Rechtsrahmen für die Zweitnutzung von Spielinhalten

Urheberrechtsschutz von In-Game-Dialogen
Das japanische Urheberrechtsgesetz, Artikel 2, Absatz 1, Nummer 1, definiert ein Werk als eine kreative Ausdrucksform von Gedanken oder Gefühlen, die in den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik angesiedelt ist.
Im Allgemeinen wird angenommen, dass kurze Dialoge oder stereotype Ausdrücke in Spielen oft nicht die Anforderungen an die Kreativität erfüllen und daher nicht als Werke geschützt werden.
Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn Dialoge bekannt sind und Kreativität anerkannt wird oder wenn sie, wie in den Beispielen „じぇじぇじぇ“ oder „でもそんなの関係ねぇ“, als Marke registriert sind.
Urheberrechtsschutz für Spielcharaktere
Unter Berücksichtigung dieser grundlegenden Definition von urheberrechtlich geschützten Werken haben Spiele den Charakter eines komplexen Werkes, und die Nutzung ihrer Bestandteile unterliegt den Beschränkungen des japanischen Urheberrechts.
Konkret kann das Veröffentlichen von Charakterbildern auf einer Website eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Übertragung (Artikel 23 des japanischen Urheberrechts) darstellen, während das Veröffentlichen in Broschüren eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (Artikel 21 des japanischen Urheberrechts) darstellen könnte.
Allerdings gibt es hinsichtlich des rechtlichen Schutzes von “Charakteren” bestimmte Einschränkungen, die durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs im “Popeye-Krawatten-Fall” (Entscheidung vom 17. Juli Heisei 9 (1997), Minshu Band 51, Heft 6, Seite 2714, Urheberrechtsfälle-Auswahl [5. Auflage], Seite 56) festgelegt wurden.
Basierend auf diesem Präzedenzfall kann es sein, dass die Verwendung nur des Namens eines Charakters aus einem Spiel keine Genehmigung nach dem japanischen Urheberrecht erfordert.
Einschränkungen bei der Nutzung von Charakterbildern
Wenn man die visuelle Darstellung eines Charakters nutzt, besteht die Möglichkeit, dass dies eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (Artikel 21 des japanischen Urheberrechtsgesetzes) darstellt, unabhängig davon, ob es sich um eine Reproduktion eines im Spiel verwendeten Bildes oder um eine eigenständig erstellte ähnliche Zeichnung handelt.
Darüber hinaus kann das eigenständige Zeichnen eines Charakters auch das Recht auf Wahrung der Integrität des Urhebers (Artikel 20 des japanischen Urheberrechtsgesetzes) verletzen, weshalb es empfohlen wird, eine Genehmigung vom Urheberrechtsinhaber einzuholen.
Rechtliche Beschränkungen bei der Nutzung von Spielinhalten in eSports-Turnieren
Solche rechtlichen Beschränkungen stellen eine besonders wichtige Herausforderung bei der Durchführung von eSports-Turnieren dar.
Eine der wesentlichen rechtlichen Herausforderungen, mit denen die Veranstalter konfrontiert sind, betrifft die Nutzung von Spielinhalten wie Spielcharakteren und Dialogen im Spiel.
Bei der Verwendung dieser Elemente auf der Website oder in Broschüren des Turniers ist eine sorgfältige Prüfung mehrerer japanischer geistiger Eigentumsrechte erforderlich.
Schutz durch Markenrecht und das japanische Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs
Darüber hinaus muss bei der Verwendung von Charakternamen auch der rechtliche Schutz außerhalb des Urheberrechts berücksichtigt werden.
Wenn für den betreffenden Charakternamen ein Markenrecht besteht oder wenn durch Medienmix-Entwicklungen eine Produktvermarktung erfolgt und der Name als Produkt- oder Servicename Bekanntheit und Berühmtheit erlangt hat, besteht die Möglichkeit einer Markenrechtsverletzung oder eines Verstoßes gegen das japanische Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs (Artikel 2, Absatz 1, Nummer 1 und 2).
Praktische Hinweise
Wenn man die oben genannten rechtlichen Gesichtspunkte zusammenfasst, ergibt sich, dass bei der Nutzung von Spielinhalten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation die einfache Verwendung von Charakternamen und Dialogen relativ frei ist. Hingegen erfordert die Nutzung visueller Elemente grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber.
In jedem Fall ist es ratsam, die Möglichkeit des Schutzes durch japanische Markenrechte und andere Rechte zu berücksichtigen und bei Bedarf die Bestätigung der Rechteinhaber einzuholen.