{"id":71507,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71507"},"modified":"2025-09-24T23:48:28","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:28","slug":"nomination-committee-company","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company","title":{"rendered":"Erl\u00e4uterung des Systems der Gesellschaften mit Nominierungsausschuss gem\u00e4\u00df dem japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht bietet mehrere Optionen f\u00fcr die Governance-Struktur von Aktiengesellschaften, also f\u00fcr das Corporate Governance. Eine besonders fortschrittliche institutionelle Gestaltung ist dabei die &#8220;Gesellschaft mit Nominierungsausschuss&#8221;, die insbesondere auf die Steigerung der Transparenz und der \u00dcberwachungsfunktionen im Management abzielt. Dieses System hat seinen Ursprung in der Reform des Sondergesetzes zum Handelsgesetz aus dem Jahr 2002 (Heisei 14) und wurde in das im Jahr 2005 (Heisei 17) verabschiedete japanische Gesellschaftsrecht \u00fcbernommen. Im Gegensatz zu den traditionellen japanischen Gesellschaften mit einem Board of Auditors zeichnet sich die Gesellschaft mit Nominierungsausschuss vor allem durch eine klare Trennung der \u00dcberwachungsfunktionen des Managements und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aus. Konkret bedeutet dies, dass sich der Vorstand auf die Festlegung der grundlegenden Managementrichtlinien und die \u00dcberwachung konzentriert, w\u00e4hrend die t\u00e4gliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von einer Position namens &#8220;Exekutivdirektor&#8221; \u00fcbernommen wird. Zudem ist der Vorstand verpflichtet, drei Aussch\u00fcsse einzurichten: den Nominierungsausschuss, den Pr\u00fcfungsausschuss und den Verg\u00fctungsausschuss. Diese Aussch\u00fcsse sind jeweils f\u00fcr besonders wichtige Angelegenheiten der Corporate Governance zust\u00e4ndig \u2013 die Nominierung von Direktoren, die \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und die Festlegung der Vorstandsverg\u00fctung \u2013 und treffen ihre Entscheidungen aus einer unabh\u00e4ngigen und objektiven Position. Eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die Objektivit\u00e4t dieses Systems ist, dass die Mehrheit der Mitglieder jedes Ausschusses aus unabh\u00e4ngigen externen Direktoren bestehen muss. In diesem Artikel erl\u00e4utern wir detailliert das System der Gesellschaft mit Nominierungsausschuss und seine Funktionen, basierend auf den Bestimmungen des japanischen Gesellschaftsrechts. Wir werden konkret auf die Funktionen des Vorstands und der Aussch\u00fcsse eingehen und kl\u00e4ren, welche Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Nominierungsausschuss, der Pr\u00fcfungsausschuss und der Verg\u00fctungsausschuss jeweils haben.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Was_sind_Unternehmen_mit_Nominierungs-_Prufungs-_und_Vergutungsausschussen_in_Japan\" title=\"Was sind Unternehmen mit Nominierungs-, Pr\u00fcfungs- und Verg\u00fctungsaussch\u00fcssen in Japan?\">Was sind Unternehmen mit Nominierungs-, Pr\u00fcfungs- und Verg\u00fctungsaussch\u00fcssen in Japan?<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Die_Rolle_des_Vorstands_und_des_Vorstandsausschusses_in_japanischen_Unternehmen_mit_Nominierungsausschussen\" title=\"Die Rolle des Vorstands und des Vorstandsausschusses in japanischen Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen\">Die Rolle des Vorstands und des Vorstandsausschusses in japanischen Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Die_drei_Ausschusse_und_ihre_gemeinsamen_organisatorischen_Anforderungen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Die drei Aussch\u00fcsse und ihre gemeinsamen organisatorischen Anforderungen unter japanischem Recht\">Die drei Aussch\u00fcsse und ihre gemeinsamen organisatorischen Anforderungen unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Nominierungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Nominierungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Nominierungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Der_Prufungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Der Pr\u00fcfungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Der Pr\u00fcfungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Vergutungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Verg\u00fctungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Verg\u00fctungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Vergleich_mit_anderen_Organisationsstrukturen\" title=\"Vergleich mit anderen Organisationsstrukturen\">Vergleich mit anderen Organisationsstrukturen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/nomination-committee-company\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Was_sind_Unternehmen_mit_Nominierungs-_Prufungs-_und_Vergutungsausschussen_in_Japan\"><\/span>Was sind Unternehmen mit Nominierungs-, Pr\u00fcfungs- und Verg\u00fctungsaussch\u00fcssen in Japan?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Unternehmen mit Nominierungs-, Pr\u00fcfungs- und Verg\u00fctungsaussch\u00fcssen sind eine Art der Organisationsstruktur f\u00fcr Aktiengesellschaften, die in Artikel 2, Absatz 12 des japanischen Gesellschaftsrechts definiert ist. Unternehmen, die dieses System anwenden, sind gesetzlich verpflichtet, drei Aussch\u00fcsse einzurichten: den Nominierungsausschuss, den Pr\u00fcfungsausschuss und den Verg\u00fctungsausschuss. Der zentrale Zweck dieses Systems besteht darin, die &#8220;\u00dcberwachung&#8221; und &#8220;Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung&#8221; im Management eines Unternehmens zu trennen. Dadurch kann sich der Vorstand von der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung distanzieren und sich auf die objektive \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsleitung konzentrieren. Die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird von den &#8220;gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren&#8221; \u00fcbernommen, die vom Vorstand ernannt werden. Diese klare Trennung von \u00dcberwachung und Ausf\u00fchrung f\u00fchrt zu einer erh\u00f6hten Transparenz in den Entscheidungsprozessen des Managements und st\u00e4rkt die Rechenschaftspflicht gegen\u00fcber den Stakeholdern, einschlie\u00dflich der Aktion\u00e4re. Insbesondere bei ausl\u00e4ndischen Investoren wird diese Governance-Struktur als nahe an internationalen Standards gesch\u00e4tzt. In Unternehmen mit Nominierungs-, Pr\u00fcfungs- und Verg\u00fctungsaussch\u00fcssen haben die sp\u00e4ter beschriebenen drei Aussch\u00fcsse umfangreiche Befugnisse in Bezug auf die zentralen Managementthemen Personal, Pr\u00fcfung und Verg\u00fctung. Zudem ist in Artikel 400, Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts festgelegt, dass die Mehrheit der Mitglieder (Ausschussmitglieder) jedes Ausschusses unabh\u00e4ngige &#8220;externe Direktoren&#8221; sein m\u00fcssen, die nicht Teil des Managements des betreffenden Unternehmens sind. Diese Anforderung zielt darauf ab, personal- und verg\u00fctungsbezogene Entscheidungen, die im Eigeninteresse des Managements getroffen werden, zu verhindern und ein objektives und faires Governance-System zu realisieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rolle_des_Vorstands_und_des_Vorstandsausschusses_in_japanischen_Unternehmen_mit_Nominierungsausschussen\"><\/span>Die Rolle des Vorstands und des Vorstandsausschusses in japanischen Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rolle des Vorstandsausschusses in japanischen Unternehmen, die einen Nominierungsausschuss eingerichtet haben, unterscheidet sich erheblich von der eines Vorstands in Unternehmen mit anderen Organisationsstrukturen. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass der Vorstandsausschuss grunds\u00e4tzlich nicht direkt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Unternehmens \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 416 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts (Companies Act) definiert die Befugnisse des Vorstandsausschusses in Unternehmen mit einem Nominierungsausschuss. Demnach konzentrieren sich die Hauptaufgaben des Vorstandsausschusses auf die folgenden drei Punkte:<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"1\">\n<li>Entscheidung \u00fcber die grundlegende Gesch\u00e4ftspolitik<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber Angelegenheiten, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Aufgaben des Pr\u00fcfungsausschusses erforderlich sind<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst entscheidet der Vorstandsausschuss \u00fcber grundlegende Richtlinien der Unternehmensf\u00fchrung, wie beispielsweise die Erstellung von mittelfristigen Gesch\u00e4ftspl\u00e4nen oder die Entscheidung \u00fcber gro\u00dfe Investitionen, die das Kerngesch\u00e4ft des Unternehmens betreffen. Die Ausf\u00fchrung der auf diesen Grundrichtlinien basierenden konkreten Gesch\u00e4fte wird jedoch nicht vom Vorstandsausschuss selbst vorgenommen, sondern den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als N\u00e4chstes ist der Vorstandsausschuss daf\u00fcr verantwortlich, ein System zu schaffen, das die effektive Durchf\u00fchrung der Aufgaben des Pr\u00fcfungsausschusses, der die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorstandsmitglieder pr\u00fcft, erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die wichtigste Aufgabe ist jedoch die \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Der Vorstandsausschuss \u00fcberwacht, ob die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die Gesch\u00e4fte gem\u00e4\u00df den Grundrichtlinien ordnungsgem\u00e4\u00df f\u00fchren und bewertet deren Leistung. Um diese \u00dcberwachungsfunktion effektiv zu gestalten, hat der Vorstandsausschuss auch die Befugnis, \u00fcber die Ernennung und Abberufung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Vorstandsmitgliedern zu entscheiden (Artikel 416 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts). Allerdings wird der Inhalt der Vorschl\u00e4ge zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die der Hauptversammlung vorgelegt werden, vom sp\u00e4ter beschriebenen Nominierungsausschuss bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>So \u00fcbernehmen die Vorstandsmitglieder in Unternehmen mit einem Nominierungsausschuss eine Rolle als Aufsichtsorgane des Managements und nicht als Ausf\u00fchrende der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit. Dies ist der entscheidende Unterschied zu Vorstandsmitgliedern in Unternehmen mit anderen Organisationsstrukturen, die h\u00e4ufig auch selbst die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbernehmen. Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht Artikel 415 des japanischen Gesellschaftsrechts dem Vorstandsausschuss, Entscheidungen \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in gro\u00dfem Umfang an die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu delegieren, sofern diese nicht durch Gesetz oder Satzung als Beschlussgegenst\u00e4nde des Vorstandsausschusses festgelegt sind. Dadurch wird die Trennung von Managementaufsicht und -ausf\u00fchrung auch rechtlich klar gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_drei_Ausschusse_und_ihre_gemeinsamen_organisatorischen_Anforderungen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Die drei Aussch\u00fcsse und ihre gemeinsamen organisatorischen Anforderungen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Herzst\u00fcck der Governance in Unternehmen mit einem Nominierungs-, einem Audit- und einem Verg\u00fctungsausschuss bilden diese drei Aussch\u00fcsse. Sie sind Institutionen innerhalb des Vorstands und \u00fcben jeweils unabh\u00e4ngig wichtige Befugnisse aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die drei Aussch\u00fcsse unterliegen gemeinsamen organisatorischen Anforderungen, die im japanischen Gesellschaftsrecht (Artikel 400) festgelegt sind. Erstens muss jeder Ausschuss aus mindestens drei Direktoren bestehen (Absatz 1 desselben Artikels). Zweitens und am wichtigsten ist, dass die Mehrheit der Mitglieder jedes Ausschusses aus externen Direktoren bestehen muss (Absatz 3 desselben Artikels). Externe Direktoren sind solche, die weder als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer noch als Angestellte in dem Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften t\u00e4tig sind und eine unabh\u00e4ngige Position vom Management einnehmen (Gesellschaftsrecht Japans, Artikel 2, Nummer 15). Diese Anforderung gew\u00e4hrleistet die Objektivit\u00e4t und Fairness der Beratungen und Entscheidungen in jedem Ausschuss.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Nominierungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Nominierungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Nominierungsausschuss hat die Befugnis, \u00fcber die Inhalte der Vorschl\u00e4ge zur Ernennung und Abberufung von Direktoren zu entscheiden, die der Hauptversammlung vorgelegt werden (Artikel 404 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Das bedeutet, dass nicht der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor oder der Pr\u00e4sident, sondern der Nominierungsausschuss dar\u00fcber entscheidet, wer als Direktorkandidat aufgestellt oder welcher Direktor abberufen werden soll. Indem die Mehrheit des Nominierungsausschusses aus externen Direktoren besteht, kann verhindert werden, dass die Unternehmensf\u00fchrung Personen in den Vorstand w\u00e4hlt, die f\u00fcr sie selbst vorteilhaft sind \u2013 eine Praxis, die als &#8220;Freundeswirtschaft&#8221; bekannt ist. Dies tr\u00e4gt dazu bei, die Objektivit\u00e4t und Vielfalt in der Zusammensetzung des Vorstands zu gew\u00e4hrleisten und st\u00e4rkt dessen \u00dcberwachungsfunktion.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Der_Prufungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Der Pr\u00fcfungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Pr\u00fcfungsausschuss hat die Befugnis, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Exekutivdirektoren und Direktoren zu \u00fcberwachen und Pr\u00fcfungsberichte zu erstellen (gem\u00e4\u00df Artikel 404 Absatz 2 Nummer 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies umfasst weitreichende Befugnisse zur Untersuchung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und des Verm\u00f6genszustands des Unternehmens. Der Pr\u00fcfungsausschuss kann jederzeit von Exekutivdirektoren oder Mitarbeitern Berichte \u00fcber das Gesch\u00e4ft verlangen und die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit sowie den Verm\u00f6genszustand des Unternehmens untersuchen (gem\u00e4\u00df Artikel 405 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dar\u00fcber hinaus ist der Ausschuss verpflichtet, dem Vorstand \u00fcber illegale Handlungen oder erheblich unangemessene Tatsachen zu berichten, die er entdeckt (gem\u00e4\u00df demselben Artikel Absatz 2). Ferner hat der Pr\u00fcfungsausschuss die Befugnis, \u00fcber den Inhalt von Vorschl\u00e4gen zur Ernennung, Abberufung oder Nichtwiederernennung des Buchpr\u00fcfers, der die Rechnungspr\u00fcfung des Unternehmens durchf\u00fchrt, zu entscheiden (gem\u00e4\u00df Artikel 404 Absatz 2 Nummer 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies gew\u00e4hrleistet auch die Unabh\u00e4ngigkeit der Buchpr\u00fcfung. Im Vergleich zu den Pr\u00fcfern in Gesellschaften mit einem Pr\u00fcfungsausschuss sind die Befugnisse des Pr\u00fcfungsausschusses st\u00e4rker und zeichnen sich dadurch aus, dass sie als internes Organ des Vorstands direkter an der \u00dcberwachung des Managements beteiligt sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergutungsausschuss_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Verg\u00fctungsausschuss unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Verg\u00fctungsausschuss hat die Befugnis, \u00fcber die individuelle Verg\u00fctung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Direktoren zu entscheiden (Artikel 404 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Unter japanischem Gesellschaftsrecht umfasst die Verg\u00fctung Geh\u00e4lter, Boni und andere verm\u00f6genswerte Vorteile, die als Gegenleistung f\u00fcr die Ausf\u00fchrung ihrer Pflichten von der Gesellschaft gew\u00e4hrt werden. Der Verg\u00fctungsausschuss legt die H\u00f6he der Verg\u00fctung f\u00fcr jeden Direktor konkret fest, basierend auf der Leistung des Unternehmens und dem Beitrag des jeweiligen Direktors, und richtet sich dabei nach objektiven Kriterien. Ein Verg\u00fctungsausschuss, der mehrheitlich aus externen Direktoren besteht, verhindert, dass die Direktorenverg\u00fctung ungerechtfertigt hoch ausf\u00e4llt oder dass der Entscheidungsprozess intransparent bleibt. Die Transparenz und Fairness im Entscheidungsprozess \u00fcber die Verg\u00fctung der Direktoren ist von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung, um das Vertrauen der Aktion\u00e4re zu gewinnen, und der Verg\u00fctungsausschuss spielt eine institutionelle Rolle bei der Gew\u00e4hrleistung dieser Prinzipien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_mit_anderen_Organisationsstrukturen\"><\/span>Vergleich mit anderen Organisationsstrukturen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Um ein tieferes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Unternehmen mit einem Nominierungsausschuss in Japan zu entwickeln, vergleichen wir diese mit der in japanischen Unternehmen am h\u00e4ufigsten vorkommenden Organisationsstruktur, der &#8220;Kansayaku-Board-Gesellschaft&#8221;. Die folgende Tabelle fasst die Hauptunterschiede zwischen beiden zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Vergleichskriterium<\/td><td>Unternehmen mit Nominierungsausschuss etc.<\/td><td>Kansayaku-Board-Gesellschaft<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>\u00dcberwachungs-\/Audit-Institution<\/td><td>Vorstand (und dessen internes Audit-Komitee)<\/td><td>Vorstand und Kansayaku-Board<\/td><\/tr><tr><td>Exekutivorgan<\/td><td>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/td><td>Vorstandsvorsitzender und gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktoren<\/td><\/tr><tr><td>Hauptrolle der Direktoren<\/td><td>Entscheidung \u00fcber die Grundrichtung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/td><td>Entscheidung und Ausf\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, gegenseitige \u00dcberwachung<\/td><\/tr><tr><td>Entscheidung \u00fcber das Direktorium<\/td><td>Der Nominierungsausschuss entscheidet \u00fcber die Wahl und Abberufung von Direktoren<\/td><td>Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Wahl und Abberufung von Direktoren<\/td><\/tr><tr><td>Entscheidung \u00fcber die Verg\u00fctung der F\u00fchrungskr\u00e4fte<\/td><td>Das Verg\u00fctungskomitee entscheidet \u00fcber die individuelle Verg\u00fctung<\/td><td>Die Gesamtsumme wird durch die Satzung oder die Hauptversammlung festgelegt, der Vorstand entscheidet \u00fcber die individuelle Verteilung<\/td><\/tr><tr><td>Zusammensetzung des Audit-Organs<\/td><td>Audit-Komitee (Mehrheit der Mitglieder sind externe Direktoren)<\/td><td>Kansayaku-Board (mehr als die H\u00e4lfte der Kansayaku sind externe Auditoren)<\/td><\/tr><tr><td>Verh\u00e4ltnis von \u00dcberwachung und Ausf\u00fchrung<\/td><td>Grunds\u00e4tzlich klar getrennt<\/td><td>H\u00e4ufig integriert<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Wie die Tabelle zeigt, trennen Unternehmen mit einem Nominierungsausschuss etc. in Japan organisatorisch die \u00dcberwachungsfunktion von der Exekutivfunktion und beziehen externe Direktoren stark in die Entscheidungen \u00fcber Personalangelegenheiten und Verg\u00fctungen ein. Dies zielt darauf ab, eine objektivere und transparentere Governance zu erreichen und stellt den wesentlichen Unterschied zu Kansayaku-Board-Gesellschaften dar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel haben wir das System der Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen, wie es unter dem japanischen Gesellschaftsrecht festgelegt ist, erl\u00e4utert. Dabei haben wir den institutionellen Rahmen, die Rolle der verschiedenen Organe und den Vergleich mit anderen Systemen beleuchtet. Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen zielen darauf ab, die \u00dcberwachungsfunktion des Vorstands und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsfunktion der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer klar zu trennen und durch die Einrichtung von drei Aussch\u00fcssen innerhalb des Vorstands \u2013 f\u00fcr Nominierungen, Pr\u00fcfungen und Verg\u00fctungen \u2013 die Objektivit\u00e4t und Transparenz des Managements zu erh\u00f6hen. Insbesondere die Verpflichtung, dass die Mehrheit der Mitglieder jedes Ausschusses aus externen Direktoren besteht, ist ein wichtiger Faktor, um das Vertrauen internationaler Investoren zu gewinnen. F\u00fcr Unternehmen, die in Japan Gesch\u00e4fte betreiben oder Transaktionen und Investitionen mit japanischen Unternehmen in Betracht ziehen, ist es unerl\u00e4sslich, das Governance-System des jeweiligen Unternehmens zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrung und Erfolge in allen Bereichen des Gesch\u00e4ftsrechts, einschlie\u00dflich des japanischen Gesellschaftsrechts. In unserer Kanzlei sind mehrere Experten t\u00e4tig, die nicht nur \u00fcber die japanische Anwaltszulassung verf\u00fcgen, sondern auch \u00fcber ausl\u00e4ndische Anwaltsqualifikationen und die sowohl in Japanisch als auch in Englisch versiert sind. Wir haben praktische und konkrete rechtliche Beratung zu dem \u00dcbergang zu Unternehmen mit Nominierungsaussch\u00fcssen, der Ernennung externer Direktoren, dem Betrieb von Aussch\u00fcssen und anderen komplexen Fragen des japanischen Gesellschaftsrechts f\u00fcr unsere in- und ausl\u00e4ndischen Mandanten bereitgestellt. Wenn Sie den Aufbau eines robusten Governance-Systems in Japan ben\u00f6tigen oder Unterst\u00fctzung bei damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen suchen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu konsultieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das japanische Gesellschaftsrecht bietet mehrere Optionen f\u00fcr die Governance-Struktur von Aktiengesellschaften, also f\u00fcr das Corporate Governance. 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