{"id":71888,"date":"2025-10-07T02:40:42","date_gmt":"2025-10-06T17:40:42","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71888"},"modified":"2025-10-11T22:59:43","modified_gmt":"2025-10-11T13:59:43","slug":"company-liquidation-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung des Liquidationsverfahrens von Unternehmen im japanischen Gesellschaftsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn eine Gesellschaft unter dem japanischen Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht) ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit beendet, bedeutet dies nicht zwangsl\u00e4ufig ein Scheitern des Managements. Abgesehen von bestimmten Gr\u00fcnden wie Fusionen oder der Er\u00f6ffnung von Insolvenzverfahren, f\u00fchrt die Aufl\u00f6sung einer Gesellschaft nicht sofort zu deren Erl\u00f6schen. Stattdessen tritt die Gesellschaft in ein gesetzlich festgelegtes Verfahren namens &#8220;Liquidation&#8221; ein. Ziel dieses Verfahrens ist es, die verbleibenden Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten der Gesellschaft zu beenden, das Verm\u00f6gen zu liquidieren, alle Schulden zu begleichen und schlie\u00dflich das verbleibende Verm\u00f6gen (den \u00dcberschuss) an die Aktion\u00e4re zu verteilen. Eine Gesellschaft in diesem Prozess wird als &#8220;Liquidationsgesellschaft&#8221; bezeichnet, und ihre rechtlichen Aktivit\u00e4ten sind auf den notwendigen Umfang beschr\u00e4nkt, um das Ziel der Liquidation zu erreichen. Dieses Liquidationsverfahren bezieht sich auf die sogenannte &#8220;normale Liquidation&#8221;, die durchgef\u00fchrt wird, wenn das Verm\u00f6gen der Gesellschaft ausreicht, um ihre Schulden vollst\u00e4ndig zu begleichen, also in einem Zustand des Verm\u00f6gens\u00fcberschusses. Dies wird nicht selten als Ergebnis strategischer Managemententscheidungen gew\u00e4hlt, wie zum Beispiel bei einer freiwilligen Gesch\u00e4ftsaufgabe aufgrund fehlender Nachfolger oder bei einer geplanten Gesch\u00e4ftsbeendigung nach Abschluss eines bestimmten Projekts. Daher ist die Liquidation ein kontrollierter Prozess, der es erm\u00f6glicht, eine Gesellschaft unter Wahrung der rechtlichen Ordnung zu beenden. In diesem Artikel werden wir das von den japanischen Gesellschaftsrecht vorgeschriebene Verfahren der normalen Liquidation detailliert erl\u00e4utern, von der Rolle des Liquidators und des Liquidationsausschusses als ausf\u00fchrende Organe \u00fcber den konkreten Ablauf der Gesch\u00e4fte bis hin zum Abschluss des Verfahrens, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Der_Liquidator_Ausfuhrendes_Organ_des_Liquidationsverfahrens_in_Japan\" title=\"Der Liquidator: Ausf\u00fchrendes Organ des Liquidationsverfahrens in Japan\">Der Liquidator: Ausf\u00fchrendes Organ des Liquidationsverfahrens in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Die_Bestellung_des_Liquidators\" title=\"Die Bestellung des Liquidators\">Die Bestellung des Liquidators<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Die_Pflichten_des_Liquidators\" title=\"Die Pflichten des Liquidators\">Die Pflichten des Liquidators<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Liquidatorenversammlung_Entscheidungsfindung_und_Uberwachung_der_Geschaftsfuhrung\" title=\"Liquidatorenversammlung: Entscheidungsfindung und \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung\">Liquidatorenversammlung: Entscheidungsfindung und \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Einrichtung_einer_Liquidatorenversammlung\" title=\"Einrichtung einer Liquidatorenversammlung\">Einrichtung einer Liquidatorenversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Befugnisse_der_Liquidatorenversammlung\" title=\"Befugnisse der Liquidatorenversammlung\">Befugnisse der Liquidatorenversammlung<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Der_konkrete_Ablauf_von_Liquidationsverfahren\" title=\"Der konkrete Ablauf von Liquidationsverfahren\">Der konkrete Ablauf von Liquidationsverfahren<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Genehmigung_durch_die_Hauptversammlung\" title=\"Genehmigung durch die Hauptversammlung\">Genehmigung durch die Hauptversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Verfahren_zum_Schutz_der_Glaubiger\" title=\"Verfahren zum Schutz der Gl\u00e4ubiger\">Verfahren zum Schutz der Gl\u00e4ubiger<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Verteilung_des_verbleibenden_Vermogens\" title=\"Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens\">Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Die_Beendigung_der_Liquidation_und_das_Erloschen_der_Gesellschaft_in_Japan\" title=\"Die Beendigung der Liquidation und das Erl\u00f6schen der Gesellschaft in Japan\">Die Beendigung der Liquidation und das Erl\u00f6schen der Gesellschaft in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Genehmigung_des_Abschlussberichts\" title=\"Genehmigung des Abschlussberichts\">Genehmigung des Abschlussberichts<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Eintragung_der_Liquidationsbeendigung\" title=\"Eintragung der Liquidationsbeendigung\">Eintragung der Liquidationsbeendigung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Aufbewahrung_der_Buchfuhrungsunterlagen\" title=\"Aufbewahrung der Buchf\u00fchrungsunterlagen\">Aufbewahrung der Buchf\u00fchrungsunterlagen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/company-liquidation-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Der_Liquidator_Ausfuhrendes_Organ_des_Liquidationsverfahrens_in_Japan\"><\/span>Der Liquidator: Ausf\u00fchrendes Organ des Liquidationsverfahrens in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Bestellung_des_Liquidators\"><\/span>Die Bestellung des Liquidators<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach der Aufl\u00f6sung einer Gesellschaft ist der &#8220;Liquidator&#8221; das zentrale Organ, das die Liquidationsgesch\u00e4fte ausf\u00fchrt. Der Liquidator \u00fcbernimmt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und die Vertretung der aufgel\u00f6sten Aktiengesellschaft anstelle des vorherigen Vorstands oder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 478 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts legt drei Rangfolgen f\u00fcr die Bestellung des Liquidators fest. Erstens, wenn in der Satzung der Gesellschaft bereits eine Person als Liquidator bestimmt ist, tritt diese ihr Amt an. Zweitens, auch wenn die Satzung keine Bestimmung enth\u00e4lt, kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung eine bestimmte Person zum Liquidator ernannt werden. In der Praxis ernennen viele Gesellschaften gleichzeitig mit dem Aufl\u00f6sungsbeschluss auf der Hauptversammlung einen Liquidator. Sollte auf keine dieser Weisen ein Liquidator bestellt werden, wird als dritte Option der zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung amtierende Vorstand automatisch zum Liquidator. Dies wird als gesetzlicher Liquidator bezeichnet und ist insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen \u00fcblich. In seltenen F\u00e4llen, in denen auch auf diese Weise kein Liquidator festgelegt werden kann, k\u00f6nnen Aktion\u00e4re oder andere Interessengruppen beim Gericht einen Antrag stellen, woraufhin das Gericht einen Liquidator bestellt. Nach der Ernennung des Liquidators ist es notwendig, innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufl\u00f6sungstag die Aufl\u00f6sung und die Registrierung des Liquidators sowie des vertretenden Liquidators beim Amtsgericht vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Pflichten_des_Liquidators\"><\/span>Die Pflichten des Liquidators<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Pflichten des Liquidators sind vielf\u00e4ltig, aber zu den zentralen Aufgaben geh\u00f6ren das &#8220;Beenden der laufenden Gesch\u00e4fte&#8221; der Gesellschaft, das &#8220;Eintreiben von Forderungen und die Verwertung des Verm\u00f6gens&#8221; zur Liquidierung der Verm\u00f6genswerte und das &#8220;Begleichen aller Schulden&#8221; der Gesellschaft. Bei der Ausf\u00fchrung dieser Pflichten ist der Liquidator ebenso wie der Vorstand dazu verpflichtet, seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes (Sorgfaltspflicht) und in Treue gegen\u00fcber der Gesellschaft (Treuepflicht) zu erf\u00fcllen. Diese rechtlichen Pflichten sind nicht nur formaler Natur. Sollte der Liquidator seine Aufgaben vernachl\u00e4ssigen und der Gesellschaft dadurch Schaden zuf\u00fcgen, beispielsweise durch das Nicht-Eintreiben einbringlicher Forderungen oder den Verkauf von Verm\u00f6genswerten der Gesellschaft zu einem ungerechtfertigt niedrigen Preis, kann er wegen Pflichtverletzung zur Verantwortung gezogen werden und muss m\u00f6glicherweise pers\u00f6nlich f\u00fcr den Schaden haften. Daher m\u00fcssen insbesondere die Direktoren, die automatisch zu Liquidatoren werden, sich der erheblichen rechtlichen Risiken ihrer Rolle bewusst sein und ihre Pflichten mit Vorsicht aus\u00fcben. Nach seiner Bestellung muss der Liquidator unverz\u00fcglich den Verm\u00f6gensstand der Gesellschaft pr\u00fcfen und ein Verm\u00f6gensverzeichnis sowie eine Bilanz erstellen, die von der Hauptversammlung genehmigt werden m\u00fcssen. Dies ist eine in Artikel 492 des japanischen Gesellschaftsrechts festgelegte Pflicht und ein wichtiger Schritt, der die Grundlage f\u00fcr das gesamte Liquidationsverfahren bildet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Liquidatorenversammlung_Entscheidungsfindung_und_Uberwachung_der_Geschaftsfuhrung\"><\/span>Liquidatorenversammlung: Entscheidungsfindung und \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Einrichtung_einer_Liquidatorenversammlung\"><\/span>Einrichtung einer Liquidatorenversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Eine in Liquidation befindliche Aktiengesellschaft in Japan muss nicht zwingend ein Organ einrichten, das dem Vorstand entspricht. Um jedoch auf Situationen zu reagieren, die eine strengere Governance erfordern, bietet das japanische Gesellschaftsrecht die Option, eine sogenannte &#8220;Liquidatorenversammlung&#8221; zu etablieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Artikel 477 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts kann eine Liquidationsgesellschaft optional eine Liquidatorenversammlung einrichten, sofern dies in der Satzung festgelegt ist. Wenn die Gesellschaft vor der Aufl\u00f6sung jedoch einen Pr\u00fcfungsausschuss eingerichtet hatte, ist die Einrichtung einer Liquidatorenversammlung gesetzlich vorgeschrieben (Artikel 477 Absatz 3). Bei der Einrichtung einer Liquidatorenversammlung muss die Anzahl der Liquidatoren mindestens drei betragen (Artikel 331 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 478 Absatz 8).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Befugnisse_der_Liquidatorenversammlung\"><\/span>Befugnisse der Liquidatorenversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Liquidatorenversammlung setzt sich aus allen Liquidatoren zusammen (Artikel 489 Absatz 1) und ihre Befugnisse lassen sich haupts\u00e4chlich in drei Bereiche unterteilen. Erstens, die Entscheidungsfindung bez\u00fcglich der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Liquidationsgesellschaft. Zweitens, die \u00dcberwachung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ausf\u00fchrung der Aufgaben jedes Liquidators. Drittens, die Auswahl und Abberufung des repr\u00e4sentierenden Liquidators, der die Gesellschaft vertritt. Diese Befugnisstruktur \u00e4hnelt der eines Vorstands einer aktiven Gesellschaft und zielt darauf ab, durch kollegiale Entscheidungsfindung eine sorgf\u00e4ltige Beurteilung wichtiger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsma\u00dfnahmen zu gew\u00e4hrleisten. Insbesondere verbietet Artikel 489 Absatz 6 des japanischen Gesellschaftsrechts, dass die Liquidatorenversammlung Entscheidungen \u00fcber besonders wichtige Angelegenheiten, wie die Ver\u00e4u\u00dferung von bedeutendem Verm\u00f6gen oder die Aufnahme von erheblichen Schulden, an einzelne Liquidatoren delegiert, was die Bedeutung organisierter Entscheidungsfindung hervorhebt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einrichtung einer Liquidatorenversammlung ist nicht nur eine prozedurale Wahl, sondern eine strategische Entscheidung, die die Governance im Liquidationsprozess bestimmt. In F\u00e4llen, in denen eine komplexe Liquidation erwartet wird, beispielsweise wenn mehrere Aktion\u00e4re vorhanden sind oder wenn es zu Meinungsverschiedenheiten unter den Stakeholdern \u00fcber die Art und Weise der Verm\u00f6gensver\u00e4u\u00dferung kommen k\u00f6nnte, kann durch die Einrichtung einer Liquidatorenversammlung die Transparenz des Entscheidungsprozesses erh\u00f6ht und die \u00dcberwachung der Handlungen jedes Liquidators verst\u00e4rkt werden. Dies tr\u00e4gt dazu bei, sp\u00e4tere Streitigkeiten zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf des Liquidationsverfahrens zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Merkmale<\/td><td>Liquidatoren ohne Versammlung (Gesellschaft ohne Liquidatorenversammlung)<\/td><td>Gesellschaft mit Liquidatorenversammlung<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Entscheidungsfindung<\/td><td>Wichtige Angelegenheiten werden durch Mehrheitsbeschluss der Liquidatoren entschieden.<\/td><td>Die Liquidatorenversammlung trifft durch formelle Beschl\u00fcsse Entscheidungen \u00fcber wichtige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsangelegenheiten.<\/td><\/tr><tr><td>\u00dcberwachung<\/td><td>Liquidatoren \u00fcberwachen sich gegenseitig und auch die Aktion\u00e4re haben \u00dcberwachungsbefugnisse.<\/td><td>Die Liquidatorenversammlung \u00fcberwacht die Aufgabenerf\u00fcllung der einzelnen Liquidatoren organisatorisch und systematisch.<\/td><\/tr><tr><td>Vertretung<\/td><td>Grunds\u00e4tzlich vertritt jeder Liquidator die Gesellschaft, aber es ist auch m\u00f6glich, einen repr\u00e4sentierenden Liquidator zu bestimmen.<\/td><td>Ein von der Liquidatorenversammlung gew\u00e4hlter repr\u00e4sentierender Liquidator muss die Gesellschaft vertreten.<\/td><\/tr><tr><td>Rechtliche Grundlage<\/td><td>Artikel 478 des japanischen Gesellschaftsrechts u.a.<\/td><td>Artikel 477, Artikel 489 des japanischen Gesellschaftsrechts u.a.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Der_konkrete_Ablauf_von_Liquidationsverfahren\"><\/span>Der konkrete Ablauf von Liquidationsverfahren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der Bestellung des Liquidators wird das Liquidationsverfahren gem\u00e4\u00df den spezifischen Vorgaben des japanischen Gesellschaftsrechts durchgef\u00fchrt. Dieser Prozess zielt darauf ab, das Verm\u00f6gen der Gesellschaft fair und effizient zu ordnen, w\u00e4hrend gleichzeitig die Rechte der Stakeholder, insbesondere der Gl\u00e4ubiger, gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Genehmigung_durch_die_Hauptversammlung\"><\/span>Genehmigung durch die Hauptversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst muss der Liquidator, wie bereits erw\u00e4hnt, ein Verm\u00f6gensverzeichnis und eine Bilanz zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung der Gesellschaft erstellen und die Genehmigung daf\u00fcr auf der Hauptversammlung einholen (gem\u00e4\u00df Artikel 492 des japanischen Gesellschaftsrechts).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verfahren_zum_Schutz_der_Glaubiger\"><\/span>Verfahren zum Schutz der Gl\u00e4ubiger<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Als n\u00e4chstes ist das &#8216;Verfahren zum Schutz der Gl\u00e4ubiger&#8217; ein \u00e4u\u00dferst wichtiger Teil des Liquidationsprozesses. Basierend auf Artikel 499 Absatz 1 des japanischen Gesellschaftsrechts muss die in Liquidation befindliche Aktiengesellschaft unverz\u00fcglich nach der Aufl\u00f6sung eine Bekanntmachung im Amtsblatt ver\u00f6ffentlichen. Diese Bekanntmachung fordert alle Gl\u00e4ubiger auf, innerhalb einer festgelegten Frist von mindestens zwei Monaten ihre Forderungen anzumelden. Diese Zweimonatsfrist kann nicht verk\u00fcrzt werden und ist ein bestimmender Faktor f\u00fcr die Mindestdauer des gesamten Liquidationsverfahrens. Zus\u00e4tzlich zur Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Gesellschaft verpflichtet, den &#8216;bekannten Gl\u00e4ubigern&#8217;, deren Existenz sie kennt, individuelle Aufforderungen zuzusenden. Wird dieses Verfahren vernachl\u00e4ssigt, kann dies die Rechte der Gl\u00e4ubiger ungerechtfertigt beeintr\u00e4chtigen, weshalb eine strikte Einhaltung gefordert wird. Gl\u00e4ubiger, die sich innerhalb der Frist nicht melden, werden grunds\u00e4tzlich vom Liquidationsverfahren ausgeschlossen, jedoch m\u00fcssen bekannte Gl\u00e4ubiger auch ohne Anmeldung ihrer Forderungen befriedigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verteilung_des_verbleibenden_Vermogens\"><\/span>Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Ablauf der Frist f\u00fcr die Forderungsanmeldung und der Feststellung aller Forderungen nimmt der Liquidator die Begleichung der Schulden aus dem Verm\u00f6gen der Gesellschaft vor. Sollte nach der vollst\u00e4ndigen Schuldentilgung noch Verm\u00f6gen \u00fcbrig sein, wird dieses als &#8216;verbleibendes Verm\u00f6gen&#8217; an die Aktion\u00e4re verteilt. Artikel 504 Absatz 3 des japanischen Gesellschaftsrechts legt grunds\u00e4tzlich fest, dass dieses verbleibende Verm\u00f6gen fair entsprechend der Anzahl der von jedem Aktion\u00e4r gehaltenen Aktien verteilt wird (Grundsatz der Aktion\u00e4rsgleichheit). Hat die Gesellschaft jedoch in ihrer Satzung die Ausgabe von Aktien unterschiedlicher Art festgelegt (zum Beispiel Vorzugsaktien, die bestimmten Aktion\u00e4ren eine bevorzugte Verteilung gew\u00e4hren), so erfolgt die Verteilung gem\u00e4\u00df dieser Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Gerichtsurteil, das die Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen Aktion\u00e4ren in nicht b\u00f6rsennotierten Gesellschaften aufzeigt. Das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 7. September 2015 (Heisei 27) besagt, dass eine Vereinbarung zwischen allen Aktion\u00e4ren, das verbleibende Verm\u00f6gen auf eine von der Beteiligungsquote abweichende Weise zu verteilen (pers\u00f6nliche Bestimmung), auch wenn sie nicht formell in der Satzung verankert ist, g\u00fcltig ist. Dieses Urteil deutet darauf hin, dass in Gesellschaften mit wenigen und eng verbundenen Aktion\u00e4ren flexible Vereinbarungen zwischen den Aktion\u00e4ren rechtlich anerkannt werden k\u00f6nnen, was in der Praxis von gro\u00dfer Bedeutung ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Beendigung_der_Liquidation_und_das_Erloschen_der_Gesellschaft_in_Japan\"><\/span>Die Beendigung der Liquidation und das Erl\u00f6schen der Gesellschaft in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Nach Abschluss aller Liquidationsgesch\u00e4fte tritt die Gesellschaft in die letzte Phase ein, um rechtlich aufgel\u00f6st zu werden. Dieser Prozess besteht aus drei Hauptphasen: die Genehmigung des Abschlussberichts, die Eintragung der Liquidationsbeendigung und als letzte Pflicht die Aufbewahrung der Buchf\u00fchrungsunterlagen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Genehmigung_des_Abschlussberichts\"><\/span>Genehmigung des Abschlussberichts<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst muss der Liquidator, sobald alle Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen sowie das verbleibende Verm\u00f6gen verteilt wurde, unverz\u00fcglich einen &#8220;Abschlussbericht&#8221; erstellen (gem\u00e4\u00df Artikel 507 Absatz 1 des Japanischen Gesellschaftsrechts). Dieser Abschlussbericht muss gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Durchf\u00fchrungsverordnung zum Gesellschaftsrecht Angaben \u00fcber Einnahmen und Ausgaben w\u00e4hrend der Liquidationsperiode sowie \u00fcber den an die Aktion\u00e4re verteilten Restbetrag des Verm\u00f6gens enthalten. Der erstellte Abschlussbericht muss der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re vorgelegt und durch einen gew\u00f6hnlichen Beschluss genehmigt werden (gem\u00e4\u00df Artikel 507 Absatz 3 des Gesetzes). Mit dieser Genehmigung durch die Hauptversammlung wird die Liquidation der Gesellschaft rechtlich als &#8220;beendet&#8221; angesehen. Zudem wird der Liquidator durch diese Genehmigung grunds\u00e4tzlich von seiner Haftung f\u00fcr Pflichtverletzungen befreit, es sei denn, es gab unrechtm\u00e4\u00dfige Handlungen in der Ausf\u00fchrung seiner Pflichten (gem\u00e4\u00df Artikel 507 Absatz 4 des Gesetzes).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Eintragung_der_Liquidationsbeendigung\"><\/span>Eintragung der Liquidationsbeendigung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Zweitens muss der Liquidator innerhalb von zwei Wochen nach der Genehmigung des Abschlussberichts durch die Hauptversammlung beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft die &#8220;Eintragung der Liquidationsbeendigung&#8221; beantragen (gem\u00e4\u00df Artikel 929 des Japanischen Gesellschaftsrechts). Mit dieser Eintragung wird das Register der Gesellschaft geschlossen und die Rechtspers\u00f6nlichkeit der Gesellschaft erlischt vollst\u00e4ndig. Dadurch endet die Existenz der Gesellschaft als juristische Person.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Aufbewahrung_der_Buchfuhrungsunterlagen\"><\/span>Aufbewahrung der Buchf\u00fchrungsunterlagen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Drittens verbleibt dem Liquidator auch nach dem Erl\u00f6schen der Gesellschaft eine letzte wichtige Pflicht: die &#8220;Aufbewahrung der Buchf\u00fchrungsunterlagen&#8221;. Artikel 508 Absatz 1 des Japanischen Gesellschaftsrechts verpflichtet den Liquidator, die Buchhaltungsb\u00fccher und wichtigen Unterlagen der aufgel\u00f6sten Aktiengesellschaft f\u00fcr einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Tag der Eintragung der Liquidationsbeendigung aufzubewahren. Diese Pflicht wird nicht der Gesellschaft, sondern dem Liquidator pers\u00f6nlich auferlegt und bringt eine langfristige pers\u00f6nliche Verantwortung mit sich. Angesichts dieser langfristigen Belastung sollte die Auswahl des Liquidators sorgf\u00e4ltig erfolgen, und es kann klug sein, in bestimmten F\u00e4llen einen Fachmann zu ernennen. Dar\u00fcber hinaus ist es m\u00f6glich, dass das Gericht auf Antrag eines Beteiligten eine andere Person als den Liquidator mit der Aufbewahrung der Unterlagen beauftragt (gem\u00e4\u00df Artikel 508 Absatz 2 des Gesetzes).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die normale Liquidation eines Unternehmens nach japanischem Gesellschaftsrecht stellt ein geplantes und geordnetes rechtliches Verfahren dar, um ein Unternehmen zu beenden, das sich deutlich von einem Gesch\u00e4ftszusammenbruch unterscheidet. Dieser Prozess beginnt mit der Ernennung eines Liquidators und umfasst ein strenges Gl\u00e4ubigerschutzverfahren von mindestens zwei Monaten, die Begleichung aller Schulden und die Verteilung des verbleibenden Verm\u00f6gens an die Aktion\u00e4re. Schlie\u00dflich erlischt die Rechtspers\u00f6nlichkeit des Unternehmens mit der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung und der Eintragung des Liquidationsabschlusses im Handelsregister, wobei dem Liquidator eine zehnj\u00e4hrige Aufbewahrungspflicht f\u00fcr die Buchhaltungsunterlagen verbleibt. Dieses Verfahren ist ein wichtiges System, um die Rechte aller Beteiligten zu sch\u00fctzen und die soziale Verantwortung des Unternehmens zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen in der Vertretung einer Vielzahl von in- und ausl\u00e4ndischen Mandanten in Liquidationsverfahren nach japanischem Gesellschaftsrecht. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere Experten, einschlie\u00dflich englischsprachiger Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Qualifikationen, die auch komplexe internationale F\u00e4lle bearbeiten k\u00f6nnen. Wir bieten umfassende rechtliche Unterst\u00fctzung in allen Phasen, von der Beratung bei der Ernennung eines Liquidators \u00fcber die Durchf\u00fchrung konkreter Liquidationsaufgaben und die \u00dcbernahme als Liquidator bis hin zu langfristigen Verpflichtungen nach Abschluss der Liquidation. Wenn Sie in der kritischen Phase der Unternehmensliquidation die Unterst\u00fctzung von vertrauensw\u00fcrdigen Experten ben\u00f6tigen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu konsultieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn eine Gesellschaft unter dem japanischen Gesellschaftsrecht (Japanisches Gesellschaftsrecht) ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit beendet, bedeutet dies nicht zwangsl\u00e4ufig ein Scheitern des Managements. 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