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Was sind Vorkaufsrechte und gemeinsame Verkaufsrechte, die in einem 'japanischen Aktionärsvertrag' festgelegt sind?

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Was sind Vorkaufsrechte und gemeinsame Verkaufsrechte, die in einem 'japanischen Aktionärsvertrag' festgelegt sind?

Der Aktionärsvertrag, der zwischen den Aktionären eines Unternehmens abgeschlossen wird, kann auch bei M&A-Transaktionen abgeschlossen werden, wird jedoch am häufigsten bei der Gründung eines Unternehmens abgeschlossen. Insbesondere bei der Gründung von Start-up-Unternehmen ist es üblich, dass die Investoren-Aktionäre den Gründer durch den Aktionärsvertrag daran hindern, sich aus der Unternehmensführung zurückzuziehen, indem sie die Übertragung von Aktien des Geschäftsführer-Aktionärs einschränken.

Welche Art von Aktienübertragungsbeschränkungen in einem Aktionärsvertrag festgelegt werden, ist von größter Bedeutung. Denn für Investoren führt dies zu Unternehmenswachstum durch stabile Unternehmensführung und die Sicherung von “Exit”-Möglichkeiten. Auf der anderen Seite führt es für Geschäftsführer-Aktionäre zu einer breiten Palette von Finanzierungsmöglichkeiten und der Verhinderung des Abflusses von Aktien an feindliche Kräfte.

In diesem Artikel werden wir die “Vorkaufsrechte” und “Gemeinsamen Verkaufsrechte”, die als Aktienübertragungsbeschränkungen in einem Aktionärsvertrag festgelegt werden können, erläutern.

Was ist ein Aktionärsvertrag?

Was ist ein Aktionärsvertrag?

Ein “Aktionärsvertrag” ist ein Vertrag, der zwischen den Aktionären einer Aktiengesellschaft geschlossen wird und Regelungen für die Unternehmensführung und den Aktienübertrag festlegt. Bei Start-up-Unternehmen basiert die Unternehmensführung oft auf dem Vertrauensverhältnis zwischen den Aktionären. Ein Bruch dieses Vertrauens oder ein Wechsel der Aktionäre kann erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensführung haben.

Daher ist es bei Start-up-Unternehmen üblich, Klauseln in den Aktionärsvertrag aufzunehmen, die den Aktienübertrag von geschäftsführenden Aktionären einschränken.

Notwendigkeit der Einschränkung des Aktienübertrags von geschäftsführenden Aktionären

Start-up-Unternehmen in der Gründungsphase verfügen oft weder über Vermögenswerte wie Immobilien, die als Sicherheiten dienen könnten, noch über Umsätze, die ihre Kreditwürdigkeit untermauern könnten. Daher sind sie in der Regel auf die Aufnahme von Krediten von Banken angewiesen, was jedoch seine Grenzen hat. Um das Unternehmen schnell zu vergrößern, ist es daher unerlässlich, breit gefächerte Finanzmittel von Venture Capital (VC) oder Angel-Investoren zu beschaffen.

Auf der anderen Seite legen die Investoren, die Aktionäre werden, oft Wert auf die personellen Ressourcen und Geschäftsideen der Gründungsmitglieder und investieren in der Erwartung, dass die geschäftsführenden Aktionäre der Gründungsphase kontinuierlich die Entscheidungsgewalt im Unternehmen behalten. Wenn die Entscheidungsmacht der geschäftsführenden Aktionäre durch den Aktienübertrag geschwächt wird oder die Unternehmensführung an Dritte übergeht, kann dies zu einer instabilen Unternehmensführung führen, da die Geschäftspolitik leicht geändert werden kann.

Vorteile der Einschränkung des Aktienübertrags durch den Aktionärsvertrag

Ein Aktionärsvertrag ermöglicht es, Regeln, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind, in gewissem Maße flexibel festzulegen und kann ohne die Notwendigkeit einer Hauptversammlungsbeschlussfassung allein durch die Zustimmung der beteiligten Parteien in Kraft gesetzt werden.

In einigen Fällen kann eine Bestimmung aufgenommen werden, die die Zustimmung aller oder der Mehrheit der investierenden Aktionäre für den Aktienübertrag der geschäftsführenden Aktionäre erfordert. In der Praxis bleibt es jedoch oft bei indirekten Beschränkungen, wie dem “Vorkaufsrecht” oder dem “Recht auf gemeinsamen Verkauf”, da es durchaus möglich ist, dass der Aktienübertrag aus unvermeidlichen Gründen, wie einer Erbschaft, erfolgt.

Vorkaufsrechtsklausel in Aktionärsvereinbarungen

Wenn ein Aktionär beabsichtigt, seine Aktien an einen Dritten zu übertragen, wird das Recht, anderen Aktionären vorab die Übertragungsdetails mitzuteilen und ihnen das Recht zu geben, die Aktien vorrangig zu erwerben, als “Vorkaufsrecht” bezeichnet.

In Start-up-Unternehmen wird die Vorkaufsrechtsklausel hauptsächlich eingerichtet, um Investoren-Aktionären die Möglichkeit zu geben, Beschränkungen für die Übertragung von Aktien durch die Geschäftsführer-Aktionäre aufzuerlegen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Geschäftsführer-Aktionäre Beschränkungen für die Übertragung von Aktien an Investoren-Aktionäre auferlegen. Der Grund dafür ist, dass sie als Geschäftsführer lieber die Aktien selbst erwerben würden, als sie an einen unbekannten Dritten zu übertragen.

Konkret werden in der Aktionärsvereinbarung hauptsächlich folgende Klauseln festgelegt:

  1. Wenn der Geschäftsführer-Aktionär Aktien an einen Dritten übertragen möchte, muss er vor der Übertragung den Namen des Übertragungsempfängers, die Anzahl der zu übertragenden Aktien, den Übertragungspreis usw. dem Investor-Aktionär mitteilen.
  2. Der Investor-Aktionär, der die Mitteilung erhalten hat, bietet innerhalb einer bestimmten Frist an, die Aktien zu den gleichen Bedingungen zu erwerben.
  3. Der Geschäftsführer-Aktionär überträgt die Aktien an den Investor-Aktionär, der den Wunsch zum Erwerb mitgeteilt hat.
  4. Nur wenn der Investor-Aktionär keinen Erwerb wünscht, kann der Geschäftsführer-Aktionär die Aktien an einen Dritten übertragen.
  5. Wenn es keinen Erwerbswunsch des Investor-Aktionärs gibt und die Aktien an einen Dritten übertragen werden, muss der Übertragungspreis mindestens so hoch sein wie der in Punkt 1 festgelegte Preis.

Wenn mehrere Investor-Aktionäre den Wunsch zur Übertragung haben, wird in der Regel nach dem Anteil der gehaltenen Aktien aufgeteilt.

Neben dem Vorkaufsrecht des Investor-Aktionärs ist es auch möglich, in der Aktionärsvereinbarung festzulegen, dass der Geschäftsführer-Aktionär und andere Investor-Aktionäre das Vorkaufsrecht ausüben können, wenn der Investor-Aktionär eine Übertragung wünscht.

Die Einrichtung einer Vorkaufsrechtsklausel hat folgende Ziele:

  • Beschränkung der Aktienübertragung und Vermeidung des Abflusses von Aktien an Dritte oder feindliche Kräfte
  • Erhöhung des eigenen Aktienanteils durch den Erwerb von Aktien durch den Aktionär

Indem dem Investor-Aktionär ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, wenn der Geschäftsführer-Aktionär Aktien überträgt, kann vermieden werden, dass die Aktien an unerwünschte Dritte übertragen werden, und durch den Erwerb von Aktien kann der Investor-Aktionär seinen eigenen Aktienanteil erhöhen.

Andererseits besteht bei der Erreichung eines Exits durch die Übertragung von Aktien durch den Investor-Aktionär kein Risiko, unabhängig davon, wer der Käufer ist, so dass auch dem Geschäftsführer-Aktionär ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden kann.

Für den Geschäftsführer-Aktionär besteht der Vorteil, dass er durch das Halten eines Vorkaufsrechts den Abfluss von Aktien an Dritte verhindern kann.

Klausel über das gemeinsame Verkaufsrecht in Aktionärsvereinbarungen

Klausel über das gemeinsame Verkaufsrecht in Aktionärsvereinbarungen

In Aktionärsvereinbarungen kann ein “gemeinsames Verkaufsrecht” festgelegt werden, um die Übertragung von Aktien zu beschränken.

Das gemeinsame Verkaufsrecht ist das Recht, bei der Übertragung von Aktien durch einen Aktionär, die eigenen Aktien ebenfalls gemeinsam zu verkaufen.

Während das Vorkaufsrecht sowohl für Investoren als auch für Geschäftsführer-Aktionäre gewährt wird, wird das gemeinsame Verkaufsrecht in der Regel nicht für Geschäftsführer-Aktionäre gewährt.

Investoren investieren in ein Unternehmen mit dem Ziel, nach einer bestimmten Zeit auf das Wachstum des Unternehmens zu warten und durch den Verkauf von Aktien Gewinne zu realisieren. Daher ist es notwendig, das gemeinsame Verkaufsrecht einzurichten, um den Investoren die Möglichkeit zum Verkauf von Aktien zu sichern.

Andererseits ist das Ziel der Geschäftsführer-Aktionäre nicht die Gewinnrealisierung, sondern das Wachstum des Unternehmens. Daher besteht keine Notwendigkeit, das gemeinsame Verkaufsrecht für Geschäftsführer-Aktionäre zu gewähren.

Um Minderheitsaktionären die Möglichkeit eines Exits zu gewährleisten, werden in Aktionärsvereinbarungen in der Regel folgende Klauseln eingeführt:

  • Wenn ein Großaktionär alle oder einen Teil seiner Aktien an einen Dritten überträgt, muss er den Minderheitsaktionären den Namen des Übertragungsempfängers, die Anzahl der zu übertragenden Aktien und den Preis pro Aktie mitteilen (Übertragungsbedingungen).
  • Minderheitsaktionäre können vom Großaktionär verlangen, ihre eigenen Aktien unter den in der Mitteilung über die Übertragungsbedingungen angegebenen Bedingungen gemeinsam zu übertragen.
  • Wenn ein Minderheitsaktionär das gemeinsame Verkaufsrecht ausübt, kann der Großaktionär seine Aktien nicht alleine verkaufen.

Es ist auch notwendig, den Umfang der Aktien, wer das Recht ausüben kann und gegen wen es ausgeübt werden kann, konkret zu dokumentieren.

  • Umfang der Aktien, für die das gemeinsame Verkaufsrecht geltend gemacht werden kann
  • Wer kann das gemeinsame Verkaufsrecht ausüben
  • Gegen wen kann das gemeinsame Verkaufsrecht geltend gemacht werden

Der Großaktionär verkauft seine Aktien über seinen eigenen Kanal, wenn das Unternehmen ein bestimmtes Wachstum erreicht hat, und realisiert Gewinne durch den Exit. Minderheitsaktionäre, die jedoch keinen Verkaufskanal haben, könnten mit illiquiden Aktien eines nicht börsennotierten Unternehmens zurückgelassen werden. Wenn der Großaktionär aussteigt und die Muttergesellschaft oder die Geschäftspolitik des Unternehmens sich ändert, möchten die Minderheitsaktionäre wahrscheinlich ihr investiertes Kapital durch den Verkauf von Aktien zurückgewinnen.

Die Einrichtung einer Klausel über das gemeinsame Verkaufsrecht, um Minderheitsaktionären die Möglichkeit eines Exits zu sichern, führt letztendlich dazu, dass es für verschiedene Investoren einfacher wird, in Start-up-Unternehmen zu investieren.

Wenn jedoch eine Klausel über das gemeinsame Verkaufsrecht in die Aktionärsvereinbarung aufgenommen wird, kann die Geschäftspolitik aufgrund der Veränderlichkeit der Aktionärsstruktur leicht geändert werden, und das Unternehmen könnte instabil werden. Darüber hinaus könnte der Großaktionär unter Berücksichtigung des Risikos, dass die Anzahl der Aktien, die er verkaufen kann, abnimmt, von Investitionen absehen.

Ob eine Klausel über das gemeinsame Verkaufsrecht eingeführt werden soll oder nicht, muss sorgfältig geprüft werden, indem die Vor- und Nachteile verglichen werden.

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Aktionärsvereinbarungen

In Aktionärsvereinbarungen dienen Klauseln wie “Vorkaufsrecht” und “Gemeinsames Verkaufsrecht” folgenden Zwecken:

  • Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für Start-up-Unternehmen
  • Verhinderung des Abflusses von Aktien an Dritte oder feindliche Kräfte
  • Verhinderung, dass geschäftsführende Aktionäre sich vom Unternehmensmanagement zurückziehen
  • Erhöhung des Eigenaktienanteils der investierenden Aktionäre

Welche Art von Aktienübertragungsbeschränkungen in einer Aktionärsvereinbarung festgelegt werden, ist ein wichtiger Punkt für Venture Capitalists und Angel-Investoren bei der Entscheidung, ob sie in ein Start-up-Unternehmen investieren.

In einigen Fällen könnten Investoren zögern, zu investieren, aus Sorge, dass ihre Möglichkeiten zur Übertragung von Aktien eingeschränkt werden könnten.

Um Aktienübertragungen durch Klauseln wie “Vorkaufsrecht” und “Gemeinsames Verkaufsrecht” in Aktionärsvereinbarungen zu beschränken, ist Fachwissen erforderlich. Daher empfehlen wir, bei der Erstellung einer Aktionärsvereinbarung den Rat eines Experten, eines Anwalts, einzuholen.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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