{"id":71774,"date":"2025-09-02T16:36:46","date_gmt":"2025-09-02T07:36:46","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71774"},"modified":"2025-09-30T20:28:41","modified_gmt":"2025-09-30T11:28:41","slug":"indemnification-dando-insurance-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan","title":{"rendered":"Erl\u00e4uterung von Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und D&amp;O-Versicherungen im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine der bedeutendsten Entwicklungen im japanischen Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren ist die Einf\u00fchrung eines neuen Systems im Jahr 2019, das darauf abzielt, das pers\u00f6nliche Haftungsrisiko f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte von Unternehmen zu verwalten. Diese Gesetzes\u00e4nderung verfolgt das Ziel, japanische Unternehmen in die Lage zu versetzen, in einem globalen Wettbewerbsumfeld eine proaktive und strategische Unternehmensf\u00fchrung, das sogenannte \u201eaggressive Management\u201c, zu f\u00f6rdern. Solche Managemententscheidungen sind zwangsl\u00e4ufig mit Risiken verbunden, doch wenn F\u00fchrungskr\u00e4fte aus \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Furcht vor pers\u00f6nlicher Haftung z\u00f6gern, Entscheidungen zu treffen, kann dies das Wachstum des Unternehmens behindern. Um dieses Problem anzugehen, hat das japanische Gesellschaftsrecht einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, der darauf abzielt, das pers\u00f6nliche Risiko angemessen zu mindern und eine Umgebung zu schaffen, in der talentierte Fachkr\u00e4fte ihre F\u00e4higkeiten ohne Bedenken entfalten k\u00f6nnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die neuen Regelungen zu \u201eEntsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen\u201c und zur \u201eDirectors and Officers Liability Insurance (D&amp;O-Versicherung)\u201c. Diese Systeme bringen klare Regeln in zuvor rechtlich unklare Bereiche und spielen eine entscheidende Rolle bei der Erh\u00f6hung der Transparenz und Effektivit\u00e4t der Unternehmensf\u00fchrung. In diesem Artikel werden wir die Inhalte, Verfahren und die praktische Bedeutung dieser beiden wichtigen Risikomanagementsysteme im Rahmen des japanischen Gesellschaftsrechts ausf\u00fchrlich erl\u00e4utern. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Einfuhrung_eines_neuen_Risikomanagementsystems_im_Rahmen_der_Reform_des_japanischen_Gesellschaftsrechts\" title=\"Einf\u00fchrung eines neuen Risikomanagementsystems im Rahmen der Reform des japanischen Gesellschaftsrechts\">Einf\u00fchrung eines neuen Risikomanagementsystems im Rahmen der Reform des japanischen Gesellschaftsrechts<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Entschadigungsvertrage_Erlauterung_gemas_Artikel_430-2_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge: Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes\">Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge: Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Haftpflichtversicherung_fur_Fuhrungskrafte_D_O-Versicherung_Erlauterung_gemas_Artikel_430-3_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\" title=\"Haftpflichtversicherung f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte (D&amp;O-Versicherung): Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes\">Haftpflichtversicherung f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte (D&amp;O-Versicherung): Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Vergleichende_Analyse_von_Entschadigungsvertragen_und_D_O-Versicherungen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Vergleichende Analyse von Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und D&amp;O-Versicherungen unter japanischem Recht\">Vergleichende Analyse von Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und D&amp;O-Versicherungen unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Praktische_Relevanz_Aus_jungsten_japanischen_Gerichtsurteilen\" title=\"Praktische Relevanz: Aus j\u00fcngsten japanischen Gerichtsurteilen\">Praktische Relevanz: Aus j\u00fcngsten japanischen Gerichtsurteilen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/indemnification-dando-insurance-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einfuhrung_eines_neuen_Risikomanagementsystems_im_Rahmen_der_Reform_des_japanischen_Gesellschaftsrechts\"><\/span>Einf\u00fchrung eines neuen Risikomanagementsystems im Rahmen der Reform des japanischen Gesellschaftsrechts<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Vor der Reform des japanischen Gesellschaftsrechts im Jahr 2019 (Heisei 31), gab es keine klaren gesetzlichen Grundlagen daf\u00fcr, dass Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit der Haftung des Managements \u00fcbernehmen. In der Praxis wurde versucht, auf Bestimmungen des japanischen Zivilgesetzbuchs \u00fcber Auftragsvertr\u00e4ge (zum Beispiel Artikel 650 Absatz 3 des japanischen Zivilgesetzbuchs) zur\u00fcckzugreifen, jedoch waren der Umfang und die Verfahren der Entsch\u00e4digung unklar, was zu einem Mangel an rechtlicher Stabilit\u00e4t f\u00fchrte. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein besonders gro\u00dfes Problem stellte der Interessenkonflikt dar. Die \u00dcbernahme von Kosten durch ein Unternehmen zugunsten einer bestimmten Person konnte als &#8220;Interessenkonfliktgesch\u00e4ft&#8221; angesehen werden, bei dem die Interessen des Unternehmens und der Person im Widerspruch stehen. In solchen F\u00e4llen, die unter Artikel 356 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts fallen, waren strenge Verfahren wie die Genehmigung durch den Vorstand erforderlich, was zu einer Komplexit\u00e4t der Verfahren und rechtlicher Unsicherheit f\u00fchrte. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um diese Situation zu l\u00f6sen, wurden im Rahmen der Reform des japanischen Gesellschaftsrechts 2019 (Heisei 31) neue Bestimmungen eingef\u00fchrt: Artikel 430-2 f\u00fcr &#8220;Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge&#8221; und Artikel 430-3 f\u00fcr &#8220;Versicherungsvertr\u00e4ge zur Haftung von F\u00fchrungskr\u00e4ften&#8221;. Das Ziel dieser Gesetzes\u00e4nderung ist nicht nur der Schutz von Einzelpersonen vor rechtlichen Risiken. Es umfasst auch eine breitere wirtschaftspolitische Absicht. Durch die Bereitstellung eines klaren und stabilen rechtlichen Schutzrahmens wird es Unternehmen erleichtert, qualifizierte Talente aus dem In- und Ausland zu gewinnen. F\u00fchrungskr\u00e4fte k\u00f6nnen Entscheidungen treffen, die f\u00fcr das nachhaltige Wachstum des Unternehmens erforderlich sind, ohne \u00fcberm\u00e4\u00dfige Angst vor ungerechtfertigten Klagerisiken zu haben, und dabei angemessene Risiken eingehen. Diese gesetzlichen Regelungen sind daher als strategisches Mittel positioniert, um die Unternehmenskultur japanischer Unternehmen durch die direkte Wirkung der Risikominderung f\u00fcr Einzelpersonen dynamischer und wettbewerbsf\u00e4higer zu gestalten und letztlich das Wachstum der gesamten Wirtschaft zu f\u00f6rdern. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Entschadigungsvertrage_Erlauterung_gemas_Artikel_430-2_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge: Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Entsch\u00e4digungsvertrag ist ein direkt zwischen einem Unternehmen und einer Einzelperson geschlossener Vertrag, in dem das Unternehmen verspricht, bestimmte im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung von Pflichten entstandene Kosten oder Verluste zu entsch\u00e4digen. Dieses System ist im japanischen Gesellschaftsgesetz, Artikel 430-2, detailliert geregelt (2005). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um einen solchen Vertrag abzuschlie\u00dfen, ist grunds\u00e4tzlich ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. In Unternehmen mit einem Vorstand kann der Inhalt jedoch durch einen Beschluss des Vorstands festgelegt werden. In diesem Fall darf die Person, die Gegenstand der Entsch\u00e4digung ist, nicht an der Abstimmung teilnehmen, da sie ein besonderes Interesse an der Entscheidung hat (Sonderinteressendirektor). &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang der Entsch\u00e4digung ist gesetzlich klar definiert und l\u00e4sst sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"1\">\n<li>Verteidigungskosten: Dies sind Kosten wie Anwaltsgeb\u00fchren, die anfallen, um auf den Verdacht eines Gesetzesversto\u00dfes oder auf Anspr\u00fcche zur Verantwortung zu reagieren (japanisches Gesellschaftsgesetz, Artikel 430-2, Absatz 1, Nummer 1). Auch Kosten, die in der Untersuchungsphase vor Einleitung eines formellen Verfahrens entstehen, k\u00f6nnen eingeschlossen sein. &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Schadensersatz und Vergleichszahlungen an Dritte: Dies sind Zahlungen, die geleistet werden, wenn eine Person f\u00fcr Sch\u00e4den haftet, die sie Dritten im Rahmen ihrer Pflichten zugef\u00fcgt hat (japanisches Gesellschaftsgesetz, Artikel 430-2, Absatz 1, Nummer 2). &nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Um Missbrauch dieses Systems zu verhindern und die Disziplin der Einzelpersonen zu wahren, unterliegt die Entsch\u00e4digung strengen Einschr\u00e4nkungen. Gem\u00e4\u00df Artikel 430-2, Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes kann das Unternehmen folgende Kosten oder Verluste nicht entsch\u00e4digen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Verteidigungskosten, wenn die Person ihre Pflichten mit der Absicht ausgef\u00fchrt hat, sich selbst oder Dritten unrechtm\u00e4\u00dfige Vorteile zu verschaffen oder dem Unternehmen Schaden zuzuf\u00fcgen (Absicht zur Vorteilsnahme oder Sch\u00e4digung). &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die gesamten Schadensersatz- und Vergleichszahlungen an Dritte, wenn die Person in b\u00f6ser Absicht oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat (japanisches Gesellschaftsgesetz, Artikel 430-2, Absatz 2, Nummer 3). &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Betr\u00e4ge, die zur Erf\u00fcllung der Haftung gegen\u00fcber dem Unternehmen selbst gezahlt werden m\u00fcssen (Verantwortung f\u00fcr Pflichtverletzung gem\u00e4\u00df Artikel 423, Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). &nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Diese Regelung verdeutlicht ein wichtiges Prinzip, das dem japanischen Gesellschaftsgesetz zugrunde liegt: Das Entsch\u00e4digungssystem soll Einzelpersonen vor unvermeidbaren gesch\u00e4ftlichen Risiken sch\u00fctzen, die mit einer ehrlichen unternehmerischen Entscheidung verbunden sind, jedoch nicht vor den Folgen vors\u00e4tzlicher Fehlverhalten oder grober Pflichtverletzungen. <\/p>\n\n\n\n<p>Da die Verfahren und der Umfang von Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen speziell in Artikel 430-2 geregelt sind, unterliegen sie nicht den allgemeinen Bestimmungen \u00fcber Interessenkonflikte (wie Artikel 356 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies vereinfacht die rechtlichen Verfahren und f\u00f6rdert die Nutzung des Systems. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Haftpflichtversicherung_fur_Fuhrungskrafte_D_O-Versicherung_Erlauterung_gemas_Artikel_430-3_des_japanischen_Gesellschaftsgesetzes\"><\/span>Haftpflichtversicherung f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte (D&amp;O-Versicherung): Erl\u00e4uterung gem\u00e4\u00df Artikel 430-3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Haftpflichtversicherungsvertrag f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte wird durch Artikel 430-3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes geregelt und ist allgemein als &#8220;D&amp;O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)&#8221; bekannt. Bei diesem Versicherungsvertrag fungiert das Unternehmen als Versicherungsnehmer und schlie\u00dft den Vertrag mit einer dritten Partei, der Versicherungsgesellschaft, ab, wobei die Unternehmensf\u00fchrung als versicherte Personen gilt. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um einen D&amp;O-Versicherungsvertrag abzuschlie\u00dfen und die Versicherungspr\u00e4mien zu \u00fcbernehmen, sind rechtlich klare Verfahren erforderlich. Konkret muss der Inhalt des Versicherungsvertrags durch einen Beschluss der Hauptversammlung oder, im Falle eines Unternehmens mit einem Vorstand, durch einen Beschluss des Vorstands festgelegt werden (Artikel 430-3 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Diese Regelung untermauert rechtlich die Legitimit\u00e4t der \u00dcbernahme der Versicherungspr\u00e4mien durch das Unternehmen und beseitigt den zuvor bestehenden unklaren Zustand. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4hnlich wie bei Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen unterliegt auch der Abschluss eines D&amp;O-Versicherungsvertrags nicht den allgemeinen Bestimmungen \u00fcber Interessenkonflikte (Artikel 356 des japanischen Gesellschaftsgesetzes) (Artikel 430-3 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes). Dies liegt daran, dass in Artikel 430-3 spezifische detaillierte Verfahrensvorschriften festgelegt wurden, um eine doppelte Regulierung zu vermeiden. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang der D&amp;O-Versicherung h\u00e4ngt vom Inhalt des einzelnen Versicherungsvertrags ab, umfasst jedoch in der Regel sowohl Schadensersatz als auch die Kosten f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten. Allerdings wird nicht jede Haftung abgedeckt, da es wichtige Ausschlussgr\u00fcnde gibt. Beispielsweise sind folgende F\u00e4lle in der Regel von der Zahlung der Versicherungssumme ausgeschlossen: &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Kriminelle Handlungen einer Person oder Handlungen, die in dem Wissen begangen wurden, dass sie gegen Gesetze versto\u00dfen. &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Handlungen, die unrechtm\u00e4\u00dfig pers\u00f6nliche Vorteile verschaffen sollen. &nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Sch\u00e4den wie K\u00f6rperverletzungen oder Sachbesch\u00e4digungen, die durch andere Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden sollten. &nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Wenn ein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen eine D&amp;O-Versicherung abschlie\u00dft, ist es zudem verpflichtet, eine Zusammenfassung des Inhalts im Gesch\u00e4ftsbericht offenzulegen. Dadurch wird die Transparenz gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren und Investoren gew\u00e4hrleistet. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleichende_Analyse_von_Entschadigungsvertragen_und_D_O-Versicherungen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Vergleichende Analyse von Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und D&amp;O-Versicherungen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge und D&amp;O-Versicherungen verfolgen beide das gemeinsame Ziel, das Haftungsrisiko f\u00fcr Einzelpersonen zu verringern. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede in ihren Funktionen und Eigenschaften. Anstatt als alternative Optionen zu fungieren, erg\u00e4nzen sie sich gegenseitig. Durch die Kombination beider Ans\u00e4tze kann ein robusteres Risikomanagementsystem aufgebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Einer der auff\u00e4lligsten Unterschiede ist die Schnelligkeit der Mittelbereitstellung. Bei einem Entsch\u00e4digungsvertrag zahlt das Unternehmen die Kosten direkt, was eine schnelle Bereitstellung von Verteidigungskosten, wie Anwaltsgeb\u00fchren in der Anfangsphase eines Rechtsstreits, erm\u00f6glicht. Auch Vorauszahlungen durch das Unternehmen sind m\u00f6glich, was einen gro\u00dfen Vorteil f\u00fcr die pers\u00f6nliche Liquidit\u00e4t darstellt. Im Gegensatz dazu erfordert die D&amp;O-Versicherung ein Antragsverfahren bei der Versicherungsgesellschaft, was zu Verz\u00f6gerungen bei der Auszahlung f\u00fchren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf den Umfang der Abdeckung ist die D&amp;O-Versicherung im Allgemeinen \u00fcberlegen. W\u00e4hrend Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge gesetzlich keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Verluste aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit vorsehen, kann die D&amp;O-Versicherung, abh\u00e4ngig von den Vertragsbedingungen, auch F\u00e4lle von grober Fahrl\u00e4ssigkeit abdecken. Ein weiterer Vorteil der D&amp;O-Versicherung ist die M\u00f6glichkeit, hohe Versicherungssummen f\u00fcr extrem hohe Schadensersatzforderungen festzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Finanzierungsquelle ist ein wichtiger Vergleichspunkt. Die Finanzierung eines Entsch\u00e4digungsvertrags erfolgt aus den Eigenmitteln des Unternehmens, was bei schlechter finanzieller Lage des Unternehmens das Risiko einer unzureichenden Entsch\u00e4digung birgt. Im Gegensatz dazu stellt die D&amp;O-Versicherung eine stabile Finanzierungsquelle dar, da die endg\u00fcltige Zahlung von einer dritten Partei, der Versicherungsgesellschaft, \u00fcbernommen wird, und somit von der finanziellen Situation des Unternehmens unabh\u00e4ngig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung dieser Eigenschaften wird die optimale Nutzung beider Systeme deutlich. Rechtliche Auseinandersetzungen wie Klagen verursachen f\u00fcr Einzelpersonen zwei unterschiedliche finanzielle Belastungen. Zum einen das unmittelbare &#8220;Liquidit\u00e4tsproblem&#8221; zur Zahlung von Anwaltskosten und zum anderen das zuk\u00fcnftige &#8220;Zahlungsf\u00e4higkeitsproblem&#8221; bei der Begleichung hoher Schadensersatzforderungen im Falle einer Niederlage. Der Entsch\u00e4digungsvertrag adressiert effektiv das erstgenannte &#8220;Liquidit\u00e4tsproblem&#8221; aufgrund seiner Schnelligkeit. Die D&amp;O-Versicherung hingegen fungiert als ultimatives Sicherheitsnetz f\u00fcr das &#8220;Zahlungsf\u00e4higkeitsproblem&#8221;. Daher kombinieren viele fortschrittliche Unternehmen beide Ans\u00e4tze, indem sie den Entsch\u00e4digungsvertrag als &#8220;erste Verteidigungslinie&#8221; f\u00fcr schnelle Anfangsreaktionen und die D&amp;O-Versicherung als &#8220;letzte Verteidigungslinie&#8221; zur Absicherung gegen katastrophale Sch\u00e4den nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die Hauptmerkmale beider Systeme zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Merkmal<\/td><td>Entsch\u00e4digungsvertrag<\/td><td>Direktoren- und Offiziershaftpflichtversicherung (D&amp;O-Versicherung)<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtsgrundlage<\/td><td>Artikel 430-2 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<\/td><td>Artikel 430-3 des japanischen Gesellschaftsgesetzes<\/td><\/tr><tr><td>Hauptzweck<\/td><td>Schnelle Bereitstellung von Verteidigungskosten und Entsch\u00e4digung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit<\/td><td>Deckung von Schadensersatzanspr\u00fcchen und Verteidigungskosten bei umfangreichen Forderungen<\/td><\/tr><tr><td>Schnelligkeit der Mittel<\/td><td>Hoch. Direkte Zahlung durch das Unternehmen, Vorauszahlungen m\u00f6glich<\/td><td>Niedrig. Erfordert Antragsverfahren bei der Versicherungsgesellschaft, kann zeitaufwendig sein<\/td><\/tr><tr><td>Grobe Fahrl\u00e4ssigkeit<\/td><td>Entsch\u00e4digung f\u00fcr Verluste gesetzlich verboten<\/td><td>Kann je nach Vertragsbedingungen abgedeckt werden<\/td><\/tr><tr><td>Finanzierungsquelle<\/td><td>Eigenmittel des Unternehmens<\/td><td>Dritte Partei, die Versicherungsgesellschaft<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Praktische_Relevanz_Aus_jungsten_japanischen_Gerichtsurteilen\"><\/span>Praktische Relevanz: Aus j\u00fcngsten japanischen Gerichtsurteilen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Risiko der Haftung f\u00fcr Schadensersatz, dem das Management ausgesetzt ist, ist keineswegs nur theoretisch. Japanische Gerichte haben in der Vergangenheit in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmensf\u00fchrung extrem hohe Schadensersatzzahlungen gegen Einzelpersonen verh\u00e4ngt. Die in diesem Abschnitt vorgestellten Gerichtsurteile analysieren nicht detailliert die Verantwortlichkeiten, sondern zeigen konkret das m\u00f6gliche Ausma\u00df des finanziellen Risikos, dem Einzelpersonen ausgesetzt sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispielsweise hat das Bezirksgericht Osaka im Jahr 2000 in einer Aktion\u00e4rsklage im Zusammenhang mit Verlusten durch unlautere Gesch\u00e4fte einer gro\u00dfen Bank einen ehemaligen Filialleiter zur Zahlung von \u00fcber 530 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem weiteren Fall, der sich um die Verwendung nicht genehmigter Lebensmittelzusatzstoffe durch einen gro\u00dfen Lebensmittelhersteller drehte, best\u00e4tigte der Oberste Gerichtshof Japans im Jahr 2008 ein Urteil, das zwei ehemalige Direktoren zur Zahlung von insgesamt \u00fcber 5,3 Milliarden Yen verurteilte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurde in einem Fall, in dem ehemalige F\u00fchrungskr\u00e4fte eines gro\u00dfen Herstellers wegen der Verschleierung von Verlusten (sogenanntes &#8220;Loss Hiding&#8221;) von Aktion\u00e4ren verklagt wurden, vom Obergericht Tokio f\u00fcnf ehemalige Direktoren zur Zahlung von insgesamt etwa 58,3 Milliarden Yen verurteilt, und dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese F\u00e4lle verdeutlichen, dass die H\u00f6he der Schadensersatzzahlungen, die Einzelpersonen als Folge von Managemententscheidungen tragen k\u00f6nnen, ein Niveau erreichen kann, das mit pers\u00f6nlichen Verm\u00f6genswerten nicht zu bew\u00e4ltigen ist. Angesichts dieser Realit\u00e4t ist die angemessene Einrichtung von Risikomanagementsystemen wie Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und D&amp;O-Versicherungen keine Option mehr, sondern eine unverzichtbare Anforderung im modernen Unternehmensmanagement.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Reform des japanischen Gesellschaftsrechts im Jahr 2019 (Heisei 31) hat die Regelungen zu Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4gen und zur Directors and Officers Liability Insurance (D&amp;O-Versicherung) pr\u00e4zisiert und damit langj\u00e4hrige rechtliche Unsicherheiten beseitigt. Dadurch k\u00f6nnen Unternehmen den F\u00fchrungskr\u00e4ften klareren und stabileren Schutz bieten, was eine wesentliche Grundlage f\u00fcr eine gesunde Corporate Governance und das nachhaltige Wachstum der Unternehmen in Japan schafft. Ein korrektes Verst\u00e4ndnis dieser Systeme und deren effektive Implementierung und Anwendung, angepasst an die jeweilige Unternehmenssituation, ist in der modernen Unternehmensf\u00fchrung unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Kanzlei, Monolith Rechtsanwaltskanzlei, verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrung in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die in diesem Artikel erl\u00e4uterten Entsch\u00e4digungsvertr\u00e4ge und D&amp;O-Versicherungen f\u00fcr zahlreiche Klienten in Japan. Wir bieten umfassende juristische Dienstleistungen an, die die Erstellung und \u00dcberpr\u00fcfung von Vertr\u00e4gen, Beratung zur Durchf\u00fchrung geeigneter Beschl\u00fcsse des Vorstands sowie Unterst\u00fctzung bei der Auswahl und im Anspruchsprozess komplexer D&amp;O-Versicherungsvertr\u00e4ge umfassen. In unserer Kanzlei arbeiten mehrere Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltsqualifikationen und Englischkenntnissen, die ihre internationale Expertise mit tiefem Fachwissen \u00fcber das japanische Recht kombinieren. Dadurch k\u00f6nnen wir sowohl inl\u00e4ndischen als auch internationalen Klienten, die in Japan t\u00e4tig sind, reibungslose und qualitativ hochwertige Unterst\u00fctzung bieten. Vertrauen Sie uns den Aufbau eines wichtigen Risikomanagementsystems f\u00fcr Ihr Unternehmen an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine der bedeutendsten Entwicklungen im japanischen Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren ist die Einf\u00fchrung eines neuen Systems im Jahr 2019, das darauf abzielt, das pers\u00f6nliche Haftungsrisiko f\u00fcr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71775,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[24,123],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71774"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71774"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71774\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71815,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71774\/revisions\/71815"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71775"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71774"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71774"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71774"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}