{"id":71513,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71513"},"modified":"2025-09-24T23:48:39","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:39","slug":"corporate-personality-denial-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan","title":{"rendered":"Die Natur und Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen im japanischen Gesellschaftsrecht sowie die Rechtslehre der Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr internationale Akteure, die Gesch\u00e4fte in Japan betreiben oder mit japanischen Unternehmen handeln, ist es unerl\u00e4sslich, die grundlegenden Konzepte des japanischen Gesellschaftsrechts tiefgehend zu verstehen. Ein Unternehmen ist nicht nur ein Akteur wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten, sondern wird durch das Gesetz mit bestimmten Eigenschaften versehen und als eine Entit\u00e4t mit Rechtsf\u00e4higkeit positioniert. Dar\u00fcber hinaus ist das Konzept der &#8220;Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit&#8221;, bei dem die juristische Pers\u00f6nlichkeit eines Unternehmens ausnahmsweise verneint wird, aus der Sicht der Transaktionssicherheit und der Gerechtigkeit in der Praxis von \u00e4u\u00dferster Wichtigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel erl\u00e4utern wir die grundlegenden Eigenschaften eines Unternehmens nach dem japanischen Gesellschaftsrecht: &#8220;Gewinnorientierung&#8221;, &#8220;Rechtspers\u00f6nlichkeit&#8221; und &#8220;Gesellschaftlichkeit&#8221;. Diese Eigenschaften kl\u00e4ren, wie ein Unternehmen in der Gesellschaft funktioniert und wie es sich von anderen Organisationen unterscheidet. Anschlie\u00dfend erkl\u00e4ren wir detailliert die Reichweite und die Beschr\u00e4nkungen der &#8220;Rechtsf\u00e4higkeit eines Unternehmens&#8221;, also der Qualifikation eines Unternehmens, rechtliche Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen, basierend auf japanischen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen. Zuletzt gehen wir auf das Konzept der &#8220;Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit&#8221; ein, das angewendet wird, wenn die formale Unabh\u00e4ngigkeit eines Unternehmens zu einem ungerechten Ergebnis f\u00fchrt, und erl\u00e4utern dessen Bedeutung, Anwendungsvoraussetzungen und rechtliche Wirkungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein genaues Verst\u00e4ndnis dieser Konzepte ist von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung, um das Gesch\u00e4ftsumfeld in Japan tiefgehend zu verstehen und angemessene rechtliche Entscheidungen zu treffen. Dieser Artikel zielt darauf ab, diese komplexen rechtlichen Konzepte unter Zitierung konkreter Artikel des japanischen Gesetzes und von Gerichtsentscheidungen verst\u00e4ndlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Natur_des_Unternehmens\" title=\"Die Natur des Unternehmens\">Die Natur des Unternehmens<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Gewinnorientierung\" title=\"Gewinnorientierung\">Gewinnorientierung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Rechtspersonlichkeit_von_Unternehmen_in_Japan\" title=\"Die Rechtspers\u00f6nlichkeit von Unternehmen in Japan\">Die Rechtspers\u00f6nlichkeit von Unternehmen in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Gesellschaftliche_Natur_unter_japanischem_Recht\" title=\"Gesellschaftliche Natur unter japanischem Recht\">Gesellschaftliche Natur unter japanischem Recht<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Rechtsfahigkeit_von_Unternehmen_in_Japan\" title=\"Die Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan\">Die Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Bedeutung_der_Rechtsfahigkeit_unter_japanischem_Recht\" title=\"Die Bedeutung der Rechtsf\u00e4higkeit unter japanischem Recht\">Die Bedeutung der Rechtsf\u00e4higkeit unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Umfang_und_Beschrankungen_der_Rechtsfahigkeit_von_Unternehmen_in_Japan\" title=\"Umfang und Beschr\u00e4nkungen der Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan\">Umfang und Beschr\u00e4nkungen der Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Einschrankungen_aufgrund_der_Natur_des_Unternehmens\" title=\"Einschr\u00e4nkungen aufgrund der Natur des Unternehmens\">Einschr\u00e4nkungen aufgrund der Natur des Unternehmens<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Einschrankungen_durch_Gesetze\" title=\"Einschr\u00e4nkungen durch Gesetze\">Einschr\u00e4nkungen durch Gesetze<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Einschrankungen_durch_den_Unternehmenszweck\" title=\"Einschr\u00e4nkungen durch den Unternehmenszweck\">Einschr\u00e4nkungen durch den Unternehmenszweck<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Durchgriffshaftung_im_japanischen_Recht\" title=\"Die Durchgriffshaftung im japanischen Recht\">Die Durchgriffshaftung im japanischen Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Die_Bedeutung_der_Rechtslehre_zur_Verneinung_der_Rechtspersonlichkeit_unter_japanischem_Recht\" title=\"Die Bedeutung der Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit unter japanischem Recht\">Die Bedeutung der Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Anwendungsvoraussetzungen\" title=\"Anwendungsvoraussetzungen\">Anwendungsvoraussetzungen<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Entleerung_der_Rechtspersonlichkeit\" title=\"Entleerung der Rechtspers\u00f6nlichkeit\">Entleerung der Rechtspers\u00f6nlichkeit<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Missbrauch_der_Rechtspersonlichkeit\" title=\"Missbrauch der Rechtspers\u00f6nlichkeit\">Missbrauch der Rechtspers\u00f6nlichkeit<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Rechtliche_Wirkungen\" title=\"Rechtliche Wirkungen\">Rechtliche Wirkungen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/corporate-personality-denial-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Natur_des_Unternehmens\"><\/span>Die Natur des Unternehmens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Japanische Unternehmen besitzen drei wesentliche Eigenschaften in ihrer rechtlichen Struktur und Funktion: Gewinnorientierung, juristische Pers\u00f6nlichkeit und Gesellschaftscharakter. Diese Eigenschaften definieren, wie ein Unternehmen in der Gesellschaft funktioniert und wie es sich von anderen Organisationen unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Gewinnorientierung\"><\/span>Gewinnorientierung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Gewinnorientierung bezeichnet die Eigenschaft eines Unternehmens, die durch Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten erzielten Gewinne an seine Mitglieder wie Aktion\u00e4re und Mitarbeiter zu verteilen. Unternehmen, die nach dem japanischen Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht) gegr\u00fcndet werden, haben diese Gewinnorientierung als ihren wesentlichen Zweck.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt klare Unterschiede zwischen gewinnorientierten und nicht-gewinnorientierten K\u00f6rperschaften. Gewinnorientierte K\u00f6rperschaften sind solche, die mit dem Ziel gegr\u00fcndet werden, den durch das Gesch\u00e4ft erzielten Gewinn an bestimmte Mitglieder zu verteilen. Was allgemein als &#8220;Unternehmen&#8221; bezeichnet wird, f\u00e4llt unter gewinnorientierte K\u00f6rperschaften. Zum Beispiel verfolgen Aktiengesellschaften das wirtschaftliche Interesse ihrer Aktion\u00e4re und zielen darauf ab, den von der Gesellschaft erzielten Gewinn an die Aktion\u00e4re zu verteilen. Neben Aktiengesellschaften werden auch Kommanditgesellschaften auf Aktien, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften zu den gewinnorientierten K\u00f6rperschaften gez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz dazu sind nicht-gewinnorientierte K\u00f6rperschaften solche, die in ihrer Satzung die Verteilung von Gewinnen an ihre Mitglieder nicht als Zweck festlegen oder die gemeinn\u00fctzige Aktivit\u00e4ten verfolgen. Nicht-gewinnorientierte K\u00f6rperschaften d\u00fcrfen zwar Gewinne erzielen, verteilen diese jedoch nicht an ihre Mitglieder, sondern verwenden sie f\u00fcr soziale Beitr\u00e4ge oder zur Erreichung der Ziele der Organisation. Beispiele hierf\u00fcr sind NPOs (Spezifische Nichtgewinnorientierte Organisationen), allgemeine Vereine, allgemeine Stiftungen, \u00f6ffentliche Vereine und Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen und Bildungseinrichtungen. Allgemeine Vereine d\u00fcrfen zwar gesch\u00e4ftlich t\u00e4tig sein und Gewinne erzielen, die Verteilung von \u00dcbersch\u00fcssen ist jedoch nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist zul\u00e4ssig, dass nicht-gewinnorientierte K\u00f6rperschaften Gewinne erzielen, und sie k\u00f6nnen diese Einnahmen auch zur Bezahlung ihrer Mitarbeiter verwenden. Dies unterscheidet sich m\u00f6glicherweise von dem Bild, das ausl\u00e4ndische Leser mit dem Begriff &#8220;nicht-gewinnorientiert&#8221; verbinden, der &#8220;keine kommerziellen Aktivit\u00e4ten&#8221; implizieren k\u00f6nnte. In Japan ist es nicht-gewinnorientierten K\u00f6rperschaften erlaubt, vielf\u00e4ltige Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten durchzuf\u00fchren und Gewinne zu erzielen, um ihre Ziele zu erreichen. Wichtig ist, dass diese Gewinne nicht an Mitglieder verteilt, sondern f\u00fcr die Ziele der Organisation reinvestiert werden. Dieses Verst\u00e4ndnis kann internationalen Unternehmen helfen, den potenziellen Kooperationsumfang zu erweitern, wenn sie Partnerschaften oder soziale Beitr\u00e4ge mit japanischen nicht-gewinnorientierten Organisationen in Betracht ziehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rechtspersonlichkeit_von_Unternehmen_in_Japan\"><\/span>Die Rechtspers\u00f6nlichkeit von Unternehmen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unter der Rechtspers\u00f6nlichkeit versteht man die durch gesetzliche Bestimmungen verliehene Bef\u00e4higung einer Gesellschaft, als eigenst\u00e4ndiges Subjekt von Rechten und Pflichten zu agieren. Japanische Unternehmen werden gem\u00e4\u00df Artikel 3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes (\u4f1a\u793e\u6cd5) als &#8220;juristische Personen&#8221; definiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Verleihung der Rechtspers\u00f6nlichkeit wird eine Gesellschaft als von nat\u00fcrlichen Personen (Individuen) getrennte Entit\u00e4t behandelt. Beispielsweise sind Schulden eines Unternehmens ausschlie\u00dflich von diesem zu tragen, und die Aktion\u00e4re sind grunds\u00e4tzlich nicht zur R\u00fcckzahlung verpflichtet. Artikel 104 des japanischen Gesellschaftsgesetzes legt klar fest, dass die Verantwortung der Aktion\u00e4re auf den Betrag beschr\u00e4nkt ist, den sie f\u00fcr ihre Aktien gezahlt haben. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen in der Lage ist, Vertr\u00e4ge in eigenem Namen abzuschlie\u00dfen, Eigentum zu besitzen und als Partei in Gerichtsverfahren aufzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine der wichtigsten Konsequenzen der Anerkennung der Rechtspers\u00f6nlichkeit ist die beschr\u00e4nkte Haftung der Aktion\u00e4re. Dieses Prinzip spielt eine \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle dabei, Investitionen in Unternehmen zu f\u00f6rdern und die wirtschaftliche Aktivit\u00e4t zu beleben, indem es Investoren die Gewissheit gibt, dass sie nicht \u00fcber den Betrag hinaus haften, den sie in das Unternehmen investiert haben. W\u00fcrden Aktion\u00e4re eine unbegrenzte Haftung f\u00fcr die Schulden des Unternehmens tragen, w\u00fcrden Privatinvestoren z\u00f6gern, ihr gesamtes Verm\u00f6gen den Gesch\u00e4ftsrisiken des Unternehmens auszusetzen, was die Kapitalbildung und Innovation erheblich behindern w\u00fcrde. Dass das japanische Gesellschaftsgesetz diese beschr\u00e4nkte Haftung klar definiert, stellt f\u00fcr internationale Investoren und Unternehmer eine gro\u00dfe Beruhigung dar und f\u00f6rdert Direktinvestitionen und Gesch\u00e4ftseintritte in den japanischen Markt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Gesellschaftliche_Natur_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Gesellschaftliche Natur unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die gesellschaftliche Natur bezeichnet die Eigenschaft einer Gesellschaft, die als K\u00f6rperschaft f\u00fcr einen bestimmten Zweck von Menschen organisiert und zusammengestellt wird. Eine Gesellschaft agiert als Kollektiv ihrer Mitglieder, also der Angestellten und Aktion\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>Im japanischen Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht) ist die Existenz einer &#8220;Einpersonengesellschaft&#8221;, also einer Gesellschaft mit nur einem Mitglied, bei Aktiengesellschaften und Anteilsgesellschaften (mit Ausnahme von Kommanditgesellschaften) anerkannt. Theoretisch setzt das Konzept der gesellschaftlichen Natur die Verbindung mehrerer Personen voraus, aber in der japanischen Rechtsauslegung wird eine Einpersonengesellschaft als &#8220;potenziell gesellschaftlich&#8221; interpretiert, da sie jederzeit mehrere Mitglieder haben k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zulassung dieser &#8220;Einpersonengesellschaft&#8221; zeigt, dass das japanische Rechtssystem praktische Gesch\u00e4ftsbed\u00fcrfnisse \u00fcber rein theoretische Definitionen stellt. Dadurch k\u00f6nnen Unternehmer eine Gesellschaft gr\u00fcnden, ohne mehrere Mitgr\u00fcnder oder Aktion\u00e4re finden zu m\u00fcssen, und genie\u00dfen die Vorteile der Rechtspers\u00f6nlichkeit und der beschr\u00e4nkten Haftung. Diese Flexibilit\u00e4t ist ein gro\u00dfer Vorteil f\u00fcr internationale Unternehmer und vereinfacht den Prozess der Gr\u00fcndung eines Einzelunternehmens oder einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in Japan.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend eine Gesellschaft Rechtspers\u00f6nlichkeit besitzt, gibt es auch K\u00f6rperschaften ohne Rechtsf\u00e4higkeit. Diese haben zwar eine Organisationsstruktur, wenden das Mehrheitsprinzip an und bestehen trotz des Wechsels ihrer Mitglieder fort, besitzen jedoch aufgrund der Bestimmungen des japanischen Zivilrechts oder anderer Gesetze keine rechtliche Rechtspers\u00f6nlichkeit. Daher kann eine K\u00f6rperschaft ohne Rechtsf\u00e4higkeit nicht Vertragspartei sein, und ihr Verm\u00f6gen wird als Gesamthandseigentum der Mitglieder betrachtet. Im Gegensatz dazu kann eine Gesellschaft mit Rechtspers\u00f6nlichkeit Vertr\u00e4ge unter ihrem Namen abschlie\u00dfen und Eigentum besitzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rechtsfahigkeit_von_Unternehmen_in_Japan\"><\/span>Die Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechtsf\u00e4higkeit eines Unternehmens bezeichnet die Qualifikation, die es einem Unternehmen erm\u00f6glicht, rechtliche Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen. Als juristische Person besitzt ein Unternehmen innerhalb des Rahmens seines Zwecks diese Rechtsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Bedeutung_der_Rechtsfahigkeit_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Die Bedeutung der Rechtsf\u00e4higkeit unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Rechtsf\u00e4higkeit bezeichnet die Qualifikation, Tr\u00e4ger von rechtlichen Rechten und Pflichten zu sein. Nat\u00fcrliche Personen (Menschen) besitzen von Geburt an Rechtsf\u00e4higkeit gem\u00e4\u00df Artikel 3 Absatz 1 des japanischen Zivilgesetzbuches (\u6c11\u6cd5), w\u00e4hrend juristische Personen Rechtsf\u00e4higkeit durch Gr\u00fcndung gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen erlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 34 des japanischen Zivilgesetzbuches (\u6c11\u6cd5) legt fest, dass &#8220;juristische Personen innerhalb des durch Gesetze und ihre Satzung oder andere Grundvertr\u00e4ge festgelegten Zwecks Rechte haben und Pflichten tragen&#8221;. Diese Bestimmung gilt als Prinzip auch f\u00fcr Unternehmen und bildet die Grundlage f\u00fcr den Umfang der rechtlichen Handlungen eines Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl der Hauptgegenstand dieses Artikels das japanische Gesellschaftsrecht ist, ist es bemerkenswert, dass das japanische Zivilgesetzbuch wiederholt herangezogen wird, um grundlegende Konzepte wie die Rechtsf\u00e4higkeit eines Unternehmens zu erkl\u00e4ren. Dies zeigt, dass das japanische Gesellschaftsrecht auf den allgemeinen Prinzipien f\u00fcr juristische Personen aufbaut, die im Zivilgesetzbuch festgelegt sind. Das Zivilgesetzbuch bietet einen grundlegenden Rahmen, der allen juristischen Personen gemeinsam ist, wie den Erwerb der Rechtspers\u00f6nlichkeit und den Umfang der Rechtsf\u00e4higkeit, w\u00e4hrend das Gesellschaftsrecht zus\u00e4tzlich spezifische Bestimmungen f\u00fcr die Organisation und Verwaltung von Unternehmen als gewinnorientierte juristische Personen festlegt. Das Verst\u00e4ndnis dieser Beziehung ist unerl\u00e4sslich, um die Wechselbeziehungen des gesamten japanischen Rechtssystems zu erfassen und internationalen Rechtsexperten zu helfen, das japanische Gesellschaftsrecht tiefgehend zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Umfang_und_Beschrankungen_der_Rechtsfahigkeit_von_Unternehmen_in_Japan\"><\/span>Umfang und Beschr\u00e4nkungen der Rechtsf\u00e4higkeit von Unternehmen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unternehmen in Japan besitzen zwar eine umfangreiche Rechtsf\u00e4higkeit, diese ist jedoch aufgrund ihrer Natur, gesetzlicher Bestimmungen oder ihres Zwecks bestimmten Einschr\u00e4nkungen unterworfen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einschrankungen_aufgrund_der_Natur_des_Unternehmens\"><\/span>Einschr\u00e4nkungen aufgrund der Natur des Unternehmens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Da ein Unternehmen keine nat\u00fcrliche Person ist, kann es keine Pers\u00f6nlichkeitsrechte oder familienrechtlichen Rechte besitzen, die spezifisch f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen sind (wie beispielsweise das Recht auf Leben, elterliche Rechte oder Unterhaltspflichten). Jedoch werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte wie das Recht am Unternehmensnamen oder der Schutz des Ansehens und des Kredits eines Unternehmens anerkannt. Ein Unternehmen kann rechtlichen Schutz suchen, wenn sein Ruf oder Kredit gesch\u00e4digt wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einschrankungen_durch_Gesetze\"><\/span>Einschr\u00e4nkungen durch Gesetze<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Rechtsf\u00e4higkeit eines Unternehmens kann durch bestimmte gesetzliche Vorschriften eingeschr\u00e4nkt werden. Wenn beispielsweise ein Unternehmen aufgel\u00f6st oder insolvent wird, wird seine Rechtsf\u00e4higkeit nur innerhalb des Rahmens der Liquidation anerkannt. Dies liegt daran, dass der Zweck des Unternehmens von gesch\u00e4ftlichen Aktivit\u00e4ten auf die Abwicklung von Verm\u00f6genswerten und die Begleichung von Schulden \u00fcbergeht, was in Artikel 476 des japanischen Gesellschaftsrechts und Artikel 35 des japanischen Insolvenzrechts geregelt ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einschrankungen_durch_den_Unternehmenszweck\"><\/span>Einschr\u00e4nkungen durch den Unternehmenszweck<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Ein Unternehmen wird f\u00fcr einen bestimmten Zweck gegr\u00fcndet, der in der Satzung festgelegt ist, und besitzt daher nur innerhalb dieses Zwecks Rechtsf\u00e4higkeit. Dieses Prinzip dient dem Schutz von Investoren und Gl\u00e4ubigern. Der Zweck des Unternehmens wird in der Satzung festgehalten und durch Registrierung \u00f6ffentlich gemacht, was Dritten erm\u00f6glicht, den Aktionsradius des Unternehmens bis zu einem gewissen Grad zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die japanische Rechtsprechung interpretiert jedoch diesen &#8220;Zweckbereich&#8221; weit und flexibel. Auch wenn eine Angelegenheit nicht in der Satzung aufgef\u00fchrt ist, kann sie als innerhalb des Zwecks liegend angesehen werden, wenn sie zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig oder n\u00fctzlich ist. Dies liegt daran, dass eine strenge Begrenzung des Zweckbereichs zu einer Zunahme von ung\u00fcltigen Transaktionen f\u00fchren w\u00fcrde, wenn tats\u00e4chlich au\u00dferhalb des Zwecks liegende Transaktionen durchgef\u00fchrt werden, was die Sicherheit der Transaktionen beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr diese weite Auslegung ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 15. Februar 1952 (Showa 27). Dieses Urteil legte den Ma\u00dfstab fest, dass Handlungen, die objektiv und abstrakt als notwendig angesehen werden k\u00f6nnen, als zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig angesehen werden. Auch bez\u00fcglich politischer Spenden von Unternehmen entschied der Oberste Gerichtshof am 24. Juni 1970 (Showa 45), dass sie, wenn sie zur Erreichung des satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecks notwendig und n\u00fctzlich sind, innerhalb der Rechtsf\u00e4higkeit des Unternehmens liegen. Allerdings kann, wenn der Betrag der politischen Spende nicht angemessen ist, eine Haftung f\u00fcr Schadensersatz aufgrund der Verletzung der Sorgfaltspflicht und Treuepflicht der Direktoren entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>So ber\u00fccksichtigen die japanischen Gerichte bei der Festlegung des Umfangs der Rechtsf\u00e4higkeit eines Unternehmens nicht nur die formale Satzung, sondern auch die praktischen Notwendigkeiten der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und die Sicherheit der Transaktionen. Dieser juristische Ansatz reduziert das Risiko f\u00fcr Dritte, die mit dem Unternehmen Gesch\u00e4fte machen, dass ihre Transaktionen als &#8220;au\u00dferhalb des Zwecks&#8221; liegend und damit ung\u00fcltig angesehen werden, und bietet eine vorhersehbarere Gesch\u00e4ftsumgebung. Dadurch k\u00f6nnen Unternehmen flexibler agieren und die Dynamik des Marktes wird gef\u00f6rdert. Gleichzeitig erh\u00f6ht diese Flexibilit\u00e4t die Bedeutung einer angemessenen internen Governance und der treuen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren im Interesse der Aktion\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Durchgriffshaftung_im_japanischen_Recht\"><\/span>Die Durchgriffshaftung im japanischen Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Durchgriffshaftung ist ein Rechtsprinzip im japanischen Recht, das in Ausnahmef\u00e4llen zur Anwendung kommt, wenn die formale Unabh\u00e4ngigkeit einer Gesellschaft den Grunds\u00e4tzen von Gerechtigkeit und Billigkeit widerspricht. In solchen F\u00e4llen wird die Rechtspers\u00f6nlichkeit der Gesellschaft f\u00fcr bestimmte Rechtsbeziehungen verneint, um eine gerechte L\u00f6sung des Falls zu erm\u00f6glichen, indem die Gesellschaft und ihre dahinterstehenden Mitglieder (Aktion\u00e4re oder Kontrolleure) als identisch betrachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Bedeutung_der_Rechtslehre_zur_Verneinung_der_Rechtspersonlichkeit_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Die Bedeutung der Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Rechtslehre zielt nicht darauf ab, die Rechtspers\u00f6nlichkeit, wie bei einem Unternehmensaufl\u00f6sungsbefehl oder dem Widerruf einer Gr\u00fcndungsgenehmigung, vollst\u00e4ndig zu entziehen und die Existenz einer juristischen Person an sich zu verneinen. Stattdessen wird die Existenz der juristischen Person anerkannt, aber in bestimmten F\u00e4llen wird der &#8220;Schleier&#8221; der Rechtspers\u00f6nlichkeit entfernt, um die dahinterstehenden tats\u00e4chlichen Verantwortlichen (Individuen oder andere juristische Personen) zur Verantwortung zu ziehen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundlage daf\u00fcr wird in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt und beruht in vielen F\u00e4llen auf dem Grundsatz der Treu und Glauben gem\u00e4\u00df Artikel 1 Absatz 3 des japanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches. Der Grundsatz der Treu und Glauben besagt, dass die Aus\u00fcbung von Rechten und die Erf\u00fcllung von Pflichten redlich und in gutem Glauben erfolgen m\u00fcssen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein wegweisendes Urteil, das die Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit erstmals ausdr\u00fccklich best\u00e4tigte, war das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 27. Februar 1969 (Showa 44). In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Verleihung der Rechtspers\u00f6nlichkeit eine legislative Politik ist, die den Wert einer gesellschaftlich existierenden Gruppe bewertet und diese als w\u00fcrdig erachtet, als Rechtssubjekt dargestellt zu werden, und dass dies auf der Grundlage juristischer Technik erfolgt. Weiterhin wurde festgestellt: &#8220;In F\u00e4llen, in denen die Rechtspers\u00f6nlichkeit nur eine leere H\u00fclle ist oder missbraucht wird, um die Anwendung des Gesetzes zu umgehen, sollte die Anerkennung der Rechtspers\u00f6nlichkeit als unzul\u00e4ssig betrachtet werden, da dies den urspr\u00fcnglichen Zielen der Rechtspers\u00f6nlichkeit widerspricht, und es werden F\u00e4lle entstehen, in denen die Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit gefordert wird.&#8221; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt deutlich, dass das japanische Rechtssystem nicht nur die rechtliche Form der Rechtspers\u00f6nlichkeit streng anwendet, sondern auch die Ideale von Gerechtigkeit und Billigkeit verfolgt. Die unabh\u00e4ngige Rechtspers\u00f6nlichkeit eines Unternehmens ist eine unerl\u00e4ssliche Grundlage f\u00fcr die Entwicklung des Gesch\u00e4ftslebens, aber wenn sie f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke genutzt wird oder zu einer substanzlosen Fassade verkommt, basiert die Durchsetzung ihrer formalen Unabh\u00e4ngigkeit auf der Erkenntnis, dass dies die soziale Gerechtigkeit untergraben w\u00fcrde. Diese Rechtslehre ist eine wichtige Sicherheitsvorkehrung f\u00fcr internationale Parteien, die Gesch\u00e4fte mit japanischen Unternehmen t\u00e4tigen. Insbesondere bedeutet dies, dass die Gerichte Mittel haben, um die wahren Verantwortlichen hinter der Rechtspers\u00f6nlichkeit zu verfolgen, selbst wenn die Struktur oder das Verhalten eines Unternehmens betr\u00fcgerisch erscheint oder darauf abzielt, Schulden zu vermeiden. Dies erh\u00f6ht das Vertrauen und die Fairness im internationalen Handel.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anwendungsvoraussetzungen\"><\/span>Anwendungsvoraussetzungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Anwendung der Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit l\u00e4sst sich typischerweise in zwei Szenarien unterteilen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Entleerung_der_Rechtspersonlichkeit\"><\/span>Entleerung der Rechtspers\u00f6nlichkeit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Ein Fall der Entleerung der Rechtspers\u00f6nlichkeit liegt vor, wenn eine Gesellschaft zwar formal existiert, jedoch ihre Unabh\u00e4ngigkeit verloren hat und als mit einer dahinterstehenden Person oder einer anderen juristischen Person identisch angesehen wird. Konkret kann dies das Ausbleiben von Hauptversammlungen oder Vorstandssitzungen, die unrechtm\u00e4\u00dfige Nichtausgabe von Aktien, das Fehlen von Buchf\u00fchrung oder Kontentrennung sowie die Vermischung von Gesch\u00e4fts- und Privatverm\u00f6gen umfassen. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist, wenn ein Aktion\u00e4r gleichzeitig der einzige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist und keine klare Trennung zwischen Unternehmens- und Privatverm\u00f6gen vornimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr eine solche Entleerung ist das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 29. Oktober 1990 (1990). In diesem Fall wurde die Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit angewendet, weil die Gesellschaft als entleerte juristische Person angesehen wurde, und es wurde ein Anspruch auf Forderungen gegen den tats\u00e4chlichen Eigent\u00fcmer anerkannt. Dies ist das Ergebnis der Feststellung, dass hinter der formalen Rechtspers\u00f6nlichkeit ein tats\u00e4chliches Einzelunternehmen steht und deren Trennung in der Realit\u00e4t bedeutungslos ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Missbrauch_der_Rechtspersonlichkeit\"><\/span>Missbrauch der Rechtspers\u00f6nlichkeit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Ein Missbrauch der Rechtspers\u00f6nlichkeit liegt vor, wenn diese zur Umgehung der Anwendung von Gesetzen oder zu unrechtm\u00e4\u00dfigen Zwecken genutzt wird. Dies bezieht sich auf F\u00e4lle, in denen eine Gesellschaft ihre unabh\u00e4ngige Rechtspers\u00f6nlichkeit willk\u00fcrlich nutzt, um sich vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zu entziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein typisches Beispiel hierf\u00fcr ist, wenn eine mit hohen Schulden belastete Altgesellschaft eine Neugesellschaft gr\u00fcndet und das Gesch\u00e4ft oder Verm\u00f6gen der Altgesellschaft auf die Neugesellschaft \u00fcbertr\u00e4gt, um der Zwangsvollstreckung durch Gl\u00e4ubiger zu entgehen. In solchen F\u00e4llen kann es sein, dass Alt- und Neugesellschaft als einheitlich haftend angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Relevante Urteile in diesem Zusammenhang sind das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. M\u00e4rz 1972, das die Anwendung der Rechtslehre zur Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit auf die \u00dcbertragung von Unternehmensverm\u00f6gen durch einen nicht als Unternehmensvertreter agierenden Aktion\u00e4r als g\u00fcltig erachtet. Das Urteil des Obergerichts Osaka vom 28. Juli 2000 (2000) deutet darauf hin, dass in F\u00e4llen, in denen eine hoch verschuldete Gesellschaft ihr Gesch\u00e4ft auf eine neu gegr\u00fcndete Gesellschaft \u00fcbertr\u00e4gt, um der Zwangsvollstreckung durch Gl\u00e4ubiger der Altgesellschaft zu entgehen, Alt- und Neugesellschaft als einheitlich haftend angesehen werden k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus erkannte das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 10. Dezember 2009 (2009) die Verantwortung der Neugesellschaft an, nachdem die Altgesellschaft Insolvenz angemeldet hatte, um sich der Zahlung von ausstehenden L\u00f6hnen zu entziehen, und die Gesch\u00e4ftsrechte an die Neugesellschaft \u00fcbertragen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl &#8220;Entleerung&#8221; und &#8220;Missbrauch&#8221; als unterschiedliche Typen erkl\u00e4rt werden, k\u00f6nnen die Grenzen zwischen ihnen in der Rechtsprechung verschwimmen. So kann es vorkommen, dass der Missbrauch der Rechtspers\u00f6nlichkeit zum Zweck der Schuldenbefreiung Anzeichen einer Entleerung der Rechtspers\u00f6nlichkeit wie Verm\u00f6gensvermischung oder das Ausbleiben von Sitzungen aufweist. Die Gerichte entscheiden auf der Grundlage der Prinzipien von Gerechtigkeit und Billigkeit und ber\u00fccksichtigen dabei die konkreten Tatsachen des Einzelfalls umfassend. Dies unterstreicht die Bedeutung f\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmen und deren Rechtsabteilungen, dass japanische Unternehmen nicht nur eine formale rechtliche Struktur, sondern auch in ihrer tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine strenge Corporate Governance und eine klare Trennung des Verm\u00f6gens aufrechterhalten m\u00fcssen. Insbesondere bei M&amp;A-Transaktionen oder Unternehmensrestrukturierungen wird ein transparentes Verfahren gefordert, um nicht als Versuch der Schulden\u00fcbertragung oder -vermeidung angesehen zu werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtliche_Wirkungen\"><\/span>Rechtliche Wirkungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn die Theorie der Durchgriffshaftung nach japanischem Recht angewendet wird, wird die Trennung zwischen einer juristischen Person und ihren dahinterstehenden Kontrolleuren (Individuen oder einer anderen juristischen Person) in bestimmten Rechtsbeziehungen verneint. Infolgedessen k\u00f6nnen die Gesch\u00e4ftspartner der Gesellschaft, selbst bei Transaktionen, die im Namen der Gesellschaft durchgef\u00fchrt wurden, die juristische Person der Gesellschaft ablehnen und diese Transaktionen als Handlungen der dahinterstehenden Individuen anerkennen und deren Verantwortung einfordern. Umgekehrt ist es auch m\u00f6glich, die Wirkung von Vertr\u00e4gen mit den Kontrolleuren auf die juristische Person zu \u00fcbertragen. Diese Rechtslehre spielt eine wichtige Rolle, um die Sicherheit von Transaktionen zu gew\u00e4hrleisten und ungerechte Ergebnisse zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Natur einer Gesellschaft nach japanischem Gesellschaftsrecht (Gewinnorientierung, juristische Pers\u00f6nlichkeit, Gesellschaftscharakter), die Rechtsf\u00e4higkeit und die Theorie der Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit bilden eine unverzichtbare rechtliche Grundlage f\u00fcr die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in Japan. Ein tiefes Verst\u00e4ndnis dieser Konzepte ist \u00e4u\u00dferst wichtig, um rechtliche Risiken zu managen und angemessene Gesch\u00e4ftsstrategien zu entwickeln. Die Bedeutung der unabh\u00e4ngigen Rechtspers\u00f6nlichkeit einer Gesellschaft, der Umfang und die Grenzen ihrer Rechtsf\u00e4higkeit sowie die Voraussetzungen und Auswirkungen einer ausnahmsweisen Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit zu erfassen, ist entscheidend, um unerwartete rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und die Stabilit\u00e4t des Gesch\u00e4fts zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsanwaltskanzlei Monolith hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich des japanischen Gesellschaftsrechts und hat bereits eine Vielzahl von Mandanten, von b\u00f6rsennotierten Unternehmen in Japan bis hin zu Start-ups, in Unternehmensrechtlichen Angelegenheiten unterst\u00fctzt. Mit \u00fcber 1639 betreuten Unternehmen, insbesondere im IT- und Venture-Bereich, verf\u00fcgen wir \u00fcber eine starke Expertise. Dar\u00fcber hinaus geh\u00f6ren zu unserem Team mehrere Anw\u00e4lte, die auch in Jurisdiktionen wie Kalifornien qualifiziert sind und Englisch sprechen, was es uns erm\u00f6glicht, mit einem hochspezialisierten Team und unter Nutzung unseres internationalen Netzwerks qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen f\u00fcr Mandanten weltweit anzubieten. Wir bieten nicht nur Beratung zu den rechtlichen Eigenschaften einer Gesellschaft, ihrer Rechtsf\u00e4higkeit und der Theorie der Verneinung der Rechtspers\u00f6nlichkeit, wie in diesem Artikel erl\u00e4utert, sondern k\u00f6nnen auch praktische und strategische Unterst\u00fctzung bei allen rechtlichen Herausforderungen bieten, die sich bei der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in Japan ergeben. 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