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Stellt das Zitieren von Tweets anderer Personen auf Twitter durch Screenshots eine Urheberrechtsverletzung dar?

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Stellt das Zitieren von Tweets anderer Personen auf Twitter durch Screenshots eine Urheberrechtsverletzung dar?

In den letzten Jahren hat die Präsenz von Twitter als Plattform zur Verbreitung eigener Ansichten zugenommen, nicht nur bei der Allgemeinbevölkerung, sondern auch bei Personen und Institutionen in öffentlichen Positionen, Prominenten und Influencern.

In solchen Diskussionsforen ist es unerlässlich, die Aussagen anderer zu “zitieren”, um eigene Ansichten zu äußern, indem man sie korrigiert oder neue Erkenntnisse hinzufügt.

Auf Twitter ist es üblich, die Tweets anderer Benutzer zu zitieren, indem man einen Screenshot (Screen Capture) des Tweets macht und dieses Bild anhängt, oder indem man den Text des Tweets anderer kopiert und in den eigenen Tweet einfügt.

Aber sind diese Zitiermethoden urheberrechtlich unbedenklich? Wir werden die Punkte erläutern, auf die man bei der rechtmäßigen Zitierung auf Twitter achten sollte.

Drei Methoden zum Zitieren auf Twitter

Wenn Sie auf Twitter posten und dabei “zitieren” möchten, gibt es in der Regel drei Methoden:

  1. Verwenden Sie die offizielle Funktion “Zitat-Tweet”, um einen Tweet des anderen zu zitieren und gleichzeitig zu posten.
  2. Machen Sie einen Screenshot (Screenshot) des Tweets des anderen und fügen Sie dieses Bild an, um zu zitieren und gleichzeitig zu posten.
  3. Kopieren und einfügen Sie einen Teil des Tweets des anderen und zitieren Sie manuell, während Sie posten.

Die erste Zitiermethode ist eine offizielle Funktion auf Twitter und kann ohne Probleme im Rahmen des Urheberrechts durchgeführt werden.

In diesem Artikel werden wir die urheberrechtlichen Probleme der zweiten und dritten Zitiermethode erläutern.

Die Beziehung zwischen dem Zitieren von Tweets anderer Personen durch Screenshots und dem Urheberrecht

Die Beziehung zwischen dem Zitieren von Tweets anderer Personen durch Screenshots und dem Urheberrecht

Das Zitieren durch Screenshots (Screencaps) ist auf Twitter weit verbreitet, da es ermöglicht, den ursprünglichen Tweet eines anderen Benutzers mit einer unbegrenzten Anzahl von Personen zu teilen und dabei seine eigene Meinung zu äußern.

Allerdings kann das eigenmächtige Zitieren des ursprünglichen Tweets durch Screenshots (Screencaps) eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Wenn das Zitieren durch Screenshots (Screencaps) eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann der zitierte Tweet gemäß der “Richtlinie zum Urheberrecht” gelöscht werden.

Zudem kann es je nach den Umständen zu einer Haftung, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen, kommen.

Um zu beurteilen, ob das Zitieren durch Screenshots (Screencaps) eine Urheberrechtsverletzung darstellt, müssen die folgenden zwei Punkte berücksichtigt werden:

  1. Ob der ursprüngliche Tweet als “urheberrechtlich geschütztes Werk” gilt.
  2. Ob das Zitieren des ursprünglichen Tweets als rechtmäßige Zitierpraxis akzeptiert wird.

Im Folgenden erläutern wir die Punkte 1 und 2.

Ist der Tweet des Klägers (derjenige, der zitiert wurde) ein “Werk”?

Das japanische Urheberrechtsgesetz (Japanisches Urheberrechtsgesetz) ist ein Gesetz, das sich auf “Werke” bezieht und diese durch Urheberrechte schützt, wenn sie als “Werke” gelten. Daher muss der ursprüngliche Tweet zunächst als “Werk” gelten, damit das Zitieren als Urheberrechtsverletzung angesehen werden kann.

Allerdings wird nicht jedes Werk automatisch als “Werk” anerkannt und durch das Urheberrecht geschützt. Um als “Werk” anerkannt zu werden, muss es sich um eine “Ausdrucksform mit einer gewissen Individualität und Kreativität” handeln.

Im Falle von Tweets, die aufgrund der Zeichenbegrenzung von 140 Zeichen oft kurze und prägnante Ausdrucksformen sind, wird angenommen, dass sie nicht als “Werke” gelten, wenn die Ausdrucksform in den Tweets gewöhnlich und alltäglich ist und nicht die Individualität des Tweetenden widerspiegelt.

Andererseits, wenn innerhalb der Zeichenbegrenzung anerkannt wird, dass der Tweetende eine gewisse kreative Anstrengung unternommen hat, um seine Absicht zu vermitteln, wird angenommen, dass die Ausdrucksform seine Individualität widerspiegelt und somit als “Werk” gilt.

Wenn der ursprüngliche Tweet als “Werk” gilt, kann das unerlaubte Zitieren als Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts auf öffentliche Übertragung angesehen werden.

Es gab schon immer verschiedene Urteile darüber, ob etwas als “Werk” gilt oder nicht, und es ist notwendig, diese Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen, wenn man prüft, ob der ursprüngliche Tweet als “Werk” gilt. Bitte beachten Sie auch den folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Ist die Wiedergabe von kurzen sprachlichen Ausdrücken wie Slogans und Überschriften eine Urheberrechtsverletzung?[ja]

Ob das Verhalten als legitimes “Zitat” anerkannt wird

Selbst wenn der ursprüngliche Tweet als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt, kann es nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz (Japanisches Urheberrechtsgesetz) sein, dass bestimmte Zitatpraktiken als legale Handlungen gelten und daher nicht als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.

Die Bedingungen, unter denen ein Zitat nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz anerkannt wird, sind die Erfüllung aller folgenden Punkte:

  • Es handelt sich um ein bereits veröffentlichtes Werk (Veröffentlichungsanforderung)
  • Es wird zitiert (Zitierungsanforderung)
  • Es entspricht fairen Praktiken (Anforderung an faire Praktiken)
  • Es fällt in einen angemessenen Bereich (Anforderung an den angemessenen Bereich)

Der ursprüngliche Tweet wurde bereits auf Twitter “veröffentlicht” und wird durch einen Screenshot “zitiert”, so dass die Anforderungen an die Veröffentlichung und das Zitat kein Problem darstellen.

Im Folgenden werden wir daher die Anforderungen an faire Praktiken und den angemessenen Bereich konkret erläutern.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Anforderungen in dem folgenden Artikel ausführlich erläutern.

Verwandter Artikel: Was ist ein Zitat im Urheberrechtsgesetz? Erläuterung der 4 Anforderungen für eine legale Durchführung[ja]

Entspricht das Zitieren durch Screenshots “fairen Praktiken”?

Zunächst müssen wir prüfen, ob das Zitieren durch Screenshots den “fairen Praktiken” entspricht.

Der Inhalt dieser “fairen Praktiken” variiert je nach Art des Werks, der Branche und der Zeit. Ein nützlicher Bezugspunkt ist daher, welche Art von Zitatpraktiken in den Nutzungsbedingungen von Twitter erlaubt sind.

Twitter hat die folgenden Nutzungsbedingungen veröffentlicht:

4. Nutzung des Dienstes
(Auszug)
Wenn der Nutzer den Dienst oder die Inhalte des Dienstes kopieren, ändern, daraus abgeleitete Werke erstellen, verteilen, verkaufen, übertragen, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen, übertragen oder auf andere Weise nutzen möchte, muss er, außer in den Fällen, in denen dies durch den Twitter-Dienst, diese Bedingungen oder (Anmerkung des Herausgebers: die Entwickler-Nutzungsbedingungen) erlaubt ist, die von uns bereitgestellten Schnittstellen und Verfahren nutzen.

Twitter-Nutzungsbedingungen

Aus diesen Nutzungsbedingungen können wir entnehmen, dass “wenn man Handlungen auf der Grundlage der Tweets anderer durchführt, man dies gemäß den offiziellen Schnittstellen und Verfahren von Twitter tun muss”.

Daher besteht die Möglichkeit, dass das Zitieren in Form von angehängten Screenshots nicht in den Nutzungsbedingungen erlaubt ist und nicht den “fairen Praktiken” entspricht.

Tatsächlich wurde in dem später vorgestellten Gerichtsfall eine Entscheidung getroffen, die diesen Punkt betont.

Ist das Zitat in diesem Fall ein “angemessener Bereich”, der die Haupt-Unterordnungsbeziehung respektiert?

Des Weiteren müssen wir prüfen, ob das Zitieren durch Screenshots in einen “angemessenen Bereich” fällt.

Bei der Beurteilung, ob es in einen “angemessenen Bereich” fällt, muss die Notwendigkeit des Zitierens im Hinblick auf den Zweck, eigene Ansichten usw. zu äußern, und ob es innerhalb eines gesellschaftlich akzeptablen Bereichs bleibt, geprüft werden.

Und wenn man das Werk einer anderen Person ohne Erlaubnis verwendet, kann ein übermäßiges Zitat, das keine “Haupt-Unterordnungsbeziehung” (d.h. das Zitat ist sekundär und das zitierte Werk ist primär) zulässt, oder ein unnötiges Zitat nicht als “angemessener Bereich” bezeichnet werden.

Ob das Zitieren in Form von angehängten Screenshots in einen “angemessenen Bereich” fällt oder nicht, hängt davon ab,

  • welches der Zweck des Zitats ist
  • welchen Anteil das Screenshot-Bild im Tweet einnimmt
  • welchen Inhalt der zitierte Tweet hat

im Vergleich dazu

wenn keine Haupt-Unterordnungsbeziehung anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, dass es als nicht im “angemessenen Bereich” liegend beurteilt wird.

Fallbeispiel: Tweets als Screenshots können eine “Urheberrechtsverletzung” darstellen

Es gibt ein Gerichtsurteil, das das Anhängen und Zitieren von Screenshots (sog. “Screenshots”) von Original-Tweets als Urheberrechtsverletzung beurteilt hat.

In dem Urteil wurde diskutiert, ob der ursprüngliche Tweet als “urheberrechtlich geschütztes Werk” angesehen werden kann, ob das Zitieren von Screenshots (“Screenshots”) den “fairen Praktiken” entspricht und ob es innerhalb des “angemessenen Bereichs” liegt.

Zunächst wurde hinsichtlich der Frage, ob der ursprüngliche Tweet als “urheberrechtlich geschütztes Werk” angesehen werden kann, festgestellt, dass dies der Fall ist, da in der begrenzten Anzahl von Zeichen Kreativität in der Satzstruktur erkennbar ist und der Inhalt der Aussage die Persönlichkeit des Autors widerspiegelt. Im Folgenden zitieren wir einen Teil dieser Entscheidung.

“Trotz der Begrenzung auf 140 Zeichen und der Tatsache, dass der Kläger eine Klage eingereicht hat, kann man sagen, dass der spezifische Benutzer, der keine Krise zu spüren scheint, mit den prägnanten Ausdrücken ‘Du’, ‘Aus’, ‘Dumm’, ‘Selbstverschuldet’ verspottet wird, und dass in dieser Struktur die Kreativität des Klägers als Autor erkennbar ist und auch der Inhalt der Aussage die Persönlichkeit des Klägers als Autor widerspiegelt.”

Tokyo District Court, 10. Dezember 2021 (Reiwa 3), Gin Law 880, Seite 69

Als nächstes wurde hinsichtlich der Frage, ob es den “fairen Praktiken” entspricht, betont, dass das Zitieren von Screenshots (“Screenshots”) nicht von den Nutzungsbedingungen von Twitter erlaubt ist, und entschieden, dass es nicht den “fairen Praktiken” entspricht.

“Die Twitter-Nutzungsbedingungen besagen, dass bei der Vervielfältigung, Änderung oder Erstellung von abgeleiteten Werken auf Basis von Inhalten auf Twitter die von Twitter bereitgestellten Schnittstellen und Verfahren verwendet werden müssen, und es wird anerkannt, dass Twitter ein Verfahren zum Zitieren von Tweets eingerichtet hat. Daher wird anerkannt, dass die betreffenden Beiträge, trotz der Bestimmungen der oben genannten Nutzungsbedingungen, die oben genannten Verfahren nicht verwenden und die Beiträge des Klägers durch Screenshots vervielfältigen und auf Twitter posten. Daher ist es angemessen, die betreffenden Beiträge als Verstoß gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen anzusehen, und es kann nicht anerkannt werden, dass die Verwendung der Beiträge des Klägers in den betreffenden Beiträgen den fairen Praktiken entspricht.”

Tokyo District Court, 10. Dezember 2021 (Reiwa 3), Gin Law 880, Seite 69

Schließlich wurde hinsichtlich der Frage, ob es innerhalb des “angemessenen Bereichs” liegt, entschieden, dass es nicht innerhalb des “angemessenen Bereichs” liegt, da nach dem Vergleich des zitierten Tweets und des angehängten Screenshots (“Screenshot”) Bildes offensichtlich das Screenshot (“Screenshot”) Bild den Hauptteil bildet.

“Wenn man die betreffenden Beiträge und die Screenshots der Beiträge des Klägers, die einen Teil davon ausmachen, vergleicht, kann man sagen, dass die Screenshots sowohl quantitativ als auch qualitativ offensichtlich den Hauptteil ausmachen, so dass man nicht anerkennen kann, dass das Zitieren davon innerhalb des angemessenen Bereichs für den Zweck des Zitierens liegt.”

Tokyo District Court, 10. Dezember 2021 (Reiwa 3), Gin Law 880, Seite 69

Ist jede Zitatnahme durch Screenshots illegal?

Unter Berücksichtigung des Urteils des Tokioter Bezirksgerichts vom 10. Dezember des Jahres Reiwa 3 (2021) könnte man zu dem Schluss kommen, dass “Zitate durch Screenshots, die grundsätzlich gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, immer illegal sind”.

Allerdings werden Screenshots (Scsho) Zitate tatsächlich oft auf Twitter verwendet, und sie haben Vorteile, wie die Möglichkeit, seine Meinung zu verbreiten, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Tweet gelöscht wurde oder nicht.

Daher ist es nicht klar, ob die Entscheidung, die den Inhalt der Nutzungsbedingungen in diesem Urteil besonders berücksichtigt und sie als nicht mit “fairen Praktiken” übereinstimmend ansieht, auch in Zukunft getroffen wird.

Zudem handelt es sich bei diesem Urteil um einen Fall, in dem das Screenshot (Scsho) Bild als Hauptbestandteil angesehen wurde.

Daher ist es auch nicht klar, ob in Fällen, in denen ein Haupt-Unterordnungsverhältnis anerkannt wird, das sich von diesem Fall unterscheidet, die Zitatnahme, die in den Nutzungsbedingungen nicht erlaubt ist, pauschal als nicht mit “fairen Praktiken” übereinstimmend angesehen wird.

Daher kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Screenshots (Scsho) Zitate derzeit als illegal angesehen werden, relativ hoch ist, aber es ist auch notwendig, zukünftige Trends zu berücksichtigen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Tweet manchmal “Zitatverbot” oder ähnliches enthält. Allerdings hat eine solche Angabe keine rechtliche Bedeutung, die die Rechtmäßigkeit des Zitats beeinflusst.

Daher ist, selbst wenn der Urheber das Zitieren verbietet, das Zitat so lange legal, wie es nach dem japanischen Urheberrechtsgesetz als legales “Zitat” anerkannt wird.

Ob das Kopieren und Einfügen (Pakutsui) als Urheberrechtsverletzung gilt

Ob das Kopieren und Einfügen (Pakutsui) als Urheberrechtsverletzung gilt

Kopieren und Einfügen oder Pakutsui bezeichnet die Handlung, den Inhalt eines Tweets von jemand anderem zu kopieren und als eigenen Tweet zu posten.

Um zu beurteilen, ob solche Handlungen eine Urheberrechtsverletzung darstellen, müssen wir, wie bei der Verwendung von Screenshots (Skusho) als Zitat, zwei Punkte prüfen: Ob der ursprüngliche Tweet als “Urheberrechtlich geschütztes Werk” betrachtet werden kann und ob er als rechtmäßiges Zitat akzeptiert wird.

Insbesondere bei Pakutsui ist es meistens so, dass durch das Kopieren und Einfügen des Inhalts des ursprünglichen Tweets und das Posten als eigener Tweet der Eindruck erweckt wird, als hätte man den ursprünglichen Tweet von Anfang an selbst gepostet.

In diesem Fall wird es wahrscheinlich grundsätzlich nicht als rechtmäßiges Zitat anerkannt.

Es könnte jedoch auch vorkommen, dass man den ursprünglichen Tweet kopiert und einfügt, aber seine eigene Meinung hinzufügt und ihn in einer Form postet, die als Zitat erkennbar ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch so, dass das Zitieren durch Kopieren und Einfügen usw. nicht durch die Nutzungsbedingungen von Twitter erlaubt ist, daher besteht die Möglichkeit, dass auch solche Zitate als illegal beurteilt werden.

Auch Retweets können möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen

Auch Retweets können möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen

Ein Retweet ist das erneute Posten eines Tweets einer anderen Person, um dessen Verbreitung zu fördern.

Dieser Retweet unterscheidet sich von einem Zitat, da er es ermöglicht, den ursprünglichen Tweet ohne Hinzufügung eigener Ansichten als Tweet einer anderen Person zu teilen. Dies wird weit verbreitet genutzt.

Wenn Sie beispielsweise einen Tweet retweeten, der ein Screenshot-Zitat enthält, kann dieses Zitat, wie bereits erläutert, möglicherweise das Urheberrecht verletzen.

Stellt sich die Frage, ob auch derjenige, der den Retweet gemacht hat, nach dem Urheberrecht eine Rechtsverletzung begangen hat?

Zunächst einmal, selbst wenn Sie einen Tweet retweeten, der ein Screenshot-Zitat enthält, ist derjenige, der das Screenshot-Bild gepostet hat, immer noch der Autor des retweeteten Tweets.

Daher kann man nicht sagen, dass derjenige, der den Retweet gemacht hat, das Urheberrecht verletzt hat, solange er den ursprünglichen Tweet nicht selbst kopiert oder auf Twitter gepostet hat.

Allerdings hat der Urheber des ursprünglichen Tweets, unabhängig vom Urheberrecht, das Recht, seinen Namen bei der Veröffentlichung des Werks anzugeben (Recht auf Namensnennung).

Wenn Sie also durch einen Retweet ein Screenshot-Bild verbreiten und dabei nur den Text des Tweets in ein Bild umwandeln, so dass nicht erkennbar ist, wer den ursprünglichen Tweet gepostet hat, könnten Sie dieses Recht auf Namensnennung verletzen.

In einem Präzedenzfall wurde festgestellt, dass das Recht auf Namensnennung verletzt wurde, als ein Retweet eines Tweets, der ein unerlaubt kopiertes Foto eines Fotografen enthielt, dazu führte, dass der Name des Urhebers, der ursprünglich auf dem Foto angegeben war, durch das Trimmen des Bildes im Retweet verschwand.

Obwohl es sich um einen Präzedenzfall in Bezug auf Fotografien handelt und der Fall anders ist, könnte dies auch für Zitate aus Tweet-Texten relevant sein.

Im Folgenden zitiere ich einen Auszug aus dem Urteil:

Obwohl der Name des Urhebers in der Ecke des betreffenden Foto-Bildes angegeben war, wurde durch die Übertragung der betreffenden Link-Bild-Anzeigedaten durch die betreffenden Retweets der Name des Urhebers durch das Trimmen der betreffenden Anzeigebilder nicht mehr angezeigt.

Darüber hinaus haben die betreffenden Retweeter auf den betreffenden Webseiten, auf denen die betreffenden Anzeigebilder durch die betreffenden Retweets angezeigt wurden, keine weitere Angabe des Namens des Urhebers des betreffenden Fotos gemacht.

Daher sollten die betreffenden Retweeter als solche angesehen werden, die das Recht auf Namensnennung durch die betreffenden Retweets verletzt haben.

Urteil des Obersten Gerichts vom 21. Juli 2020 (Reiwa 2) (Zivilsammlung 74 Band 4 Seite 1407)

Zusammenfassung: Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet sollten Sie einen Anwalt konsultieren

Bezüglich der Zitierweise auf Twitter besteht derzeit die Möglichkeit, dass Sie das Urheberrecht verletzen, wenn Sie nicht die offizielle Funktion “Zitat-Tweet” verwenden.

Wir haben auch erklärt, dass es selbst beim einfachen Retweeten Fälle gibt, in denen Sie nach dem Urheberrechtsgesetz vorsichtig sein sollten.

Die Zitiermethoden, die wir heute vorgestellt haben, sind für Twitter-Nutzer alltäglich und können leichtfertig durchgeführt werden.

Wenn jedoch festgestellt wird, dass sie gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, könnten Sie je nach Fall für Schadenersatz haftbar gemacht werden, daher ist Vorsicht geboten.

Wenn Sie Ratschläge zu konkreten Problemen wünschen, zögern Sie bitte nicht, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

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Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. In den letzten Jahren haben Informationen über Rufschädigung und Verleumdung, die im Internet verbreitet wurden, als “digitale Tattoos” ernsthafte Schäden verursacht. Unsere Kanzlei bietet Lösungen zur Bekämpfung dieser “digitalen Tattoos”. Details finden Sie im folgenden Artikel.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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