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Die Fälle, in denen eine Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit anerkannt wird und die Fälle, in denen sie nicht anerkannt wird

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Die Fälle, in denen eine Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit anerkannt wird und die Fälle, in denen sie nicht anerkannt wird

Die Namen und Porträts von Prominenten haben eine Anziehungskraft auf Kunden und stellen daher einen wirtschaftlichen Nutzen oder Wert dar. Das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen oder Wert, der aus dem Namen und dem Porträt einer prominenten Person entsteht, exklusiv zu kontrollieren (d.h. Dritten ohne Erlaubnis nicht zu gestatten, sie zu nutzen), wird als Publicity-Recht bezeichnet.

Der Begriff “Publicity-Recht” ist kein juristischer Begriff, sondern ein relativ neues Recht, das durch Gerichtsentscheidungen nach und nach geklärt und anerkannt wurde. Am 2. Februar 2012 (Heisei 24) wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs im “Pink Lady-Fall” bekannt, das als Präzedenzfall für die Bedeutung des Publicity-Rechts und die Kriterien für dessen Verletzung Beachtung fand.

Hier erläutern wir, unter welchen Umständen eine Verletzung des Publicity-Rechts anerkannt wird und unter welchen Umständen dies nicht der Fall ist, indem wir uns Gerichtsentscheidungen ansehen.

Der Gerichtsfall “Pink Lady”

Der “Pink Lady”-Fall bezieht sich auf ein Ereignis, bei dem 14 Fotos ohne Erlaubnis in einem Buch veröffentlicht wurden, das eine Diät-Methode durch Übungen erklärte, die die Choreographie der Lieder von Pink Lady nachahmten. Pink Lady behauptete, dass dies eine rechtswidrige Handlung darstellte, die ihre “japanischen Öffentlichkeitsrechte” verletzte, und forderte Schadenersatz vom Verlag, der das Magazin veröffentlicht hatte.

Der Fall wurde bis zum Obersten Gerichtshof ausgetragen, aber am 2. Februar 2012 (Heisei 24) entschied der Oberste Gerichtshof, dass die “japanischen Öffentlichkeitsrechte” unter bestimmten Bedingungen rechtlich geschützt werden sollten. Dennoch wurde festgestellt, dass die unerlaubte Veröffentlichung der Fotos in diesem Fall dazu diente, den Inhalt des Artikels zu ergänzen und nicht ausschließlich die Anziehungskraft des Porträts von Pink Lady zu nutzen. Daher wurde entschieden, dass dies keine Verletzung der “japanischen Öffentlichkeitsrechte” darstellt, und die Berufung wurde abgewiesen. Der Antrag auf Schadenersatz wurde nicht anerkannt.

Die Bedeutung der “japanischen Öffentlichkeitsrechte” und die Kriterien für ihre Verletzung

In der ersten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu den “japanischen Öffentlichkeitsrechten” wurde die Bedeutung dieser Rechte erläutert. Es wurde festgestellt, dass “Namen und Porträts von Personen in einigen Fällen eine Anziehungskraft auf Kunden haben können, die den Verkauf von Produkten fördert. Das Recht, diese Anziehungskraft exklusiv zu nutzen (die “japanischen Öffentlichkeitsrechte”), basiert auf dem kommerziellen Wert des Porträts selbst und kann als Teil der Rechte, die aus der Persönlichkeit einer Person entstehen, angesehen werden.”

Als Kriterien für eine Verletzung wurde festgestellt, dass “Personen, deren Porträts eine Anziehungskraft auf Kunden haben, oft die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf sich ziehen und ihre Porträts in Nachrichtenberichten, Kommentaren und kreativen Werken verwendet werden. In einigen Fällen sollte die Verwendung dieser Porträts als legitime Ausdrucksform toleriert werden.” Es wurden drei Beispiele für Fälle genannt, in denen eine rechtswidrige Handlung vorliegen könnte:

  • Wenn das Porträt selbst als unabhängiges Objekt der Betrachtung in Produkten usw. verwendet wird
  • Wenn das Porträt zu dem Zweck auf Produkte usw. aufgebracht wird, um diese zu differenzieren
  • Wenn das Porträt als Werbung für Produkte usw. verwendet wird

Seit dieser Entscheidung wird die Verletzung der “japanischen Öffentlichkeitsrechte” auf dieser Grundlage beurteilt.

https://monolith.law/reputation/publicityrights[ja]

Der „Arashi“ und „KAT-TUN“ Prozess

Es gab einen Fall, in dem die Mitglieder der beliebten Gruppen „Arashi“ und „KAT-TUN“ behaupteten, dass ihre Persönlichkeitsrechte (japanisches “Publicity-Recht”) durch insgesamt 12 Bücher, darunter 9 individuelle Fotobücher und 3 Gruppenfotobücher, verletzt wurden. Sie forderten Schadensersatz sowie die Unterlassung und Vernichtung der betreffenden Bücher.

Die Hauptstreitpunkte waren „die Existenz einer Verletzung des Publicity-Rechts“, „die Höhe des erlittenen Schadens“ und „die Möglichkeit einer Unterlassungs- und Vernichtungsanforderung“.

Existenz einer Verletzung des Publicity-Rechts

Das Gericht führte eine detaillierte Untersuchung für jedes der 12 Bücher durch und stellte fest, dass „der größte Teil jeder Seite entweder nur aus Fotos besteht oder nur kurze Beschreibungen neben den Fotos enthält. Jedes Kapitel beginnt mit einer Einleitung und einer Überschrift, die jedoch nur dazu dienen, das Kapitel einzuleiten, in dem die Fotos veröffentlicht werden.“ Es wurde festgestellt, dass „es zwar relativ zusammenhängende Texte in den Kolumnen gibt, aber es besteht keine besondere Verbindung zwischen dem spezifischen Inhalt dieser Texte und den veröffentlichten Fotos. Angesichts der Anzahl und Behandlung der Fotos in den Büchern können die Kolumnen nicht als eigenständige Bedeutung anerkannt werden.“ Das Gericht kam zu dem Schluss, dass alle Bücher dazu dienen, die Fotos zu betrachten, und erkannte eine Verletzung des Publicity-Rechts an, da sie dem ersten Typus im Präzedenzfall „Pink Lady“ entsprechen, in dem „Porträts usw. als unabhängige Betrachtungsobjekte verwendet werden“.

Höhe des erlittenen Schadens

Das Gericht stellte fest, dass der Schaden, den die Kläger erlitten haben, dem Geldbetrag entspricht, den sie normalerweise erhalten hätten, wenn sie die Verwendung ihrer Fotos in den Büchern genehmigt hätten. Dieser Betrag wurde als nicht weniger als 10% des Listenpreises der Bücher multipliziert mit der Anzahl der gedruckten Exemplare festgelegt.

So wurde beispielsweise festgestellt, dass Kläger A durch die Veröffentlichung seiner Fotos in Buch ① (28.000 Exemplare) und in Buch ⑥ (39.000 Exemplare), das von der gesamten 5-köpfigen Gruppe veröffentlicht wurde, eine Verletzung seiner Publicity-Rechte erlitten hat. Daher wurde der Schaden wie folgt berechnet:

1.300€ × 10% × 28.000 Exemplare = 364.000€

1.300€ × 10% × 39.000 Exemplare ÷ 5 = 101.400€

Zusammen mit den Anwaltskosten von 46.540€ wurde ein Gesamtbetrag von 511.940€ anerkannt.

Das Gericht ordnete an, dass der beklagte Verlag den 9 Mitgliedern (zu der Zeit) insgesamt etwa 5.400.000€ Schadensersatz zahlen muss.

Unterlassungs- und Vernichtungsanforderung

Bezüglich der Unterlassungs- und Vernichtungsanforderung für die Veröffentlichung und den Verkauf der 12 Bücher stellte das Gericht fest:

Es kann angenommen werden, dass der Beklagte in der Zukunft die betreffenden Bücher veröffentlichen und verkaufen oder die von ihm besessenen Bücher verkaufen könnte.

Angesichts der Tatsache, dass das Publicity-Recht ein Teil der Persönlichkeitsrechte ist, sollten die Kläger in der Lage sein, vom Beklagten die Unterlassung und Prävention der Verletzung ihrer Publicity-Rechte sowie die Vernichtung der betreffenden Bücher zu verlangen.

Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 26. April 2013 (Gregorianischer Kalender)

Das Gericht fällte ein strenges Urteil, das die Unterlassung und Vernichtung der Veröffentlichung und des Verkaufs anerkannte.

Der beklagte Verlag legte gegen dieses Urteil Berufung ein, aber das Oberste Gericht für geistiges Eigentum wies die Berufung ab. Das Oberste Gericht wies die Berufung des Verlags ab, und das Urteil wurde rechtskräftig.

“Brust-Illustration” Prozess

Acht weibliche Prominente haben gegen einen Verlag geklagt, der eine Wochenzeitschrift veröffentlicht und verkauft hat, die Artikel mit Bildern enthielt, in denen Illustrationen nackter Brüste in die Porträtfotos der Klägerinnen eingefügt wurden. Sie behaupteten, dass dies ihre Rechte auf Öffentlichkeit sowie ihre Persönlichkeitsrechte und persönlichen Interessen verletzt habe.

Der strittige Artikel wurde auf drei Seiten des schwarz-weiß gedruckten Gravure-Teils der Zeitschrift veröffentlicht, mit den Überschriften “Freie Kritik!!” und “Fantasie-Brust-Grand-Prix der Unterhaltungsindustrie”. Der Artikel enthielt neben den genannten Überschriften Illustrationen nackter Brüste, die Namen der Prominenten, geschätzte Brustgrößen und Bewertungskriterien.

Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerinnen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und des Verkaufs der Zeitschrift alle Prominente waren, die in Fotobüchern und Fernsehshows auftraten und einen eigenen Ruf und soziale Anerkennung genossen. Sie hatten daher das Recht auf Öffentlichkeit.

Darüber hinaus stellte das Gericht in Bezug auf den Artikel fest:

Die Illustrationen nackter Brüste und die hinzugefügten sexuell ausgerichteten Kommentare zielen nicht darauf ab, die Porträts selbst zu präsentieren, sondern den Lesern die Brüste oder Nacktheit der weiblichen Prominenten, einschließlich der Klägerinnen, vorzustellen (zu fantasieren). Darüber hinaus wurde der Artikel in der schwarz-weißen Gravure-Sektion nahe dem Ende der 248-seitigen Zeitschrift veröffentlicht und nicht auf dem Cover erwähnt. Die Porträts der Klägerinnen wurden nur als eine von neun oder zehn Personen pro Seite veröffentlicht. Unter diesen Umständen ist es kaum vorstellbar, dass Fans der Klägerinnen die Zeitschrift kaufen würden, um die Porträtfotos im Artikel zu erhalten. Daher kann die unerlaubte Verwendung der Porträts der Klägerinnen im Artikel nicht als Verwendung der Porträts selbst als unabhängiges Objekt der Betrachtung angesehen werden, und es kann auch nicht angenommen werden, dass sie ausschließlich dazu dient, die Anziehungskraft der Porträts der Klägerinnen auf Kunden zu nutzen.

Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 29. Januar 2015

Das Gericht erkannte daher keine Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit an.

Da der Artikel nur drei von 248 Seiten umfasste und die Fotos klein waren, wurde entschieden, dass er nicht als “Verwendung des Porträts selbst als unabhängiges Objekt der Betrachtung” angesehen werden kann.

Höhe des entstandenen Schadens

Die Klägerinnen behaupteten, dass die unerlaubte Veröffentlichung ihrer Namen und Porträts in dem Artikel ihre Persönlichkeitsrechte, einschließlich ihres Namensrechts, Porträtrechts und Ehrenrechts, sowie ihre persönlichen Interessen in Form von Ehrengefühlen verletzt habe. Das Gericht stellte jedoch fest:

Der Artikel verletzt die Ehrengefühle der Klägerinnen durch beleidigendes Verhalten, das über das gesellschaftlich tolerierbare Maß hinausgeht, und stellt eine unzulässige Verwendung ihrer Namen und Porträts dar, die über das tolerierbare Maß hinausgeht.

Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 29. Januar 2015

Das Gericht ordnete daher an, dass der beklagte Verlag jeder der neun Klägerinnen 750.000 Yen an Schmerzensgeld und 50.000 Yen an Anwaltskosten, insgesamt 800.000 Yen, zahlen muss.

Dieses Urteil zeigt, dass es möglich ist, Verantwortung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Ehrengefühlen geltend zu machen, auch wenn keine Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit anerkannt wird.

Zusammenfassung

Das “Recht auf Öffentlichkeit” (japanisches Recht auf Öffentlichkeit) bezieht sich auf das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen oder Wert, der aus dem Namen oder dem Bild einer prominenten Person entsteht, nicht ohne Erlaubnis von Dritten nutzen zu lassen. Dieses Recht ist eine relativ neue Rechtsform, die erst seit dem Urteil im “Pink Lady-Fall” (japanischer Pink Lady-Fall) im Jahr 2012 (Heisei 24) anerkannt wurde.

Obwohl viele der bisher bekannten Fälle im Zusammenhang mit dem Recht auf Öffentlichkeit Printmedien betreffen, steigt mit der zunehmenden Nachfrage nach Online-Medien das Interesse daran, welche Argumente und Urteile in Zukunft gefällt werden.

Wenn Sie befürchten, dass Ihr “Recht auf Öffentlichkeit” (japanisches Recht auf Öffentlichkeit) verletzt wird, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit diesen Angelegenheiten auskennt.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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