{"id":71898,"date":"2025-10-07T02:40:42","date_gmt":"2025-10-06T17:40:42","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=71898"},"modified":"2025-10-11T22:21:17","modified_gmt":"2025-10-11T13:21:17","slug":"business-transfer-regulation-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan","title":{"rendered":"Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen im japanischen Gesellschaftsrecht: Eine umfassende Erl\u00e4uterung von Definition, Verfahren und rechtlichen Risiken"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung ist eine \u00e4u\u00dferst wichtige und flexible strategische Option in der M&amp;A-Praxis (Fusionen und \u00dcbernahmen) in Japan. Sie bezieht sich auf Transaktionen, bei denen ein Unternehmen sein gesamtes Gesch\u00e4ft oder einen Teil davon an ein anderes Unternehmen verkauft. Das Hauptmerkmal der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung liegt in der M\u00f6glichkeit, die zu \u00fcbertragenden Verm\u00f6genswerte, Verbindlichkeiten und Vertragsbeziehungen nach Vereinbarung zwischen den Parteien auszuw\u00e4hlen. Diese &#8220;Wahlfreiheit&#8221; erm\u00f6glicht es Unternehmen, unrentable Gesch\u00e4ftsbereiche abzusto\u00dfen und Ressourcen auf das Kerngesch\u00e4ft zu konzentrieren, oder dem K\u00e4ufer, nur die ben\u00f6tigten Gesch\u00e4ftsbereiche zu erwerben, w\u00e4hrend Risiken wie Eventualverbindlichkeiten vermieden werden. Allerdings ist diese strategische Bequemlichkeit untrennbar mit der Komplexit\u00e4t der rechtlichen Verfahren verbunden. Da Rechte und Pflichten nicht automatisch in ihrer Gesamtheit \u00fcbergehen, ist es notwendig, die einzelnen Verm\u00f6genswerte und Vertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df den spezifischen Verfahren, die im japanischen Gesellschaftsrecht und im japanischen Zivilrecht festgelegt sind, zu \u00fcbertragen. Die Komplexit\u00e4t dieser Verfahren stellt eine gro\u00dfe Herausforderung bei der Betrachtung einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung dar. In diesem Artikel werden wir umfassend erl\u00e4utern, was Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Rechtsabteilungen unter dem japanischen Rechtssystem wissen m\u00fcssen, um eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung korrekt zu verstehen und durchzuf\u00fchren, basierend auf konkreten Gesetzen und Rechtsprechungen. Wir beginnen mit der rechtlichen Definition der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung, gefolgt von den Genehmigungsverfahren in der Hauptversammlung, den praktischen Aspekten der \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, Schulden und Mitarbeitern und schlie\u00dflich den rechtlichen Verpflichtungen und Risiken, die nach der \u00dcbertragung entstehen k\u00f6nnen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Definition_und_rechtliche_Natur_der_Geschaftsubertragung_nach_japanischem_Recht\" title=\"Definition und rechtliche Natur der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung nach japanischem Recht\">Definition und rechtliche Natur der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Definition_von_%E2%80%9CGeschaft%E2%80%9D_Funktionales_Vermogen_als_organische_Einheit\" title=\"Definition von &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221;: Funktionales Verm\u00f6gen als organische Einheit\">Definition von &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221;: Funktionales Verm\u00f6gen als organische Einheit<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Rechtliche_Natur_der_%E2%80%9Cspezifischen_Nachfolge%E2%80%9D_Prinzip_der_individuellen_Ubertragung_von_Rechten_und_Pflichten\" title=\"Rechtliche Natur der &#8220;spezifischen Nachfolge&#8221;: Prinzip der individuellen \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten\">Rechtliche Natur der &#8220;spezifischen Nachfolge&#8221;: Prinzip der individuellen \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Wesentliche_Verfahren_der_Geschaftsubertragung_und_die_Rechte_der_Aktionare_nach_japanischem_Recht\" title=\"Wesentliche Verfahren der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung und die Rechte der Aktion\u00e4re nach japanischem Recht\">Wesentliche Verfahren der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung und die Rechte der Aktion\u00e4re nach japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Beschlusse_des_Vorstands_und_Sonderbeschlusse_in_der_Hauptversammlung\" title=\"Beschl\u00fcsse des Vorstands und Sonderbeschl\u00fcsse in der Hauptversammlung\">Beschl\u00fcsse des Vorstands und Sonderbeschl\u00fcsse in der Hauptversammlung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Falle_in_denen_ein_Hauptversammlungsbeschluss_erforderlich_oder_nicht_erforderlich_ist\" title=\"F\u00e4lle, in denen ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich oder nicht erforderlich ist\">F\u00e4lle, in denen ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich oder nicht erforderlich ist<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Das_Recht_der_Minderheitsaktionare_auf_Aktienruckkauf_bei_Widerspruch\" title=\"Das Recht der Minderheitsaktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf bei Widerspruch\">Das Recht der Minderheitsaktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf bei Widerspruch<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Praxis_der_Ubertragung_von_Vermogenswerten_Schulden_und_Vertragen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Praxis der \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, Schulden und Vertr\u00e4gen unter japanischem Recht\">Praxis der \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, Schulden und Vertr\u00e4gen unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Ubertragung_von_Vermogen_und_Schulden_nach_japanischem_Recht\" title=\"\u00dcbertragung von Verm\u00f6gen und Schulden nach japanischem Recht\">\u00dcbertragung von Verm\u00f6gen und Schulden nach japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Vertragsposition_und_Mitarbeiterubertragung_unter_japanischem_Recht\" title=\"Vertragsposition und Mitarbeiter\u00fcbertragung unter japanischem Recht\">Vertragsposition und Mitarbeiter\u00fcbertragung unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Ubersichtstabelle_zum_Ubertragungsverfahren\" title=\"\u00dcbersichtstabelle zum \u00dcbertragungsverfahren\">\u00dcbersichtstabelle zum \u00dcbertragungsverfahren<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Rechtliche_Pflichten_und_Risiken_nach_einer_Geschaftsubertragung_in_Japan\" title=\"Rechtliche Pflichten und Risiken nach einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung in Japan\">Rechtliche Pflichten und Risiken nach einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Die_Wettbewerbsvermeidungspflicht_des_ubertragenden_Unternehmens_unter_japanischem_Recht\" title=\"Die Wettbewerbsvermeidungspflicht des \u00fcbertragenden Unternehmens unter japanischem Recht\">Die Wettbewerbsvermeidungspflicht des \u00fcbertragenden Unternehmens unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Die_Verantwortung_des_ubernehmenden_Unternehmens_Bestimmungen_zum_Glaubigerschutz\" title=\"Die Verantwortung des \u00fcbernehmenden Unternehmens: Bestimmungen zum Gl\u00e4ubigerschutz\">Die Verantwortung des \u00fcbernehmenden Unternehmens: Bestimmungen zum Gl\u00e4ubigerschutz<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/business-transfer-regulation-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_und_rechtliche_Natur_der_Geschaftsubertragung_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Definition und rechtliche Natur der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Der erste Schritt zum Verst\u00e4ndnis einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung ist die genaue Kenntnis der Definition von &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221; als rechtliche Grundlage und des Konzepts der &#8220;spezifischen Nachfolge&#8221; als Methode der \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten. Diese sind die grundlegenden Elemente, die sowohl die strategischen Vorteile als auch die prozeduralen Herausforderungen einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_von_%E2%80%9CGeschaft%E2%80%9D_Funktionales_Vermogen_als_organische_Einheit\"><\/span>Definition von &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221;: Funktionales Verm\u00f6gen als organische Einheit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das japanische Gesellschaftsrecht enth\u00e4lt keine klare Definition des Begriffs &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221;. Daher wurde dieses Konzept durch Gerichtsentscheidungen geformt. Die Definition, die der Oberste Gerichtshof Japans in seinem Urteil vom 22. September 1965 (Showa 40) festgelegt hat, gilt heute als f\u00fchrende Interpretation. Nach diesem Urteil wird &#8220;Gesch\u00e4ft&#8221; als &#8220;Verm\u00f6gen, das f\u00fcr einen bestimmten Gesch\u00e4ftszweck organisiert und als organische Einheit funktioniert&#8221;, definiert. Dies bedeutet nicht einfach eine Ansammlung einzelner materieller Verm\u00f6genswerte wie Fabriken, Ausr\u00fcstungen oder Lagerbest\u00e4nde. Vielmehr bezieht es sich auf den Zustand, in dem immaterielle Verm\u00f6genswerte und menschliche Elemente wie Kundenbeziehungen, Vertr\u00e4ge mit Gesch\u00e4ftspartnern, technisches Know-how und die sie betreibenden Mitarbeiter zusammen eine wirtschaftliche Funktion erf\u00fcllen. Daher unterscheidet sich eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung rechtlich von einem einfachen Verkauf von Verm\u00f6gensfragmenten, da sie diese funktionalen Verm\u00f6genswerte als Einheit \u00fcbertr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtliche_Natur_der_%E2%80%9Cspezifischen_Nachfolge%E2%80%9D_Prinzip_der_individuellen_Ubertragung_von_Rechten_und_Pflichten\"><\/span>Rechtliche Natur der &#8220;spezifischen Nachfolge&#8221;: Prinzip der individuellen \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Konzept der &#8220;spezifischen Nachfolge&#8221; ist das wichtigste Merkmal, das die rechtliche Natur einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung charakterisiert. Es bedeutet, dass die einzelnen Verm\u00f6genswerte, Verbindlichkeiten, vertraglichen Positionen und Arbeitsvertr\u00e4ge mit Mitarbeitern, die ein Gesch\u00e4ft ausmachen, nicht automatisch auf das \u00fcbernehmende Unternehmen (K\u00e4ufer) \u00fcbergehen, nur weil ein Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungsvertrag abgeschlossen wurde. Im Gegensatz dazu steht die &#8220;umfassende Nachfolge&#8221;, bei der Rechte und Pflichten umfassend \u00fcbertragen werden. Bei einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung, die eine spezifische Nachfolge darstellt, ist es notwendig, f\u00fcr jedes zu \u00fcbertragende Recht und jede Pflicht ein individuelles \u00dcbertragungsverfahren gem\u00e4\u00df ihrer jeweiligen Natur durchzuf\u00fchren. Zum Beispiel ist f\u00fcr die \u00dcbertragung des Eigentums an einer Immobilie eine Registrierung beim Grundbuchamt erforderlich, f\u00fcr die \u00dcbertragung einer Forderung eine Benachrichtigung des Schuldners, um sie gegen\u00fcber Dritten geltend zu machen, und f\u00fcr die \u00dcbertragung einer Schuld die Zustimmung des Gl\u00e4ubigers.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Prinzip der spezifischen Nachfolge schafft gleichzeitig zwei Aspekte einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung. Einerseits bietet es den gro\u00dfen strategischen Vorteil, dass die Parteien die zu \u00fcbertragenden Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten frei ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen. Das \u00fcbernehmende Unternehmen kann nur die guten Gesch\u00e4ftsbereiche erwerben und die \u00dcbernahme unerw\u00fcnschter Elemente wie nicht bilanzierte Verbindlichkeiten oder Prozessrisiken, die das ver\u00e4u\u00dfernde Unternehmen (Verk\u00e4ufer) belasten, vermeiden. Andererseits f\u00fchrt dieses Prinzip zu einer gro\u00dfen prozeduralen Belastung. Es ist notwendig, die Zustimmung von jedem beteiligten Dritten, wie Gesch\u00e4ftspartnern, Mitarbeitern und Gl\u00e4ubigern, individuell einzuholen, was zu Verz\u00f6gerungen und Komplikationen der Transaktion f\u00fchren kann. Daher m\u00fcssen Unternehmen, die eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung planen, den strategischen Wert dieser Auswahlm\u00f6glichkeit gegen die zeitlichen und administrativen Kosten der individuellen \u00dcbertragung abw\u00e4gen und eine sorgf\u00e4ltige Entscheidung treffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Wesentliche_Verfahren_der_Geschaftsubertragung_und_die_Rechte_der_Aktionare_nach_japanischem_Recht\"><\/span>Wesentliche Verfahren der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung und die Rechte der Aktion\u00e4re nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesch\u00e4ftsgrundlage eines Unternehmens haben, weshalb das japanische Gesellschaftsrecht strenge Verfahren vorschreibt, die nicht allein durch die Entscheidung des Managements umgesetzt werden k\u00f6nnen. Diese Verfahren zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Sicherstellung der Flexibilit\u00e4t des Managements und dem Schutz der Interessen der Aktion\u00e4re zu finden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Beschlusse_des_Vorstands_und_Sonderbeschlusse_in_der_Hauptversammlung\"><\/span>Beschl\u00fcsse des Vorstands und Sonderbeschl\u00fcsse in der Hauptversammlung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Prozess der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung beginnt in der Regel mit den Beschl\u00fcssen der Vorst\u00e4nde sowohl des \u00fcbertragenden als auch des \u00fcbernehmenden Unternehmens. Der Vorstand genehmigt den Abschluss des Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungsvertrags. Die Zustimmung des Vorstands allein ist jedoch nicht ausreichend. Grunds\u00e4tzlich muss der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungsvertrag durch einen &#8216;Sonderbeschluss&#8217; in der Hauptversammlung genehmigt werden. Nach Artikel 309 Absatz 2 des japanischen Gesellschaftsrechts ist f\u00fcr das Zustandekommen eines Sonderbeschlusses die Anwesenheit von Aktion\u00e4ren erforderlich, die \u00fcber die Mehrheit der aus\u00fcbbaren Stimmrechte verf\u00fcgen, und es bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmrechte der anwesenden Aktion\u00e4re. Diese hohen Zustimmungserfordernisse spiegeln die Bedeutung der Auswirkungen einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung auf die Existenz des Unternehmens und die Interessen der Aktion\u00e4re wider. Eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung ohne diesen Hauptversammlungsbeschluss birgt das Risiko, rechtlich als ung\u00fcltig angesehen zu werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Falle_in_denen_ein_Hauptversammlungsbeschluss_erforderlich_oder_nicht_erforderlich_ist\"><\/span>F\u00e4lle, in denen ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich oder nicht erforderlich ist<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht f\u00fcr jede Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung ist ein Sonderbeschluss der Hauptversammlung erforderlich. Das japanische Gesellschaftsrecht legt je nach Bedeutung der Transaktion fest, ob ein Verfahren erforderlich ist oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Sonderbeschluss ist gem\u00e4\u00df Artikel 467 des japanischen Gesellschaftsrechts grunds\u00e4tzlich in folgenden F\u00e4llen erforderlich:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Wenn das \u00fcbertragende Unternehmen sein gesamtes Gesch\u00e4ft \u00fcbertr\u00e4gt.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn das \u00fcbertragende Unternehmen einen &#8216;wesentlichen Teil&#8217; seines Gesch\u00e4fts \u00fcbertr\u00e4gt. Was als &#8216;wesentlich&#8217; gilt, wird haupts\u00e4chlich nach quantitativen Kriterien bestimmt, wobei eine \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, deren Buchwert mehr als ein F\u00fcnftel des Gesamtverm\u00f6gens des Unternehmens ausmacht, hierunter f\u00e4llt. Allerdings k\u00f6nnen auch qualitative Aspekte wie Umsatz oder Markenimage ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn das \u00fcbernehmende Unternehmen das gesamte Gesch\u00e4ft eines anderen Unternehmens \u00fcbernimmt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Andererseits stellt Artikel 468 des japanischen Gesellschaftsrechts Ausnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens bereit.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Vereinfachte Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung: Wenn f\u00fcr das \u00fcbertragende Unternehmen der Wert der zu \u00fcbertragenden Verm\u00f6genswerte weniger als ein F\u00fcnftel des Gesamtverm\u00f6gens ausmacht (also kein &#8216;wesentlicher Teil&#8217;), ist ein Hauptversammlungsbeschluss nicht erforderlich. Auch f\u00fcr das \u00fcbernehmende Unternehmen kann auf einen Beschluss verzichtet werden, wenn der zu zahlende Preis weniger als ein F\u00fcnftel des Reinverm\u00f6gens betr\u00e4gt.<\/li>\n\n\n\n<li>Vereinfachtes Verfahren f\u00fcr Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen: Wenn zwischen dem \u00fcbertragenden und dem \u00fcbernehmenden Unternehmen eine besondere Kontrollbeziehung besteht, bei der ein Unternehmen mehr als 90% der Stimmrechte des anderen Unternehmens h\u00e4lt, kann auf die Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens (Tochtergesellschaft) verzichtet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Diese Bestimmungen sind so konzipiert, dass sie bei wesentlichen Transaktionen, die das Kerngesch\u00e4ft betreffen, die Meinung der Aktion\u00e4re einholen, w\u00e4hrend sie bei Transaktionen mit relativ geringen Auswirkungen auf das Unternehmen oder bei Transaktionen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, bei denen die Absicht der Aktion\u00e4re offensichtlich ist, das Verfahren rationalisieren, um die Effizienz des Managements nicht zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Recht_der_Minderheitsaktionare_auf_Aktienruckkauf_bei_Widerspruch\"><\/span>Das Recht der Minderheitsaktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf bei Widerspruch<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Auch wenn eine Mehrheit der Aktion\u00e4re einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung zustimmt, gibt es ein System zum Schutz der Interessen der widersprechenden Minderheitsaktion\u00e4re, das &#8216;Aktienr\u00fcckkaufrecht&#8217;. Artikel 469 des japanischen Gesellschaftsrechts r\u00e4umt Aktion\u00e4ren, die der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung widersprechen, das Recht ein, von der Gesellschaft den R\u00fcckkauf ihrer Aktien zu einem &#8216;fairen Preis&#8217; zu verlangen. Dieses Recht kann von Aktion\u00e4ren ausge\u00fcbt werden, die ihre Ablehnung vor der Hauptversammlung der Gesellschaft mitgeteilt haben und die tats\u00e4chlich gegen die \u00dcbertragung gestimmt haben. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Aktion\u00e4re bis sp\u00e4testens 20 Tage vor dem Wirksamwerden der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung zu informieren, und diese Mitteilung bietet den Aktion\u00e4ren die Gelegenheit, ihre Rechte auszu\u00fcben. Dieses System bietet Aktion\u00e4ren, die keine grundlegende \u00c4nderung der Unternehmenspolitik w\u00fcnschen, eine rationale M\u00f6glichkeit, ihre Investition zur\u00fcckzuziehen. Allerdings wird dieses Aktienr\u00fcckkaufrecht bei vereinfachten Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen, die als geringf\u00fcgig f\u00fcr das Unternehmen angesehen werden, nicht gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Praxis_der_Ubertragung_von_Vermogenswerten_Schulden_und_Vertragen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Praxis der \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, Schulden und Vertr\u00e4gen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens f\u00fcr die Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung ist der n\u00e4chste Schritt die praktische Arbeit, die einzelnen Elemente des Gesch\u00e4fts rechtlich von der \u00fcbertragenden Gesellschaft auf die \u00fcbernehmende Gesellschaft zu \u00fcbertragen. Dieser Prozess muss sorgf\u00e4ltig gem\u00e4\u00df dem Prinzip der spezifischen Nachfolge und den Bestimmungen verschiedener Gesetze, einschlie\u00dflich des japanischen Zivilrechts (\u6c11\u6cd5), durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ubertragung_von_Vermogen_und_Schulden_nach_japanischem_Recht\"><\/span>\u00dcbertragung von Verm\u00f6gen und Schulden nach japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen und Schulden erfordert jeweils unterschiedliche rechtliche Verfahren. Bei Verm\u00f6genswerten ist es wichtig, die Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, um Rechte gegen\u00fcber Dritten geltend machen zu k\u00f6nnen (sogenannte Gegenforderungsbedingungen). Zum Beispiel wird das Eigentum an Immobilien durch die Willenserkl\u00e4rung der Parteien \u00fcbertragen (gem\u00e4\u00df Artikel 176 des japanischen Zivilgesetzbuches), aber um dieses Recht gegen\u00fcber Dritten geltend zu machen, ist es notwendig, eine Eigentums\u00fcbertragung im Grundbuchamt gem\u00e4\u00df dem japanischen Grundbuchgesetz zu registrieren. Wenn Forderungen wie Kundenforderungen \u00fcbertragen werden, ist gem\u00e4\u00df Artikel 467 des japanischen Zivilgesetzbuches eine Benachrichtigung des Schuldners (Kunden) oder dessen Zustimmung erforderlich. Insbesondere, um die Wirksamkeit der \u00dcbertragung gegen\u00fcber Dritten wie anderen Gl\u00e4ubigern geltend zu machen, ist es erforderlich, diese Benachrichtigung durch ein Dokument mit einem &#8220;bestimmten Datum&#8221;, wie zum Beispiel ein Einschreiben mit R\u00fcckschein, durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits werden an die \u00dcbertragung von Schulden, also die &#8220;Schuld\u00fcbernahme&#8221;, strengere Anforderungen gestellt, um die Interessen der Gl\u00e4ubiger zu sch\u00fctzen. Um eine &#8220;befreiende Schuld\u00fcbernahme&#8221; durchzuf\u00fchren, bei der das \u00fcbertragende Unternehmen vollst\u00e4ndig von seiner Verantwortung befreit wird und das \u00fcbernehmende Unternehmen die Schuld \u00fcbernimmt, ist es unbedingt erforderlich, die Zustimmung des Gl\u00e4ubigers zu erhalten. Dies ist eine wichtige Bestimmung, um zu verhindern, dass Gl\u00e4ubiger benachteiligt werden, indem sie einseitig einen neuen Schuldner mit geringerer Bonit\u00e4t erhalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vertragsposition_und_Mitarbeiterubertragung_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Vertragsposition und Mitarbeiter\u00fcbertragung unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten werden durch eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen gest\u00fctzt, darunter Liefervertr\u00e4ge mit Zulieferern, Verkaufsvertr\u00e4ge mit Kunden und Mietvertr\u00e4ge f\u00fcr Immobilien. Die Position eines abtretenden Unternehmens als Vertragspartei (vertragliche Position) wird nicht automatisch auf das \u00fcbernehmende Unternehmen \u00fcbertragen. Artikel 539 Absatz 2 des nach der Reform von 2020 (Reiwa 2) geltenden japanischen Zivilgesetzbuchs legt fest, dass f\u00fcr die \u00dcbertragung der vertraglichen Position die Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich ist. Daher m\u00fcssen das abtretende und das \u00fcbernehmende Unternehmen mit jeder der Hauptvertragsparteien verhandeln, um deren Einverst\u00e4ndnis f\u00fcr den \u00dcbergang der Vertragsparteistellung auf das \u00fcbernehmende Unternehmen zu erlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbertragung von Arbeitsvertr\u00e4gen mit Mitarbeitern ist eines der sensibelsten Themen bei der \u00dcbertragung von Gesch\u00e4ftsbereichen. Arbeitsvertr\u00e4ge basieren auf einer hochgradig pers\u00f6nlichen Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher kann gem\u00e4\u00df dem Zweck des Artikels 625 des japanischen Zivilgesetzbuchs ein Arbeitgeber seine Position als Arbeitgeber nicht ohne die individuelle Zustimmung des Arbeitnehmers an Dritte \u00fcbertragen. F\u00fcr die \u00dcbertragung von Mitarbeitern vom abtretenden zum \u00fcbernehmenden Unternehmen ist die ausdr\u00fcckliche Zustimmung jedes betroffenen Mitarbeiters unerl\u00e4sslich. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer m\u00fcssen die neuen Arbeitsbedingungen beim \u00fcbernehmenden Unternehmen, wie Gehalt, Arbeitszeiten und Sozialleistungen, sorgf\u00e4ltig erl\u00e4utern und das Verst\u00e4ndnis und die Zustimmung der Mitarbeiter gewinnen. Diese Zustimmung wird normalerweise durch ein Schriftst\u00fcck wie eine &#8220;Zustimmungserkl\u00e4rung zur \u00dcbertragung&#8221; best\u00e4tigt. Sollte ein Mitarbeiter die \u00dcbertragung ablehnen, kann das Unternehmen dies nicht als Grund f\u00fcr eine einseitige K\u00fcndigung verwenden und muss Alternativen wie die Versetzung in einen anderen Gesch\u00e4ftsbereich des abtretenden Unternehmens in Betracht ziehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ubersichtstabelle_zum_Ubertragungsverfahren\"><\/span>\u00dcbersichtstabelle zum \u00dcbertragungsverfahren<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die notwendigen Verfahren und deren rechtliche Grundlagen f\u00fcr die \u00dcbertragung der wichtigsten Rechte und Pflichten bei einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Zielobjekt<\/td><td>Notwendige Hauptverfahren f\u00fcr die \u00dcbertragung<\/td><td>Rechtsgrundlagen etc.<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Immobilien<\/td><td>Eigentums\u00fcbertragungsregistrierung<\/td><td>Japanisches Zivilgesetzbuch, Japanisches Immobilienregistrierungsgesetz<\/td><\/tr><tr><td>Forderungen<\/td><td>Benachrichtigung oder Zustimmung des Schuldners (durch ein Dokument mit festem Datum)<\/td><td>Artikel 467 des japanischen Zivilgesetzbuchs<\/td><\/tr><tr><\/tr><tr><td>Vertragsposition<\/td><td>Zustimmung des Vertragspartners<\/td><td>Artikel 539-2 des japanischen Zivilgesetzbuchs<\/td><\/tr><tr><td>Schulden<\/td><td>Zustimmung des Gl\u00e4ubigers (im Falle einer schuldbefreienden Schuld\u00fcbernahme)<\/td><td>Japanisches Zivilgesetzbuch<\/td><\/tr><tr><td>Arbeitsvertr\u00e4ge der Mitarbeiter<\/td><td>Individuelle Zustimmung des Mitarbeiters<\/td><td>Artikel 625 des japanischen Zivilgesetzbuchs<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Rechtliche_Pflichten_und_Risiken_nach_einer_Geschaftsubertragung_in_Japan\"><\/span>Rechtliche Pflichten und Risiken nach einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Auch nach Abschluss einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung tragen das abgebende und das \u00fcbernehmende Unternehmen in Japan rechtliche Pflichten und Risiken. Das Verst\u00e4ndnis dieser nachgelagerten rechtlichen Beziehungen ist unerl\u00e4sslich, um unerwartete Streitigkeiten zu vermeiden und den Erfolg der Transaktion zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Wettbewerbsvermeidungspflicht_des_ubertragenden_Unternehmens_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Die Wettbewerbsvermeidungspflicht des \u00fcbertragenden Unternehmens unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Ein \u00fcbertragendes Unternehmen ist nach der \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsbetriebs f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum und in einem bestimmten Gebiet daran gehindert, ein mit dem \u00fcbertragenen Gesch\u00e4ft identisches Gesch\u00e4ft zu betreiben. Dies wird als &#8220;Wettbewerbsvermeidungspflicht&#8221; bezeichnet und ist in Artikel 21 des japanischen Gesellschaftsgesetzes festgelegt. Der Zweck dieser Bestimmung liegt im Schutz der Interessen des erwerbenden Unternehmens, das die gesch\u00e4ftliche Wertigkeit (Goodwill) als Gegenleistung in den Kaufpreis eingeschlossen hat. Sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, darf das \u00fcbertragende Unternehmen innerhalb von 20 Jahren ab dem \u00dcbertragungsdatum in der Gemeinde und den angrenzenden Gemeinden kein identisches Gesch\u00e4ft betreiben. Diese Pflicht kann im Rahmen eines Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungsvertrags verk\u00fcrzt oder vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden. Umgekehrt ist es auch m\u00f6glich, die Dauer durch eine Sondervereinbarung auf maximal 30 Jahre zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist, dass selbst wenn diese Pflicht vertraglich ausgeschlossen wird, das \u00fcbertragende Unternehmen laut Absatz 3 des gleichen Artikels immer noch daran gehindert ist, das identische Gesch\u00e4ft mit dem &#8220;Zweck des unlauteren Wettbewerbs&#8221; zu betreiben. In der Rechtsprechung wird oft \u00fcber das Vorliegen dieses &#8220;Zwecks des unlauteren Wettbewerbs&#8221; gestritten. Beispielsweise hat ein Gericht in F\u00e4llen, in denen das \u00fcbertragende Unternehmen nach der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung Produkte unter einem dem urspr\u00fcnglichen Gesch\u00e4ftsbetrieb sehr \u00e4hnlichen Namen verkauft oder eine Kundenliste der \u00fcbertragenen Website genutzt hat, um eine konkurrierende Website zu starten und Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten durchzuf\u00fchren, unlauteren Wettbewerb festgestellt und Unterlassungs- sowie Schadensersatzanspr\u00fcche zugesprochen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Verantwortung_des_ubernehmenden_Unternehmens_Bestimmungen_zum_Glaubigerschutz\"><\/span>Die Verantwortung des \u00fcbernehmenden Unternehmens: Bestimmungen zum Gl\u00e4ubigerschutz<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Bei der \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsbetriebs ist das \u00fcbernehmende Unternehmen grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr die Schulden des \u00fcbertragenden Unternehmens verantwortlich, die nicht Teil der \u00dcbertragung sind. Um jedoch die Gl\u00e4ubiger des \u00fcbertragenden Unternehmens zu sch\u00fctzen, sieht das japanische Gesellschaftsrecht wichtige Ausnahmen vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Die erste Ausnahme betrifft die &#8220;Verantwortung bei Fortf\u00fchrung der Firma&#8221;. Gem\u00e4\u00df Artikel 22 des japanischen Gesellschaftsrechts (Heisei 16 (2004)) ist das \u00fcbernehmende Unternehmen verpflichtet, die durch das Gesch\u00e4ft des \u00fcbertragenden Unternehmens entstandenen Schulden zu begleichen, wenn es die Firma des \u00fcbertragenden Unternehmens weiterhin verwendet. Diese Bestimmung dient dem Schutz der Gl\u00e4ubiger, die aufgrund der fortgesetzten Verwendung der Firma nicht erkennen k\u00f6nnen, dass ein Wechsel des Gesch\u00e4ftsbetreibers stattgefunden hat und daher weiterhin von der Kontinuit\u00e4t des Gesch\u00e4ftsbetriebs ausgehen. Diese Verantwortung kann durch eine Eintragung ins Handelsregister (Eintragung der Haftungsbefreiung) vermieden werden. Zu beachten ist, dass diese Verantwortung nicht nur f\u00fcr den offiziell registrierten Firmennamen gilt, sondern auch von Gerichten auf weit bekannt gemachte Gesch\u00e4ftsbezeichnungen oder in manchen F\u00e4llen auf Logos oder Marken (Warenzeichen), die das Gesch\u00e4ft symbolisieren, analog angewendet wurde. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 20. Februar 2004 (Heisei 16) erkannte diese Verantwortung bei der Fortf\u00fchrung des Namens eines Golfclubs an, und in j\u00fcngeren Entscheidungen der unteren Instanzen wurde \u00e4hnlich bei der Fortf\u00fchrung von Marken, die die Identit\u00e4t des Gesch\u00e4ftsbetriebs anzeigen, geurteilt. Dies deutet darauf hin, dass das \u00fcbernehmende Unternehmen m\u00f6glicherweise nicht einfach durch eine formale Namens\u00e4nderung der Verantwortung entgehen kann, was eine enge Zusammenarbeit zwischen Markenstrategie und Rechtsstrategie erfordert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zweite Ausnahme betrifft die &#8220;Verantwortung bei betr\u00fcgerischer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung&#8221;. Dieses System dient dazu, sogenannte Verm\u00f6gensverschiebungen zu regulieren, bei denen das \u00fcbertragende Unternehmen, obwohl es wei\u00df, dass dies den Gl\u00e4ubigern schadet, nur die guten Gesch\u00e4ftsverm\u00f6genswerte an das \u00fcbernehmende Unternehmen \u00fcbertr\u00e4gt und sich selbst in einen zahlungsunf\u00e4higen Zustand bringt. Artikel 23-2 des japanischen Gesellschaftsrechts, der mit der Gesetzesreform von 2014 (Heisei 26) neu eingef\u00fchrt wurde, erlaubt den verbleibenden Gl\u00e4ubigern des \u00fcbertragenden Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen, vom \u00fcbernehmenden Unternehmen die Erf\u00fcllung der Schuld bis zur H\u00f6he des Wertes des \u00fcbertragenen Verm\u00f6gens zu verlangen. Damit dieser Anspruch anerkannt wird, ist es notwendig, dass das \u00fcbertragende Unternehmen wissentlich eine Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung durchf\u00fchrt, die den verbleibenden Gl\u00e4ubigern schadet, und dass das \u00fcbernehmende Unternehmen entweder von dieser Tatsache wusste oder keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit in Bezug auf das Nichtwissen vorliegt. Nach der Rechtsprechung kann diese Bestimmung auch dann Anwendung finden, wenn die Gegenleistung f\u00fcr die Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung angemessen ist, aber die Absicht besteht, Verm\u00f6genswerte von bestimmten Gl\u00e4ubigern zu isolieren oder diese zu sch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel haben wir den rechtlichen Rahmen und die praktischen Schl\u00fcsselaspekte von Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen unter dem japanischen Gesellschaftsrecht detailliert erl\u00e4utert. Wir haben aufgezeigt, dass die rechtliche Natur einer Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung als &#8220;spezifische Nachfolge&#8221; sowohl strategische Flexibilit\u00e4t in der Auswahl der zu \u00fcbertragenden Verm\u00f6genswerte bietet als auch die prozedurale Komplexit\u00e4t mit sich bringt, Rechte und Pflichten einzeln \u00fcbertragen zu m\u00fcssen. Das japanische Gesellschaftsrecht strebt ein Gleichgewicht zwischen Managemententscheidungen und dem Schutz der Aktion\u00e4rsrechte an, indem es Sonderbeschl\u00fcsse der Hauptversammlung f\u00fcr wichtige Transaktionen und das Recht der gegenstimmberechtigten Aktion\u00e4re auf Aktienr\u00fcckkauf vorsieht. In der Praxis ist es \u00e4u\u00dferst wichtig, individuelle Zustimmungen f\u00fcr die \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten, Schulden, Vertr\u00e4gen und insbesondere Arbeitsvertr\u00e4gen der Mitarbeiter gem\u00e4\u00df dem japanischen Zivilrecht zu erhalten. Dar\u00fcber hinaus sind nach der \u00dcbertragung rechtliche \u00dcberlegungen unerl\u00e4sslich, um unerwartete Risiken wie die Wettbewerbsvermeidungspflicht des \u00fcbertragenden Unternehmens und die Verantwortung des \u00fcbernehmenden Unternehmens bei der Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsnamens oder bei betr\u00fcgerischen \u00dcbertragungen zu vermeiden. Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen k\u00f6nnen ein m\u00e4chtiges Instrument f\u00fcr das Wachstum und die Umstrukturierung von Unternehmen sein, doch der Erfolg h\u00e4ngt von einem tiefen Verst\u00e4ndnis dieser rechtlichen Aspekte und einer sorgf\u00e4ltigen Planung basierend auf fachkundigem Wissen ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrungen in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen f\u00fcr eine vielf\u00e4ltige Klientel in Japan. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen juristischen Qualifikationen, die in der Lage sind, die komplexen Bestimmungen des japanischen Gesellschafts- und Zivilrechts im Kontext internationaler Gesch\u00e4fte pr\u00e4zise zu erkl\u00e4ren und zu unterst\u00fctzen. Wir bieten umfassende Unterst\u00fctzung in allen Phasen der Gesch\u00e4fts\u00fcbertragung, von der anf\u00e4nglichen Strategieentwicklung \u00fcber die Due Diligence und die Erstellung und Verhandlung von Vertr\u00e4gen bis hin zur Durchf\u00fchrung verschiedener rechtlicher Verfahren. 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