{"id":71522,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71522"},"modified":"2025-09-24T23:48:26","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:26","slug":"treasury-stock-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan","title":{"rendered":"Erwerb und Vernichtung eigener Aktien im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Konzept der eigenen Aktien unter dem japanischen Gesellschaftsrecht (Heisei 17 (2005) Gesetz Nr. 86) spielt eine \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle in der Finanzstrategie von Unternehmen und der Steigerung des Aktion\u00e4rswertes. Eigene Aktien sind solche, die von der Aktiengesellschaft selbst ausgegeben und von dieser Gesellschaft erworben und gehalten werden. Unter dem alten japanischen Handelsgesetz war der Erwerb eigener Aktien grunds\u00e4tzlich verboten, da bef\u00fcrchtet wurde, dass dies die finanzielle Basis des Unternehmens gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Dies war auf ein konservatives Rechtssystem zur\u00fcckzuf\u00fchren, das tief in dem Prinzip der Kapitalerhaltung verwurzelt war, um zu verhindern, dass das bei der Gr\u00fcndung eingezahlte Kapital leicht abflie\u00dfen und die finanzielle Basis des Unternehmens erhalten bleiben konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch hat die Handelsrechtsreform im Jahr 2001 und die Einf\u00fchrung des aktuellen Gesellschaftsrechts die Akquisition und das Halten eigener Aktien grunds\u00e4tzlich liberalisiert und sie zu einem wichtigen Instrument gemacht, das flexible Kapitalstrategien in der modernen Unternehmensf\u00fchrung erm\u00f6glicht. Diese Gesetzes\u00e4nderung stellt nicht nur eine technische \u00c4nderung dar, sondern deutet darauf hin, dass die Notwendigkeit f\u00fcr japanische Unternehmen, flexible Finanzstrategien in einem globalen Wettbewerbsumfeld zu verfolgen, gestiegen ist und dass die Maximierung des Aktion\u00e4rswertes als modernes Managementziel an Bedeutung gewonnen hat. In westlichen L\u00e4ndern war der Erwerb eigener Aktien schon immer eine g\u00e4ngige Ma\u00dfnahme zur Aktion\u00e4rsrendite und wurde auch weitgehend f\u00fcr M&amp;A (Fusionen und \u00dcbernahmen) sowie als Mitarbeiteranreiz genutzt. Die Reform des japanischen Rechts kann als wichtiger Schritt interpretiert werden, um die Praktiken japanischer Unternehmen an internationale Gesch\u00e4ftsgepflogenheiten anzupassen und ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu steigern. Mit anderen Worten, diese Gesetzes\u00e4nderung kann als Teil eines tieferen Trends gesehen werden, der die Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Governance) der gesamten japanischen Wirtschaft und die Reife des Kapitalmarktes f\u00f6rdert. In diesem Artikel werden der Erwerb und die Vernichtung eigener Aktien nach dem japanischen Gesellschaftsrecht, deren Zweck sowie die rechtlichen Anforderungen und Verfahren detailliert erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Zwecke_der_Ruckkauf_eigener_Aktien_unter_japanischem_Unternehmensrecht\" title=\"Zwecke der R\u00fcckkauf eigener Aktien unter japanischem Unternehmensrecht\">Zwecke der R\u00fcckkauf eigener Aktien unter japanischem Unternehmensrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Rechtliche_Voraussetzungen_und_Verfahren_fur_den_Erwerb_eigener_Aktien_nach_japanischem_Recht\" title=\"Rechtliche Voraussetzungen und Verfahren f\u00fcr den Erwerb eigener Aktien nach japanischem Recht\">Rechtliche Voraussetzungen und Verfahren f\u00fcr den Erwerb eigener Aktien nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Prinzip_der_Finanzierungsregulierung_und_der_verteilbare_Betrag_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Prinzip der Finanzierungsregulierung und der verteilbare Betrag unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Prinzip der Finanzierungsregulierung und der verteilbare Betrag unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Erwerb_von_eigenen_Aktien_durch_Vereinbarung_mit_Aktionaren_einschlieslich_Markttransaktionen\" title=\"Erwerb von eigenen Aktien durch Vereinbarung mit Aktion\u00e4ren (einschlie\u00dflich Markttransaktionen)\">Erwerb von eigenen Aktien durch Vereinbarung mit Aktion\u00e4ren (einschlie\u00dflich Markttransaktionen)<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Beschluss_der_Hauptversammlung_Artikel_156_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 156 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)\">Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 156 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Beschluss_des_Vorstands_Artikel_157_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Beschluss des Vorstands (Artikel 157 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)\">Beschluss des Vorstands (Artikel 157 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Benachrichtigung_der_Aktionare_und_offentliche_Bekanntmachung_sowie_Einreichung_von_Ubertragungsangeboten_Artikel_158_und_159_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Benachrichtigung der Aktion\u00e4re und \u00f6ffentliche Bekanntmachung sowie Einreichung von \u00dcbertragungsangeboten (Artikel 158 und 159 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)\">Benachrichtigung der Aktion\u00e4re und \u00f6ffentliche Bekanntmachung sowie Einreichung von \u00dcbertragungsangeboten (Artikel 158 und 159 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Markttransaktionen_und_offentliche_Ubernahmeangebote\" title=\"Markttransaktionen und \u00f6ffentliche \u00dcbernahmeangebote\">Markttransaktionen und \u00f6ffentliche \u00dcbernahmeangebote<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Erwerb_von_eigenen_Aktien_von_bestimmten_Aktionaren\" title=\"Erwerb von eigenen Aktien von bestimmten Aktion\u00e4ren\">Erwerb von eigenen Aktien von bestimmten Aktion\u00e4ren<\/a><ul class='ez-toc-list-level-4'><li class='ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Besonderer_Beschluss_der_Hauptversammlung_Artikel_160_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Besonderer Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 160 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)\">Besonderer Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 160 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-4'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Zusatzliche_Verkaufsrechte_fur_Verkaufer\" title=\"Zus\u00e4tzliche Verkaufsrechte f\u00fcr Verk\u00e4ufer\">Zus\u00e4tzliche Verkaufsrechte f\u00fcr Verk\u00e4ufer<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Zweck_der_Einziehung_eigener_Aktien_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Zweck der Einziehung eigener Aktien unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Zweck der Einziehung eigener Aktien unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Rechtliche_Anforderungen_und_Verfahren_zur_Einziehung_eigener_Aktien_nach_japanischem_Recht\" title=\"Rechtliche Anforderungen und Verfahren zur Einziehung eigener Aktien nach japanischem Recht\">Rechtliche Anforderungen und Verfahren zur Einziehung eigener Aktien nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Einziehung_durch_Vorstandsbeschluss_Artikel_178_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Einziehung durch Vorstandsbeschluss (Artikel 178 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)\">Einziehung durch Vorstandsbeschluss (Artikel 178 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Registrierungsverfahren_nach_der_Einziehung\" title=\"Registrierungsverfahren nach der Einziehung\">Registrierungsverfahren nach der Einziehung<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Praktische_Hinweise_fur_auslandische_Investoren_unter_japanischem_Recht\" title=\"Praktische Hinweise f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unter japanischem Recht\">Praktische Hinweise f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Anwendung_des_japanischen_Ausenwirtschaftsgesetzes_Foreign_Exchange_and_Foreign_Trade_Act\" title=\"Anwendung des japanischen Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes (Foreign Exchange and Foreign Trade Act)\">Anwendung des japanischen Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes (Foreign Exchange and Foreign Trade Act)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-18\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Steuerliche_Auswirkungen\" title=\"Steuerliche Auswirkungen\">Steuerliche Auswirkungen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-19\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Die_Bedeutung_von_Expertenunterstutzung_im_japanischen_Recht\" title=\"Die Bedeutung von Expertenunterst\u00fctzung im japanischen Recht\">Die Bedeutung von Expertenunterst\u00fctzung im japanischen Recht<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-20\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/treasury-stock-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zwecke_der_Ruckkauf_eigener_Aktien_unter_japanischem_Unternehmensrecht\"><\/span>Zwecke der R\u00fcckkauf eigener Aktien unter japanischem Unternehmensrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der R\u00fcckkauf eigener Aktien wird von modernen japanischen Unternehmen f\u00fcr eine Vielzahl strategischer Zwecke genutzt. Er erfolgt selten aus einem einzigen Grund, sondern ist oft das Ergebnis einer Kombination verschiedener Unternehmensstrategien.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst wird der R\u00fcckkauf eigener Aktien h\u00e4ufig als Teil der Gewinnbeteiligung f\u00fcr Aktion\u00e4re eingesetzt. Indem ein Unternehmen eigene Aktien vom Markt zur\u00fcckkauft, verringert sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, was zu einer Erh\u00f6hung des Gewinns pro Aktie (EPS) und der Eigenkapitalrendite (ROE) f\u00fchren kann und somit potenziell den Aktienkurs steigert. Dies wird \u00e4hnlich wie die Aussch\u00fcttung von Dividenden als R\u00fcckfluss wirtschaftlicher Vorteile an die Aktion\u00e4re angesehen. Vor dem Hintergrund, dass die Tokioter B\u00f6rse ein kapitalkosten- und aktienpreisbewusstes Management f\u00f6rdert, wird der R\u00fcckkauf eigener Aktien als proaktives Mittel zur Verbesserung der Bewertung durch den Markt, wie etwa der Verbesserung des Kurs-Buchwert-Verh\u00e4ltnisses (PBR), positioniert.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens dient er auch als Abwehrma\u00dfnahme gegen feindliche \u00dcbernahmen. Durch den Besitz eigener Aktien kann ein Unternehmen die Anzahl der auf dem Markt zirkulierenden Aktien reduzieren und somit das Risiko feindlicher \u00dcbernahmen verringern. Wenn der Anteil eigener Aktien steigt, erh\u00f6ht sich auch der f\u00fcr einen \u00dcbernehmer notwendige Kapitalbedarf, um die Mehrheit der Aktien zu erwerben, was die \u00dcbernahmeh\u00fcrde erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p>Drittens wird der R\u00fcckkauf f\u00fcr die Unternehmensnachfolge und die Anpassung der Aktion\u00e4rsstruktur genutzt. Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen kann der R\u00fcckkauf eigener Aktien als Ma\u00dfnahme zur Unternehmensnachfolge dienen. Zum Beispiel kann durch den R\u00fcckkauf und die Vernichtung von Aktien von Erben, die nicht Nachfolger sind, der Anteil der vom Nachfolger gehaltenen Aktien erh\u00f6ht und die Kontrolle \u00fcber das Management konzentriert werden. Auch bei nicht b\u00f6rsennotierten Unternehmen kann das Unternehmen den Aktion\u00e4ren, die ihre Aktien in Bargeld umwandeln m\u00f6chten, aber keinen Markt daf\u00fcr haben, durch den R\u00fcckkauf entgegenkommen. Dies verhindert eine Streuung der Aktien und tr\u00e4gt zur Stabilisierung des Managements bei.<\/p>\n\n\n\n<p>Viertens kann der R\u00fcckkauf f\u00fcr Mitarbeiteranreize und M&amp;A-Strategien genutzt werden. Die erworbenen eigenen Aktien k\u00f6nnen als Aktienoptionen oder Aktienverg\u00fctungen an Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter vergeben werden, um deren Motivation zu steigern und so zur Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen. Zudem k\u00f6nnen sie als Gegenleistung bei M&amp;A-Transaktionen mit Aktientausch verwendet werden, um die finanziellen Mittel zu schonen und die Umstrukturierung des Unternehmens voranzutreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie dargestellt, wird der R\u00fcckkauf eigener Aktien oft durch eine Kombination mehrerer Unternehmensstrategien wie Gewinnbeteiligung, Abwehr von \u00dcbernahmen, Unternehmensnachfolge, M&amp;A und Mitarbeiteranreize entschieden. Beispielsweise kann ein Unternehmen durch den R\u00fcckkauf eigener Aktien in Zeiten niedriger Aktienkurse den Aktienkurs st\u00fctzen, gleichzeitig den Gewinn pro Aktie erh\u00f6hen, um die Gewinnbeteiligung zu st\u00e4rken, und durch die Reduzierung der auf dem Markt zirkulierenden Aktien das \u00dcbernahmerisiko verringern. Diese Multifunktionalit\u00e4t zeigt, dass der R\u00fcckkauf eigener Aktien nicht nur eine Frage der Buchhaltung oder der Liquidit\u00e4t ist, sondern eine wichtige unternehmerische Entscheidung, die tief in die langfristige Wachstumsstrategie, Kapitalpolitik, Corporate Governance und sogar in die Unternehmensnachfolgeplanung integriert ist. Insbesondere bei b\u00f6rsennotierten Unternehmen wird der R\u00fcckkauf eigener Aktien vor dem Hintergrund, dass die Tokioter B\u00f6rse ein kapitalkosten- und aktienpreisbewusstes Management f\u00f6rdert, als proaktives Mittel zur Verbesserung der Bewertung durch den Markt positioniert. Bei nicht b\u00f6rsennotierten Unternehmen tr\u00e4gt er zur L\u00f6sung dringender praktischer Probleme wie der Liquidierung illiquider Aktien und einer reibungslosen Unternehmensnachfolge bei, wodurch sein strategischer Wert in einem anderen Kontext als bei b\u00f6rsennotierten Unternehmen zum Tragen kommt. Dies deutet darauf hin, dass der R\u00fcckkauf eigener Aktien ein flexibles Instrument ist, dessen Einsatzm\u00f6glichkeiten sich je nach Situation und Ausrichtung des Unternehmens erheblich unterscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtliche_Voraussetzungen_und_Verfahren_fur_den_Erwerb_eigener_Aktien_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Rechtliche Voraussetzungen und Verfahren f\u00fcr den Erwerb eigener Aktien nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Erwerb eigener Aktien beeinflusst das Verm\u00f6gen einer Gesellschaft und unterliegt daher in Japan strengen Anforderungen und Verfahren gem\u00e4\u00df dem japanischen Gesellschaftsrecht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Prinzip_der_Finanzierungsregulierung_und_der_verteilbare_Betrag_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Prinzip der Finanzierungsregulierung und der verteilbare Betrag unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn eine Aktiengesellschaft (Kabushiki Kaisha) in Japan mit Zustimmung der Aktion\u00e4re eigene Aktien gegen Entgelt erwirbt, darf der Gesamtbetrag der Gegenleistung den am Tag des Wirksamwerdens der Transaktion verf\u00fcgbaren &#8220;verteilbaren Betrag&#8221; nicht \u00fcberschreiten (Artikel 461 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Diese &#8220;Finanzierungsregulierung&#8221; ist eine wichtige Vorschrift, um zu verhindern, dass das Verm\u00f6gen der Gesellschaft unrechtm\u00e4\u00dfig abflie\u00dft und Gl\u00e4ubiger dadurch gesch\u00e4digt werden. Der Erwerb eigener Aktien bedeutet, dass die Gesellschaft Aktien von den Aktion\u00e4ren zur\u00fcckkauft, was einer R\u00fcckzahlung von Kapital an die Aktion\u00e4re gleichkommt, also einem Abfluss von Verm\u00f6genswerten der Gesellschaft. Ohne eine solche Begrenzung k\u00f6nnte eine Gesellschaft \u00fcberm\u00e4\u00dfig eigene Aktien erwerben und dadurch ihre finanzielle Basis schw\u00e4chen, was das Risiko mit sich bringt, dass Gl\u00e4ubiger ihre Forderungen nicht mehr eintreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die im Artikel 461 des Gesellschaftsgesetzes festgelegte &#8220;Finanzierungsregulierung&#8221; ist eine \u00e4u\u00dferst wichtige rechtliche Anforderung, um dieses Risiko zu vermeiden. Sie f\u00fchrt das Konzept des &#8220;verteilbaren Betrags&#8221; ein und legt damit die Grenze fest, bis zu der eine Gesellschaft Kapital an die Aktion\u00e4re zur\u00fcckzahlen kann, um so die Interessen der Gl\u00e4ubiger zu sch\u00fctzen und die finanzielle Gesundheit der Gesellschaft zu gew\u00e4hrleisten. Der verteilbare Betrag wird auf Basis des Betrags der \u00dcberschussmittel berechnet und variiert je nach finanzieller Lage der Gesellschaft. Dies deutet darauf hin, dass der Geist des &#8220;Prinzips der Kapitalerhaltung&#8221; aus der Zeit des alten Handelsgesetzes auch in der heutigen Zeit der Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien in ver\u00e4nderter Form fortbesteht. Unternehmen sind verpflichtet, diesen verteilbaren Betrag genau zu berechnen und einzuhalten, wenn sie den Erwerb eigener Aktien planen. Bei einem Versto\u00df drohen schwerwiegende rechtliche Risiken wie die Haftung der Direktoren oder die Ung\u00fcltigkeit der Erwerbsaktion. Diese Regulierung bildet die rechtliche und praktische Grundlage daf\u00fcr, dass Unternehmen ein Gleichgewicht zwischen Aktion\u00e4rsrendite und Gl\u00e4ubigerschutz finden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Erwerb_von_eigenen_Aktien_durch_Vereinbarung_mit_Aktionaren_einschlieslich_Markttransaktionen\"><\/span>Erwerb von eigenen Aktien durch Vereinbarung mit Aktion\u00e4ren (einschlie\u00dflich Markttransaktionen)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die grunds\u00e4tzlichen Verfahren f\u00fcr den entgeltlichen Erwerb eigener Aktien sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Beschluss_der_Hauptversammlung_Artikel_156_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 156 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn eine Gesellschaft eigene Aktien entgeltlich durch eine Vereinbarung mit Aktion\u00e4ren erwerben m\u00f6chte, muss sie im Voraus durch einen gew\u00f6hnlichen Beschluss der Hauptversammlung folgende Punkte festlegen (Artikel 156 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes):<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Anzahl der zu erwerbenden Aktien (bei Gesellschaften mit verschiedenen Aktienklassen, die Art und Anzahl der Aktien jeder Klasse)<\/li>\n\n\n\n<li>Inhalt und Gesamtbetrag der Geldleistungen oder anderen Gegenleistungen, die im Austausch f\u00fcr den Erwerb der Aktien gew\u00e4hrt werden<\/li>\n\n\n\n<li>Den Zeitraum, in dem Aktien erworben werden k\u00f6nnen (dieser darf ein Jahr nicht \u00fcberschreiten)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dieser Beschluss legt den Rahmen fest, innerhalb dessen die Gesellschaft eigene Aktien hinsichtlich Anzahl, Gegenwert und Zeitraum erwerben kann und wird als Teil der Gewinnr\u00fcckf\u00fchrung an die Aktion\u00e4re neben der Gewinnaussch\u00fcttung angesehen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Beschluss_des_Vorstands_Artikel_157_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Beschluss des Vorstands (Artikel 157 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Innerhalb des von der Hauptversammlung festgelegten Rahmens muss bei jedem tats\u00e4chlichen Erwerb eigener Aktien durch einen Beschluss des Vorstands (bei Gesellschaften mit einem eingerichteten Vorstand) folgende Punkte festgelegt werden (Artikel 157 Absatz 1 und 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes):<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Anzahl der zu erwerbenden Aktien<\/li>\n\n\n\n<li>Inhalt und Betrag der Geldleistungen oder anderen Gegenleistungen, die im Austausch f\u00fcr den Erwerb einer Aktie gew\u00e4hrt werden, oder die Methode zur Berechnung dieser<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtbetrag der Geldleistungen oder anderen Gegenleistungen, die im Austausch f\u00fcr den Erwerb der Aktien gew\u00e4hrt werden<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stichtag f\u00fcr die Einreichung von Angeboten zur \u00dcbertragung der Aktien<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Durch diesen Vorstandsbeschluss werden die konkreten Bedingungen f\u00fcr den Erwerb festgelegt und der Erwerb durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Benachrichtigung_der_Aktionare_und_offentliche_Bekanntmachung_sowie_Einreichung_von_Ubertragungsangeboten_Artikel_158_und_159_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Benachrichtigung der Aktion\u00e4re und \u00f6ffentliche Bekanntmachung sowie Einreichung von \u00dcbertragungsangeboten (Artikel 158 und 159 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Nachdem der Vorstand die Angelegenheiten des Erwerbs beschlossen hat, benachrichtigt die Gesellschaft die Aktion\u00e4re oder macht eine \u00f6ffentliche Bekanntmachung (Artikel 158 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Die benachrichtigten Aktion\u00e4re reichen ihre Angebote zur \u00dcbertragung der Aktien bis zum von der Gesellschaft festgelegten Stichtag ein (Artikel 159 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Wenn die Gesamtzahl der Angebote die Gesamtzahl der zu erwerbenden Aktien \u00fcbersteigt, erfolgt der Erwerb anteilig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Markttransaktionen_und_offentliche_Ubernahmeangebote\"><\/span>Markttransaktionen und \u00f6ffentliche \u00dcbernahmeangebote<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Wenn b\u00f6rsennotierte Gesellschaften eigene Aktien erwerben, gibt es Methoden wie den Kauf auf dem Markt an der Tokioter B\u00f6rse, den Erwerb \u00fcber au\u00dferb\u00f6rsliche Handelssysteme wie ToSTNeT-2 und ToSTNeT-3 oder \u00f6ffentliche \u00dcbernahmeangebote (TOB), bei denen von einer unbestimmten Anzahl von Aktion\u00e4ren gekauft wird. \u00d6ffentliche \u00dcbernahmeangebote haben aufgrund ihrer gro\u00dfen Auswirkungen auf den Markt eine Offenlegung von Informationen nach dem Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz sowie die Sicherstellung gleicher Verkaufsm\u00f6glichkeiten zur Folge.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Erwerb_von_eigenen_Aktien_von_bestimmten_Aktionaren\"><\/span>Erwerb von eigenen Aktien von bestimmten Aktion\u00e4ren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn eine Gesellschaft eigene Aktien ausschlie\u00dflich von bestimmten Aktion\u00e4ren zur\u00fcckkauft, sind strengere Verfahren erforderlich, um die Fairness zwischen den Aktion\u00e4ren zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Besonderer_Beschluss_der_Hauptversammlung_Artikel_160_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Besonderer Beschluss der Hauptversammlung (Artikel 160 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Um eigene Aktien von bestimmten Aktion\u00e4ren zu erwerben, muss ein besonderer Beschluss der Hauptversammlung folgende Punkte festlegen (Artikel 160 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes):<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Anzahl der zu erwerbenden Aktien<\/li>\n\n\n\n<li>Inhalt und Gesamtbetrag des Geldes oder anderer Gegenleistungen, die im Austausch f\u00fcr den Erwerb der Aktien ausgegeben werden<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zeitraum, in dem die Aktien erworben werden k\u00f6nnen (darf ein Jahr nicht \u00fcberschreiten)<\/li>\n\n\n\n<li>Die Absicht, eigene Aktien von einem bestimmten Aktion\u00e4r zu erwerben, und der Name oder die Bezeichnung dieses bestimmten Aktion\u00e4rs<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dieser besondere Beschluss erfordert die Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re, die \u00fcber die Mehrheit der aus\u00fcbbaren Stimmrechte verf\u00fcgen. Der bestimmte Aktion\u00e4r darf bei diesem Beschluss keine Stimmrechte aus\u00fcben (Artikel 160 Absatz 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusatzliche_Verkaufsrechte_fur_Verkaufer\"><\/span>Zus\u00e4tzliche Verkaufsrechte f\u00fcr Verk\u00e4ufer<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h4>\n\n\n\n<p>Beim Erwerb von bestimmten Aktion\u00e4ren wird das &#8220;zus\u00e4tzliche Verkaufsrecht f\u00fcr Verk\u00e4ufer&#8221; anerkannt, um zu verhindern, dass andere Aktion\u00e4re benachteiligt werden (Artikel 160 Abs\u00e4tze 2 und 3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies bedeutet, dass, wenn die Gesellschaft die Absicht bekannt gibt, eigene Aktien von einem bestimmten Aktion\u00e4r zu erwerben, andere Aktion\u00e4re innerhalb einer bestimmten Frist das Recht haben, zu verlangen, ebenfalls als Verk\u00e4ufer hinzugef\u00fcgt zu werden. Wenn ein solcher Antrag gestellt wird, muss die Gesellschaft den Antrag ber\u00fccksichtigen und den Vorschlag entsprechend \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch wird dieses zus\u00e4tzliche Verkaufsrecht f\u00fcr Verk\u00e4ufer nicht angewendet, wenn Aktien zu einem Preis unter dem Marktpreis erworben werden, wie in bestimmten Situationen vorgesehen (Artikel 161 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies liegt daran, dass die M\u00f6glichkeit besteht, die Aktien auf dem Markt zu verkaufen, und daher der Nachteil f\u00fcr andere Aktion\u00e4re als gering angesehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund, warum das Gesellschaftsgesetz f\u00fcr den &#8220;Erwerb von eigenen Aktien von bestimmten Aktion\u00e4ren&#8221; einen &#8220;besonderen Beschluss der Hauptversammlung&#8221; und damit h\u00f6here Anforderungen stellt, liegt darin, dass das japanische Gesellschaftsgesetz den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktion\u00e4re sch\u00fctzen m\u00f6chte. Wenn es f\u00fcr eine Gesellschaft einfach w\u00e4re, Aktien nur von bestimmten Aktion\u00e4ren zur\u00fcckzukaufen, k\u00f6nnte das Management seine Kontrolle st\u00e4rken, indem es Aktien von oppositionellen Aktion\u00e4ren zu einem hohen Preis zur\u00fcckkauft, was zu unfairen Transaktionen f\u00fcr andere Aktion\u00e4re f\u00fchren k\u00f6nnte. Um diese Bedenken anzugehen, fordert Artikel 160 des Gesellschaftsgesetzes einen besonderen Beschluss f\u00fcr den Erwerb von bestimmten Aktion\u00e4ren und etabliert zus\u00e4tzlich das System des &#8220;zus\u00e4tzlichen Verkaufsrechts f\u00fcr Verk\u00e4ufer&#8221;. Dies soll verhindern, dass bestimmte Aktion\u00e4re bevorzugt werden und anderen Aktion\u00e4ren eine faire Verkaufsm\u00f6glichkeit geboten wird. Die Bestimmung, dass der bestimmte Aktion\u00e4r keine Stimmrechte aus\u00fcben darf (Artikel 160 Absatz 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes), ist ebenfalls eine wichtige Ma\u00dfnahme, um Fairness zu gew\u00e4hrleisten. Diese strengen Verfahren sind nicht nur formale Anforderungen, sondern spiegeln die tiefe Bedeutung des Aktion\u00e4rsschutzes und der Sicherstellung von Transparenz und Fairness in der Unternehmensf\u00fchrung wider, die dem Gesellschaftsgesetz zugrunde liegen. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren ist es besonders wichtig zu verstehen, wie sehr das japanische Gesellschaftsgesetz die Fairness zwischen den Aktion\u00e4ren bei bestimmten Transaktionen betont.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zweck_der_Einziehung_eigener_Aktien_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Zweck der Einziehung eigener Aktien unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Einziehung eigener Aktien bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Gesellschaft ihre eigenen Aktien vernichtet und damit die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien reduziert. Dies setzt den Erwerb eigener Aktien voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einziehung eigener Aktien wird aus folgenden Gr\u00fcnden durchgef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p>Zum einen dient sie der Optimierung der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien und beeinflusst den Aktienkurs. Durch die Einziehung verringert sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien, was den Wert pro Aktie erh\u00f6ht und tendenziell zu einem Anstieg des Aktienkurses f\u00fchrt. Dies hat den Effekt, dass durch die Verringerung des Angebots an umlaufenden Aktien deren Knappheit und somit Attraktivit\u00e4t steigt. Ein weiteres Ziel ist es, eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Anzahl ausgegebener Aktien auf ein angemessenes Niveau zu bringen und die Verwaltung der Anteilseigner zu optimieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum zweiten zielt sie auf die Steigerung des Aktion\u00e4rswertes und die Abwehr feindlicher \u00dcbernahmen ab. Die Einziehung eigener Aktien erh\u00f6ht den Gewinn pro Aktie (EPS) und verst\u00e4rkt die Gewinnaussch\u00fcttung an die Aktion\u00e4re. Zudem erh\u00f6ht die Verringerung der Anzahl der auf dem Markt verf\u00fcgbaren Aktien die H\u00fcrden f\u00fcr feindliche \u00dcbernehmer, Aktien zu erwerben, und dient somit als Abwehrma\u00dfnahme gegen \u00dcbernahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Drittens erm\u00f6glicht sie im Rahmen der Unternehmensnachfolge eine Konzentration der F\u00fchrungsmacht. \u00c4hnlich wie beim Erwerb eigener Aktien kann durch die Einziehung von Aktien, die von anderen Erben als dem Nachfolger erworben wurden, der Anteil des Nachfolgers am Unternehmen erh\u00f6ht und somit die Kontrolle \u00fcber das Unternehmen konzentriert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Erwerb und die Einziehung eigener Aktien sind zwar eigenst\u00e4ndige Handlungen, stehen jedoch in enger strategischer Verbindung zueinander. Nach dem Erwerb k\u00f6nnen eigene Aktien als sogenannte Schatzaktien von der Gesellschaft gehalten werden, doch ob diese eingezogen werden oder nicht, h\u00e4ngt von den konkreten Zielen des Unternehmens ab. Werden sie als Schatzaktien gehalten, bieten sie Flexibilit\u00e4t f\u00fcr eine sp\u00e4tere Verwendung als Gegenleistung bei M&amp;A-Transaktionen oder als Aktienverg\u00fctung f\u00fcr Mitarbeiter. W\u00e4hlt man hingegen die Einziehung, verschwinden diese Aktien vollst\u00e4ndig vom Markt und werden nie wieder gehandelt. Dies f\u00fchrt zu einer dauerhaften Reduzierung der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien und einer sicheren Steigerung des Wertes pro Aktie sowie zu einer st\u00e4rkeren Abwehr gegen feindliche \u00dcbernahmen. Die Entscheidung zwischen &#8220;Halten&#8221; und &#8220;Einziehen&#8221; basiert auf einer Vielzahl von Managemententscheidungen, die von kurzfristigen Kapitalbed\u00fcrfnissen, der Dividendenpolitik, langfristigen Kapitalstrategien bis hin zu M&amp;A-Strategien und Unternehmensnachfolgepl\u00e4nen reichen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das eine hohe Wahrscheinlichkeit f\u00fcr zuk\u00fcnftige M&amp;A-Aktivit\u00e4ten sieht, sich f\u00fcr das Halten als Schatzaktien entscheiden, w\u00e4hrend es bei einer Priorisierung der Stabilisierung des Aktienkurses oder der Sicherung der F\u00fchrungsmacht die Einziehung vorziehen k\u00f6nnte. Diese strategische Flexibilit\u00e4t, die das System der eigenen Aktien Unternehmen bietet, zeigt die Tiefe der strategischen Optionen, die es erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtliche_Anforderungen_und_Verfahren_zur_Einziehung_eigener_Aktien_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Rechtliche Anforderungen und Verfahren zur Einziehung eigener Aktien nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Einziehung eigener Aktien ist im Vergleich zum Erwerb durch vereinfachte Verfahren gekennzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einziehung_durch_Vorstandsbeschluss_Artikel_178_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Einziehung durch Vorstandsbeschluss (Artikel 178 des japanischen Gesellschaftsgesetzes)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Aktiengesellschaft kann eigene Aktien einziehen. In diesem Fall muss die Anzahl der einzuziehenden eigenen Aktien festgelegt werden (bei Gesellschaften mit verschiedenen Aktienklassen auch die Art und Anzahl der Aktien jeder Klasse gem\u00e4\u00df Artikel 178 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Bei Gesellschaften mit einem eingerichteten Vorstand muss die Entscheidung \u00fcber die Einziehung durch einen Vorstandsbeschluss erfolgen (Artikel 178 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes).<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der &#8220;Erwerb&#8221; eigener Aktien einen Beschluss der Hauptversammlung (in manchen F\u00e4llen einen Sonderbeschluss) erfordert, kann die &#8220;Einziehung&#8221; allein durch einen Vorstandsbeschluss erfolgen. Dies liegt an der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung eigener Aktien im japanischen Gesellschaftsrecht. Der Erwerb eigener Aktien ist eine Handlung, bei der Verm\u00f6genswerte des Unternehmens an die Aktion\u00e4re zur\u00fcckgezahlt werden, und kann, wie die Vorschriften \u00fcber die Finanzierungsquellen zeigen, direkte Auswirkungen auf die Interessen von Gl\u00e4ubigern und anderen Aktion\u00e4ren haben. Daher wird die strengere Genehmigung der Hauptversammlung verlangt. Andererseits ist die Einziehung eigener Aktien eine Handlung, bei der das Unternehmen bereits gehaltene eigene Aktien vernichtet, wodurch die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien abnimmt, ohne dass das Nettoverm\u00f6gen des Unternehmens sinkt (es gibt buchhalterische Behandlungen, aber es ist keine Kapitalherabsetzung durch Reduzierung des Grundkapitals oder der Kapitalr\u00fccklagen). Oftmals ist dies sogar vorteilhaft f\u00fcr die bestehenden Aktion\u00e4re, da es beispielsweise den Wert pro Aktie erh\u00f6ht. Daher bewertet das japanische Gesellschaftsrecht dies als eine Handlung, die &#8220;keinen gro\u00dfen Nachteil f\u00fcr die bestehenden Aktion\u00e4re&#8221; darstellt, und vereinfacht das Verfahren, indem es dem Vorstandsbeschluss \u00fcberlassen wird. Diese Vereinfachung ist das Ergebnis der Flexibilit\u00e4t, die das Gesetz gew\u00e4hrt, damit Unternehmen ihre Kapitalpolitik dynamischer umsetzen k\u00f6nnen, und unterstreicht die strategische Bedeutung eigener Aktien im modernen Unternehmensmanagement.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Registrierungsverfahren_nach_der_Einziehung\"><\/span>Registrierungsverfahren nach der Einziehung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn durch die Einziehung eigener Aktien die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien des Unternehmens abnimmt, muss dies registriert werden. Diese \u00c4nderungsregistrierung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Wirksamwerden vorgenommen werden. Bei Gesellschaften, die Aktienzertifikate ausgeben, ist der Tag, an dem die Aktienzertifikate vernichtet und die Eintragungen im Aktienregister gel\u00f6scht werden, der Tag des Inkrafttretens.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Praktische_Hinweise_fur_auslandische_Investoren_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Praktische Hinweise f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Investoren in Japan in Transaktionen involviert sind, die den Erwerb oder die Vernichtung eigener Aktien nach dem japanischen Gesellschaftsrecht betreffen, gibt es spezifische Aspekte des japanischen Rechtssystems zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anwendung_des_japanischen_Ausenwirtschaftsgesetzes_Foreign_Exchange_and_Foreign_Trade_Act\"><\/span>Anwendung des japanischen Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes (Foreign Exchange and Foreign Trade Act)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Investoren Direktinvestitionen in japanische Unternehmen t\u00e4tigen, kann es sein, dass diese Investitionen als &#8220;Inward Direct Investments&#8221; gelten und somit unter die Regelungen des japanischen Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes fallen. Insbesondere bei Investitionen in japanische Unternehmen, die in &#8220;designierten Branchen&#8221; wie Verteidigung, Kommunikation oder Energie t\u00e4tig sind \u2013 Bereiche, die f\u00fcr die nationale Sicherheit von Bedeutung sind \u2013 oder bei Erwerb von Aktienanteilen \u00fcber eine bestimmte Schwelle hinaus (zum Beispiel eine Stimmrechtsquote von mehr als 10%), ist eine &#8220;Voranmeldung&#8221; bei zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden wie dem Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Handel und Industrie oder dem Finanzministerium erforderlich, und es kann eine Pr\u00fcfung (normalerweise 30 Tage) notwendig werden. Werden Investitionen ohne eine solche Voranmeldung durchgef\u00fchrt oder falsche Angaben gemacht, besteht das Risiko von Strafen, weshalb besondere Vorsicht geboten ist. Es gibt auch ein System, das die Voranmeldung unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel Nichtbeteiligung an der Unternehmensf\u00fchrung, erlassen kann, aber die Einhaltung dieser Kriterien wird \u00fcberwacht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Steuerliche_Auswirkungen\"><\/span>Steuerliche Auswirkungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Erwerb eigener Aktien hat steuerliche Auswirkungen f\u00fcr den verkaufenden Aktion\u00e4r. Wenn ein Unternehmen eigene Aktien erwirbt und dem Aktion\u00e4r eine Gegenleistung zahlt, kann ein Teil dieser Zahlung als &#8220;fiktive Dividende&#8221; besteuert werden. Dies liegt daran, dass die gezahlten Gelder oder \u00c4quivalente als R\u00fcckzahlung des Kapitalanteils und des Gewinnanteils der Aktien angesehen werden. Insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re oder ausl\u00e4ndische Gesellschaften, die Nichtans\u00e4ssige sind, wird grunds\u00e4tzlich eine Quellensteuer von 20,42% erhoben. Allerdings kann diese Quellensteuer durch ein zwischen Japan und dem Wohnsitzland des Aktion\u00e4rs bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen entfallen oder reduziert werden. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr US-amerikanische b\u00f6rsennotierte Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2023 (Gregorianischer Kalender) eigene Aktien zur\u00fcckkaufen, eine Regelung, die eine zus\u00e4tzliche Steuer von 1% auf bestimmte R\u00fcckk\u00e4ufe von eigenen Aktien erhebt, und diese Regelung k\u00f6nnte auch auf japanische b\u00f6rsennotierte Unternehmen zutreffen, die US-Tochtergesellschaften besitzen, weshalb eine \u00dcberpr\u00fcfung mit internationalen Steuerexperten empfohlen wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Bedeutung_von_Expertenunterstutzung_im_japanischen_Recht\"><\/span>Die Bedeutung von Expertenunterst\u00fctzung im japanischen Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht legt detaillierte und strenge Verfahren f\u00fcr den Erwerb und die Vernichtung eigener Aktien fest. Obwohl die Verfahren f\u00fcr den Erwerb eigener Aktien durch japanische Unternehmen im japanischen Gesellschaftsrecht klar definiert sind, werden ausl\u00e4ndische Investoren, die an solchen Transaktionen beteiligt sind, mit einer Vielzahl von Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen konfrontiert, darunter das Au\u00dfenwirtschaftsgesetz und internationale Steuerangelegenheiten. Zum Beispiel, wenn ausl\u00e4ndische Investoren Aktien eines japanischen Unternehmens in einer designierten Branche erwerben, entsteht neben den Verfahren des japanischen Gesellschaftsrechts f\u00fcr den Erwerb eigener Aktien auch eine Voranmeldepflicht nach dem Au\u00dfenwirtschaftsgesetz, und die Pr\u00fcfungszeit kann den Zeitplan der Transaktion beeinflussen. Zudem kann die steuerliche Behandlung einer als &#8220;fiktive Dividende&#8221; eingestuften Gegenleistung je nach Wohnsitzland des verkaufenden Aktion\u00e4rs und der Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens komplex variieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese mehrschichtigen rechtlichen und steuerlichen Risiken k\u00f6nnen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unerwartete rechtliche Verpflichtungen, zus\u00e4tzliche Kosten oder sogar den Abbruch von Transaktionen zur Folge haben. Daher ist spezialisiertes Wissen im Bereich des japanischen Rechts und der Steuern unerl\u00e4sslich, um mit den Investitionsregulierungen des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes, branchenspezifischen Genehmigungsverfahren und komplexen steuerlichen Abwicklungen umzugehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Erwerb und die Vernichtung eigener Aktien nach dem japanischen Gesellschaftsrecht sind unverzichtbare Elemente in der Kapitalpolitik eines Unternehmens und stellen wichtige Instrumente zur Unterst\u00fctzung verschiedener Managementstrategien wie Aktion\u00e4rsrendite, Abwehr feindlicher \u00dcbernahmen, Gesch\u00e4fts\u00fcbergabe und M&amp;A dar. Der \u00dcbergang vom grunds\u00e4tzlichen Verbot unter dem alten Handelsgesetz zur grunds\u00e4tzlichen Freiheit im modernen japanischen Gesellschaftsrecht zeigt, dass sich das Rechtssystem weiterentwickelt hat, um japanischen Unternehmen eine flexiblere und dynamischere Entfaltung ihrer Kapitalstrategien zu erm\u00f6glichen. Der Erwerb eigener Aktien erfordert strenge Finanzierungsregelungen, Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung und im Falle des Erwerbs von bestimmten Aktion\u00e4ren auch Sonderbeschl\u00fcsse und zus\u00e4tzliche Forderungsrechte des Verk\u00e4ufers, um das Prinzip der Gleichbehandlung der Aktion\u00e4re zu sch\u00fctzen. Andererseits kann die Vernichtung eigener Aktien allein durch einen Vorstandsbeschluss erfolgen, und das Verfahren ist vereinfacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Investoren an diesen Transaktionen beteiligt sind, ist besondere Vorsicht geboten, da nicht nur das japanische Gesellschaftsrecht, sondern auch Investitionsbeschr\u00e4nkungen nach dem Foreign Exchange and Foreign Trade Act (FEFTA) sowie komplexe steuerliche Auswirkungen gelten, die sich \u00fcber mehrere Rechtsgebiete erstrecken. Um diese komplexen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen reibungslos zu bew\u00e4ltigen, ist die Unterst\u00fctzung von Experten, die mit dem japanischen Rechtssystem, den Handelsbr\u00e4uchen und dem internationalen Steuerrecht vertraut sind, unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Law Office verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen im Bereich der aktienrechtlichen Rechtsberatung und hat eine Vielzahl von in- und ausl\u00e4ndischen Unternehmen sowie Investoren unterst\u00fctzt. In unserer Kanzlei sind mehrere Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen und Englischkenntnissen t\u00e4tig, die in der Lage sind, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen auf der Grundlage tiefgreifender Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen im Zusammenhang mit dem japanischen Gesellschaftsrecht in beiden Sprachen, Japanisch und Englisch, anzubieten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Konzept der eigenen Aktien unter dem japanischen Gesellschaftsrecht (Heisei 17 (2005) Gesetz Nr. 86) spielt eine \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle in der Finanzstrategie von Unternehmen und der Steigerung de [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71704,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[24,123],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71522"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71522"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71522\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71705,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71522\/revisions\/71705"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71704"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71522"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71522"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71522"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}