Diffamierende Handlungen im Internet und Verletzung der Privatsphäre
Verletzung der Privatsphäre
Nicht nur in Fällen, in denen strafrechtliche Verantwortung wie Verleumdung oder Beleidigung entsteht, sondern auch wenn der Inhalt eines Beitrags die Privatsphäre des Betroffenen verletzt, kann das Online-Posting problematisch werden und rechtliche Verantwortung für den Verfasser entstehen.
Im Strafgesetzbuch gibt es keine Bestimmungen, die die Verletzung der Privatsphäre bestrafen. Aber auch wenn keine strafrechtliche Verantwortung entsteht, kann zivilrechtliche Verantwortung entstehen.
Bei Verletzung der Privatsphäre entsteht rechtliche Verantwortung, auch wenn der veröffentlichte Inhalt wahr ist
Es mag viele Täter geben, die nach einem Aufruhr verwirrt sind und sagen: “Ich habe nur die Wahrheit geschrieben”. Aber im Falle einer Verletzung der Privatsphäre entsteht rechtliche Verantwortung, auch wenn der veröffentlichte Inhalt wahr ist.
Tatsächlich kann die Wahrheit für das Opfer, dessen Informationen veröffentlicht wurden, zu größerem Schaden führen und sogar die Höhe der Schadensersatzforderung erhöhen. In diesem Fall, im Gegensatz zur Verleumdung, spielt der Rückgang des sozialen Ansehens keine Rolle. Es geht nur darum, ob sich das Opfer unwohl oder ängstlich fühlt.
Wir haben bereits in anderen Artikeln über die “Nach dem Fest”-Affäre und das Recht auf Privatsphäre sowie die “Fische, die in Steinen schwimmen”-Affäre und das Recht auf Privatsphäre berichtet. Hier erklären wir jedoch den “Umfang der Verletzung der Privatsphäre im Internet”.
https://monolith.law/reputation/privacy-invasion[ja]
Die vier Voraussetzungen für die Anerkennung und Verletzung der Privatsphäre
Im Urteil des “Nach dem Fest” Falles (28. September 1964) hat das Bezirksgericht Tokio das Recht auf Privatsphäre als “rechtlichen Schutz oder Recht, nicht willkürlich öffentlich gemacht zu werden” anerkannt und vier Voraussetzungen für die Verletzung der Privatsphäre festgelegt:
- Es handelt sich um eine Tatsache aus dem Privatleben oder um eine Angelegenheit, die als solche wahrgenommen werden könnte
- Es handelt sich um eine Angelegenheit, die, wenn man sich in die Lage der betreffenden Privatperson versetzt und die Sensibilität der Allgemeinheit als Maßstab nimmt, wahrscheinlich nicht veröffentlicht werden möchte
- Es handelt sich um eine Angelegenheit, die der Allgemeinheit noch nicht bekannt ist
- Die betreffende Privatperson hat tatsächlich Unbehagen oder Angst durch die Veröffentlichung empfunden
Dies wurde festgelegt.
Beispiele für anerkannte Verletzungen der Privatsphäre
Verletzungen der Privatsphäre wurden schon lange vor der Verbreitung des Internets in zahlreichen Gerichtsverfahren behandelt und Präzedenzfälle gesammelt, die den Umfang der Verletzung der Privatsphäre klären.
Verletzung anerkannt im Fall “Nach dem Fest”
Zusätzlich zur oben genannten Entscheidung stellte das Bezirksgericht Tokio fest, dass die Privatsphäre verletzt wurde, weil der Kläger durch die “Darstellung verschiedener Ereignisse im Privatleben” “besonders Unbehagen oder Scham, Abscheu empfand”.
Verletzung anerkannt im Fall “Fisch, der in Steinen schwimmt”
Das Obergericht Tokio stellte am 15. Februar 2001 (Heisei 13) fest, dass “die Tatsache einer individuellen Behinderung oder Krankheit zu den Informationen gehört, die man am wenigsten von anderen wissen möchte. Insbesondere die Tatsache einer äußerlichen Behinderung wird, wenn die Behinderung wie in diesem Fall selten ist, durch ihre Veröffentlichung zusammen mit anderen Attributen der Person selbst zum Objekt der Neugier der Umgebung”. Es wurde festgestellt, dass dies eine Verletzung der Privatsphäre darstellt und dass “es an Rücksichtnahme auf eine Person mit einer Gesichtstumorbehinderung mangelt”. Das Oberste Gericht verwarf die Berufung ohne mündliche Verhandlung.
Verletzung anerkannt im Fall der Non-Fiction “Umkehrung”
Das Oberste Gericht stellte am 8. Februar 1994 fest, dass “zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des betreffenden Werkes der Beklagte ein rechtlich schützenswertes Interesse daran hatte, dass die Tatsachen bezüglich seiner Vorstrafen nicht veröffentlicht werden. In dem betreffenden Werk gibt es keinen Grund, die Veröffentlichung dieser Tatsachen durch den Kläger unter Verwendung des echten Namens des Beklagten zu rechtfertigen. Wenn der Kläger den echten Namen des Beklagten in dem betreffenden Werk verwendet, ist es unvermeidlich, dass die Tatsachen bezüglich seiner Vorstrafen veröffentlicht werden”. Das Gericht erkannte die Schadenersatzpflicht des Autors an und wies die Berufung ab.
Ob Informationen über Verhaftungen oder Vorstrafen eine Verletzung der Privatsphäre darstellen oder nicht, ist ein sehr häufig diskutiertes Thema im Internet.
https://monolith.law/reputation/delete-arrest-history[ja]
https://monolith.law/reputation/necessaryperiod-of-deletion-arrestarticle[ja]
Verletzung anerkannt im Fall der Waseda-Universität Jiang Zemin-Vorlesung
Das Oberste Gericht stellte am 12. September 2003 fest, dass die Waseda-Universität auf Anfrage der Polizeibehörde eine Liste von Studenten, die an einer Vorlesung des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin teilgenommen hatten, eingereicht hatte. “Die Matrikelnummer, der Name, die Adresse und die Telefonnummer sind einfache Informationen, die die Waseda-Universität zur Identifizierung von Personen verwendet, und in diesem Sinne ist es nicht unbedingt notwendig, dass sie geheim gehalten werden”. “Es ist jedoch natürlich, dass eine Person nicht möchte, dass diese persönlichen Informationen leichtfertig an andere, die sie nicht möchte, offengelegt werden, und diese Erwartung sollte geschützt werden. Daher sollten diese persönlichen Informationen als Informationen, die die Privatsphäre der Berufungskläger betreffen, rechtlich geschützt werden”, so das Gericht.
Internet und Verletzung der Privatsphäre
Die oben genannten Beispiele wurden bereits vor der Verbreitung des Internets diskutiert, aber auch nach der Verbreitung des Internets wurden zahlreiche Urteile gesammelt, die den Umfang der Verletzung der Privatsphäre verdeutlichen.
Fälle, in denen Bilder und Namen veröffentlicht wurden
In einem Gerichtsverfahren, in dem ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an einen Internetdienstanbieter gestellt wurde, weil Bilder und Namen auf einer Internetseite veröffentlicht wurden, stellte das Bezirksgericht Tokio am 27. Februar 2009 (Heisei 21) fest: “Wenn der Name und das Aussehen einer Person bekannt sind, kann eine bestimmte Person leicht identifiziert werden, und Informationen, die beide zusammen zeigen, können als wichtige persönliche Identifikationsinformationen angesehen werden. Darüber hinaus ist der Name ein Bestandteil der Persönlichkeitsrechte, und das Aussehen sollte nicht ohne berechtigten Grund fotografiert oder als Bild veröffentlicht werden.” Es wurde festgestellt, dass “solche Informationen zur Privatsphäre einer Person gehören und die Freiheit der betreffenden Person, zu entscheiden, ob sie diese Informationen veröffentlichen oder nicht, und wenn ja, in welcher Weise und an wen sie veröffentlicht werden, respektiert werden sollte. Solche Informationen sollten nicht ohne berechtigten Grund an Dritte, die die betreffende Person nicht möchte, in einer Weise veröffentlicht werden, die die betreffende Person nicht möchte, und das Interesse daran, dass dies nicht geschieht, sollte rechtlich geschützt werden.”
Fälle, in denen Beruf, Adresse und Telefonnummer der Praxis veröffentlicht wurden
Ein Augenarzt hat Klage eingereicht und Schadenersatz gefordert, weil sein Beruf, die Adresse und die Telefonnummer seiner Praxis auf dem Nifty-Forum von einem Gegner, mit dem er sich gestritten hatte, veröffentlicht wurden, obwohl er erkannt und vorausgesehen hatte, dass dies zu einer aggressiven Reaktion gegen den Kläger (einschließlich belästigender Anrufe, die der Kläger tatsächlich erhalten hatte) führen könnte. Obwohl die Adresse und Telefonnummer der Augenarztpraxis in einem regionalen Branchentelefonbuch beworben werden und daher kaum als rein private Angelegenheit bezeichnet werden können, stellte das Bezirksgericht Kobe am 23. Juni 1999 (Heisei 11) fest: “Es ist keineswegs unvernünftig für eine Person, die ihre Informationen für einen bestimmten Zweck veröffentlicht hat, zu wünschen, dass diese Informationen nicht über den Bereich hinaus bekannt werden, der nichts mit dem Zweck der Veröffentlichung zu tun hat, um zu verhindern, dass sie für andere Zwecke missbraucht werden, und dieses Interesse sollte ebenfalls geschützt werden. Es wird verstanden, dass die Kontrolle über Informationen über sich selbst als grundlegendes Attribut des Rechts auf Privatsphäre in dieses Recht eingeschlossen ist.” und anerkannte den Schadenersatzanspruch des Klägers.
Fälle, in denen der Name und die Adresse des Ehepartners usw. veröffentlicht wurden
In einem Gerichtsverfahren, in dem der Kläger Schadenersatz verlangte, weil auf dem vom Beklagten verwalteten Forum der Name und die Adresse des Ehepartners des Klägers sowie der Name und die Adresse der Verwandten des Klägers und der Standort und die Telefonnummer der Haupt- und Zweigstellen des von den Verwandten geführten Unternehmens veröffentlicht wurden, stellte das Bezirksgericht Tokio
Der Beklagte hat die oben genannten Informationen über die Kläger auf einem Internetforum, auf das jeder leicht zugreifen kann, veröffentlicht. Dadurch hat der Beklagte Informationen, von denen die Kläger nicht möchten, dass sie leichtfertig an andere weitergegeben werden, in eine Situation gebracht, in der eine unbestimmte Anzahl von Dritten sie einsehen kann. Andererseits gibt es keinen ausreichenden Grund, die oben genannten Informationen über die Kläger auf diesem Forum zu veröffentlichen.
Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 21. Januar 2009 (Heisei 21)
und anerkannte den Schadenersatzanspruch des Klägers.
So müssen auch Informationen, die in Form von Firmenregistrierungen usw. veröffentlicht werden, nicht unbegrenzt akzeptiert werden, wenn sie auf Internetforen usw. einer unbestimmten Anzahl von Personen ausgesetzt werden. Das Gleiche gilt für Insolvenzinformationen.
https://monolith.law/reputation/deletion-bankruptcy-information[ja]
Veröffentlichung von Betreiberinformationen anonymer Blogs und Verletzung der Privatsphäre
Es gibt viele Beispiele, in denen Beiträge auf Foren und dergleichen als Verletzung der Privatsphäre angesehen wurden, aber es gibt auch andere Probleme, die spezifisch für das Internet sind.
Zum Beispiel, wenn Informationen wie Konten von Blogs, Twitter, Instagram usw., die anonym betrieben werden, veröffentlicht werden, kann dies als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden?
Eine Frau betrieb anonym einen Blog, der ihre Erfahrungen mit Brustkrebs im jungen Alter dokumentierte. Im wirklichen Leben verbarg sie die Tatsache, dass sie an dieser Krankheit litt, vor allen außer ihren engsten Verwandten und Freunden. Jedoch wurde sie durch einen Beitrag des Beklagten identifiziert, und die Tatsache, dass sie an Brustkrebs im jungen Alter litt, wurde der Öffentlichkeit bekannt. Sie klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung ihrer Privatsphäre.
Die Klägerin hatte in ihrem Blog erwähnt, dass sie als Musiklehrerin an einer öffentlichen Grundschule im A-Bezirk von Tokio angestellt war und dass sie die Leitung der Blaskapelle der Schule übernommen hatte.
Außerdem hatte die Klägerin Fotos von sich mit verdecktem Gesicht und Purikura-Fotos, auf denen nur ihre Augen zu sehen waren, auf ihrem Blog veröffentlicht. Sie hatte auch ein Gruppenfoto der Blaskapelle der Schule mit verdeckten Gesichtern veröffentlicht.
Auf der anderen Seite wurde in der “Ankündigungen”-Sektion des “Schulbulletins” auf der Homepage der Schule angegeben, dass “Lehrer XX die Musikunterricht übernimmt”, und der Name der Klägerin wurde explizit genannt. Darüber hinaus wurden auf der Homepage Fotos der Blaskapelle der Schule veröffentlicht, auf denen auch die Klägerin zu sehen war.
Durch diese und andere Informationen wurde der Name, das Alter und der Name der Grundschule, an der die Klägerin arbeitete, identifiziert, und der Beklagte enthüllte, dass die Klägerin den Blog über ihren Kampf gegen die Krankheit betrieb.
Das Gericht stellte fest, dass die Tatsache, dass die Klägerin an Brustkrebs im jungen Alter litt, eine Tatsache war, die der Öffentlichkeit nicht bekannt war, und dass sie den Ort ihrer Arbeitsgrundschule nur grob angegeben hatte. Obwohl Fotos der Klägerin veröffentlicht wurden, waren diese so bearbeitet, dass ihr Gesicht verdeckt war oder nur ihre Rückansicht zu sehen war, und es war nicht erkennbar, dass die Klägerin das Motiv war.
Der Blog dokumentiert den Kampf gegen die Krankheit, und es kann angenommen werden, dass Informationen über die Tatsache, dass die Klägerin an der Krankheit litt, und den Verlauf ihrer Behandlung veröffentlicht wurden. Es gibt keine ausreichenden Beweise, um diese Annahme zu widerlegen. Die Krankheit betrifft hauptsächlich Frauen, und die Tatsache, dass man an der Krankheit litt, sowie der Verlauf und das Ergebnis der Behandlung sind Angelegenheiten des Privatlebens und werden als Tatsachen angesehen, die normalerweise nicht veröffentlicht werden möchten.
Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 13. Juni 2014 (2014)
Das Gericht stellte fest, dass “der Beitrag des Beklagten leichtfertig und bösartig war und die Privatsphäre der Klägerin verletzte”, und ordnete dem Beklagten an, den angemessenen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.
Obwohl dies kein Urteil ist, das die Handlung der Veröffentlichung von Informationen wie Konten von Blogs, Twitter, Instagram usw., die anonym betrieben werden, direkt beurteilt, kann es als ein interessantes Präzedenzfall in Bezug auf die Privatsphäre im Internet in der heutigen Zeit angesehen werden.
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