{"id":71878,"date":"2025-10-07T02:40:42","date_gmt":"2025-10-06T17:40:42","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71878"},"modified":"2025-10-11T23:07:43","modified_gmt":"2025-10-11T14:07:43","slug":"qii-tokurei-gyoumu-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan","title":{"rendered":"Erl\u00e4uterung der &#8220;Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc.&#8221; im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz"},"content":{"rendered":"\n<p>Das japanische Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz (Japan&#8217;s Financial Instruments and Exchange Act) verpflichtet grunds\u00e4tzlich jeden, der ein Finanzinstrumentengesch\u00e4ft betreibt, zur &#8220;Registrierung&#8221; beim Premierminister des Kabinetts. Dies dient dem Schutz der Investoren sowie der Sicherstellung von Fairness und Transparenz auf dem Markt. Allerdings hat dieses strenge Registrierungssystem, insbesondere bei der Bildung und Verwaltung von Fonds, die sich an professionelle Investoren richten, zu einer erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastung gef\u00fchrt und stellt eine Markteintrittsbarriere dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund wurde auf Basis von Artikel 63 des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes das &#8220;Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc.&#8221; eingef\u00fchrt. Dieses System erm\u00f6glicht es, bestimmte Fondsgesch\u00e4fte durchzuf\u00fchren, ohne als Finanzinstrumentengesch\u00e4ft registriert zu sein, sondern lediglich durch eine &#8220;Anzeige&#8221; bei der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde. Dadurch wird eine erhebliche Verk\u00fcrzung der Zeit von der Fondsbildung bis zum Beginn des Betriebs erwartet, was die Aktivierung des Marktes f\u00f6rdern soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses System stellt eine klare Ausnahme von dem Prinzip der &#8220;Registrierung&#8221; f\u00fcr Finanzinstrumentengesch\u00e4fte dar und ist als &#8220;Anzeige&#8221; -System konzipiert. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Regulierungsstrenge zu lockern und den Markteintritt zu f\u00f6rdern, indem er sich auf professionelle Investoren konzentriert, bei denen der Bedarf an Anlegerschutz relativ gering ist. Wenn Investoren als ausreichend sachkundig, erfahren und finanziell unabh\u00e4ngig angesehen werden, interpretiert der Gesetzgeber dies als ein Zeichen, dass kein \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Schutz erforderlich ist. Als Ergebnis wird eine Reduzierung der Regulierungskosten und eine effizientere Bereitstellung von Kapital f\u00fcr den Markt erwartet. Diese Art der flexiblen Regulierung k\u00f6nnte auch als Modell f\u00fcr andere Finanzbereiche und f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Regulierung neuer Finanzprodukte dienen, indem sie ein flexibles Regulierungssystem aufbaut, das auf die Eigenschaften der Zielkunden abgestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Hauptmerkmale_des_Sondergeschafts_nach_japanischem_Recht\" title=\"Hauptmerkmale des Sondergesch\u00e4fts nach japanischem Recht\">Hauptmerkmale des Sondergesch\u00e4fts nach japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Definition_und_Geschaftsumfang_von_Sondergeschaften_fur_qualifizierte_institutionelle_Anleger_in_Japan\" title=\"Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan\">Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Finanztransaktionsverhalten_das_Ziel_von_Eigenwerbung_und_Eigenverwaltung_ist\" title=\"Finanztransaktionsverhalten, das Ziel von Eigenwerbung und Eigenverwaltung ist\">Finanztransaktionsverhalten, das Ziel von Eigenwerbung und Eigenverwaltung ist<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Umfang_und_Beschrankungen_von_Sondergeschaften\" title=\"Umfang und Beschr\u00e4nkungen von Sondergesch\u00e4ften\">Umfang und Beschr\u00e4nkungen von Sondergesch\u00e4ften<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Zielinvestoren_und_deren_Anforderungen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Zielinvestoren und deren Anforderungen unter japanischem Recht\">Zielinvestoren und deren Anforderungen unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Definition_und_konkrete_Beispiele_fur_qualifizierte_institutionelle_Anleger_in_Japan\" title=\"Definition und konkrete Beispiele f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan\">Definition und konkrete Beispiele f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Umfang_und_Uberprufungsmethoden_fur_spezielle_Geschaftsinvestoren_Professionelle_Investoren_etc_unter_japanischem_Recht\" title=\"Umfang und \u00dcberpr\u00fcfungsmethoden f\u00fcr spezielle Gesch\u00e4ftsinvestoren (Professionelle Investoren etc.) unter japanischem Recht\">Umfang und \u00dcberpr\u00fcfungsmethoden f\u00fcr spezielle Gesch\u00e4ftsinvestoren (Professionelle Investoren etc.) unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Hinweise_zu_Beschrankungen_der_Investorenanzahl_und_zur_Zwei-Ebenen-Regulierung_unter_japanischem_Recht\" title=\"Hinweise zu Beschr\u00e4nkungen der Investorenanzahl und zur Zwei-Ebenen-Regulierung unter japanischem Recht\">Hinweise zu Beschr\u00e4nkungen der Investorenanzahl und zur Zwei-Ebenen-Regulierung unter japanischem Recht<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Meldesystem_und_Verfahren_in_Japan\" title=\"Meldesystem und Verfahren in Japan\">Meldesystem und Verfahren in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Anforderungen_und_erforderliche_Dokumente_fur_neue_Meldungen\" title=\"Anforderungen und erforderliche Dokumente f\u00fcr neue Meldungen\">Anforderungen und erforderliche Dokumente f\u00fcr neue Meldungen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Fortlaufende_Pflichten_Einreichung_von_Geschaftsberichten_und_offentliche_Einsichtnahme_in_Japan\" title=\"Fortlaufende Pflichten: Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten und \u00f6ffentliche Einsichtnahme in Japan\">Fortlaufende Pflichten: Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten und \u00f6ffentliche Einsichtnahme in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Verfahren_fur_Anderungs-_und_Aufhebungsanzeigen_in_Japan\" title=\"Verfahren f\u00fcr \u00c4nderungs- und Aufhebungsanzeigen in Japan\">Verfahren f\u00fcr \u00c4nderungs- und Aufhebungsanzeigen in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Organisationsstruktur_und_Verhaltensregulierung_unter_japanischem_Recht\" title=\"Organisationsstruktur und Verhaltensregulierung unter japanischem Recht\">Organisationsstruktur und Verhaltensregulierung unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Notwendige_personelle_Zusammensetzung_und_internes_Management_fur_die_Geschaftsausfuhrung\" title=\"Notwendige personelle Zusammensetzung und internes Management f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrung\">Notwendige personelle Zusammensetzung und internes Management f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Anwendbare_Verhaltensregulierungen_und_Ausnahmeregelungen\" title=\"Anwendbare Verhaltensregulierungen und Ausnahmeregelungen\">Anwendbare Verhaltensregulierungen und Ausnahmeregelungen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Vergleich_mit_anderen_Finanzinstrumentengeschaften_in_Japan\" title=\"Vergleich mit anderen Finanzinstrumentengesch\u00e4ften in Japan\">Vergleich mit anderen Finanzinstrumentengesch\u00e4ften in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Unterschiede_zum_Typ-II-Finanzinstrumentengeschaft_in_Japan\" title=\"Unterschiede zum Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft in Japan\">Unterschiede zum Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-18\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Vergleich_mit_dem_Sondergeschaft_fur_auslandische_Investoren_in_Japan\" title=\"Vergleich mit dem Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren in Japan\">Vergleich mit dem Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-19\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Verwaltungsmasnahmen_und_Strafen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen unter japanischem Recht\">Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-20\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/qii-tokurei-gyoumu-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Hauptmerkmale_des_Sondergeschafts_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Hauptmerkmale des Sondergesch\u00e4fts nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das herausragendste Merkmal des Sondergesch\u00e4fts f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan ist, dass es nicht einer &#8220;Registrierung&#8221;, wie sie normalerweise f\u00fcr das Finanzproduktgesch\u00e4ft erforderlich ist, bedarf, sondern dass eine &#8220;Anzeige&#8221; ausreicht, um das Gesch\u00e4ft zu beginnen. Diese Vereinfachung des Verfahrens bietet den Vorteil, dass Unternehmen in relativ kurzer Zeit Fonds auflegen und mit deren Verwaltung beginnen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um in den Genuss dieses Systems zu kommen, ist die Zielgruppe der Investoren streng begrenzt. Konkret wird gefordert, dass nur &#8220;qualifizierte institutionelle Anleger&#8221; und &#8220;Investoren, die Ziel des Sondergesch\u00e4fts sind&#8221;, als Gegenparteien in Frage kommen. Dar\u00fcber hinaus ist der Umfang des Sondergesch\u00e4fts auf das &#8220;Eigenmarketing&#8221; und die &#8220;Eigenverwaltung&#8221; von kollektiven Anlageprogrammen beschr\u00e4nkt, und die allgemeine &#8220;Werbung&#8221; (\u00f6ffentliche Angebote) ist grunds\u00e4tzlich nicht enthalten. Diese Begrenzung des Gesch\u00e4ftsumfangs ist eine wichtige Einschr\u00e4nkung, die im Austausch f\u00fcr weniger Regulierung auferlegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren werden den Anzeigenden des Sondergesch\u00e4fts auch nach der Anzeige fortlaufende Pflichten auferlegt. Dazu geh\u00f6ren die Einreichung eines Gesch\u00e4ftsberichts f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr und die \u00f6ffentliche Einsichtnahme in Erkl\u00e4rungsdokumente. Dies bedeutet, dass selbst ein Anzeigesystem unter einer gewissen Aufsicht der Beh\u00f6rden steht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die rechtliche Natur als &#8220;Anzeige&#8221; statt &#8220;Registrierung&#8221; bedeutet, dass die Tiefe der administrativen Pr\u00fcfung unterschiedlich ist. W\u00e4hrend die Registrierung eine materielle Pr\u00fcfung erfordert, die Zeit und strenge Anforderungen mit sich bringt, ist die Anzeige haupts\u00e4chlich eine formale Pr\u00fcfung, die schnell abgewickelt werden kann. Dieser Unterschied bietet insbesondere f\u00fcr Unternehmen wie Venture-Capital (VC) oder Private-Equity (PE)-Fonds, die eine schnelle Kapitalbeschaffung und Investitionsdurchf\u00fchrung ben\u00f6tigen, einen sehr gro\u00dfen Vorteil in Bezug auf Zeit und Kosten. Die M\u00f6glichkeit eines schnellen Markteintritts verhindert den Verlust von Investitionsm\u00f6glichkeiten und f\u00f6rdert letztlich den Kapitalfluss in der gesamten Wirtschaft. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die hohen Kosten f\u00fcr Fachleute und den Aufbau eines internen Kontrollsystems, die mit der Registrierung verbunden sind, gesenkt werden, was die H\u00fcrden f\u00fcr kleine Fonds und neue Marktteilnehmer senkt. Von diesem System wird erwartet, dass es den Eintritt einer Vielzahl von Akteuren in den japanischen Finanzmarkt f\u00f6rdert und insbesondere die Bereitstellung von Risikokapital f\u00fcr aufstrebende Industrien beschleunigt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_und_Geschaftsumfang_von_Sondergeschaften_fur_qualifizierte_institutionelle_Anleger_in_Japan\"><\/span>Definition und Gesch\u00e4ftsumfang von Sondergesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Finanztransaktionsverhalten_das_Ziel_von_Eigenwerbung_und_Eigenverwaltung_ist\"><\/span>Finanztransaktionsverhalten, das Ziel von Eigenwerbung und Eigenverwaltung ist<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Finanztransaktionsaktivit\u00e4ten, die als qualifizierte institutionelle Anlegergesch\u00e4fte durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, umfassen haupts\u00e4chlich &#8220;Eigenwerbung und Eigenprivatplatzierung&#8221; sowie &#8220;Eigenverwaltung&#8221; in Bezug auf &#8220;Anteile an kollektiven Anlageschemata&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Anteile an kollektiven Anlageschemata&#8221; beziehen sich auf Rechte, die mit der Struktur verbunden sind, bei der Investoren Geldmittel einbringen und diese Geldmittel f\u00fcr Gesch\u00e4fte oder Investitionen verwendet werden, um die Ertr\u00e4ge an die Investoren zu verteilen. Diese fallen unter die &#8220;angenommenen Wertpapiere&#8221; (Wertpapiere des zweiten Absatzes) nach dem japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz und sind auch Teil der Finanzprodukte, die von Typ-II-Finanzinstrumentenfirmen gehandhabt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Eigenprivatplatzierung&#8221; bezieht sich auf die Handlung, bei der ein Unternehmen selbst Anteile an kollektiven Anlageschemata an eine bestimmte kleine Anzahl von Personen zur \u00dcbernahme anbietet, und &#8220;Eigenverwaltung&#8221; bezieht sich auf die Handlung, bei der das eingezahlte Verm\u00f6gen selbst verwaltet wird. Insbesondere bei der &#8220;Eigenverwaltung&#8221; wird die besondere Ausnahmeaktivit\u00e4t relevant, wenn mehr als 50% des eingezahlten Verm\u00f6gens in Wertpapiere oder Rechte im Zusammenhang mit Derivatgesch\u00e4ften investiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese besondere Ausnahmeaktivit\u00e4t erm\u00f6glicht es, die Bildung und Verwaltung von Fonds konsistent durchzuf\u00fchren, aber sie ist auf &#8220;Anteile an kollektiven Anlageschemata&#8221; beschr\u00e4nkt. Zum Beispiel sind &#8220;Handel mit Treuhandnutzungsrechten&#8221;, die zum Gesch\u00e4ftsbereich von Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ften geh\u00f6ren, grunds\u00e4tzlich nicht Gegenstand dieser besonderen Ausnahmeaktivit\u00e4t. Diese Begrenzung des Gesch\u00e4ftsbereichs deutet darauf hin, dass die besondere Ausnahmeaktivit\u00e4t speziell auf die Form der kollektiven Anlage &#8220;Fonds&#8221; spezialisiert ist. Au\u00dferdem zeigt die Bedingung &#8220;haupts\u00e4chlich in Wertpapiere etc. investieren&#8221;, dass sie dazu dient, die Grenze zu den regulierten Gesch\u00e4ften des Investmentmanagements zu kl\u00e4ren. Es wird angedeutet, dass Immobilientreuhandnutzungsrechte nicht als &#8220;Immobilienfonds&#8221; gelten und dass die Bildung von Immobilienfonds h\u00f6here H\u00fcrden hat. Durch die Begrenzung des Gesch\u00e4ftsbereichs wird erwartet, dass die Aufsichtslast der Regulierungsbeh\u00f6rden verringert und die Kapitalbeschaffung in bestimmten Bereichen (insbesondere bei Venture-Investitionen) gef\u00f6rdert wird. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnte es sein, dass Bereiche, die wie Immobilienaktivit\u00e4ten eine Koordination mit anderen gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel dem Immobilienmaklergesetz) erfordern, durch eine strengere Registrierungspflicht komplizierte regulatorische \u00dcberschneidungen vermeiden. Diese begrenzte Reichweite zeigt die Haltung der japanischen Finanzregulierung, auf spezifische Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die Konsistenz des gesamten Regulierungssystems zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Umfang_und_Beschrankungen_von_Sondergeschaften\"><\/span>Umfang und Beschr\u00e4nkungen von Sondergesch\u00e4ften<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie ein Fondsgesch\u00e4ft betreiben, das \u00fcber den Rahmen der Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger hinausgeht, beispielsweise wenn Sie eine &#8220;Emission&#8221; an eine unbestimmte Anzahl von Anlegern richten, ist eine separate Registrierung als Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft erforderlich. Wenn das Hauptgesch\u00e4ft in die Anlage in Wertpapiere oder Derivatgesch\u00e4fte investiert, ist eine Registrierung als Investmentmanagementgesch\u00e4ft notwendig. \u00dcberschreitet man die regulatorischen Grenzen, entstehen strengere Registrierungspflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus unterliegen diese Sondergesch\u00e4fte der &#8220;Zweistufigen Regulierung&#8221; (Fonds-of-Funds-Regulierung). Wenn ein kollektives Anlageschema Investitionen von einem anderen kollektiven Anlageschema erh\u00e4lt, kann es sein, dass es die Anforderungen f\u00fcr Sondergesch\u00e4fte nicht erf\u00fcllt, je nachdem, wer die Investoren sind. Konkret bedeutet dies, dass Investitionen von Fonds, bei denen Nicht-qualifizierte institutionelle Anleger Wertpapiere von einer Special Purpose Company (SPC) erwerben oder stille Gesellschafter eines stille Gesellschaftsvertrags werden, grunds\u00e4tzlich nicht die Anforderungen f\u00fcr Sondergesch\u00e4fte erf\u00fcllen. Dies dient dazu, die Nutzung von Sondergesch\u00e4ften als Schlupfloch zu verhindern, um effektiv Kapital von allgemeinen Anlegern zu sammeln. Diese Regulierung kann als Ausdruck des &#8220;Substanzprinzips&#8221; interpretiert werden, das darauf abzielt, Schemata auszuschlie\u00dfen, die formal die Anforderungen f\u00fcr Sondergesch\u00e4fte erf\u00fcllen, aber in der Realit\u00e4t ein h\u00f6heres Schutzniveau f\u00fcr allgemeine Anleger erfordern.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt jedoch Ausnahmen f\u00fcr bestimmte Partnerschaftsvertr\u00e4ge wie Investmentfonds mit beschr\u00e4nkter Haftung (LPS) oder Limited Liability Partnerships (LLP), bei denen eine zweistufige Struktur erlaubt ist, wenn bestimmte Bedingungen erf\u00fcllt sind, wie zum Beispiel, dass die Gesamtzahl der nicht-qualifizierten institutionellen Anleger in den oberen und unteren Fonds zusammen weniger als 49 betr\u00e4gt. Die Regulierungsbeh\u00f6rden legen Wert darauf, nicht nur die offizielle rechtliche Form zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch auf die endg\u00fcltigen Geldgeber und das Risiko zu achten. Dadurch soll verhindert werden, dass Sondergesch\u00e4fte missbraucht werden und schutzbed\u00fcrftige Anleger ungerechtfertigten Risiken ausgesetzt werden. Dies deutet darauf hin, dass Fondsbildner nicht nur die rechtliche Form, sondern auch den Geldfluss und die endg\u00fcltige Anlegerschicht stets im Auge behalten und eine substantielle Einhaltung der Vorschriften gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zielinvestoren_und_deren_Anforderungen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Zielinvestoren und deren Anforderungen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_und_konkrete_Beispiele_fur_qualifizierte_institutionelle_Anleger_in_Japan\"><\/span>Definition und konkrete Beispiele f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger richten sich grunds\u00e4tzlich an &#8220;qualifizierte institutionelle Anleger&#8221; und &#8220;Anleger, die Ziel von Sondergesch\u00e4ften sind&#8221;. Ein &#8220;qualifizierter institutioneller Anleger&#8221; im Sinne des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes ist ein institutioneller Anleger, der \u00fcber spezialisiertes Wissen, Erfahrung und eine finanzielle Basis im Bereich der Investitionen verf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkrete Beispiele f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger sind:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Typ-1-Finanzinstrumentengesch\u00e4ftsbetreiber (Wertpapierfirmen)<\/li>\n\n\n\n<li>Investmentmanagement-Unternehmen<\/li>\n\n\n\n<li>Investmentgesellschaften<\/li>\n\n\n\n<li>Banken, Versicherungsgesellschaften, Kreditgenossenschaften<\/li>\n\n\n\n<li>Investment Limited Partnerships (LPS) mit einem Reinverm\u00f6gen von \u00fcber 500 Millionen Yen<\/li>\n\n\n\n<li>Personen oder Unternehmen, die einen Wertpapierbestand von \u00fcber 1 Milliarde Yen besitzen, seit \u00fcber einem Jahr ein Wertpapierkonto haben und eine Meldung beim Leiter der japanischen Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde eingereicht haben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Qualifizierte institutionelle Anleger werden aufgrund ihrer Fachkenntnisse als f\u00e4hig angesehen, mit einem geringeren Ma\u00df an regulatorischem Schutz auszukommen als allgemeine Investoren. Die Definition eines qualifizierten institutionellen Anlegers ist detailliert und streng, weil angenommen wird, dass sie in der Lage sind, die Risiken im Zusammenhang mit Finanztransaktionen selbst zu bewerten und Investitionsentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Auf dieser Annahme basierend kann der Staat Registrierungspflichten erlassen und Teile der Informationspflichten sowie Verhaltensregulierungen lockern. Die Anerkennung als &#8220;Profi&#8221; reduziert die \u00dcberwachungslast der Regulierungsbeh\u00f6rden und tr\u00e4gt zur Steigerung der Markteffizienz bei. W\u00e4re die Definition eines &#8220;Profis&#8221; unklar, k\u00f6nnte dies das Risiko von Missbrauch der Sondergesch\u00e4fte und eines Mangels an Investorenschutz erh\u00f6hen. Die Definition eines &#8220;Profis&#8221; ist \u00e4u\u00dferst wichtig, um die Verantwortung f\u00fcr das Eingehen von Risiken auf den Finanzm\u00e4rkten klarzustellen und die Effizienz der Regulierung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Umfang_und_Uberprufungsmethoden_fur_spezielle_Geschaftsinvestoren_Professionelle_Investoren_etc_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Umfang und \u00dcberpr\u00fcfungsmethoden f\u00fcr spezielle Gesch\u00e4ftsinvestoren (Professionelle Investoren etc.) unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Kategorie der &#8220;speziellen Gesch\u00e4ftsinvestoren&#8221;, die nicht zu den qualifizierten institutionellen Anlegern geh\u00f6ren, aber dennoch f\u00fcr spezielle Gesch\u00e4fte in Frage kommen, ist auf bestimmte Personen beschr\u00e4nkt, von denen angenommen wird, dass sie \u00fcber die F\u00e4higkeit zur Investitionsentscheidung verf\u00fcgen. Zu dieser Kategorie z\u00e4hlen Staaten, lokale \u00f6ffentliche K\u00f6rperschaften, b\u00f6rsennotierte Unternehmen oder Einzelpersonen, die bestimmte Anforderungen erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anforderungen f\u00fcr Einzelinvestoren umfassen mindestens eines der folgenden Kriterien:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Es wird erwartet, dass der Investor finanzielle Anlageg\u00fcter von mindestens 100 Millionen Yen besitzt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Investor hat ein Wertpapierkonto, das seit mehr als einem Jahr besteht.<\/li>\n\n\n\n<li>Basierend auf der Handelssituation und anderen Umst\u00e4nden wird vern\u00fcnftigerweise angenommen, dass der Investor sowohl ein Nettoverm\u00f6gen als auch finanzielle Anlageg\u00fcter von jeweils mindestens 300 Millionen Yen besitzt und \u00fcber mindestens ein Jahr Handelserfahrung verf\u00fcgt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Insbesondere f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Verm\u00f6gensanforderungen wird eine vern\u00fcnftige Beurteilung basierend auf der Handelssituation und anderen Umst\u00e4nden verlangt. In der Praxis ist es \u00fcblich, dass Wertpapierfirmen die Vorlage von Dokumenten wie Handelsbilanzberichten verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Spezielle Gesch\u00e4ftsinvestoren werden als &#8220;Semi-Profis&#8221; eingestuft, die zwar nicht so qualifiziert sind wie qualifizierte institutionelle Anleger, aber dennoch \u00fcber eine gewisse Investitionsentscheidungsf\u00e4higkeit und Verm\u00f6gensgr\u00f6\u00dfe verf\u00fcgen. Die \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Eignung ist eine wichtige Pflicht des Anmelders. Vers\u00e4umt der Anmelder diese \u00dcberpr\u00fcfung, kann dies zu Verwaltungsstrafen f\u00fchren, weshalb eine strenge Vorgehensweise erforderlich ist. Insbesondere bei Einzelinvestoren ist der Nachweis der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse aufgrund der Privatsph\u00e4re eine hohe psychologische H\u00fcrde. Diese \u00dcberpr\u00fcfungspflicht ist eine wichtige Sicherheit daf\u00fcr, dass das spezielle Gesch\u00e4ft den Charakter eines &#8220;Fonds f\u00fcr eine kleine Anzahl von Profis&#8221; beibeh\u00e4lt. Die strenge \u00dcberpr\u00fcfungspflicht begrenzt die Nutzung des speziellen Gesch\u00e4fts auf echte Profis und verhindert unregistrierte Werbung an allgemeine Investoren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese praktische H\u00fcrde die Nutzung des speziellen Gesch\u00e4fts teilweise einschr\u00e4nken k\u00f6nnte. Es wird angedeutet, dass der Anmelder nicht nur eine Erkl\u00e4rungspflicht gegen\u00fcber den Investoren hat, sondern auch deren Eignung streng \u00fcberpr\u00fcfen und ein System zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen etablieren muss.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Hinweise_zu_Beschrankungen_der_Investorenanzahl_und_zur_Zwei-Ebenen-Regulierung_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Hinweise zu Beschr\u00e4nkungen der Investorenanzahl und zur Zwei-Ebenen-Regulierung unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger gibt es strenge Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Anzahl der Anleger, die nicht qualifizierte institutionelle Anleger sind; diese darf 49 Personen nicht \u00fcberschreiten. Obwohl f\u00fcr die Anzahl der qualifizierten institutionellen Anleger keine klare Obergrenze festgelegt ist, kann die Gesamtzahl der Rechteinhaber eines kollektiven Anlageschemas auf 499 Personen beschr\u00e4nkt sein, was dem Bereich der Privatplatzierung entspricht. Dies bedeutet, dass selbst wenn ein neuer Fonds aufgelegt wird, keine neuen Anleger, die nicht qualifizierte institutionelle Anleger sind, \u00fcber die Zahl von 49 hinaus geworben werden k\u00f6nnen, wenn der Betreiber und das Anlageziel identisch sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren kann durch die oben genannte Zwei-Ebenen-Regulierung (Fonds-of-Funds-Regulierung) die Anwendung von Sondergesch\u00e4ften ausgeschlossen werden, wenn ein Fonds Beitr\u00e4ge von einem anderen Fonds erh\u00e4lt und die Investoren des untergeordneten Fonds keine qualifizierten institutionellen Anleger sind. Dies ist eine Ma\u00dfnahme, um zu verhindern, dass eine Vielzahl von allgemeinen Investoren indirekt in einen Fonds investiert und somit regulatorische Schlupfl\u00f6cher geschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine Zwei-Ebenen-Struktur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, wie zum Beispiel, wenn die Gesamtzahl der nicht qualifizierten institutionellen Anleger von Mutter- und Tochterfonds zusammen 49 Personen nicht \u00fcberschreitet, insbesondere bei bestimmten Partnerschaftsvertr\u00e4gen wie Investmentgesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung (LPS) oder Limited Liability Partnerships (LLP).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschr\u00e4nkung auf 49 Personen ist ein zentrales Erfordernis, damit die Sondergesch\u00e4fte nicht von ihrer Natur als Fonds f\u00fcr eine kleine Anzahl professioneller Anleger abweichen. Diese Beschr\u00e4nkung zielt darauf ab, eine klare Unterscheidung von der &#8220;Werbung&#8221; von Kapital von einer unbestimmten Vielzahl allgemeiner Investoren zu treffen und gew\u00e4hrleistet, dass es sich um eine echte Privatplatzierung handelt. Die Zwei-Ebenen-Regulierung dient dazu, Schemata zu verhindern, die die direkte Beschr\u00e4nkung der Anlegeranzahl umgehen und somit effektiv Kapital von allgemeinen Investoren sammeln (Regulierungsumgehung). Die Beschr\u00e4nkung der Anlegeranzahl und die Zwei-Ebenen-Regulierung haben die Wirkung, zu verhindern, dass die Sondergesch\u00e4fte von ihrem urspr\u00fcnglichen Zweck (Erleichterung von Fonds f\u00fcr professionelle Anleger) abweichen und durch das Netz des Anlegerschutzes schl\u00fcpfen. Dadurch wird die Vertrauensw\u00fcrdigkeit des Systems aufrechterhalten. F\u00fcr Fondsinitiatoren bedeutet dies, dass sie nicht nur die direkte Anzahl der Investoren, sondern auch die letztendlichen Investorenschichten, die die Kapitalquelle des Fonds darstellen, sorgf\u00e4ltig auf Eignung und Anzahl \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen, was auf die Komplexit\u00e4t der Compliance in komplizierten Fondsstrukturen hinweist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Meldesystem_und_Verfahren_in_Japan\"><\/span>Meldesystem und Verfahren in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anforderungen_und_erforderliche_Dokumente_fur_neue_Meldungen\"><\/span>Anforderungen und erforderliche Dokumente f\u00fcr neue Meldungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wer beabsichtigt, Gesch\u00e4fte als qualifizierter institutioneller Anleger oder \u00e4hnliche spezielle Dienstleistungen in Japan zu betreiben, muss vor Beginn der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit eine Meldung beim Premierminister des Kabinetts (dessen Befugnisse an den Leiter des Finanzamtes delegiert sind, das f\u00fcr das Hauptgesch\u00e4ftsb\u00fcro oder B\u00fcro zust\u00e4ndig ist) einreichen. Diese Meldung unterscheidet sich von der \u00fcblichen &#8220;Registrierung&#8221; f\u00fcr Finanzprodukttransaktionsgesch\u00e4fte und gilt als ein relativ einfaches Verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Meldeinhalten geh\u00f6ren der Firmenname des Unternehmens, die H\u00f6he des Kapitals (im Falle einer juristischen Person), die Namen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, die Namen wichtiger Angestellter und die Art der Gesch\u00e4fte, die durchgef\u00fchrt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer neuen Meldung m\u00fcssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Meldungsformular f\u00fcr Gesch\u00e4fte als qualifizierter institutioneller Anleger etc. (Formular Nr. 20)<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Versicherung (das Formular variiert, je nachdem, ob der Meldende eine juristische Person oder eine Einzelperson ist)<\/li>\n\n\n\n<li>Lebensl\u00e4ufe der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und wichtigen Angestellten<\/li>\n\n\n\n<li>Auszug aus dem Einwohnermeldeamt (im Falle einer juristischen Person ein Handelsregisterauszug)<\/li>\n\n\n\n<li>Bescheinigung einer Beh\u00f6rde, dass keine Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Registrierungsverweigerung vorliegen<\/li>\n\n\n\n<li>Satzung<\/li>\n\n\n\n<li>Handelsregisterauszug<\/li>\n\n\n\n<li>Die letzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Erkl\u00e4rung, die eingereicht werden muss, wenn alle qualifizierten institutionellen Anleger Investmentgesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung sind<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Bescheinigung \u00fcber die Gesamtsumme der Einlagen von eng verbundenen Personen und sachkundigen Anlegern<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Einreichung erfolgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber das von der Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde bereitgestellte elektronische Antrags- und Meldesystem, wobei die Formulare im Excel-Format und die Anh\u00e4nge im PDF-Format eingereicht werden. Wenn eine Einreichung in Papierform unvermeidlich ist, wird ein Original und eine Kopie beim Finanzamt oder Finanzb\u00fcro eingereicht, das f\u00fcr das Hauptgesch\u00e4ftsb\u00fcro oder B\u00fcro zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftstreibende (ausl\u00e4ndische juristische Personen oder Einzelpersonen mit Wohnsitz im Ausland), die keine Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandorte in Japan haben, ist die Kanto Local Finance Bureau Securities Supervision Division 3 die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Einreichung der Meldung. Dies ist ein wichtiger Punkt, der darauf hinweist, dass auch ohne inl\u00e4ndische Basis eine Meldung f\u00fcr diese speziellen Gesch\u00e4fte m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Meldung ist au\u00dferdem eine Registrierungs- und Lizenzsteuer in H\u00f6he von 150.000 Yen zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Meldung unterliegt grunds\u00e4tzlich einer &#8220;formalen Pr\u00fcfung&#8221; nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, und es ist keine materielle Pr\u00fcfung vorgesehen. Dennoch wird in der Praxis eine strenge \u00dcberpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt, insbesondere in Bezug auf die Lebensl\u00e4ufe der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und wichtigen Angestellten, die Versicherungen und die \u00dcberpr\u00fcfung der Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Registrierungsverweigerung. Insbesondere die Versicherung, dass keine Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Registrierungsverweigerung vorliegen (z.B. kein Gesch\u00e4ftssitz im Inland, unzureichendes Kapital, unzureichende personelle Struktur), ist von Bedeutung. Dies zeigt, dass selbst bei einer formalen Meldung die Eignung des Unternehmens bis zu einem gewissen Grad gew\u00e4hrleistet werden soll. Die L\u00fccke zwischen dem Prinzip der formalen Pr\u00fcfung und der strengen Praxis kann als Ergebnis der Suche nach einem Gleichgewicht interpretiert werden, das einerseits schnelle Verfahren garantiert und andererseits den Eintritt ungeeigneter Gesch\u00e4ftstreibender verhindert. Falsche Meldungen oder M\u00e4ngel in den Anlagen k\u00f6nnen zu Verwaltungsma\u00dfnahmen oder Strafen f\u00fchren, was darauf hindeutet, dass die meldenden Unternehmen nicht nur die Unterlagen zusammenstellen, sondern auch die Richtigkeit der Angaben und die Erf\u00fcllung der Anforderungen gr\u00fcndlich \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen. Daher ist die Unterst\u00fctzung durch Fachleute in vielen F\u00e4llen unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Fortlaufende_Pflichten_Einreichung_von_Geschaftsberichten_und_offentliche_Einsichtnahme_in_Japan\"><\/span>Fortlaufende Pflichten: Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten und \u00f6ffentliche Einsichtnahme in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach der Anmeldung haben Antragsteller f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan fortlaufende Pflichten. Eine der wichtigsten ist die Erstellung und Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Die Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten erfolgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber das integrierte Unterst\u00fctzungssystem f\u00fcr Finanzdienstleistungen (integriertes System). Bei der Nutzung dieses Systems wird die Verwendung eines PCs mit japanischer Betriebssystemversion und Excel-Format empfohlen, da Eingaben von einem nicht-japanischen Betriebssystem m\u00f6glicherweise nicht akzeptiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Informationen der Erstanmeldung m\u00fcssen die Antragsteller jedes Gesch\u00e4ftsjahr ein Erkl\u00e4rungsdokument erstellen und dieses innerhalb von vier Monaten nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme bereitstellen. Dieses Erkl\u00e4rungsdokument kann durch eine Kopie des Gesch\u00e4ftsberichts ersetzt werden. Die \u00f6ffentliche Einsichtnahme kann durch Bereitstellung in der Hauptgesch\u00e4ftsstelle oder dem B\u00fcro des Unternehmens sowie in allen Gesch\u00e4ftsstellen und B\u00fcros, in denen die Sondergesch\u00e4fte durchgef\u00fchrt werden, oder durch Ver\u00f6ffentlichung auf der eigenen Website erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten und die Pflicht zur \u00f6ffentlichen Einsichtnahme sind wichtige Mittel zur kontinuierlichen \u00dcberwachung der Integrit\u00e4t der Antragsteller nach der Anmeldung. Dadurch kann die Beh\u00f6rde die finanzielle Situation und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Antragsteller verstehen und bei Problemen fr\u00fchzeitig administrative Ma\u00dfnahmen (wie Gesch\u00e4ftsverbesserungsanweisungen oder Gesch\u00e4ftseinstellungsanordnungen) ergreifen. Die Verpflichtung zur Nutzung des integrierten Systems zeigt deutlich das Bestreben, die Digitalisierung zur Steigerung der Effizienz der Regulierungsbeh\u00f6rden und zur Verst\u00e4rkung der Datenerfassung voranzutreiben. Die fortlaufende Berichtspflicht tr\u00e4gt dazu bei, das Compliance-System der Antragsteller aufrechtzuerhalten und die Transparenz gegen\u00fcber den Investoren zu erh\u00f6hen. Die Digitalisierung f\u00fchrt zu einer effizienteren Berichterstattung und verbesserten Datenanalysef\u00e4higkeiten, was eine schnellere und genauere \u00dcberwachung erm\u00f6glicht. Daher m\u00fcssen die Antragsteller nicht nur zum Zeitpunkt der Anmeldung, sondern auch w\u00e4hrend ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit kontinuierlich die Einhaltung der Gesetze und die Offenlegung von Informationen aufrechterhalten, wobei insbesondere die Anpassung an digitale Systeme unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verfahren_fur_Anderungs-_und_Aufhebungsanzeigen_in_Japan\"><\/span>Verfahren f\u00fcr \u00c4nderungs- und Aufhebungsanzeigen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn sich die Inhalte einer Anzeige \u00e4ndern, m\u00fcssen qualifizierte institutionelle Anleger in Japan oder spezielle Gesch\u00e4ftsanzeiger unverz\u00fcglich eine \u00c4nderungsanzeige einreichen. Dies gilt f\u00fcr F\u00e4lle wie die \u00c4nderung des Firmennamens oder der F\u00fchrungskr\u00e4fte, den Umzug von Gesch\u00e4ftsstellen und andere \u00c4nderungen der Anzeigepunkte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer Unterbrechung, Wiederaufnahme, Aufhebung, Aufl\u00f6sung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit oder wenn die Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts erheblich erschwert wird, sowie bei Verst\u00f6\u00dfen gegen gesetzliche Vorschriften, besteht die Pflicht, entsprechende Anzeigen ohne Verz\u00f6gerung einzureichen. Diese Anzeigen werden grunds\u00e4tzlich auch \u00fcber das elektronische Antrags- und Anzeigesystem der japanischen Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde eingereicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflicht zur Anzeige von \u00c4nderungen und Aufhebungen ist unerl\u00e4sslich, damit die Beh\u00f6rden stets \u00fcber den neuesten Stand der Unternehmen informiert sind und die Integrit\u00e4t des Marktes aufrechterhalten k\u00f6nnen. Insbesondere Anzeigen \u00fcber Schwierigkeiten bei der Gesch\u00e4ftsfortf\u00fchrung oder \u00fcber Rechtsverst\u00f6\u00dfe dienen als Ausl\u00f6ser daf\u00fcr, dass die Beh\u00f6rden aus Investorenschutzgr\u00fcnden schnell reagieren k\u00f6nnen. Dadurch wird verhindert, dass problematische Unternehmen weiterhin am Markt bleiben und der Schaden f\u00fcr Investoren begrenzt wird. Die Anzeigepflicht f\u00f6rdert die Selbstregulierung der Unternehmen und steigert das Vertrauen in den gesamten Markt. Nachl\u00e4ssigkeit oder falsche Anzeigen k\u00f6nnen zu beh\u00f6rdlichen Sanktionen f\u00fchren, daher sind Unternehmen stets gefordert, korrekte Informationen bereitzustellen. Es l\u00e4sst sich sagen, dass die Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde durch das Anzeigesystem ihre F\u00e4higkeit st\u00e4rkt, die Marktdynamik in Echtzeit zu erfassen und bei Bedarf einzugreifen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Organisationsstruktur_und_Verhaltensregulierung_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Organisationsstruktur und Verhaltensregulierung unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Notwendige_personelle_Zusammensetzung_und_internes_Management_fur_die_Geschaftsausfuhrung\"><\/span>Notwendige personelle Zusammensetzung und internes Management f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsausf\u00fchrung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Obwohl das Gesch\u00e4ft mit qualifizierten institutionellen Anlegern und \u00e4hnlichen Ausnahmen auf einem &#8220;Anmeldesystem&#8221; basiert, ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung dieser Gesch\u00e4fte eine angemessene personelle Zusammensetzung und ein internes Management unerl\u00e4sslich. Diejenigen, die das Gesch\u00e4ft betreiben, m\u00fcssen F\u00fchrungskr\u00e4fte oder Angestellte mit ausreichendem Wissen und Erfahrung in Bezug auf das Gesch\u00e4ft sichern und eine angemessene Organisationsstruktur schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret wird von den Managern erwartet, dass sie aufgrund ihres Werdegangs und ihrer F\u00e4higkeiten \u00fcber die notwendigen Qualifikationen verf\u00fcgen, um die Gesch\u00e4fte eines Finanzinstrumentenh\u00e4ndlers in Japan fair und pr\u00e4zise durchzuf\u00fchren. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die leitenden Angestellten, die sich mit dem Tagesgesch\u00e4ft befassen, die Inhalte der Managementperspektiven verstehen und umsetzen k\u00f6nnen, wie sie in den relevanten Vorschriften und Aufsichtsrichtlinien des japanischen Finanzinstrumenten- und B\u00f6rsengesetzes dargelegt sind, und \u00fcber ausreichendes Wissen und Erfahrung in Compliance und Risikomanagement verf\u00fcgen, das f\u00fcr die faire und genaue Durchf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts mit Finanzinstrumenten erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren ist es w\u00fcnschenswert, eine Compliance-Abteilung (oder einen Beauftragten) einzurichten, die unabh\u00e4ngig von der Vertriebsabteilung ist, und es ist wichtig, dass diese Person \u00fcber ausreichendes Wissen und Erfahrung verf\u00fcgt. Es sollte auch sichergestellt sein, dass Personal f\u00fcr die Erstellung, Verwaltung und Offenlegung von Buchhaltungsunterlagen und Berichten, Risikomanagement, EDV-Systemverwaltung, Handelsmanagement, Kundenmanagement, Werbepr\u00fcfung, Kundeninformationsmanagement, Beschwerde- und Problembehandlung sowie interne Audits vorhanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Da das Gesch\u00e4ft mit qualifizierten institutionellen Anlegern und \u00e4hnlichen Ausnahmen auf einem &#8220;Anmeldesystem&#8221; basiert, findet keine strenge Vorabpr\u00fcfung wie im normalen Gesch\u00e4ft mit Finanzinstrumenten statt, aber durch Aufsichtsrichtlinien werden dennoch im Wesentlichen gleichwertige interne Managementstrukturen und personelle Anforderungen gefordert. Dies ist eine Ma\u00dfnahme, um sicherzustellen, dass im Falle eines Problems der Anlegerschutz nicht beeintr\u00e4chtigt wird und eine nachtr\u00e4gliche Aufsicht m\u00f6glich ist. Insbesondere die Unabh\u00e4ngigkeit der Compliance-Abteilung und die Einrichtung eines Risikomanagementsystems sind unerl\u00e4sslich, um die Vertrauensw\u00fcrdigkeit als Finanzinstitution zu gew\u00e4hrleisten. Hinter der formalen Deregulierung (Anmeldesystem) steht die Aufrechterhaltung der Anforderungen an eine substanzielle Governance und Risikomanagement, um die Integrit\u00e4t des Marktes zu sichern. Dies reduziert das Risiko des Missbrauchs von Sondergesch\u00e4ften. Es wird angedeutet, dass es die Verantwortung der Betreiber ist, ein hohes Niveau an internem Management autonom zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, ohne sich von der scheinbaren Einfachheit der Verfahren t\u00e4uschen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Anwendbare_Verhaltensregulierungen_und_Ausnahmeregelungen\"><\/span>Anwendbare Verhaltensregulierungen und Ausnahmeregelungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Auch f\u00fcr Anmelder von Gesch\u00e4ften mit qualifizierten institutionellen Anlegern und \u00e4hnlichen Ausnahmen gelten grunds\u00e4tzlich die gleichen Verhaltensregulierungen wie f\u00fcr Finanzinstrumentenh\u00e4ndler. Dies ist der grundlegende Rahmen, um die Fairness und Transparenz der Gesch\u00e4fte zu gew\u00e4hrleisten und den Anlegerschutz zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei diesem Sondergesch\u00e4ft kann es jedoch vorkommen, dass einige Verhaltensregulierungen ausgesetzt werden, wenn der Kunde als &#8220;spezifischer Investor&#8221; gilt, abh\u00e4ngig von den Eigenschaften des Investors. Dies liegt daran, dass davon ausgegangen wird, dass professionelle Investoren ihre Anlageentscheidungen auf der Grundlage des Prinzips der Eigenverantwortung treffen. Beispielsweise k\u00f6nnen das Prinzip der Eignung oder Teile der Verpflichtung zur schriftlichen \u00dcbermittlung von Informationen von der Ausnahme betroffen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwendung von Verhaltensregulierungen und teilweisen Ausnahmen ist eine Konkretisierung des &#8220;Prinzips der Eignung&#8221;, das auf das Wissen, die Erfahrung und die finanzielle Situation des Investors abgestimmt ist. W\u00e4hrend allgemeine Investoren einen umfassenden Schutz ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen \u00fcberm\u00e4\u00dfige Regulierungen f\u00fcr professionelle Investoren ein Hindernis f\u00fcr das Gesch\u00e4ft darstellen, daher wird die Regulierung in einem vern\u00fcnftigen Rahmen gelockert. Dies zeigt die Haltung der Regulierungsbeh\u00f6rden, die ein Gleichgewicht zwischen Effizienz und Schutz anstreben. Die Flexibilit\u00e4t der Regulierung in Abh\u00e4ngigkeit von den Eigenschaften des Investors tr\u00e4gt dazu bei, die Effizienz des Marktes zu steigern und gleichzeitig den notwendigen Anlegerschutz aufrechtzuerhalten. Dadurch wird eine Marktumgebung geschaffen, die auf vielf\u00e4ltige finanzielle Bed\u00fcrfnisse reagieren kann. Es wird angedeutet, dass Fondsbildner den Umfang der auf jeden Investor anwendbaren Verhaltensregulierungen genau verstehen und angemessene Informationen und Reaktionen bereitstellen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_mit_anderen_Finanzinstrumentengeschaften_in_Japan\"><\/span>Vergleich mit anderen Finanzinstrumentengesch\u00e4ften in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Unterschiede_zum_Typ-II-Finanzinstrumentengeschaft_in_Japan\"><\/span>Unterschiede zum Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ft mit Ausnahmeregelungen f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger \u00fcberlappt sich teilweise mit dem Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft, weist jedoch in Bezug auf die rechtliche Natur, die Zielgesch\u00e4fte, Anlegerbeschr\u00e4nkungen und Anforderungen deutliche Unterschiede auf.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Vergleichskriterien<\/td><td>Gesch\u00e4ft mit Ausnahmeregelungen f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger<\/td><td>Typ-II-Finanzinstrumentengesch\u00e4ft<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtliche Form<\/td><td>Anzeige<\/td><td>Registrierung<\/td><\/tr><tr><td>Hauptgesch\u00e4ftsbereiche<\/td><td>Private Platzierung und Eigenverwaltung von kollektiven Anlageschemata<\/td><td>Kauf und Verkauf von Treuhandanteilen, Handhabung von Fondsplatzierungen und privaten Platzierungen, Eigenplatzierung von Wertpapieren der Kategorie zwei und weitere umfangreiche Gesch\u00e4fte<\/td><\/tr><tr><td>Zielanlegergruppe<\/td><td>Qualifizierte institutionelle Anleger und bis zu 49 spezielle Anleger<\/td><td>Allgemeine Anleger ebenfalls einbezogen<\/td><\/tr><tr><td>Beschr\u00e4nkung der Anlegerzahl<\/td><td>Maximal 49 nicht-qualifizierte institutionelle Anleger, insgesamt weniger als 499 Personen (im Rahmen privater Platzierungen)<\/td><td>Grunds\u00e4tzlich keine Beschr\u00e4nkung (jedoch weniger als 499 Personen bei privaten Platzierungen)<\/td><\/tr><tr><td>Mindestkapitalanforderungen<\/td><td>Keine expliziten Anforderungen (jedoch wird eine gewisse finanzielle Basis f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsdurchf\u00fchrung erwartet)<\/td><td>10 Millionen Yen<\/td><\/tr><tr><td>Anforderungen an inl\u00e4ndische Standorte<\/td><td>Auch ausl\u00e4ndische Anbieter k\u00f6nnen ohne inl\u00e4ndische Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandorte Anzeigen erstatten<\/td><td>Das Vorhandensein von Gesch\u00e4ftsstellen oder B\u00fcros im Inland ist erforderlich<\/td><\/tr><tr><td>Gr\u00fcndungszweck\/Hintergrund<\/td><td>Erleichterung der Bildung und Verwaltung von Fonds f\u00fcr Profis und Marktaktivierung<\/td><td>Investorenschutz und Sicherstellung der Integrit\u00e4t des Kapitalmarktes durch umfassende Regulierung von Finanzinstrumentengesch\u00e4ften<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Das japanische Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz legt je nach Art des Gesch\u00e4fts und der Risikobereitschaft der Zielanleger unterschiedliche Regulierungsebenen fest: Registrierung (Typ-II-Gesch\u00e4ft) und Anzeige (Gesch\u00e4ft mit Ausnahmeregelungen). Diese Abstufung bietet den Unternehmen Flexibilit\u00e4t, um das rechtliche Rahmenwerk zu w\u00e4hlen, das am besten zu ihrem Gesch\u00e4ftsmodell und ihren Zielkunden passt. Beispielsweise k\u00f6nnen Unternehmen, die eine breite Palette von Finanzprodukten f\u00fcr allgemeine Anleger anbieten, das Typ-II-Gesch\u00e4ft w\u00e4hlen, w\u00e4hrend Unternehmen, die sich auf die Bildung und Verwaltung von Fonds f\u00fcr professionelle Anleger spezialisieren, sich f\u00fcr das Gesch\u00e4ft mit Ausnahmeregelungen entscheiden k\u00f6nnen. Die Unterschiede in den Regulierungsebenen haben direkte Auswirkungen auf die Compliance-Kosten der Unternehmen und die Leichtigkeit des Markteintritts. Strengere Regulierungen bedeuten h\u00f6here Kosten und Eintrittsbarrieren, w\u00e4hrend lockerere Regulierungen niedrigere Kosten und einen einfacheren Markteintritt bedeuten. Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen nicht nur aufgrund der &#8220;leichteren Regulierung&#8221; w\u00e4hlen sollten, sondern auch die M\u00f6glichkeit der Gesch\u00e4ftserweiterung in der Zukunft und die Ver\u00e4nderungen in der Zielkundenbasis sorgf\u00e4ltig abw\u00e4gen m\u00fcssen, um zu entscheiden, welche Lizenz sie w\u00e4hlen sollten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_mit_dem_Sondergeschaft_fur_auslandische_Investoren_in_Japan\"><\/span>Vergleich mit dem Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Reform des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes im Jahr 2021 (Reiwa 3) f\u00fchrte das neue &#8220;Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.&#8221; ein, das zwar viele \u00c4hnlichkeiten mit dem Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc. aufweist, sich jedoch in Bezug auf den Zweck der Einrichtung und die spezifischen Anforderungen wesentlich unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Vergleichskriterien<\/td><td>Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger etc.<\/td><td>Sondergesch\u00e4ft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc.<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Zweck der Einrichtung<\/td><td>Vereinfachung der Bildung und Verwaltung von Fonds f\u00fcr Profis, Belebung des Marktes<\/td><td>Integration von ausl\u00e4ndischen Finanzinstitutionen und Kapital in den japanischen Markt, St\u00e4rkung der Funktion als &#8220;internationales Finanzzentrum&#8221;<\/td><\/tr><tr><td>Zielinvestoren<\/td><td>Mindestens ein qualifizierter institutioneller Anleger erforderlich, und die Anzahl der Anleger f\u00fcr das Sondergesch\u00e4ft ist auf weniger als 50 beschr\u00e4nkt<\/td><td>Haupts\u00e4chlich ausl\u00e4ndische K\u00f6rperschaften und im Ausland ans\u00e4ssige Einzelpersonen, keine obligatorische Beteiligung von qualifizierten institutionellen Anlegern, keine Begrenzung der Anlegerzahl. Der Anteil der Nichtans\u00e4ssigen muss mehr als die H\u00e4lfte des gesamten Fondskapitals betragen<\/td><\/tr><tr><td>Gesch\u00e4ftsumfang<\/td><td>Auf &#8220;Private Placements&#8221; beschr\u00e4nkt (H\u00f6chstzahl der Rechteinhaber 499, Zielanleger f\u00fcr das Sondergesch\u00e4ft weniger als 50)<\/td><td>&#8220;Fundraising&#8221; ist m\u00f6glich, und es k\u00f6nnen mehr als 499 Personen Anteile an einem kollektiven Anlageschema erwerben<\/td><\/tr><tr><td>Anforderungen an inl\u00e4ndische Standorte<\/td><td>Auch ausl\u00e4ndische Anbieter k\u00f6nnen ohne inl\u00e4ndische Niederlassung oder B\u00fcro eine Meldung vornehmen<\/td><td>Das Vorhandensein einer Gesch\u00e4ftsstelle oder eines B\u00fcros im Inland ist erforderlich, und virtuelle B\u00fcros sind grunds\u00e4tzlich nicht zul\u00e4ssig. Ausl\u00e4ndische K\u00f6rperschaften m\u00fcssen einen inl\u00e4ndischen Vertreter bestimmen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Die Einf\u00fchrung des Sondergesch\u00e4fts f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren etc. ist Teil einer nationalen Strategie, um Japans Attraktivit\u00e4t im Wettbewerb mit asiatischen Finanzzentren wie Singapur und Hongkong zu steigern. Die M\u00f6glichkeit des &#8220;Fundraisings&#8221; durch dieses System zielt darauf ab, die Kapitalbeschaffung von einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl ausl\u00e4ndischer Investoren zu erleichtern und den Zugang zum japanischen Kapitalmarkt zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verwaltungsmasnahmen_und_Strafen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ft mit qualifizierten institutionellen Anlegern in Japan basiert auf einem &#8220;Anzeige&#8221;-System, das im Vergleich zur &#8220;Registrierung&#8221; f\u00fcr gew\u00f6hnliche Finanzprodukttransaktionsgesch\u00e4fte vereinfachte Verfahren bietet. Dennoch werden bei Verst\u00f6\u00dfen gegen gesetzliche Vorschriften strenge Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen verh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterl\u00e4sst man die Einreichung verschiedener Anzeigen und Gesch\u00e4ftsberichte oder gibt falsche Anzeigen oder Berichte ab, wird man zum Ziel von Verwaltungsma\u00dfnahmen. Zu diesen Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren Anordnungen zur Gesch\u00e4ftsverbesserung sowie Anordnungen zur Gesch\u00e4ftseinstellung. Anordnungen zur Gesch\u00e4ftsverbesserung dienen dazu, Probleme im Gesch\u00e4ftsbetrieb zu korrigieren, w\u00e4hrend Anordnungen zur Gesch\u00e4ftseinstellung bei schwerwiegenden Gesetzesverst\u00f6\u00dfen oder wenn eine Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs schwierig ist, die Einstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren sind im japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz Strafen festgelegt, die bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Gesetze und Vorschriften zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen f\u00fchren k\u00f6nnen. Die japanische Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde ver\u00f6ffentlicht eine Liste von Anzeigepflichtigen, mit denen kein Kontakt hergestellt werden kann, und macht deutlich, dass, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Ver\u00f6ffentlichung kein Kontakt zustande kommt, nach Durchf\u00fchrung eines Verwaltungsverfahrens, wie einer Anh\u00f6rung, eine Gesch\u00e4ftseinstellung angeordnet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Da das Anzeigesystem im Vorfeld weniger Pr\u00fcfungen erfordert, sind nachtr\u00e4gliche \u00dcberwachung und strenge Ma\u00dfnahmen bei Verst\u00f6\u00dfen umso wichtiger. Die Existenz von Verwaltungsma\u00dfnahmen und Strafen wirkt als starke Abschreckung und f\u00f6rdert die kontinuierliche Einhaltung der Gesetze durch die Unternehmen. Insbesondere die Anordnung zur Gesch\u00e4ftseinstellung gegen\u00fcber nicht erreichbaren Unternehmen dient dazu, Scheinfirmen oder unangemessene Gesch\u00e4ftstreibende vom Markt zu entfernen und den Anlegerschutz effektiv zu gew\u00e4hrleisten. Eine strenge nachtr\u00e4gliche \u00dcberwachung tr\u00e4gt zur Aufrechterhaltung der Vertrauensw\u00fcrdigkeit der Sondergesch\u00e4fte bei und sichert letztlich die Integrit\u00e4t des gesamten japanischen Finanzmarktes. Unternehmen sind darauf hingewiesen, dass mit der Anzeige nicht alles erledigt ist, sondern dass sie die Verantwortung tragen, ein kontinuierliches Compliance-System aufrechtzuerhalten und eine Struktur zu schaffen, die eine schnelle Reaktion auf Kommunikation von den Beh\u00f6rden erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Unternehmen, die den Einsatz von Gesch\u00e4ften f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger in Japan in Betracht ziehen, m\u00fcssen die strengen Anforderungen und kontinuierlichen Verpflichtungen, die im Gegenzug f\u00fcr die Bequemlichkeit auferlegt werden, vollst\u00e4ndig verstehen und einhalten.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Strenge \u00dcberpr\u00fcfung der Zielinvestoren: Insbesondere bei individuellen qualifizierten Anlegern f\u00fcr Sondergesch\u00e4fte ist die strenge \u00dcberpr\u00fcfung der Eignung, wie die Anforderungen an Anlagefinanzverm\u00f6gen, eine wichtige praktische H\u00fcrde. Vers\u00e4umnisse k\u00f6nnen das Risiko von Verwaltungsma\u00dfnahmen nach sich ziehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Kontinuierliche Offenlegung von Informationen und Compliance: Die Einreichung von Gesch\u00e4ftsberichten f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, die \u00f6ffentliche Einsichtnahme in Erkl\u00e4rungsdokumente und verschiedene \u00c4nderungsanzeigen sind kontinuierliche Verpflichtungen nach der Anmeldung, die nicht vernachl\u00e4ssigt werden d\u00fcrfen. Diese dienen als wichtige Informationsquellen f\u00fcr die Aufsicht durch die Beh\u00f6rden und den Schutz der Anleger.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufbau eines internen Kontrollsystems: Die Einrichtung einer angemessenen personellen Zusammensetzung und Organisationsstruktur sowie eines Compliance- und Risikomanagementsystems ist unerl\u00e4sslich. Es ist wichtig zu verstehen, dass hinter dem formalen Anmeldeverfahren ein hohes Ma\u00df an internem Management gefordert wird, das von Finanzinstituten erwartet wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Umgang mit zweistufigen Regulierungen: Bei der Verwendung eines Fund-of-Funds-Ansatzes ist eine sorgf\u00e4ltige Gestaltung des Schemas und die Zusammenarbeit mit Rechtsexperten unerl\u00e4sslich, um nicht gegen komplexe zweistufige Regulierungen zu versto\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Spezifische Anforderungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen: Auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen ohne Gesch\u00e4fts- oder B\u00fcrostandorte in Japan ist eine Anmeldung bei der Kanto-Finanzbeh\u00f6rde erforderlich, und f\u00fcr Sondergesch\u00e4fte mit ausl\u00e4ndischen Anlegern ist eine inl\u00e4ndische Pr\u00e4senz notwendig. Es ist wichtig, eine angemessene Struktur zu etablieren.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Sondergesch\u00e4fte f\u00fcr qualifizierte institutionelle Anleger werden auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Bildung und des Betriebs von Fonds f\u00fcr professionelle Anleger auf dem japanischen Finanzmarkt spielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen in der Unterst\u00fctzung einer Vielzahl von in- und ausl\u00e4ndischen Mandanten im Bereich des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes. In unserer Kanzlei sind mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen t\u00e4tig, die in der Lage sind, die komplexen Anforderungen des japanischen Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetzes im Kontext internationaler Gesch\u00e4fte pr\u00e4zise zu erl\u00e4utern und praktische Ratschl\u00e4ge zu erteilen. Wir unterst\u00fctzen Ihr Unternehmen in Japan mit einem umfassenden System, um sicherzustellen, dass Ihre Gesch\u00e4fte reibungslos und in \u00dcbereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften voranschreiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das japanische Finanzinstrumente- und B\u00f6rsengesetz (Japan&#8217;s Financial Instruments and Exchange Act) verpflichtet grunds\u00e4tzlich jeden, der ein Finanzinstrumentengesch\u00e4ft betreibt, zur &#8220;Regi [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":71879,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[24,123],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71878"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71878"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71878\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71947,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71878\/revisions\/71947"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71879"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71878"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71878"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71878"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}