{"id":71876,"date":"2025-10-07T02:40:42","date_gmt":"2025-10-06T17:40:42","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71876"},"modified":"2025-10-11T23:10:37","modified_gmt":"2025-10-11T14:10:37","slug":"overseas-investor-tokurei-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung der &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz"},"content":{"rendered":"\n<p>Das neu in das japanische Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz eingef\u00fchrte &#8220;Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren&#8221; wurde durch das am 19. Mai 2021 (Reiwa 3) verabschiedete und am 22. November desselben Jahres in Kraft getretene Gesetz zur St\u00e4rkung und Sicherung der Stabilit\u00e4t der Finanzfunktionen als Reaktion auf die sozio\u00f6konomischen Ver\u00e4nderungen durch COVID-19 etabliert. Das Hauptziel dieses Systems ist es, die Eintrittsbarrieren f\u00fcr Fondsmanager, die ausl\u00e4ndische professionelle Investoren als Kunden haben, zu verringern, um auf die globale Bewegung zur Neupositionierung von Standorten zu reagieren und ausl\u00e4ndische Finanzinstitutionen und Kapital auf den japanischen Markt zu ziehen. Dadurch soll der japanische Markt seine Funktion als &#8220;internationales Finanzzentrum&#8221; voll aussch\u00f6pfen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses System ist als Sonderma\u00dfnahme positioniert, die es erm\u00f6glicht, Gesch\u00e4fte durchzuf\u00fchren, indem nicht die \u00fcbliche &#8220;Registrierung&#8221;, sondern eine &#8220;Anmeldung&#8221; bei den Beh\u00f6rden vorgenommen wird. Dies spiegelt die strategische Absicht der Regierung wider, die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des japanischen Finanzmarktes zu st\u00e4rken und ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl das System mit dem klaren nationalen Ziel der &#8220;Internationalisierung als Finanzzentrum&#8221; und der F\u00f6rderung des Kapitalzuflusses aus dem Ausland durch &#8220;Verringerung der Markteintrittsbarrieren&#8221; geschaffen wurde, deutet die Tatsache, dass die erste Anmeldung erst im M\u00e4rz 2023 best\u00e4tigt wurde, darauf hin, dass es Herausforderungen bei der Wirksamkeit des Systems gibt, um dieses Ziel zu erreichen. Dies k\u00f6nnte nicht nur daran liegen, dass das System neu ist, sondern auch daran, dass die Marktteilnehmer seine Vorteile nicht vollst\u00e4ndig verstehen oder glauben, dass das bestehende &#8220;Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger&#8221; ausreichend ist. Insbesondere die Tatsache, dass die Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde klarstellt, dass eine Anmeldung nicht die Zuverl\u00e4ssigkeit des Anmelders garantiert, k\u00f6nnte die Investoren zu einer vorsichtigen Entscheidung veranlassen und somit die Nutzung des Systems einschr\u00e4nken. Auch die durch COVID-19 bedingten internationalen Reisebeschr\u00e4nkungen werden als ein Grund f\u00fcr die anf\u00e4nglich geringe Nutzung angef\u00fchrt. Diese Situation zeigt, dass die blo\u00dfe Schaffung von Gesetzen nicht ausreicht und dass eine umfassende Bekanntmachung auf dem Markt, eine klarere Differenzierung von bestehenden Systemen oder die L\u00f6sung praktischer Probleme notwendig sind, um die Funktion eines wahren &#8220;internationalen Finanzzentrums&#8221; zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#System_der_Sondergeschafte_im_japanischen_Finanzinstrumente-_und_Borsengesetz\" title=\"System der Sondergesch\u00e4fte im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz\">System der Sondergesch\u00e4fte im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Definition_und_Geschaftsumfang_von_%E2%80%9ESondergeschaften_fur_auslandische_Investoren%E2%80%9C_unter_japanischem_Recht\" title=\"Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von \u201eSondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren\u201c unter japanischem Recht\">Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von \u201eSondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren\u201c unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Finanztransaktionshandlungen_die_betroffen_sind_Eigenverwaltung_Eigenakquise\" title=\"Finanztransaktionshandlungen, die betroffen sind (Eigenverwaltung &amp; Eigenakquise)\">Finanztransaktionshandlungen, die betroffen sind (Eigenverwaltung &amp; Eigenakquise)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Behandlung_von_Finanzinstrumenten_Typ-II-Wertpapiere_etc\" title=\"Behandlung von Finanzinstrumenten (Typ-II-Wertpapiere etc.)\">Behandlung von Finanzinstrumenten (Typ-II-Wertpapiere etc.)<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Vergleich_und_systematische_Unterschiede_zwischen_%E2%80%9CQualified_Institutional_Investor_Exemption_Services%E2%80%9D_und_%E2%80%9CSpecial_Exemption_Services_for_Foreign_Investors%E2%80%9D_in_Japan\" title=\"Vergleich und systematische Unterschiede zwischen &#8220;Qualified Institutional Investor Exemption Services&#8221; und &#8220;Special Exemption Services for Foreign Investors&#8221; in Japan\">Vergleich und systematische Unterschiede zwischen &#8220;Qualified Institutional Investor Exemption Services&#8221; und &#8220;Special Exemption Services for Foreign Investors&#8221; in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Unterschiede_zur_normalen_Registrierung_von_Finanzinstrumentengeschaften\" title=\"Unterschiede zur normalen Registrierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften\">Unterschiede zur normalen Registrierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Der_Umfang_und_die_Anforderungen_an_%E2%80%9CAuslandische_Investoren_etc%E2%80%9D_unter_japanischem_Recht\" title=\"Der Umfang und die Anforderungen an &#8220;Ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; unter japanischem Recht\">Der Umfang und die Anforderungen an &#8220;Ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Anforderungen_an_auslandische_juristische_Personen_und_Personen_mit_Wohnsitz_im_Ausland\" title=\"Anforderungen an ausl\u00e4ndische juristische Personen und Personen mit Wohnsitz im Ausland\">Anforderungen an ausl\u00e4ndische juristische Personen und Personen mit Wohnsitz im Ausland<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Die_Rolle_von_qualifizierten_institutionellen_Investoren_und_eng_verbundenen_Personen\" title=\"Die Rolle von qualifizierten institutionellen Investoren und eng verbundenen Personen\">Die Rolle von qualifizierten institutionellen Investoren und eng verbundenen Personen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Anforderungen_an_die_%E2%80%9Chauptsachlich_Nichtansassigen%E2%80%9D_in_Bezug_auf_die_Fondsbeteiligungsstruktur\" title=\"Anforderungen an die &#8220;haupts\u00e4chlich Nichtans\u00e4ssigen&#8221; in Bezug auf die Fondsbeteiligungsstruktur\">Anforderungen an die &#8220;haupts\u00e4chlich Nichtans\u00e4ssigen&#8221; in Bezug auf die Fondsbeteiligungsstruktur<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Anmeldeverfahren_und_erforderliche_Dokumente_in_Japan\" title=\"Anmeldeverfahren und erforderliche Dokumente in Japan\">Anmeldeverfahren und erforderliche Dokumente in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Uberblick_uber_die_Anmeldung_und_die_zustandige_Finanzbehorde_in_Japan\" title=\"\u00dcberblick \u00fcber die Anmeldung und die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde in Japan\">\u00dcberblick \u00fcber die Anmeldung und die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Angaben_und_beizufugende_Unterlagen_im_Anmeldeantrag\" title=\"Angaben und beizuf\u00fcgende Unterlagen im Anmeldeantrag\">Angaben und beizuf\u00fcgende Unterlagen im Anmeldeantrag<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Prufprozess_und_Standardbearbeitungszeiten\" title=\"Pr\u00fcfprozess und Standardbearbeitungszeiten\">Pr\u00fcfprozess und Standardbearbeitungszeiten<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Fortlaufende_Pflichten_und_Berichts-_sowie_Offenlegungserfordernisse\" title=\"Fortlaufende Pflichten und Berichts- sowie Offenlegungserfordernisse\">Fortlaufende Pflichten und Berichts- sowie Offenlegungserfordernisse<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Pflicht_zur_Erstellung_und_Einreichung_von_Geschaftsberichten\" title=\"Pflicht zur Erstellung und Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten\">Pflicht zur Erstellung und Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Pflicht_zur_offentlichen_Einsichtnahme_und_Veroffentlichung\" title=\"Pflicht zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme und Ver\u00f6ffentlichung\">Pflicht zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme und Ver\u00f6ffentlichung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-18\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Zu_beachtende_Punkte_bei_Verwaltungsmasnahmen_und_Strafen\" title=\"Zu beachtende Punkte bei Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen\">Zu beachtende Punkte bei Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-19\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Pflicht_zur_Einrichtung_einer_inlandischen_Geschaftsstelle_und_praktische_Uberlegungen_in_Japan\" title=\"Pflicht zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und praktische \u00dcberlegungen in Japan\">Pflicht zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und praktische \u00dcberlegungen in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-20\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Notwendigkeit_einer_inlandischen_Geschaftsstelle_und_die_Behandlung_von_virtuellen_Buros\" title=\"Notwendigkeit einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und die Behandlung von virtuellen B\u00fcros\">Notwendigkeit einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und die Behandlung von virtuellen B\u00fcros<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-21\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Ernennung_eines_inlandischen_Vertreters_fur_auslandische_Unternehmen_in_Japan\" title=\"Ernennung eines inl\u00e4ndischen Vertreters f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen in Japan\">Ernennung eines inl\u00e4ndischen Vertreters f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-22\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Auswirkungen_auf_die_Steuerpflicht_einer_standigen_Betriebsstatte_PE_in_Japan\" title=\"Auswirkungen auf die Steuerpflicht einer st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (PE) in Japan\">Auswirkungen auf die Steuerpflicht einer st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (PE) in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-23\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/overseas-investor-tokurei-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"System_der_Sondergeschafte_im_japanischen_Finanzinstrumente-_und_Borsengesetz\"><\/span>System der Sondergesch\u00e4fte im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz (Financial Instruments and Exchange Act) verpflichtet grunds\u00e4tzlich jeden, der den Handel mit Finanzinstrumenten gewerblich betreibt, zur &#8220;Registrierung&#8221; beim Premierminister des Kabinetts. Wer ohne diese Registrierung Gesch\u00e4fte betreibt, dem drohen bis zu f\u00fcnf Jahre Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Yen oder beides.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch gibt es unter bestimmten Bedingungen die M\u00f6glichkeit, durch eine &#8220;Anzeige&#8221; Gesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen, die als &#8220;Sondergesch\u00e4fte&#8221; anerkannt werden. Zu den wichtigsten Sondergesch\u00e4ften geh\u00f6ren die bereits bestehenden &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc.&#8221; (Artikel 63 des Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes) und die &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221;, die in diesem Artikel detailliert erl\u00e4utert werden (Artikel 63-8 des Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes). Diese Sondergesch\u00e4fte zeichnen sich durch eine Lockerung der Regulierungen im Vergleich zum normalen Handel mit Finanzinstrumenten (Erstklassige Finanzinstrumentengesch\u00e4fte, Zweitklassige Finanzinstrumentengesch\u00e4fte, Investmentmanagement, Anlageberatung und -vermittlung etc.) aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Das &#8220;Anzeige&#8221;-System erm\u00f6glicht im Vergleich zur normalen &#8220;Registrierung&#8221; einen schnelleren Gesch\u00e4ftsstart und einen kosteng\u00fcnstigeren Markteintritt, da die Pr\u00fcfungszeiten k\u00fcrzer sind und die Anforderungen an das Kapital und die personelle Struktur weniger streng sind. Die &#8220;Registrierung&#8221; f\u00fcr den Handel mit Finanzinstrumenten erfordert eine strenge Vorabpr\u00fcfung und bestimmte Voraussetzungen (Kapital, Personalstruktur, internes Kontrollsystem etc.), was zeit- und kostenintensiv ist. Im Gegensatz dazu erfordert die &#8220;Anzeige&#8221; nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz keine substantielle Pr\u00fcfung, was einen schnellen Gesch\u00e4ftsstart erm\u00f6glicht. Beispielsweise kann bei den Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc. der Gesch\u00e4ftsbetrieb in k\u00fcrzester Zeit, manchmal innerhalb von zwei Wochen, aufgenommen werden. Diese Schnelligkeit kann insbesondere f\u00fcr neue Marktteilnehmer aus dem Ausland ein gro\u00dfer Vorteil sein. Allerdings ist die &#8220;Anzeige&#8221; lediglich eine &#8220;Ausnahme&#8221; und der Umfang der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ist klar begrenzt. \u00dcberschreitet ein Unternehmen diese Grenzen, wird es als unregistriertes Gesch\u00e4ft mit entsprechenden Strafen belegt. Daher m\u00fcssen Unternehmen, die die Vorteile der &#8220;Anzeige&#8221; nutzen m\u00f6chten, die Grenzen genau verstehen und die Gesetze strikt einhalten. Dies zeigt, wie die japanischen Beh\u00f6rden das Gleichgewicht zwischen Deregulierung und Anlegerschutz wahren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_und_Geschaftsumfang_von_%E2%80%9ESondergeschaften_fur_auslandische_Investoren%E2%80%9C_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von \u201eSondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren\u201c unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Finanztransaktionshandlungen_die_betroffen_sind_Eigenverwaltung_Eigenakquise\"><\/span>Finanztransaktionshandlungen, die betroffen sind (Eigenverwaltung &amp; Eigenakquise)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unter &#8220;Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; versteht man gem\u00e4\u00df Artikel 63-8 Absatz 1 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes die berufsm\u00e4\u00dfige Ausf\u00fchrung einer der folgenden Handlungen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Eigenverwaltung: Handlungen, die sich auf die Verwaltung von Geldern beziehen, die von &#8220;ausl\u00e4ndischen Investoren etc.&#8221; bereitgestellt oder eingezahlt wurden und Anteile an einem kollektiven Anlageschema in Form einer Partnerschaft halten. Die zu verwaltenden Gelder sind auf solche beschr\u00e4nkt, die &#8220;haupts\u00e4chlich&#8221; (mehr als die H\u00e4lfte des Gesamtbetrags der Fondseinlagen) von Nichtans\u00e4ssigen bereitgestellt wurden. Hierbei bezieht sich &#8220;Nichtans\u00e4ssige&#8221; auf nat\u00fcrliche Personen und juristische Personen, die nicht unter Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 des japanischen Gesetzes \u00fcber Devisen und Au\u00dfenhandel als Ans\u00e4ssige definiert sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Eigenakquise: Handlungen, die die Akquise oder Privatplatzierung von Anteilen an einem kollektiven Anlageschema in Form einer Partnerschaft betreffen, wobei &#8220;ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; als Gegenpartei agieren und die Handlungen in einem inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandort durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zu den traditionellen &#8220;Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Investoren etc.&#8221;, die auf Privatplatzierungen beschr\u00e4nkt waren, erm\u00f6glichen die &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; auch die Akquise (\u00f6ffentliche Angebote). Dies erlaubt einen Zugang zu einer breiteren Investorenschicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Behandlung_von_Finanzinstrumenten_Typ-II-Wertpapiere_etc\"><\/span>Behandlung von Finanzinstrumenten (Typ-II-Wertpapiere etc.)<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die in unserem Gesch\u00e4ftsbereich behandelten Finanzinstrumente umfassen haupts\u00e4chlich sogenannte &#8220;Typ-II-Wertpapiere (angenommene Wertpapiere)&#8221;. Dazu geh\u00f6ren konkret Trust-Benefizienzrechte, Fondsanteile und andere Typ-II-Wertpapiere sowie Crowdfunding. Die von Typ-II-Finanzinstrumentenh\u00e4ndlern gehandelten Wertpapiere sind solche, die unter die regulierten Wertpapiere des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes fallen und sich durch eine vergleichsweise geringe Liquidit\u00e4t auszeichnen oder Anteile an kollektiven Anlageschemata darstellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_und_systematische_Unterschiede_zwischen_%E2%80%9CQualified_Institutional_Investor_Exemption_Services%E2%80%9D_und_%E2%80%9CSpecial_Exemption_Services_for_Foreign_Investors%E2%80%9D_in_Japan\"><\/span>Vergleich und systematische Unterschiede zwischen &#8220;Qualified Institutional Investor Exemption Services&#8221; und &#8220;Special Exemption Services for Foreign Investors&#8221; in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die &#8220;Special Exemption Services for Foreign Investors&#8221; weisen viele \u00c4hnlichkeiten mit den bestehenden &#8220;Qualified Institutional Investor Exemption Services&#8221; (Artikel 63 des japanischen Financial Instruments and Exchange Act) auf, jedoch gibt es einige wichtige systematische Unterschiede.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Umfang der Kapitalaufnahme:\n\n\n<ul>\n<li>Special Exemption Services for Foreign Investors: Sowohl \u00f6ffentliche als auch private Kapitalaufnahmen sind f\u00fcr Anteile an kollektiven Anlagevehikeln erlaubt. Dies erm\u00f6glicht einen breiteren Zugang zu einer Vielzahl von ausl\u00e4ndischen Investoren.<\/li>\n\n\n\n<li>Qualified Institutional Investor Exemption Services: Grunds\u00e4tzlich ist nur die private Kapitalaufnahme gestattet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Beschr\u00e4nkung der Anzahl der Investoren:\n\n\n<ul>\n<li>Special Exemption Services for Foreign Investors: Es gibt keine Beschr\u00e4nkung der Anzahl der Investoren aus dem Kreis der &#8220;Foreign Investors&#8221; etc.<\/li>\n\n\n\n<li>Qualified Institutional Investor Exemption Services: Die Anzahl der Rechteinhaber pro Fonds ist auf insgesamt 499 Personen beschr\u00e4nkt, und Investoren, die keine qualifizierten institutionellen Investoren sind, sind auf weniger als 49 Personen begrenzt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Investitionspflicht qualifizierter institutioneller Investoren:\n\n\n<ul>\n<li>Special Exemption Services for Foreign Investors: Eine Investition durch qualifizierte institutionelle Investoren ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch erlaubt, Investitionen von qualifizierten institutionellen Investoren und bestimmten inl\u00e4ndischen Investoren bis zu einem Anteil von weniger als der H\u00e4lfte des Gesamtinvestitionsvolumens des Fonds zu akzeptieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Qualified Institutional Investor Exemption Services: Die Beteiligung von mindestens einem qualifizierten institutionellen Investor ist erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Ziel der Investitionen:\n\n\n<ul>\n<li>Special Exemption Services for Foreign Investors: Es scheint darauf abzuzielen, direkte Investitionen in inl\u00e4ndische KMU und Immobilien durch ausl\u00e4ndische Mittel anzuziehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Qualified Institutional Investor Exemption Services: Eignet sich haupts\u00e4chlich f\u00fcr Fonds, die auf institutionelle Investoren und verm\u00f6gende Privatpersonen abzielen, wie z.B. Venture Capital (VC), Private Equity (PE), Hedgefonds und Funds of Funds (FoF).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Durch die klare Darstellung der systematischen Unterschiede zwischen beiden Sonderdiensten k\u00f6nnen Unternehmen schnell entscheiden, welches System am besten zu ihrem Gesch\u00e4ftsmodell passt. Insbesondere die visuelle Hervorhebung der entscheidenden Unterschiede zwischen den beiden \u00e4hnlich benannten Systemen tr\u00e4gt zu einem tieferen Verst\u00e4ndnis bei.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Aspekt<\/td><td>Special Exemption Services for Foreign Investors<\/td><td>Qualified Institutional Investor Exemption Services<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Umfang der Kapitalaufnahme<\/td><td>\u00d6ffentliche und private Kapitalaufnahme m\u00f6glich<\/td><td>Nur private Kapitalaufnahme<\/td><\/tr><tr><td>Notwendigkeit qualifizierter institutioneller Investoren<\/td><td>Nicht erforderlich<\/td><td>Mindestens ein Investor erforderlich<\/td><\/tr><tr><td>Beschr\u00e4nkung der Investorenanzahl<\/td><td>Keine Beschr\u00e4nkung f\u00fcr &#8220;Foreign Investors&#8221; etc.<\/td><td>Begrenzt auf 499 Personen (49 Personen f\u00fcr nicht qualifizierte Investoren)<\/td><\/tr><tr><td>Hauptinvestitionsziele<\/td><td>Direktinvestitionen in inl\u00e4ndische Unternehmen (KMU, Immobilien etc.) durch ausl\u00e4ndische Mittel<\/td><td>VC\/PE\/Hedgefonds etc. (haupts\u00e4chlich f\u00fcr institutionelle Investoren und verm\u00f6gende Privatpersonen)<\/td><\/tr><tr><td>Rechtsgrundlage<\/td><td>Artikel 63-8 des Financial Instruments and Exchange Act<\/td><td>Artikel 63 des Financial Instruments and Exchange Act<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Unterschiede_zur_normalen_Registrierung_von_Finanzinstrumentengeschaften\"><\/span>Unterschiede zur normalen Registrierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren&#8221; unterscheiden sich grundlegend von der normalen Registrierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Registrierung oder Anzeige: F\u00fcr die normale Registrierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften (Typ 1, Typ 2, Investment Management usw.) ist eine &#8220;Registrierung&#8221; beim Premierminister erforderlich, die strenge Pr\u00fcfungen und Anforderungen mit sich bringt. Im Gegensatz dazu reicht f\u00fcr die Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren eine &#8220;Anzeige&#8221; aus, wodurch das Verfahren vereinfacht wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Kapitalanforderungen: F\u00fcr das Finanzinstrumentengesch\u00e4ft Typ 2 ist ein Mindestkapital von 10 Millionen Yen erforderlich (nur 5 Millionen Yen, wenn ausschlie\u00dflich Gesch\u00e4fte mit elektronischer Kleinstkapitalbeschaffung durchgef\u00fchrt werden). F\u00fcr die Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren gibt es keine direkten Kapitalanforderungen, jedoch kann die &#8220;Verm\u00f6genslage&#8221; des Anzeigenden als Pr\u00fcfungspunkt ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Personelle Struktur: Bei der normalen Registrierung wird eine strenge personelle Struktur und Organisationsform gefordert, wie zum Beispiel die Sicherstellung von Mitarbeitern mit ausreichendem Wissen und Erfahrung, um die Gesch\u00e4fte fair und pr\u00e4zise durchzuf\u00fchren, sowie die Einrichtung einer unabh\u00e4ngigen Compliance-Abteilung. Auch bei den Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren ist eine &#8220;angemessene Organisationsstruktur&#8221; erforderlich, jedoch sind die detaillierten Personalanforderungen im Vergleich zu den registrierten Gesch\u00e4ften gelockert.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung von &#8220;Registrierung&#8221; zu &#8220;Anzeige&#8221; zielt darauf ab, die Eintrittsbarrieren f\u00fcr ausl\u00e4ndische Marktteilnehmer erheblich zu senken. Dadurch k\u00f6nnen eine Beschleunigung der Verfahren und eine Reduzierung der Anfangskosten erwartet werden. Die &#8220;Registrierung&#8221; im Finanzinstrumentengesch\u00e4ft beinhaltet sehr strenge Regulierungen und Pr\u00fcfungen zum Schutz der Investoren und zur Sicherstellung der Marktintegrit\u00e4t. Dies stellt insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die neu in den Markt eintreten wollen, eine gro\u00dfe Belastung in Bezug auf Zeit und Kosten dar. Dass diese Sondergesch\u00e4fte lediglich eine &#8220;Anzeige&#8221; erfordern, stellt einen direkten Anreiz dar, um die Belastung zu verringern und den Zufluss ausl\u00e4ndischen Kapitals zu f\u00f6rdern. Dies k\u00f6nnte die Belebung des japanischen Marktes und die Steigerung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit zur Folge haben. Angesichts der Tatsache, dass die Registrierung im Investment Management in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, wird dieses Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die bestimmte Fondsstrukturen und -operationen durchf\u00fchren, zu einem wichtigen Weg, um Zugang zum japanischen Markt zu erhalten. Allerdings ist diese Erleichterung lediglich eine &#8220;Ausnahme&#8221; und die Zielgruppe der Investoren sowie der Umfang der Gesch\u00e4fte sind begrenzt, sodass nur eine eingeschr\u00e4nkte Anzahl von Unternehmen davon profitieren kann. Daher m\u00fcssen Unternehmen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob ihr Gesch\u00e4ftsmodell in den Rahmen dieser Sondergesch\u00e4fte f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Der_Umfang_und_die_Anforderungen_an_%E2%80%9CAuslandische_Investoren_etc%E2%80%9D_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Der Umfang und die Anforderungen an &#8220;Ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anforderungen_an_auslandische_juristische_Personen_und_Personen_mit_Wohnsitz_im_Ausland\"><\/span>Anforderungen an ausl\u00e4ndische juristische Personen und Personen mit Wohnsitz im Ausland<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zu &#8220;Ausl\u00e4ndischen Investoren etc.&#8221; z\u00e4hlen ausl\u00e4ndische juristische Personen oder Personen mit Wohnsitz im Ausland, die den in der Kabinettsverordnung \u00fcber Finanzinstrumentengesch\u00e4fte etc. (Gesch\u00e4ftsverordnung) festgelegten Anforderungen entsprechen (Artikel 63-8 Absatz 2 Nummer 1 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes). Konkret m\u00fcssen sie eines der folgenden Kriterien erf\u00fcllen (Artikel 246-10 Absatz 1 der Gesch\u00e4ftsverordnung):<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Verm\u00f6gensanforderung: Zum Zeitpunkt des Erwerbs von Anteilen an einem kollektiven Anlageschema in Partnerschaftsform wird erwartet, dass der Gesamtbetrag des Verm\u00f6gens abz\u00fcglich der Gesamtschulden 300 Millionen Yen oder mehr betr\u00e4gt.<\/li>\n\n\n\n<li>Anforderung an investive Finanzanlagen: Zum Zeitpunkt des Erwerbs von Anteilen an einem kollektiven Anlageschema in Partnerschaftsform wird erwartet, dass der Gesamtbetrag der investiven Finanzanlagen (beschr\u00e4nkt auf die in Artikel 62 Absatz 2 Nummer ii der Gesch\u00e4ftsverordnung aufgef\u00fchrten Wertpapiere etc.) 300 Millionen Yen oder mehr betr\u00e4gt.<\/li>\n\n\n\n<li>Anforderung an Handelserfahrung: Es ist mehr als ein Jahr vergangen, seit ein Konto f\u00fcr den Handel mit Wertpapieren oder Derivaten bei einem Finanzinstrumentengesch\u00e4ft etc. (einschlie\u00dflich solcher, die ausl\u00e4ndischen Gesetzen entsprechen) er\u00f6ffnet wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Entsprechung zu einem bestimmten ausl\u00e4ndischen Investor: Die Person entspricht einem bestimmten Investor gem\u00e4\u00df ausl\u00e4ndischem Recht.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Rolle_von_qualifizierten_institutionellen_Investoren_und_eng_verbundenen_Personen\"><\/span>Die Rolle von qualifizierten institutionellen Investoren und eng verbundenen Personen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zu &#8220;Ausl\u00e4ndischen Investoren etc.&#8221; geh\u00f6ren neben den oben genannten ausl\u00e4ndischen juristischen Personen und Personen mit Wohnsitz im Ausland auch die folgenden Personen (Artikel 63-8 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes):<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Qualifizierte institutionelle Investoren: Qualifizierte institutionelle Investoren, wie im Artikel 2 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes definiert (zum Beispiel Typ-1-Finanzinstrumentengesch\u00e4fte, Investmentmanagementunternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Kreditgenossenschaften etc.), sowie Personen, die durch Kabinettsverordnung als diesen gleichgestellt definiert sind (zum Beispiel Pensionsfonds oder Unternehmenspensionsfonds, die ausl\u00e4ndischem Recht entsprechen).<\/li>\n\n\n\n<li>Eng verbundene Personen von Ausnahmegesch\u00e4ftsmeldern f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.: Dazu z\u00e4hlen Direktoren, Angestellte, Muttergesellschaften etc., Tochtergesellschaften, Schwesterunternehmen, Personen, denen die Verwaltung des zu verwaltenden Verm\u00f6gens \u00fcbertragen wurde, Anlageberater, deren Mitarbeiter und Verwandte bis zum dritten Grad.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Indem wir eine umfassende Liste der spezifischen Kriterien f\u00fcr die Eignung von Investoren bereitstellen, k\u00f6nnen wir den \u00dcberpr\u00fcfungsprozess in der Praxis effizienter gestalten. Dies erm\u00f6glicht es den Fondsbildnern, schnell zu entscheiden, von welchen Investoren sie Kapital erhalten k\u00f6nnen. Insbesondere die Einbeziehung von qualifizierten institutionellen Investoren und eng verbundenen Personen zeigt die Flexibilit\u00e4t des Systems, aber ohne ein genaues Verst\u00e4ndnis des Umfangs besteht das Risiko, unbeabsichtigt die Anforderungen des Ausnahmegesch\u00e4fts zu verfehlen, weshalb diese Tabelle unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anforderungen_an_die_%E2%80%9Chauptsachlich_Nichtansassigen%E2%80%9D_in_Bezug_auf_die_Fondsbeteiligungsstruktur\"><\/span>Anforderungen an die &#8220;haupts\u00e4chlich Nichtans\u00e4ssigen&#8221; in Bezug auf die Fondsbeteiligungsstruktur<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn im Rahmen des Ausnahmegesch\u00e4fts f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc. eine Eigenverwaltung durchgef\u00fchrt wird, muss das daf\u00fcr verwendete Geld &#8220;haupts\u00e4chlich&#8221; (mehr als die H\u00e4lfte des Gesamtbetrags der Fondseinlagen) von Nichtans\u00e4ssigen eingezahlt oder bereitgestellt worden sein. Diese Anforderung verdeutlicht, dass das Hauptziel dieses Systems die Einf\u00fchrung von Kapital aus dem Ausland ist und die Nutzung f\u00fcr die Bildung von Fonds f\u00fcr inl\u00e4ndische Investoren durch inl\u00e4ndische Unternehmen einschr\u00e4nkt. Der Name &#8220;Ausnahmegesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; kann zu dem Missverst\u00e4ndnis f\u00fchren, dass alle Investoren im Ausland sein m\u00fcssen, aber tats\u00e4chlich ist die Einbeziehung einiger inl\u00e4ndischer Investoren (qualifizierte institutionelle Investoren und eng verbundene Personen) erlaubt. Durch die Bedingung &#8220;haupts\u00e4chlich von Nichtans\u00e4ssigen eingezahltes Kapital&#8221; wird jedoch eine klare Richtung vorgegeben, um nicht vom eigentlichen Ziel der &#8220;Internationalisierung des Finanzzentrums&#8221; abzuweichen. Dies spiegelt die Absicht der Regulierungsbeh\u00f6rden wider, zu verhindern, dass inl\u00e4ndische Unternehmen dieses Ausnahmegesch\u00e4ft leichtfertig nutzen, um Fonds zu bilden, die tats\u00e4chlich auf inl\u00e4ndische Privatanleger abzielen. Diese Anforderung dient als wichtige Sicherheitsma\u00dfnahme, um Missbrauch des Systems zu verhindern und nicht vom eigentlichen Zweck abzuweichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anmeldeverfahren_und_erforderliche_Dokumente_in_Japan\"><\/span>Anmeldeverfahren und erforderliche Dokumente in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Uberblick_uber_die_Anmeldung_und_die_zustandige_Finanzbehorde_in_Japan\"><\/span>\u00dcberblick \u00fcber die Anmeldung und die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Anmeldung f\u00fcr die Sondergesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit von ausl\u00e4ndischen Investoren muss bei dem Leiter der Finanzbeh\u00f6rde (Finanzamt oder Zweigstelle) erfolgen, die f\u00fcr den Standort des Hauptgesch\u00e4ftssitzes des Antragstellers zust\u00e4ndig ist. Insbesondere m\u00fcssen Personen (ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftstreibende), die keine Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandorte im Inland haben, das Anmeldeformular (ein Original) bei der dritten Abteilung f\u00fcr Wertpapieraufsicht der Verm\u00f6gensverwaltung des Kanto-Finanzamtes einreichen. Dies bedeutet, dass das Kanto-Finanzamt als zentrale Anlaufstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftstreibende fungiert. Bei der Anmeldung ist eine Registrierungs- und Lizenzsteuer von 150.000 Yen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Angaben_und_beizufugende_Unterlagen_im_Anmeldeantrag\"><\/span>Angaben und beizuf\u00fcgende Unterlagen im Anmeldeantrag<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Anmeldeantrag muss gem\u00e4\u00df den auf der Webseite des Finanzamtes ver\u00f6ffentlichten Hinweisen und Beispielen ausgef\u00fcllt werden. Die wichtigsten Angaben sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Firmenname, Bezeichnung oder Name der Person<\/li>\n\n\n\n<li>Bei juristischen Personen die H\u00f6he des Stammkapitals oder die Gesamtsumme der Einlagen<\/li>\n\n\n\n<li>Bei juristischen Personen die Namen oder Bezeichnungen der Vorstandsmitglieder<\/li>\n\n\n\n<li>Namen und Amtsbezeichnungen wichtiger Angestellter (z.B. Compliance-Beauftragte), wie durch Verordnung festgelegt<\/li>\n\n\n\n<li>Art der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (z.B. Eigenhandel, Eigenwerbung)<\/li>\n\n\n\n<li>Name und Standort der Hauptniederlassung oder anderer Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandorte<\/li>\n\n\n\n<li>Art des Gesch\u00e4fts, falls weitere Gesch\u00e4fte betrieben werden<\/li>\n\n\n\n<li>Name des Finanzinstrumentenhandelsverbandes, dem man beitritt (optional)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die beizuf\u00fcgenden Unterlagen werden ebenfalls unter Bezugnahme auf die auf der Webseite des Finanzamtes ver\u00f6ffentlichten Beispiele erstellt. Die wichtigsten Unterlagen sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Schriftliche Erkl\u00e4rung, dass keine Ablehnungsgr\u00fcnde vorliegen<\/li>\n\n\n\n<li>Gesch\u00e4ftsmethoden-Dokument: Ein sehr wichtiges Dokument, das die Grundprinzipien der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Methoden der Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrung, die Aufgabenverteilung, das Beschwerdemanagement und die Arten der gehandelten Wertpapiere detailliert beschreibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Schriftst\u00fcck \u00fcber die personelle Zusammensetzung und die Organisationsstruktur im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrung: Enth\u00e4lt Organigramme, Abteilungsnamen, Namen der Verantwortlichen, Amtsbezeichnungen, Anzahl der Personen und Gesch\u00e4ftsinhalte und sorgt f\u00fcr Konsistenz mit dem Gesch\u00e4ftsmethoden-Dokument.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei juristischen Personen Lebensl\u00e4ufe der Vorstandsmitglieder und wichtigen Angestellten, Ausz\u00fcge aus dem Einwohnermeldeamt (bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug), Bescheinigungen von Beh\u00f6rden, dass keine Ablehnungsgr\u00fcnde vorliegen, und Eidesstattliche Erkl\u00e4rungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzung, Handelsregisterauszug, die letzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Dokumente, die die Situation bestimmter verbundener Parteien (Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften usw.) beschreiben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Indem wir die f\u00fcr die Anmeldung erforderlichen Hauptdokumente umfassend auflisten, unterst\u00fctzen wir die Antragsteller dabei, sich l\u00fcckenlos vorzubereiten. Insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen ist die Erstellung von Dokumenten gem\u00e4\u00df dem japanischen Rechtssystem eine Herausforderung, die Fachwissen erfordert. Daher ist diese Checkliste ein unverzichtbarer Leitfaden f\u00fcr die Praktiker, die das Verfahren vorantreiben.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Kategorie<\/td><td>Hauptdokumente<\/td><td>Wichtige Angaben<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Anmeldeschreiben<\/td><td>Anmeldeformular<\/td><td>Firmenname, Stammkapital, Vorstandsmitglieder, Gesch\u00e4ftsart, Standort der Gesch\u00e4ftsstelle usw.<\/td><\/tr><tr><td>Zum Gesch\u00e4ftsinhalt<\/td><td>Gesch\u00e4ftsmethoden-Dokument<\/td><td>Grundprinzipien der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Ausf\u00fchrungsmethoden, Aufgabenverteilung, Beschwerdemanagement, Arten der gehandelten Wertpapiere usw.<\/td><\/tr><tr><td>Zu personeller Zusammensetzung &amp; Organisationsstruktur<\/td><td>Schriftst\u00fcck zur Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrungsstruktur<\/td><td>Organigramm, Abteilungsnamen, Verantwortliche, Anzahl der Personen, Gesch\u00e4ftsinhalte, Compliance-Struktur usw.<\/td><\/tr><tr><td>Zu Vorstandsmitgliedern &amp; wichtigen Angestellten<\/td><td>Lebensl\u00e4ufe, Einwohnermeldeausz\u00fcge\/Handelsregisterausz\u00fcge, Eidesstattliche Erkl\u00e4rungen, Beh\u00f6rdenbescheinigungen<\/td><td>Lebenslauf, Wohnort, Best\u00e4tigung, dass keine Ausschlussgr\u00fcnde vorliegen<\/td><\/tr><tr><td>Zu juristischen Personen<\/td><td>Satzung, Handelsregisterauszug, Finanzberichte<\/td><td>Gesch\u00e4ftszweck, Stammkapital, Vorstandsstruktur, finanzielle Situation usw.<\/td><\/tr><tr><td>Weitere<\/td><td>Dokumente \u00fcber die Situation bestimmter verbundener Parteien<\/td><td>Kl\u00e4rung der Beziehungen zu Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften usw.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Prufprozess_und_Standardbearbeitungszeiten\"><\/span>Pr\u00fcfprozess und Standardbearbeitungszeiten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Da es sich bei den Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren um eine &#8220;Benachrichtigung&#8221; handelt, wird erwartet, dass die Pr\u00fcfungszeit k\u00fcrzer ist als bei einer normalen &#8220;Registrierung&#8221;. Die Standardbearbeitungszeit f\u00fcr die Registrierung eines gew\u00f6hnlichen Finanzinstrumentengesch\u00e4fts betr\u00e4gt zwei Monate, dies schlie\u00dft jedoch keine Korrekturzeiten f\u00fcr Antragsformulare oder Vorabkonsultationszeiten ein. Obwohl eine Vorabkonsultation nicht obligatorisch ist, kann der nachfolgende Benachrichtigungsprozess durch die Verwendung von Diagrammen und anderen Materialien zur Erl\u00e4uterung des konkreten Gesch\u00e4ftsschemas, der Vertriebsmethoden und der Organisationsstruktur erleichtert werden. Die Benachrichtigung erfolgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber das elektronische Antrags- und Benachrichtigungssystem der japanischen Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde. Die Formulare werden im Excel-Format eingereicht und die Anh\u00e4nge im PDF-Format.<\/p>\n\n\n\n<p>Die &#8220;Benachrichtigung&#8221; ist grunds\u00e4tzlich eine formale Pr\u00fcfung, die den Vorteil einer schnellen Bearbeitung bietet. Wenn jedoch die eingereichten Unterlagen unvollst\u00e4ndig sind oder die Bedingungen f\u00fcr eine Ablehnung der Benachrichtigung erf\u00fcllt sind (zum Beispiel, wenn kein Gesch\u00e4ftssitz in Japan vorhanden ist), kann die Benachrichtigung nicht akzeptiert werden oder sie kann Gegenstand einer Verwaltungsma\u00dfnahme sein. Dies bedeutet, dass selbst bei einer formalen Pr\u00fcfung die Erf\u00fcllung der Mindestanforderungen streng gefordert wird. Es bedeutet nicht, dass die Beh\u00f6rde den Inhalt \u00fcberhaupt nicht \u00fcberpr\u00fcft, sondern insbesondere formale Anforderungen wie das Fehlen von Ausschlussgr\u00fcnden oder Unwahrheiten und wesentliche Auslassungen in den eingereichten Unterlagen werden streng kontrolliert. Wenn diese Anforderungen nicht erf\u00fcllt sind, wird die Benachrichtigung nicht akzeptiert und im schlimmsten Fall kann dies zu Verwaltungsma\u00dfnahmen oder Strafen f\u00fchren. Daher sollten Unternehmen nicht leichtfertig davon ausgehen, dass eine formale Pr\u00fcfung einfach ist, sondern die Genauigkeit der eingereichten Unterlagen und die Erf\u00fcllung der Anforderungen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen. Insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen ist die Erstellung von Dokumenten, die den japanischen Rechtsvorschriften entsprechen, eine Herausforderung, die spezielles Fachwissen erfordert, weshalb die Unterst\u00fctzung durch Experten dringend empfohlen wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Fortlaufende_Pflichten_und_Berichts-_sowie_Offenlegungserfordernisse\"><\/span>Fortlaufende Pflichten und Berichts- sowie Offenlegungserfordernisse<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pflicht_zur_Erstellung_und_Einreichung_von_Geschaftsberichten\"><\/span>Pflicht zur Erstellung und Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unternehmer, die als Ausnahmefall f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren gelten, m\u00fcssen f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr einen Gesch\u00e4ftsbericht erstellen und diesen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres einreichen. Die Einreichung erfolgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber das integrierte Gesch\u00e4ftsunterst\u00fctzungssystem der japanischen Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde (FSA). Bei der Nutzung des Systems wird empfohlen, einen Computer mit japanischer Betriebssystemversion zu verwenden und die von dem System bereitgestellten Excel-Vorlagen zu nutzen. Sollte eine Einreichung in Papierform unvermeidlich sein, muss eine detaillierte Erkl\u00e4rung der Gr\u00fcnde beigef\u00fcgt werden. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen gibt es ein Genehmigungssystem zur Verl\u00e4ngerung der Einreichungsfrist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pflicht_zur_offentlichen_Einsichtnahme_und_Veroffentlichung\"><\/span>Pflicht zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme und Ver\u00f6ffentlichung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Inhalte von neuen und ge\u00e4nderten Anmeldungen m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach der Anmeldung der \u00d6ffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Zudem ist es erforderlich, f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr erl\u00e4uternde Dokumente zu erstellen und diese innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres zur Einsichtnahme bereitzustellen. Diese erl\u00e4uternden Dokumente k\u00f6nnen auch durch eine Kopie des Gesch\u00e4ftsberichts ersetzt werden. Die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt durch Bereitstellung in der Hauptgesch\u00e4ftsstelle, allen Gesch\u00e4ftsstellen, in denen die Sondergesch\u00e4fte durchgef\u00fchrt werden, oder durch Ver\u00f6ffentlichung auf der eigenen Website. Die FSA weist darauf hin, dass die Anmeldung keine Garantie f\u00fcr die Vertrauensw\u00fcrdigkeit des Anmelders darstellt und r\u00e4t Investoren, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Gesch\u00e4ftspartners sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen und die Transaktionsdetails zu verstehen, selbst wenn sie mit einem angemeldeten Unternehmen Gesch\u00e4fte machen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zu_beachtende_Punkte_bei_Verwaltungsmasnahmen_und_Strafen\"><\/span>Zu beachtende Punkte bei Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unterl\u00e4sst ein Unternehmen die Einreichung verschiedener Anmeldungen oder Gesch\u00e4ftsberichte oder gibt falsche Anmeldungen oder Berichte ab, k\u00f6nnen Verwaltungsma\u00dfnahmen wie die Anordnung zur Einstellung des Gesch\u00e4ftsbetriebs oder zur Gesch\u00e4ftsverbesserung verh\u00e4ngt werden. Werden Finanztransaktionen ohne Registrierung als Gesch\u00e4ft betrieben, kann dies nach dem japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu f\u00fcnf Millionen Yen oder beidem geahndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl die Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren die Markteintrittsbarrieren senken, sind die anschlie\u00dfenden fortlaufenden Berichts- und Offenlegungspflichten sowie die Anwendung von Verwaltungsma\u00dfnahmen genauso streng wie f\u00fcr regul\u00e4re Finanzdienstleister. Dies zeigt die Haltung der Regulierungsbeh\u00f6rden, die trotz der Erleichterung des Marktzugangs auf die Aufrechterhaltung von Transparenz und Compliance bestehen. Das Ziel des Systems mag zwar die Reduzierung von Markteintrittsbarrieren sein, doch die Strenge der fortlaufenden Berichtspflichten und die Anwendung von Verwaltungsma\u00dfnahmen verdeutlichen die Absicht der Beh\u00f6rden, den Anlegerschutz und die Integrit\u00e4t des Marktes zu wahren \u2013 grundlegende Prinzipien der japanischen Finanzregulierung. Mit anderen Worten, der Zugang wird erleichtert, aber von den Unternehmen, die einmal in den Markt eingetreten sind, wird eine strenge Einhaltung von Transparenz und gesetzlichen Vorschriften gefordert. Insbesondere die Tatsache, dass die FSA ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, dass sie die Vertrauensw\u00fcrdigkeit der Anmelder nicht garantiert, zeigt die Betonung auf nachtr\u00e4gliche \u00dcberwachung und das Prinzip der Eigenverantwortung. Dies bedeutet insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, dass eine T\u00e4tigkeit auf dem japanischen Markt nicht mit einer blo\u00dfen Anmeldung abgeschlossen ist, sondern der Aufbau eines kontinuierlichen Compliance-Systems unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pflicht_zur_Einrichtung_einer_inlandischen_Geschaftsstelle_und_praktische_Uberlegungen_in_Japan\"><\/span>Pflicht zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und praktische \u00dcberlegungen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Notwendigkeit_einer_inlandischen_Geschaftsstelle_und_die_Behandlung_von_virtuellen_Buros\"><\/span>Notwendigkeit einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und die Behandlung von virtuellen B\u00fcros<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Unternehmen, die in Japan spezielle Gesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, eine Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostelle im Inland zu unterhalten (Artikel 63-9, Absatz 6, Punkt 2 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes). Unternehmen ohne eine solche inl\u00e4ndische Stelle erf\u00fcllen nicht die Voraussetzungen f\u00fcr die erforderliche Meldung. Auch Einzelpersonen mit Wohnsitz im Ausland d\u00fcrfen diese speziellen Gesch\u00e4fte nicht betreiben (Artikel 63-9, Absatz 6, Punkt 3 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes), was darauf hindeutet, dass ein Wohnsitz in Japan erforderlich ist. Grunds\u00e4tzlich ist die Nutzung sogenannter virtueller B\u00fcros f\u00fcr die Hauptgesch\u00e4ftsstelle oder B\u00fcros, die diese speziellen Gesch\u00e4fte betreiben, nicht gestattet. Dies dient dazu, eine substantielle Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und ein Kontrollsystem zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ernennung_eines_inlandischen_Vertreters_fur_auslandische_Unternehmen_in_Japan\"><\/span>Ernennung eines inl\u00e4ndischen Vertreters f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn ausl\u00e4ndische Unternehmen in Japan spezielle Gesch\u00e4fte f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren durchf\u00fchren, m\u00fcssen sie einen inl\u00e4ndischen Vertreter bestimmen. Ausl\u00e4ndische Unternehmen ohne einen solchen Vertreter in Japan erf\u00fcllen nicht die Voraussetzungen f\u00fcr die erforderliche Meldung. Auch das Fehlen einer Garantie von der ausl\u00e4ndischen Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde am Standort der Hauptgesch\u00e4ftsstelle oder der Gesch\u00e4ftsstelle, die die speziellen Gesch\u00e4fte betreibt, stellt einen Ausschlussgrund dar. Dies verlangt die Integrit\u00e4t des \u00dcberwachungssystems im Heimatland.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Auswirkungen_auf_die_Steuerpflicht_einer_standigen_Betriebsstatte_PE_in_Japan\"><\/span>Auswirkungen auf die Steuerpflicht einer st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (PE) in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Pflicht zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle in Japan geht \u00fcber eine reine finanzregulatorische Anforderung hinaus und beeinflusst auch die steuerliche Relevanz einer st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (Permanent Establishment, PE). Wird eine Gesch\u00e4ftsstelle als PE eingestuft, wird das Einkommen, das aus ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit resultiert, in Japan der K\u00f6rperschaftsteuer unterworfen. Daher ist eine sorgf\u00e4ltige steuerliche Pr\u00fcfung unerl\u00e4sslich, wenn ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftsbetreiber eine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in Japan in Betracht ziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflicht zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle ist eine Voraussetzung f\u00fcr die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, aber die physische Pr\u00e4senz ist eng mit der Definition einer &#8220;st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (PE)&#8221; im internationalen Steuerrecht verbunden. Wird eine Gesch\u00e4ftsstelle als PE klassifiziert, wird das daraus resultierende Einkommen in Japan besteuert. Dies bedeutet f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftsbetreiber, dass sie neben den Vorteilen der finanzregulatorischen Erleichterungen auch neue steuerliche Pflichten und Belastungen erwarten k\u00f6nnen. Daher ist eine fachkundige Pr\u00fcfung aus rechtlicher und steuerlicher Sicht unerl\u00e4sslich, wenn man dieses System nutzen m\u00f6chte, da das Wissen in nur einem Fachbereich das Risiko birgt, wichtige Aspekte zu \u00fcbersehen. Um die Vorteile der Deregulierung zu genie\u00dfen und gleichzeitig unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden, ist eine umfassende Beratung durch Experten in einem fr\u00fchen Stadium unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die &#8220;Sondergesch\u00e4ftsregelung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren&#8221; spielt eine wichtige Rolle bei der F\u00f6rderung des Zuflusses ausl\u00e4ndischen Kapitals in den japanischen Markt und tr\u00e4gt zur Internationalisierung des japanischen Finanzzentrums bei. Die Hauptvorteile sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Schneller Markteintritt und Vereinfachung der Verfahren durch &#8220;Anmeldung&#8221; sowie Reduzierung der Anfangskosten sind zu erwarten.<\/li>\n\n\n\n<li>Durch die Zulassung von &#8220;Anwerbungs&#8221;-Aktivit\u00e4ten ist im Vergleich zu den bisher auf Privatplatzierungen beschr\u00e4nkten Sondergesch\u00e4ften ein breiterer Zugang zu ausl\u00e4ndischen Investoren m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Da die Beteiligung qualifizierter institutioneller Investoren nicht zwingend ist, erh\u00f6ht sich die Flexibilit\u00e4t in der Investorenstruktur der Fonds.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Bei der Nutzung dieses Systems m\u00fcssen jedoch folgende Herausforderungen und Punkte beachtet werden:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Es wird eine klare Abgrenzung zu den bestehenden &#8220;Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Investoren etc.&#8221; gefordert, und es ist eine weitere Sensibilisierung des Marktes f\u00fcr die F\u00f6rderung der Nutzung dieses Systems erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Es gibt eine strenge Anwendung der Anforderung, dass die Fondsbeteiligungen &#8220;haupts\u00e4chlich von Nichtans\u00e4ssigen&#8221; stammen m\u00fcssen, und es ist Vorsicht geboten, um ein Gleichgewicht bei der Annahme von Investitionen inl\u00e4ndischer Investoren zu wahren.<\/li>\n\n\n\n<li>Es besteht die Verpflichtung zur Einrichtung einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsstelle und Regulierungen f\u00fcr virtuelle B\u00fcros, wobei das damit verbundene Risiko der steuerlichen Anerkennung einer st\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4tte (PE) ber\u00fccksichtigt werden muss.<\/li>\n\n\n\n<li>Es gibt Verpflichtungen zur kontinuierlichen Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten und zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme, und bei Verst\u00f6\u00dfen gegen gesetzliche Vorschriften besteht das Risiko von Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen, weshalb ein strenges Risikomanagement unerl\u00e4sslich ist.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Aufgrund seiner Sonderstellung erfordert dieses System oft komplexe Interpretationen und praktische Entscheidungen. Insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen ist ein tiefes Verst\u00e4ndnis des japanischen Rechtssystems, der Steuergesetze und der Gesch\u00e4ftspraktiken unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen in der Unterst\u00fctzung einer Vielzahl von in- und ausl\u00e4ndischen Mandanten im Bereich des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes. In unserer Kanzlei sind mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen t\u00e4tig, die in der Lage sind, die komplexen Anforderungen des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes im Kontext internationaler Gesch\u00e4fte pr\u00e4zise zu erl\u00e4utern und praktische Ratschl\u00e4ge zu erteilen. 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