{"id":71744,"date":"2025-09-02T16:36:46","date_gmt":"2025-09-02T07:36:46","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71744"},"modified":"2025-09-30T20:40:40","modified_gmt":"2025-09-30T11:40:40","slug":"stock-exchange-transfer-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan","title":{"rendered":"Aktienumtausch und Aktien\u00fcbertragung im japanischen Gesellschaftsrecht: Eine Erl\u00e4uterung der Verfahren zur Schaffung einer vollst\u00e4ndigen Mutter-Tochter-Gesellschaftsbeziehung"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Streben nach Wachstumsstrategien sind M&amp;A und interne Umstrukturierungen wichtige Optionen f\u00fcr Unternehmen. Insbesondere kann es notwendig werden, eine vollst\u00e4ndige Mutter-Tochter-Beziehung zu etablieren, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und Synergieeffekte innerhalb der gesamten Gruppe zu maximieren, indem ein Unternehmen zu einer 100%igen Tochtergesellschaft gemacht wird. Das japanische Gesellschaftsrecht bietet zwei Hauptmethoden zur Schaffung solcher vollst\u00e4ndigen Mutter-Tochter-Beziehungen: den \u201eAktientausch\u201c und die \u201eAktien\u00fcbertragung\u201c. Der Aktientausch wird h\u00e4ufig verwendet, wenn ein bestehendes Unternehmen ein anderes Unternehmen zu einer vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft macht und wird oft im Kontext von M&amp;A eingesetzt. <sup><\/sup> Andererseits ist die Aktien\u00fcbertragung eine typische Methode, um eine neue Holdinggesellschaft zu gr\u00fcnden und darunter ein oder mehrere operative Unternehmen als vollst\u00e4ndige Tochtergesellschaften zu platzieren. <sup><\/sup> Ein wesentliches Merkmal dieser Systeme ist, dass sie es erm\u00f6glichen, eine 100%ige Kontrollbeziehung rechtlich zu realisieren, ohne die individuelle Zustimmung aller Aktion\u00e4re der betroffenen Unternehmen zur Aktien\u00fcbertragung einzuholen, sondern durch einen besonderen Beschluss in der Hauptversammlung, der auf dem Mehrheitsprinzip basiert und auch gegen die Stimmen von Minderheitsaktion\u00e4ren durchgesetzt werden kann. <sup><\/sup> Aufgrund dieser starken Wirkung sind die Verfahren durch das japanische Gesellschaftsrecht streng geregelt, und es ist f\u00fcr Manager und Rechtsabteilungen unerl\u00e4sslich, die Details genau zu verstehen. In diesem Artikel werden die Definitionen von Aktientausch und Aktien\u00fcbertragung im japanischen Gesellschaftsrecht, die Unterschiede zwischen beiden Systemen sowie der konkrete Ablauf der Verfahren auf der Grundlage rechtlicher Grundlagen ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Uberblick_uber_japanische_Aktientausch-_und_Aktienubertragungsverfahren\" title=\"\u00dcberblick \u00fcber japanische Aktientausch- und Aktien\u00fcbertragungsverfahren\">\u00dcberblick \u00fcber japanische Aktientausch- und Aktien\u00fcbertragungsverfahren<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Was_ist_ein_Aktientausch\" title=\"Was ist ein Aktientausch?\">Was ist ein Aktientausch?<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Was_ist_eine_Aktienubertragung\" title=\"Was ist eine Aktien\u00fcbertragung?\">Was ist eine Aktien\u00fcbertragung?<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Vergleich_der_beiden_Systeme\" title=\"Vergleich der beiden Systeme\">Vergleich der beiden Systeme<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Verfahren_des_Aktientauschs\" title=\"Verfahren des Aktientauschs\">Verfahren des Aktientauschs<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Abschluss_eines_Aktienumtauschvertrags\" title=\"Abschluss eines Aktienumtauschvertrags\">Abschluss eines Aktienumtauschvertrags<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Voraboffenlegung_und_Genehmigung_durch_die_Hauptversammlung\" title=\"Voraboffenlegung und Genehmigung durch die Hauptversammlung\">Voraboffenlegung und Genehmigung durch die Hauptversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Aktienkaufrecht_der_widersprechenden_Aktionare_in_Japan\" title=\"Aktienkaufrecht der widersprechenden Aktion\u00e4re in Japan\">Aktienkaufrecht der widersprechenden Aktion\u00e4re in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Verfahren_zur_Glaubigeranfechtung_in_Japan\" title=\"Verfahren zur Gl\u00e4ubigeranfechtung in Japan\">Verfahren zur Gl\u00e4ubigeranfechtung in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Wirksamkeitsbeginn_und_nachtragliche_Offenlegung\" title=\"Wirksamkeitsbeginn und nachtr\u00e4gliche Offenlegung\">Wirksamkeitsbeginn und nachtr\u00e4gliche Offenlegung<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Verfahren_zur_Aktienubertragung_in_Japan\" title=\"Verfahren zur Aktien\u00fcbertragung in Japan\">Verfahren zur Aktien\u00fcbertragung in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Erstellung_des_Aktienubertragungsplans\" title=\"Erstellung des Aktien\u00fcbertragungsplans\">Erstellung des Aktien\u00fcbertragungsplans<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Verwandte_Verfahren_und_Inkrafttreten\" title=\"Verwandte Verfahren und Inkrafttreten\">Verwandte Verfahren und Inkrafttreten<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Vereinfachte_Verfahren_und_Abgekurzte_Verfahren_unter_dem_japanischen_Recht\" title=\"Vereinfachte Verfahren und Abgek\u00fcrzte Verfahren unter dem japanischen Recht\">Vereinfachte Verfahren und Abgek\u00fcrzte Verfahren unter dem japanischen Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Vereinfachter_Aktientausch\" title=\"Vereinfachter Aktientausch\">Vereinfachter Aktientausch<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Abgekurzter_Aktientausch\" title=\"Abgek\u00fcrzter Aktientausch\">Abgek\u00fcrzter Aktientausch<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/stock-exchange-transfer-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Uberblick_uber_japanische_Aktientausch-_und_Aktienubertragungsverfahren\"><\/span>\u00dcberblick \u00fcber japanische Aktientausch- und Aktien\u00fcbertragungsverfahren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Aktientausch und Aktien\u00fcbertragung sind beides organisatorische Umstrukturierungen, die zur Schaffung einer vollst\u00e4ndigen Mutter-Tochter-Gesellschaftsbeziehung f\u00fchren. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch darin, ob das Unternehmen, das zur vollst\u00e4ndigen Muttergesellschaft wird, ein &#8220;bestehendes Unternehmen&#8221; oder ein &#8220;neu gegr\u00fcndetes Unternehmen&#8221; ist. Dieser grundlegende Unterschied bestimmt den Zweck und den Rahmen der jeweiligen Verfahren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Was_ist_ein_Aktientausch\"><\/span>Was ist ein Aktientausch?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Aktientausch wird im japanischen Gesellschaftsgesetz, Artikel 2, Nummer 31, als &#8220;die \u00dcbertragung aller ausgegebenen Aktien einer Aktiengesellschaft auf eine andere Aktiengesellschaft oder eine GmbH&#8221; definiert. In diesem Verfahren ist das Unternehmen, das die Aktien erwirbt und zur vollst\u00e4ndigen Muttergesellschaft wird, bereits ein bestehendes Unternehmen. Die Aktion\u00e4re des Unternehmens, das zur vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft wird, \u00fcbertragen alle ihre Aktien auf die vollst\u00e4ndige Muttergesellschaft und erhalten im Gegenzug Aktien der Muttergesellschaft oder Geld. Nach dem Aktientausch bleibt die juristische Person der vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft bestehen, sodass Genehmigungen, Arbeitsvertr\u00e4ge mit Mitarbeitern und Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Partnern aufrechterhalten werden k\u00f6nnen, was eine reibungslose und sanfte Integration erm\u00f6glicht. Aufgrund dieser Eigenschaften wird der Aktientausch haupts\u00e4chlich als Mittel f\u00fcr M&amp;A genutzt, um ein Unternehmen als vollst\u00e4ndige Tochtergesellschaft zu integrieren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Was_ist_eine_Aktienubertragung\"><\/span>Was ist eine Aktien\u00fcbertragung?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Aktien\u00fcbertragung wird im japanischen Gesellschaftsgesetz, Artikel 2, Nummer 32, als &#8220;die \u00dcbertragung aller ausgegebenen Aktien einer oder mehrerer Aktiengesellschaften auf eine neu zu gr\u00fcndende Aktiengesellschaft&#8221; definiert. Das herausragende Merkmal dieses Verfahrens ist, dass das Unternehmen, das zur vollst\u00e4ndigen Muttergesellschaft wird, im Prozess der Aktien\u00fcbertragung &#8220;neu gegr\u00fcndet&#8221; wird. Eine oder mehrere bestehende Unternehmen \u00fcbertragen alle ihre Aktien auf dieses neu gegr\u00fcndete Unternehmen und werden selbst zu dessen vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaften. Infolgedessen \u00fcbernimmt das neu gegr\u00fcndete Unternehmen die Rolle einer Holdinggesellschaft, die die Gesch\u00e4ftsstrategien der Tochtergesellschaften koordiniert. Die Aktien\u00fcbertragung wird verwendet, wenn ein einzelnes Unternehmen in eine Holdingstruktur \u00fcbergeht (einzelne Aktien\u00fcbertragung) oder wenn mehrere Unternehmen auf gleichberechtigter Basis eine gemeinsame Muttergesellschaft gr\u00fcnden, um eine Managementintegration durchzuf\u00fchren (gemeinsame Aktien\u00fcbertragung).<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Unterschied in der Natur der Muttergesellschaft spiegelt sich auch in den Bezeichnungen der zugrunde liegenden Dokumente wider. Da der Aktientausch eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr bestehenden Rechtssubjekten ist, wird der Inhalt durch einen &#8220;Aktientauschvertrag&#8221; festgelegt. Im Gegensatz dazu ist die Aktien\u00fcbertragung ein selbstst\u00e4ndiger Akt, bei dem bestehende Unternehmen ihre eigene Umstrukturierung und die Gr\u00fcndung eines noch nicht existierenden neuen Unternehmens gleichzeitig durchf\u00fchren. Daher wird der Inhalt durch einen &#8220;Aktien\u00fcbertragungsplan&#8221; festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_der_beiden_Systeme\"><\/span>Vergleich der beiden Systeme<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Verst\u00e4ndnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Anwendungsf\u00e4lle von Aktientausch und Aktien\u00fcbertragung ist entscheidend f\u00fcr die Wahl der geeigneten Methode zur Unternehmensreorganisation in Japan. Der grundlegendste Unterschied zwischen beiden liegt darin, ob die Muttergesellschaft ein bestehendes oder ein neu gegr\u00fcndetes Unternehmen ist, was zu einigen wesentlichen Unterschieden f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst unterscheiden sich die Dokumente, die als Grundlage f\u00fcr die Verfahren dienen. Wie bereits erw\u00e4hnt, basiert der Aktientausch auf einem &#8220;Aktientauschvertrag&#8221;, der die Vereinbarung zwischen den Parteien festh\u00e4lt, w\u00e4hrend die Aktien\u00fcbertragung auf einem &#8220;Aktien\u00fcbertragungsplan&#8221; basiert, der als Blaupause f\u00fcr die Gr\u00fcndung des neuen Unternehmens dient.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren unterscheidet sich der Zeitpunkt, zu dem die Reorganisation in Kraft tritt. Die Wirksamkeit des Aktientauschs tritt am im Aktientauschvertrag festgelegten &#8220;Wirksamkeitsdatum&#8221; ein. Im Gegensatz dazu tritt die Wirksamkeit der Aktien\u00fcbertragung am Tag der Eintragung der Gr\u00fcndung der neu gegr\u00fcndeten Muttergesellschaft ein. Daher kann bei der Aktien\u00fcbertragung das Wirksamkeitsdatum nicht im Voraus als bestimmtes Datum im Vertrag festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund dieser Unterschiede unterscheiden sich auch die Hauptanwendungszwecke der beiden Systeme deutlich. Der Aktientausch wird in Japan typischerweise f\u00fcr M&amp;A-Transaktionen genutzt, bei denen ein bestehendes Unternehmen ein anderes Unternehmen erwirbt, oder um eine Tochtergesellschaft innerhalb einer bereits bestehenden Unternehmensgruppe zu 100% zu kontrollieren. Andererseits eignet sich die Aktien\u00fcbertragung f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer neuen Holdinggesellschaft, die die gesamte Unternehmensstrategie der Gruppe \u00fcbernimmt, oder f\u00fcr die gleichberechtigte Fusion mehrerer Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die wichtigsten Unterschiede sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Merkmal<\/td><td>Aktientausch<\/td><td>Aktien\u00fcbertragung<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Art der Muttergesellschaft<\/td><td>Bestehendes Unternehmen<\/td><td>Neu gegr\u00fcndetes Unternehmen<\/td><\/tr><tr><td>Grundlagendokument<\/td><td>Aktientauschvertrag<\/td><td>Aktien\u00fcbertragungsplan<\/td><\/tr><tr><td>Wirksamkeitszeitpunkt<\/td><td>Im Vertrag festgelegtes Wirksamkeitsdatum<\/td><td>Eintragungstag der Neugr\u00fcndung<\/td><\/tr><tr><td>Hauptanwendungszweck<\/td><td>M&amp;A, vollst\u00e4ndige Tochtergesellschaft innerhalb bestehender Gruppe<\/td><td>Gr\u00fcndung einer Holdinggesellschaft, Fusion mehrerer Unternehmen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verfahren_des_Aktientauschs\"><\/span>Verfahren des Aktientauschs<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Verfahren des Aktientauschs verl\u00e4uft in mehreren Phasen, die im japanischen Gesellschaftsrecht festgelegt sind. Es werden strenge Anforderungen gestellt, um die Interessen von Aktion\u00e4ren, Gl\u00e4ubigern und anderen Stakeholdern zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Abschluss_eines_Aktienumtauschvertrags\"><\/span>Abschluss eines Aktienumtauschvertrags<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Prozess des Aktienumtauschs beginnt mit dem Abschluss eines \u201eAktienumtauschvertrags\u201c zwischen dem Unternehmen, das zur vollst\u00e4ndigen Muttergesellschaft wird, und dem Unternehmen, das zur vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft wird. F\u00fcr den Abschluss dieses Vertrags ist in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Vorst\u00e4nde erforderlich. Das japanische Gesellschaftsgesetz, Artikel 768, Absatz 1, legt die Punkte fest, die in einem Aktienumtauschvertrag enthalten sein m\u00fcssen (gesetzlich vorgeschriebene Angaben), und ein Vertrag, der diese nicht enth\u00e4lt, ist ung\u00fcltig. Die wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Die Firmenbezeichnung und die Adresse der vollst\u00e4ndigen Muttergesellschaft und der vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft<\/li>\n\n\n\n<li>Details zur Gegenleistung, die den Aktion\u00e4ren der vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft gew\u00e4hrt wird (zum Beispiel die Anzahl der Aktien der Muttergesellschaft und deren Berechnungsmethode, Geld, Anleihen, Optionsscheine auf neue Aktien usw.)<\/li>\n\n\n\n<li>Details zur Zuteilung der Gegenleistung<\/li>\n\n\n\n<li>Bedingungen, unter denen der Muttergesellschaft Optionsscheine auf neue Aktien an die Inhaber von Optionsscheinen der vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft ausgegeben werden, falls diese solche ausgibt<\/li>\n\n\n\n<li>Das Datum, an dem der Aktienumtausch wirksam wird (Wirksamkeitsdatum)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Voraboffenlegung_und_Genehmigung_durch_die_Hauptversammlung\"><\/span>Voraboffenlegung und Genehmigung durch die Hauptversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Abschluss eines Aktientauschvertrags m\u00fcssen beide Unternehmen den Aktion\u00e4ren und Gl\u00e4ubigern die notwendigen Informationen zur Pr\u00fcfung des Aktientauschs bereitstellen. Gem\u00e4\u00df Artikel 782 (vollst\u00e4ndig beherrschte Tochtergesellschaft) und Artikel 794 (vollst\u00e4ndig beherrschende Muttergesellschaft) des japanischen Gesellschaftsgesetzes m\u00fcssen die gesetzlich vorgeschriebenen &#8220;Voraboffenlegungsdokumente&#8221; ab einem festgelegten Datum, wie beispielsweise zwei Wochen vor der Hauptversammlung, in der Hauptniederlassung bereitgehalten werden. Die spezifischen Inhalte, die in diesen Voraboffenlegungsdokumenten enthalten sein m\u00fcssen, sind detailliert in der japanischen Gesellschaftsgesetz-Durchf\u00fchrungsverordnung (zum Beispiel Artikel 184) beschrieben und umfassen unter anderem die Inhalte des Aktientauschvertrags und die Angemessenheit der Gegenleistung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aktientausch muss vor dem Tag des Inkrafttretens sowohl in der Hauptversammlung der vollst\u00e4ndig beherrschenden Muttergesellschaft als auch der vollst\u00e4ndig beherrschten Tochtergesellschaft durch eine &#8220;besondere Beschlussfassung&#8221; genehmigt werden. Eine besondere Beschlussfassung erfordert im Prinzip die Anwesenheit von Aktion\u00e4ren, die die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile halten, sowie die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Aktion\u00e4re. Dies stellt eine erh\u00f6hte Anforderung an die Beschlussfassung dar (Artikel 309, Absatz 2, Nummer 12 des japanischen Gesellschaftsgesetzes).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Aktienkaufrecht_der_widersprechenden_Aktionare_in_Japan\"><\/span>Aktienkaufrecht der widersprechenden Aktion\u00e4re in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Aktientausch wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden, doch um die Interessen der widersprechenden Aktion\u00e4re zu sch\u00fctzen, erkennt das japanische Gesellschaftsrecht das \u201eAktienkaufrecht\u201c an. Dieses Recht erlaubt es Aktion\u00e4ren, die dem Aktientausch widersprechen, ihre Aktien zu einem \u201efairen Preis\u201c von der Gesellschaft zur\u00fcckkaufen zu lassen (Artikel 785 des japanischen Gesellschaftsrechts). Um dieses Recht auszu\u00fcben, muss der Aktion\u00e4r der Gesellschaft vor der Hauptversammlung seine Ablehnung des Aktientauschs mitteilen und tats\u00e4chlich bei der Hauptversammlung dagegen stimmen. Anschlie\u00dfend muss der Aktion\u00e4r formell den R\u00fcckkauf der Aktien zwischen dem 20. Tag vor und dem Tag vor dem Wirksamkeitsdatum beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist hier die Auslegung des Begriffs \u201efairer Preis\u201c. Dieser Preis ist gesetzlich nicht konkret definiert, und wenn keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, entscheidet letztlich das Gericht. Japanische Gerichtsentscheidungen bieten wichtige Leitlinien zur Berechnung dieses \u201efairen Preises\u201c. Insbesondere entschied das Tokioter Bezirksgericht am 14. M\u00e4rz 2008 im Fall der ehemaligen Kanebo, dass der \u201efaire Preis\u201c der Preis ist, den die Aktien gehabt h\u00e4tten, wenn die Unternehmensumstrukturierung nicht genehmigt worden w\u00e4re, der sogenannte \u201eNakarisewa-Preis\u201c. Diese Sichtweise zielt darauf ab, unfaire Beeinflussungen des Aktienkurses durch die Bekanntgabe des Aktientauschs zu vermeiden und Minderheitsaktion\u00e4re zu sch\u00fctzen. Zudem wurde in derselben Entscheidung festgestellt, dass Minderheitsaktion\u00e4re, die nicht aus eigenem Willen, sondern durch die Entscheidung der Mehrheit aus dem Unternehmen ausscheiden m\u00fcssen, keinen Preisabschlag aufgrund von Illiquidit\u00e4t (Schwierigkeit des Verkaufs am Markt) oder Minderheitsbeteiligung (geringer Einfluss) hinnehmen sollten. Diese gerichtliche Entscheidung hat erheblichen Einfluss auf die Praxis, wie die Fairness der Gegenleistung bei einem Aktientausch sichergestellt werden sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls die Verhandlungen \u00fcber den Preis nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum abgeschlossen werden, k\u00f6nnen der Aktion\u00e4r oder die Gesellschaft innerhalb der folgenden 30 Tage einen Antrag auf Preisfestsetzung beim Gericht stellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verfahren_zur_Glaubigeranfechtung_in_Japan\"><\/span>Verfahren zur Gl\u00e4ubigeranfechtung in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Bei einem Aktientausch bleibt die juristische Person der hundertprozentigen Tochtergesellschaft bestehen, und deren Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten werden unver\u00e4ndert \u00fcbernommen. Daher hat dies grunds\u00e4tzlich keine direkten Auswirkungen auf die Position der Gl\u00e4ubiger. Im Gegensatz zu einer Fusion ist das Gl\u00e4ubigerschutzverfahren (Gl\u00e4ubigeranfechtungsverfahren) nicht immer erforderlich. Dieses Verfahren wird nur in bestimmten Ausnahmef\u00e4llen ben\u00f6tigt, in denen die Gefahr besteht, dass die Interessen der Gl\u00e4ubiger beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df den Artikeln 789 und 799 des japanischen Gesellschaftsgesetzes (Japanisches Gesellschaftsgesetz) sind die Hauptf\u00e4lle, in denen ein Gl\u00e4ubigeranfechtungsverfahren erforderlich ist, wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>F\u00fcr Gl\u00e4ubiger der hundertprozentigen Tochtergesellschaft: Wenn die Verbindlichkeiten aus den von der Tochtergesellschaft ausgegebenen Anleihen mit Optionsscheinen im Zuge des Aktientauschs von der Muttergesellschaft \u00fcbernommen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Gl\u00e4ubiger der Muttergesellschaft: Wenn als Gegenleistung an die Aktion\u00e4re der hundertprozentigen Tochtergesellschaft andere Verm\u00f6genswerte als Aktien der Muttergesellschaft (zum Beispiel Geld) \u00fcbergeben werden. Dies liegt daran, dass Verm\u00f6genswerte der Muttergesellschaft nach au\u00dfen abflie\u00dfen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Wenn das Verfahren erforderlich ist, muss das Unternehmen eine Bekanntmachung im Amtsblatt ver\u00f6ffentlichen und den bekannten Gl\u00e4ubigern individuell eine Aufforderung zukommen lassen, wobei eine Frist von mindestens einem Monat einger\u00e4umt werden muss, um Einspruch zu erheben. Wenn ein Gl\u00e4ubiger Einspruch erhebt, muss das Unternehmen grunds\u00e4tzlich entweder die Forderung begleichen, angemessene Sicherheiten stellen oder angemessene Verm\u00f6genswerte an eine Treuhandgesellschaft oder \u00c4hnliches \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Wirksamkeitsbeginn_und_nachtragliche_Offenlegung\"><\/span>Wirksamkeitsbeginn und nachtr\u00e4gliche Offenlegung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Am im Aktientauschvertrag festgelegten Wirksamkeitsdatum tritt die rechtliche Wirksamkeit des Aktientauschs ein. Die vollst\u00e4ndige Muttergesellschaft erwirbt alle Aktien der vollst\u00e4ndigen Tochtergesellschaft, und die Aktion\u00e4re der Tochtergesellschaft erhalten die Gegenleistung. Nach dem Wirksamkeitsbeginn m\u00fcssen beide Unternehmen unverz\u00fcglich ein \u201enachtr\u00e4gliches Offenlegungsdokument\u201c erstellen, das die Ergebnisse des Aktientauschs enth\u00e4lt. Dieses Dokument muss f\u00fcr einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum in den jeweiligen Hauptgesch\u00e4ftsstellen aufbewahrt werden (Artikel 791 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Die Inhalte des nachtr\u00e4glichen Offenlegungsdokuments sind in der Durchf\u00fchrungsverordnung des japanischen Gesellschaftsgesetzes, Artikel 190, festgelegt und umfassen unter anderem den Verlauf des Aktienkaufverfahrens.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verfahren_zur_Aktienubertragung_in_Japan\"><\/span>Verfahren zur Aktien\u00fcbertragung in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Verfahren zur Aktien\u00fcbertragung \u00e4hnelt in vielerlei Hinsicht dem Aktientausch, weist jedoch aufgrund der Gr\u00fcndung einer neuen Muttergesellschaft einige wesentliche Unterschiede auf.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Erstellung_des_Aktienubertragungsplans\"><\/span>Erstellung des Aktien\u00fcbertragungsplans<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Prozess der Aktien\u00fcbertragung beginnt damit, dass das Unternehmen, das zur hundertprozentigen Tochtergesellschaft wird, einen &#8220;Aktien\u00fcbertragungsplan&#8221; erstellt. Dieser Plan muss gem\u00e4\u00df Artikel 773 des japanischen Gesellschaftsgesetzes (Japanisches Gesellschaftsgesetz) gesetzlich vorgeschriebene Punkte enthalten. Zus\u00e4tzlich zu den Angaben im Aktientauschvertrag sind im Aktien\u00fcbertragungsplan Informationen \u00fcber die neu zu gr\u00fcndende Muttergesellschaft unerl\u00e4sslich. Die wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Zweck, Firmenname, Hauptsitz und die Gesamtzahl der auszugebenden Aktien der neu zu gr\u00fcndenden Muttergesellschaft<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere in der Satzung der neu zu gr\u00fcndenden Muttergesellschaft festgelegte Punkte<\/li>\n\n\n\n<li>Namen der bei der Gr\u00fcndung der neu zu gr\u00fcndenden Muttergesellschaft ernannten Direktoren<\/li>\n\n\n\n<li>Anzahl und Berechnungsmethode der Aktien der neu zu gr\u00fcndenden Muttergesellschaft, die an die Aktion\u00e4re der hundertprozentigen Tochtergesellschaft ausgegeben werden<\/li>\n\n\n\n<li>Angaben zum Kapital und zu den R\u00fccklagen der neu zu gr\u00fcndenden Muttergesellschaft<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verwandte_Verfahren_und_Inkrafttreten\"><\/span>Verwandte Verfahren und Inkrafttreten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach der Erstellung des Aktien\u00fcbertragungsplans werden eine Reihe von Verfahren durchgef\u00fchrt, darunter die vorherige Offenlegung (Artikel 803 des japanischen Gesellschaftsgesetzes), die Genehmigung durch einen Sonderbeschluss der Hauptversammlung, das Recht der widersprechenden Aktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf (Artikel 806 des japanischen Gesellschaftsgesetzes) und gegebenenfalls das Gl\u00e4ubigerwiderspruchsverfahren (Artikel 810 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Diese Verfahren sind weitgehend mit denen des Aktientauschs vergleichbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zeitpunkt des Inkrafttretens unterscheidet sich jedoch entscheidend. Die Aktien\u00fcbertragung tritt in Kraft, wenn die &#8220;Gr\u00fcndungseintragung&#8221; der im Aktien\u00fcbertragungsplan festgelegten neuen Muttergesellschaft beim japanischen Rechtsamt beantragt und die Eintragung abgeschlossen ist. Erst durch diese Eintragung entsteht die neue Muttergesellschaft als juristische Person und erwirbt gleichzeitig alle Aktien der hundertprozentigen Tochtergesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Inkrafttreten sind die neu gegr\u00fcndete Muttergesellschaft und die hundertprozentige Tochtergesellschaft verpflichtet, gemeinsam Nachoffenlegungsdokumente zu erstellen und diese f\u00fcr sechs Monate ab dem Inkrafttretensdatum in ihren jeweiligen Hauptsitzen aufzubewahren (Artikel 811 des japanischen Gesellschaftsgesetzes, Artikel 210 der Durchf\u00fchrungsverordnung des Gesellschaftsgesetzes).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vereinfachte_Verfahren_und_Abgekurzte_Verfahren_unter_dem_japanischen_Recht\"><\/span>Vereinfachte Verfahren und Abgek\u00fcrzte Verfahren unter dem japanischen Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht erlaubt vereinfachte Verfahren, bei denen die Zustimmung der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re ausgelassen werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aktion\u00e4re gering sind oder bereits eine starke Kontrollbeziehung besteht. Dies ist ein rationales Systemdesign, das den Schutz der Aktion\u00e4rsrechte und die Anforderungen an eine dynamische Unternehmensf\u00fchrung in Einklang bringt. Das Verst\u00e4ndnis dieser Verfahren ist praktisch wichtig, um Unternehmensumstrukturierungen schnell und effizient voranzutreiben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vereinfachter_Aktientausch\"><\/span>Vereinfachter Aktientausch<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der &#8220;vereinfachte Aktientausch&#8221; ist ein System, bei dem die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re der Muttergesellschaft ausgelassen werden kann, wenn der Aktientausch nur geringe Auswirkungen auf die Verm\u00f6genslage der Muttergesellschaft hat (Artikel 796 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Die Anwendungsbedingung f\u00fcr dieses Verfahren ist, dass der Gesamtwert der Gegenleistung (wie Aktien oder Geld der Muttergesellschaft), die an die Aktion\u00e4re der Tochtergesellschaft ausgegeben wird, nicht mehr als ein F\u00fcnftel (20%) des Reinverm\u00f6gens der Muttergesellschaft betr\u00e4gt. Sollte jedoch ein Aktion\u00e4r, der mehr als ein Sechstel der gesamten Stimmrechte der Muttergesellschaft h\u00e4lt, innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung oder Bekanntmachung durch das Unternehmen dem Aktientausch widersprechen, ist die Zustimmung der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re gem\u00e4\u00df den \u00fcblichen Regeln erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Abgekurzter_Aktientausch\"><\/span>Abgek\u00fcrzter Aktientausch<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der &#8220;abgek\u00fcrzte Aktientausch&#8221; ist ein System, bei dem die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re der beherrschten Gesellschaft ausgelassen werden kann, wenn bereits eine starke Kontrollbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmen besteht. Dieses Verfahren findet Anwendung, wenn die Muttergesellschaft mehr als 90% der Stimmrechte der Tochtergesellschaft besitzt und somit eine &#8220;besondere Kontrollbeziehung&#8221; besteht (Artikel 784 Absatz 1, Artikel 796 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). In dieser Situation ist das Ergebnis der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft offensichtlich, weshalb zur Entlastung des Verfahrens auf die Zustimmung verzichtet wird. Allerdings kann das abgek\u00fcrzte Verfahren in einigen wenigen Ausnahmef\u00e4llen, wie wenn die Gegenleistung aus \u00fcbertragungsbeschr\u00e4nkten Aktien besteht und die Tochtergesellschaft kein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen ist, nicht angewendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Aktientausch und Aktien\u00fcbertragung sind kraftvolle und flexible rechtliche Instrumente, die das japanische Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht) bereitstellt, um eine 100%ige Mutter-Tochter-Gesellschaftsbeziehung zu etablieren. Der Aktientausch eignet sich f\u00fcr M&amp;A, um ein bestehendes Unternehmen zur Muttergesellschaft zu machen, w\u00e4hrend die Aktien\u00fcbertragung zur Errichtung einer neuen Muttergesellschaft f\u00fcr die Schaffung einer Holdingstruktur oder eine gleichberechtigte Unternehmensfusion geeignet ist. Beide Methoden k\u00f6nnen durch einen Sonderbeschluss der Hauptversammlung Minderheitsaktion\u00e4re binden, w\u00e4hrend strenge Vorschriften zum Schutz der Interessengruppen, wie das Recht der widersprechenden Aktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf und das Widerspruchsverfahren der Gl\u00e4ubiger unter bestimmten Umst\u00e4nden, vorgesehen sind. Diese Verfahren sind komplex und erfordern eine strikte Einhaltung gesetzlicher Fristen und Offenlegungspflichten, weshalb eine sorgf\u00e4ltige Planung und rechtliche Expertise unerl\u00e4sslich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in der Vertretung zahlreicher in- und ausl\u00e4ndischer Mandanten in Bezug auf Aktientausch, Aktien\u00fcbertragung und andere komplexe Unternehmensumstrukturierungen nach dem japanischen Gesellschaftsrecht. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere zweisprachige Anw\u00e4lte, darunter englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen, die internationalen Mandanten nahtlose und umfassende Unterst\u00fctzung bieten k\u00f6nnen, von der Strategieentwicklung \u00fcber die Vertragsgestaltung, die Anleitung bei Hauptversammlungen bis hin zur Einhaltung verschiedener rechtlicher Verfahren. Sollten Sie professionelle Unterst\u00fctzung zu den in diesem Artikel behandelten Themen ben\u00f6tigen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Streben nach Wachstumsstrategien sind M&amp;A und interne Umstrukturierungen wichtige Optionen f\u00fcr Unternehmen. 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