Was sind die Projektmanagementpflichten bei der Systementwicklung?
Systementwicklung ist ein Prozess, der erst dann voranschreitet, wenn der Nutzer, der die Aufgabe erteilt, und der Anbieter, der den Auftrag annimmt, zusammenarbeiten.
Projekte zur Entwicklung von IT-Systemen, die in Unternehmen eingesetzt werden, verlaufen selten genau nach Plan oder wie erwartet. Vielmehr ist es oft der Fall, dass man auf eine Vielzahl von Problemen und Herausforderungen stößt, die man nach und nach überwinden muss. Dabei ist es natürlich wichtig, dass die Nutzerseite und die Anbieterseite ihre Schritte aufeinander abstimmen, aber auch das Krisenmanagement in Konfliktsituationen ist von großer Bedeutung.
Aus rechtlicher Sicht ist der erste Schritt im Krisenmanagement, zu klären, welche Verpflichtungen jeder Partei hat und welche Rechte sie gegenüber der anderen Partei geltend machen kann. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Verpflichtungen des Anbieters in Bezug auf eine Reihe von Projekten erläutern, wobei der Schwerpunkt auf der Projektmanagementpflicht liegt.
Was sind die Projektmanagementpflichten des Anbieters?
Beginnen wir mit einem Blick auf die Projektmanagementpflichten des Anbieters.
Nach Gerichtsurteilen umfassen die Projektmanagementpflichten Folgendes:
– Die Pflicht, die Entwicklungsarbeit gemäß der Vereinbarung fortzusetzen, ständig den Fortschritt zu überwachen, nach Faktoren zu suchen, die die Entwicklungsarbeit behindern könnten, und angemessen darauf zu reagieren
Dies bedeutet, dass vom Anbieter erwartet wird, das Projekt gemäß dem vertraglich festgelegten Zeitplan voranzutreiben und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Entwicklung reibungslos verläuft.
– Die Pflicht, die Beteiligung des Nutzers an der Entwicklung angemessen zu verwalten und sicherzustellen, dass Nutzer ohne Fachwissen in der Systementwicklung die Entwicklungsarbeit nicht behindern
Dies beinhaltet, dem Nutzer Aufgaben und Fristen für Entscheidungen und zu lösende Bedenken aufzuzeigen, auf die Auswirkungen hinzuweisen, wenn die Entscheidungsfindung des Nutzers verzögert wird, den Nutzer zu beraten, um seine Entscheidungsfindung zu fördern, und wenn es aufgrund des Fortschritts der Entwicklung Anforderungen gibt, die nicht akzeptiert werden können, diese ausreichend zu erklären und die Anforderungen des Nutzers abzulehnen.
In dieser Weise hat der Anbieter die Pflicht, die Entwicklungsarbeit voranzutreiben und gleichzeitig den Nutzer zur Entscheidungsfindung zu ermutigen und sich dafür einzusetzen, dass die Systementwicklung erfolgreich ist.
Pflicht zur Zusammenarbeit auf Nutzerseite
Allerdings übernimmt der Anbieter in der Systementwicklung nicht einseitig alle Pflichten. Da es sich ursprünglich um ein IT-System handelt, das in einem Unternehmen auf der Auftraggeberseite verwendet wird, sollte das Systementwicklungsprojekt für den Auftraggeber nicht “die Angelegenheit anderer” sein.
Auch wenn man sich auf die technischen und organisatorischen Fähigkeiten externer Experten verlässt, um ein System zu entwickeln, sollte die Governance von innen heraus wirksam sein. Ohne Anstrengungen, die Fähigkeiten externer Experten zu nutzen, ist es unmöglich, ein notwendiges Werk zu liefern, als ob es die Angelegenheit anderer wäre. In diesem Sinne gibt es auch auf Nutzerseite eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Systementwicklung.
Die Pflicht zur Zusammenarbeit, die auf Nutzerseite erfüllt werden sollte, umfasst Folgendes:
① Der Nutzer führt aktiv eine Risikoanalyse durch, koordiniert interne Meinungen angemessen und teilt dem Anbieter seine Anforderungen mit, nachdem er eine einheitliche Meinung gebildet hat
② Überprüfung der Liefergegenstände
③ Reaktion auf Kooperationsanfragen des Anbieters
Es wird erwartet, dass der Nutzer die Funktionen, die er vom System erwartet, klar an den Anbieter kommuniziert und aktiv an der Entwicklung mitarbeitet.
Projektmanagement ist nicht einfach
Es mag für Nutzer, die nur den Bildschirm sehen, schwer zu erkennen sein, dass ein IT-System aus einer Kombination von kleinen Teilen besteht. Dies ist jedoch sehr wichtig, wenn man über die Schwierigkeiten des Managements eines Systementwicklungsprojekts nachdenkt. Gerade weil ein IT-System so ist, wird vom Anbieter sowohl eine sorgfältige Aufmerksamkeit als auch die Fähigkeit, das Gesamtbild übersichtlich zu organisieren, erwartet.
Es gibt Schwierigkeiten in Bereichen, die man sich kaum vorstellen kann, wenn man nur den Bildschirm betrachtet, und das ist auch der Grund, warum Projekte “in Flammen aufgehen”. Zunächst ist es wichtig, diese Punkte zu verstehen und zu erkennen, dass “das Management eines Projekts zur Entwicklung eines IT-Systems keineswegs einfach ist”. Dies wird die Grundvoraussetzung sein, wenn man über das Risikomanagement eines Projekts lernt.
Mögliche Folgen bei Verstößen gegen die Projektmanagementpflicht
Was passiert konkret, wenn es einen Verstoß gegen die Projektmanagementpflicht gibt?
Es gibt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen dazu, was genau die “Projektmanagementpflicht” ist.
Jedoch können wir aus früheren Gerichtsentscheidungen ableiten, was ein Nutzer tun kann, wenn der Anbieter seine Pflichten verletzt hat.
Wenn der Anbieter seine Pflichten verletzt hat, kann der Nutzer Schadensersatz oder Vertragsauflösung gegenüber dem Anbieter geltend machen. Allerdings, wenn auch der Nutzer ein Problem hat, kann es sein, dass der Anbieter nicht haftbar gemacht wird oder dass eine Aufrechnung vorgenommen wird, was zu einer Reduzierung des Schadensersatzbetrags führen kann.
Andererseits, wenn der Nutzer seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, könnte der Anbieter auf der Grundlage des Risikos der Nichtvollendung der Arbeit (Artikel 536 Absatz 2 des japanischen Bürgergesetzbuchs) oder der Nichterfüllung der Verpflichtung vom Nutzer einen Betrag verlangen, der dem Entgelt entspricht.
Gerichtsurteile, die die Pflichten des Projektmanagements verdeutlichen
Es gibt einige repräsentative Gerichtsurteile, die die Pflichten des Projektmanagements erläutern.
Die folgenden Fälle sind Beispiele, bei denen Streitigkeiten bis vor Gericht eskaliert sind, aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung in der Systementwicklung oder weil der Anbieter eine Erhöhung des ursprünglichen Kostenvoranschlags gefordert hat. Es könnte ein Paradebeispiel für sogenannte “brennende Fälle” sein, bei denen Streitigkeiten bis vor Gericht eskalieren, um zu klären, wie die Verantwortung zwischen Benutzer und Anbieter aufgeteilt werden sollte.
Der Beklagte, als Spezialist für Systementwicklung, hatte die Pflicht, das System gemäß dem Vertrag und dem Vorschlag für das betreffende Computersystem, basierend auf seinem hohen Fachwissen und seiner Erfahrung, zu entwickeln und bis zum vereinbarten Liefertermin für den stufenweisen Betrieb fertigzustellen.
Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 10. März 2004 (Heisei 16)
Daher sollte der Beklagte verstanden haben, dass er die Pflicht hatte, die Entwicklung gemäß den im Vertrag und im Vorschlag für das betreffende Computersystem vorgestellten Entwicklungsverfahren, -methoden und -prozessen voranzutreiben, den Fortschritt ständig zu überwachen, nach Faktoren zu suchen, die die Entwicklungsarbeit behindern könnten, und angemessen darauf zu reagieren. Da die Systementwicklung in Absprache mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung seiner Absichten durchgeführt wird, sollte der Beklagte auch die Beteiligung des Klägers, der National Health Insurance, an der Systementwicklung angemessen überwachen und sicherstellen, dass der Kläger, der keine Fachkenntnisse in der Systementwicklung hat, die Entwicklungsarbeit nicht behindert. Diese Pflichten werden als “Projektmanagementaufgaben” bezeichnet.
Es ist nicht wichtig, die genauen Formulierungen oder den komplexen Verlauf des Falles aus der obigen Urteilszusammenfassung zu interpretieren. Der Punkt ist, dass der Begriff “Projektmanagementpflichten” direkt verwendet wird. Obwohl es keinen kodifizierten Artikel gibt, kann man die Haltung des Gerichts erkennen, das versucht, Leitlinien für die Aufteilung der rechtlichen Verantwortung zu etablieren.
Lassen Sie uns den Inhalt des obigen Urteils in einfacher Sprache zusammenfassen und in Stichpunkten organisieren. Die hier genannten “Projektmanagementpflichten” beinhalten:
- Die tatsächliche Arbeit gemäß dem vorherigen Plan (Entwicklungsverfahren, -methoden, -prozesse usw.) voranzutreiben
- Die Fortschrittskontrolle durchzuführen, um zu überprüfen, ob die tatsächliche Arbeit reibungslos verläuft
- Wenn es “behindernde Faktoren” gibt, die verhindern, dass die tatsächliche Arbeit reibungslos verläuft, diese zu entdecken und angemessene Maßnahmen zu ergreifen
Zusätzlich zu den oben genannten drei Punkten,
- Nicht nur die eigenen Bemühungen des Anbieters, sondern auch die Anstrengungen zur Kommunikation, wie das regelmäßige Einholen der notwendigen Zusammenarbeit von der Benutzerseite
kann als allgemeine Bezeichnung für diese Punkte verstanden werden.
Systementwicklung wird in den meisten Fällen rechtlich als quasi-mandatierte Verträge oder Werkverträge abgeschlossen. Quasi-mandatierte Verträge sind einfach gesagt Verträge, bei denen “Arbeit in einer Genauigkeit entsprechend der Vergütung durchgeführt wird”, so dass die Projektmanagementpflichten als Konzept, das in die zu erreichende “Genauigkeit usw.” aufgenommen wird, verstanden werden können.
Obwohl es ein umstrittenes Thema ist, wird auch bei Werkverträgen, die Verträge sind, bei denen “etwas nach Anforderung erstellt wird”, angenommen, dass Projektmanagementpflichten entstehen können. Der Grund dafür ist, wie bereits erwähnt, dass unabhängig davon, ob es sich um einen quasi-mandatierten Vertrag oder einen Werkvertrag handelt, das Management des Projekts in der Systementwicklung wichtig ist und es wird angenommen, dass der Anbieter dies tun sollte.
https://monolith.law/corporate/contract-and-timeandmaterialcontract[ja]
Gerichtsurteile, die die Projektmanagementpflichten vor Vertragsabschluss aufzeigen
Es wird angenommen, dass Projektmanagementpflichten auch in der Phase vor dem Vertragsabschluss auferlegt werden können. Das folgende zitierte Gerichtsurteil zeigt, dass es auch in der Phase vor dem Vertragsabschluss, d.h. in der Phase, in der verschiedene Vorschläge und Pläne gemacht werden, eine Projektmanagementpflicht für den Anbieter gibt.
Der folgende Fall betrifft ein Projekt, das in der Mitte abgebrochen wurde, und es wurde diskutiert, ob eine Projektmanagementpflicht aufgrund von Mängeln in der Planung und den Vorschlägen vor dem Vertragsabschluss und in der Kostenschätzung und Erklärung für den Benutzer in der Vorschlagsphase anerkannt werden kann. Generell war es ein Problem, ob solche Pflichten rechtlich möglich sind, da Planung und Vorschläge Aufgaben sind, die in der Phase vor dem Vertragsabschluss durchgeführt werden, aber das Gericht hat dies anerkannt.
Das Konzept der Projektmanagementpflicht im oben genannten Gerichtsurteil erstreckt sich auch auf die Phase vor dem Vertragsabschluss, wie Sie aus dem Folgenden ersehen können.
In der Planungs- und Vorschlagsphase werden die groben Rahmenbedingungen für die Projektziele, die Entwicklungskosten, den Entwicklungsumfang und die Entwicklungszeit festgelegt, und entsprechend werden auch die mit dem Projekt verbundenen Risiken bestimmt. Daher sind die Projektplanung und Risikoanalyse, die vom Anbieter in dieser Phase gefordert werden, unerlässlich für die Durchführung der Systementwicklung. In diesem Sinne sollte der Anbieter auch in der Planungs- und Vorschlagsphase die Funktionen des vorgeschlagenen Systems, die Erfüllung der Benutzerbedürfnisse, die Entwicklungsmethoden des Systems, die Entwicklungsstruktur nach der Auftragsvergabe usw. prüfen und verifizieren und die zu erwartenden Risiken dem Benutzer erklären. Diese Pflichten des Anbieters in Bezug auf Überprüfung und Erklärung können als gesetzliche Pflichten aufgrund des Grundsatzes des guten Glaubens im Verhandlungsprozess vor dem Vertragsabschluss angesehen werden, und der Berufungskläger sollte als Anbieter solche Pflichten (Pflichten in Bezug auf das Projektmanagement in dieser Phase) haben.
Tokyo High Court, 26. September 2013 (Heisei 25)
Es ist zu beachten, dass es grundsätzlich eine bestimmte rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner gibt, auch in der Phase vor dem Vertragsabschluss, nicht nur in Bezug auf IT-Projekte, sondern in allen Geschäftstransaktionen und Verhandlungen, die das Gesetz betreffen.
Insbesondere bei großen Geschäften ist der Prozess des “Annäherns” an den Vertrag, das Ziel, oft lang. Auch in diesem Prozess ist es gut verstanden, dass man zumindest moralisch gegenüber dem Vertragspartner aufrichtig sein sollte. Einfach ausgedrückt, solche Geschichten sind nicht nur auf emotionale moralische Gefühle beschränkt, sondern haben auch rechtliche Bedeutung. (Der folgende Artikel wird zitiert. Die Unterstreichung wurde vom Autor hinzugefügt.)
Artikel 1 Absatz 2 des japanischen Zivilgesetzbuchs
Die Ausübung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten müssen in gutem Glauben und mit Aufrichtigkeit erfolgen.
Ein Schlüsselwort in dem Urteil, das die obigen Inhalte prägnant darstellt, ist der “Grundsatz des guten Glaubens”.
Die in diesem Artikel zitierten Gerichtsurteile haben auch eine Bedeutung als “Leitlinie zur Abgrenzung der Kooperationspflicht des Benutzers und der Projektmanagementpflicht des Anbieters”. Für die Kooperationspflicht des Benutzers bei der Entwicklung von IT-Systemen, siehe den folgenden Artikel.
https://monolith.law/corporate/user-obligatory-cooporation[ja]
Zusammenfassung: Bei Problemen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Projektmanagementpflichten, konsultieren Sie einen Anwalt
In diesem Artikel haben wir versucht, eine allgemeine Übersicht über die Projektmanagementpflichten in der Systementwicklung zu geben. Bei der Systementwicklung gibt es immer verschiedene Herausforderungen und Probleme, aber was in solchen Situationen wichtig wird, scheint die “Grundlage” zu sein, die allen Konfliktsituationen zugrunde liegt. Es gibt sicherlich unendlich viele Variationen in der Art und Weise, wie einzelne unregelmäßige Situationen auftreten.
Aber die Bedeutung der Frage “Wer hat ursprünglich welche rechtlichen Pflichten übernommen?” vor solchen Situationen hat eine Art Universalität, die über die Individualität des jeweiligen Falles hinausgeht.
Anstatt sich nur auf ad-hoc Problembehebung zu konzentrieren, scheint der Schlüssel zur Lösung durch konstruktive Aufteilung der Aufgaben auch in den Gesetzen und früheren Gerichtsentscheidungen zu liegen.
Wenn Probleme im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Projektmanagementpflichten auftreten, sollten Sie sofort einen Anwalt konsultieren.
Category: IT
Tag: ITSystem Development