{"id":71526,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71526"},"modified":"2025-09-24T23:48:40","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:40","slug":"shareholder-meeting-operation-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan","title":{"rendered":"Die Durchf\u00fchrung und Beschlussfassung der Hauptversammlung in Aktiengesellschaften nach japanischem Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>In der japanischen Unternehmensgesetzgebung (Japanisches Gesellschaftsrecht) ist die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re als das oberste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft klar definiert. Dieses Gremium ist der wichtigste Ort, an dem Aktion\u00e4re direkt an der Unternehmensf\u00fchrung teilnehmen und das Management \u00fcberwachen k\u00f6nnen. Es spielt eine unverzichtbare Rolle bei der Steigerung der Transparenz der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und der Sicherung des Vertrauens der Investoren. Dieser Artikel zielt darauf ab, die rechtlichen Aspekte der Organisation und Beschlussfassung der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re gem\u00e4\u00df dem japanischen Unternehmensgesetz detailliert zu erl\u00e4utern. Von den Einberufungsverfahren \u00fcber die Beschlussanforderungen bis hin zu relevanten japanischen Gerichtsentscheidungen wird alles auf der Grundlage spezifischer Gesetze erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zielgruppe dieses Artikels sind ausl\u00e4ndische Investoren, die eine Investition in japanische Unternehmen in Betracht ziehen, ausl\u00e4ndische Unternehmen mit japanischen Tochtergesellschaften oder Personen, die Japanisch lernen und sich f\u00fcr das japanische Unternehmensgesetz interessieren. Um ein tiefes Verst\u00e4ndnis der japanischen Unternehmensf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen, streben wir eine klare und direkte schriftliche Ausdrucksweise an, die f\u00fcr mehrsprachige Sprecher, die Japanisch lernen, leicht verst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl das japanische Unternehmensgesetz die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re als das oberste Entscheidungsgremium festlegt, wird die t\u00e4gliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in der Praxis vom Vorstand ausgef\u00fchrt, wodurch die Hauptversammlung oft nur zu einem formalen Zustimmungsorgan wird. Dies gilt insbesondere f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Unternehmen, bei denen die Beschl\u00fcsse h\u00e4ufig im Voraus durch schriftliche oder elektronische Abstimmung festgelegt werden und die tats\u00e4chliche Bedeutung der Versammlung sich zu einer Informationsbereitstellung und einem Dialog mit den Aktion\u00e4ren wandelt. Diese Diskrepanz zwischen der rechtlichen Positionierung und der Praxis kann insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren, da diese dazu neigen, die Hauptversammlung als ein Mittel zur direkten Einflussnahme auf das Management zu betrachten. Daher ist es f\u00fcr japanische Unternehmen wichtig, nicht nur die formalen rechtlichen Anforderungen zu erf\u00fcllen, sondern auch durch die Hauptversammlung echte Informationsbereitstellung und Dialogm\u00f6glichkeiten zu schaffen, um den Erwartungen der Aktion\u00e4re gerecht zu werden und ein effektives Corporate-Governance-System aufzubauen.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Zweck_und_Rolle_der_Hauptversammlung_nach_dem_japanischen_Gesellschaftsrecht\" title=\"Zweck und Rolle der Hauptversammlung nach dem japanischen Gesellschaftsrecht\">Zweck und Rolle der Hauptversammlung nach dem japanischen Gesellschaftsrecht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Rechtlicher_Status_und_Befugnisse_der_Hauptversammlung\" title=\"Rechtlicher Status und Befugnisse der Hauptversammlung\">Rechtlicher Status und Befugnisse der Hauptversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Ziele_der_Hauptversammlung\" title=\"Ziele der Hauptversammlung\">Ziele der Hauptversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Ordentliche_und_auserordentliche_Hauptversammlungen\" title=\"Ordentliche und au\u00dferordentliche Hauptversammlungen\">Ordentliche und au\u00dferordentliche Hauptversammlungen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Einberufungsverfahren_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Einberufungsverfahren der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Einberufungsverfahren der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Einberufungsberechtigte\" title=\"Einberufungsberechtigte\">Einberufungsberechtigte<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Versandfrist_fur_die_Einberufungsmitteilung\" title=\"Versandfrist f\u00fcr die Einberufungsmitteilung\">Versandfrist f\u00fcr die Einberufungsmitteilung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Inhalte_der_Einberufungsmitteilung\" title=\"Inhalte der Einberufungsmitteilung\">Inhalte der Einberufungsmitteilung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Vereinfachung_des_Einberufungsverfahrens\" title=\"Vereinfachung des Einberufungsverfahrens\">Vereinfachung des Einberufungsverfahrens<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Die_Durchfuhrung_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Aktienrecht\" title=\"Die Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung unter japanischem Aktienrecht\">Die Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung unter japanischem Aktienrecht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Die_Rolle_und_Befugnisse_des_Versammlungsleiters\" title=\"Die Rolle und Befugnisse des Versammlungsleiters\">Die Rolle und Befugnisse des Versammlungsleiters<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Allgemeiner_Ablauf_einer_Geschaftssitzung_unter_japanischem_Recht\" title=\"Allgemeiner Ablauf einer Gesch\u00e4ftssitzung unter japanischem Recht\">Allgemeiner Ablauf einer Gesch\u00e4ftssitzung unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Japanische_Rechtsprechung_Die_Ausubung_der_Befugnisse_des_Vorsitzenden_und_unfaire_Geschaftsfuhrung\" title=\"Japanische Rechtsprechung: Die Aus\u00fcbung der Befugnisse des Vorsitzenden und unfaire Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung\">Japanische Rechtsprechung: Die Aus\u00fcbung der Befugnisse des Vorsitzenden und unfaire Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Beschlusse_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht\">Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Methoden_zur_Ausubung_des_Stimmrechts\" title=\"Methoden zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts\">Methoden zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Arten_und_Anforderungen_von_Beschlussen\" title=\"Arten und Anforderungen von Beschl\u00fcssen\">Arten und Anforderungen von Beschl\u00fcssen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/shareholder-meeting-operation-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zweck_und_Rolle_der_Hauptversammlung_nach_dem_japanischen_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Zweck und Rolle der Hauptversammlung nach dem japanischen Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtlicher_Status_und_Befugnisse_der_Hauptversammlung\"><\/span>Rechtlicher Status und Befugnisse der Hauptversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Artikel 295 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts kann die Hauptversammlung &#8220;Beschl\u00fcsse zu den in diesem Gesetz vorgesehenen Angelegenheiten sowie zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation, dem Betrieb und der Verwaltung der Aktiengesellschaft fassen&#8221;. Diese Bestimmung verdeutlicht, dass die Hauptversammlung das h\u00f6chste Entscheidungsgremium der Gesellschaft ist. Sie hat die Befugnis, \u00fcber \u00e4u\u00dferst wichtige Angelegenheiten wie \u00c4nderungen der Satzung, die Wahl und Abberufung von Direktoren, die Festlegung von Dividenden und Ver\u00e4nderungen der Unternehmensform wie Fusionen und Aufspaltungen zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ziele_der_Hauptversammlung\"><\/span>Ziele der Hauptversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Ziele der Hauptversammlung sind haupts\u00e4chlich zweierlei: die \u00dcberwachung des Managements und die Informationsbeschaffung sowie die Entscheidung \u00fcber wichtige Angelegenheiten.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>\u00dcberwachung des Managements und Informationsbeschaffung: Die Hauptversammlung ist ein Forum, in dem die Aktion\u00e4re Berichte \u00fcber den Gesch\u00e4ftsplan und die finanzielle Situation des Managements erhalten und Fragen stellen oder Meinungen \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen. Dieser Prozess tr\u00e4gt zu einer erh\u00f6hten Transparenz des Managements bei und erm\u00f6glicht es zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob das Unternehmen ordnungsgem\u00e4\u00df gef\u00fchrt wird. Dies tr\u00e4gt zur Steigerung der Rentabilit\u00e4t des Unternehmens und zur Stabilisierung des Aktienkurses bei.<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber wichtige Angelegenheiten: Es werden grundlegende Entscheidungen \u00fcber die Unternehmensf\u00fchrung getroffen. Alle Aktion\u00e4re k\u00f6nnen auf der Versammlung ihr Stimmrecht aus\u00fcben und so direkt an der Unternehmensf\u00fchrung teilhaben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ordentliche_und_auserordentliche_Hauptversammlungen\"><\/span>Ordentliche und au\u00dferordentliche Hauptversammlungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Es gibt zwei Arten von Hauptversammlungen: die ordentliche Hauptversammlung und die au\u00dferordentliche Hauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Ordentliche Hauptversammlung: Diese wird nach dem Ende jedes Gesch\u00e4ftsjahres einberufen. \u00dcblicherweise werden hier die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Wahl oder Abberufung von Amtstr\u00e4gern vorgenommen. Aufgrund des im Artikel 124 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts festgelegten Stichtagssystems findet die Versammlung f\u00fcr Unternehmen mit einem Gesch\u00e4ftsjahr, das im M\u00e4rz endet, tendenziell bis Ende Juni statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferordentliche Hauptversammlung: Diese wird bei Bedarf jederzeit einberufen. Beispielsweise wird sie abgehalten, um \u00fcber wichtige M&amp;A-Vorhaben zu entscheiden oder Amtstr\u00e4ger im Falle eines Fehlverhaltens abzuberufen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einberufungsverfahren_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Einberufungsverfahren der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einberufungsberechtigte\"><\/span>Einberufungsberechtigte<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt grunds\u00e4tzlich durch den Vorstand. Artikel 296 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes legt fest, dass der Vorstand die Hauptversammlung einberuft. Als Ausnahme k\u00f6nnen auch Aktion\u00e4re, die bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen. Beispielsweise k\u00f6nnen Aktion\u00e4re, die mindestens ein Drittel der gesamten Stimmrechte halten, vom Vorstand die Einberufung einer Hauptversammlung fordern, wie in Artikel 297 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes festgelegt. Sollte der Vorstand dieser Aufforderung nicht nachkommen, k\u00f6nnen die Aktion\u00e4re mit gerichtlicher Genehmigung selbst eine Versammlung einberufen, wie in Artikel 297 Absatz 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes geregelt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Versandfrist_fur_die_Einberufungsmitteilung\"><\/span>Versandfrist f\u00fcr die Einberufungsmitteilung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Einberufungsmitteilung soll grunds\u00e4tzlich bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung versandt werden. Dies ist in Artikel 299 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes festgelegt. Bei nicht b\u00f6rsennotierten Gesellschaften, die keine Regelungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Stimmrechten in schriftlicher oder elektronischer Form haben, reicht es aus, die Mitteilung eine Woche vorher zu versenden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen nicht b\u00f6rsennotierte Gesellschaften ohne Vorstand und ohne Regelungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Stimmrechten in schriftlicher oder elektronischer Form in ihren Satzungen eine k\u00fcrzere Frist f\u00fcr die Einberufungsmitteilung festlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausl\u00e4ndische Investoren erwarten dringend den fr\u00fchzeitigen Versand und die fr\u00fchzeitige Offenlegung von Einberufungsmitteilungen und zugeh\u00f6rigen Unterlagen. Dies liegt daran, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist in Japan (grunds\u00e4tzlich zwei Wochen vorher) f\u00fcr die Verarbeitung von Informationen und Entscheidungsfindung aus dem Ausland unzureichend ist. Unter Ber\u00fccksichtigung von Zeitverschiebung, Postlaufzeiten und internen Genehmigungsprozessen der Investoren ist ein Versand am gesetzlichen Fristende nicht ausreichend, um die f\u00fcr die Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung erforderliche Zeit zu gew\u00e4hrleisten. Daher ist eine fr\u00fchzeitige Offenlegung, die \u00fcber die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, nicht nur ein Service, sondern eine notwendige Bedingung, damit ausl\u00e4ndische Investoren ihre Stimmrechte effektiv aus\u00fcben k\u00f6nnen. Wenn Unternehmen das Vertrauen und die aktive Beteiligung ausl\u00e4ndischer Investoren suchen, sollte die fr\u00fchzeitige Offenlegung als strategische Ma\u00dfnahme und internationale Best Practice aktiv umgesetzt werden, um die Qualit\u00e4t der Kommunikation zwischen Unternehmen und Investoren zu verbessern und die Transparenz der Unternehmensf\u00fchrung zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Inhalte_der_Einberufungsmitteilung\"><\/span>Inhalte der Einberufungsmitteilung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Vorstand muss in der Einberufungsmitteilung die folgenden Punkte auff\u00fchren. Dies ist in Artikel 298 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes vorgeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Datum, Uhrzeit und Ort der Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Die zu behandelnden Angelegenheiten der Hauptversammlung (Tagesordnungspunkte)<\/li>\n\n\n\n<li>Falls die Aus\u00fcbung von Stimmrechten in schriftlicher oder elektronischer Form gestattet ist, muss dies angegeben werden<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere, durch das Justizministerium festgelegte Punkte<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vereinfachung_des_Einberufungsverfahrens\"><\/span>Vereinfachung des Einberufungsverfahrens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn alle Aktion\u00e4re zustimmen, ist das Einberufungsverfahren nicht erforderlich. Dies ist in Artikel 300 des japanischen Gesellschaftsgesetzes geregelt und wird als &#8220;Vollversammlung&#8221; bezeichnet. Im Falle einer Vollversammlung werden Fehler im Einberufungsverfahren nachtr\u00e4glich nicht als Problem angesehen, wie die Rechtsprechung zeigt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen in nicht b\u00f6rsennotierten Gesellschaften, wenn alle Aktion\u00e4re zustimmen, nicht nur das Einberufungsverfahren, sondern auch die Beschlussfassung selbst entfallen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Durchfuhrung_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Aktienrecht\"><\/span>Die Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung unter japanischem Aktienrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rolle_und_Befugnisse_des_Versammlungsleiters\"><\/span>Die Rolle und Befugnisse des Versammlungsleiters<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Leitung der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re obliegt dem Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter hat die Befugnis, die Ordnung der Hauptversammlung aufrechtzuerhalten und die Angelegenheiten zu ordnen. Dies ist in Artikel 315 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts (Japanisches Gesellschaftsrecht) festgelegt. Dar\u00fcber hinaus kann der Versammlungsleiter Personen, die seinen Anweisungen nicht folgen oder die Ordnung der Hauptversammlung st\u00f6ren, des Raumes verweisen. Dies ist in Artikel 315 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer zum Versammlungsleiter ernannt werden soll, ist im japanischen Gesellschaftsrecht nicht explizit festgelegt, jedoch ist es \u00fcblich, dass diese Rolle vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktor \u00fcbernommen wird. Viele Unternehmen legen in ihrer Satzung den Versammlungsleiter fest, und falls die Satzung keine Bestimmung enth\u00e4lt oder der Versammlungsleiter abwesend ist, wird zu Beginn der Hauptversammlung ein Versammlungsleiter gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Allgemeiner_Ablauf_einer_Geschaftssitzung_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Allgemeiner Ablauf einer Gesch\u00e4ftssitzung unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die typischen Schritte im Ablauf einer Hauptversammlung von Aktion\u00e4ren in Japan umfassen die Er\u00f6ffnungserkl\u00e4rung, die Bestimmung der Protokollf\u00fchrer, die Feststellung des Vorhandenseins eines Beschlussquorums, die Erl\u00e4uterung der Tagesordnungspunkte, die Fragerunde, die Beschlussfassung und die Schlusserkl\u00e4rung. Die Protokollf\u00fchrer sind f\u00fcr die Richtigkeit des Protokolls verantwortlich und ihre Auswahlmethode variiert je nach Satzung des Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Japanische_Rechtsprechung_Die_Ausubung_der_Befugnisse_des_Vorsitzenden_und_unfaire_Geschaftsfuhrung\"><\/span>Japanische Rechtsprechung: Die Aus\u00fcbung der Befugnisse des Vorsitzenden und unfaire Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Vorsitzender verf\u00fcgt \u00fcber weitreichende Ermessensspielr\u00e4ume, muss jedoch darauf achten, die Rechte der Aktion\u00e4re nicht ungerechtfertigt zu verletzen. Japanische Gerichte legen Wert darauf, dass nicht nur formale Verfahren eingehalten werden, sondern auch, dass Aktion\u00e4ren substantiell die M\u00f6glichkeit gegeben wird, ausreichend zu diskutieren und ihre Meinungen zu \u00e4u\u00dfern, wenn sie die Aus\u00fcbung des Ermessens des Vorsitzenden als &#8220;erheblich unfaire Beschlussfassung&#8221; bewerten. Insbesondere ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re, die m\u00f6glicherweise nicht mit den Praktiken der Versammlungsleitung in Japan vertraut sind, erfordern vom Vorsitzenden ein noch gr\u00f6\u00dferes Ma\u00df an Fairness und Transparenz. Unternehmen sollten nicht einseitig vorgehen, nur weil der Vorsitzende rechtliche Befugnisse hat. Es wird als vorteilhaft angesehen, den Dialog mit Aktion\u00e4ren, insbesondere ausl\u00e4ndischen Aktion\u00e4ren, zu f\u00f6rdern und eine Umgebung zu schaffen, in der sie Fragen kl\u00e4ren und ihre Meinungen \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen, um nicht nur die G\u00fcltigkeit der Hauptversammlungsbeschl\u00fcsse zu sichern, sondern auch langfristige Aktion\u00e4rsbeziehungen aufzubauen. Dies ist ein wesentliches Element zur Verbesserung der Qualit\u00e4t der Unternehmensf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 314 des japanischen Gesellschaftsrechts legt fest, dass Direktoren verpflichtet sind, auf Fragen der Aktion\u00e4re die notwendigen Erkl\u00e4rungen zu geben. Das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 28. Januar 1988 (1988) ist ein Fall, in dem die Annullierung eines Beschlusses anerkannt wurde, weil die Erkl\u00e4rung bez\u00fcglich der Gew\u00e4hrung von Abfindungen f\u00fcr den R\u00fccktritt unzureichend war. Dieses Urteil betont die Bedeutung der Erkl\u00e4rungspflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren ist das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 6. Dezember 2007 (2007) ein Fall, in dem ein Unternehmen, um die Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu f\u00f6rdern, den Aktion\u00e4ren, die ihr Stimmrecht ausge\u00fcbt hatten, unabh\u00e4ngig von ihrer Zustimmung oder Ablehnung, Gutscheine im Wert von 500 Yen angeboten hatte. Das Gericht hob den Hauptversammlungsbeschluss auf, da solche Vorteilsgew\u00e4hrungen das Risiko bergen, die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte unangemessen zu beeinflussen. Dieses Urteil macht deutlich, dass die Gew\u00e4hrung von Vorteilen im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte grunds\u00e4tzlich verboten ist und dass die Legitimit\u00e4t des Zwecks unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Betrags streng gepr\u00fcft wird. Insbesondere in Situationen wie der Aus\u00fcbung des Vorschlagsrechts der Aktion\u00e4re oder Proxy-K\u00e4mpfen (Proxy Fights) wird leicht angenommen, dass das Unternehmen die Absicht hat, die Aus\u00fcbung des Stimmrechts der Aktion\u00e4re zu lenken. Unternehmen m\u00fcssen \u00e4u\u00dferst vorsichtig beurteilen, ob der Zweck der Gew\u00e4hrung von Vorteilen an Aktion\u00e4re im Zusammenhang mit der Hauptversammlung die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte beeinflusst, ob dies im Rahmen der gesellschaftlichen Konventionen akzeptabel ist und ob es die finanzielle Basis des Unternehmens nicht beeintr\u00e4chtigt. Ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re, die aufgrund von Unterschieden zu den Praktiken in ihrem Heimatland unbeabsichtigt Handlungen vornehmen k\u00f6nnten, die als Vorteilsgew\u00e4hrung angesehen werden, ben\u00f6tigen daher eine vorherige rechtliche \u00dcberpr\u00fcfung durch Experten.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch das Problem von gestellten Fragen kann auftreten. Das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 15. Dezember 2016 (2016) ist ein Fall, in dem strittig war, ob ein Unternehmen durch das Stellen von vorbereiteten Fragen durch Mitarbeiteraktion\u00e4re die Fragegelegenheiten anderer Aktion\u00e4re entzogen und deren Rechte verletzt hat. Das Gericht entschied, dass es zwar unangemessen ist, wenn ein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen Mitarbeiteraktion\u00e4ren vorbereitete Fragen stellt und das Unternehmen darauf antwortet, aber in diesem Fall wurde die Annullierung des Beschlusses nicht anerkannt, da es keinen wesentlichen Einfluss auf die Aus\u00fcbung des Stimmrechts gab. Dennoch deutet diese Handlung auf das Potenzial hin, die substantielle Bedeutung der Hauptversammlung zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Beschlusse_der_Hauptversammlung_unter_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung unter japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Methoden_zur_Ausubung_des_Stimmrechts\"><\/span>Methoden zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich \u00fcben Aktion\u00e4re ihr Stimmrecht durch pers\u00f6nliche Anwesenheit auf der Versammlung aus. Jedoch kann eine Gesellschaft gem\u00e4\u00df ihrer Satzung zulassen, dass Aktion\u00e4re, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Stimmrecht mittels schriftlicher oder elektronischer Methoden (elektronische Abstimmung) aus\u00fcben. Dies ist in den Artikeln 311 und 312 des japanischen Gesellschaftsgesetzes geregelt. Aktion\u00e4re k\u00f6nnen ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollm\u00e4chtigten aus\u00fcben. Dies ist in Artikel 310 des japanischen Gesellschaftsgesetzes festgelegt. Allerdings gibt es gesetzliche und satzungsm\u00e4\u00dfige Einschr\u00e4nkungen, wie beispielsweise eine Begrenzung der Anzahl der Bevollm\u00e4chtigten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nutzung einer elektronischen Stimmrechtsplattform bietet den Vorteil, dass sie die Zeit f\u00fcr den Postversand von Unterlagen reduziert. Investoren weisen jedoch auf Probleme hin, wie die Verdoppelung des Anweisungsflusses, wenn ihr Portfolio sowohl an der Plattform teilnehmende als auch nicht teilnehmende Unternehmen umfasst. Zudem gibt es Stimmen von Unternehmen mit einem geringen Anteil ausl\u00e4ndischer Aktion\u00e4re oder institutioneller Investoren, die den Nutzen einer Teilnahme an der Plattform im Verh\u00e4ltnis zu den Kosten als gering empfinden. Obwohl die Einf\u00fchrung von elektronischen Abstimmungsplattformen insbesondere die Aus\u00fcbung von Stimmrechten durch ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re erleichtern und deren Beteiligung f\u00f6rdern k\u00f6nnte, sind derzeit nicht alle Unternehmen darauf eingestellt, und auch Investoren m\u00fcssen sich systemisch anpassen, was Verbreitung und Kosten betrifft. Insbesondere ausl\u00e4ndische Investoren, die in mehrere japanische Unternehmen investieren, k\u00f6nnten durch unterschiedliche Anforderungen der einzelnen Unternehmen zus\u00e4tzlich belastet werden. Japanische Unternehmen sollten die Teilnahme an elektronischen Abstimmungsplattformen in Betracht ziehen, um eine aktive Aus\u00fcbung des Stimmrechts durch ausl\u00e4ndische Investoren zu f\u00f6rdern. Gleichzeitig m\u00fcssen die Plattformanbieter Verbesserungen vornehmen, um die Benutzerfreundlichkeit f\u00fcr Investoren zu erh\u00f6hen (zum Beispiel durch Vereinfachung des Anweisungsflusses).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Arten_und_Anforderungen_von_Beschlussen\"><\/span>Arten und Anforderungen von Beschl\u00fcssen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung werden je nach ihrer Bedeutung in drei Kategorien unterteilt: gew\u00f6hnliche Beschl\u00fcsse, qualifizierte Beschl\u00fcsse und Sonderbeschl\u00fcsse. Die Anforderungen f\u00fcr diese Beschl\u00fcsse reichen von relativ locker bei gew\u00f6hnlichen Beschl\u00fcssen bis hin zu sehr streng bei Sonderbeschl\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsgesetz legt f\u00fcr gew\u00f6hnliche Beschl\u00fcsse, qualifizierte Beschl\u00fcsse und Sonderbeschl\u00fcsse (Artikel 309 Abs\u00e4tze 3 und 4 des japanischen Gesellschaftsgesetzes) sehr vielf\u00e4ltige und strenge Anforderungen fest, abh\u00e4ngig von der Art des Beschlusses. Auch die M\u00f6glichkeit, diese Anforderungen durch die Satzung zu \u00e4ndern, ist detailliert geregelt. Diese mehrschichtigen Beschlussanforderungen sind das Ergebnis des Bestrebens des japanischen Gesellschaftsgesetzes, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Aktion\u00e4rsrechte und der Stabilit\u00e4t der Unternehmensf\u00fchrung zu finden. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren kann dieses komplexe System der Beschlussanforderungen eine erhebliche H\u00fcrde bei Investitionsentscheidungen und der Beteiligung an der Unternehmensf\u00fchrung darstellen. Insbesondere die M\u00f6glichkeit, die Anforderungen durch die Satzung zu \u00e4ndern (zu lockern oder zu versch\u00e4rfen), kann individuelle Risiken und Chancen schaffen, die nicht allein durch Gesetzestexte beurteilt werden k\u00f6nnen. Daher ist eine gr\u00fcndliche Due-Diligence-Pr\u00fcfung der Satzung des japanischen Zielunternehmens von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Durchf\u00fchrung und Beschlussfassung der Hauptversammlung nach japanischem Gesellschaftsrecht ist aufgrund ihrer rechtlichen Bedeutung und der detaillierten Vorschriften, die von der Einberufungsprozedur bis zu den Beschlussanforderungen reichen, ein \u00e4u\u00dferst komplexes Gebiet. Insbesondere das Verst\u00e4ndnis der verschiedenen Beschlussanforderungen wie einfache Beschl\u00fcsse, qualifizierte Beschl\u00fcsse und Sonderbeschl\u00fcsse sowie die Kenntnis der Anpassungsm\u00f6glichkeiten durch die Satzung sind f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung unerl\u00e4sslich. Dar\u00fcber hinaus bieten japanische Gerichtsentscheidungen konkrete Beurteilungskriterien f\u00fcr die Auswirkungen von M\u00e4ngeln im Einberufungsverfahren, unfairem Versammlungsmanagement durch den Vorsitzenden und Gew\u00e4hrung von Vorteilen auf die G\u00fcltigkeit von Hauptversammlungsbeschl\u00fcssen. Diese Urteile machen deutlich, dass eine gerechte Durchf\u00fchrung, die \u00fcber die blo\u00dfe formale Gesetzeskonformit\u00e4t hinausgeht und die Rechte der Aktion\u00e4re substantiell sch\u00fctzt, gefordert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re und Unternehmen k\u00f6nnen Sprach- und Kulturbarrieren sowie praktische Herausforderungen bei der Nutzung von elektronischen Abstimmungsplattformen Hindernisse f\u00fcr eine reibungslose Teilnahme an japanischen Hauptversammlungen darstellen. Inmitten des Trends zu &#8220;aktivistischen Aktion\u00e4ren&#8221; wird es jedoch f\u00fcr japanische Unternehmen immer wichtiger, den Dialog mit ausl\u00e4ndischen Aktion\u00e4ren zu st\u00e4rken und eine transparente Unternehmensf\u00fchrung zu praktizieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen und tiefgreifendes Fachwissen im Bereich des japanischen Gesellschaftsrechts, insbesondere in Bezug auf die Durchf\u00fchrung und Beschlussfassung von Hauptversammlungen, und hat zahlreiche Mandanten in Japan beraten. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere Anw\u00e4lte, die neben der japanischen Anwaltszulassung auch \u00fcber ausl\u00e4ndische Qualifikationen verf\u00fcgen und flie\u00dfend Englisch sprechen, sodass wir hochwertige Rechtsdienstleistungen in beiden Sprachen anbieten k\u00f6nnen. Wir unterst\u00fctzen ausl\u00e4ndische Aktion\u00e4re dabei, ihre Rechte nach japanischem Gesellschaftsrecht angemessen auszu\u00fcben, indem wir bei der Erstellung von Einberufungsmitteilungen, der Entwicklung von Hauptversammlungsszenarien, der Erstellung von Protokollen, der Beratung zur rechtlichen G\u00fcltigkeit verschiedener Beschl\u00fcsse und sogar bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien mit Aktion\u00e4ren umfassende Unterst\u00fctzung bieten. Wenn Sie Fragen zur Unternehmensf\u00fchrung in Japan haben oder konkrete Herausforderungen bei der Durchf\u00fchrung von Hauptversammlungen bew\u00e4ltigen m\u00fcssen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, sich an die Monolith Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der japanischen Unternehmensgesetzgebung (Japanisches Gesellschaftsrecht) ist die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re als das oberste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft klar definiert. 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