{"id":71520,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71520"},"modified":"2025-09-24T23:48:36","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:36","slug":"shareholder-rights-duties-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan","title":{"rendered":"Die Rechte und Pflichten von Aktion\u00e4ren im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Aktiengesellschaft ist in Japan eine wichtige Rechtsform, die das Fundament f\u00fcr wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten bildet. Die Eigent\u00fcmer dieser Aktiengesellschaften sind die Aktion\u00e4re, die Aktien besitzen. Aktion\u00e4re haben verschiedene Rechte gegen\u00fcber der Gesellschaft, tragen aber auch bestimmte Pflichten. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren und Personen, die eine Gesch\u00e4ftsausweitung in Japan in Betracht ziehen, ist es von entscheidender Bedeutung, die im japanischen Gesellschaftsrecht festgelegten Rechte und Pflichten der Aktion\u00e4re genau zu verstehen. Dieses Verst\u00e4ndnis ist unerl\u00e4sslich, um unerwartete Risiken zu vermeiden und die M\u00f6glichkeiten auf dem japanischen Markt optimal zu nutzen. In diesem Artikel erl\u00e4utern wir detailliert die wichtigsten Rechte und Pflichten der Aktion\u00e4re nach dem japanischen Gesellschaftsrecht, unter Bezugnahme auf konkrete Gesetzesartikel. Unser Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern verl\u00e4ssliches Wissen \u00fcber die rechtliche Stellung der Aktion\u00e4re unter dem japanischen Gesellschaftsrecht zu vermitteln.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Aktionarsrechte_Befugnisse_als_Eigentumer_eines_Unternehmens\" title=\"Aktion\u00e4rsrechte: Befugnisse als Eigent\u00fcmer eines Unternehmens\">Aktion\u00e4rsrechte: Befugnisse als Eigent\u00fcmer eines Unternehmens<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Rechte_in_Bezug_auf_wirtschaftliche_Interessen_Selbstnutzungsrechte_in_Japan\" title=\"Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Interessen (Selbstnutzungsrechte) in Japan\">Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Interessen (Selbstnutzungsrechte) in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Recht_auf_Dividendenanspruch_aus_Uberschussen\" title=\"Recht auf Dividendenanspruch aus \u00dcbersch\u00fcssen\">Recht auf Dividendenanspruch aus \u00dcbersch\u00fcssen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Recht_auf_Anspruch_auf_Verteilung_des_Restvermogens\" title=\"Recht auf Anspruch auf Verteilung des Restverm\u00f6gens\">Recht auf Anspruch auf Verteilung des Restverm\u00f6gens<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Rechte_zur_Teilnahme_und_Uberwachung_der_Unternehmensfuhrung_Gemeinschaftsinteressen_in_Japan\" title=\"Rechte zur Teilnahme und \u00dcberwachung der Unternehmensf\u00fchrung (Gemeinschaftsinteressen) in Japan\">Rechte zur Teilnahme und \u00dcberwachung der Unternehmensf\u00fchrung (Gemeinschaftsinteressen) in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Stimmrechte_auf_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Stimmrechte auf der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Stimmrechte auf der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Das_Recht_auf_Aktionarsvorschlage_nach_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Das Recht auf Aktion\u00e4rsvorschl\u00e4ge nach japanischem Gesellschaftsrecht\">Das Recht auf Aktion\u00e4rsvorschl\u00e4ge nach japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Recht_auf_Einsichtnahme_und_Abschrift_von_Informationen\" title=\"Recht auf Einsichtnahme und Abschrift von Informationen\">Recht auf Einsichtnahme und Abschrift von Informationen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Rechte_zur_Verfolgung_der_Verantwortlichkeit_von_Fuhrungskraften_in_Japan\" title=\"Rechte zur Verfolgung der Verantwortlichkeit von F\u00fchrungskr\u00e4ften in Japan\">Rechte zur Verfolgung der Verantwortlichkeit von F\u00fchrungskr\u00e4ften in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Klage_auf_Aufhebung_eines_Hauptversammlungsbeschlusses_nach_japanischem_Recht\" title=\"Klage auf Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses nach japanischem Recht\">Klage auf Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses nach japanischem Recht<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Pflichten_und_Verantwortlichkeiten_der_Aktionare_Das_Prinzip_der_beschrankten_Haftung_nach_japanischem_Recht\" title=\"Pflichten und Verantwortlichkeiten der Aktion\u00e4re: Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung nach japanischem Recht\">Pflichten und Verantwortlichkeiten der Aktion\u00e4re: Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Das_Prinzip_der_beschrankten_Haftung\" title=\"Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung\">Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Weitere_Pflichten\" title=\"Weitere Pflichten\">Weitere Pflichten<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Verbot_der_Gewahrung_von_Vorteilen\" title=\"Verbot der Gew\u00e4hrung von Vorteilen\">Verbot der Gew\u00e4hrung von Vorteilen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Pflichten_des_beherrschenden_Aktionars\" title=\"Pflichten des beherrschenden Aktion\u00e4rs\">Pflichten des beherrschenden Aktion\u00e4rs<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Wichtige_Aspekte_fur_auslandische_Aktionare_nach_japanischem_Recht\" title=\"Wichtige Aspekte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re nach japanischem Recht\">Wichtige Aspekte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Das_Prinzip_der_Aktionarsgleichheit\" title=\"Das Prinzip der Aktion\u00e4rsgleichheit\">Das Prinzip der Aktion\u00e4rsgleichheit<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-18\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Meldepflichten_nach_dem_japanischen_Gesetz_uber_Devisen_und_Ausenhandel_FEFTA\" title=\"Meldepflichten nach dem japanischen Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel (FEFTA)\">Meldepflichten nach dem japanischen Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel (FEFTA)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-19\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Aktienbesitz_durch_einen_Nominee_in_Japan\" title=\"Aktienbesitz durch einen Nominee in Japan\">Aktienbesitz durch einen Nominee in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-20\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-rights-duties-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Aktionarsrechte_Befugnisse_als_Eigentumer_eines_Unternehmens\"><\/span>Aktion\u00e4rsrechte: Befugnisse als Eigent\u00fcmer eines Unternehmens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechte, die Aktion\u00e4re gegen\u00fcber einem Unternehmen haben, lassen sich grunds\u00e4tzlich in zwei Kategorien unterteilen. Die erste Kategorie sind die &#8216;Eigeninteressenrechte&#8217;, die darauf abzielen, direkt wirtschaftlichen Nutzen vom Unternehmen zu erhalten, und die zweite sind die &#8216;Gemeinschaftsinteressenrechte&#8217;, die darauf abzielen, an der Unternehmensf\u00fchrung teilzunehmen oder diese zu \u00fcberwachen. Das Verst\u00e4ndnis dieser Kategorien ist wichtig, um die Rolle der Aktion\u00e4re im japanischen Gesellschaftsrecht (Companies Act) tiefgreifend zu erfassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden sind die wichtigsten Aktion\u00e4rsrechte und die entsprechenden Artikel des japanischen Gesellschaftsrechts zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Art des Rechts<\/td><td>Artikel im japanischen Gesellschaftsrecht<\/td><td>Beschreibung des Rechts<\/td><td>Klassifizierung des Rechts<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Dividenden<\/td><td>Artikel 105 Absatz 1 Nummer 1<\/td><td>Das Recht, Dividenden aus dem Gewinnanteil des Unternehmens zu erhalten.<\/td><td>Eigeninteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Verteilung des Restverm\u00f6gens<\/td><td>Artikel 105 Absatz 1 Nummer 2<\/td><td>Das Recht, bei Aufl\u00f6sung und Liquidation des Unternehmens an der Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens teilzuhaben.<\/td><td>Eigeninteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Stimmrecht in der Hauptversammlung<\/td><td>Artikel 105 Absatz 1 Nummer 3<\/td><td>Das Recht, das Stimmrecht in der Hauptversammlung, dem h\u00f6chsten Entscheidungsgremium des Unternehmens, auszu\u00fcben.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Einbringung von Antr\u00e4gen<\/td><td>Artikel 303<\/td><td>Das Recht, der Hauptversammlung Antr\u00e4ge zur Beschlussfassung vorzulegen.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Einsicht und Abschrift des Aktion\u00e4rsregisters<\/td><td>Artikel 125 Absatz 2<\/td><td>Das Recht, Einsicht in das Aktion\u00e4rsregister zu nehmen und Abschriften zu verlangen.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Einsicht und Abschrift der Buchf\u00fchrungsunterlagen<\/td><td>Artikel 433 Absatz 1<\/td><td>Das Recht, Einsicht in die Buchf\u00fchrungsunterlagen und zugeh\u00f6rige Dokumente des Unternehmens zu nehmen und Abschriften zu verlangen.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht zur Erhebung einer Aktion\u00e4rsklage<\/td><td>Artikel 847<\/td><td>Das Recht, im Namen des Unternehmens eine Klage gegen die Verantwortlichen, wie z.B. Vorstandsmitglieder, zu erheben.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Recht auf Unterlassungsklage gegen Vorstandsmitglieder<\/td><td>Artikel 360<\/td><td>Das Recht, eine Unterlassungsklage gegen rechtswidrige oder satzungswidrige Handlungen von Vorstandsmitgliedern zu erheben.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><tr><td>Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschl\u00fcssen<\/td><td>Artikel 831<\/td><td>Das Recht, die Annullierung von Hauptversammlungsbeschl\u00fcssen, die gegen Gesetze oder die Satzung versto\u00dfen, beim Gericht zu beantragen.<\/td><td>Gemeinschaftsinteressenrecht<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechte_in_Bezug_auf_wirtschaftliche_Interessen_Selbstnutzungsrechte_in_Japan\"><\/span>Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Interessen (Selbstnutzungsrechte) in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Recht, direkt wirtschaftliche Vorteile von einer Gesellschaft zu erhalten, wird in Japan als &#8220;Selbstnutzungsrecht&#8221; bezeichnet. Dies ist einer der Hauptgr\u00fcnde, warum Investoren Aktien halten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Recht_auf_Dividendenanspruch_aus_Uberschussen\"><\/span>Recht auf Dividendenanspruch aus \u00dcbersch\u00fcssen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Aktion\u00e4re haben das Recht, einen Teil des Gewinns, den eine Gesellschaft durch ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit erzielt hat, in Form von Dividenden aus \u00dcbersch\u00fcssen zu erhalten. Dieses Recht ist in Artikel 105 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Gesellschaftsrechts (\u4f1a\u793e\u6cd5) klar definiert. Aktiengesellschaften k\u00f6nnen ihren Aktion\u00e4ren Dividenden aus \u00dcbersch\u00fcssen zahlen (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 453). Bei der Aussch\u00fcttung von Dividenden m\u00fcssen die Art des Dividendenverm\u00f6gens, die Zuteilung an die Aktion\u00e4re und das Datum des Inkrafttretens der Dividende durch einen Beschluss der Hauptversammlung festgelegt werden (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 454 Absatz 1). <\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn das Dividendenverm\u00f6gen nicht aus Geld besteht, haben Aktion\u00e4re grunds\u00e4tzlich das Recht, eine Verteilung in Geld zu verlangen (Recht auf Geldverteilungsanspruch) (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 454 Absatz 3). Allerdings ist es m\u00f6glich, Zwischendividenden durch einen Beschluss des Vorstands zu zahlen, wenn dies in der Satzung festgelegt ist (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 459). Aktion\u00e4re haben in der Regel das Entscheidungsrecht \u00fcber Dividenden, aber wenn die Satzung der Gesellschaft dem Vorstand diese Befugnis erteilt, gilt dies nicht. Diese flexible Regelung zeigt, dass das japanische Gesellschaftsrecht eine Vielzahl von Governance-Strukturen zul\u00e4sst. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren ist es wichtig, die Satzung des Investitionsziels zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu verstehen, ob das Recht zur Entscheidung \u00fcber Dividenden bei der Hauptversammlung liegt oder dem Vorstand \u00fcbertragen wurde. Dadurch k\u00f6nnen sie das Ausma\u00df ihrer direkten Beteiligung an der Gewinnverteilung genau verstehen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Recht_auf_Anspruch_auf_Verteilung_des_Restvermogens\"><\/span>Recht auf Anspruch auf Verteilung des Restverm\u00f6gens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn eine Gesellschaft aufgel\u00f6st wird und das Liquidationsverfahren abgeschlossen ist, haben Aktion\u00e4re das Recht, eine Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens zu erhalten, sofern nach der Begleichung der Schulden noch Restverm\u00f6gen vorhanden ist. Dieses Recht ist in Artikel 105 Absatz 1 Nummer 2 des japanischen Gesellschaftsrechts festgelegt. Auch wenn das Restverm\u00f6gen nicht aus Geld besteht, haben Aktion\u00e4re das Recht, eine Verteilung in Geld von der liquidierenden Aktiengesellschaft zu verlangen (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 505).<\/p>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht erlaubt es, f\u00fcr verschiedene Arten von Aktien unterschiedliche Rechte in Bezug auf die Verteilung des Restverm\u00f6gens festzulegen (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 108 Absatz 1 Nummer 2). Allerdings sind Aktien, die weder das Recht auf Dividenden aus \u00dcbersch\u00fcssen noch das Recht auf Verteilung des Restverm\u00f6gens gew\u00e4hren, nicht zul\u00e4ssig (japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 105). Diese Regelung legt die gesetzliche Mindestanforderung fest, dass Aktien zumindest mit einem gewissen wirtschaftlichen Nutzen verbunden sein sollten. In der Praxis, insbesondere bei Investitionen in Start-up-Unternehmen, werden h\u00e4ufig Vorzugsaktien verwendet, die ein &#8220;Vorzugsrecht auf Verteilung des Restverm\u00f6gens&#8221; beinhalten, das eine bestimmte Vervielfachung des investierten Betrags priorisiert, und zus\u00e4tzlich kann eine vertragliche Vereinbarung namens &#8220;fiktive Liquidationsklausel&#8221; in der Satzung festgelegt werden. Dies behandelt bestimmte Ereignisse wie den Verkauf der Gesellschaft als Liquidation und sichert die bevorzugte Verteilung an die Investoren. Ausl\u00e4ndische Investoren, insbesondere solche, die in Venture-Capital-Investitionen involviert sind, m\u00fcssen genau pr\u00fcfen, wie solche Vorzugsaktien und vertraglichen Klauseln zus\u00e4tzlich zu den gesetzlichen Rechten den wirtschaftlichen Nutzen beeinflussen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechte_zur_Teilnahme_und_Uberwachung_der_Unternehmensfuhrung_Gemeinschaftsinteressen_in_Japan\"><\/span>Rechte zur Teilnahme und \u00dcberwachung der Unternehmensf\u00fchrung (Gemeinschaftsinteressen) in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Recht der Aktion\u00e4re, an der Unternehmensf\u00fchrung teilzunehmen und diese zu \u00fcberwachen, wird in Japan als &#8216;Gemeinschaftsinteressen&#8217; (\u5171\u76ca\u6a29) bezeichnet. Dieses Recht ist unerl\u00e4sslich, um eine gesunde Unternehmensf\u00fchrung sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Stimmrechte_auf_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Stimmrechte auf der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Aktion\u00e4re haben das Recht, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung auszu\u00fcben, dem h\u00f6chsten Entscheidungsgremium einer Gesellschaft. Dieses Recht ist eines der grundlegendsten gemeinschaftlichen Rechte, festgelegt in Artikel 105 Absatz 1 Nummer 3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes (Companies Act). Die Hauptversammlung kann \u00fcber Angelegenheiten beschlie\u00dfen, die im japanischen Gesellschaftsgesetz oder in der Satzung festgelegt sind (Artikel 295 Absatz 1 und 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Bei Gesellschaften mit einem Board of Directors sind die Beschlussgegenst\u00e4nde der Hauptversammlung auf die im Gesellschaftsgesetz oder in der Satzung festgelegten Angelegenheiten beschr\u00e4nkt (Artikel 295 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aus\u00fcbung der Stimmrechte basiert normalerweise auf dem Prinzip &#8220;eine Aktie, eine Stimme&#8221;. Das japanische Gesellschaftsgesetz erlaubt jedoch die Ausgabe von Aktien ohne Stimmrecht (stimmrechtslose Aktien) gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Satzung. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Arten und Anforderungen von Beschl\u00fcssen: Die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung unterliegen je nach ihrer Bedeutung unterschiedlichen Anforderungen.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Ordentliche Beschl\u00fcsse: Sofern nicht gesetzlich oder in der Satzung anders bestimmt, werden diese durch die Mehrheit der Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re gefasst, die das Stimmrecht aus\u00fcben k\u00f6nnen (Artikel 309 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Durch eine entsprechende Bestimmung in der Satzung kann die Anwesenheitsquote (Mehrheit der Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re) ausgeschlossen werden. F\u00fcr Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung \u00fcber die Wahl oder Abberufung von Organmitgliedern ist jedoch eine Anwesenheitsquote von mindestens einem Drittel der Stimmrechte der stimmberechtigten Aktion\u00e4re erforderlich (Artikel 341 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Besondere Beschl\u00fcsse: Diese werden gefasst, wenn die Mehrheit der Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re, die das Stimmrecht aus\u00fcben k\u00f6nnen, anwesend ist und mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen (Artikel 309 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Die Satzung kann diese Anwesenheitsanforderung auf ein Drittel lockern. Sie sind erforderlich f\u00fcr Entscheidungen \u00fcber wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft, wie organisatorische Ver\u00e4nderungen, Fusionen oder Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen. &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Spezielle Beschl\u00fcsse: Es gibt Beschl\u00fcsse mit noch strengeren Anforderungen, wie zum Beispiel die Zustimmung von mehr als der H\u00e4lfte der stimmberechtigten Aktion\u00e4re (Kopfzahlkriterium) und mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen oder mindestens drei Viertel der gesamten Stimmrechte der Aktion\u00e4re (Artikel 309 Absatz 3 und 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). &nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Aus\u00fcbung der Stimmrechte: Aktion\u00e4re k\u00f6nnen ihre Stimmrechte pers\u00f6nlich auf der Hauptversammlung aus\u00fcben oder durch schriftliche oder elektronische Mittel. Zudem gibt es das System der &#8220;angenommenen Beschl\u00fcsse&#8221; (oder schriftlichen Beschl\u00fcsse), bei dem, wenn alle Aktion\u00e4re ihre Zustimmung schriftlich oder elektronisch erkl\u00e4ren, dies als Beschluss der Hauptversammlung gilt (Artikel 319 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In Japan kann das &#8220;Einheitsaktiensystem&#8221; angewendet werden, bei dem eine bestimmte Anzahl von Aktien (zum Beispiel 100 Aktien) als eine Einheit betrachtet wird und Stimmrechte nicht f\u00fcr einzelne Aktien, sondern f\u00fcr die Einheit vergeben werden. Aktien, die keine Einheit bilden, haben nur wirtschaftliche Rechte und k\u00f6nnen weder Stimmrechte aus\u00fcben noch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Tokioter B\u00f6rse verpflichtet b\u00f6rsennotierte Unternehmen dazu, die Einheit ihrer b\u00f6rsennotierten Aktien auf 100 Aktien festzulegen. Dieses System stellt einen wichtigen Unterschied f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren dar, die an das strenge Prinzip &#8220;eine Aktie, eine Stimme&#8221; gew\u00f6hnt sind. Wenn sie beispielsweise Aktien unterhalb der Einheit halten, k\u00f6nnen sie, selbst wenn sie eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Aktien besitzen, keine Stimmrechte aus\u00fcben und somit keinen direkten Einfluss auf die Unternehmensf\u00fchrung nehmen. Daher m\u00fcssen ausl\u00e4ndische Investoren sicherstellen, dass sie gen\u00fcgend Aktien des Unternehmens besitzen, um die Einheitsaktienzahl zu erf\u00fcllen, um Stimmrechte aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Recht_auf_Aktionarsvorschlage_nach_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Das Recht auf Aktion\u00e4rsvorschl\u00e4ge nach japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Aktion\u00e4re haben das Recht, dem Vorstand Angelegenheiten zur Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vorzuschlagen (Artikel 303 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<sup><\/sup>). Dies ist ein wichtiges Mittel, damit Aktion\u00e4re aktiv an der Unternehmensf\u00fchrung teilnehmen und ihre Meinungen einbringen k\u00f6nnen. In b\u00f6rsennotierten Unternehmen m\u00fcssen Aktion\u00e4re, um dieses Recht auszu\u00fcben, grunds\u00e4tzlich mindestens ein Hundertstel der gesamten Stimmrechte oder mehr als 300 Stimmrechte kontinuierlich \u00fcber einen Zeitraum von sechs Monaten halten (Artikel 303 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<sup><\/sup>). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesetzesreform des Jahres 2019 (Reiwa 1) beschr\u00e4nkte die Anzahl der Vorschl\u00e4ge, die ein Aktion\u00e4r bei derselben Hauptversammlung einreichen kann, auf zehn (Artikel 305 Absatz 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<sup><\/sup>). Diese Ma\u00dfnahme zielt darauf ab, den missbr\u00e4uchlichen Gebrauch des Vorschlagsrechts einzuschr\u00e4nken. In der Vergangenheit gab es F\u00e4lle, in denen ein einzelner Aktion\u00e4r eine gro\u00dfe Anzahl von Vorschl\u00e4gen einreichte, was zu einer \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Verl\u00e4ngerung der Beratungszeit der Hauptversammlung und zu erh\u00f6hten Kosten f\u00fcr die Pr\u00fcfung und Erstellung der Einladungsmitteilungen durch das Unternehmen f\u00fchrte, wodurch die Entscheidungsfunktion der Hauptversammlung beeintr\u00e4chtigt wurde. Die Reform wurde durchgef\u00fchrt, obwohl die \u00dcberpr\u00fcfung der erforderlichen Anzahl von Stimmrechten f\u00fcr einen Vorschlag (mehr als 300) diskutiert wurde, letztendlich aber unver\u00e4ndert blieb. Es wurde entschieden, dass die Begrenzung der Anzahl der Vorschl\u00e4ge den missbr\u00e4uchlichen Gebrauch in gewissem Ma\u00dfe ausschlie\u00dfen kann. Dies zeigt, dass das japanische Gesellschaftsrecht Wert auf ein Gleichgewicht legt, das die Rechte der Aktion\u00e4re respektiert, w\u00e4hrend gleichzeitig eine effiziente Unternehmensf\u00fchrung gew\u00e4hrleistet wird. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren, die Aktion\u00e4rsaktivismus betreiben m\u00f6chten, ist es unerl\u00e4sslich, solche rechtlichen Beschr\u00e4nkungen und die dahinterstehende politische Absicht, die Effizienz der Unternehmensf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten, zu verstehen. \u00dcberm\u00e4\u00dfige Vorschlagseinreichungen k\u00f6nnen als Rechtsmissbrauch angesehen und abgelehnt werden. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Recht_auf_Einsichtnahme_und_Abschrift_von_Informationen\"><\/span>Recht auf Einsichtnahme und Abschrift von Informationen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>In Japan haben Aktion\u00e4re das Recht, von der Gesellschaft die Einsichtnahme und Abschrift bestimmter Informationen und Dokumente zu verlangen, um die Transparenz der Gesellschaft zu gew\u00e4hrleisten und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu \u00fcberwachen.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Aktion\u00e4rsregister-Einsichts- und Abschriftsrecht: Aktion\u00e4re k\u00f6nnen jederzeit w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten der Gesellschaft Einsicht in das Aktion\u00e4rsregister nehmen und Abschriften verlangen. Dieses Recht kann bereits mit dem Besitz einer einzigen Aktie ausge\u00fcbt werden (gem\u00e4\u00df Artikel 125 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts). Die Gesellschaft kann diese Anfrage jedoch ablehnen, wenn bestimmte Gr\u00fcnde vorliegen, wie zum Beispiel, wenn die Anfrage nicht zum Zweck der Sicherung oder Aus\u00fcbung von Rechten gestellt wird, wenn sie die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Gesellschaft behindert und dem gemeinsamen Interesse der Aktion\u00e4re schadet oder wenn sie zum Zweck der Gewinnerzielung an Dritte weitergegeben wird (gem\u00e4\u00df Artikel 125 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts).<\/li>\n\n\n\n<li>Buchf\u00fchrungs-Einsichts- und Abschriftsrecht: Aktion\u00e4re k\u00f6nnen die Einsichtnahme und Abschrift der Buchf\u00fchrungsb\u00fccher oder damit verbundener Unterlagen der Gesellschaft verlangen. Um dieses Recht auszu\u00fcben, ist es grunds\u00e4tzlich erforderlich, mindestens ein Hundertstel der Gesamtstimmrechte der Aktion\u00e4re zu besitzen (gem\u00e4\u00df Artikel 433 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts).<\/li>\n\n\n\n<li>Recht auf Einsicht und Kopie von Abrechnungsdokumenten: Aktion\u00e4re k\u00f6nnen die Einsichtnahme und die Aush\u00e4ndigung von Kopien von Abrechnungsdokumenten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung usw.) sowie des Gesch\u00e4ftsberichts verlangen (gem\u00e4\u00df Artikel 442 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts).<\/li>\n\n\n\n<li>Protokoll-Einsichts- und Abschriftsrecht des Vorstands: In Gesellschaften mit einem eingerichteten Vorstand k\u00f6nnen Aktion\u00e4re mit gerichtlicher Genehmigung Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzungen nehmen und Abschriften verlangen (gem\u00e4\u00df Artikel 371 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das Recht der Aktion\u00e4re auf Einsichtnahme von Informationen ist wichtig, um die Transparenz der Gesellschaft zu erh\u00f6hen und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu \u00fcberwachen, jedoch gibt es bestimmte Einschr\u00e4nkungen bei der Aus\u00fcbung dieses Rechts. Die Gesellschaft kann die Anfrage ablehnen, wenn sie nicht zum Zweck der Sicherung oder Aus\u00fcbung von Rechten gestellt wird, wenn sie die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Gesellschaft behindert und dem gemeinsamen Interesse der Aktion\u00e4re schadet, wenn der Antragsteller ein Gesch\u00e4ft betreibt, das in einem wesentlichen Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zur Gesellschaft steht, oder wenn der Antragsteller beabsichtigt, die erlangten Informationen zum Zweck der Gewinnerzielung an Dritte weiterzugeben. Insbesondere bei der Einsichtnahme und Abschrift von Buchf\u00fchrungsunterlagen kann die Gesellschaft die Anfrage ablehnen, selbst wenn der Antragsteller keine subjektive Absicht hat, die Informationen f\u00fcr Wettbewerbszwecke zu nutzen, aber objektiv als Wettbewerber der Gesellschaft angesehen wird (entschieden vom Obersten Gerichtshof am 15. Januar 2009 (Heisei 21)). Dies bedeutet, dass die japanischen Gerichte die Aus\u00fcbung des Informationsrechts der Aktion\u00e4re streng pr\u00fcfen, um die legitimen Gesch\u00e4ftsinteressen der Gesellschaft zu sch\u00fctzen. Ausl\u00e4ndische Investoren m\u00fcssen bei der Anforderung von Informationen darauf achten, dass ihr Anliegen auf die legitime Aus\u00fcbung ihrer Rechte als Aktion\u00e4re beschr\u00e4nkt bleibt und der Gesellschaft keinen ungerechtfertigten Nachteil zuf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechte_zur_Verfolgung_der_Verantwortlichkeit_von_Fuhrungskraften_in_Japan\"><\/span>Rechte zur Verfolgung der Verantwortlichkeit von F\u00fchrungskr\u00e4ften in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<ul>\n<li>Recht zur Einleitung einer Aktion\u00e4rsklage: Aktion\u00e4re haben das Recht, im Namen der Gesellschaft eine Klage gegen F\u00fchrungskr\u00e4fte (wie Direktoren und Wirtschaftspr\u00fcfer) einzuleiten, um deren Verantwortlichkeit zu verfolgen (Artikel 847 des Japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies ist ein wichtiges Mittel f\u00fcr Aktion\u00e4re, um die Verantwortung von F\u00fchrungskr\u00e4ften, die der Gesellschaft Schaden zugef\u00fcgt haben, zu verfolgen, falls die Gesellschaft selbst keine Klage erhebt.<\/li>\n\n\n\n<li>Recht auf Unterlassungsklage gegen Direktoren: Wenn ein Direktor Handlungen au\u00dferhalb des Unternehmenszwecks vornimmt oder zu nehmen droht, oder wenn er gegen Gesetze oder die Satzung verst\u00f6\u00dft, k\u00f6nnen Aktion\u00e4re von diesem Direktor verlangen, solche Handlungen zu unterlassen (Artikel 360 des Japanischen Gesellschaftsgesetzes).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Klage_auf_Aufhebung_eines_Hauptversammlungsbeschlusses_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Klage auf Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn ein Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung verst\u00f6\u00dft, offensichtlich unfair ist, der Inhalt des Beschlusses gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft oder wenn eine Person mit einem besonderen Interessenkonflikt ihr Stimmrecht ausge\u00fcbt hat und dadurch ein offensichtlich ungerechter Beschluss gefasst wurde, k\u00f6nnen Aktion\u00e4re bei Vorliegen bestimmter Aufhebungsgr\u00fcnde eine Klage auf Aufhebung des Beschlusses bei Gericht einreichen (Artikel 831 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes <sup><\/sup>). Diese Klage muss grunds\u00e4tzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung erhoben werden (Artikel 831 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes <sup><\/sup>). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Japanische Gerichte f\u00fchren eine strenge Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Fairness von Hauptversammlungsbeschl\u00fcssen durch. In einem Fallbeispiel erkannte das Gericht die Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses an, weil die Aus\u00fcbung des Stimmrechts durch einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer entgegen vorheriger Anweisungen erfolgte oder weil die Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re unangemessen behandelt wurden, aufgrund von Verfahrensfehlern oder unfairer Aus\u00fcbung des Stimmrechts (Tokyo District Court, 8. M\u00e4rz 2019 (Heisei 31) <sup><\/sup>). Dieses Urteil zeigt, dass selbst scheinbar geringf\u00fcgige Verfahrensprobleme oder Handlungen, die die Befugnisse eines Vertreters \u00fcberschreiten, die G\u00fcltigkeit eines Beschlusses beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, wenn sie als schwerwiegend genug erachtet werden, um die Fairness des Beschlusses zu beeinflussen. Dies hat eine \u00e4u\u00dferst wichtige Bedeutung f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung und den Schutz von Minderheitsaktion\u00e4ren. Ausl\u00e4ndische Investoren sollten verstehen, dass die Durchf\u00fchrung von Hauptversammlungen in japanischen Unternehmen strengen rechtlichen Anforderungen und einer detaillierten \u00dcberpr\u00fcfung durch die Gerichte unterliegt und dass, falls ihre Rechte ungerechtfertigt verletzt werden, solche rechtlichen Abhilfema\u00dfnahmen verf\u00fcgbar sind. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pflichten_und_Verantwortlichkeiten_der_Aktionare_Das_Prinzip_der_beschrankten_Haftung_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Pflichten und Verantwortlichkeiten der Aktion\u00e4re: Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Prinzip_der_beschrankten_Haftung\"><\/span>Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Eines der wichtigsten Merkmale von Aktion\u00e4ren in einer japanischen Aktiengesellschaft ist das &#8220;Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung&#8221;. Dieses Prinzip besagt, dass die Verantwortung, die ein Aktion\u00e4r gegen\u00fcber der Gesellschaft hat, auf den Betrag der \u00fcbernommenen Aktien beschr\u00e4nkt ist (gem\u00e4\u00df Artikel 104 des Japanischen Gesellschaftsgesetzes <sup><\/sup>). Aktion\u00e4re sind selbst dann, wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann, nicht direkt gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern der Gesellschaft \u00fcber den Betrag ihrer Einlage hinaus verantwortlich. Diese &#8220;indirekte beschr\u00e4nkte Haftung&#8221; bietet Investoren einen erheblichen Schutz <sup><\/sup>. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung ist einer der gr\u00f6\u00dften Vorteile bei der Gr\u00fcndung einer Aktiengesellschaft <sup><\/sup>. Wenn ein Einzelunternehmer ein Gesch\u00e4ft betreibt, sind die Schulden seine pers\u00f6nliche Verantwortung, und er muss diese Verpflichtungen erf\u00fcllen, solange er nicht bankrott geht <sup><\/sup>. Im Gegensatz dazu sind die Aktion\u00e4re einer Aktiengesellschaft nur innerhalb des Betrags ihrer Einlage verantwortlich, sodass das pers\u00f6nliche Verm\u00f6gen nicht durch die Schulden des Unternehmens gef\u00e4hrdet wird <sup><\/sup>. Dieses Prinzip spielt eine \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle dabei, externe Investitionen zu f\u00f6rdern und die Unternehmensaktivit\u00e4ten zu beleben. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren stellt das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung einen grundlegenden rechtlichen Schutz dar, der das finanzielle Risiko bei Investitionen auf dem japanischen Markt erheblich reduziert. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es keine zus\u00e4tzliche Einlagepflicht f\u00fcr Aktion\u00e4re. Es kann jedoch vorkommen, dass eine zus\u00e4tzliche Einlagepflicht durch Aktion\u00e4rsvereinbarungen, wie zum Beispiel durch die Zustimmung aller Aktion\u00e4re, festgelegt wird <sup><\/sup>. Die eingezahlten Gelder geh\u00f6ren der Gesellschaft, und grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Aktion\u00e4re deren R\u00fcckzahlung nicht fordern. Um das investierte Kapital zur\u00fcckzugewinnen, m\u00fcssen Aktion\u00e4re ihre Aktien \u00fcbertragen oder andere Ma\u00dfnahmen ergreifen <sup><\/sup>. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Weitere_Pflichten\"><\/span>Weitere Pflichten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verbot_der_Gewahrung_von_Vorteilen\"><\/span>Verbot der Gew\u00e4hrung von Vorteilen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>In Japan d\u00fcrfen Aktiengesellschaften niemandem Vorteile im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten gew\u00e4hren (Artikel 120 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts <sup><\/sup>). Diese Bestimmung zielt darauf ab, unangemessene Einfl\u00fcsse, wie die von sogenannten &#8220;Sokaiya&#8221; (Aktion\u00e4rsversammlungsst\u00f6rern), die den reibungslosen Ablauf von Aktion\u00e4rsversammlungen behindern, zu eliminieren <sup><\/sup>. Das Verbot erstreckt sich weit auf die Gew\u00e4hrung materieller Vorteile und umfasst auch passive Vorteile wie den Erlass von Schulden. Wenn einem bestimmten Aktion\u00e4r Vorteile gew\u00e4hrt werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten stehen (Artikel 120 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts <sup><\/sup>). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wird ein illegaler Vorteil gew\u00e4hrt, ist der Beg\u00fcnstigte verpflichtet, diesen Vorteil unabh\u00e4ngig von seinem guten Glauben an das Unternehmen zur\u00fcckzugeben. Dar\u00fcber hinaus sind die Direktoren und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, die an der Gew\u00e4hrung des Vorteils beteiligt waren, solidarisch verpflichtet, den entsprechenden Wert des Vorteils an das Unternehmen zu zahlen (Artikel 120 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts <sup><\/sup>). Das Verbot der Gew\u00e4hrung von Vorteilen ist weitreichend und die Verantwortlichkeit bei Verst\u00f6\u00dfen streng. Selbst ohne b\u00f6swillige Absicht kann die Bereitstellung materieller Vorteile im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten gegen diese Bestimmung versto\u00dfen. Diese strenge Regelung spiegelt die entschlossene Haltung des japanischen Gesellschaftsrechts wider, die Fairness in den Entscheidungen der Aktion\u00e4re zu gew\u00e4hrleisten und unangemessene Einfl\u00fcsse auszuschlie\u00dfen. Ausl\u00e4ndische Unternehmen und Investoren, die in Japan Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen, m\u00fcssen sich bewusst sein, dass jegliche Art von Vorteilsgew\u00e4hrung an Aktion\u00e4re, selbst wenn sie in gutem Glauben erfolgt, gegen Artikel 120 des japanischen Gesellschaftsrechts versto\u00dfen kann und daher eine sorgf\u00e4ltige Vorgehensweise erforderlich ist. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pflichten_des_beherrschenden_Aktionars\"><\/span>Pflichten des beherrschenden Aktion\u00e4rs<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Im japanischen Gesellschaftsrecht gibt es keine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Bestimmung oder etablierte Rechtsprechung, die besagt, dass beherrschende Aktion\u00e4re eine direkte &#8220;Treuepflicht (fiduciary duty)&#8221; gegen\u00fcber Minderheitsaktion\u00e4ren haben <sup><\/sup>. Dies unterscheidet sich von Rechtsordnungen, in denen das Common Law (Fallrecht) entwickelt wurde, wie in den USA. Der japanische Corporate Governance Code legt jedoch das Prinzip fest, dass &#8220;beherrschende Aktion\u00e4re die Interessen des Unternehmens und der gemeinsamen Aktion\u00e4re respektieren und Minderheitsaktion\u00e4re nicht unfair behandeln d\u00fcrfen&#8221;, und fordert von b\u00f6rsennotierten Unternehmen mit beherrschenden Aktion\u00e4ren, ein Governance-System einzurichten, um die Interessen der Minderheitsaktion\u00e4re zu sch\u00fctzen <sup><\/sup>. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tatsache, dass beherrschende Aktion\u00e4re in Japan keine direkte Treuepflicht gegen\u00fcber Minderheitsaktion\u00e4ren haben, mag f\u00fcr Investoren aus dem Common-Law-Bereich ungewohnt sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Minderheitsaktion\u00e4re keinen Schutz genie\u00dfen. Das japanische Gesellschaftsrecht enth\u00e4lt spezifische Bestimmungen zum Schutz von Minderheitsaktion\u00e4ren vor missbr\u00e4uchlicher Aus\u00fcbung von Rechten durch beherrschende Aktion\u00e4re. Zum Beispiel k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse, die von Personen mit einem besonderen Interessenkonflikt in erheblich unfairer Weise gefasst werden, als Grund f\u00fcr die Annullierung von Aktion\u00e4rsversammlungsbeschl\u00fcssen dienen (Artikel 831 Absatz 1 Nummer 3 des japanischen Gesellschaftsrechts <sup><\/sup>). Zudem wird die Transparenz durch verst\u00e4rkte Offenlegungsvorschriften f\u00fcr Transaktionen zwischen beherrschenden Aktion\u00e4ren und abh\u00e4ngigen Unternehmen gef\u00f6rdert <sup><\/sup>. Diese Bestimmungen fungieren als indirekte Schutzmechanismen, um zu verhindern, dass beherrschende Aktion\u00e4re die Interessen der Minderheitsaktion\u00e4re ungerechtfertigt beeintr\u00e4chtigen. Ausl\u00e4ndische Investoren m\u00fcssen verstehen, dass der Schutz von Minderheitsaktion\u00e4ren in Japan nicht durch allgemeine Treuepflichten, sondern durch spezifische Verhaltensregeln und prozedurale Schutzma\u00dfnahmen gew\u00e4hrleistet wird, und ihre Investitionsstrategien entsprechend anpassen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Wichtige_Aspekte_fur_auslandische_Aktionare_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Wichtige Aspekte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Prinzip_der_Aktionarsgleichheit\"><\/span>Das Prinzip der Aktion\u00e4rsgleichheit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht legt das Prinzip der Aktion\u00e4rsgleichheit fest, nach dem Aktiengesellschaften ihre Aktion\u00e4re entsprechend dem Inhalt und der Anzahl der Aktien gleich behandeln m\u00fcssen (Artikel 109 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts <sup><\/sup>). Dieses Prinzip zielt darauf ab, die Fairness zwischen den Aktion\u00e4ren zu wahren und die Vorhersehbarkeit f\u00fcr Investoren zu erh\u00f6hen. Gem\u00e4\u00df diesem Prinzip ist es Unternehmen nicht gestattet, bestimmten Aktion\u00e4rsgruppen unausgewogene Vorteile oder Nachteile zu gew\u00e4hren. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Meldepflichten_nach_dem_japanischen_Gesetz_uber_Devisen_und_Ausenhandel_FEFTA\"><\/span>Meldepflichten nach dem japanischen Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel (FEFTA)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Investoren Anteile an japanischen Unternehmen erwerben, kann es erforderlich sein, gem\u00e4\u00df dem japanischen Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel (FEFTA) eine vorherige Anmeldung oder eine nachtr\u00e4gliche Meldung vorzunehmen. Insbesondere beim Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bestimmte Gesch\u00e4fte betreiben, die die nationale Sicherheit, die \u00f6ffentliche Ordnung oder die \u00f6ffentliche Sicherheit Japans betreffen, oder beim Erwerb von mehr als 1% der Stimmrechte an b\u00f6rsennotierten Unternehmen, kann eine vorherige Anmeldung verpflichtend sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Meldepflichten nach dem japanischen Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel stellen eine wichtige regulatorische H\u00fcrde dar, die ausl\u00e4ndische Investoren bei der Investition in japanische Unternehmen ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. F\u00fcr Investitionen in bestimmte Branchen (wie beispielsweise Fluggesellschaften oder Rundfunkunternehmen, die durch spezifische Gesetze reguliert werden) k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkungen gelten. Diese Vorschriften sind nicht nur Investitionsrichtlinien, sondern rechtliche Verpflichtungen, bei deren Versto\u00df Strafen verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen. Daher ist es f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unerl\u00e4sslich, vor der Investitionsentscheidung eine gr\u00fcndliche Due-Diligence-Pr\u00fcfung des japanischen Gesetzes \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel sowie der branchenspezifischen Vorschriften durchzuf\u00fchren. Dies erm\u00f6glicht es, unerwartete rechtliche Probleme oder regulatorische Beschr\u00e4nkungen zu vermeiden und eine reibungslose Investitionst\u00e4tigkeit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Aktienbesitz_durch_einen_Nominee_in_Japan\"><\/span>Aktienbesitz durch einen Nominee in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Investoren Aktien japanischer b\u00f6rsennotierter Unternehmen \u00fcber einen Nominee (wie einen Custodian) halten, k\u00f6nnen sie m\u00f6glicherweise nicht direkt auf Informationen zugreifen oder Stimmrechte aus\u00fcben. In solchen F\u00e4llen ist es notwendig, \u00fcber den Nominee entsprechende Vorkehrungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung dieser Rechte zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aktienbesitz \u00fcber einen Nominee stellt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren eine praktische Herausforderung dar. Da sie grundlegende Aktion\u00e4rsrechte wie das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrechte und das Recht auf Einsicht in Informationen nicht direkt aus\u00fcben k\u00f6nnen, ist eine klare Vereinbarung mit dem Nominee \u00fcber die Aus\u00fcbung dieser Rechte erforderlich. Dies kann die F\u00e4higkeit beeinflussen, die Unternehmensf\u00fchrung zu \u00fcberwachen oder aktiv an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ausl\u00e4ndische Investoren sollten in ihren Vertr\u00e4gen mit dem Nominee detaillierte Vereinbarungen \u00fcber die Aus\u00fcbung von Stimmrechten, den Umfang der Informationsbereitstellung und andere Methoden zur Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten treffen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden sind die Schwellenwerte f\u00fcr den Anteil der Aktienbesitzes und die damit verbundenen Rechte und Pflichten aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Aktienbesitzanteil\/Stimmrechte<\/td><td>Damit verbundene Rechte und Pflichten<\/td><\/tr><tr><td>1 Anteilseinheit<\/td><td>Recht auf Einsicht in das Aktion\u00e4rsregister, Recht auf Einsicht in die Protokolle des Vorstands mit gerichtlicher Genehmigung, Recht auf Einsicht in Vollmachten und Stimmrechtsaus\u00fcbungen, die bei der Hauptversammlung eingereicht wurden<\/td><\/tr><tr><td>1 Anteilseinheit und 6 Monate Besitz<\/td><td>Recht, im Namen der Gesellschaft eine Aktion\u00e4rsklage gegen die Verantwortlichen zu erheben, Recht auf Antrag zur Bestellung eines Pr\u00fcfers f\u00fcr das Verfahren der Hauptversammlung<\/td><\/tr><tr><td>1% oder 300 St\u00fcck und 6 Monate Besitz<\/td><td>Recht auf Einreichung von Aktion\u00e4rsvorschl\u00e4gen bei der Hauptversammlung<\/td><\/tr><tr><td>1%<\/td><td>M\u00f6gliche Meldepflicht gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel (bei Unternehmen, die bestimmte Gesch\u00e4fte betreiben)<\/td><\/tr><tr><td>3%<\/td><td>Recht auf Einsicht und Abschrift der Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft, Recht auf Einsicht und Abschrift der Buchhaltungsunterlagen der Tochtergesellschaften mit gerichtlicher Genehmigung, Recht auf Antrag zur Bestellung eines Pr\u00fcfers bei Verdacht auf illegale Aktivit\u00e4ten, Recht, die Haftungsfreistellung von Verantwortlichen zu verhindern, Recht auf Antrag zur Abberufung von Verantwortlichen (falls bei der Hauptversammlung abgelehnt)<\/td><\/tr><tr><td>3% und 6 Monate Besitz<\/td><td>Recht auf Antrag zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Hauptversammlung<\/td><\/tr><tr><td>5%<\/td><td>Pflicht zur Abgabe einer Gro\u00dfaktion\u00e4rsmeldung, m\u00f6gliche Verpflichtung zum \u00f6ffentlichen Kaufangebot<\/td><\/tr><tr><td>10%<\/td><td>M\u00f6gliche Meldepflicht gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel, Pflicht zur R\u00fcckgabe von kurzfristigen Handelsgewinnen<\/td><\/tr><tr><td>20%<\/td><td>M\u00f6gliche Meldepflicht bei Fusionen und \u00e4hnlichen Transaktionen<\/td><\/tr><tr><td>30%<\/td><td>M\u00f6gliche Verpflichtung zum \u00f6ffentlichen Kaufangebot (nach Inkrafttreten des revidierten Unternehmensgesetzes im Jahr 2024)<\/td><\/tr><tr><td>33,4%<\/td><td>Recht, Sonderbeschl\u00fcsse zu blockieren, m\u00f6gliche Verpflichtung zum \u00f6ffentlichen Kaufangebot (vor Inkrafttreten des revidierten Unternehmensgesetzes im Jahr 2024)<\/td><\/tr><tr><td>50%<\/td><td>Recht, einfache Beschl\u00fcsse zu blockieren<\/td><\/tr><tr><td>50,1%<\/td><td>Recht, einfache Beschl\u00fcsse zu verabschieden<\/td><\/tr><tr><td>66,7%<\/td><td>Recht, Sonderbeschl\u00fcsse zu verabschieden (einschlie\u00dflich des Rechts, Minderheitsaktion\u00e4re zu einem fairen Preis auszuzahlen)<\/td><\/tr><tr><td>90%<\/td><td>Recht, Minderheitsaktion\u00e4re ohne Hauptversammlung zu einem fairen Preis auszuzahlen (jedoch auch mit 66,7% durch Abhaltung einer Hauptversammlung m\u00f6glich)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel haben wir die Rechte und Pflichten von Aktion\u00e4ren unter dem japanischen Gesellschaftsrecht, einschlie\u00dflich der rechtlichen Grundlagen und praktischen Hinweise, detailliert erl\u00e4utert. Das Prinzip der beschr\u00e4nkten Haftung der Aktion\u00e4re, das Recht auf Dividendenforderungen aus \u00dcbersch\u00fcssen, das Recht auf Forderungen der Verteilung des Restverm\u00f6gens, Stimmrechte in der Hauptversammlung, das Recht auf Einsicht in Informationen sowie die Verfolgung der Verantwortlichkeit von F\u00fchrungskr\u00e4ften sind unerl\u00e4ssliches Wissen f\u00fcr Investitionen in japanische Aktiengesellschaften. Wir hoffen, dass Sie auch die spezifischen Meldepflichten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren und die Beachtungspunkte beim Aktienbesitz \u00fcber Nominee-Aktion\u00e4re verstanden haben. Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen in der Beratung zu Aktion\u00e4rsangelegenheiten im Rahmen des japanischen Gesellschaftsrechts f\u00fcr zahlreiche Mandanten in Japan. In unserer Kanzlei sind mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen t\u00e4tig, die hochwertige rechtliche Unterst\u00fctzung in beiden Sprachen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re und Unternehmen bieten k\u00f6nnen, die mit den in diesem Artikel angesprochenen Themen in Verbindung stehen. Wenn Sie komplexe Probleml\u00f6sungen im Zusammenhang mit dem japanischen Gesellschaftsrecht ben\u00f6tigen oder rechtliche Beratung f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsentwicklung in Japan suchen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, sich an die Monolith Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aktiengesellschaft ist in Japan eine wichtige Rechtsform, die das Fundament f\u00fcr wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten bildet. Die Eigent\u00fcmer dieser Aktiengesellschaften sind die Aktion\u00e4re, die Aktien besitz [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71708,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[24,123],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71520"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71520"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71520\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71709,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71520\/revisions\/71709"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71708"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71520"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71520"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71520"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}