eines Verg\u00fctungsausschusses erforderlich, aber auch hier ist es m\u00f6glich, stattdessen den Gepflogenheiten des eigenen Landes zu folgen. F\u00fcr an der NASDAQ gelistete japanische Unternehmen ist es zur Standardpraxis geworden, dem Vorstand dieselbe Funktion zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anforderungen_an_die_Corporate_Governance_fur_auslandische_private_Emittenten_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Anforderungen an die Corporate Governance f\u00fcr ausl\u00e4ndische private Emittenten unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Ausl\u00e4ndische private Emittenten k\u00f6nnen nicht einfach &#8220;stattdessen ihren eigenen nationalen Gepflogenheiten folgen&#8221;, sondern m\u00fcssen bestimmte Anforderungen der NASDAQ-Notierungsstandards erf\u00fcllen, die wie folgt sind:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Rule 5625 (Benachrichtigungspflicht bei Nichtkonformit\u00e4t): Wenn ein Unternehmen eine Verletzung der Rule 5600 Series feststellt, muss es NASDAQ umgehend dar\u00fcber informieren. Dies sollte jedoch eher als eine nach der Notierung zu befolgende Verpflichtung und nicht als eine &#8220;Notierungsanforderung&#8221; betrachtet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Rule 5640 (Stimmrechtsanforderungen): Die Stimmrechte der Aktion\u00e4re d\u00fcrfen durch Unternehmenshandlungen oder -emissionen nicht ungerechtfertigt reduziert oder eingeschr\u00e4nkt werden. Beispiele f\u00fcr solche Unternehmenshandlungen oder -emissionen umfassen die Einf\u00fchrung eines gestaffelten Stimmrechtsplans, die Einf\u00fchrung von Stimmrechten mit Obergrenze, die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien oder die Ausgabe von Aktien mit weniger Stimmrechten pro Aktie als die bestehenden Stammaktien durch ein Umtauschangebot, sind aber nicht darauf beschr\u00e4nkt.<\/li>\n\n\n\n<li>Rule 5605(f) (Diversit\u00e4t im Vorstand): Es muss eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern geben, die Diversit\u00e4t repr\u00e4sentieren (Personen, die sich selbst einer oder mehreren der Kategorien Frauen, Minderheiten, LGBTQ+ zuordnen) \u2013 bei f\u00fcnf oder weniger Direktoren mindestens eine Person, bei mehr als sechs Direktoren mindestens zwei Personen \u2013 oder es muss eine Erkl\u00e4rung abgegeben werden, warum dies nicht der Fall ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Rule 5606 (Offenlegungsvorschriften zur Diversit\u00e4t des Vorstands): Es muss Informationen \u00fcber die Diversit\u00e4t des Vorstands offengelegt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Rule 5605(c)(2)(A)(\u2171) (Zusammensetzung des Pr\u00fcfungsausschusses): Es muss ein Pr\u00fcfungsausschuss mit mindestens drei Mitgliedern eingerichtet werden, die die Unabh\u00e4ngigkeitsanforderungen gem\u00e4\u00df Section 10A-3(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 erf\u00fcllen.<\/li>\n\n\n\n<li>Rule 5605(c)(3) (Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses): Der Pr\u00fcfungsausschuss muss die Befugnisse gem\u00e4\u00df den Abschnitten 10A-3(b)(2)(3)(4)(5) des Securities Exchange Act von 1934 haben. F\u00fcr Investmentgesellschaften ist auch die M\u00f6glichkeit anonymer Meldungen erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Zusammensetzung_des_Audit_Committees_bei_an_der_NASDAQ_gelisteten_japanischen_Unternehmen\"><\/span>Die Zusammensetzung des Audit Committees bei an der NASDAQ gelisteten japanischen Unternehmen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/monolith.law\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/4a70f4dabf70ff2c1ed8227fd6d30c7e.jpg\" alt=\"Die Zusammensetzung des Audit Committees bei an der NASDAQ gelisteten japanischen Unternehmen\" class=\"wp-image-126984\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Wie oben erw\u00e4hnt, ist es ein charakteristisches Merkmal von an der NASDAQ gelisteten Unternehmen, ein &#8220;Audit Committee&#8221; zu bilden. Jedoch erf\u00fcllen die japanischen Audit &amp; Supervisory Boards oder Audit &amp; Supervisory Committees normalerweise die Anforderungen des Securities Exchange Act von 1934 (1934\u5e74\u8a3c\u5238\u53d6\u5f15\u6240\u6cd5). Daher ist es f\u00fcr japanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet sind, ein &#8220;Standard&#8221;-Verfahren, ein solches japanisches Audit &amp; Supervisory Board oder Audit &amp; Supervisory Committee einzurichten und dieses als Audit Committee f\u00fcr die NASDAQ-Notierung zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Erg\u00e4nzung folgt eine Strukturbeschreibung:<\/p>\n\n\n\n<p>In Japan ist die Einrichtung eines Audit &amp; Supervisory Boards oder eines Audit &amp; Supervisory Committees nicht immer verpflichtend. Es besteht auch die M\u00f6glichkeit, keinen Auditor zu ernennen oder nur einen einzigen Auditor zu w\u00e4hlen und kein Audit &amp; Supervisory Board zu bilden. Allerdings ist f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Gesellschaften und gro\u00dfe Unternehmen (zum Beispiel solche mit einem Kapital von \u00fcber 500 Millionen Yen) die Einrichtung eines solchen Gremiums verpflichtend. Normalerweise f\u00fchrt eine NASDAQ-Notierung zu einer Kapitalerh\u00f6hung \u00fcber 500 Millionen Yen, und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist die Einrichtung eines Audit &amp; Supervisory Boards f\u00fcr Unternehmen einer gewissen Gr\u00f6\u00dfe dennoch empfehlenswert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die genauen Anforderungen an ein Audit &amp; Supervisory Board oder ein Audit &amp; Supervisory Committee nach japanischem Recht werden in diesem Artikel nicht weiter ausgef\u00fchrt, aber beide m\u00fcssen aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, von denen die Mehrheit externe Mitglieder sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Demnach ist die Einrichtung eines Audit &amp; Supervisory Boards oder eines Audit &amp; Supervisory Committees, das diesen Bedingungen entspricht, und dessen Nutzung als Audit Committee f\u00fcr die NASDAQ-Notierung die oben genannte &#8220;Standard&#8221;-Methode.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verantwortlichkeiten_und_Befugnisse_des_Prufungsausschusses_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses sind im Securities Exchange Act von 1934 (Wertpapierb\u00f6rsengesetz von 1934) wie folgt festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\">\n<p>(Auszug)<br>(2) Verantwortung gegen\u00fcber registrierten Wirtschaftspr\u00fcferkanzleien: Der Pr\u00fcfungsausschuss muss als Ausschuss des Vorstands direkt verantwortlich sein f\u00fcr die Auswahl, Verg\u00fctung, fortlaufende Besch\u00e4ftigung und \u00dcberwachung der T\u00e4tigkeiten (einschlie\u00dflich der L\u00f6sung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Management und den Pr\u00fcfern bez\u00fcglich der Finanzberichterstattung) von registrierten Wirtschaftspr\u00fcferkanzleien, die f\u00fcr die Erstellung oder Ausgabe von Pr\u00fcfberichten oder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung anderer Pr\u00fcfungs-, \u00dcberpr\u00fcfungs- oder Zertifizierungsdienste im Auftrag des b\u00f6rsennotierten Emittenten angestellt wurden. Jede registrierte Wirtschaftspr\u00fcferkanzlei muss direkt an den Pr\u00fcfungsausschuss berichten.<br>(3) Beschwerdeverfahren (Complaints): Jeder Pr\u00fcfungsausschuss muss folgende Verfahren einrichten:<br>(i) Empfang, Aufbewahrung und Bearbeitung von Beschwerden (Complaints) \u00fcber Buchhaltung, interne Kontrollen \u00fcber die Finanzberichterstattung und Pr\u00fcfungsangelegenheiten, die vom b\u00f6rsennotierten Emittenten erhalten wurden<br>(ii) Vertrauliche und anonyme Einreichung von Bedenken bez\u00fcglich fragw\u00fcrdiger Buchhaltungs- oder Pr\u00fcfungsangelegenheiten durch Mitarbeiter des b\u00f6rsennotierten Emittenten<br>(4) Befugnis zur Anstellung von Beratern: Der Pr\u00fcfungsausschuss muss die Befugnis haben, unabh\u00e4ngige Rechtsanw\u00e4lte oder andere Berater anzustellen, wenn er dies f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben f\u00fcr notwendig erachtet.<br>(5) Finanzierung: Der b\u00f6rsennotierte Emittent muss angemessene Mittel bereitstellen, wie vom Pr\u00fcfungsausschuss als Ausschuss des Vorstands bestimmt, f\u00fcr folgende Zahlungen:<br>(i) Verg\u00fctung an registrierte Wirtschaftspr\u00fcferkanzleien, die f\u00fcr die Erstellung oder Ausgabe von Pr\u00fcfberichten oder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung anderer Pr\u00fcfungs-, \u00dcberpr\u00fcfungs- oder Zertifizierungsdienste im Auftrag des b\u00f6rsennotierten Emittenten angestellt wurden<br>(ii) Verg\u00fctung an Berater, die vom Pr\u00fcfungsausschuss gem\u00e4\u00df Absatz (b)(4) angestellt wurden<br>(iii) Normale Verwaltungskosten, die der Pr\u00fcfungsausschuss f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben f\u00fcr notwendig oder angemessen h\u00e4lt<\/p>\n<cite>Securities Exchange Act von 1934 (Wertpapierb\u00f6rsengesetz von 1934) Regel 10A-3(b) \/ Interpretation durch unsere Kanzlei<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass einige der Anforderungen, die an den Pr\u00fcfungsausschuss gestellt werden, nicht von den Bestimmungen des japanischen Gesellschaftsrechts f\u00fcr den Pr\u00fcfungsausschuss oder den Ausschuss f\u00fcr Pr\u00fcfung und \u00c4hnliches gefordert werden. Daher ist es notwendig, neue Vorkehrungen zu treffen, um eine Notierung an der NASDAQ zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einhaltung_des_japanischen_Rechts_und_Corporate_Governance\"><\/span>Einhaltung des japanischen Rechts und Corporate Governance<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Regel 5615-3 m\u00fcssen ausl\u00e4ndische private Emittenten, die sich daf\u00fcr entscheiden, anstelle der Anforderungen von Regel 5600.5250(b)(3) oder 5250(d) den Praktiken ihres Heimatlandes zu folgen, eine schriftliche Erkl\u00e4rung eines unabh\u00e4ngigen Anwalts aus ihrem Heimatland bei der NASDAQ einreichen. Diese Erkl\u00e4rung muss belegen, dass die Praktiken des Unternehmens nicht durch das Recht des Heimatlandes verboten sind. Das bedeutet, dass die Einhaltung des japanischen Rechts gefordert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der entscheidende Punkt hierbei ist jedoch, dass die geforderte Einhaltung sich spezifisch auf das japanische Recht bezieht und nicht auf die sogenannten Soft Laws, wie die B\u00f6rsenstandards, die von den japanischen Wertpapierb\u00f6rsen festgelegt werden. Zum Beispiel ist die Erstellung eines Compliance-Handbuchs nicht gesetzlich durch das japanische Recht vorgeschrieben und daher nicht als &#8220;notwendig&#8221; f\u00fcr eine NASDAQ-Notierung zu betrachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dennoch ist es in vielen F\u00e4llen w\u00fcnschenswert, beispielsweise ein Verfahren zur Verwaltung von Transaktionen mit verbundenen Parteien zu erstellen. Dies liegt daran, dass NASDAQ und Pr\u00fcfer (auditors) bei Transaktionen mit verbundenen Parteien eine strenge Pr\u00fcfung durchf\u00fchren, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Interessen der Aktion\u00e4re zu sch\u00fctzen. Aufgrund solcher detaillierten Diskussionen sollte jedes Unternehmen individuell pr\u00fcfen, welches Ma\u00df an Governance es umsetzen m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Corporate_Governance_das_japanische_Unternehmen_umsetzen_sollten\"><\/span>Corporate Governance, das japanische Unternehmen umsetzen sollten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/monolith.law\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/68bfb3f710bb398834a1109771409857.jpg\" alt=\"Corporate Governance, das japanische Unternehmen umsetzen sollten\" class=\"wp-image-126985\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Demnach l\u00e4sst sich die von japanischen Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet sind, geforderte Governance im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Auch wenn sie als ausl\u00e4ndische private Emittenten gelistet sind, m\u00fcssen sie in einigen Punkten den NASDAQ-Listing-Standards entsprechen.<\/li>\n\n\n\n<li>Insbesondere hinsichtlich der Verantwortung und Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses ist es notwendig, die Details der NASDAQ-Listing-Standards zu verstehen, die sich von den Anforderungen f\u00fcr eine Notierung am japanischen Markt unterscheiden.<\/li>\n\n\n\n<li>In anderen Punkten gen\u00fcgt es, die japanischen Gesetze einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Daher kann man schlussfolgern, dass das Niveau der Corporate Governance, das von japanischen Unternehmen bei einer NASDAQ-Notierung gefordert wird, nicht besonders hoch ist. Es bleibt jedoch die Frage, ob Unternehmen mit unzureichender Corporate Governance eine angemessene Aktienbewertung erhalten k\u00f6nnen. So ist es beispielsweise ratsam, ein Compliance-Handbuch zu erstellen, um eine angemessene Governance, interne Kontrolle und Risikomanagement zu gew\u00e4hrleisten, wie oben als Beispiel angef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vorstellung_der_Masnahmen_unserer_Kanzlei\"><\/span>Vorstellung der Ma\u00dfnahmen unserer Kanzlei<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz in IT, insbesondere im Bereich Internetrecht, aus. Mit Erfahrung und Erfolgsbilanz in der Beratung von Start-ups und einer internationalen Vernetzung unterst\u00fctzt die Monolith Rechtsanwaltskanzlei japanische Unternehmen umfassend bei ihrem B\u00f6rsengang an der NASDAQ. F\u00fcr weitere Informationen zum Thema NASDAQ-B\u00f6rsengang, siehe den folgenden Artikel.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereiche, in denen die Monolith Rechtsanwaltskanzlei t\u00e4tig ist: <a href=\"https:\/\/monolith.law\/nasdaqipo\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Unterst\u00fctzung bei NASDAQ-B\u00f6rseng\u00e4ngen[ja]<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einige m\u00f6gen den Eindruck haben, dass die Anforderungen an das Corporate Governance f\u00fcr japanische Unternehmen, die an der NASDAQ gelistet sind, h\u00f6her sind als f\u00fcr solche, die an japanischen B\u00f6rsen no [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71661,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16],"tags":[52,19],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71372"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71372"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71372\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71662,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71372\/revisions\/71662"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71661"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}