MONOLITH LAW OFFICE+81-3-6262-3248Wochentags 10:00-18:00 JST [English Only]

MONOLITH LAW MAGAZINE

IT

Kontrollpunkte für 'SES-Verträge', um Scheinüberlassung zu vermeiden

IT

Kontrollpunkte für 'SES-Verträge', um Scheinüberlassung zu vermeiden

SES-Verträge spielen eine wichtige Rolle in der japanischen IT-Branche (Japanische IT-Branche), um den Mangel an IT-Ingenieuren zu beheben.

Allerdings besteht je nach Inhalt des SES-Vertrags die Möglichkeit, als Scheinverleih eingestuft zu werden.

Daher wird in diesem Artikel für Ingenieure und Unternehmen, die einen SES-Vertrag abschließen möchten, erläutert, worauf sie achten sollten, um nicht als Scheinverleih eingestuft zu werden.

Was ist ein SES-Vertrag?

Ein SES-Vertrag ist ein Vertrag, der seinen Namen von den Anfangsbuchstaben des “System Engineering Service” ableitet. Der Inhalt bezieht sich auf das Geschäft der Personalunterstützung, bei dem ein Unternehmen, das SES anbietet (im Folgenden als “SES-Anbieterunternehmen” bezeichnet), spezifische Ingenieure an ein Unternehmen entsendet, das zum Kunden wird (im Folgenden als “Kundenunternehmen” bezeichnet).

Konkret bietet der Ingenieur dem Kundenunternehmen Dienstleistungen an, und das SES-Anbieterunternehmen erhält als Gegenleistung eine Vergütung vom Kundenunternehmen.

https://monolith.law/corporate/ses-contract-legal-notes[ja]

Die rechtliche Natur von SES-Verträgen

Bei der Betrachtung der rechtlichen Natur von SES-Verträgen gibt es zwei Ansätze: Sie als Werkverträge zu betrachten oder als quasi-Auftragsverträge.

Es gibt verschiedene Unterschiede zwischen Werkverträgen und quasi-Auftragsverträgen, aber ein großer Unterschied besteht darin, ob das Ziel die Fertigstellung einer Arbeit ist oder die Durchführung einer Tätigkeit.

SES-Verträge zielen in der Regel auf die Durchführung einer Tätigkeit ab, und daher werden sie oft als Verträge mit den Eigenschaften eines quasi-Auftragsvertrags angesehen.

Probleme mit SES-Verträgen

Ein Problem mit SES-Verträgen besteht darin, dass sie als Scheinüberlassung eingestuft und somit als illegale Verträge betrachtet werden könnten.

Unter Scheinüberlassung in SES-Verträgen versteht man, dass sie äußerlich als SES-Verträge erscheinen, aber tatsächlich als Arbeitnehmerüberlassung eingestuft werden.

Um die Arbeitnehmerüberlassung legal durchzuführen, ist eine Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung erforderlich.

Die Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung ist in Artikel 5 des Gesetzes zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Arbeitnehmerüberlassung und zum Schutz der überlassenen Arbeitnehmer (im Folgenden “Arbeitnehmerüberlassungsgesetz” genannt) geregelt.

Artikel 5: Wer die Arbeitnehmerüberlassung betreiben will, muss die Genehmigung des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Soziales einholen.
2 Wer die Genehmigung nach Absatz 1 beantragen will, muss einen Antrag einreichen, der die folgenden Angaben enthält:
1 Name oder Bezeichnung und Adresse und im Falle einer juristischen Person, den Namen des Vertreters
2 Im Falle einer juristischen Person, die Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder
3 Name und Standort der Geschäftsstelle, die die Arbeitnehmerüberlassung betreibt
4 Name und Adresse des Verantwortlichen für die Überlassung, der gemäß Artikel 36 ernannt wird
3 Dem Antrag nach Absatz 2 müssen ein Geschäftsplan für jede Geschäftsstelle, die die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, und andere vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales festgelegte Dokumente beigefügt werden.
4 Der Geschäftsplan nach Absatz 3 muss die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer, den Betrag der Gebühren für die Arbeitnehmerüberlassung und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung für jede Geschäftsstelle, die die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, enthalten.
5 Der Minister für Gesundheit, Arbeit und Soziales muss, bevor er die Genehmigung nach Absatz 1 erteilt, die Meinung des Arbeitspolitischen Rates einholen.

(Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung)

Im Falle einer Scheinüberlassung kann es vorkommen, dass trotz Abschluss eines SES-Vertrags keine Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. In diesem Fall wird der SES-Vertrag als illegaler Vertrag eingestuft.

Außerdem könnten Ingenieure gezwungen sein, instabile Arbeitsverträge auf der Grundlage einer illegalen Scheinüberlassung mit dem SES-Anbieter abzuschließen, was dazu führen könnte, dass Ingenieure ihre Arbeitsleistung unter unangemessenen Bedingungen erbringen müssen.

Da viele Probleme auftreten können, wenn eine Scheinüberlassung festgestellt wird, ist es wichtig, bei SES-Verträgen darauf zu achten, dass sie nicht als Scheinüberlassung eingestuft werden.

Checkpunkte für SES-Verträge

Im Folgenden erläutern wir, auf welche Punkte Sie bei den spezifischen Bestimmungen in SES-Verträgen achten sollten, um nicht als Scheinverleih eingestuft zu werden.

Der folgende Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum japanischen Arbeitsplatzsicherheitsgesetz (Arbeitsplatzsicherheitsgesetz-Durchführungsverordnung) ist eine Bestimmung über Scheinaufträge, die als Referenz für die Beurteilung, ob es sich um Scheinverleih handelt oder nicht, dient.

Artikel 4: Personen, die Arbeitnehmer zur Verfügung stellen und sie unter der Anweisung und Kontrolle anderer arbeiten lassen (ausgenommen sind Personen, die ein Arbeitnehmerüberlassungsgeschäft gemäß Artikel 2 Absatz 3 des japanischen Gesetzes zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Arbeitnehmerüberlassungsgeschäften und zum Schutz von Leiharbeitnehmern (Gesetz Nr. 88 von 1985 (Showa 60)) (im Folgenden “Arbeitnehmerüberlassungsgesetz” genannt) betreiben), gelten als Personen, die ein Geschäft zur Bereitstellung von Arbeitnehmern betreiben, auch wenn die Form ihres Vertrags ein Auftragsvertrag ist, es sei denn, sie erfüllen alle der folgenden Anforderungen:
1. Sie tragen die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung als Arbeitgeber für die Fertigstellung der Arbeit.
2. Sie leiten und kontrollieren die Arbeitnehmer, die an der Arbeit beteiligt sind.
3. Sie übernehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten als Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern, die an der Arbeit beteiligt sind.
4. Sie verwenden Maschinen, Ausrüstungen und Materialien, die sie selbst zur Verfügung stellen (ausgenommen sind einfache Werkzeuge, die für die Arbeit erforderlich sind), oder sie führen Arbeiten aus, die Materialien oder Ressourcen erfordern, die sie selbst zur Verfügung stellen, oder sie führen Arbeiten aus, die spezielle technische oder professionelle Erfahrung erfordern, und sie stellen nicht nur physische Arbeitskraft zur Verfügung.

(Angelegenheiten in Bezug auf Artikel 4)

Konkret werden die folgenden Elemente zur Beurteilung herangezogen, ob es sich um Scheinverleih handelt oder nicht.

① Wer trägt die finanzielle und rechtliche Verantwortung?
② Wer hat das Recht, den Ingenieur zu leiten und zu kontrollieren?
③ Wer hat die Pflichten als Arbeitgeber gegenüber dem Ingenieur?
④ Wer bereitet die für die Arbeit notwendigen Ausrüstungen und Materialien vor?

Zu Klausel ①

Bezüglich ① muss im SES-Vertrag festgelegt werden, dass die finanzielle und rechtliche Verantwortung nicht beim Kundenunternehmen, sondern beim SES-Anbieter liegt.

Im Hinblick auf die finanzielle Verantwortung wird verlangt, dass der SES-Anbieter alle für die Abwicklung der Arbeit erforderlichen Mittel auf eigene Verantwortung beschafft und ausgibt.

Daher ist es notwendig, im SES-Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen, die klarstellt, dass der SES-Anbieter die finanzielle Verantwortung für die Arbeit übernimmt.

Was die rechtliche Verantwortung betrifft, so muss der SES-Anbieter die im Zivilgesetzbuch, Handelsgesetzbuch und anderen Gesetzen festgelegte Verantwortung für die Abwicklung der Arbeit übernehmen.

Daher ist es wichtig, im SES-Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen, die klarstellt, dass der SES-Anbieter die rechtliche Verantwortung übernimmt.

Zu Klausel ②

Bezüglich ② muss klar festgelegt werden, dass nicht das Kundenunternehmen, sondern der SES-Anbieter das Recht hat, den Ingenieur zu leiten und zu kontrollieren.

Konkret könnte man eine Klausel einfügen, die besagt, dass der SES-Anbieter selbst Anweisungen und andere Managementaufgaben in Bezug auf die Art und Weise, wie der Ingenieur seine Arbeit ausführt, sowie Anweisungen und andere Managementaufgaben in Bezug auf die Bewertung der Arbeit des Ingenieurs durchführt.

Zudem könnte man eine Klausel einfügen, die besagt, dass der SES-Anbieter selbst Anweisungen und andere Managementaufgaben in Bezug auf die Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Ruhetage, Urlaubstage usw. des Ingenieurs sowie Anweisungen und andere Managementaufgaben im Falle einer Verlängerung der Arbeitszeit des Ingenieurs oder einer Arbeit des Ingenieurs an einem Ruhetag durchführt.

Darüber hinaus könnte man eine Klausel einfügen, die besagt, dass der SES-Anbieter selbst Anweisungen und andere Managementaufgaben in Bezug auf disziplinarische Angelegenheiten des Ingenieurs sowie Entscheidungen und Änderungen in Bezug auf die Platzierung der Arbeitnehmer durchführt.

Zu Klausel ③

Bezüglich ③ muss klar festgelegt werden, dass nicht das Kundenunternehmen, sondern der SES-Anbieter die Pflichten als Arbeitgeber gegenüber dem Ingenieur übernimmt.

Ein Arbeitgeber hat verschiedene Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern, eine wichtige Pflicht ist beispielsweise die Pflicht zur Lohnzahlung.

Da auch die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Gesundheit des Ingenieurs in die Verantwortung des Arbeitgebers fällt, könnte man auch eine Klausel einfügen, die besagt, dass der Ingenieur regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durchführen lässt.

Zu Klausel ④

Bezüglich ④ könnte man eine Klausel einfügen, die besagt, dass der SES-Anbieter die für die Arbeit notwendigen Ausrüstungen und Materialien vorbereitet und beschafft.

https://monolith.law/corporate/ses-contract-notes-explanation[ja]

Es ist wichtig, Strukturen zu schaffen, die keine Scheinüberlassung darstellen

Auch wenn in einem SES-Vertrag Klauseln festgelegt sind, die nicht als Scheinüberlassung angesehen werden, besteht die Möglichkeit, dass der SES-Vertrag zu einem “gemalten Reiskuchen” wird, wenn er in der tatsächlichen Betriebsphase so gehandhabt wird, dass er als Scheinüberlassung angesehen wird.

Daher ist es wichtig, Strukturen zu schaffen, die eine Handhabung gemäß dem SES-Vertrag mit festgelegten Klauseln ermöglichen, die nicht als Scheinüberlassung angesehen werden. Beispielsweise durch die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter oder die Erstellung interner Vorschriften.

Nicht nur die Klauseln des SES-Vertrags, sondern auch die Klauseln des Arbeitsvertrags, den das SES-Anbieterunternehmen mit dem Ingenieur abschließt, müssen so gestaltet sein, dass sie nicht als Scheinüberlassung angesehen werden.

Zusammenfassung

Wir haben erklärt, worauf man bei SES-Verträgen achten sollte, um keine Scheinüberlassung zu werden.

Bei dem Problem der Scheinüberlassung in SES-Verträgen ist nicht nur Wissen über IT erforderlich, sondern auch Kenntnisse im Arbeitsrecht. Wir empfehlen Ingenieuren und Unternehmen, die einen SES-Vertrag abschließen möchten, sich einmal an einen Anwalt mit Fachwissen zu wenden.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in beiden Bereichen, IT und insbesondere Internetrecht. Eine sichere Nutzung von SES-Verträgen erfordert eine unerlässliche rechtliche Überprüfung. In unserer Kanzlei führen wir Überprüfungen für eine Vielzahl von Fällen durch, von Unternehmen, die an der Tokyo Stock Exchange Prime (japanische Börse) gelistet sind, bis hin zu Start-up-Unternehmen. Wenn Sie Probleme mit Verträgen haben, lesen Sie bitte den folgenden Artikel.

https://monolith.law/contractcreation[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

Category: IT

Tag:

Zurück Nach Oben