{"id":71886,"date":"2025-10-07T02:40:42","date_gmt":"2025-10-06T17:40:42","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71886"},"modified":"2025-10-11T23:02:17","modified_gmt":"2025-10-11T14:02:17","slug":"company-bankruptcy-procedure-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung des Insolvenzverfahrens im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Unternehmensf\u00fchrung kann manchmal ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten begegnen. Das japanische Rechtssystem bietet f\u00fcr solche Krisensituationen einen ausgefeilten rechtlichen Rahmen, der nicht nur auf das Scheitern eines Gesch\u00e4fts hinausl\u00e4uft, sondern eine geordnete L\u00f6sung anstrebt. Dieser Rahmen teilt sich in zwei strategische Richtungen: Die eine ist das &#8220;Liquidationsverfahren&#8221;, das darauf abzielt, das Verm\u00f6gen des Unternehmens zu ordnen und es gerecht unter den Gl\u00e4ubigern zu verteilen. Die andere ist das &#8220;Sanierungsverfahren&#8221;, das auf die Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts setzt und durch finanzielle und organisatorische Umstrukturierung eine Wiederbelebung anstrebt. Diese rechtlichen Verfahren k\u00f6nnen als strategische Werkzeuge betrachtet werden, die je nach Situation des Unternehmens ausgew\u00e4hlt werden sollten. F\u00fcr Aktion\u00e4re und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist es unerl\u00e4sslich, diese Optionen tiefgehend zu verstehen, um den Wert des Unternehmens in Krisenzeiten zu sch\u00fctzen, die Treuh\u00e4nderpflichten zu erf\u00fcllen und fundierte Entscheidungen zu treffen. In diesem Artikel werden wir die Hauptmerkmale, Unterschiede und die Behandlung von Sicherungsrechten der vier wichtigsten rechtlichen Verfahren im japanischen Insolvenzrecht \u2013 Konkurs, besondere Liquidation, zivilrechtliche Sanierung und Unternehmenssanierung \u2013 vergleichen und analysieren und dabei auch aktuelle Gerichtsentscheidungen einbeziehen, um ein umfassendes Bild aus fachlicher Sicht zu vermitteln.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Uberblick_uber_die_Insolvenzverfahren_in_Japan\" title=\"\u00dcberblick \u00fcber die Insolvenzverfahren in Japan\">\u00dcberblick \u00fcber die Insolvenzverfahren in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Liquidationsverfahren_im_japanischen_Insolvenzrecht_Die_Liquidation_des_Unternehmensvermogens\" title=\"Liquidationsverfahren im japanischen Insolvenzrecht: Die Liquidation des Unternehmensverm\u00f6gens\">Liquidationsverfahren im japanischen Insolvenzrecht: Die Liquidation des Unternehmensverm\u00f6gens<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Insolvenzverfahren_in_Japan\" title=\"Insolvenzverfahren in Japan\">Insolvenzverfahren in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Das_besondere_Liquidationsverfahren_nach_japanischem_Gesellschaftsrecht\" title=\"Das besondere Liquidationsverfahren nach japanischem Gesellschaftsrecht\">Das besondere Liquidationsverfahren nach japanischem Gesellschaftsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Vergleich_zwischen_Insolvenz_und_besonderer_Liquidation_in_Japan\" title=\"Vergleich zwischen Insolvenz und besonderer Liquidation in Japan\">Vergleich zwischen Insolvenz und besonderer Liquidation in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Sanierungsformige_Insolvenzverfahren_in_Japan_Ziel_ist_die_Unternehmenssanierung\" title=\"Sanierungsf\u00f6rmige Insolvenzverfahren in Japan: Ziel ist die Unternehmenssanierung\">Sanierungsf\u00f6rmige Insolvenzverfahren in Japan: Ziel ist die Unternehmenssanierung<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Das_Zivilrehabilitationsverfahren_unter_japanischem_Recht\" title=\"Das Zivilrehabilitationsverfahren unter japanischem Recht\">Das Zivilrehabilitationsverfahren unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Das_Unternehmenssanierungsverfahren_in_Japan\" title=\"Das Unternehmenssanierungsverfahren in Japan\">Das Unternehmenssanierungsverfahren in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Vergleich_zwischen_zivilrechtlicher_Sanierung_und_Unternehmenssanierung_in_Japan\" title=\"Vergleich zwischen zivilrechtlicher Sanierung und Unternehmenssanierung in Japan\">Vergleich zwischen zivilrechtlicher Sanierung und Unternehmenssanierung in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Die_Behandlung_von_Sicherungsrechten_in_japanischen_Insolvenzverfahren\" title=\"Die Behandlung von Sicherungsrechten in japanischen Insolvenzverfahren\">Die Behandlung von Sicherungsrechten in japanischen Insolvenzverfahren<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Aussonderungsrecht\" title=\"Aussonderungsrecht\">Aussonderungsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Sanierungssicherungsrecht\" title=\"Sanierungssicherungsrecht\">Sanierungssicherungsrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Vergleich_der_Behandlung_von_Sicherungsrechten_in_verschiedenen_Verfahren\" title=\"Vergleich der Behandlung von Sicherungsrechten in verschiedenen Verfahren\">Vergleich der Behandlung von Sicherungsrechten in verschiedenen Verfahren<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Einfuhrung_in_aktuelle_Gerichtsentscheidungen_unter_japanischem_Insolvenzrecht\" title=\"Einf\u00fchrung in aktuelle Gerichtsentscheidungen unter japanischem Insolvenzrecht\">Einf\u00fchrung in aktuelle Gerichtsentscheidungen unter japanischem Insolvenzrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-bankruptcy-procedure-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Uberblick_uber_die_Insolvenzverfahren_in_Japan\"><\/span>\u00dcberblick \u00fcber die Insolvenzverfahren in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Recht legt vier Hauptarten von Insolvenzverfahren fest, die unter der Aufsicht von Gerichten durchgef\u00fchrt werden<sup><\/sup>. Diese Verfahren lassen sich zun\u00e4chst nach ihrem Zweck in zwei Kategorien unterteilen. Die eine ist das &#8220;Liquidationsverfahren&#8221;, das darauf abzielt, die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit eines Unternehmens zu beenden und seine Rechtspers\u00f6nlichkeit aufzul\u00f6sen. Dazu geh\u00f6ren das Konkursverfahren und das besondere Liquidationsverfahren<sup><\/sup>. Die andere Kategorie ist das &#8220;Sanierungsverfahren&#8221;, das darauf abzielt, das Unternehmen w\u00e4hrend der Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs zu reorganisieren. Hierzu z\u00e4hlen das zivile Rehabilitationsverfahren und das Unternehmenssanierungsverfahren<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen diese Verfahren auch danach klassifiziert werden, wer die Verfahren leitet. Eine Kategorie ist das &#8220;Verwaltungsverfahren&#8221;, bei dem ein von Gerichten ernannter neutraler Fachmann (Insolvenzverwalter) die Kontrolle \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und das Verm\u00f6gensmanagement \u00fcbernimmt und das Verfahren vorantreibt<sup><\/sup>. Das Konkursverfahren und das Unternehmenssanierungsverfahren geh\u00f6ren zu dieser Kategorie. Die andere Kategorie ist das &#8220;DIP-Verfahren&#8221; (Debtor in Possession), bei dem grunds\u00e4tzlich das bestehende Management die Kontrolle \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beh\u00e4lt und selbst die Sanierung oder Liquidation durchf\u00fchrt<sup><\/sup>. Das besondere Liquidationsverfahren und das zivile Rehabilitationsverfahren fallen unter diese Kategorie.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese doppelte Klassifizierung, also die Wahl zwischen &#8220;Liquidation oder Sanierung&#8221; und &#8220;Verwaltungs- oder DIP-Verfahren&#8221;, verdeutlicht das strategische Dilemma, mit dem Unternehmen in einer finanziellen Krise konfrontiert sind. Die Wahl des Verfahrens ist nicht nur eine Auswahl der rechtlichen Form, sondern beinhaltet auch eine Managemententscheidung \u00fcber die Lebensf\u00e4higkeit des Gesch\u00e4fts und eine bedeutende Entscheidung dar\u00fcber, ob die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erhalten bleibt oder nicht. Wenn beispielsweise eine Sanierung angestrebt wird und das Management die Kontrolle behalten m\u00f6chte, k\u00f6nnte das zivile Rehabilitationsverfahren gew\u00e4hlt werden. Wenn jedoch Gl\u00e4ubiger oder das Gericht der bestehenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ein Versagen vorwerfen, k\u00f6nnte ein Unternehmenssanierungsverfahren mit einem externen Insolvenzverwalter gew\u00e4hlt werden. Daher muss die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht nur die finanzielle Lebensf\u00e4higkeit des Unternehmens, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder objektiv bewerten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Liquidationsverfahren_im_japanischen_Insolvenzrecht_Die_Liquidation_des_Unternehmensvermogens\"><\/span>Liquidationsverfahren im japanischen Insolvenzrecht: Die Liquidation des Unternehmensverm\u00f6gens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Liquidationsverfahren dienen dazu, das Verm\u00f6gen eines Unternehmens zu monetarisieren und eine faire Verteilung an die Gl\u00e4ubiger vorzunehmen, wenn eine Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs nicht mehr m\u00f6glich ist. Dadurch wird das Unternehmen auf rechtlichem Wege beendet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Insolvenzverfahren_in_Japan\"><\/span>Insolvenzverfahren in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Insolvenzverfahren ist das grundlegendste und st\u00e4rkste Liquidationsverfahren, das auf dem japanischen Insolvenzrecht basiert<sup><\/sup>. Im Falle von juristischen Personen wird es durch ein Gerichtsurteil eingeleitet, wenn entweder der Zustand der &#8220;Zahlungsunf\u00e4higkeit&#8221; gem\u00e4\u00df Artikel 15 des japanischen Insolvenzrechts (ein objektiver Zustand, in dem der Schuldner aufgrund mangelnder Zahlungsf\u00e4higkeit nicht in der Lage ist, seine f\u00e4lligen Schulden allgemein und kontinuierlich zu begleichen) oder der Zustand der &#8220;\u00dcberschuldung&#8221; gem\u00e4\u00df Artikel 16 desselben Gesetzes (ein Zustand, in dem der Schuldner mit seinem Verm\u00f6gen seine Schulden nicht vollst\u00e4ndig begleichen kann) anerkannt wird<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Einleitung des Verfahrens ernennt das Gericht aus einer Gruppe neutraler Anw\u00e4lte einen &#8220;Insolvenzverwalter&#8221;<sup><\/sup>. Gem\u00e4\u00df Absatz 12 des Artikels 2 des japanischen Insolvenzrechts hat der Insolvenzverwalter das ausschlie\u00dfliche Recht, das Verm\u00f6gen der Gesellschaft zu verwalten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Dadurch verlieren die bestehenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer alle Verwaltungs- und Verm\u00f6gensver\u00e4u\u00dferungsrechte, und der Insolvenzverwalter f\u00fchrt eine Reihe von Liquidationsaufgaben durch, wie die Untersuchung, Sicherung und Verwertung des Unternehmensverm\u00f6gens sowie die Verteilung an die Gl\u00e4ubiger gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Priorit\u00e4ten<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein wesentliches Merkmal dieses Verfahrens ist, dass es nicht die Zustimmung der Gl\u00e4ubiger f\u00fcr den Beginn erfordert<sup><\/sup>. Sobald das Gericht einen objektiven Zustand des Zusammenbruchs feststellt, wird das Verfahren zwangsweise durchgef\u00fchrt. Dies ist eine Systemgestaltung, die es einem neutralen Dritten erm\u00f6glicht, in Situationen, in denen es heftige Konflikte zwischen den Gl\u00e4ubigern gibt oder das Vertrauen in das Management verloren gegangen ist, einzugreifen, um die Ordnung wiederherzustellen und die Interessen aller Gl\u00e4ubiger fair zu sch\u00fctzen. Dem Insolvenzverwalter wird eine starke Befugnis namens &#8220;Anfechtungsrecht&#8221; verliehen, die es ihm erm\u00f6glicht, unfaire Zahlungen, die vor der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens get\u00e4tigt wurden, f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren und so das Prinzip der Gl\u00e4ubigergleichheit in der Praxis zu gew\u00e4hrleisten. Daher wird das Insolvenzverfahren als letzte Option angesehen, wenn andere kooperative L\u00f6sungen nicht m\u00f6glich sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_besondere_Liquidationsverfahren_nach_japanischem_Gesellschaftsrecht\"><\/span>Das besondere Liquidationsverfahren nach japanischem Gesellschaftsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das besondere Liquidationsverfahren ist eine vereinfachte Abwicklungsmethode, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr Aktiengesellschaften gem\u00e4\u00df Artikel 510 ff. des japanischen Gesellschaftsgesetzes vorgesehen ist<sup><\/sup>. Dieses Verfahren beginnt, nachdem eine Gesellschaft durch einen Sonderbeschluss der Hauptversammlung aufgel\u00f6st wurde und in das normale Liquidationsverfahren eingetreten ist, insbesondere wenn der Verdacht einer \u00dcberschuldung besteht oder andere erhebliche Hindernisse die Durchf\u00fchrung der Liquidation beeintr\u00e4chtigen<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren wird das besondere Liquidationsverfahren nicht von einem vom Gericht bestellten externen Insolvenzverwalter, sondern von einem &#8216;Liquidator&#8217; der Gesellschaft geleitet. H\u00e4ufig wird diese Rolle von ehemaligen Direktoren \u00fcbernommen, wodurch das Management eine gewisse Kontrolle im Rahmen eines DIP-\u00e4hnlichen Verfahrens (Debtor in Possession) beh\u00e4lt<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Kern des Verfahrens steht die Konsensbildung mit den Gl\u00e4ubigern. Konkret wird die Liquidation durch die Annahme eines als &#8216;Vergleich&#8217; bezeichneten R\u00fcckzahlungsplans in der Gl\u00e4ubigerversammlung vorangetrieben oder durch das Erreichen einer &#8216;Einigung&#8217; mit einzelnen Gl\u00e4ubigern<sup><\/sup>. F\u00fcr die Annahme des Vergleichs ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Gl\u00e4ubiger sowie von mehr als zwei Dritteln des Gesamtbetrags der Stimmrechte erforderlich<sup><\/sup>. Wie aus diesen Anforderungen hervorgeht, setzt das besondere Liquidationsverfahren voraus, dass bereits im Vorfeld eine Einigung \u00fcber den Liquidationsplan mit den Hauptgl\u00e4ubigern erzielt wurde. Kann keine Zustimmung der Gl\u00e4ubiger erreicht werden, scheitert das Verfahren und m\u00fcndet in den meisten F\u00e4llen in ein Insolvenzverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund seiner auf Konsensbildung ausgerichteten Natur bietet das besondere Liquidationsverfahren den Vorteil, schneller und kosteng\u00fcnstiger abgeschlossen zu werden als ein Insolvenzverfahren<sup><\/sup>. Es wird insbesondere h\u00e4ufig in F\u00e4llen genutzt, in denen eine Muttergesellschaft eine Tochtergesellschaft liquidiert und die Gl\u00e4ubiger begrenzt und kooperativ sind<sup><\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_zwischen_Insolvenz_und_besonderer_Liquidation_in_Japan\"><\/span>Vergleich zwischen Insolvenz und besonderer Liquidation in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die Hauptunterschiede zwischen dem Insolvenzverfahren und dem Verfahren der besonderen Liquidation zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Aspekt<\/td><td>Insolvenzverfahren<\/td><td>Besonderes Liquidationsverfahren<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtsgrundlage<\/td><td>Japanisches Insolvenzgesetz<\/td><td>Japanisches Gesellschaftsrecht<\/td><\/tr><tr><td>Anwendbare Subjekte<\/td><td>Alle juristischen Personen &amp; Einzelpersonen<\/td><td>Nur Aktiengesellschaften<\/td><\/tr><tr><td>Verfahrenstr\u00e4ger<\/td><td>Vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter (Verwaltungstyp)<\/td><td>Liquidatoren der Gesellschaft (DIP-Typ)<\/td><\/tr><tr><td>Zustimmung der Gl\u00e4ubiger<\/td><td>Nicht erforderlich f\u00fcr den Beginn<\/td><td>Erforderlich f\u00fcr die Annahme des Abkommens<\/td><\/tr><tr><td>Dauer &amp; Kosten<\/td><td>Generell langwierig &amp; kostenintensiv<\/td><td>Generell kurzfristig &amp; kosteng\u00fcnstig<\/td><\/tr><tr><td>Hauptbefugnisse<\/td><td>Starke Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters<\/td><td>Flexible L\u00f6sungen basierend auf der Einigung mit den Gl\u00e4ubigern<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Sanierungsformige_Insolvenzverfahren_in_Japan_Ziel_ist_die_Unternehmenssanierung\"><\/span>Sanierungsf\u00f6rmige Insolvenzverfahren in Japan: Ziel ist die Unternehmenssanierung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Sanierungsf\u00f6rmige Insolvenzverfahren zielen darauf ab, Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, aber deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit noch wertvoll und fortsetzbar ist, eine Chance zur Erholung und Weiterf\u00fchrung zu bieten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Zivilrehabilitationsverfahren_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Das Zivilrehabilitationsverfahren unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Zivilrehabilitationsverfahren basiert auf dem japanischen Zivilrehabilitationsgesetz und zielt darauf ab, die Wiederherstellung des Gesch\u00e4ftsbetriebs oder des wirtschaftlichen Lebens des Schuldners zu erm\u00f6glichen. Der gr\u00f6\u00dfte Vorteil dieses Verfahrens liegt in seiner Flexibilit\u00e4t; es steht allen Gesch\u00e4ftsleuten zur Verf\u00fcgung, einschlie\u00dflich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Einzelunternehmern.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird das Verfahren als DIP (Debtor in Possession) durchgef\u00fchrt, bei dem das bestehende Management die Kontrolle \u00fcber das Unternehmen beh\u00e4lt, das Gesch\u00e4ft fortsetzt und selbst einen Sanierungsplan entwickelt und umsetzt. Artikel 38 Absatz 1 des japanischen Zivilrehabilitationsgesetzes bestimmt, dass der Schuldner auch nach Einleitung des Rehabilitationsverfahrens das Recht hat, seine Gesch\u00e4fte zu f\u00fchren und sein Verm\u00f6gen zu verwalten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Rechte der Aktion\u00e4re bleiben grunds\u00e4tzlich unver\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt jedoch erhebliche Einschr\u00e4nkungen in diesem Verfahren. Diese betreffen die Behandlung der Rechte von gesicherten Gl\u00e4ubigern (haupts\u00e4chlich Finanzinstitute). Im Zivilrehabilitationsverfahren haben gesicherte Gl\u00e4ubiger ein &#8220;Aussonderungsrecht&#8221;, das es ihnen grunds\u00e4tzlich erm\u00f6glicht, unabh\u00e4ngig vom Rehabilitationsverfahren die als Sicherheit dienenden Verm\u00f6genswerte (wie Fabriken oder Maschinen) zu pf\u00e4nden und zu verkaufen, um ihre Forderungen zu befriedigen. Dies bedeutet das Risiko des Verlusts von f\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs unerl\u00e4sslichen Verm\u00f6genswerten.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist es f\u00fcr den Erfolg des Zivilrehabilitationsverfahrens praktisch unerl\u00e4sslich, vor der Antragstellung Verhandlungen mit den wichtigsten gesicherten Gl\u00e4ubigern zu f\u00fchren und eine kooperative Beziehung aufzubauen, beispielsweise indem man sie um Aufschub der Aus\u00fcbung ihrer Sicherungsrechte bittet. Das Verfahren sieht vor, dass ein Sanierungsplan durch die Zustimmung der Mehrheit der abstimmenden Gl\u00e4ubiger und der Mehrheit des Gesamtbetrags der Stimmrechte auf der Gl\u00e4ubigerversammlung angenommen wird, um den Weg zur Sanierung zu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Unternehmenssanierungsverfahren_in_Japan\"><\/span>Das Unternehmenssanierungsverfahren in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Unternehmenssanierungsverfahren (\u4f1a\u793e\u66f4\u751f\u624b\u7d9a) basiert auf dem japanischen Unternehmenssanierungsrecht und ist eines der st\u00e4rksten Verfahren zur Unternehmensrestrukturierung. Aufgrund seiner St\u00e4rke ist es auf Aktiengesellschaften beschr\u00e4nkt und wird haupts\u00e4chlich f\u00fcr die Sanierung von Gro\u00dfunternehmen eingesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verfahren ist verwaltungsintensiv. Sobald es eingeleitet wird, ernennt das Gericht unverz\u00fcglich einen Sanierungsverwalter, und das bestehende Management muss geschlossen zur\u00fccktreten. Die gesamte Kontrolle \u00fcber das Unternehmen, einschlie\u00dflich des Rechts, das Verm\u00f6gen zu verwalten und dar\u00fcber zu verf\u00fcgen, konzentriert sich auf den Sanierungsverwalter.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Hauptmerkmal des Unternehmenssanierungsverfahrens ist die M\u00f6glichkeit, die Rechte von gesicherten Gl\u00e4ubigern auszusetzen, was im Zivilrekonstruktionsverfahren nicht eingeschr\u00e4nkt werden kann. Gesicherte Gl\u00e4ubiger verlieren ihre Aussonderungsrechte, und ihre Forderungen werden im Rahmen des Verfahrens als &#8220;Sanierungssicherungsrechte&#8221; behandelt. Sie k\u00f6nnen durch den Sanierungsplan \u00c4nderungen wie Reduzierungen oder Zahlungsaufsch\u00fcbe erfahren. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Rechte der Aktion\u00e4re erheblich ge\u00e4ndert werden, und in vielen F\u00e4llen wird eine 100%ige Kapitalherabsetzung durchgef\u00fchrt, was bedeutet, dass die Rechte der bestehenden Aktion\u00e4re vollst\u00e4ndig erl\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Unternehmenssanierungsverfahren in Japan zielt darauf ab, die Rechte aller Interessengruppen, einschlie\u00dflich gesicherter Gl\u00e4ubiger und Aktion\u00e4re, grundlegend zu justieren und unter der Leitung eines externen Experten, des Sanierungsverwalters, eine vollst\u00e4ndige Rekonstruktion des Unternehmens zu erreichen. Aufgrund seiner St\u00e4rke ist das Verfahren komplex, kostspielig und zeitaufwendig. F\u00fcr das Management bedeutet die Wahl dieses Verfahrens den R\u00fccktritt und stellt somit eine schwerwiegende Entscheidung dar, bei der sie ihre eigene Position opfern, um das Gesch\u00e4ft zu retten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_zwischen_zivilrechtlicher_Sanierung_und_Unternehmenssanierung_in_Japan\"><\/span>Vergleich zwischen zivilrechtlicher Sanierung und Unternehmenssanierung in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die Hauptunterschiede zwischen dem zivilrechtlichen Sanierungsverfahren und dem Unternehmenssanierungsverfahren zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Aspekt<\/td><td>Zivilrechtliches Sanierungsverfahren (Japan)<\/td><td>Unternehmenssanierungsverfahren (Japan)<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtsgrundlage<\/td><td>Japanisches Zivilsanierungsgesetz<\/td><td>Japanisches Unternehmenssanierungsgesetz<\/td><\/tr><tr><td>Anwendungsberechtigte<\/td><td>Alle juristischen Personen &amp; Einzelpersonen<\/td><td>Nur Aktiengesellschaften<\/td><\/tr><tr><td>Verfahrenstr\u00e4ger<\/td><td>Bestehendes Management (DIP-Modell)<\/td><td>Vom Gericht bestellter Sanierungsverwalter (Verwaltungsmodell)<\/td><\/tr><tr><td>Behandlung von Sicherungsrechten<\/td><td>Aussonderungsrecht vorhanden (Rechtsaus\u00fcbung au\u00dferhalb des Verfahrens m\u00f6glich)<\/td><td>Kein Aussonderungsrecht (als Sanierungssicherungsrecht im Verfahren behandelt)<\/td><\/tr><tr><td>Rechte der Aktion\u00e4re<\/td><td>Grunds\u00e4tzlich unver\u00e4ndert<\/td><td>\u00c4nderbar (einschlie\u00dflich 100% Kapitalherabsetzung)<\/td><\/tr><tr><td>Hauptanwendungsf\u00e4lle<\/td><td>Klein- und Mittelunternehmen, wenn eine Koordination mit den Sicherungsrechtsinhabern m\u00f6glich ist<\/td><td>Gro\u00dfunternehmen, wenn eine grundlegende Sanierung erforderlich ist<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Behandlung_von_Sicherungsrechten_in_japanischen_Insolvenzverfahren\"><\/span>Die Behandlung von Sicherungsrechten in japanischen Insolvenzverfahren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Behandlung von Sicherungsrechten in Insolvenzverfahren ist ein \u00e4u\u00dferst wichtiger Punkt, der \u00fcber den Erfolg oder Misserfolg des Verfahrens entscheiden kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Aussonderungsrecht\"><\/span>Aussonderungsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Aussonderungsrecht erm\u00f6glicht es einem Gl\u00e4ubiger, der \u00fcber ein Sicherungsrecht an einem bestimmten Verm\u00f6gensgegenstand verf\u00fcgt, dieses Recht au\u00dferhalb des Insolvenzverfahrens auszu\u00fcben und bevorzugt vor anderen Gl\u00e4ubigern befriedigt zu werden. Die rechtliche Grundlage hierf\u00fcr bilden Artikel 65 des japanischen Insolvenzgesetzes und Artikel 53 des japanischen Gesetzes \u00fcber das zivilrechtliche Sanierungsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Existenz dieses Rechts hat erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren. Wenn beispielsweise eine Firma, die eine zivilrechtliche Sanierung anstrebt, eine Fabrik besitzt, die mit einem Grundpfandrecht der Bank belastet ist, und die Bank ihr Aussonderungsrecht aus\u00fcbt, um die Fabrik zu versteigern, wird eine Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs unm\u00f6glich. Das bedeutet, dass selbst wenn rechtlich ein zivilrechtliches Sanierungsverfahren eingeleitet wird, ohne die Kooperation des Sicherungsrechtsinhabers ein Wiederaufbau faktisch zum Scheitern verurteilt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher teilt das Aussonderungsrecht das Insolvenzverfahren in zwei Aspekte. Einerseits das offizielle Verfahren, das auf eine gerechte Verteilung unter den ungesicherten Gl\u00e4ubigern unter der Verwaltung des Gerichts abzielt. Andererseits die \u00e4u\u00dferst wichtigen Verhandlungen mit den Sicherungsrechtsinhabern, die hinter den Kulissen stattfinden. F\u00fcr das Management, das sich f\u00fcr eine zivilrechtliche Sanierung entscheidet, ist es eine absolute Voraussetzung f\u00fcr den Erfolg, vor der Antragstellung eine &#8220;Standstill-Vereinbarung&#8221; (Vereinbarung zur vor\u00fcbergehenden Aussetzung der Aus\u00fcbung von Sicherungsrechten) mit den wichtigsten Finanzinstitutionen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Sanierungssicherungsrecht\"><\/span>Sanierungssicherungsrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Im Verfahren der Unternehmenssanierung wird das Aussonderungsrecht nicht anerkannt. Sobald das Verfahren eingeleitet wird, wird die Aus\u00fcbung aller Sicherungsrechte automatisch untersagt. Die Rechte der Sicherungsrechtsinhaber werden in den Status eines &#8220;Sanierungssicherungsrechts&#8221; umgewandelt und sind im Sanierungsplan ebenso wie andere Forderungen Gegenstand von Rechts\u00e4nderungen. Die rechtliche Grundlage hierf\u00fcr findet sich im japanischen Unternehmenssanierungsgesetz, beispielsweise definiert Absatz 10 des Artikels 2 das Sanierungssicherungsrecht und Artikel 47 verbietet die Aus\u00fcbung der Rechte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses System verleiht dem Unternehmenssanierungsverfahren seine starke Reorganisationsf\u00e4higkeit. Indem es die Aus\u00fcbung der Rechte einzelner Gl\u00e4ubiger vor\u00fcbergehend stoppt und alle Interessengruppen (Sicherungsrechtsinhaber, ungesicherte Gl\u00e4ubiger, Aktion\u00e4re) an einen Tisch bringt, kann der Sanierungsverwalter einen umfassenden Plan zur Neugestaltung der Kapitalstruktur des gesamten Unternehmens erstellen. Die Idee, das \u00f6ffentliche Interesse an der Sanierung des gesamten Unternehmens gegen\u00fcber den individuellen Rechten zu priorisieren, liegt diesem zugrunde. Weil diese starke Intervention in das Eigentumsrecht erlaubt ist, werden strenge Verfahrensanforderungen wie die Ernennung eines neutralen Verwalters und eine strenge gerichtliche Aufsicht auferlegt, um Missbrauch zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_der_Behandlung_von_Sicherungsrechten_in_verschiedenen_Verfahren\"><\/span>Vergleich der Behandlung von Sicherungsrechten in verschiedenen Verfahren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Verfahren<\/td><td>Behandlung von Sicherungsrechten<\/td><td>Rechtliche Grundlage<\/td><td>Auswirkungen auf Unternehmen und Gl\u00e4ubiger<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Insolvenzverfahren<\/td><td>Aussonderungsrecht<\/td><td>Artikel 65 des japanischen Insolvenzgesetzes<\/td><td>Gl\u00e4ubiger k\u00f6nnen Sicherungsgut verkaufen. Unternehmen riskiert Verlust wichtiger Verm\u00f6genswerte.<\/td><\/tr><tr><td>Besonderes Liquidationsverfahren<\/td><td>Aussonderungsrecht<\/td><td>Japanisches Gesellschaftsrecht (Allgemeine Prinzipien)<\/td><td>Gl\u00e4ubiger k\u00f6nnen Sicherungsgut verkaufen. Verfahren h\u00e4ngt von der Kooperation der Gl\u00e4ubiger ab.<\/td><\/tr><tr><td>Zivilrechtliches Sanierungsverfahren<\/td><td>Aussonderungsrecht<\/td><td>Artikel 53 des japanischen Gesetzes \u00fcber das zivilrechtliche Sanierungsverfahren<\/td><td>Gl\u00e4ubiger k\u00f6nnen Sicherungsgut verkaufen. Verhandlungen mit Sicherungsrechtsinhabern vor Antragstellung sind unerl\u00e4sslich.<\/td><\/tr><tr><td>Unternehmenssanierungsverfahren<\/td><td>Sanierungssicherungsrecht (kein Aussonderungsrecht)<\/td><td>Artikel 47 des japanischen Unternehmenssanierungsgesetzes u.a.<\/td><td>Die Aus\u00fcbung der Rechte der Gl\u00e4ubiger wird gestoppt. Forderungen k\u00f6nnen im Plan ge\u00e4ndert werden. Unternehmen gewinnt Zeit f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einfuhrung_in_aktuelle_Gerichtsentscheidungen_unter_japanischem_Insolvenzrecht\"><\/span>Einf\u00fchrung in aktuelle Gerichtsentscheidungen unter japanischem Insolvenzrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>In der Praxis des Insolvenzwesens entstehen st\u00e4ndig neue Herausforderungen bei der Interpretation von Gesetzestexten. Hier stellen wir eine k\u00fcrzlich ergangene wichtige Entscheidung des japanischen Obersten Gerichtshofs vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 22. Dezember 2021 (2021) betraf die Auslegung von Artikel 174 Absatz 2 Nummer 3 des japanischen Unternehmenssanierungsgesetzes. Dieser Artikel legt fest, dass ein Sanierungsplan nicht genehmigt werden darf, wenn er durch &#8220;unlautere Methoden&#8221; zustande gekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Fall betraf einen Insolvenzverwalter eines Unternehmens in Sanierungsverfahren, der mit einem Hauptgl\u00e4ubiger, der \u00fcber eine bedeutende Forderung verf\u00fcgte, einen Vergleichsvertrag zur Beilegung eines Streits \u00fcber die Existenz der Forderung abschloss. Der Vergleichsvertrag enthielt eine Klausel, nach der der Gl\u00e4ubiger sich verpflichtete, f\u00fcr den Sanierungsplan zu stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Andere Gl\u00e4ubiger argumentierten, dass dies einem sogenannten &#8220;Stimmenkauf&#8221; gleichk\u00e4me und eine &#8220;unlautere Methode&#8221; darstelle, und forderten, dass der Plan nicht genehmigt werden d\u00fcrfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch, dass ein Vergleichsvertrag, der die Zustimmung zum Sanierungsplan beinhaltet, nicht unmittelbar als &#8220;unlautere Methode&#8221; angesehen werden kann. Das Gericht stellte fest, dass die Absichten und Umst\u00e4nde, unter denen der Vergleichsvertrag geschlossen wurde, sowie der Inhalt des Vergleichs insgesamt als vern\u00fcnftig f\u00fcr den schuldnerischen Unternehmer (das Unternehmen) betrachtet werden m\u00fcssen. Im vorliegenden Fall wurde durch den Vergleich ein komplexer Streit beigelegt und der Inhalt trug vern\u00fcnftigerweise zur Sanierung des Unternehmens bei, so dass nicht gesagt werden konnte, dass der Vertrag ausschlie\u00dflich mit dem Ziel abgeschlossen wurde, die Stimmabgabe zu beeinflussen. Daher wurde entschieden, dass dies keine &#8220;unlautere Methode&#8221; darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Entscheidung ist wichtig, da sie die Realit\u00e4t der Verhandlungen in Insolvenzverfahren durch die Justiz anerkennt. F\u00fcr Insolvenzverwalter und Management ist es unerl\u00e4sslich, mit einzelnen Gl\u00e4ubigern zu verhandeln, um die f\u00fcr die Annahme eines Sanierungsplans erforderliche Mehrheit zu bilden. Die Entscheidung zeigt, dass solche Verhandlungen nicht per se verboten sind, wenn sie die Zustimmung zum Plan beinhalten, sondern dass sie anhand substantieller Kriterien beurteilt werden sollten, wie zum Beispiel, ob die Vereinbarung die Interessen anderer Gl\u00e4ubiger ungerechtfertigt sch\u00e4digt oder ob sie kommerzielle Vernunft f\u00fcr das Unternehmen als Ganzes aufweist. Dies erm\u00f6glicht Praktikern flexiblere Verhandlungen, verpflichtet sie jedoch gleichzeitig dazu, einen Deal zu konstruieren, der gegen\u00fcber allen Gl\u00e4ubigern erkl\u00e4rbar und fair ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Insolvenzrecht bietet Unternehmen in finanziellen Krisen zwei grundlegende Richtungen: &#8220;Liquidation&#8221; und &#8220;Sanierung&#8221;, mit jeweils mehreren Verfahren. Konkurs und besondere Liquidation sind liquidationsorientierte Verfahren, die darauf abzielen, die Verm\u00f6genswerte eines Unternehmens zu ordnen und abzuwickeln, w\u00e4hrend das zivile Sanierungsverfahren und das Unternehmenssanierungsverfahren auf die Fortf\u00fchrung und Erneuerung des Gesch\u00e4ftsbetriebs ausgerichtet sind. Diese Optionen sind eng mit der Entscheidung verkn\u00fcpft, ob das Management die Kontrolle behalten kann (DIP-Modell) oder ob externe Experten beauftragt werden (Verwaltungsmodell). Insbesondere die Behandlung von Sicherungsrechten (das Vorhandensein von Aussonderungsrechten) ist ein entscheidender Faktor, der den strategischen Wert der verschiedenen Verfahren erheblich beeinflusst. Um dieses komplexe rechtliche Rahmenwerk zu meistern und den optimalen Weg zu finden, sind nicht nur tiefgreifende Rechtskenntnisse, sondern auch ausgepr\u00e4gte strategische Denk- und Verhandlungsf\u00e4higkeiten erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei hat eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Bereitstellung umfangreicher Rechtsdienstleistungen f\u00fcr in- und ausl\u00e4ndische Mandanten im Bereich des japanischen Gesellschaftsrechts, insbesondere bei Unternehmensinsolvenzverfahren. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere Experten, die nicht nur \u00fcber japanische Anwaltsqualifikationen verf\u00fcgen, sondern auch \u00fcber ausl\u00e4ndische Anwaltszulassungen und Englischkenntnisse, was es uns erm\u00f6glicht, strategische Beratung zu bieten, um die Rechte und Interessen von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Aktion\u00e4ren in komplexen Insolvenzsituationen zu maximieren. Von liquidationsorientierten bis hin zu sanierungsorientierten Verfahren bieten wir Unterst\u00fctzung in allen Situationen, um f\u00fcr unsere Mandanten die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung zu finden. F\u00fcr Beratungen im Bereich der rechtlichen Krisenbew\u00e4ltigung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmensf\u00fchrung kann manchmal ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten begegnen. 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