{"id":71530,"date":"2025-07-31T20:31:39","date_gmt":"2025-07-31T11:31:39","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71530"},"modified":"2025-09-24T23:48:34","modified_gmt":"2025-09-24T14:48:34","slug":"auditor-role-liability-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan","title":{"rendered":"Die Rolle und Verantwortung des Wirtschaftspr\u00fcfers im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>In der japanischen Unternehmensf\u00fchrung spielt das Kansayaku-System (\u76e3\u67fb\u5f79\u5236\u5ea6) eine einzigartige und \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle. Es handelt sich um eine Einrichtung, die zur \u00dcberwachung und Korrektur der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren konzipiert wurde, um eine gesunde Unternehmensf\u00fchrung aufrechtzuerhalten. Dieses System hat sich unabh\u00e4ngig von dem in vielen L\u00e4ndern mit angloamerikanischem Rechtssystem weit verbreiteten Audit Committee oder dem deutschen Aufsichtsrat entwickelt. Daher k\u00f6nnte es aus einer internationalen Perspektive schwer verst\u00e4ndliche Aspekte haben. Das Kansayaku-System in Japan basiert auf einer einzigartigen Governance-Struktur, in der der Vorstand und das Kansayaku-Board parallel agieren, wobei die \u00dcberwachung und Aufsicht der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sowohl vom Vorstand als auch vom Kansayaku-Board durchgef\u00fchrt wird und das Kansayaku-Board auch eine \u00dcberwachungs- und Aufsichtsfunktion gegen\u00fcber dem Vorstand hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rolle des Kansayaku hat sich im Laufe der Zeit von einer reinen Rechnungspr\u00fcfung \u00fcber eine Gesch\u00e4ftspr\u00fcfung bis hin zu einer Pr\u00fcfung der Angemessenheit der Unternehmensf\u00fchrung entwickelt. Diese historische Entwicklung ist unerl\u00e4sslich, um den heutigen breiten Aufgabenbereich des Kansayaku zu verstehen und f\u00fchrt auch zu Diskussionen \u00fcber die \u00dcberschneidung der Rollen mit denen der externen Direktoren. Das dynamische Wesen des japanischen Kansayaku-Systems zeigt seine Flexibilit\u00e4t, aber auch die Diskussionen \u00fcber seine Wirksamkeit. Dieser Artikel zielt darauf ab, auf der Grundlage des japanischen Gesellschaftsrechts die Rolle, Befugnisse, Pflichten, Verantwortlichkeiten und die damit verbundenen wichtigen Gerichtsentscheidungen des Kansayaku detailliert zu erl\u00e4utern. Durch die Verwendung klarer und verst\u00e4ndlicher Ausdr\u00fccke f\u00f6rdern wir ein tiefes Verst\u00e4ndnis der Mechanismen der japanischen Unternehmensf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Was_ist_ein_Kansayaku_Definition_und_Zweck_im_japanischen_Gesellschaftsrecht\" title=\"Was ist ein Kansayaku: Definition und Zweck im japanischen Gesellschaftsrecht\">Was ist ein Kansayaku: Definition und Zweck im japanischen Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Befugnisse_und_Pflichten_des_japanischen_Aufsichtsratsmitglieds\" title=\"Die Befugnisse und Pflichten des japanischen Aufsichtsratsmitglieds\">Die Befugnisse und Pflichten des japanischen Aufsichtsratsmitglieds<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Hauptbefugnisse_des_japanischen_Abschlussprufers\" title=\"Die Hauptbefugnisse des japanischen Abschlusspr\u00fcfers\">Die Hauptbefugnisse des japanischen Abschlusspr\u00fcfers<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Hauptpflichten_des_Abschlussprufers_in_Japan\" title=\"Die Hauptpflichten des Abschlusspr\u00fcfers in Japan\">Die Hauptpflichten des Abschlusspr\u00fcfers in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Verantwortung_und_Haftungsfreistellung_des_japanischen_Prufungsausschusses\" title=\"Verantwortung und Haftungsfreistellung des japanischen Pr\u00fcfungsausschusses\">Verantwortung und Haftungsfreistellung des japanischen Pr\u00fcfungsausschusses<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Arten_der_Verantwortung_eines_japanischen_Wirtschaftsprufers\" title=\"Arten der Verantwortung eines japanischen Wirtschaftspr\u00fcfers\">Arten der Verantwortung eines japanischen Wirtschaftspr\u00fcfers<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Freistellung_von_der_Haftung_fur_japanische_Wirtschaftsprufer\" title=\"Freistellung von der Haftung f\u00fcr japanische Wirtschaftspr\u00fcfer\">Freistellung von der Haftung f\u00fcr japanische Wirtschaftspr\u00fcfer<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Beziehung_zwischen_dem_japanischen_Kansayaku_und_anderen_Organen\" title=\"Die Beziehung zwischen dem japanischen Kansayaku und anderen Organen\">Die Beziehung zwischen dem japanischen Kansayaku und anderen Organen<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Beziehung_zum_Vorstand_in_Japan\" title=\"Die Beziehung zum Vorstand in Japan\">Die Beziehung zum Vorstand in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Beziehung_zur_Hauptversammlung_der_Aktionare\" title=\"Die Beziehung zur Hauptversammlung der Aktion\u00e4re\">Die Beziehung zur Hauptversammlung der Aktion\u00e4re<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Beziehung_zu_den_Wirtschaftsprufern_in_Japan\" title=\"Die Beziehung zu den Wirtschaftspr\u00fcfern in Japan\">Die Beziehung zu den Wirtschaftspr\u00fcfern in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Die_Rolle_des_Abschlussprufers_gemas_japanischer_Gerichtsurteile\" title=\"Die Rolle des Abschlusspr\u00fcfers gem\u00e4\u00df japanischer Gerichtsurteile\">Die Rolle des Abschlusspr\u00fcfers gem\u00e4\u00df japanischer Gerichtsurteile<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Gerichtsurteile_zu_Pflichtverletzungen_von_Abschlussprufern\" title=\"Gerichtsurteile zu Pflichtverletzungen von Abschlusspr\u00fcfern\">Gerichtsurteile zu Pflichtverletzungen von Abschlusspr\u00fcfern<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Gerichtsurteile_zur_Uberwachungspflicht_von_Abschlussprufern\" title=\"Gerichtsurteile zur \u00dcberwachungspflicht von Abschlusspr\u00fcfern\">Gerichtsurteile zur \u00dcberwachungspflicht von Abschlusspr\u00fcfern<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/auditor-role-liability-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Was_ist_ein_Kansayaku_Definition_und_Zweck_im_japanischen_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Was ist ein Kansayaku: Definition und Zweck im japanischen Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Im japanischen Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht Artikel 381, Absatz 1) wird der Kansayaku als ein Organ einer Aktiengesellschaft definiert. Es wird klar festgelegt, dass \u201eder Kansayaku die Aufgabe hat, die Ausf\u00fchrung der Pflichten der Direktoren (und in Unternehmen mit einem Rechnungspr\u00fcfer auch die der Direktoren und des Rechnungspr\u00fcfers) zu \u00fcberwachen\u201c. Wie aus dieser Definition hervorgeht, besteht der Hauptzweck des Kansayaku darin, zu \u00fcberwachen und zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren den Gesetzen und der Satzung entspricht und angemessen durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kansayaku spielt die Rolle eines \u201eStabilisierungsmechanismus\u201c, um das gesunde Management und die Stabilit\u00e4t des Unternehmens zu gew\u00e4hrleisten. Dies bedeutet nicht nur die Entdeckung von Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten oder Fehlern einzelner Direktoren, sondern auch die \u201e\u00dcberwachung des Managements\u201c, die zur Erhaltung des Unternehmenskredits und zur Verbesserung der Leistung beitr\u00e4gt, was ein gemeinsames Gesch\u00e4ftsziel darstellt. Der Kansayaku ist kein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, sondern \u00fcberwacht lediglich die Ausf\u00fchrung der Pflichten der Direktoren und fordert bei Bedarf Korrekturen. Daher wird vom Kansayaku erwartet, dass er seine Aufgaben unabh\u00e4ngig vom Vorstand ausf\u00fchrt, was f\u00fcr die Einhaltung der Gesetze durch das Unternehmen und die Aufrechterhaltung eines transparenten Managements unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufgaben des Kansayaku umfassen sowohl die Gesch\u00e4fts- als auch die Rechnungspr\u00fcfung. Bei der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfung wird die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Angemessenheit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren \u00fcberpr\u00fcft, w\u00e4hrend bei der Rechnungspr\u00fcfung die Richtigkeit der Finanzdokumente gepr\u00fcft wird. Diese doppelte Rolle in der Gesch\u00e4fts- und Rechnungspr\u00fcfung unterscheidet sich von vielen ausl\u00e4ndischen Audit Committees, die sich haupts\u00e4chlich auf die Finanzberichterstattung konzentrieren. Dieser breite Pr\u00fcfungsbereich erm\u00f6glicht es dem Kansayaku, eine umfassendere \u00dcberwachung des gesamten Unternehmensmanagements durchzuf\u00fchren, erfordert jedoch auch ein tiefes Verst\u00e4ndnis nicht nur der Rechnungslegung, sondern auch des gesamten Gesch\u00e4ftsbetriebs. Diese umfassende Rolle ist ein wichtiger Aspekt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die die Rolle des Kansayaku in Japan bewerten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem japanischen Gesellschaftsrecht ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet, einen Kansayaku einzurichten. Grunds\u00e4tzlich ist die Einrichtung eines Kansayaku f\u00fcr Aktiengesellschaften mit einem Vorstand vorgeschrieben, aber unter bestimmten Bedingungen kann auf einen Kansayaku verzichtet werden. Dies gilt beispielsweise f\u00fcr Unternehmen mit \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Aktien, Unternehmen ohne Vorstand oder Unternehmen mit einem Vorstand, die jedoch einen Rechnungspr\u00fcfer eingerichtet haben. Insbesondere bei Unternehmen mit einem Nominierungsausschuss oder einem Audit &amp; Supervisory Committee ist die Einrichtung eines Kansayaku nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl der Kansayaku rechtlich als von dem Vorstand unabh\u00e4ngiges Organ positioniert ist, kann die traditionelle Unternehmenskultur Japans, insbesondere Praktiken wie das Seniorit\u00e4tsprinzip und die lebenslange Besch\u00e4ftigung, die F\u00e4higkeit des Kansayaku beeinflussen, eine effektive \u00dcberwachungs- und Korrekturfunktion gegen\u00fcber dem Management auszu\u00fcben. Dies deutet auf eine potenzielle Herausforderung in der Praxis des Systems hin, da rechtliche Unabh\u00e4ngigkeit nicht notwendigerweise mit tats\u00e4chlicher Unabh\u00e4ngigkeit oder Einfluss gleichzusetzen ist. Es ist denkbar, dass ein aus den eigenen Reihen aufgestiegener Kansayaku Schwierigkeiten haben k\u00f6nnte, eine strenge Pr\u00fcfung gegen\u00fcber dem Management durchzuf\u00fchren, das ihn bef\u00f6rdert hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Befugnisse_und_Pflichten_des_japanischen_Aufsichtsratsmitglieds\"><\/span>Die Befugnisse und Pflichten des japanischen Aufsichtsratsmitglieds<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>In Japan werden Aufsichtsratsmitglieder durch das japanische Gesellschaftsrecht (Companies Act) mit starken Befugnissen und klaren Pflichten ausgestattet, um ihre Aufgaben aus einer unabh\u00e4ngigen Position heraus zu erf\u00fcllen. Diese Befugnisse und Pflichten sind unerl\u00e4sslich, damit das Aufsichtsratsmitglied die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren effektiv \u00fcberwachen und die Interessen der Gesellschaft sch\u00fctzen kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Hauptbefugnisse_des_japanischen_Abschlussprufers\"><\/span>Die Hauptbefugnisse des japanischen Abschlusspr\u00fcfers<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer hat die Aufgabe, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren (und in Unternehmen mit einem Rechnungspr\u00fcfer auch die des Rechnungspr\u00fcfers) zu \u00fcberwachen und muss dabei einen Pr\u00fcfbericht erstellen, wie es durch das Justizministerium festgelegt ist [Artikel 381 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts (2005)]. Dieser Pr\u00fcfbericht wird der Hauptversammlung vorgelegt und dient als wichtiges Mittel, um den Aktion\u00e4ren die Meinung des Abschlusspr\u00fcfers \u00fcber die Gesch\u00e4ftslage des Unternehmens zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann der Abschlusspr\u00fcfer jederzeit von den Direktoren und dem Rechnungspr\u00fcfer sowie von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und anderen Angestellten einen Bericht \u00fcber das Gesch\u00e4ft verlangen und die Gesch\u00e4fts- und Verm\u00f6genslage des Unternehmens untersuchen [Artikel 381 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Wenn es f\u00fcr die Aus\u00fcbung seiner Aufgaben erforderlich ist, kann er auch von Tochtergesellschaften einen Gesch\u00e4ftsbericht verlangen und deren Gesch\u00e4fts- und Verm\u00f6genslage untersuchen [Artikel 381 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Diese umfangreichen Untersuchungsbefugnisse sind \u00e4u\u00dferst wichtig, um Betrug oder unangemessene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung fr\u00fchzeitig zu erkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer muss an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen und, wenn er es f\u00fcr notwendig h\u00e4lt, seine Meinung \u00e4u\u00dfern [Artikel 383 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Da der Abschlusspr\u00fcfer jedoch kein Mitglied des Vorstands ist, kann er bei den Beschl\u00fcssen des Vorstands kein Stimmrecht aus\u00fcben. Dies ist ein wichtiger Punkt, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, da es im Gegensatz zu vielen ausl\u00e4ndischen Audit Committee-Mitgliedern steht, die Stimmrechte im Vorstand haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich kann der Abschlusspr\u00fcfer, wenn die Direktoren keine Vorstandssitzung einberufen oder wenn er der Meinung ist, dass eine solche notwendig ist, von den Direktoren verlangen, eine Vorstandssitzung einzuberufen. Wenn innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach der Anforderung keine Einberufungsmitteilung f\u00fcr eine Vorstandssitzung, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Anforderungsdatum stattfinden soll, erfolgt, kann der Abschlusspr\u00fcfer, der die Anforderung gestellt hat, selbst eine Vorstandssitzung einberufen [Artikel 383 Abs\u00e4tze 2 und 3 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dies ist eine wichtige Befugnis, die es dem Abschlusspr\u00fcfer erm\u00f6glicht, aktiv einzugreifen, wenn der Vorstand nicht ordnungsgem\u00e4\u00df funktioniert.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein Direktor Handlungen au\u00dferhalb des Unternehmenszwecks oder andere gegen Gesetze oder Satzungen versto\u00dfende Handlungen vornimmt oder zu begehen droht und dadurch ein erheblicher Schaden f\u00fcr das Unternehmen entstehen k\u00f6nnte, kann der Abschlusspr\u00fcfer von diesem Direktor verlangen, solche Handlungen zu unterlassen [Artikel 385 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dieses Unterlassungsrecht ist ein starkes Mittel, das es dem Abschlusspr\u00fcfer erm\u00f6glicht, pr\u00e4ventiv zu handeln, bevor dem Unternehmen erheblicher Schaden entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein Direktor gegen das Unternehmen klagt oder ein Aktion\u00e4r gegen einen Direktor klagt, vertritt der Abschlusspr\u00fcfer in solchen F\u00e4llen das Unternehmen [Artikel 386 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen des Unternehmens auch in Situationen von Interessenkonflikten angemessen gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt hat der Abschlusspr\u00fcfer das Recht, von dem Unternehmen die Erstattung der f\u00fcr die Aus\u00fcbung seiner Aufgaben notwendigen Kosten zu verlangen [Artikel 388 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dies erm\u00f6glicht es dem Abschlusspr\u00fcfer, seine Aufgaben ohne wirtschaftliche Einschr\u00e4nkungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Hauptpflichten_des_Abschlussprufers_in_Japan\"><\/span>Die Hauptpflichten des Abschlusspr\u00fcfers in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Neben der Aus\u00fcbung der oben genannten Befugnisse hat der Abschlusspr\u00fcfer in Japan auch folgende wichtige Pflichten:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer ist verpflichtet, auf Grundlage der Ergebnisse seiner Pr\u00fcfung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstands einen Pr\u00fcfbericht zu erstellen [Artikel 381 Absatz 1 Satz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dieser Bericht bietet Aktion\u00e4ren und anderen Stakeholdern eine unabh\u00e4ngige Meinung \u00fcber den Governance-Zustand des Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist der Abschlusspr\u00fcfer verpflichtet, an Vorstandssitzungen teilzunehmen und bei Bedarf seine Meinung zu \u00e4u\u00dfern [Artikel 383 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dies dient dazu, durch aktive Beteiligung an den Diskussionen des Vorstands und das Aufwerfen von Bedenken die Angemessenheit der Entscheidungsfindung des Vorstands sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin muss der Abschlusspr\u00fcfer, wenn er feststellt, dass ein Vorstandsmitglied eine Straftat begangen hat oder gegen gesetzliche oder satzungsm\u00e4\u00dfige Bestimmungen schwerwiegend versto\u00dfen hat, dies unverz\u00fcglich der Hauptversammlung berichten [Artikel 384 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Diese Berichtspflicht dient dazu, Unternehmensfehlverhalten \u00f6ffentlich zu machen und dessen Korrektur zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer ist auch verpflichtet, die Buchhaltungs- und Rechnungslegungsunterlagen des Unternehmens sowie die Grundlagen ihrer Erstellung, das Sammel- und Speichersystem und die Konformit\u00e4t mit verschiedenen Gesetzen im Rahmen der Buchpr\u00fcfung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer hat die Pflicht, an Vorstandssitzungen teilzunehmen und seine Meinung zu \u00e4u\u00dfern, und verf\u00fcgt \u00fcber starke Befugnisse wie das Recht, die Einberufung des Vorstands zu verlangen oder bei rechtswidrigen Handlungen eine Unterlassungsklage zu erheben, hat jedoch kein Stimmrecht bei den Beschl\u00fcssen des Vorstands. Diese Struktur betont die Rolle des Abschlusspr\u00fcfers als &#8220;\u00dcberwachungsorgan&#8221; und zeigt, dass er sich in einer Position befindet, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Angemessenheit von au\u00dfen zu \u00fcberpr\u00fcfen, ohne direkt in den Entscheidungsprozess des Managements einzugreifen. Dies unterscheidet sich deutlich von vielen ausl\u00e4ndischen Audit Committee-Mitgliedern, die Stimmrechte im Vorstand haben, und deutet darauf hin, dass der Einfluss des Abschlusspr\u00fcfers stark von seiner Untersuchungsf\u00e4higkeit und der \u00dcberzeugungskraft seiner Meinungen abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem zeigt die Befugnis des Abschlusspr\u00fcfers, die Einberufung des Vorstands zu verlangen und, falls der Vorstand nicht reagiert, selbst einzuberufen [Artikel 383 Absatz 2 und 3 des japanischen Gesellschaftsrechts], sowie das Recht, eine Unterlassungsklage bei rechtswidrigen Handlungen des Vorstands zu erheben [Artikel 385 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts], dass der Abschlusspr\u00fcfer nicht nur eine nachtr\u00e4gliche Pr\u00fcfung durchf\u00fchrt, sondern auch eine pr\u00e4ventive und aktive Rolle spielt, um Sch\u00e4den f\u00fcr das Unternehmen zu verhindern. Dies betont, dass die Aufgaben des Abschlusspr\u00fcfers nicht nur auf die Aufdeckung von Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten beschr\u00e4nkt sind, sondern auch deren Pr\u00e4vention im Fokus steht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verantwortung_und_Haftungsfreistellung_des_japanischen_Prufungsausschusses\"><\/span>Verantwortung und Haftungsfreistellung des japanischen Pr\u00fcfungsausschusses<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses in Japan kann gem\u00e4\u00df dem japanischen Gesellschaftsrecht (2005) verschiedene Verantwortlichkeiten tragen, sollte es seine wichtigen Aufgaben vernachl\u00e4ssigen. Gleichzeitig gibt es unter bestimmten Bedingungen ein System, das eine teilweise Befreiung von dieser Verantwortung erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Arten_der_Verantwortung_eines_japanischen_Wirtschaftsprufers\"><\/span>Arten der Verantwortung eines japanischen Wirtschaftspr\u00fcfers<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Verantwortlichkeiten eines Wirtschaftspr\u00fcfers in Japan umfassen haupts\u00e4chlich zivilrechtliche Haftung, strafrechtliche Haftung und administrative Strafen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Bereich der zivilrechtlichen Haftung muss ein Wirtschaftspr\u00fcfer, wenn er seine Pflichten vernachl\u00e4ssigt, dem Unternehmen f\u00fcr den dadurch entstandenen Schaden haften [Artikel 423 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dies gilt, wenn der Wirtschaftspr\u00fcfer die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes (Sorgfaltspflicht) vernachl\u00e4ssigt hat. Ferner haftet der Wirtschaftspr\u00fcfer Dritten gegen\u00fcber auf Schadensersatz, wenn er bei der Aus\u00fcbung seiner Amtspflichten b\u00f6swillig oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat oder wenn er in seinem Pr\u00fcfbericht wichtige Sachverhalte falsch dargestellt oder aufgezeichnet hat (es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht fahrl\u00e4ssig gehandelt hat) [Artikel 429 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dar\u00fcber hinaus kann er auch nach dem japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz zur Verantwortung gezogen werden, wenn er in wichtigen Dokumenten wie Wertpapierberichten oder Quartalsberichten falsche Angaben gemacht hat. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Was die strafrechtliche Haftung (Strafen) betrifft, so kann ein Wirtschaftspr\u00fcfer in Japan f\u00fcr bestimmte Handlungen, die im japanischen Gesellschaftsrecht festgelegt sind, wie zum Beispiel besondere Untreue, deren Versuch, die Verwendung falscher Dokumente, Vergehen gegen die Einlagepflicht oder Bestechung im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Rechte von Aktion\u00e4ren, mit Freiheits- oder Geldstrafen belegt werden [Artikel 960 bis 970 und andere des japanischen Gesellschaftsrechts]. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Als administrative Strafe (Geldbu\u00dfe) kann ein Wirtschaftspr\u00fcfer bestraft werden, wenn er falsche Angaben in einem Pr\u00fcfbericht gemacht hat, wenn er es vers\u00e4umt hat, einen st\u00e4ndigen Wirtschaftspr\u00fcfer im Pr\u00fcfungsausschuss zu ernennen, wenn er es unterlassen hat, Protokolle des Pr\u00fcfungsausschusses bereitzuhalten, wenn er auf einer Hauptversammlung oder \u00e4hnlichen Veranstaltung nicht die von Aktion\u00e4ren geforderten Informationen bereitgestellt hat oder wenn er es vers\u00e4umt hat, einen vorl\u00e4ufigen Buchpr\u00fcfer zu ernennen, und andere Verst\u00f6\u00dfe gegen das japanische Gesellschaftsrecht begangen hat [Artikel 976-7 und andere des japanischen Gesellschaftsrechts]. Eine Geldbu\u00dfe ist eine administrative Strafe und stellt keinen Straftatbestand dar, der zu einer Disqualifikation f\u00fchrt. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht legt dem Wirtschaftspr\u00fcfer strenge Verantwortlichkeiten auf, wie die Haftung f\u00fcr Pflichtvernachl\u00e4ssigung (Artikel 423 des japanischen Gesellschaftsrechts) und die Haftung f\u00fcr Schadensersatz gegen\u00fcber Dritten (Artikel 429 des japanischen Gesellschaftsrechts). Dies zeigt, dass von einem Wirtschaftspr\u00fcfer aufgrund seiner \u00e4u\u00dferst wichtigen Rolle in der Unternehmensf\u00fchrung eine hohe Sorgfaltspflicht erwartet wird. Die Existenz von strafrechtlicher Haftung und administrativen Strafen unterstreicht weiter die Bedeutung seiner Rolle. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Freistellung_von_der_Haftung_fur_japanische_Wirtschaftsprufer\"><\/span>Freistellung von der Haftung f\u00fcr japanische Wirtschaftspr\u00fcfer<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die Verantwortung von Wirtschaftspr\u00fcfern in Japan streng ist, gibt es unter bestimmten Bedingungen ein System, das eine teilweise Haftungsfreistellung erm\u00f6glicht. Dies soll das Risiko, das mit der Ausf\u00fchrung ihrer Pflichten verbunden ist, mildern und qualifizierte Talente dazu ermutigen, das Amt des Wirtschaftspr\u00fcfers anzunehmen, um so ein rechtliches Gleichgewicht zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung eines Wirtschaftspr\u00fcfers f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Vernachl\u00e4ssigung seiner Pflichten gegen\u00fcber dem Unternehmen entstehen, kann grunds\u00e4tzlich nicht ohne die Zustimmung der Gesamtaktion\u00e4re erlassen werden [gem\u00e4\u00df Artikel 424 des japanischen Gesellschaftsrechts].<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch kann, wenn ein Wirtschaftspr\u00fcfer seine Pflichten in gutem Glauben und ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausf\u00fchrt, der Teil der Schadensersatzhaftung, der das Mindesthaftungslimit \u00fcbersteigt (im Falle eines Wirtschaftspr\u00fcfers das Zweifache seines Jahresgehalts), durch einen gew\u00f6hnlichen Beschluss der Hauptversammlung erlassen werden [gem\u00e4\u00df Artikel 425 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Wenn ein Antrag auf Haftungsfreistellung eines Direktors bei der Hauptversammlung eingereicht wird, ist die Zustimmung aller Wirtschaftspr\u00fcfer erforderlich [gem\u00e4\u00df Absatz 3 des Artikels 425 des japanischen Gesellschaftsrechts].<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann durch eine Bestimmung in der Satzung eine teilweise Freistellung \u00e4hnlich der oben genannten erm\u00f6glicht werden, entweder mit der Zustimmung der Mehrheit der Direktoren oder durch einen Beschluss des Vorstands [gem\u00e4\u00df Artikel 426 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Diese Freistellung wird jedoch nicht gew\u00e4hrt, wenn ein Aktion\u00e4r, der mehr als 3% der Gesamtstimmrechte h\u00e4lt, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch erhebt [gem\u00e4\u00df Absatz 7 des Artikels 426 des japanischen Gesellschaftsrechts].<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen externe Wirtschaftspr\u00fcfer durch eine Bestimmung in der Satzung einen Vertrag mit der Gesellschaft abschlie\u00dfen, der ihre Haftung begrenzt [gem\u00e4\u00df Artikel 427 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Wenn ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, ist die Haftungsobergrenze f\u00fcr externe Wirtschaftspr\u00fcfer das Zweifache ihres Gehalts oder ein von der Gesellschaft festgelegter h\u00f6herer Betrag.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist auch m\u00f6glich, eine Versicherung f\u00fcr die Haftung von Unternehmensleitern (D&amp;O-Versicherung) abzuschlie\u00dfen. Allerdings wird die Versicherungsleistung nicht f\u00fcr Sch\u00e4den gezahlt, die auf kriminelle Handlungen der F\u00fchrungskr\u00e4fte oder auf Handlungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die unter bewusster Missachtung von Gesetzen durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Freistellungssysteme zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der strengen Verantwortung der Wirtschaftspr\u00fcfer und der Notwendigkeit, qualifizierte Talente f\u00fcr diese Aufgaben zu gewinnen, zu schaffen. Insbesondere die Einf\u00fchrung von Haftungsbegrenzungsvertr\u00e4gen f\u00fcr externe Wirtschaftspr\u00fcfer ist eine Ma\u00dfnahme, um externe Experten aktiv zu rekrutieren und die Objektivit\u00e4t der Unternehmensf\u00fchrung zu erh\u00f6hen. Die Zustimmung der Hauptversammlung und das Recht auf Einspruch sind so gestaltet, dass sie auch im Prozess der Haftungsfreistellung eine \u00dcberwachung durch die Aktion\u00e4re gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Beziehung_zwischen_dem_japanischen_Kansayaku_und_anderen_Organen\"><\/span>Die Beziehung zwischen dem japanischen Kansayaku und anderen Organen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kansayaku (japanischer Wirtschaftspr\u00fcfer) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer gesunden Unternehmensf\u00fchrung in Japan, indem er eng mit anderen Organen wie dem Vorstand, der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re und den Wirtschaftspr\u00fcfern zusammenarbeitet und eine gegenseitige Kontrollbeziehung aufrechterh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Beziehung_zum_Vorstand_in_Japan\"><\/span>Die Beziehung zum Vorstand in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der japanische Abschlusspr\u00fcfer (Kansayaku) ist eine von dem Vorstand unabh\u00e4ngige Institution und untersteht nicht dessen Anweisungen oder Kontrolle. Dies ist ein wesentliches Element, damit der Abschlusspr\u00fcfer eine objektive und neutrale Position einnehmen und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstands \u00fcberwachen kann. Obwohl der Abschlusspr\u00fcfer verpflichtet ist, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen und seine Meinung zu \u00e4u\u00dfern, wenn er dies f\u00fcr notwendig h\u00e4lt [gem\u00e4\u00df Artikel 383 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts (Companies Act)], hat er als Nichtmitglied des Vorstands kein Stimmrecht bei den Beschl\u00fcssen des Vorstands.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeit des Vorstands durch das Recht, die Einberufung des Vorstands zu verlangen und das Recht, die Unterlassung illegaler Handlungen von Vorstandsmitgliedern zu fordern. Wenn beispielsweise ein Vorstandsmitglied gegen Gesetze oder die Satzung zu versto\u00dfen droht, kann der Abschlusspr\u00fcfer durch eine Unterlassungsklage Schaden vom Unternehmen abwenden. Obwohl der Abschlusspr\u00fcfer keinen direkten Einfluss auf die Wirksamkeit der Beschl\u00fcsse des Vorstands hat, kann eine Beschlussfassung durch Umlaufverfahren nicht ohne weiteres erfolgen, wenn der Abschlusspr\u00fcfer Einspruch erhebt. Dies zeigt, dass der Abschlusspr\u00fcfer zwar kein Stimmrecht hat, seine Pr\u00e4senz jedoch einen bedeutenden Einfluss auf den Entscheidungsprozess des Vorstands aus\u00fcbt. Die Rolle des Abschlusspr\u00fcfers dient als Abschreckung gegen Fehlverhalten und unangemessene Entscheidungen im Vorstand, \u00fcberpr\u00fcft die Diskussionen und Entscheidungen des Vorstands sowie die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der einzelnen Vorstandsmitglieder und fordert gegebenenfalls Korrekturen. Dar\u00fcber hinaus geh\u00f6rt es zu den Aufgaben des Abschlusspr\u00fcfers, das Protokoll der Vorstandssitzungen zu \u00fcberpr\u00fcfen und auf Unstimmigkeiten, Auslassungen oder F\u00e4lschungen zu achten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Beziehung_zur_Hauptversammlung_der_Aktionare\"><\/span>Die Beziehung zur Hauptversammlung der Aktion\u00e4re<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>In Japan haben die Auditoren die Pflicht, bei der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die von den Direktoren vorgelegten Dokumente und Antr\u00e4ge gegen Gesetze oder die Satzung versto\u00dfen. Selbst wenn der Inhalt nicht gegen Gesetze oder die Satzung verst\u00f6\u00dft, aber f\u00fcr das Unternehmen nachteilig sein k\u00f6nnte, sind die Auditoren verpflichtet, dies in der Hauptversammlung zu berichten. Dadurch k\u00f6nnen die Aktion\u00e4re eine unabh\u00e4ngige Meinung der Auditoren \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und die Ausf\u00fchrung der Aufgaben durch die Direktoren erhalten. Die Ernennung der Auditoren erfolgt durch einen gew\u00f6hnlichen Beschluss der Hauptversammlung, und ihre Abberufung durch einen Sonderbeschluss derselben. Auf diese Weise tragen die Auditoren eine Verantwortung gegen\u00fcber den Aktion\u00e4ren und leisten einen Beitrag zum Schutz ihrer Interessen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Beziehung_zu_den_Wirtschaftsprufern_in_Japan\"><\/span>Die Beziehung zu den Wirtschaftspr\u00fcfern in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wirtschaftspr\u00fcfer sind in einer Aktiengesellschaft eine wesentliche Institution und tragen die Verantwortung f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Unternehmensbuchhaltung. Der Pr\u00fcfungsausschuss (Pr\u00fcfungsausschussrat) hat die Befugnis, \u00fcber die Ernennung, Abberufung oder Nicht-Wiederernennung von Wirtschaftspr\u00fcfern zu entscheiden und die entsprechenden Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re zu formulieren [gem\u00e4\u00df Artikel 344 Absatz 1 und Artikel 344 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dieser Mechanismus ist so gestaltet, dass er verhindert, dass das Management unliebsame Wirtschaftspr\u00fcfer ausschlie\u00dft oder genehme Personen einsetzt, und sichert die Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit der Wirtschaftspr\u00fcfer. Es handelt sich um eine wichtige Kontrollfunktion innerhalb der japanischen Unternehmensf\u00fchrungsstruktur.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus erfordert die Festlegung der Verg\u00fctung f\u00fcr Wirtschaftspr\u00fcfer die Zustimmung des Pr\u00fcfungsausschusses [nach Artikel 399 des japanischen Gesellschaftsrechts]. Dies gew\u00e4hrleistet, dass Wirtschaftspr\u00fcfer ihre Aufgaben unabh\u00e4ngig und ohne unangemessenen Einfluss des Managements ausf\u00fchren k\u00f6nnen. Zudem m\u00fcssen Wirtschaftspr\u00fcfer, wenn sie bei der Aus\u00fcbung ihrer Pflichten auf unrechtm\u00e4\u00dfige Handlungen oder schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen Gesetze oder Satzungen seitens der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sto\u00dfen, dies unverz\u00fcglich dem Pr\u00fcfungsausschuss (Pr\u00fcfungsausschussrat) melden. Der Pr\u00fcfungsausschuss kann, wenn es f\u00fcr die Aus\u00fcbung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den Wirtschaftspr\u00fcfern einen Bericht \u00fcber ihre Pr\u00fcfung verlangen, und die Wirtschaftspr\u00fcfer sind verpflichtet, darauf zu reagieren. Sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen Wirtschaftspr\u00fcfern und dem Pr\u00fcfungsausschuss bestehen, ist es den Wirtschaftspr\u00fcfern gestattet, an der ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen und ihre Meinung darzulegen. Diese Vorschriften tragen dazu bei, ein robustes System zu schaffen, in dem der Pr\u00fcfungsausschuss und die Wirtschaftspr\u00fcfer zusammenarbeiten, um eine transparente Finanzberichterstattung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rolle_des_Abschlussprufers_gemas_japanischer_Gerichtsurteile\"><\/span>Die Rolle des Abschlusspr\u00fcfers gem\u00e4\u00df japanischer Gerichtsurteile<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Japanische Gerichte haben durch eine Reihe von wichtigen Urteilen die Interpretation des Aufgabenbereichs und der Haftung bei Pflichtverletzungen von Abschlusspr\u00fcfern gekl\u00e4rt. Diese Urteile verdeutlichen die spezifischen Rollen, die Abschlusspr\u00fcfer einnehmen sollen, und das Ausma\u00df ihrer Verantwortung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Gerichtsurteile_zu_Pflichtverletzungen_von_Abschlussprufern\"><\/span>Gerichtsurteile zu Pflichtverletzungen von Abschlusspr\u00fcfern<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19. Juli 2021 (2021) betrifft einen Fall in einem nicht b\u00f6rsennotierten Unternehmen, in dem ein Abschlusspr\u00fcfer mit beschr\u00e4nkter Pr\u00fcfungskompetenz nicht in der Lage war, Unterschlagungen durch Mitarbeiter zu erkennen. In diesem Fall wurden zur Verschleierung der Unterschlagungen Saldenbest\u00e4tigungen gef\u00e4lscht, und es wurde festgestellt, dass der Abschlusspr\u00fcfer es vers\u00e4umt hatte, die Originaldokumente zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass selbst ein Abschlusspr\u00fcfer mit beschr\u00e4nkter Pr\u00fcfungskompetenz nicht einfach davon ausgehen darf, dass die Inhalte der Buchhaltungsb\u00fccher korrekt sind und die Pr\u00fcfung von Rechnungsunterlagen auf dieser Annahme basieren kann. Es wurde klargestellt, dass, sofern nicht besondere Umst\u00e4nde vorliegen, wie offensichtliche Unzuverl\u00e4ssigkeit der Buchhaltungsb\u00fccher, nicht nur die \u00dcbereinstimmung der Rechnungsunterlagen mit den Buchhaltungsb\u00fcchern zu \u00fcberpr\u00fcfen ist, sondern auch eine Untersuchungspflicht besteht, wenn es Anlass gibt, die Zuverl\u00e4ssigkeit der Buchhaltungsb\u00fccher zu bezweifeln. Dieses Urteil ist von gro\u00dfer Bedeutung, da es den Umfang der Pr\u00fcfungspflichten des Abschlusspr\u00fcfers mit beschr\u00e4nkter Pr\u00fcfungskompetenz klarstellt und eine aktive Untersuchungspflicht bei Anzeichen von Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten auferlegt, was die hohen Erwartungen an eine substantielle und proaktive Rolle des Abschlusspr\u00fcfers in der Unternehmensf\u00fchrung widerspiegelt. Die Entscheidung macht deutlich, dass Abschlusspr\u00fcfer nicht blind auf interne Aufzeichnungen vertrauen d\u00fcrfen, sondern bei Zweifeln aktiv die Sachlage untersuchen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Gerichtsurteile_zur_Uberwachungspflicht_von_Abschlussprufern\"><\/span>Gerichtsurteile zur \u00dcberwachungspflicht von Abschlusspr\u00fcfern<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Als n\u00e4chstes befasst sich das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. Mai 1973 (1973) mit einem Fall, in dem die Verantwortung eines Abschlusspr\u00fcfers aufgrund der Verletzung seiner \u00dcberwachungs- und Aufsichtspflichten in Frage gestellt wurde, weil ein Vorstandsmitglied von Fehlverhalten oder Missst\u00e4nden wusste oder h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen. Der Oberste Gerichtshof legte den Umfang der \u00dcberwachungspflichten des Abschlusspr\u00fcfers und die Bedingungen fest, unter denen eine Verletzung dieser Pflichten zu einer Haftung f\u00fchrt, und betonte insbesondere, dass eine Verantwortung besteht, wenn ein Vorstandsmitglied von Fehlverhalten \u201ewusste oder h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen\u201c. Dieses Urteil ist wichtig, da es zeigt, dass die \u00dcberwachungspflicht des Abschlusspr\u00fcfers nicht nur eine formale Angelegenheit ist, sondern eine substantielle Pflicht zur Verhinderung und Aufdeckung von konkretem Fehlverhalten darstellt. Die Feststellung, dass Abschlusspr\u00fcfer auch dann haftbar sind, wenn sie tats\u00e4chlich kein Fehlverhalten erkannt haben, aber bei angemessener Aufmerksamkeit h\u00e4tten erkennen k\u00f6nnen (Erkennbarkeit), legt eine hohe Sorgfaltspflicht bei der Ausf\u00fchrung ihrer Aufgaben fest. Dadurch wird von Abschlusspr\u00fcfern erwartet, dass sie die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Unternehmens aktiver \u00fcberwachen und Anzeichen von Problemen fr\u00fchzeitig erkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Gerichtsurteile zeigen, dass Abschlusspr\u00fcfer in Japan nicht nur formale Kontrollinstanzen sind, sondern eine starke Pr\u00e4senz mit substantiellen \u00dcberwachungs- und Untersuchungspflichten darstellen, um den gesunden Betrieb von Unternehmen zu gew\u00e4hrleisten. Insbesondere das Urteil von 2021 macht deutlich, dass auch von Abschlusspr\u00fcfern mit beschr\u00e4nkter Pr\u00fcfungskompetenz erwartet wird, aktiv zu handeln, um Anzeichen von Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten nicht zu \u00fcbersehen, was auf ein erh\u00f6htes Erwartungsniveau an Abschlusspr\u00fcfer hindeutet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Kansayaku-System (\u76e3\u67fb\u5f79\u5236\u5ea6) ist eine wichtige Institution der Unternehmensf\u00fchrung, die die gesunde Unternehmensf\u00fchrung und Transparenz in Japan sicherstellt. Seine Einzigartigkeit erfordert insbesondere aus internationaler Perspektive ein vertieftes Verst\u00e4ndnis. Kansayaku haben die Aufgabe, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Direktoren zu \u00fcberwachen und verf\u00fcgen \u00fcber umfangreiche Befugnisse und strenge Pflichten, um Fehlverhalten zu korrigieren und zu verhindern. Ihre Verantwortung erstreckt sich auf zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen, und die japanische Rechtsprechung kl\u00e4rt kontinuierlich den Umfang der \u00dcberwachungs- und Sorgfaltspflichten der Kansayaku, um deren Wirksamkeit zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit umfangreicher Erfahrung im japanischen Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und internationalen Rechtsangelegenheiten. Unser Team umfasst Mitglieder mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen sowie bilingualen Paralegals, die sowohl Japanisch als auch Englisch sprechen, und bietet eine hochspezialisierte Teamstruktur, die ein internationales Netzwerk nutzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Unternehmen in Japan Gesch\u00e4fte machen, ist das Verst\u00e4ndnis der Komplexit\u00e4t des japanischen Gesellschaftsrechts und der Unternehmensf\u00fchrung unerl\u00e4sslich. Unsere Kanzlei verf\u00fcgt \u00fcber das erforderliche Fachwissen und die praktische Erfahrung, um solche Bed\u00fcrfnisse zu erf\u00fcllen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der japanischen Unternehmensf\u00fchrung spielt das Kansayaku-System (\u76e3\u67fb\u5f79\u5236\u5ea6) eine einzigartige und \u00e4u\u00dferst wichtige Rolle. 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