{"id":72196,"date":"2025-10-23T22:02:46","date_gmt":"2025-10-23T13:02:46","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=72196"},"modified":"2025-11-05T14:59:19","modified_gmt":"2025-11-05T05:59:19","slug":"copyright-criminal-penalties-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan","title":{"rendered":"&#8220;Angenommene Verletzungen&#8221; und Strafen im japanischen Urheberrecht: Rechtliche Risiken, die Unternehmen kennen sollten"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die in Japan Gesch\u00e4fte betreiben, ist die Einhaltung des Urheberrechts nicht nur ein rechtliches Verfahren, sondern eine wesentliche S\u00e4ule der Corporate Governance und des Risikomanagements. Urheberrechtsverletzungen k\u00f6nnen zu schwerwiegenden Gesch\u00e4ftsrisiken f\u00fchren, wie finanziellen Verlusten durch hohe Schadensersatzforderungen, Betriebsunterbrechungen durch Unterlassungsklagen und erheblichen Reputationsverlusten. Besonders zu beachten ist, dass das japanische Urheberrechtsgesetz nicht nur direkte Verletzungshandlungen wie die unbefugte Vervielf\u00e4ltigung oder \u00f6ffentliche \u00dcbertragung von Werken regelt, sondern auch vorbereitende und f\u00f6rdernde Handlungen als regulierte Tatbest\u00e4nde umfasst. Dies wird als &#8220;angenommene Verletzung&#8221; bezeichnet, ein rechtliches Konzept, das viele Unternehmensaktivit\u00e4ten mit potenziellen Risiken belastet. In der heutigen Gesch\u00e4ftswelt, in der die digitale Transformation voranschreitet und globale Lieferketten zur Norm geworden sind, beschr\u00e4nkt sich das Risiko von Urheberrechtsverletzungen nicht mehr auf bestimmte Branchen. Die Nutzung von Software, die Erstellung von Marketingmaterialien und das Management digitaler Inhalte bergen in allen Unternehmensaktivit\u00e4ten das Risiko von Urheberrechtsverletzungen. Dieser Artikel erl\u00e4utert aus Unternehmenssicht die spezifischen Inhalte der &#8220;angenommenen Verletzung&#8221; nach japanischem Urheberrecht und die damit verbundenen zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Der_rechtliche_Rahmen_fur_%E2%80%9Cangenommene_Verletzungen%E2%80%9D_unter_japanischem_Urheberrecht\" title=\"Der rechtliche Rahmen f\u00fcr &#8220;angenommene Verletzungen&#8221; unter japanischem Urheberrecht\">Der rechtliche Rahmen f\u00fcr &#8220;angenommene Verletzungen&#8221; unter japanischem Urheberrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Angenommene_Verletzung_1_Handlungen_im_Zusammenhang_mit_dem_Vertrieb_von_Raubkopien\" title=\"Angenommene Verletzung 1: Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Raubkopien\">Angenommene Verletzung 1: Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Raubkopien<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Import_von_Raubkopien\" title=\"Import von Raubkopien\">Import von Raubkopien<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Vertrieb_Besitz_und_Export_von_Raubkopien\" title=\"Vertrieb, Besitz und Export von Raubkopien\">Vertrieb, Besitz und Export von Raubkopien<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Angenommene_Verletzung_2_Handlungen_im_digitalen_Umfeld_unter_japanischem_Recht\" title=\"Angenommene Verletzung 2: Handlungen im digitalen Umfeld unter japanischem Recht\">Angenommene Verletzung 2: Handlungen im digitalen Umfeld unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Die_Nutzung_von_raubkopierten_Computerprogrammen_in_Japan\" title=\"Die Nutzung von raubkopierten Computerprogrammen in Japan\">Die Nutzung von raubkopierten Computerprogrammen in Japan<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Handlungen_bezuglich_des_Hinzufugens_Entfernens_oder_Anderns_von_Rechteverwaltungsinformationen_in_Japan\" title=\"Handlungen bez\u00fcglich des Hinzuf\u00fcgens, Entfernens oder \u00c4nderns von Rechteverwaltungsinformationen in Japan\">Handlungen bez\u00fcglich des Hinzuf\u00fcgens, Entfernens oder \u00c4nderns von Rechteverwaltungsinformationen in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Vergleich_der_Typen_von_angenommenen_Rechtsverletzungen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Vergleich der Typen von angenommenen Rechtsverletzungen unter japanischem Recht\">Vergleich der Typen von angenommenen Rechtsverletzungen unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Zivilrechtliche_Abhilfemasnahmen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Zivilrechtliche Abhilfema\u00dfnahmen unter japanischem Recht\">Zivilrechtliche Abhilfema\u00dfnahmen unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Unterlassungsanspruch\" title=\"Unterlassungsanspruch\">Unterlassungsanspruch<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Schadensersatzanspruch\" title=\"Schadensersatzanspruch\">Schadensersatzanspruch<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Endgultige_Sanktionen_Strafrechtliche_Strafen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Endg\u00fcltige Sanktionen: Strafrechtliche Strafen unter japanischem Recht\">Endg\u00fcltige Sanktionen: Strafrechtliche Strafen unter japanischem Recht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Strafen_fur_Einzelpersonen\" title=\"Strafen f\u00fcr Einzelpersonen\">Strafen f\u00fcr Einzelpersonen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Strafbestimmungen_fur_juristische_Personen\" title=\"Strafbestimmungen f\u00fcr juristische Personen\">Strafbestimmungen f\u00fcr juristische Personen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Prinzip_der_Antragsdelikte_und_Ausnahmen\" title=\"Prinzip der Antragsdelikte und Ausnahmen\">Prinzip der Antragsdelikte und Ausnahmen<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/copyright-criminal-penalties-japan\/#Zusammenfassung_Urheberrechtsmanagement_als_Geschaftsstrategie\" title=\"Zusammenfassung: Urheberrechtsmanagement als Gesch\u00e4ftsstrategie\">Zusammenfassung: Urheberrechtsmanagement als Gesch\u00e4ftsstrategie<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Der_rechtliche_Rahmen_fur_%E2%80%9Cangenommene_Verletzungen%E2%80%9D_unter_japanischem_Urheberrecht\"><\/span>Der rechtliche Rahmen f\u00fcr &#8220;angenommene Verletzungen&#8221; unter japanischem Urheberrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Urheberrechtsgesetz legt in seinem Artikel 113 fest, dass bestimmte Handlungen als Urheberrechtsverletzungen &#8220;angesehen werden&#8221;. Der Zweck dieser Regelung f\u00fcr &#8220;angenommene Verletzungen&#8221; besteht darin, effektiv gegen immer raffinierter werdende Piraterie und andere Rechtsverletzungen vorzugehen. Es ist oft schwierig f\u00fcr Rechteinhaber, die Herstellung von rechtsverletzenden Produkten selbst zu beweisen, da diese meist im Geheimen stattfindet. Daher zielt das Gesetz darauf ab, nicht nur den Herstellungsprozess der rechtsverletzenden Produkte zu regulieren, sondern auch die nachfolgenden, relativ leichter zu erfassenden Vertriebsaktivit\u00e4ten wie Import, Verbreitung, Besitz und Nutzung, um die Effektivit\u00e4t des Rechtsschutzes zu gew\u00e4hrleisten. Dieser Ansatz verschiebt den Fokus der Rechtsdurchsetzung von einer nachtr\u00e4glichen Reaktion auf pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen, um die Ausweitung von Verletzungen im Vorfeld zu verhindern. F\u00fcr Unternehmen bedeutet dies, dass die rechtliche Verantwortung in ihrer Lieferkette oder ihren Gesch\u00e4ftsprozessen m\u00f6glicherweise fr\u00fcher entsteht, als bisher angenommen. Beispielsweise kann allein das Lagern von Piraterieprodukten in einem Lagerhaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn diese Produkte noch nicht verkauft oder verwendet wurden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Angenommene_Verletzung_1_Handlungen_im_Zusammenhang_mit_dem_Vertrieb_von_Raubkopien\"><\/span>Angenommene Verletzung 1: Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Raubkopien<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Artikel 113 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes definiert Handlungen, die haupts\u00e4chlich mit dem Vertrieb von Raubkopien in physischer oder digitaler Form verbunden sind, als angenommene Urheberrechtsverletzungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Import_von_Raubkopien\"><\/span>Import von Raubkopien<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Artikel 113 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes betrachtet den Import von Raubkopien mit dem Ziel, diese in Japan zu verbreiten, als Urheberrechtsverletzung. Ein entscheidender Punkt hierbei ist, dass die Beurteilung darauf basiert, ob das Objekt als urheberrechtswidrig angesehen w\u00fcrde, wenn es in Japan hergestellt worden w\u00e4re. Das bedeutet, selbst wenn das Objekt im Herstellungsland legal produziert wurde, wird der Import als Verletzungshandlung angesehen, wenn es nach dem japanischen Urheberrecht als illegale Kopie eingestuft wird. F\u00fcr Unternehmen, die Produkte, Komponenten oder Werbematerialien aus dem Ausland importieren, ist es daher unerl\u00e4sslich, eine sorgf\u00e4ltige Due-Diligence-Pr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, um sicherzustellen, dass diese nicht die Urheberrechte Dritter verletzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vertrieb_Besitz_und_Export_von_Raubkopien\"><\/span>Vertrieb, Besitz und Export von Raubkopien<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Artikel 113 Absatz 1 Nummer 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes zielt auf mehrere Handlungen ab, die den Inlandsvertrieb und den Abfluss von Raubkopien ins Ausland regulieren. Zun\u00e4chst wird das Verteilen oder das Besitzen mit dem Ziel der Verteilung von Objekten, von denen man wei\u00df (\u201emit Kenntnis der Sachlage\u201c), dass sie durch eine urheberrechtsverletzende Handlung hergestellt wurden, als angenommene Verletzung betrachtet. Die Anforderung \u201emit Kenntnis der Sachlage\u201c bedeutet nicht, dass Unternehmen einfach behaupten k\u00f6nnen, sie h\u00e4tten nichts gewusst, um sich zu entlasten. Wenn der Transaktionspreis signifikant niedriger als der Marktpreis ist oder die Bezugsquelle \u00fcber einen illegitimen Weg erfolgt, kann Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit festgestellt werden, selbst wenn das Unternehmen keine \u00dcberpr\u00fcfung vorgenommen hat, obwohl es Anlass zum Verdacht gab. Dies legt Unternehmen eine proaktive Sorgfaltspflicht im Beschaffungsprozess auf. Dar\u00fcber hinaus bestimmt die gleiche Nummer, dass auch das gewerbliche Exportieren von Raubkopien oder der Besitz zu diesem Zweck als angenommene Verletzung gilt. Diese Regelung wurde eingef\u00fchrt, um zu verhindern, dass Japan als Transitland f\u00fcr den internationalen Vertrieb von Raubkopien genutzt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Angenommene_Verletzung_2_Handlungen_im_digitalen_Umfeld_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Angenommene Verletzung 2: Handlungen im digitalen Umfeld unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem Fortschritt der digitalen Technologie hat sich das Urheberrecht an die spezifischen Verletzungsformen im digitalen Umfeld angepasst. Insbesondere f\u00fcr Unternehmen sind die unerlaubte Nutzung von Computerprogrammen und die \u00c4nderung von Rechteverwaltungsinformationen von gro\u00dfer Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Nutzung_von_raubkopierten_Computerprogrammen_in_Japan\"><\/span>Die Nutzung von raubkopierten Computerprogrammen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Allgemein reguliert das Urheberrecht nicht direkt die &#8216;Nutzung&#8217; von Werken, sondern zielt auf spezifische Handlungen wie Vervielf\u00e4ltigung oder \u00f6ffentliche \u00dcbertragung ab. Bei Computerprogrammen gibt es jedoch eine Ausnahme. Artikel 113 Absatz 5 des japanischen Urheberrechtsgesetzes sieht vor, dass die Nutzung einer Kopie eines raubkopierten Computerprogramms auf einem elektronischen Rechner im Gesch\u00e4ftsbetrieb, trotz Kenntnis dieser Tatsache, als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. Diese Bestimmung dient dazu, Handlungen, die dem Urheber erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuf\u00fcgen k\u00f6nnen, wie beispielsweise die unbegrenzte Installation und Nutzung einer Software innerhalb einer Organisation entgegen der Lizenzvereinbarung, effektiv zu unterbinden. &#8216;Im Gesch\u00e4ftsbetrieb&#8217; umfasst hierbei nicht nur gewinnorientierte Aktivit\u00e4ten, sondern alle Arten von Aktivit\u00e4ten innerhalb von Unternehmen oder Organisationen. Die Beurteilung, ob jemand &#8216;in Kenntnis&#8217; war, wird tendenziell streng ausgelegt. Im Fall System Science (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 30. Oktober 1995) wurde entschieden, dass selbst eine vorl\u00e4ufige gerichtliche Entscheidung ausreicht, um die Anforderung des &#8216;In-Kenntnis-Seins&#8217; zu erf\u00fcllen, wenn sie \u00f6ffentlich anzeigt, dass das betreffende Programm urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist. Dies deutet darauf hin, dass die fortgesetzte Nutzung einer umstrittenen Software mit dem Gedanken &#8216;bis zum endg\u00fcltigen Urteil ist alles in Ordnung&#8217; das Risiko birgt, selbst als neue Verletzungshandlung angesehen zu werden. Daher m\u00fcssen Unternehmen ein gr\u00fcndliches Lizenzmanagement f\u00fcr Software einf\u00fchren und strenge interne Kontrollen etablieren, um zu verhindern, dass Mitarbeiter unerlaubte Kopien installieren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Handlungen_bezuglich_des_Hinzufugens_Entfernens_oder_Anderns_von_Rechteverwaltungsinformationen_in_Japan\"><\/span>Handlungen bez\u00fcglich des Hinzuf\u00fcgens, Entfernens oder \u00c4nderns von Rechteverwaltungsinformationen in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Artikel 113 Absatz 8 des japanischen Urheberrechtsgesetzes ist eine Bestimmung zum Schutz von Rechteinformationen digitaler Werke. Rechteverwaltungsinformationen beziehen sich auf elektronisch hinzugef\u00fcgte Informationen zu einem Werk, wie den Namen des Rechteinhabers oder die Nutzungsbedingungen. Nach dieser Bestimmung werden Handlungen, die vors\u00e4tzlich falsche Rechteverwaltungsinformationen hinzuf\u00fcgen oder rechtm\u00e4\u00dfige Rechteverwaltungsinformationen vors\u00e4tzlich entfernen oder \u00e4ndern, als angenommene Verletzungen betrachtet. Ebenso wird das Verteilen oder \u00f6ffentliche \u00dcbertragen von Kopien eines Werks, von dem bekannt ist, dass dessen Rechteverwaltungsinformationen unrechtm\u00e4\u00dfig entfernt oder ge\u00e4ndert wurden, als angenommene Verletzung angesehen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, Handlungen zu verbieten, die die Herkunft und Rechtsverh\u00e4ltnisse digitaler Inhalte unklar machen und Rechtsverletzungen f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Vergleich_der_Typen_von_angenommenen_Rechtsverletzungen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Vergleich der Typen von angenommenen Rechtsverletzungen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Haupttypen von angenommenen Rechtsverletzungen, die bisher erl\u00e4utert wurden, sind in der folgenden Tabelle mit ihren Anforderungen zusammengefasst. Diese Tabelle dient dazu, klarzustellen, unter welchen Bedingungen rechtliche Verantwortlichkeiten entstehen, und bietet Unternehmen eine Referenz f\u00fcr die Risikobewertung.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Typ der Handlung<\/td><td>Hauptanforderungen<\/td><td>Rechtsgrundlage<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Import von Raubkopien<\/td><td>\u30fbEs besteht die Absicht, diese in Japan zu verbreiten\u30fbZum Zeitpunkt des Imports w\u00fcrde die Herstellung in Japan eine Verletzung darstellen<\/td><td>Artikel 113 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes<\/td><\/tr><tr><td>Verbreitung und Besitz von Raubkopien<\/td><td>\u30fbDas Wissen, dass es sich um Raubkopien handelt\u30fbDie Handlung der Verbreitung oder der Besitz zum Zweck der Verbreitung<\/td><td>Artikel 113 Absatz 1 Nummer 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes<\/td><\/tr><tr><td>Export von Raubkopien<\/td><td>\u30fbDer Export erfolgt \u201egewerblich\u201c\u30fbDer Besitz erfolgt zum Zweck des Exports<\/td><td>Artikel 113 Absatz 1 Nummer 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes<\/td><\/tr><tr><td>Nutzung von raubkopierten Programmen<\/td><td>\u30fbDie Nutzung erfolgt \u201egesch\u00e4ftlich\u201c\u30fbZum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts bestand das Wissen, dass es sich um eine Raubkopie handelt<\/td><td>Artikel 113 Absatz 5 des japanischen Urheberrechtsgesetzes<\/td><\/tr><tr><td>\u00c4nderung von Rechteverwaltungsinformationen<\/td><td>\u30fbVors\u00e4tzliches Hinzuf\u00fcgen von falschen Informationen oder Entfernen bzw. \u00c4ndern von Informationen\u30fbDie Verbreitung des ge\u00e4nderten Materials mit Kenntnis dieser Tatsache<\/td><td>Artikel 113 Absatz 8 des japanischen Urheberrechtsgesetzes<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zivilrechtliche_Abhilfemasnahmen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Zivilrechtliche Abhilfema\u00dfnahmen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Im Falle einer Urheberrechtsverletzung, einschlie\u00dflich angenommener Verletzungen, kann der Rechteinhaber vom Verletzer haupts\u00e4chlich zwei Arten zivilrechtlicher Abhilfe verlangen: Unterlassungsanspr\u00fcche und Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Unterlassungsanspruch\"><\/span>Unterlassungsanspruch<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Artikel 112 des japanischen Urheberrechtsgesetzes kann der Rechteinhaber von einer Person, die eine Verletzungshandlung begeht, deren Einstellung und von einer Person, bei der die Gefahr einer Verletzung besteht, deren Verhinderung verlangen. Dies umfasst auch die Forderung nach Ma\u00dfnahmen, die zur Einstellung und Verhinderung der Verletzung notwendig sind, wie die Vernichtung von durch die Verletzungshandlung hergestellten Gegenst\u00e4nden oder die Entfernung von Einrichtungen, die f\u00fcr die Verletzungshandlung verwendet wurden. Das wichtigste Merkmal des Unterlassungsanspruchs ist, dass es nicht notwendig ist, Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Verletzers nachzuweisen. Dadurch kann der Rechteinhaber schnell die Verletzungshandlung stoppen und eine Ausweitung des Schadens verhindern. F\u00fcr Unternehmen bedeutet das Erhalten eines Unterlassungsanspruchs, dass sie sofort und direkt von einem Stopp der Produktlieferungen oder der Einstellung der Dienstleistung betroffen sein k\u00f6nnen, was erhebliche Auswirkungen auf das Gesch\u00e4ft hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Schadensersatzanspruch\"><\/span>Schadensersatzanspruch<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn das Urheberrecht durch Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Verletzers beeintr\u00e4chtigt wurde, kann der Rechteinhaber gem\u00e4\u00df Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuches Schadensersatz verlangen. Da der Nachweis des Schadensbetrags bei Urheberrechtsverletzungen oft schwierig ist, enth\u00e4lt Artikel 114 des japanischen Urheberrechtsgesetzes Sonderregelungen, um die Beweislast des Rechteinhabers zu verringern. Die Hauptberechnungsmethoden sind die folgenden drei: Erstens, die Multiplikation der Anzahl der vom Verletzer \u00fcbertragenen verletzenden Produkte mit dem Betrag des Gewinns pro Einheit, den der Rechteinhaber ohne die Verletzungshandlung h\u00e4tte erzielen k\u00f6nnen (Artikel 114 Absatz 1). Zweitens, die Annahme des Betrags des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzungshandlung erzielt hat, als Schadensbetrag des Rechteinhabers (Artikel 114 Absatz 2). Drittens, die Forderung eines Betrags, der dem Geldbetrag entspricht, der f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Urheberrechts h\u00e4tte erhalten werden sollen (entsprechend der Lizenzgeb\u00fchr), als Schadensbetrag (Artikel 114 Absatz 3). Der Rechteinhaber kann aus diesen Berechnungsmethoden die f\u00fcr ihn vorteilhafteste ausw\u00e4hlen und geltend machen. Dieser rechtliche Rahmen gibt dem Rechteinhaber eine starke Verhandlungsposition, w\u00e4hrend er f\u00fcr das beklagte Unternehmen das Risiko eines Gesch\u00e4ftsstopps und zus\u00e4tzlich die Last einer hohen Schadensersatzverpflichtung mit sich bringt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Endgultige_Sanktionen_Strafrechtliche_Strafen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Endg\u00fcltige Sanktionen: Strafrechtliche Strafen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Urheberrechtsverletzungen beschr\u00e4nken sich nicht nur auf zivilrechtliche Haftung, sondern stellen auch strafbare Handlungen dar, die strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Strafen_fur_Einzelpersonen\"><\/span>Strafen f\u00fcr Einzelpersonen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Bei direkter Verletzung des Urheberrechts, des Verlagsrechts oder der verwandten Schutzrechte k\u00f6nnen Strafen von bis zu zehn Jahren Gef\u00e4ngnis oder eine Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Yen, oder beides, verh\u00e4ngt werden (gem\u00e4\u00df Artikel 119 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes). F\u00fcr viele der in diesem Artikel erl\u00e4uterten angenommenen Verletzungshandlungen (wie z.B. der Besitz von Piraterieprodukten zu Vertriebszwecken) k\u00f6nnen Strafen von bis zu f\u00fcnf Jahren Gef\u00e4ngnis oder eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Yen, oder beides, verh\u00e4ngt werden (gem\u00e4\u00df demselben Artikel Absatz 2).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Strafbestimmungen_fur_juristische_Personen\"><\/span>Strafbestimmungen f\u00fcr juristische Personen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Was Unternehmensleiter am ernstesten nehmen sollten, ist die in Artikel 124 des japanischen Urheberrechtsgesetzes festgelegte &#8220;Strafbestimmung f\u00fcr juristische Personen&#8221;. Gem\u00e4\u00df dieser Bestimmung kann, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen T\u00e4tigkeit eine Urheberrechtsverletzung begeht, nicht nur der handelnde Mitarbeiter bestraft werden, sondern auch das Unternehmen selbst mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Millionen Yen belegt werden. Die Existenz dieser Strafbestimmung verwandelt Urheberrechtsverletzungen von einem &#8220;pers\u00f6nlichen Problem des Mitarbeiters&#8221; in ein ernsthaftes Gesch\u00e4ftsrisiko, das die Existenz des Unternehmens gef\u00e4hrden kann. Eine Geldstrafe in H\u00f6he von 300 Millionen Yen verdeutlicht gegen\u00fcber dem Vorstand und den Aktion\u00e4ren, dass der Aufbau und die Durchsetzung eines Urheberrechts-Compliance-Systems eine dringende Managementaufgabe ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Prinzip_der_Antragsdelikte_und_Ausnahmen\"><\/span>Prinzip der Antragsdelikte und Ausnahmen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die meisten Urheberrechtsverletzungen sind grunds\u00e4tzlich &#8220;Antragsdelikte&#8221;, was bedeutet, dass ohne eine Anzeige des Rechteinhabers keine \u00f6ffentliche Klage erhoben werden kann. Allerdings gibt es f\u00fcr besonders schwerwiegende F\u00e4lle von Piraterie, wie das Verbreiten von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken gegen Entgelt oder mit dem Ziel, den Rechteinhaber zu sch\u00e4digen, die M\u00f6glichkeit einer &#8220;Nicht-Antragsdelikte&#8221;, bei der die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auch ohne Anzeige des Rechteinhabers Anklage erheben k\u00f6nnen, was eine Verst\u00e4rkung der Rechtsdurchsetzung bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung_Urheberrechtsmanagement_als_Geschaftsstrategie\"><\/span>Zusammenfassung: Urheberrechtsmanagement als Gesch\u00e4ftsstrategie<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das japanische Urheberrechtsgesetz reguliert nicht nur direkte Verletzungshandlungen, sondern auch eine Vielzahl von Aktivit\u00e4ten, die mit dem Vertrieb von Raubkopien und der unrechtm\u00e4\u00dfigen Nutzung von Software zusammenh\u00e4ngen, als sogenannte &#8220;angenommene Verletzungen&#8221; weitreichend. Die Strafen f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe sind \u00e4u\u00dferst schwerwiegend und k\u00f6nnen Unterlassungsanspr\u00fcche, die die Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs erschweren, hohe Schadensersatzforderungen und strenge strafrechtliche Sanktionen f\u00fcr Einzelpersonen und Unternehmen umfassen. In einem solch komplexen und strengen rechtlichen Umfeld ist es f\u00fcr Unternehmen unerl\u00e4sslich, das Urheberrecht korrekt zu verstehen und ein pr\u00e4ventives Compliance-System zu etablieren, um Risiken zu vermeiden und nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche praktische Erfahrungen in Japan zu den in diesem Artikel erl\u00e4uterten Themen und hat zahlreiche Mandanten beraten. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Rechtsqualifikationen, die tiefgreifendes Fachwissen im japanischen Immaterialg\u00fcterrecht mit einer internationalen Perspektive kombinieren, um umfassende rechtliche Unterst\u00fctzung zu bieten. Von der Einrichtung eines Urheberrechts-Compliance-Systems \u00fcber die \u00dcberpr\u00fcfung von Lizenzvertr\u00e4gen bis hin zur Unterst\u00fctzung bei etwaigen Streitigkeiten stehen wir Ihrem Unternehmen mit starker rechtlicher Unterst\u00fctzung zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Unternehmen, die in Japan Gesch\u00e4fte betreiben, ist die Einhaltung des Urheberrechts nicht nur ein rechtliches Verfahren, sondern eine wesentliche S\u00e4ule der Corporate Governance und des Risikomanag [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":72197,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[24,123],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72196"}],"collection":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=72196"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72196\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":72268,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/72196\/revisions\/72268"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/72197"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=72196"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=72196"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/monolith.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=72196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}