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General Corporate

Anwendung des Zahlungsdienstleistungsgesetzes und praktische Maßnahmen im Bereich mobiler Spiele

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Anwendung des Zahlungsdienstleistungsgesetzes und praktische Maßnahmen im Bereich mobiler Spiele

Rechtliche Pflichten und konkrete Verfahren für Unternehmen

Wenn die im Spiel verwendete spezielle Währung oder Gegenstände als vorausbezahlte Zahlungsmittel im Sinne des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste (資金決済法) gelten, entstehen für die Unternehmen wichtige rechtliche Pflichten.
Übersteigt der ungenutzte Saldo der ausgegebenen vorausbezahlten Zahlungsmittel den Schwellenwert (derzeit 10 Millionen Yen), muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Stichtag, an dem dieser Umstand festgestellt wurde (jeweils der 31. März und der 30. September jedes Jahres), ein Ausstellungsanzeigeformular und die erforderlichen Unterlagen in der vorgeschriebenen Form beim zuständigen japanischen Finanzamt eingereicht werden (Artikel 5 Absatz 1 und 2 des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste (2010)).
Diese Anzeigepflicht hat den Charakter einer Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden, wenn das Geschäft eine bestimmte Größe erreicht.

Darüber hinaus, wenn der ungenutzte Saldo am Stichtag den Schwellenwert überschreitet, ist es erforderlich, mindestens die Hälfte dieses ungenutzten Saldos durch Methoden wie die Hinterlegung bei der für den Hauptgeschäftssitz oder das Büro zuständigen Hinterlegungsstelle zu sichern (Artikel 14 Absatz 1 des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste (2010), Artikel 6 der Durchführungsverordnung desselben Gesetzes).
Diese Hinterlegungspflicht ist aus der Perspektive des Nutzerschutzes eingerichtet, um den Wert des ungenutzten Teils zu sichern.

Vorausbezahlte Zahlungsmittel in der Spieleindustrie

Der Hintergrund, warum solche rechtlichen Regulierungen wichtig werden, liegt im spezifischen Geschäftsmodell der mobilen Spieleindustrie.
In den letzten Jahren hat sich ein Modell durchgesetzt, bei dem das Spiel selbst kostenlos angeboten wird und ein In-Game-Kaufsystem als Einnahmequelle dient.
In diesem Modell kaufen die Spieler mit echtem Geld eine spielinterne Währung, die unter Namen wie Kristalle, Edelsteine oder Orbs bekannt ist. Mit dieser Währung können sie im Gacha-System Charaktere oder Gegenstände erwerben oder verschiedene im Spiel nutzbare Items kaufen.

Bei der Implementierung eines solchen In-Game-Kaufsystems ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob die angebotene spielinterne Währung und die damit erwerbbaren Gegenstände als “vorausbezahlte Zahlungsmittel” im Sinne des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste (資金決済法) gelten könnten.
Falls dies der Fall ist, sind die Einrichtung geeigneter Verfahren und Managementsysteme gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.

Die Bedeutung der Beurteilung der Relevanz von vorausbezahlten Zahlungsmitteln

Japanische vorausbezahlte Zahlungsmittel im Rahmen des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste (資金決済法) werden durch klare Anforderungen definiert.
Erstens muss der Betrag oder die Menge an Waren und Dienstleistungen aufgezeichnet oder dokumentiert sein.
Dies zeigt die Anforderung der Werterhaltung.
Zweitens ist es erforderlich, dass sie gegen eine entsprechende Gegenleistung ausgegeben werden, die dem aufgezeichneten Betrag oder der Menge entspricht.
Dies bildet die Anforderung der Gegenleistung.
Drittens muss es möglich sein, den aufgezeichneten Wert zur Bezahlung oder Nutzung von Dienstleistungen zu verwenden.
Dies ist die Anforderung der Ausübbarkeit von Rechten.

In der Regel erfüllen spielinterne Währungen alle Anforderungen an vorausbezahlte Zahlungsmittel, da ihre Menge elektronisch aufgezeichnet wird, sie gegen Geld als Gegenleistung ausgegeben werden und für den Kauf verschiedener Dienstleistungen oder Gegenstände im Spiel verwendet werden können.
Aus diesem Grund wird angenommen, dass viele spielinterne Währungen als vorausbezahlte Zahlungsmittel gelten.

Andererseits, wenn spielinterne Gegenstände direkt gegen Geld verkauft werden, gelten sie grundsätzlich nicht als vorausbezahlte Zahlungsmittel, es sei denn, sie erfüllen die oben genannten drei Anforderungen.
Als wichtige gesetzliche Ausnahme gilt, dass wenn die Nutzungsdauer auf maximal sechs Monate begrenzt ist, sie auch dann von vorausbezahlten Zahlungsmitteln ausgeschlossen werden, wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen (Artikel 4, Absatz 1 des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste, Artikel 4, Absatz 2 der Durchführungsverordnung desselben Gesetzes).
Diese Ausschlussregelung wurde eingeführt, um die Belastung durch Regulierung bei vorausbezahlten Zahlungsmitteln mit kurzfristiger Nutzung zu verringern.

Bei der Gestaltung von spielinternen Zahlungssystemen ist es daher wichtig, im Voraus sorgfältig zu prüfen, ob die angebotenen Funktionen und Mechanismen unter die Regulierung des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste fallen, und im Falle der Relevanz die erforderlichen rechtlichen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen.
Dies ermöglicht eine stabile Bereitstellung von Dienstleistungen und den Schutz der Nutzer, was den Aufbau eines nachhaltigen Geschäftsmodells ermöglicht.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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