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Branchenspezifische Tipps zur Erlangung von Arbeitsvisa: Beschäftigung von Ausländern in der Gastronomie

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Branchenspezifische Tipps zur Erlangung von Arbeitsvisa: Beschäftigung von Ausländern in der Gastronomie

Die Gastronomiebranche in Japan steht vor der strukturellen Herausforderung eines ernsthaften Arbeitskräftemangels. Um diese Situation zu überwinden, haben viele Unternehmen in der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte einen Ausweg gefunden. Die Anstellung ausländischer Mitarbeiter beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Rekrutierungstätigkeit, sondern setzt die strikte Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften voraus, einschließlich des japanischen “Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes” (im Folgenden “Einwanderungsgesetz” genannt). Wenn ein Unternehmen Ausländer ohne die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beschäftigt, kann es wegen des schwerwiegenden Straftatbestands der “Förderung illegaler Beschäftigung” strafrechtlich verfolgt werden, und auch die Unternehmensvertreter oder Personalverantwortlichen können persönlich bestraft werden. Daher ist eine Managementperspektive, die Rekrutierungsstrategien und rechtliche Compliance als Einheit betrachtet, unerlässlich für den Erfolg der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Gastronomiebranche. Um in Japan zu arbeiten, ist es für Ausländer verpflichtend, eine “Aufenthaltserlaubnis” zu erwerben, die auf die Art ihrer Tätigkeit abgestimmt ist. Die in der Gastronomiebranche beschäftigbaren Aufenthaltserlaubnisse lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen: “Aufenthaltsstatus basierend auf Status oder Position”, der keine Einschränkungen für die Arbeitsaktivitäten vorsieht, und “Aktivitätstyp-Qualifikationen” (allgemein als Arbeitsvisa bezeichnet), die nur die Ausübung bestimmter genehmigter Tätigkeiten erlauben. Letztere umfassen spezifische Anforderungen und Einschränkungen für Fachkräfte wie “Technik, humanistisches Wissen und internationale Dienstleistungen”, für erfahrene Köche “Fertigkeiten” und für die Beschäftigung von Vor-Ort-Personal “Spezifische Fertigkeiten”. Dieser Artikel zielt darauf ab, Geschäftsführern und Rechts- und Personalverantwortlichen von Unternehmen in der Gastronomiebranche rechtliche und praktische Leitlinien für fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu bieten. Er erläutert detailliert die spezifischen Anforderungen jeder Aufenthaltserlaubnis, den zulässigen Umfang der Tätigkeiten und die rechtlichen Verpflichtungen, die Unternehmen erfüllen müssen, basierend auf den relevanten Gesetzen. 

Gesamtbild der Aufenthaltsqualifikationen für die Beschäftigung von Ausländern in der Gastronomiebranche in Japan

Bei der Erwägung der Beschäftigung von Ausländern ist es zunächst wichtig, den rechtlichen Unterschied zwischen “Visum” und “Aufenthaltsqualifikation” genau zu verstehen. Ein “Visum”, das von japanischen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) ausgestellt wird, ist ein Dokument, das empfiehlt, dass der Reisepass des Ausländers gültig ist und kein Hindernis für die Einreise nach Japan darstellt. Im Gegensatz dazu ist eine “Aufenthaltsqualifikation” eine Berechtigung, die legale Aktivitäten innerhalb Japans erlaubt und von der Einwanderungsbehörde vergeben wird. Der offizielle Identitätsnachweis, der diese Aufenthaltsqualifikation belegt, ist die “Aufenthaltskarte”. Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, bei der Einstellung die auf der Aufenthaltskarte des Kandidaten angegebenen Informationen zu überprüfen.

Bei der Beschäftigung von Ausländern in der Gastronomiebranche sollten zwei Hauptkategorien von Aufenthaltsqualifikationen aufgrund ihrer rechtlichen Natur in Betracht gezogen werden.

Die erste Kategorie ist die “auf Status oder Position basierende Aufenthaltsqualifikation”. Dazu gehören “Daueraufenthaltsberechtigte”, “Ehepartner von Japanern usw.”, “Ehepartner von Daueraufenthaltsberechtigten usw.” und “Niederlassungsberechtigte”. Diese Aufenthaltsqualifikationen werden aufgrund des persönlichen Status oder der Verbindung zu Japan vergeben und unterliegen keinerlei Beschränkungen bei der Arbeitsaufnahme in Japan. Daher können Ausländer mit diesen Qualifikationen, einschließlich der später beschriebenen “einfachen Arbeit”, wie Kochen, Bedienen und Reinigen, in jeder Position arbeiten, genau wie Japaner. Für Unternehmen sind dies die flexibelsten Arbeitskräfte, aber es gibt auch Punkte, die Beachtung verdienen. Die Aufenthaltsqualifikationen “Ehepartner von Japanern usw.” und “Ehepartner von Daueraufenthaltsberechtigten usw.” setzen voraus, dass die Ehebeziehung fortbesteht. Wenn diese durch Scheidung oder Tod verloren geht, kann die Erneuerung der Aufenthaltsqualifikation verweigert werden, was die Fortsetzung der Beschäftigung unmöglich machen könnte. Unternehmen müssen auch nach der Einstellung regelmäßig die Gültigkeit der Aufenthaltskarte überprüfen und Compliance-Risiken managen.

Die zweite Kategorie ist die “Aktivitätstyp-Qualifikation”, also das Arbeitsvisum. Dies ist eine Aufenthaltsqualifikation, die für bestimmte fachspezifische Aktivitäten vergeben wird, und Aktivitäten außerhalb des genehmigten Arbeitsbereichs sind streng begrenzt. Das Problem in der Gastronomie ist, dass viele Tätigkeiten vor Ort, wie zum Beispiel der Service im Saal, das Spülen von Geschirr oder einfaches Anrichten, nach der Interpretation des Einwanderungsgesetzes als “einfache Arbeit” ohne Spezialkenntnisse eingestuft werden. Arbeitsvisa für traditionelle Fachberufe, insbesondere “Technik, Geisteswissenschaften und internationale Dienstleistungen”, erlauben es grundsätzlich nicht, solche einfachen Arbeiten als Haupttätigkeit auszuüben. Diese rechtliche Einschränkung ist seit langem ein großes Hindernis für die Gastronomiebranche, um Ausländer als Betriebspersonal zu beschäftigen. Um dieses strukturelle Problem zu lösen, wurde die später beschriebene Aufenthaltsqualifikation “Spezifische Fähigkeiten” geschaffen. Das Verständnis dieses Hintergrunds ist der erste Schritt, um die Ziele und Einschränkungen jeder Aufenthaltsqualifikation genau zu erfassen und rechtlich konform das Personal zu beschäftigen, das den Bedürfnissen des eigenen Unternehmens entspricht. 

Aufenthaltsqualifikation für Fachkräfte und Manager: „Technik, Geisteswissenschaften & internationale Geschäftstätigkeit“ in Japan

Die Aufenthaltsqualifikation „Technik, Geisteswissenschaften & internationale Geschäftstätigkeit“ ist für Ausländer konzipiert, die in Japan in Bereichen tätig sind, die spezialisierte technische Kenntnisse in den Natur- oder Geisteswissenschaften oder ein auf ausländischer Kultur basierendes Denken und Empfinden erfordern. Im Gastgewerbe ist der Anwendungsbereich begrenzt, spielt jedoch unter bestimmten Bedingungen eine wichtige Rolle.

Erlaubte und verbotene Tätigkeiten

Der Kern dieser Aufenthaltsqualifikation liegt in der Beschränkung auf nicht-operative Fachaufgaben. Zu den konkret erlaubten Tätigkeiten zählen beispielsweise Marketing, Finanzen, Personalwesen, Geschäftsplanung und Betreuung von Auslandsgeschäften im Rahmen der Hauptgeschäftsfunktionen. Auch Positionen wie Supervisor (SV) oder Area Manager, die sich ausschließlich auf Managementaufgaben wie Verkaufsdatenanalyse, Entwicklung von Mitarbeitertrainingsprogrammen und Erstellung von Marketingstrategien konzentrieren, können in Betracht kommen.

Operationelle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb wie Kochen, Bedienen, Reinigen und Kassieren gelten hingegen als „einfache Arbeit“, die keine Spezialisierung erfordert und somit außerhalb des Aktivitätsbereichs dieser Aufenthaltsqualifikation liegen. Selbst wenn man den Titel „Geschäftsführer“ oder „Manager“ trägt, wird eine Genehmigung nicht erteilt, wenn der Großteil der tatsächlichen Arbeit aus operativen Tätigkeiten besteht. Begleitende operative Tätigkeiten im Rahmen der unvermeidlichen Aufgabenerfüllung führen nicht unmittelbar zu einer Ablehnung, jedoch beurteilen die Einwanderungsbehörden anhand der im Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung festgelegten konkreten Tätigkeiten und nicht nach der Positionsbezeichnung.

Die strikte Unterscheidung steht in engem Zusammenhang mit der Unternehmensgröße und der Organisationsstruktur. In kleinen, privat geführten Gaststätten wird oft davon ausgegangen, dass Management- und operative Tätigkeiten untrennbar sind, und es ist schwierig, die Notwendigkeit von „ausschließlich im Management tätigen Fachkräften“ rational zu erklären. Im Gegensatz dazu wird bei Kettenunternehmen, die eine Vielzahl von Geschäften betreiben, die Notwendigkeit, spezialisierte Manager in der Zentrale oder in übergeordneten Abteilungen einzusetzen, objektiv leichter anerkannt. Mit anderen Worten, die Möglichkeit, ein „Technik, Geisteswissenschaften & internationale Geschäftstätigkeit“-Visum zu erhalten, kann auch ein Indikator dafür sein, ob ein Unternehmen die Geschäftsgröße und organisatorische Reife erreicht hat, die für die Notwendigkeit von nicht-operativen Fachkräften erforderlich ist.

Anforderungen an Antragsteller und Unternehmen

Um diese Aufenthaltsqualifikation in Japan zu erlangen, müssen sowohl der ausländische Antragsteller als auch das einstellende Unternehmen strenge Anforderungen erfüllen.

Vom ausländischen Antragsteller wird ein akademischer Abschluss oder Berufserfahrung verlangt. Grundsätzlich ist es notwendig, dass man ein Studium an einer Universität in einem mit der beabsichtigten Tätigkeit verwandten Bereich absolviert hat oder eine japanische Fachschule abgeschlossen hat. Wenn die akademischen Anforderungen nicht erfüllt sind, kann dies durch mehr als zehn Jahre Berufserfahrung im Bereich „Technik“ oder „Geisteswissenschaften“ oder durch mehr als drei Jahre Berufserfahrung im Bereich „internationale Geschäftstätigkeit“ (Übersetzung, Dolmetschen, internationaler Handel usw.) ersetzt werden. Wichtig ist, dass eine klare Verbindung zwischen der akademischen oder beruflichen Qualifikation und der in Japan ausgeübten Tätigkeit besteht.

Von der Unternehmensseite werden Stabilität und Kontinuität des Geschäftsbetriebs sowie die Vorlage angemessener Arbeitsbedingungen gefordert. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss durch Bilanzunterlagen oder ähnliches eine gesunde Geschäftsführung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss das Gehalt, das dem ausländischen Arbeitnehmer gezahlt wird, mindestens dem entsprechen, was japanische Mitarbeiter für vergleichbare Tätigkeiten erhalten. Diese Regelung soll verhindern, dass Ausländer als billige Arbeitskräfte eingestellt werden und gewährleisten, dass Fachkräfte eine angemessene Behandlung erhalten.

Aufenthaltsqualifikation für erfahrene Köche: „Fachkenntnisse“

Die Aufenthaltsqualifikation „Fachkenntnisse“ ist für Ausländer gedacht, die in Japan in einem „spezialisierten Bereich der Industrie, der besondere Fertigkeiten erfordert“, tätig sind. In der Gastronomiebranche wird sie faktisch als spezifische Aufenthaltsqualifikation genutzt, um ausländische Spezialisten für ausländische Küchen (Köche) zu beschäftigen.

Mehr als 10 Jahre Berufserfahrung und deren Nachweis

Die zentralste und strengste Anforderung für das „Fachkenntnisse“-Visum ist grundsätzlich eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren. Diese Erfahrung muss in der Zubereitung einer bestimmten ausländischen Küche (zum Beispiel chinesische, französische oder indische Küche) gesammelt worden sein. Eine Kombination von Erfahrungen in verschiedenen Küchenrichtungen wird nicht anerkannt. Beispielsweise erfüllt man die Anforderungen nicht, wenn man 5 Jahre in einem chinesischen und 5 Jahre in einem französischen Restaurant gearbeitet hat. Allerdings gibt es eine Ausnahme für thailändische Köche, bei denen aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen Japan und Thailand die Anforderung an die Berufserfahrung auf mehr als 5 Jahre reduziert wird.

Der Nachweis dieser Berufserfahrung ist die größte Hürde im Antragsverfahren. Antragsteller müssen offizielle „Beschäftigungsnachweise“ von allen Restaurants, in denen sie gearbeitet haben, mit Angaben zu Beschäftigungsdauer, Position und Tätigkeitsbereich vorlegen. Die Einwanderungsbehörden prüfen die Glaubwürdigkeit dieser Nachweise streng und führen manchmal internationale Anrufe bei den angegebenen Restaurants durch, um die Tatsache der Beschäftigung zu überprüfen. Wenn frühere Arbeitsstätten bereits geschlossen sind oder wenn der Antragsteller nicht im Guten ausgeschieden ist und die Ausstellung eines Nachweises verweigert wird, wird es extrem schwierig, objektive Beweisdokumente zu sammeln, und der Antrag kann sehr kompliziert werden. Diese strenge Handhabung dient dazu, Missbrauch der Qualifikation als einfacher Weg zur Arbeitskräftebeschaffung zu verhindern, und Unternehmen müssen im Voraus sorgfältig prüfen, ob sie die Berufserfahrung ihrer Bewerber nachweisen können.

Anforderungen an das Restaurant und die Tätigkeitsbeschreibung

Auch das einstellende Restaurant muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Erstens muss das Restaurant authentische ausländische Küche anbieten, die dem Spezialgebiet des einzustellenden Kochs entspricht. Wenn man beispielsweise einen Koch für chinesische Küche einstellt, muss der Großteil des Menüs aus authentischer chinesischer Küche bestehen. Ein Restaurant, dessen Hauptangebot aus in Japan eigenständig entwickelten Gerichten wie Ramen oder Curryreis besteht, wird möglicherweise nicht anerkannt.

Zweitens muss sich der Tätigkeitsbereich des Kochs strikt auf das Kochen selbst beschränken. Es ist nicht erlaubt, den Koch in begleitenden Tätigkeiten wie Service im Gastraum, Reinigung, Geschirrspülen oder Kassentätigkeiten einzusetzen. Daher muss das Unternehmen nachweisen, dass es neben dem Koch auch Personal für den Service und die Reinigung gesichert hat.

Drittens wird auch die Größe des Restaurants geprüft. Es wird erwartet, dass das Restaurant eine vielfältige Speisekarte bietet, eine bestimmte Anzahl an Sitzplätzen hat (in der Regel wird eine Mindestanzahl von 25 Plätzen als Richtwert angesehen) und dass die Notwendigkeit, einen erfahrenen Spezialkoch zu beschäftigen, objektiv anerkannt wird. Dies dient dazu, die Stabilität des Geschäfts zu überprüfen und sicherzustellen, dass das Restaurant eine solide Geschäftsgrundlage hat, um dem Koch eine Umgebung zu bieten, in der er sich auf seine Facharbeit konzentrieren kann, und um ihm ein kontinuierliches Einkommen zu gewährleisten, das mindestens dem von Japanern entspricht.

Aufenthaltsstatus für Vor-Ort-Mitarbeiter: „Spezifische Fähigkeiten“ in Japan

Der Aufenthaltsstatus „Spezifische Fähigkeiten“ wurde im April 2019 (Reiwa 1) eingeführt, um ausländische Fachkräfte mit bestimmten Fachkenntnissen und Fähigkeiten in spezifischen Industriebereichen aufzunehmen, in denen es schwierig ist, inländische Arbeitskräfte zu sichern. Die Gastronomiebranche (im System als „Essensservice“-Bereich bezeichnet) ist aufgrund eines ernsthaften Arbeitskräftemangels eines der Zielgebiete dieses Systems, und „Spezifische Fähigkeiten“ sind zur zentralsten und praktischsten Option geworden, um Betriebspersonal für den Einsatz vor Ort zu sichern.

Aufgabenbereich und Stufen des Aufenthaltsstatus

Das Hauptmerkmal des „Spezifische Fähigkeiten“-Status liegt in seinem breiten Aufgabenbereich. Im Bereich des Essensservices sind alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit „Zubereitung von Speisen, Kundenservice und Geschäftsmanagement“ erlaubt, einschließlich Küchenhilfe, Service im Saal, Kassenbedienung, Reinigung, Lagerverwaltung und Bestellabwicklung. Dadurch wurde es möglich, ausländische Arbeitskräfte für Kerngeschäftsaufgaben einzusetzen, die mit herkömmlichen Arbeitsvisa nicht möglich waren.

Der Aufenthaltsstatus ist in zwei Stufen je nach Fähigkeitsniveau unterteilt.

„Spezifische Fähigkeiten 1“ ist der grundlegende Einstiegsstatus. Um ihn zu erlangen, muss man sowohl die „Essensservice-Spezifische Fähigkeiten 1“-Fähigkeitsprüfung als auch eine Prüfung der für die Arbeit erforderlichen Japanischkenntnisse („Japan Foundation Basic Japanese Test“ oder „Japanese-Language Proficiency Test N4 oder höher“) bestehen. Die Aufenthaltsdauer ist auf insgesamt maximal fünf Jahre begrenzt, und grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Familienmitglieder nach Japan zu holen (Familiennachzug).

„Spezifische Fähigkeiten 2“ ist ein höherer Status, zu dem man nach Abschluss von Stufe 1 übergehen kann, indem man höhere Fähigkeiten nachweist. Im Essensservice-Bereich wird neben mindestens zwei Jahren praktischer Erfahrung (Erfahrung in einer Position, in der man mehrere Mitarbeiter anleitet und beaufsichtigt) auch das Bestehen einer anspruchsvolleren „Essensservice-Spezifische Fähigkeiten 2“-Fähigkeitsprüfung und des „Japanese-Language Proficiency Test N3 oder höher“ verlangt. Mit dem Erwerb von Stufe 2 gibt es keine Obergrenze mehr für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer, was faktisch eine langfristige Beschäftigung ermöglicht. Zudem ist der Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern erlaubt, was eine Karriereplanung mit dem Blick auf eine dauerhafte Niederlassung in Japan ermöglicht.

Von Unternehmen zu erfüllende rechtliche Verpflichtungen

Unternehmen, die „Spezifische Fähigkeiten“-Ausländer aufnehmen (spezifische Fähigkeiten zugehörige Institutionen), unterliegen mehreren schwerwiegenden Verpflichtungen, die gesetzlich festgelegt sind und die es bei anderen Aufenthaltsstatus nicht gibt. Diese dienen dem ordnungsgemäßen Betrieb des Systems und dem Schutz der ausländischen Arbeitskräfte, und die Unternehmen müssen Strukturen schaffen, um diese Verpflichtungen einzuhalten.

  1. Direkte Anstellung: Ausländer mit „Spezifischen Fähigkeiten“ müssen direkt von den aufnehmenden Unternehmen angestellt werden und können nicht als Leiharbeiter aufgenommen werden.
  2. Erstellung und Umsetzung eines Unterstützungsplans: Unternehmen sind verpflichtet, Ausländern mit „Spezifischen Fähigkeiten 1“ Unterstützung im beruflichen, alltäglichen und sozialen Leben zu bieten. Der Inhalt dieser Unterstützung ist gesetzlich in zehn Punkten festgelegt und umfasst die Bereitstellung von Informationen vor der Einreise, Transfer zum Flughafen, Unterstützung bei der Wohnraumsuche, Orientierungshilfen für das Leben, Bereitstellung von Möglichkeiten zum Erlernen der japanischen Sprache, Reaktion auf Beratungsanfragen und Beschwerden usw. Diese Unterstützungsleistungen können von den Unternehmen selbst erbracht werden, aber viele beauftragen damit „registrierte Unterstützungsorganisationen“, die von der Einwanderungsbehörde zugelassen sind. Für die Beauftragung fallen zusätzliche Kosten an.
  3. Beitritt zu einer Beratungsstelle: Alle Unternehmen, die im Essensservice-Bereich „Spezifische Fähigkeiten“-Ausländer aufnehmen, sind verpflichtet, dem vom Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei eingerichteten „Spezifische Fähigkeiten Beratungsausschuss für die Lebensmittelindustrie“ beizutreten. Dieser Beitrittsprozess muss vor der Beantragung des ersten Aufenthaltsstatus für „Spezifische Fähigkeiten“-Ausländer durchgeführt werden.
  4. Beschränkungen des Arbeitsortes: Es ist verboten, Ausländer mit „Spezifischen Fähigkeiten“ in Geschäften arbeiten zu lassen, die dem „Gesetz zur Regulierung von Unterhaltungsgeschäften usw. und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterhaltungsgeschäften usw.“ unterliegen (z.B. Nachtclubs, Host-Clubs usw.).

Diese Verpflichtungen sollten nicht nur als administrative Verfahren, sondern als eine Art sozialer Vertrag zwischen Regierung und Unternehmen betrachtet werden. Unternehmen tragen die Verantwortung, ausländische Arbeitskräfte bei ihrer Anpassung an die japanische Gesellschaft zu unterstützen, als Gegenleistung für die Gewinnung von Arbeitskräften. Dies zu verstehen und die Unterstützungsstrukturen sowie die damit verbundenen Kosten in die Geschäftsplanung zu integrieren, ist der Schlüssel zur reibungslosen Nutzung des Systems.

Vergleich der Aufenthaltsqualifikationen: Welches Visum sollten Sie wählen?

Die verschiedenen Aufenthaltsqualifikationen, die wir bisher erläutert haben, haben jeweils unterschiedliche Zwecke und Anforderungen. Um die für die Einstellungsbedürfnisse Ihres Unternehmens optimale Aufenthaltsqualifikation auszuwählen, ist es unerlässlich, diese Merkmale vergleichend zu betrachten und eine strategische Entscheidung zu treffen. Beispielsweise unterscheidet sich die zu wählende Aufenthaltsqualifikation grundlegend, je nachdem, ob Sie hochqualifizierte Fachkräfte für Marketingstrategien in der Zentrale suchen oder Personal für Küche und Service in einem neu zu eröffnenden Geschäft sichern möchten. Die folgende Tabelle vergleicht und fasst die Eigenschaften der wichtigsten Arbeitsaufenthaltsqualifikationen zusammen, die in der Gastronomiebranche genutzt werden. Bitte nutzen Sie diese Tabelle, um die Vor- und Nachteile jeder Qualifikation sowie die vom Unternehmen geforderten Verpflichtungen umfassend zu bewerten.

AspektTechnik, Geisteswissenschaften, Internationale DienstleistungenFertigkeitenSpezifische Fertigkeiten
HauptzielbereicheVerwaltung der Zentrale, Supervisor für mehrere Geschäfte, Planung, MarketingKoch für ausländische SpezialitätenKüche, Service, Filialleiter-Anwärter im Geschäft
Erlaubnis für einfache ArbeitGrundsätzlich nicht erlaubtNur Kochtätigkeiten erlaubtMöglich
Hauptanforderungen an die PersonAbschluss in einem relevanten Fachbereich oder BerufserfahrungMehr als 10 Jahre Erfahrung in spezialisierten KochfertigkeitenBestehen von Fertigkeits- und Japanischtests
Hauptverpflichtungen des UnternehmensStabile Geschäftsbasis, gleiches oder höheres Gehalt als JapanerBetrieb eines Spezialitätenrestaurants, keine anderen Tätigkeiten als KochenDurchführung eines Unterstützungsplans, Beitritt zu einer Beratungsstelle
Aufenthaltsdauer & ZukunftsperspektivenVerlängerbar, Übergang zu hochqualifizierten Fachkräften möglichVerlängerbarTyp 1: Maximal 5 Jahre, Typ 2: Verlängerbar, Möglichkeit zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Mitnahme von FamilienangehörigenMöglichMöglichTyp 1: Nicht möglich, Typ 2: Möglich

Wie aus diesem Vergleich ersichtlich, wird die Aufenthaltsqualifikation “Technik, Geisteswissenschaften, Internationale Dienstleistungen” zur Option, wenn Sie Fachkräfte mit spezialisierten und administrativen Aufgaben einstellen möchten, die zudem eine Ausbildung oder Berufserfahrung in einem relevanten Bereich haben. Wenn Sie hingegen einen Koch sichern möchten, der über hochentwickelte Fertigkeiten in einer bestimmten ausländischen Küche verfügt, ist “Fertigkeiten” die einzige Wahl. Und wenn Sie Personal für wesentliche Aufgaben wie Küche, Service und Geschäftsleitung in einem Restaurant breitflächig einstellen möchten, sind “Spezifische Fertigkeiten” die realistischste und effektivste Lösung. Beachten Sie jedoch, dass bei der Nutzung von “Spezifischen Fertigkeiten” das Unternehmen einzigartige rechtliche Verpflichtungen wie die Durchführung eines Unterstützungsplans und den Beitritt zu einer Beratungsstelle hat. Es ist notwendig, dass Sie diese Verpflichtungen vollständig verstehen und sich auf die dafür erforderlichen Strukturen und Kosten vorbereiten.

Konkrete Verfahren für die Beschäftigung von Ausländern in Japan

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, ausländische Fachkräfte einzustellen, müssen diese Personen den im japanischen Einwanderungsgesetz festgelegten offiziellen Verfahren folgen, um legal in Japan arbeiten zu können. Der Prozess dieser Verfahren unterscheidet sich erheblich, je nachdem, ob die betreffende Person im Ausland lebt oder bereits mit einem anderen Aufenthaltsstatus in Japan ansässig ist.

Beschäftigung von im Ausland lebenden Ausländern in Japan: Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Eligibility“

Wenn Sie planen, einen im Ausland lebenden Ausländer neu nach Japan zu holen und zu beschäftigen, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Eligibility (COE)“ stellen. Dieses Verfahren ist in Artikel 7-2 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt. Das COE ist eine Vorabprüfung und Bescheinigung durch den Justizminister, dass die geplanten Aktivitäten des Ausländers in Japan den Anforderungen des Aufenthaltsstatus entsprechen. Mit diesem Zertifikat können die Visumserteilung an ausländischen Vertretungen und die Einreisekontrolle bei Ankunft in Japan beschleunigt werden.

Der allgemeine Ablauf des Verfahrens ist wie folgt:

  1. Ein Arbeitsvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem ausländischen Arbeitnehmer geschlossen.
  2. Das japanische Unternehmen agiert als Vertreter und reicht beim zuständigen regionalen Einwanderungsbüro einen Antrag auf Ausstellung des „Certificate of Eligibility“ ein.
  3. Nach der Prüfung, wenn die Genehmigung erteilt wird, wird das COE ausgestellt. Die Standardbearbeitungszeit beträgt etwa ein bis drei Monate.
  4. Das Unternehmen sendet das Original des ausgestellten COE (oder das elektronische COE) an den ausländischen Arbeitnehmer im Ausland.
  5. Der ausländische Arbeitnehmer beantragt mit dem COE ein Visum bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland.
  6. Nach Erteilung des Visums reist der Arbeitnehmer nach Japan ein. Die Gültigkeitsdauer des COE beträgt drei Monate ab Ausstellung, und innerhalb dieses Zeitraums muss die Einreise nach Japan erfolgen.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen variieren je nach angestrebtem Aufenthaltsstatus (wie „Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen“, „Fertigkeiten“, „Spezifische Fertigkeiten“ usw.), umfassen jedoch in der Regel Folgendes:

  • Antragsformular für das „Certificate of Eligibility“
  • Foto des Antragstellers
  • Rückumschlag
  • Registrierungsnachweis des Unternehmens und aktuelle Finanzberichte
  • Dokumente, die die Ausbildung und Berufserfahrung des Antragstellers belegen (Diplome, Arbeitsbescheinigungen usw.)
  • Kopie des Arbeitsvertrags

Es ist äußerst wichtig, das aktuelle Antragsformular und die Details der erforderlichen Unterlagen auf der offiziellen Website der japanischen Einwanderungsbehörde zu überprüfen.

Referenz: Japanische Einwanderungsbehörde: „Antrag auf Ausstellung eines Certificate of Eligibility“

Beschäftigung von in Japan lebenden Ausländern: Antrag auf „Änderung des Aufenthaltsstatus“

Wenn Sie einen Ausländer beschäftigen möchten, der bereits mit einem Studentenvisum oder einem anderen Arbeitsvisum in Japan lebt und dessen geplante Tätigkeit nicht unter den aktuellen Aufenthaltsstatus fällt, ist ein Antrag auf „Änderung des Aufenthaltsstatus“ erforderlich. Dieses Verfahren basiert auf Artikel 20 des japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes. Ein Beispiel hierfür wäre die Einstellung eines Absolventen einer japanischen Universität als Kandidat für die Position eines Store Supervisors mit der Qualifikation „Technik, Geisteswissenschaften und internationale Dienstleistungen“.

Der allgemeine Ablauf des Verfahrens ist wie folgt:

  1. Ein Arbeitsvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Ausländer geschlossen.
  2. Der Ausländer selbst stellt als Antragsteller den Antrag auf „Änderung des Aufenthaltsstatus“ bei der für seinen Wohnort zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde. Eine Vertretung bei der Antragstellung ist grundsätzlich nicht zulässig, jedoch können Anwälte, Verwaltungsassistenten oder Mitarbeiter der aufnehmenden Einrichtung, die die erforderliche Genehmigung oder Meldung erhalten haben, als „Antragsvermittler“ den Prozess im Namen des Antragstellers durchführen.
  3. Nach der Prüfung und Genehmigung wird eine neue Aufenthaltskarte mit dem geänderten Aufenthaltsstatus ausgestellt. Die übliche Bearbeitungszeit beträgt zwei Wochen bis zu einem Monat.

Der wichtigste Punkt bei diesem Antrag ist, dass er immer vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsdauer gestellt werden muss. Sollte die Aufenthaltsdauer während der Prüfung ablaufen, gilt eine Sonderregelung, die es erlaubt, bis zu zwei Monate nach dem Ablaufdatum legal im Land zu bleiben, solange der Antrag noch bearbeitet wird.

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach dem aktuellen und dem angestrebten Aufenthaltsstatus, umfassen jedoch in der Regel das Antragsformular, gesetzliche Unternehmensdokumente, Nachweise über Bildung und Berufserfahrung des Antragstellers sowie den Arbeitsvertrag.

Referenz: Japanische Einwanderungsbehörde: Antrag auf „Änderung des Aufenthaltsstatus“

Rechtliche Aspekte, auf die Unternehmen in Japan besonders achten sollten

Um die Beschäftigung von Ausländern in Japan erfolgreich zu gestalten, ist es unerlässlich, nicht nur die Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung zu beherrschen, sondern auch die damit verbundenen rechtlichen Vorschriften einzuhalten und ein System zur Verwaltung potenzieller Risiken zu etablieren.

Zunächst ist das Risiko der “Förderung illegaler Beschäftigung” hervorzuheben. Dieses Risiko besteht, wenn Ausländer über den durch ihre Aufenthaltsgenehmigung erlaubten Rahmen hinaus beschäftigt werden oder wenn Ausländer, die sich illegal im Land aufhalten, angestellt werden. Unwissenheit ist keine Entschuldigung, und sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen können strafrechtlich verfolgt werden. Daher ist es unerlässlich, die Aufenthaltskarte bei der Einstellung zu überprüfen und die Aufenthaltsdauer nach der Anstellung sorgfältig zu verwalten.

Zweitens besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Sozial- und Arbeitsversicherung. Auch für ausländische Mitarbeiter besteht, sofern sie die Anforderungen hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitstagen erfüllen, die gesetzliche Pflicht, sie in die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung einzubeziehen, genau wie für japanische Mitarbeiter. Versäumnisse in diesen Verfahren können zu Nachzahlungen und Strafen wegen Verstoßes gegen die Gesetze führen.

Drittens ist die strategische Nutzung des “Begründungsschreibens für die Einstellung” zu nennen. Obwohl dieses Dokument für die Beantragung des Aufenthaltsstatus rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, spielt es eine äußerst wichtige Rolle in der Prüfung durch die Einwanderungsbehörden. Das Begründungsschreiben erklärt konkret und logisch, warum ein bestimmter Ausländer anstelle eines Japaners eingestellt werden muss und warum dessen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für bestimmte Geschäftsbereiche des Unternehmens unerlässlich sind. Insbesondere bei Aufenthaltsstatus wie “Technik, Geisteswissenschaften und internationale Dienstleistungen”, bei denen die Relevanz zwischen den Arbeitsinhalten und der Fachkompetenz der Person streng geprüft wird, kann ein überzeugendes Begründungsschreiben über Erfolg oder Misserfolg der Prüfung entscheiden. Bei der Erstellung dieses Dokuments ist es notwendig, mit größter Sorgfalt darauf zu achten, dass es keine Widersprüche zu anderen einzureichenden Unterlagen wie Lebenslauf oder Arbeitsvertrag gibt.

Zusammenfassung

In der japanischen Gastronomiebranche sind ausländische Fachkräfte mittlerweile unverzichtbar für Wachstum und Fortbestand der Unternehmen. Die Beschäftigung dieser Fachkräfte basiert jedoch auf den komplexen und strengen Regeln des “Japanischen Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes”. Wie in diesem Artikel detailliert beschrieben, unterscheiden sich die Hauptarbeitsvisa wie “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen”, “Fertigkeiten” und “Spezifische Fertigkeiten” erheblich in Bezug auf das Profil der Zielgruppe, den erlaubten Tätigkeitsbereich und die den Unternehmen auferlegten Pflichten. Geschäftsführer müssen diese rechtlichen Unterschiede tiefgehend verstehen und aus einer strategischen Perspektive die Aufenthaltstitel auswählen, die am besten zu ihrer Geschäftsstrategie und ihren Rekrutierungsbedürfnissen passen. Um Risiken wie Verzögerungen bei Verfahren, Ablehnungen oder sogar illegale Beschäftigung und damit schwere Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind aktuelles Wissen über die neuesten Gesetze und eine sorgfältige praktische Umsetzung unerlässlich.

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit tiefgreifenden Kenntnissen in den Bereichen IT, Internet und Business. Wir haben langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von rechtlichem Support im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern für eine Vielzahl von Mandanten in Japan. Unsere Kanzlei beschäftigt mehrere Anwälte und Mitarbeiter, die über ausländische Anwaltszulassungen und Englischkenntnisse verfügen und eine umfangreiche Erfahrung in der Bewältigung komplexer rechtlicher Herausforderungen im internationalen Geschäftsumfeld haben. Von der Beantragung von Aufenthaltstiteln über die Erstellung von Arbeitsverträgen bis hin zum Aufbau von Compliance-Strukturen können wir Ihre Strategie zur Beschäftigung von Ausländern aus rechtlicher Sicht stark unterstützen. Wenn Sie Beratung zu diesem Thema benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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