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Ist die Personalvermittlung ohne Lizenz illegal? Wann ist eine Genehmigung für kostenpflichtige Berufsvermittlung erforderlich?

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Ist die Personalvermittlung ohne Lizenz illegal? Wann ist eine Genehmigung für kostenpflichtige Berufsvermittlung erforderlich?

Bisher war es üblich, dass der Austausch in der Jobsuche und den Personalbeschaffungsaktivitäten von Unternehmen hauptsächlich über Agenten von Personalvermittlungsunternehmen abgewickelt wurde, die eine Genehmigung für das kostenpflichtige Berufsvermittlungsgeschäft (japanisches “Yūryō Shokugyō Shōkai Jigyō Kyoka”) erhalten haben.

Im Gegensatz dazu erfreuen sich Dienste, die Unternehmen und Einzelpersonen direkt zusammenbringen, wie zum Beispiel Wantedly, insbesondere in der IT-Branche, zunehmender Beliebtheit.

In diesem Zusammenhang erläutern wir, ob eine Genehmigung für das kostenpflichtige Berufsvermittlungsgeschäft, wie sie von Personalvermittlungsunternehmen erworben wird, für die Bereitstellung eines Dienstes erforderlich ist, der Unternehmen und Einzelpersonen direkt zusammenbringt, und wie ein solcher Dienst ohne den Erwerb einer Genehmigung für das kostenpflichtige Berufsvermittlungsgeschäft bereitgestellt werden kann.

Was ist ein kostenpflichtiger Berufsvermittlungsdienst?

Ein kostenpflichtiger Berufsvermittlungsdienst bezieht sich auf ein Geschäft, das Arbeitssuchende an Arbeitgeber vermittelt und eine Vermittlungsgebühr von den Arbeitgebern erhält.

Diese Vermittlungsgebühr kann entweder eine “angemeldete Gebühr” oder eine “Höchstgebühr” sein. Bei ersterer kann der Vermittler bis zu 50% des Jahresgehalts des Arbeitssuchenden erhalten, während bei letzterer der Vermittler bis zu 10,5% des gezahlten Lohns (höchstens für sechs Monate) erhalten kann.

Heutzutage erheben die meisten Vermittler eine angemeldete Gebühr, und der übliche Satz liegt zwischen 30% und 40% des Jahresgehalts.

Fälle, in denen eine Genehmigung für die kostenpflichtige Berufsvermittlung erforderlich ist

Das japanische Arbeitsstabilitätsgesetz (職業安定法) definiert in Artikel 4 Absatz 1 “Berufsvermittlung” als das Annehmen von Stellenangeboten und Bewerbungen und das Vermitteln der Gründung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden.

Aus dieser Definition geht hervor, dass wenn ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, wie bei einem Dienstleistungsvertrag oder einem Werkvertrag, dies nicht als “Berufsvermittlung” gilt.

Des Weiteren bezeichnet “Vermittlung” in der “Berufsvermittlung” das Handeln, bei dem man zwischen Arbeitgeber und Arbeitssuchenden vermittelt, nachdem man Stellenangebote und Bewerbungen angenommen hat, um die Gründung eines Arbeitsverhältnisses zu erleichtern.

Ein typisches Beispiel für eine solche “Vermittlung” ist der traditionelle Personalvermittlungsdienst, bei dem ein Agent dem Arbeitssuchenden Stellenangebote von Unternehmen vorlegt, ihn zur Bewerbung ermutigt, Vorstellungsgespräche organisiert und Gehaltsverhandlungen führt.

Nach dem Arbeitsstabilitätsgesetz müssen Personen, die kostenpflichtige Berufsvermittlungen durchführen, eine Genehmigung für die kostenpflichtige Berufsvermittlung vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (厚労省) einholen (Arbeitsstabilitätsgesetz Artikel 30 Absatz 1).

Auch Personen, die kostenlose Berufsvermittlungen durchführen, müssen in den meisten Fällen eine Genehmigung vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales einholen (Arbeitsstabilitätsgesetz Artikel 33 Absatz 1).

Wenn man ohne Genehmigung für die kostenpflichtige Berufsvermittlung eine kostenpflichtige Berufsvermittlung durchführt, kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Yen bestraft werden (Arbeitsstabilitätsgesetz Artikel 64).

Das bedeutet, wenn man nicht individuell Berufe an Arbeitssuchende vermittelt, sondern nur Stellenangebote oder Informationen über Arbeitssuchende bereitstellt, keine Bewerbungen oder Stellenangebote annimmt und keine Vermittlung zur Gründung eines Arbeitsverhältnisses durchführt, gilt dies nicht als “Berufsvermittlung”. Selbst wenn dies als Geschäft durchgeführt wird, ist keine Genehmigung für die kostenpflichtige Berufsvermittlung erforderlich.

Über andere Formen der Personalnutzung, wie Entsendung, Leiharbeit, quasi-Beauftragung, Werkvertrag usw., die nicht unter die Berufsvermittlung fallen, informieren wir in dem folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Unterschiede und Merkmale von Entsendung, Leiharbeit, quasi-Beauftragung, Werkvertrag, Scheinwerkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung [ja]

Fälle, in denen keine Genehmigung für gewerbliche Personalvermittlung erforderlich ist

Für den Betrieb des von Wantedly angebotenen Matching-Service zwischen Stellensuchenden und Arbeitgebern ist es nicht erforderlich, eine Genehmigung für gewerbliche Personalvermittlung (japanische “Yūryō Shokugyō Shōkai Jigyō”) zu erwerben.

Die Gründe dafür sind, dass nicht nur spezifische Stellenangebote angezeigt werden, sondern alle Stellenangebote, die den Suchkriterien der Stellensuchenden entsprechen, und dass keine Kommunikation mit den Stellensuchenden stattfindet.

Für das Matching zwischen Stellensuchenden und Arbeitgebern wird das Grauzonen-Beseitigungssystem des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales genutzt. Wenn ein Stellensuchender nach Stellenangeboten sucht und alle entsprechenden Stellenangebote anzeigt, ohne mit dem Stellensuchenden zu kommunizieren, kann die Reihenfolge der angezeigten Stellenangebote für jeden Stellensuchenden geändert werden, ohne als “Personalvermittlung” zu gelten. Diese Interpretation wurde vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales vorgelegt.

Referenz (Veröffentlichung des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales): Nutzung des Grauzonen-Beseitigungssystems | Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Dienstleistung zur Personalisierung der Reihenfolge der Stellenanzeigen für jeden Stellensuchenden) [ja]

Wenn das Geschäft also nicht als “Personalvermittlung” gilt, ist keine Genehmigung für gewerbliche Personalvermittlung erforderlich.

Erlaubnis für gewerbliche Personalvermittlung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungsaufträgen

Wie oben erwähnt, gilt die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen nicht als berufliche Einführung im Sinne des japanischen Arbeitsstabilitätsgesetzes (Berufsstabilitätsgesetz), es sei denn, es handelt sich um die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen.

Daher ist es nicht notwendig, eine Erlaubnis für die gewerbliche Personalvermittlung zu erwerben, wenn Sie die Gründung eines Dienstleistungsvertrags und nicht eines Arbeitsverhältnisses vermitteln.

Ob jedoch die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses vorliegt oder nicht, wird im Wesentlichen anhand der tatsächlichen Geschäftstätigkeit beurteilt. Daher ist eine Erlaubnis für die gewerbliche Personalvermittlung erforderlich, wenn die Tätigkeit trotz der Bezeichnung als Dienstleistungsauftrag tatsächlich als Beschäftigung angesehen wird.

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen

Wenn Sie, ähnlich wie Wantedly, ein Geschäft beginnen möchten, das hauptsächlich auf die Vermittlung von Stellenanbietern und Stellensuchenden abzielt, ohne eine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einzuholen, worauf sollten Sie dann achten? Durch bestimmte Formulierungen oder bestimmte Dienstleistungen kann die Notwendigkeit entstehen, eine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einzuholen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Punkte im Detail.

Was Sie nicht tun sollten, wenn Sie keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen

Wenn Sie auf der Website Ihres Dienstes die folgenden Angaben machen oder die folgenden Dienstleistungen anbieten, könnte dies als “Berufsvermittlung” angesehen werden.

Wenn Sie also keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen, sollten Sie darauf achten, die folgenden Dinge nicht zu tun:

  1. Das Hinzufügen von Werbeslogans oder Werbeaussagen zu Stellenangeboten oder Stellensuchendeninformationen durch den Betreiber oder das Kategorisieren von Stellenangeboten oder Stellensuchendeninformationen nach dem Ermessen des Betreibers
  2. Das Erleichtern von Terminabsprachen für Interviews zwischen Stellenanbietern und Stellensuchenden
  3. Das Bearbeiten von Kommunikationsinhalten, wenn Stellenanbieter und Stellensuchende auf der vom Betreiber betriebenen Website kommunizieren
  4. Das Auswählen von Stellenangeboten oder Stellensuchendeninformationen durch den Betreiber und das Anbieten dieser an einzelne Stellenanbieter oder Stellensuchende

Erstellung von Stellenangeboten und Stellensuchendeninformationen

Bezüglich Punkt 1, wenn Sie Stellenangebote oder Stellensuchendeninformationen auf der von Ihnen als Matching-Service betriebenen Website veröffentlichen, und der Betreiber erstellt diese Informationen anstelle des Stellenanbieters oder Stellensuchenden, wird dies als “Berufsvermittlung” angesehen und Sie müssen eine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen.

Daher müssen Sie ein System einrichten, in dem die Stellenanbieter selbst die Stellenangebote auf eigene Verantwortung registrieren. Gleiches gilt für die Informationen der Stellensuchenden, die von den Stellensuchenden selbst registriert werden müssen.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Hinzufügen von Werbeslogans oder Verkaufsargumenten durch den Betreiber des Matching-Services als “Berufsvermittlung” angesehen wird, selbst wenn die Stellenangebote oder Stellensuchendeninformationen von den Stellenanbietern oder Stellensuchenden selbst registriert werden.

Daher sollten Sie, wenn Sie keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen, keine Ergänzungen zu den registrierten Stellenangeboten oder Stellensuchendeninformationen vornehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der entscheidende Punkt ist, ob es eine Einmischung des Betreibers des Matching-Services in die Handlungen zwischen Stellenanbieter und Stellensuchendem gibt, die von der Absicht oder dem Urteil des Betreibers geprägt ist. Es ist wichtig, sich auf die einfache Bereitstellung von Informationen zu beschränken, indem man die von den Stellenanbietern und Stellensuchenden registrierten Informationen einfach auf der Website veröffentlicht.

Kommunikation zwischen Stellenanbietern und Stellensuchenden

Kommunikation zwischen Stellenanbietern und Stellensuchenden

Wie in Punkt 3 erwähnt, wenn ein Stellensuchender eine Anfrage stellt oder sich bei einem Stellenanbieter bewirbt und der Betreiber des Matching-Services die Kommunikationsinhalte bearbeitet, wird dies als “Berufsvermittlung” angesehen und Sie müssen eine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen.

Zum Beispiel,

  • Das Erstellen von Vorlagen für die Kommunikation mit Stellensuchenden als Dienstleistung für Stellenanbieter
  • Das Anbieten eines Dienstes, der den Bewerbungstext eines Stellensuchenden so ändert, dass er für den Stellenanbieter attraktiver ist

könnte als “Berufsvermittlung” angesehen werden.

Daher können Sie, wenn Sie keine Erlaubnis für die kostenpflichtige Berufsvermittlung einholen, solche Dienstleistungen nicht anbieten.

Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass selbst wenn Sie ein System einrichten, das es Stellenanbietern und Stellensuchenden ermöglicht, über die Website miteinander in Kontakt zu treten, es kein Problem im Sinne des Arbeitsplatzsicherheitsgesetzes gibt, solange Sie sich nicht in den Inhalt ihrer Kommunikation einmischen und nur ein Kommunikationstool bereitstellen, da dies nicht als Einmischung des Betreibers des Matching-Services in die Kommunikation angesehen wird.

Zusammenfassung: Bei Problemen mit Personalvermittlungen sollten Sie einen Anwalt konsultieren

Ursprünglich wurden Matching-Dienste für Arbeitssuchende und Arbeitgeber wie Wantedly hauptsächlich in der IT-Branche genutzt, aber in jüngster Zeit haben sie sich auf andere Branchen ausgeweitet. Mit der Vielfalt der Arbeitsstile wird in Zukunft eine steigende Nachfrage nach solchen Diensten erwartet.

Allerdings sind die Anforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer bei der Personalvermittlung streng, und es gibt strenge Regeln nach dem japanischen Arbeitsstabilitätsgesetz (Berufs-Stabilitätsgesetz). Daher ist es notwendig, vor der Einführung solcher Dienste sicherzustellen, dass es keine rechtlichen Probleme gibt.

Es ist auch zu beachten, dass in der IT-Branche Scheinselbständigkeit oft ein Problem darstellt, daher ist es ratsam, dies ebenfalls zu überprüfen. Die Scheinselbständigkeit in der IT-Branche wird im folgenden Artikel erläutert.

Verwandter Artikel: Kriterien und Lösungen für Scheinselbständigkeit in der IT-Branche [ja]

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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