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Was sind die Vorschriften für Kryptowährungen? Erklärung der Beziehung zwischen dem 'japanischen Zahlungsdienstegesetz' und dem 'japanischen Finanzinstrumente und Börsengesetz

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Was sind die Vorschriften für Kryptowährungen? Erklärung der Beziehung zwischen dem 'japanischen Zahlungsdienstegesetz' und dem 'japanischen Finanzinstrumente und Börsengesetz

Kryptowährungen sind mittlerweile weit verbreitet und die Anzahl der Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, hat zugenommen. In letzter Zeit gibt es auch immer mehr Fernsehwerbungen für Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln.

Andererseits kann die rechtliche Regulierung von Kryptowährungen aufgrund ihrer Eigenschaften variieren, und es kann schwierig sein, diese komplexen rechtlichen Vorschriften zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.

In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Vorschriften für Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, erläutern.

Kryptowährungen (virtuelle Währungen)

Kryptowährungen sind Vermögenswerte, die über das Internet mit einer unbestimmten Anzahl von Personen ausgetauscht werden können. Früher wurden sie als “virtuelle Währungen” bezeichnet, aber unter Berücksichtigung internationaler Trends und anderer Faktoren wurde der rechtliche Begriff in “Kryptowährungen” geändert.

Es gibt verschiedene Arten von Kryptowährungen. Bekannte Beispiele sind Bitcoin und Ethereum.

Kryptowährungen können grob in zwei Typen unterteilt werden: Bitcoin-Typ und ICO-Token-Typ.

Über den Bitcoin-Typ

Ein Merkmal des Bitcoin-Typs ist, dass es keinen Emittenten gibt.

Daher ist es schwierig, einen intrinsischen Wert für Kryptowährungen des Bitcoin-Typs anzunehmen. Dies ist ein charakteristisches Merkmal.

Über den ICO-Token-Typ

ICO (Initial Coin Offering) bezeichnet den Prozess, bei dem Unternehmen oder ähnliche Einrichtungen elektronische Token (Wertpapiere) ausgeben und Gelder in Form von gesetzlichen Währungen oder Kryptowährungen von der Öffentlichkeit aufbringen.

Im Gegensatz zum Bitcoin-Typ gibt es beim “ICO-Token-Typ” einen Emittenten. Daher hängt der Wert des Besitzes von den Rechten und dem Inhalt dieser Rechte ab (Inhalt des Whitepapers).

Der ICO-Token-Typ kann weiter in die folgenden drei Kategorien unterteilt werden:

  • Investitionstyp
  • Andere Nutzungsrechtstypen
  • Typ ohne Rechte

Der Investitionstyp bezieht sich auf Fälle, in denen Kryptowährungen erworben werden, in der Erwartung, einen wirtschaftlichen Wert zu erhalten, der Bargeld entspricht, wie z.B. die Verteilung von Geschäftsgewinnen.

Andere Nutzungsrechtstypen beziehen sich auf Fälle, in denen Kryptowährungen erworben werden, um Waren oder Dienstleistungen vom Emittenten der Kryptowährung als Gegenleistung zu erhalten.

Der Typ ohne Rechte bezieht sich auf Fälle, in denen Kryptowährungen erworben werden, ohne eine Gegenleistung vom Emittenten der Kryptowährung zu verlangen.

Welche Regulierungen gibt es für Kryptowährungen?

Welche Regulierungen gibt es für Kryptowährungen?

Die Hauptgesetze, die Kryptowährungen regulieren, sind das japanische Gesetz über Zahlungsdienste (im Folgenden “Zahlungsdienstegesetz” genannt) und das japanische Gesetz über Finanzinstrumente und Börsengeschäfte (im Folgenden “Finanzinstrumente- und Börsengesetz” genannt).

Kryptowährungen, die als Zahlungsmittel dienen, unterliegen dem Zahlungsdienstegesetz. Auf der anderen Seite unterliegen Kryptowährungen, die als Finanzanlagen (Investitionsziele) oder als Mittel zur Kapitalbeschaffung (ICO) dienen, dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz.

Im Folgenden erläutern wir detailliert das Verhältnis zwischen Kryptowährungen und dem Zahlungsdienstegesetz sowie dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz.

Kryptowährungen und das japanische Zahlungsdienstegesetz

Kryptowährungen wie Bitcoin, bei denen es keinen Emittenten gibt, sowie andere Nutzungsrechts- und Rechtlose Kryptowährungen unterliegen den Zahlungsbestimmungen des japanischen Zahlungsdienstegesetzes. Im Folgenden erläutern wir das Verhältnis zwischen Kryptowährungen und dem japanischen Zahlungsdienstegesetz.

Definition von Kryptowährungen im japanischen Zahlungsdienstegesetz

Im japanischen Zahlungsdienstegesetz, Artikel 2, Absatz 5, sind Kryptowährungen wie folgt definiert:

  • Sie können zur Zahlung an eine unbestimmte Anzahl von Personen verwendet und mit gesetzlichen Zahlungsmitteln (wie dem japanischen Yen oder dem US-Dollar) ausgetauscht werden.
  • Sie werden elektronisch aufgezeichnet und können übertragen werden.
  • Sie sind weder gesetzliche Zahlungsmittel noch auf gesetzliche Zahlungsmittel lautende Vermögenswerte (wie Prepaid-Karten).
  • Sie stellen keine “elektronisch übertragbaren Rechte” dar, wie sie in Artikel 2, Absatz 3 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes definiert sind.

Definition von Kryptowährungsaustauschgeschäften im japanischen Zahlungsdienstegesetz

Das japanische Zahlungsdienstegesetz legt Regelungen für Kryptowährungsaustauschdienstleister fest.

Die Definition von Kryptowährungsaustauschgeschäften ist in Artikel 2, Absatz 7 des japanischen Zahlungsdienstegesetzes festgelegt:

7. In diesem Gesetz bezeichnet “Kryptowährungsaustauschgeschäft” jede der folgenden Tätigkeiten, die als Geschäft ausgeübt werden. “Kryptowährungsaustausch” bezeichnet die in Nummer 1 und 2 aufgeführten Tätigkeiten, und “Kryptowährungsverwaltung” bezeichnet die in Nummer 4 aufgeführte Tätigkeit.
1. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen oder Austausch mit anderen Kryptowährungen
2. Vermittlung, Vermittlung oder Vertretung der in der vorherigen Nummer genannten Tätigkeiten
3. Verwaltung von Geldern der Nutzer in Bezug auf die in den vorherigen zwei Nummern genannten Tätigkeiten.
4. Verwaltung von Kryptowährungen für andere (ausgenommen Fälle, in denen spezielle Bestimmungen in anderen Gesetzen für die Ausübung dieses Geschäfts gelten).

Japanisches Zahlungsdienstegesetz, Artikel 2, Absatz 7

Unternehmen, die die oben genannten Tätigkeiten ausüben, gelten nach dem japanischen Zahlungsdienstegesetz als Kryptowährungsaustauschdienstleister und unterliegen den entsprechenden Regelungen.

Regulierung von Kryptowährungsaustauschgeschäften durch das japanische Zahlungsdienstegesetz

Wer ein Kryptowährungsaustauschgeschäft betreiben möchte, muss sich als Kryptowährungsaustauschdienstleister registrieren (japanisches Zahlungsdienstegesetz, Artikel 63-2).

Das japanische Zahlungsdienstegesetz regelt zudem die Durchführung von Geschäften durch Kryptowährungsaustauschdienstleister wie folgt:

  • Sicherheitsmanagement von Informationen im Zusammenhang mit dem Kryptowährungsaustauschgeschäft (Artikel 63-8)
  • Anleitung für Auftragnehmer im Kryptowährungsaustauschgeschäft (Artikel 63-9)
  • Regulierung von Werbung im Zusammenhang mit dem Kryptowährungsaustauschgeschäft (Artikel 63-9-2)
  • Festlegung von Verbotshandlungen (Artikel 63-9-3)
  • Maßnahmen zum Schutz der Nutzer des Kryptowährungsaustauschgeschäfts (Artikel 63-10)
  • Verwaltung des Vermögens der Nutzer des Kryptowährungsaustauschgeschäfts (Artikel 63-11)
  • Verwaltung von Kryptowährungen zur Leistungssicherung (Artikel 63-11-2)
  • Pflicht zum Abschluss eines Vertrags mit einer Streitbeilegungsstelle für bestimmte Kryptowährungsaustauschgeschäfte (Artikel 63-11)
  • Erstellung von Buchhaltungsunterlagen im Zusammenhang mit dem Kryptowährungsaustauschgeschäft (Artikel 63-13)
  • Einreichung eines Jahresberichts für jedes Geschäftsjahr (Artikel 63-14)

Wer ein Kryptowährungsaustauschgeschäft betreiben möchte, muss die oben genannten Bestimmungen des japanischen Zahlungsdienstegesetzes einhalten.

Verwandter Artikel: Was ist ein Custody-Geschäft? Erklärung der Regulierung von Kryptowährungsaustauschdienstleistern[ja]

Verwandter Artikel: Hinzufügung von Stablecoin-Regulierung! Erklärung der Schlüsselpunkte des japanischen Zahlungsdienstegesetzes, das im Jahr 2022 (Reiwa 4) geändert wurde[ja]

Kryptowährungen und das japanische Finanzinstrumente- und Börsengesetz

Kryptowährungen mit Anlagecharakter fallen unter die Anlagevorschriften des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes. Im Folgenden erläutern wir das Verhältnis zwischen Kryptowährungen und dem japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz.

Definition von Kryptowährungen im japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz (Financial Instruments and Exchange Act)

Bezüglich der Definition von Kryptowährungen legt das japanische Finanzinstrumente- und Börsengesetz (Financial Instruments and Exchange Act) fest, dass diese der Definition von Kryptowährungen im japanischen Gesetz über Zahlungsdienste (Payment Services Act) entspricht (Artikel 2, Absatz 24, Nummer 3-2 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes).

Beziehung zu Anteilen an kollektiven Anlageplänen

Zunächst einmal, wie in Artikel 2, Absatz 2, Nummer 5 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes (Japanese Financial Instruments and Exchange Act) festgelegt, wird grundsätzlich angenommen, dass es sich um Anteile an einem kollektiven Anlageplan handelt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Rechteinhaber leistet eine finanzielle oder ähnliche Beiträge
  • Ein Geschäft (das Ziel der Investition) wird mit den beigesteuerten Geldern oder ähnlichem betrieben
  • Der Rechteinhaber hat das Recht, Dividenden aus dem Gewinn des investierten Geschäfts oder eine Verteilung des Vermögens, das sich auf das investierte Geschäft bezieht, zu erhalten

Bisher wurden Kryptowährungen nicht als Geld oder geldähnliche Gegenstände behandelt, daher fielen sie nicht unter den Begriff “Geld oder ähnliches” in Bezug auf Anteile an kollektiven Anlageplänen. Durch die Änderung von Artikel 2-2 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes im ersten Jahr der Reiwa-Ära (2019) werden Kryptowährungen nun im Sinne des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes als Geld angesehen.

Daher, wenn ein Investor Kryptowährungen investiert, fällt dies unter “Der Rechteinhaber leistet eine finanzielle oder ähnliche Beiträge”. In Fällen, in denen Investoren Kryptowährungen in einen Fonds investieren oder beisteuern, unterliegen Fondsmanager, die ein System verwenden, in dem Investoren Kryptowährungen beisteuern, den Vorschriften des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes.

Als Ergebnis, im Gegensatz zu früher, als Kryptowährungen nicht als Geld angesehen wurden, müssen Fondsmanager beachten, dass sie grundsätzlich den Vorschriften für die Registrierung von Typ-2-Finanzinstrumentengeschäften (Artikel 28-2, Absatz 1, Artikel 2-8, Absatz 7 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes) unterliegen, wenn sie Investitionen anwerben oder private Platzierungen durchführen.

Was sind elektronische Übertragungsrechte?

In Absatz 3 des Artikels 2 des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Japanese Financial Instruments and Exchange Act) wurde eine neue Definition für “elektronische Übertragungsrechte” festgelegt.

3 In diesem Gesetz bezeichnet “Wertpapieremission” die Aufforderung zur Bewerbung um den Erwerb neu ausgegebener Wertpapiere (einschließlich solcher, die durch eine Kabinettsverordnung als ähnlich festgelegt sind (im Folgenden als “ähnliche Erwerbsaufforderungen” bezeichnet). Im Folgenden als “Erwerbsaufforderungen” bezeichnet), die sich auf die in Absatz 1 aufgeführten Wertpapiere oder auf Wertpapierdarstellungsrechte, bestimmte elektronische Schuldverschreibungen oder die in demselben Absatz aufgeführten Rechte beziehen, die durch die Verwendung einer elektronischen Informationsverarbeitungsorganisation übertragen werden können (beschränkt auf solche, die auf elektronischen Geräten oder ähnlichem durch elektronische Methoden aufgezeichnet werden). Im Folgenden als “elektronische Übertragungsrechte” bezeichnet), sofern diese nicht durch eine Kabinettsverordnung ausgeschlossen sind, die unter Berücksichtigung der Liquidität und anderer Umstände festgelegt ist. Im Folgenden als “elektronische Übertragungsrechte” bezeichnet). (Im Folgenden und in Absatz 6, Absatz 4 und 5 des Artikels 2-3 und Absatz 4 des Artikels 23-13 als “Wertpapiere des Absatzes 1” bezeichnet.)

Artikel 2 Absatz 3 des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes

“Elektronische Übertragungsrechte” beziehen sich auf Vermögenswerte, die durch die Verwendung einer elektronischen Informationsverarbeitungsorganisation übertragen werden können.

Obwohl elektronische Übertragungsrechte ursprünglich als fiktive Wertpapiere gemäß Absatz 2 des Artikels 2 des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes klassifiziert werden sollten, werden sie aufgrund ihrer hohen Liquidität durch Technologien wie Blockchain in Bezug auf Offenlegungsvorschriften als Wertpapiere gemäß Absatz 1 des Artikels 2 des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes behandelt.

Wenn der Anteil an einem kollektiven Anlageschema in Kryptowährung umgewandelt wird, wird dies normalerweise als ein Fall angesehen, der unter die elektronischen Übertragungsrechte fällt.

Regulierungen bei Anwendung des Rechts auf elektronische Datentransfer

Im Falle der Anwendung des Rechts auf elektronische Datentransfer werden diese in den Offenlegungsvorschriften als Wertpapiere des ersten Absatzes behandelt. Wenn beispielsweise der Verkauf oder die private Platzierung von Anteilen an kollektiven Investmentfonds, die in Kryptowährung umgewandelt wurden, als Geschäft betrieben wird, fällt dies unter das Geschäft mit Finanzinstrumenten der ersten Art (Artikel 28 Absatz 1 Nummer 1, Artikel 2 Nummer 8 und 9 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes).

Wenn das Recht auf elektronische Datentransfer als Wertpapiere des ersten Absatzes gilt, unterliegt beispielsweise die öffentliche Platzierung von Anteilen an kollektiven Investmentfonds, die in Kryptowährung umgewandelt wurden, grundsätzlich den Offenlegungsvorschriften.

Als Ergebnis entstehen Pflichten wie die Erstellung und Übergabe von Wertpapieranmeldungen (Artikel 4 Absatz 1 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes) und Prospekten (Artikel 13 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 1 des japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetzes).

Allerdings werden keine Offenlegungsvorschriften für die öffentliche Einsichtnahme auferlegt, wenn es sich um eine private Platzierung handelt, die nur an qualifizierte institutionelle Anleger, bestimmte Anleger oder weniger als 50 Personen gerichtet ist.

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt für die gesetzliche Regulierung von Kryptowährungen

Wir haben die gesetzlichen Regulierungen für Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, erläutert.

Die gesetzlichen Regulierungen für Kryptowährungen sind komplex und können je nach Art des Geschäfts, das mit Kryptowährungen betrieben wird, variieren. Daher empfehlen wir, einen Anwalt mit Fachwissen in der Regulierung von Kryptowährungen zu konsultieren.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. Zum Beispiel analysieren wir Whitepapers aus dem Ausland, erforschen die Rechtmäßigkeit ihrer Schemata in Japan, und erstellen Whitepapers und Verträge. Wir bieten umfassende Unterstützung für Geschäfte, die sich auf Kryptowährungen und Blockchain beziehen. Details finden Sie im folgenden Artikel.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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