{"id":72216,"date":"2025-10-23T22:02:50","date_gmt":"2025-10-23T13:02:50","guid":{"rendered":"https:\/\/monolith.law\/de\/?p=72216"},"modified":"2025-11-06T11:10:26","modified_gmt":"2025-11-06T02:10:26","slug":"joint-copyright-exercise-japan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan","title":{"rendered":"Die gemeinsame Rechteverwaltung und Identifizierung von Urhebern im japanischen Urheberrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Die japanische Inhaltsindustrie, zu der Film, Animation, Musik und Literatur geh\u00f6ren, genie\u00dft weltweit hohes Ansehen. F\u00fcr Unternehmen, die in diesen dynamischen Markt eintreten und ihr Gesch\u00e4ft ausbauen m\u00f6chten, ist ein tiefes Verst\u00e4ndnis des japanischen Urheberrechts unerl\u00e4sslich. Obwohl die grundlegenden Prinzipien des Urheberrechts international viele Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es im japanischen Recht spezifische Bestimmungen, die insbesondere bei gemeinschaftlichen kreativen Aktivit\u00e4ten oder bei gro\u00dfangelegten Projekten wie Filmen direkte Auswirkungen auf die Gesch\u00e4ftsergebnisse und das Risikomanagement haben. Ohne eine genaue Kenntnis dieser Bestimmungen k\u00f6nnen die Rechtsverh\u00e4ltnisse unklar werden, was zu unerwarteten Streitigkeiten oder dem Verlust von Gesch\u00e4ftschancen f\u00fchren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Artikel erl\u00e4utern wir zwei besonders komplexe und praxisrelevante Themen des japanischen Urheberrechts. Erstens geht es um das &#8220;Gemeinschaftsurheberrecht&#8221;, das entsteht, wenn mehrere Kreative ein Werk gemeinsam erschaffen. Hier werden wir die strengen Regeln bez\u00fcglich der Zurechnung, Ver\u00e4u\u00dferung und Aus\u00fcbung dieser Rechte sowie deren Ausnahmen detailliert beschreiben. Zweitens behandeln wir die Problematik der Identifizierung des &#8220;Urhebers&#8221;, insbesondere im Hinblick auf die spezielle rechtliche Rahmengebung f\u00fcr Filmwerke. Diese Vorschriften, die die wirtschaftliche Realit\u00e4t der Filmindustrie widerspiegeln, geben eine von den allgemeinen Prinzipien abweichende Antwort auf die grundlegende Frage, wer die wirtschaftlichen Rechte besitzt. Dar\u00fcber hinaus erl\u00e4utern wir auch die Schutzdauer des Urheberrechts, also wie lange diese Rechte gesch\u00fctzt werden. Ziel dieses Artikels ist es, F\u00fchrungskr\u00e4ften und Rechtsverantwortlichen von Unternehmen, die in der japanischen Kreativindustrie t\u00e4tig sind, bei der treffsicheren Entscheidungsfindung zu helfen.<\/p>\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_53 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Urheberrechtsgemeinschaft_in_Japan_Zuschreibung_und_Ausubung_von_Rechten_bei_gemeinsamer_Kreation\" title=\"Urheberrechtsgemeinschaft in Japan: Zuschreibung und Aus\u00fcbung von Rechten bei gemeinsamer Kreation\">Urheberrechtsgemeinschaft in Japan: Zuschreibung und Aus\u00fcbung von Rechten bei gemeinsamer Kreation<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Definition_eines_%E2%80%9CGemeinschaftswerks%E2%80%9D_nach_japanischem_Urheberrecht\" title=\"Definition eines &#8220;Gemeinschaftswerks&#8221; nach japanischem Urheberrecht\">Definition eines &#8220;Gemeinschaftswerks&#8221; nach japanischem Urheberrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Das_Prinzip_der_einstimmigen_Zustimmung_bei_der_Ausubung_von_Rechten\" title=\"Das Prinzip der einstimmigen Zustimmung bei der Aus\u00fcbung von Rechten\">Das Prinzip der einstimmigen Zustimmung bei der Aus\u00fcbung von Rechten<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Verbot_der_ungerechtfertigten_Ablehnung_einer_Zustimmung_unter_japanischem_Urheberrecht\" title=\"Verbot der ungerechtfertigten Ablehnung einer Zustimmung unter japanischem Urheberrecht\">Verbot der ungerechtfertigten Ablehnung einer Zustimmung unter japanischem Urheberrecht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Die_Verauserung_von_Miteigentumsanteilen_und_der_Schutz_gegen_Rechtsverletzungen_nach_japanischem_Urheberrecht\" title=\"Die Ver\u00e4u\u00dferung von Miteigentumsanteilen und der Schutz gegen Rechtsverletzungen nach japanischem Urheberrecht\">Die Ver\u00e4u\u00dferung von Miteigentumsanteilen und der Schutz gegen Rechtsverletzungen nach japanischem Urheberrecht<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Identifizierung_des_Urhebers_Spezifischer_rechtlicher_Rahmen_fur_Filmwerke_unter_japanischem_Urheberrecht\" title=\"Identifizierung des Urhebers: Spezifischer rechtlicher Rahmen f\u00fcr Filmwerke unter japanischem Urheberrecht\">Identifizierung des Urhebers: Spezifischer rechtlicher Rahmen f\u00fcr Filmwerke unter japanischem Urheberrecht<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Besondere_Bestimmungen_zum_Urheberrecht_von_Filmen_unter_japanischem_Recht\" title=\"Besondere Bestimmungen zum Urheberrecht von Filmen unter japanischem Recht\">Besondere Bestimmungen zum Urheberrecht von Filmen unter japanischem Recht<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Wer_ist_der_%E2%80%9EUrheber%E2%80%9C_eines_Films_unter_japanischem_Recht\" title=\"Wer ist der \u201eUrheber\u201c eines Films unter japanischem Recht?\">Wer ist der \u201eUrheber\u201c eines Films unter japanischem Recht?<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Die_Lage_der_Urheberpersonlichkeitsrechte_in_Japan\" title=\"Die Lage der Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte in Japan\">Die Lage der Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte in Japan<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Ausnahmeregelungen_zum_Urheberrecht_von_Filmen_und_praktische_Hinweise_in_Japan\" title=\"Ausnahmeregelungen zum Urheberrecht von Filmen und praktische Hinweise in Japan\">Ausnahmeregelungen zum Urheberrecht von Filmen und praktische Hinweise in Japan<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Ausnahme_1_Werkschopfungen_im_Rahmen_der_Beschaftigung\" title=\"Ausnahme 1: Werksch\u00f6pfungen im Rahmen der Besch\u00e4ftigung\">Ausnahme 1: Werksch\u00f6pfungen im Rahmen der Besch\u00e4ftigung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Ausnahme_2_Filme_fur_den_Rundfunk\" title=\"Ausnahme 2: Filme f\u00fcr den Rundfunk\">Ausnahme 2: Filme f\u00fcr den Rundfunk<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-13\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Praktische_Herausforderungen_aus_der_Sicht_der_Rechtsprechung\" title=\"Praktische Herausforderungen aus der Sicht der Rechtsprechung\">Praktische Herausforderungen aus der Sicht der Rechtsprechung<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-14\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Schutzdauer_des_Urheberrechts_Zeitliche_Grenzen_des_Bestehens_von_Rechten\" title=\"Schutzdauer des Urheberrechts: Zeitliche Grenzen des Bestehens von Rechten\">Schutzdauer des Urheberrechts: Zeitliche Grenzen des Bestehens von Rechten<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3'><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-15\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Grundsatze_der_Schutzdauer\" title=\"Grunds\u00e4tze der Schutzdauer\">Grunds\u00e4tze der Schutzdauer<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-16\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Ausnahmen_vom_Grundsatz\" title=\"Ausnahmen vom Grundsatz\">Ausnahmen vom Grundsatz<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-17\" href=\"https:\/\/monolith.law\/de\/general-corporate\/joint-copyright-exercise-japan\/#Zusammenfassung\" title=\"Zusammenfassung\">Zusammenfassung<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Urheberrechtsgemeinschaft_in_Japan_Zuschreibung_und_Ausubung_von_Rechten_bei_gemeinsamer_Kreation\"><\/span>Urheberrechtsgemeinschaft in Japan: Zuschreibung und Aus\u00fcbung von Rechten bei gemeinsamer Kreation<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Es ist nicht un\u00fcblich, dass mehrere Personen zusammenarbeiten, um ein einziges Werk zu erschaffen. In solchen F\u00e4llen entsteht das, was unter japanischem Urheberrecht als &#8216;Urheberrechtsgemeinschaft&#8217; bekannt ist, und es gelten spezielle Regeln f\u00fcr deren Handhabung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Definition_eines_%E2%80%9CGemeinschaftswerks%E2%80%9D_nach_japanischem_Urheberrecht\"><\/span>Definition eines &#8220;Gemeinschaftswerks&#8221; nach japanischem Urheberrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Es ist wichtig, zun\u00e4chst die Definition eines &#8220;Gemeinschaftswerks&#8221; zu verstehen, das ein typisches Beispiel f\u00fcr ein gemeinsames Urheberrecht darstellt. Artikel 2 Absatz 1 Nummer 12 des japanischen Urheberrechtsgesetzes definiert ein Gemeinschaftswerk als &#8220;ein Werk, das von zwei oder mehr Personen gemeinsam geschaffen wurde und dessen Beitr\u00e4ge der einzelnen Personen nicht getrennt und individuell genutzt werden k\u00f6nnen&#8221;. Diese Definition beinhaltet zwei Anforderungen. Erstens, dass zwei oder mehr Personen gemeinsam an einem kreativen Akt beteiligt waren. Die blo\u00dfe Bereitstellung einer Idee, \u00dcberwachung oder Unterst\u00fctzungst\u00e4tigkeiten reichen nicht aus, um als Miturheber angesehen zu werden. Zweitens, dass die kreativen Beitr\u00e4ge der einzelnen Personen nicht trennbar sind. Ein typisches Beispiel hierf\u00fcr ist, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Song texten und komponieren und es nicht klar ist, wer welchen Teil \u00fcbernommen hat. Im Gegensatz dazu werden Werke, bei denen die Beitr\u00e4ge der einzelnen Personen getrennt und individuell genutzt werden k\u00f6nnen, wie der Text eines Romans und die dazugeh\u00f6rigen Illustrationen, als &#8220;verbundene Werke&#8221; bezeichnet und sind von Gemeinschaftswerken zu unterscheiden. Bei verbundenen Werken kann grunds\u00e4tzlich jeder Urheber die Rechte an seinem eigenen kreativen Beitrag individuell aus\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Prinzip_der_einstimmigen_Zustimmung_bei_der_Ausubung_von_Rechten\"><\/span>Das Prinzip der einstimmigen Zustimmung bei der Aus\u00fcbung von Rechten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Urheberrechte, wie bei einem Gemeinschaftswerk, in einem gemeinsamen Eigentum stehen, wird ein \u00e4u\u00dferst wichtiges Prinzip bei der Aus\u00fcbung dieser Rechte angewandt. Paragraph 65 Absatz 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes legt fest, dass \u201edie gemeinsamen Urheberrechte nicht ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen, ohne die Zustimmung aller Miteigent\u00fcmer zu erhalten\u201c. Unter \u201eAus\u00fcbung\u201c versteht man hier nicht nur die Erlaubnis zur Nutzung des Werks durch Dritte, sondern auch die Nutzung des Werks durch einen der Miteigent\u00fcmer selbst. Das bedeutet, dass es einem Miteigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich nicht gestattet ist, das Werk eigenm\u00e4chtig zu ver\u00f6ffentlichen, auf einer Webseite zu pr\u00e4sentieren oder einer anderen Firma eine Lizenz zu erteilen. Diese strenge Regelung dient dem Schutz der Interessen aller Miteigent\u00fcmer und soll verhindern, dass das eigenm\u00e4chtige Handeln eines Miteigent\u00fcmers zu Nachteilen f\u00fcr die anderen f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verbot_der_ungerechtfertigten_Ablehnung_einer_Zustimmung_unter_japanischem_Urheberrecht\"><\/span>Verbot der ungerechtfertigten Ablehnung einer Zustimmung unter japanischem Urheberrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die strikte Anwendung des Prinzips der Einstimmigkeit kann jedoch dazu f\u00fchren, dass ein Werk nicht genutzt werden kann, wenn einer der Miteigent\u00fcmer nicht kooperiert und somit eine &#8220;Deadlock&#8221;-Situation entsteht. Um solche F\u00e4lle zu vermeiden, sieht das japanische Urheberrechtsgesetz eine wichtige Ausnahmeregelung vor. Artikel 65 Absatz 3 des Gesetzes bestimmt, dass jeder Miteigent\u00fcmer ohne triftigen Grund nicht verhindern darf, dass eine Zustimmung zustande kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was als &#8220;triftiger Grund&#8221; gilt, ist im Gesetz nicht genau definiert und wird von Fall zu Fall durch die Gerichte entschieden. In der Vergangenheit gab es F\u00e4lle, in denen das Gericht entschied, dass ein Miteigent\u00fcmer einen triftigen Grund hatte, die Zustimmung zu verweigern, wenn ein anderer Miteigent\u00fcmer ohne ausreichende Absprache eigenm\u00e4chtig Verhandlungen \u00fcber die Nutzungserlaubnis vorangetrieben hatte (Urteil des Bezirksgerichts Osaka vom 27. August 1992 im Fall &#8220;Stille Flamme&#8221;). Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Nutzung eines Werkes ungerechtfertigt durch blo\u00dfe Opposition ohne rationale Begr\u00fcndung behindert wird. Sollte ein Miteigent\u00fcmer weiterhin ohne triftigen Grund seine Zustimmung verweigern, k\u00f6nnen die anderen Miteigent\u00fcmer vor Gericht ziehen und ein Urteil erwirken, das die Willenserkl\u00e4rung des ablehnenden Miteigent\u00fcmers ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Verauserung_von_Miteigentumsanteilen_und_der_Schutz_gegen_Rechtsverletzungen_nach_japanischem_Urheberrecht\"><\/span>Die Ver\u00e4u\u00dferung von Miteigentumsanteilen und der Schutz gegen Rechtsverletzungen nach japanischem Urheberrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie einen Miteigentumsanteil an einem Urheberrecht an Dritte \u00fcbertragen oder ein Pfandrecht einrichten m\u00f6chten, ben\u00f6tigen Sie \u00e4hnlich wie bei der Aus\u00fcbung von Rechten die Zustimmung aller Miteigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df Artikel 65 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes. Auch hier kann die Zustimmung ohne &#8220;triftigen Grund&#8221; nicht verweigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits gelten unterschiedliche Regeln, wenn rechtliche Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte eingeleitet werden. Basierend auf Artikel 117 des japanischen Urheberrechtsgesetzes kann jeder Miteigent\u00fcmer allein eine Unterlassung der Verletzungshandlung fordern. Angesichts der Notwendigkeit, die Verletzungshandlung schnell zu stoppen, ist in diesem Fall die Zustimmung aller nicht erforderlich. Wenn jedoch Schadensersatz gefordert wird, kann jeder Miteigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich nur den Betrag verlangen, der seinem Anteil entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>So sch\u00fctzt das japanische Rechtssystem f\u00fcr gemeinschaftliches Urheberrecht die Rechte jedes Miteigent\u00fcmers durch das Prinzip der &#8220;Zustimmung aller&#8221;, w\u00e4hrend es gleichzeitig Ausnahmen f\u00fcr &#8220;triftige Gr\u00fcnde&#8221; vorsieht, um zu verhindern, dass das Werk brachliegt. Dies stellt einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der reibungslosen Nutzung des Werks dar. F\u00fcr Unternehmen, die gemeinsame Entwicklungsprojekte vorantreiben, ist es daher \u00e4u\u00dferst wichtig, im Voraus detaillierte Vertr\u00e4ge \u00fcber die Nutzung des Werks und den Entscheidungsprozess zwischen den Miteigent\u00fcmern abzuschlie\u00dfen, um zuk\u00fcnftige Streitigkeiten zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Identifizierung_des_Urhebers_Spezifischer_rechtlicher_Rahmen_fur_Filmwerke_unter_japanischem_Urheberrecht\"><\/span>Identifizierung des Urhebers: Spezifischer rechtlicher Rahmen f\u00fcr Filmwerke unter japanischem Urheberrecht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein grundlegendes Prinzip des Urheberrechts ist, dass der &#8220;Urheber&#8221; eines Werkes, der dieses erschaffen hat, die wirtschaftlichen Rechte, bekannt als &#8220;Urheberrechte&#8221;, origin\u00e4r erwirbt. Jedoch setzt das japanische Urheberrecht bei Filmwerken eine bedeutende Ausnahme von diesem Prinzip.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Besondere_Bestimmungen_zum_Urheberrecht_von_Filmen_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Besondere Bestimmungen zum Urheberrecht von Filmen unter japanischem Recht<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Artikel 29 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes regelt die Zuschreibung des Urheberrechts an Filmen wie folgt: &#8220;Das Urheberrecht an einem Filmwerk geh\u00f6rt dem Filmproduzenten, wenn der Urheber des Werks versprochen hat, an der Herstellung des betreffenden Filmwerks teilzunehmen.&#8221; Der Begriff &#8220;Filmproduzent&#8221; bezieht sich gem\u00e4\u00df Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 des japanischen Urheberrechtsgesetzes auf die Person, die die Initiative und Verantwortung f\u00fcr die Produktion des Filmwerks tr\u00e4gt, was in der Regel Produktionsfirmen oder Studios umfasst, die die Finanzierung und die Gesamtleitung der Produktion \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die rechtliche Bedeutung dieser Bestimmung liegt nicht nur in der \u00dcbertragung von Rechten, sondern in der Regel der &#8220;urspr\u00fcnglichen Zuschreibung&#8221;. Das bedeutet, dass der Urheber, wie zum Beispiel der Regisseur, nicht im Moment der Sch\u00f6pfung das Urheberrecht erwirbt und dieses dann nachtr\u00e4glich auf den Filmproduzenten \u00fcbergeht, sondern dass das Urheberrecht gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen direkt beim Entstehen dem Filmproduzenten zugeschrieben wird. Hinter dieser besonderen Regelung steht die wirtschaftliche Realit\u00e4t, dass die Filmproduktion hohe Investitionen erfordert und ein Gro\u00dfprojekt ist, an dem viele Mitarbeiter beteiligt sind. Durch die Zentralisierung der Rechte beim Filmproduzenten wird die reibungslose Nutzung des Werks durch Vertrieb oder Lizenzvergabe gef\u00f6rdert und Investitionen in die Filmindustrie gesch\u00fctzt und gef\u00f6rdert, was als gesetzgeberischer Zweck dieser Bestimmung verstanden wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Wer_ist_der_%E2%80%9EUrheber%E2%80%9C_eines_Films_unter_japanischem_Recht\"><\/span>Wer ist der \u201eUrheber\u201c eines Films unter japanischem Recht?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn das Urheberrecht an einem Film dem Filmproduzenten zusteht, wer gilt dann als der \u201eUrheber\u201c dieses Films? Artikel 16 des japanischen Urheberrechtsgesetzes definiert den Urheber eines Films als die Person, die \u201edurch die \u00dcbernahme von Produktion, Regie, Inszenierung, Kameraf\u00fchrung, Szenenbild und \u00e4hnlichen Aufgaben kreativ zur Gesamtgestaltung des Filmwerks beitr\u00e4gt\u201c. Konkret werden h\u00e4ufig Filmregisseure als solche Urheber angesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass der Autor einer f\u00fcr den Film verwendeten Originalnovelle, der Drehbuchautor oder der Komponist der Musik zwar jeweils Urheber ihrer Novelle, ihres Drehbuchs oder ihrer Musik sind, jedoch nicht als Urheber des \u201eFilmwerks\u201c selbst gelten. Sie haben nicht zur Gesamtgestaltung des Films beigetragen, sondern lediglich Teile in Form von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken bereitgestellt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Die_Lage_der_Urheberpersonlichkeitsrechte_in_Japan\"><\/span>Die Lage der Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Das japanische Urheberrechtsgesetz (Artikel 29) weist dem Filmproduzenten verm\u00f6gensrechtliche Rechte wie das Vervielf\u00e4ltigungsrecht und das Verbreitungsrecht zu, also die &#8220;Urheberrechte&#8221;. Die &#8220;Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte&#8221;, die als h\u00f6chstpers\u00f6nliche Rechte des Urhebers gelten, fallen jedoch nicht unter diese Regelung. Zu den Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechten geh\u00f6ren das Recht zu entscheiden, ob ein Werk ver\u00f6ffentlicht wird (Ver\u00f6ffentlichungsrecht), das Recht auf Namensnennung (Namensnennungsrecht) und das Recht, \u00c4nderungen am Inhalt oder Titel des Werks gegen den Willen des Urhebers zu verhindern (Recht auf Werkintegrit\u00e4t). Diese pers\u00f6nlichen Rechte bleiben auch dann beim &#8220;Urheber&#8221;, wie zum Beispiel dem Regisseur, bestehen, wenn die Urheberrechte an den Filmproduzenten \u00fcbergehen. Daher muss der Filmproduzent bei \u00c4nderungen am Film darauf achten, das Recht auf Werkintegrit\u00e4t des Urhebers nicht zu verletzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Urheber und dem Filmproduzenten bei Filmwerken zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Merkmale<\/td><td>Filmurheber (Beispiel: Regisseur)<\/td><td>Filmproduzent (Beispiel: Produktionsfirma)<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechtliche Stellung<\/td><td>Urheber<\/td><td>Urheberrechtsinhaber<\/td><\/tr><tr><td>Wirtschaftliche Rechte (Urheberrechte)<\/td><td>Nicht vorhanden<\/td><td>Inhaber aller wirtschaftlichen Rechte wie Vervielf\u00e4ltigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht usw.<\/td><\/tr><tr><td>Pers\u00f6nliche Rechte (Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte)<\/td><td>Vorhanden (Recht auf Werkintegrit\u00e4t, Namensnennungsrecht usw.)<\/td><td>Nicht vorhanden<\/td><\/tr><tr><td>Begr\u00fcndung der Stellung<\/td><td>Kreative Beitr\u00e4ge zur Gesamtgestaltung des Films (Artikel 16)<\/td><td>Initiative und Verantwortung f\u00fcr die Produktion (Artikel 29)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ausnahmeregelungen_zum_Urheberrecht_von_Filmen_und_praktische_Hinweise_in_Japan\"><\/span>Ausnahmeregelungen zum Urheberrecht von Filmen und praktische Hinweise in Japan<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Regelung zur Zuschreibung von Urheberrechten an Filmproduzenten gem\u00e4\u00df Artikel 29 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes ist zwar strikt, doch gibt es wichtige Ausnahmen. Unternehmen m\u00fcssen genau erkennen, welche Bestimmungen f\u00fcr die von ihnen gehandhabten Filme gelten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ausnahme_1_Werkschopfungen_im_Rahmen_der_Beschaftigung\"><\/span>Ausnahme 1: Werksch\u00f6pfungen im Rahmen der Besch\u00e4ftigung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der erste Fall, in dem Artikel 29 nicht angewendet wird, liegt vor, wenn der Film die Kriterien einer Werksch\u00f6pfung im Rahmen der Besch\u00e4ftigung erf\u00fcllt. Artikel 15 des japanischen Urheberrechtsgesetzes bestimmt, dass Werke, die auf Veranlassung einer juristischen Person von einer in deren Diensten stehenden Person im Rahmen ihrer Besch\u00e4ftigung erstellt und im Namen der juristischen Person ver\u00f6ffentlicht werden, diese juristische Person als Urheber haben, sofern nicht vertraglich etwas anderes festgelegt ist. Dies trifft beispielsweise zu, wenn eine Filmproduktionsfirma einen bei ihr angestellten Regisseur beauftragt, einen Film zu produzieren. In diesem Fall wird die juristische Person nicht nur zum &#8220;Urheberrechtsinhaber&#8221;, sondern zum &#8220;Urheber&#8221; selbst. Folglich werden sowohl die wirtschaftlichen Rechte, also das Urheberrecht, als auch die pers\u00f6nlichen Rechte des Urhebers, die normalerweise dem Regisseur zustehen w\u00fcrden, der juristischen Person zugeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ausnahme_2_Filme_fur_den_Rundfunk\"><\/span>Ausnahme 2: Filme f\u00fcr den Rundfunk<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Die zweite Ausnahme betrifft Bestimmungen \u00fcber Filme, die von Rundfunkunternehmen ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Rundfunk produziert werden. Artikel 29 Absatz 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes legt fest, dass bei Filmen, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Rundfunk produziert werden, nur bestimmte Rechte dem Rundfunkunternehmen zustehen. Dazu geh\u00f6ren das Recht, das Werk zu senden, per Kabel zu \u00fcbertragen und f\u00fcr den Rundfunk zu vervielf\u00e4ltigen sowie diese Vervielf\u00e4ltigungen an andere Rundfunkunternehmen zu verteilen. Andere Rechte, wie beispielsweise das Recht zur Kinovorf\u00fchrung oder zum Verkauf als DVD, verbleiben grunds\u00e4tzlich beim Urheber, also beispielsweise beim Regisseur. Allerdings kann vertraglich eine andere Regelung getroffen werden. Diese Bestimmung begrenzt die Rechte auf einen spezifischen Verwendungszweck, den Rundfunk, und spiegelt ein Gesch\u00e4ftsmodell wider, das sich von dem f\u00fcr Kinofilme unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Praktische_Herausforderungen_aus_der_Sicht_der_Rechtsprechung\"><\/span>Praktische Herausforderungen aus der Sicht der Rechtsprechung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Trotz dieser Bestimmungen ist die Beurteilung der Rechtsverh\u00e4ltnisse, insbesondere bei \u00e4lteren Filmen, nicht einfach. Das Urteil des japanischen Obersten Gerichtshofs f\u00fcr geistiges Eigentum vom 17. Juni 2010 (Fallnummer: Heisei 21 (Ne) 10050) ist ein wichtiges Beispiel f\u00fcr die Komplexit\u00e4t dieser Problematik. In diesem Fall wurde die Zuschreibung der Urheberrechte an einem unter dem alten Urheberrechtsgesetz produzierten Film bestritten. Das Gericht erkannte den Regisseur des Films als einen der Urheber an, entschied jedoch, dass die Rechte stillschweigend an die Filmgesellschaft \u00fcbertragen wurden und gab der Unterlassungsklage der Filmgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzung statt. Gleichzeitig verneinte das Gericht jedoch das Verschulden des Beklagten, der DVDs verkauft hatte, weil er glaubte, dass die Urheberrechte erloschen seien, aufgrund der unter dem alten Gesetz unklaren Rechtslage und wies die Schadensersatzklage ab. Dieses Urteil deutet darauf hin, dass selbst bei Vorhandensein gesetzlicher Bestimmungen die Interpretation in Bereichen, die noch nicht gefestigt sind, unterschiedlich ausfallen kann und dass die Zuschreibung von Rechten strittig sein kann. Insbesondere beim Umgang mit historischen Inhaltsverm\u00f6gen zeigt es die Notwendigkeit, die Due Diligence in Bezug auf die Rechtsverh\u00e4ltnisse sorgf\u00e4ltig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>So bietet das japanische Urheberrechtsgesetz je nach Produktionshintergrund und Verwendungszweck des Films eine hierarchische Regelung der Rechtszuschreibung. Es sieht drei verschiedene Szenarien vor: Kinofilme, Werksch\u00f6pfungen im Rahmen der Besch\u00e4ftigung und Filme f\u00fcr den Rundfunk, und bietet f\u00fcr jedes einen optimierten rechtlichen Rahmen. Daher ist die Bestimmung, welche Kategorie das jeweilige Werk betrifft, der Ausgangspunkt f\u00fcr alle Analysen, wenn es um Vertragsverhandlungen oder M&amp;A im Zusammenhang mit Filmrechten geht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Schutzdauer_des_Urheberrechts_Zeitliche_Grenzen_des_Bestehens_von_Rechten\"><\/span>Schutzdauer des Urheberrechts: Zeitliche Grenzen des Bestehens von Rechten<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urheberrecht ist kein ewig bestehendes Recht, sondern unterliegt einer gesetzlich festgelegten Schutzfrist. Nach Ablauf dieser Frist wird das Werk gemeinfrei (&#8220;Public Domain&#8221;) und kann grunds\u00e4tzlich von jedermann frei genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Grundsatze_der_Schutzdauer\"><\/span>Grunds\u00e4tze der Schutzdauer<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Der allgemeine Grundsatz f\u00fcr die Schutzdauer nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz ist in Artikel 51 Absatz 2 festgelegt und besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Frist wurde durch eine Gesetzes\u00e4nderung, die am 30. Dezember 2018 in Kraft trat, von zuvor 50 Jahren auf 70 Jahre verl\u00e4ngert. Werke, deren Schutzfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzes\u00e4nderung bereits abgelaufen war, werden jedoch nicht wiederbelebt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Ausnahmen_vom_Grundsatz\"><\/span>Ausnahmen vom Grundsatz<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Es gibt einige wichtige Ausnahmen von diesem Grundsatz der &#8220;70 Jahre nach dem Tod&#8221;, die je nach Art des Werkes gelten.<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Gemeinschaftswerke: Bei Werken mit mehreren Urhebern beginnt die Schutzdauer nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Urhebers und dauert ebenfalls 70 Jahre (Artikel 51 Absatz 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes).<\/li>\n\n\n\n<li>Anonyme oder pseudonyme Werke: Werke, deren Urheber unbekannt ist oder die unter einem Pseudonym ver\u00f6ffentlicht wurden, haben eine Schutzdauer von 70 Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung. Sollte jedoch vor Ablauf dieser Frist der wirkliche Name des Urhebers bekannt werden, gilt wiederum die Regelung von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (Artikel 52 des japanischen Urheberrechtsgesetzes).<\/li>\n\n\n\n<li>Werke im Namen einer Organisation: Werke, die im Namen einer juristischen Person oder einer anderen Organisation ver\u00f6ffentlicht wurden (wie Dienstwerke), sind ebenfalls 70 Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung gesch\u00fctzt (Artikel 53 des japanischen Urheberrechtsgesetzes).<\/li>\n\n\n\n<li>Filmwerke: Auch f\u00fcr Filmwerke gilt, \u00e4hnlich wie f\u00fcr Werke im Namen einer Organisation, eine Schutzdauer von 70 Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung (Artikel 54 des japanischen Urheberrechtsgesetzes).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Bei der Berechnung der Schutzdauer wird gem\u00e4\u00df Artikel 57 des japanischen Urheberrechtsgesetzes vom 1. Januar des Jahres nach dem Tod des Urhebers oder der Ver\u00f6ffentlichung des Werkes ausgegangen. Wenn beispielsweise ein Urheber im Jahr 2020 verstirbt, beginnt die Berechnung der Schutzdauer am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2090.<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Schutzfristen nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz zusammen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><td>Art des Werkes<\/td><td>Beginn der Schutzdauer<\/td><td>Schutzdauer<\/td><td>Zugeh\u00f6riger Artikel<\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Individuelles Werk (Allgemeiner Grundsatz)<\/td><td>Tod des Urhebers<\/td><td>70 Jahre<\/td><td>Artikel 51<\/td><\/tr><tr><td>Gemeinschaftswerk<\/td><td>Tod des zuletzt verstorbenen Urhebers<\/td><td>70 Jahre<\/td><td>Artikel 51<\/td><\/tr><tr><td>Anonymes oder pseudonymes Werk<\/td><td>Ver\u00f6ffentlichung des Werkes<\/td><td>70 Jahre<\/td><td>Artikel 52<\/td><\/tr><tr><td>Werk im Namen einer Organisation<\/td><td>Ver\u00f6ffentlichung des Werkes<\/td><td>70 Jahre<\/td><td>Artikel 53<\/td><\/tr><tr><td>Filmwerk<\/td><td>Ver\u00f6ffentlichung des Werkes<\/td><td>70 Jahre<\/td><td>Artikel 54<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>So ist der Beginn der Schutzdauer bei individuellen Werken der &#8220;Tod des Urhebers&#8221;, w\u00e4hrend bei Werken, die im Namen einer juristischen Person oder bei Filmwerken, wo h\u00e4ufig eine juristische Person als Rechteinhaber auftritt, der Beginn der Schutzdauer auf ein objektives Ereignis, n\u00e4mlich die &#8220;Ver\u00f6ffentlichung&#8221;, festgelegt ist. Da juristische Personen nicht wie nat\u00fcrliche Personen sterben k\u00f6nnen, bietet die Festlegung des Beginns der Schutzdauer auf den Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung Klarheit und Vorhersehbarkeit f\u00fcr die Dauer des Bestehens der Rechte. Dies ist ein rationales Design, um die Stabilit\u00e4t im Management und Handel von Urheberrechten als geistiges Eigentum zu gew\u00e4hrleisten. Daher ist es f\u00fcr Unternehmen unerl\u00e4sslich, beim Management ihres geistigen Eigentumsportfolios die Natur jedes Verm\u00f6genswerts genau zu analysieren und individuell zu entscheiden, welche Schutzdauerregelung anwendbar ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Zusammenfassung\"><\/span>Zusammenfassung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Wie in diesem Artikel erl\u00e4utert, verf\u00fcgt das japanische Urheberrechtsgesetz, insbesondere bei kreativen Aktivit\u00e4ten mit mehreren beteiligten Parteien, \u00fcber international bemerkenswerte Bestimmungen. Das strenge Prinzip der &#8220;Zustimmung aller&#8221; f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Rechten an gemeinsamen Werken und das spezielle rechtliche Rahmenwerk, das die Urheberrechte an Filmen grunds\u00e4tzlich dem Produzenten zuschreibt, sind beispielhaft daf\u00fcr. Diese Vorschriften sollen einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Rechte der Kreativen und der Entwicklung der Industrie schaffen, erfordern jedoch aufgrund ihrer Komplexit\u00e4t eine sorgf\u00e4ltige Handhabung. Das Verst\u00e4ndnis dieser Regeln ist nicht nur f\u00fcr die Vermeidung rechtlicher Risiken wichtig, sondern auch eine strategische Notwendigkeit, um den Gesch\u00e4ftswert auf dem japanischen Inhaltsmarkt zu maximieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche praktische Erfahrungen in komplexen Urheberrechtsfragen, wie sie in diesem Artikel behandelt wurden, und hat zahlreiche in- und ausl\u00e4ndische Mandanten beraten. Wir haben ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen angeboten, darunter die Ausarbeitung von Ko-Produktionsvertr\u00e4gen, Due Diligence im Bereich geistiges Eigentum bei M&amp;A von Medienunternehmen und die L\u00f6sung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt mehrere englischsprachige Anw\u00e4lte mit ausl\u00e4ndischen Anwaltszulassungen, die sowohl \u00fcber tiefgreifende Fachkenntnisse im japanischen Recht als auch \u00fcber ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr internationale Gesch\u00e4ftspraktiken verf\u00fcgen. Mit dieser einzigartigen St\u00e4rke k\u00f6nnen wir unseren Mandanten klare und effektive rechtliche Unterst\u00fctzung bieten. Wenn Sie Beratung zum japanischen Urheberrechtsgesetz ben\u00f6tigen, z\u00f6gern Sie bitte nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die japanische Inhaltsindustrie, zu der Film, Animation, Musik und Literatur geh\u00f6ren, genie\u00dft weltweit hohes Ansehen. 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