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Was ist eine Anfrage zur Offenlegung von Absenderinformationen? Ein Anwalt erklärt die Vorgehensweise und worauf zu achten ist

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Was ist eine Anfrage zur Offenlegung von Absenderinformationen? Ein Anwalt erklärt die Vorgehensweise und worauf zu achten ist

Wenn Sie im Internet diffamiert werden, möchten Sie vielleicht die Person identifizieren, die den Beitrag veröffentlicht hat, und Schadenersatz fordern. Aber wie können Sie tatsächlich den Verfasser des Beitrags identifizieren?

Es gibt ein System namens “Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen”, bei dem Informationen über Personen, die illegale Beiträge veröffentlicht haben, von Administratoren oder Providern von Online-Foren und sozialen Netzwerken angefordert werden können. In diesem Artikel erklären wir, wie man einen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen stellt und wie der Prozess abläuft.

Es sei darauf hingewiesen, dass durch eine Gesetzesänderung im Oktober 2022 (im gregorianischen Kalender) ein neues Verfahren eingeführt wurde, das eine schnellere Offenlegungsanforderung als bisher ermöglicht. Wir werden auch dies erklären.

Was ist eine Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen?

Was ist eine Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen?

Eine Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen ist ein System, das es ermöglicht, von Betreibern von Foren, Blogs usw. und Providern die Offenlegung von Adressen, Namen, Telefonnummern usw. von Absendern zu verlangen, die im Internet Diffamierungen gegen andere durchführen oder illegale Beiträge veröffentlichen (Artikel 5 bis 7 des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung).

Wenn Sie gegen einen Beitragsteller Klage auf Schadensersatz erheben möchten, benötigen Sie dessen persönliche Informationen wie Name und Adresse. Allerdings sind Diffamierungen im Internet meist anonym, und es ist sehr schwierig, die Person zu identifizieren, die den Beitrag verfasst hat. Daher war die Wiederherstellung des Schadens bisher ein großes Problem.

Die Informationen, die Gegenstand einer Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen sein können, sind wie folgt:

  • Name des Absenders
  • Adresse des Absenders
  • E-Mail-Adresse des Absenders
  • IP-Adresse des Absenders
  • IP-Adresse des Absenders / Portnummer, die mit der IP-Adresse kombiniert ist
  • Identifikationsnummer des Mobilgeräte-Internetdienstnutzers
  • Nutzeridentifikationscode
  • SIM-Karten-Identifikationsnummer
  • Sendedatum und -zeit (Zeitstempel)

Was ist das japanische Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung?

Das japanische Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung ist ein Gesetz, das die Schadensersatzhaftung von Website-Administratoren und Providern begrenzt, wenn durch Informationen oder Kommunikation im Internet Verleumdung, Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen der Privatsphäre entstehen.

Der offizielle Name lautet “Gesetz über die Begrenzung der Schadensersatzhaftung von bestimmten Telekommunikationsdienstleistern und die Offenlegung von Senderinformationen”. Es wurde im Mai 2002 (Heisei 14) in Kraft gesetzt und im Oktober 2022 (Reiwa 4) umfassend überarbeitet.

Referenz: Maßnahmen gegen illegale und schädliche Informationen im Internet (Website des japanischen Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Kommunikation) [ja]

Die wichtigsten Punkte der Überarbeitung sind:

  • Überarbeitung des Offenlegungsbereichs durch die Einrichtung von Offenlegungsverfahren und -anforderungen für Login-Typ-Posts
  • Einrichtung eines neuen Gerichtsverfahrens für die Offenlegung von Senderinformationen

Mit der Verbreitung neuer Dienste wie sozialen Netzwerken und Smartphones, die bei der Einführung des Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung im Jahr 2001 nicht vorhergesehen wurden, kann nun jeder leicht im Internet posten. Dies hat dazu geführt, dass die Grenzen der Offenlegungsanforderungen nach dem alten Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung aufgezeigt wurden.

In jüngster Zeit gibt es viele Beispiele für Verleumdung, wie Kommentare auf Twitter und YouTube oder Posts auf sogenannten “Login-Typ” sozialen Netzwerken wie Instagram. Bei Login-Typen wird nur die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Logins gespeichert, und oft wird die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Postens nicht gespeichert. Es ist möglich, sich gleichzeitig von mehreren Geräten wie Smartphones oder Computern anzumelden. Unter dem alten Gesetz war es oft nicht möglich, den Zugangsprovider zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines rechtsverletzenden Beitrags verwendet wurde, und Offenlegungsanträge wurden oft abgelehnt.

Das überarbeitete Gesetz erlaubt nun, dass auch Beiträge des Login-Typs Gegenstand von Informationsanfragen sein können. Es wurde festgelegt, dass nicht nur der Zugangsprovider, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines rechtsverletzenden Beitrags verwendet wurde, sondern auch der Zugangsprovider, der zum Zeitpunkt des Logins verwendet wurde, als Gegenpartei für Offenlegungsanträge betrachtet werden kann (Artikel 5 Absatz 1 und 2 des überarbeiteten Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung. Ein Recht auf Antrag auf Offenlegung spezifischer Senderinformationen wurde geschaffen).

Zudem wurde ein neues Gerichtsverfahren eingeführt, das “Verfahren zur Anordnung der Offenlegung von Senderinformationen”, ein nicht streitiges Verfahren. Dies ermöglicht es, das Verfahren zur Offenlegung von Senderinformationen in “zwei Stufen” zu kombinieren und “ganzheitlich” durchzuführen, was eine schnellere Informationsfreigabe als bisher ermöglicht.

Referenz: Übersicht über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung des japanischen Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Kommunikation [ja]

Für weitere Informationen zum Verfahren zur Anordnung der Offenlegung von Senderinformationen, siehe den folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Erklärung des “Verfahrens zur Anordnung der Offenlegung von Senderinformationen”, das am 1. Oktober 2022 (Reiwa 4) begonnen hat – Beschleunigung der Identifizierung von Postern [ja]

Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen und Provider

Anforderung zur Offenlegung des Absenderinformationen und Provider

Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff “Provider” Internetzugangsanbieter wie NTT. Im “japanischen Provider-Haftungsbeschränkungsgesetz” jedoch, bezieht sich “Provider” nicht nur auf Internetzugangsanbieter, sondern umfasst auch Administratoren von elektronischen Bulletin Boards (BBS). Es gibt zwei Arten von Providern: “Content Provider” und “Access Provider (ISP)”.

Content Provider

Ein Content Provider bezeichnet das Unternehmen, das ein Bulletin Board oder einen Blog betreibt. Beispiele hierfür sind CyberAgent, das “Ameblo” betreibt, und Yahoo, das “Yahoo! Chiebukuro” betreibt. Es gibt auch Websites wie 2channel und 5channel, bei denen es auf den ersten Blick schwierig ist zu erkennen, welches Unternehmen sie betreibt.

Verwandter Artikel: Was ist der Unterschied zwischen “2channel” und “5channel”? Aktueller Stand erklärt [ja]

Access Provider (ISP)

Ein Access Provider (Internet Service Provider = ISP) bezeichnet einen Internetzugangsanbieter. Beispiele hierfür sind NTT East Japan, NTT Docomo und Softbank. Im allgemeinen Sprachgebrauch entspricht dies dem “Provider” im Falle einer Festnetzverbindung und dem “Mobilfunkanbieter” im Falle einer Mobilfunkverbindung.

Verfahren zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen nach herkömmlicher Methode

Im Folgenden erläutern wir das Verfahren zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen vor der Änderung des japanischen Gesetzes zur Beschränkung der Haftung von Providern. Vor der Änderung war es notwendig, wie in der folgenden Erklärung dargestellt, mehrere Gerichtsverfahren zu durchlaufen, um zur Offenlegung von Informationen zu gelangen.

Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an Content-Provider (außergerichtlich)

Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an Content-Provider (außergerichtlich)

Ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen beginnt zunächst mit einer Anfrage an den “Content-Provider” zur Offenlegung von Informationen wie IP-Adressen. Im Falle von Foren oder Blogs haben die Betreiber der Seite oft keine Kenntnis über den Namen der Person, die diffamierende Kommentare verfasst hat. Allerdings werden die IP-Adressen (Logs) zum Zeitpunkt des Postings normalerweise gespeichert, zumindest wenn sie jüngeren Datums sind.

Wenn die IP-Adresse bekannt ist, kann von dort aus die Person, die den Beitrag verfasst hat, ermittelt und identifiziert werden (in einigen Fällen ist dies jedoch nicht möglich). Content-Provider speichern die IP-Adressen von Personen, die Beiträge in Foren oder Blogs verfassen, für einen bestimmten Zeitraum.

Um einen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen zu stellen, muss ein Dokument namens “Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen” an den Betreiber der Seite (Betriebsgesellschaft) eingereicht werden. Dieser Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen wird gemäß dem auf der Website für Informationen im Zusammenhang mit dem japanischen Provider-Haftungsbeschränkungsgesetz [ja] veröffentlichten Muster (Template) [ja] ausgefüllt, zusammen mit einem Identitätsnachweis per Einschreiben an die Betriebsgesellschaft gesendet. In dem Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen müssen die URL (Adresse) der Seite, auf der die Diffamierung gepostet wurde, der Name und die Adresse des Antragstellers und der Grund für die Anforderung der Offenlegung angegeben werden.

Verwandter Artikel: Was ist ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen zur Identifizierung des Täters, der einen Beitrag verfasst hat? [ja]

Wenn ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen gestellt wird, entscheiden die Seitenverwalter oder Provider, ob die Behauptungen des Antragstellers die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und entscheiden über die Offenlegung oder Nicht-Offenlegung der Senderinformationen. Es kann vorkommen, dass die Verwalter freiwillig (ohne gerichtliches Verfahren) der Anfrage zur Offenlegung der IP-Adresse nachkommen. Gegenüber Verwaltern, die “nicht auf Anfragen zur Offenlegung reagieren können, solange keine öffentliche Entscheidung durch ein Gericht getroffen wurde”, wird dann ein vorläufiger Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen beim Gericht gestellt.

Aus Sicht des Providers ist die Person, die den Beitrag verfasst hat, ein Kunde und aus Gründen des Datenschutzes sind Fälle, in denen der Provider freiwillig auf Anfragen zur Offenlegung von Informationen reagiert, derzeit selten.

Beantragung einer vorläufigen Verfügung zur Offenlegung von Absenderinformationen vor Gericht

Wenn ein Content-Provider nicht auf eine freiwillige Anfrage zur Informationsfreigabe reagiert, wird ein zivilrechtliches Sicherungsverfahren namens “vorläufige Verfügung” durch das Gericht verwendet, das nicht ein “Prozess” ist, sondern ein schnelles Verfahren. Dies liegt daran, dass im Falle der Offenlegung von Absenderinformationen “wenn die IP-Adresse nicht schnell offengelegt wird, es unmöglich wird, den Namen und die Adresse des Absenders zu identifizieren”. Die Protokolle, in denen die IP-Adresse des Absenders aufgezeichnet ist, können in kurzer Zeit gelöscht werden, und das normale Gerichtsverfahren, das Zeit in Anspruch nimmt, könnte zu spät sein.

Die “IP-Adresse” ist eine Art Adresse im Internet. Jede Maschine, die mit dem Internet verbunden ist, wie ein Heim-PC oder ein Smartphone, hat eine eindeutige “IP-Adresse”. Aufgrund der Struktur des Internets kann der Absender ohne IP-Adresse keine Kommunikation durchführen. Wenn eine Verbindung zu einer Website hergestellt oder ein Beitrag veröffentlicht wird, werden der “IP-Adresse” des Absenders und die Zugriffszeit, der sogenannte “Zeitstempel”, auf dem Server aufgezeichnet.

Normalerweise zeichnen Serveradministratoren die IP-Adresse und den Zeitstempel auf, so dass sie in einer vorläufigen Verfügung oder einem Gerichtsverfahren verlangen können, “die IP-Adresse und den Zeitstempel desjenigen, der diesen illegalen Beitrag gemacht hat, offenzulegen”.

Es gibt jedoch die Frage, bei welchem Gericht die oben genannte vorläufige Verfügung eingereicht werden kann. Dieser Punkt wird in einem separaten Artikel ausführlich erläutert.

Verwandter Artikel: Was ist das zuständige Gericht für Verleumdungsklagen und vorläufige Verfügungen? [ja]

Außerdem ist es möglich, gleichzeitig die Löschung des Artikels zu verlangen.

Verwandter Artikel: Was ist die wichtige “Löschungsverfügung” in der Verleumdungsabwehr? [ja]

Identifizierung des Internetdienstanbieters (ISP)

Identifizierung des Internetdienstanbieters (ISP)

Nachdem die IP-Adresse des Autors bekannt ist, wird als nächstes der Internetdienstanbieter, also der Internet Service Provider (ISP), identifiziert. Eine IP-Adresse ist konkret folgende Art von Information:

126.212.170.222

IP-Adressen haben ein Konzept von “Zuweisungen”, das besagt, “wer verwaltet diesen Bereich bis zu diesem Bereich”. Die oben genannte IP-Adresse wird von SoftBank verwaltet. Daher können wir feststellen, dass der Beitrag von einem SoftBank-Benutzer gemacht wurde.

Als nächstes wird SoftBank verklagt.

Die Forderung lautet: “Geben Sie den Namen und die Adresse der Person preis, die zu dieser Zeit mit dieser IP-Adresse verbunden war”. Mobilfunkanbieter wie SoftBank und Festnetzanbieter wie Nifty sammeln bei Vertragsabschluss die Namen und Adressen der Benutzer und führen Aufzeichnungen darüber, “welchem Benutzer sie zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse zugewiesen haben”. Daher, wenn Sie SoftBank verklagen und gewinnen, wird der Name und die Adresse der Person, die den Beitrag gemacht hat, offengelegt. Das Problem ist jedoch die zeitliche Begrenzung.

Die Aufzeichnungen über den Zugriff sind enorm. Mobilfunkanbieter zeichnen solche Protokolle für Dutzende von Millionen von Menschen auf, und Transitprovider für Millionen. Daher löschen Internetdienstanbieter die Protokolle nach einer bestimmten Zeit. Mobilfunkanbieter bewahren die Aufzeichnungen etwa drei Monate lang auf, während Festnetzanbieter sie höchstens ein Jahr lang aufbewahren. Wenn also zu viel Zeit zwischen dem Beitrag und der Einreichung der Klage vergeht, werden die Protokolle in der Zwischenzeit gelöscht.

Insbesondere bei Mobilfunkanbietern ist diese zeitliche Begrenzung äußerst wichtig, da nur etwa drei Monate verbleiben. Zum Beispiel, wenn Sie sagen: “Ich habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung für einen Beitrag vor einem Monat erhalten, habe die Dokumente und Beweise innerhalb von zwei Wochen vorbereitet, habe eine einstweilige Verfügung gegen die Website eingereicht, es hat zwei Wochen gedauert, weil der Gegner Widerspruch eingelegt hat, und dann habe ich die Offenlegung der IP-Adresse innerhalb einer Woche erhalten”, dann bleibt zu diesem Zeitpunkt nur noch etwa zwei Wochen Zeit. Wenn Sie irgendwo zusätzliche Zeit verbraucht haben, werden Sie es nicht rechtzeitig schaffen, den Autor zu identifizieren. Daher wird in der Regel auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Löschung gestellt, wie im Folgenden erklärt wird.

Verwandter Artikel: Verjährungsfrist für Anträge auf Offenlegung von Senderinformationen? Drei Verjährungsfristen, auf die man bei Internet-Posts achten sollte [ja]

Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Löschung von Senderinformationen bei Zugangsanbietern beantragen

Nachdem Sie von Content-Anbietern wie Website-Administratoren Informationen wie IP-Adressen und Zeitstempel erhalten haben, werden Sie aufgefordert, den Namen des Senders usw. vom Zugangsanbieter offenzulegen. Dieses Verfahren gegen den Zugangsanbieter erfordert grundsätzlich einen normalen Zivilprozess (gemäß dem bisherigen System).

Da das Verfahren eines normalen Zivilprozesses oft mehrere Monate dauert, ist es notwendig, ein vorläufiges Verfahren zur Verhinderung der Löschung von Senderinformationen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Zugangsanbieter die Zugangsprotokolle nicht löscht und keine Beweise verloren gehen.

Es ist zu beachten, dass einige Zugangsanbieter die Erhaltung der Zugangsprotokolle durch außergerichtliche Verhandlungen verlangen können, ohne das vorläufige Verfahren zur Verhinderung der Löschung von Senderinformationen zu nutzen.

Klage auf Offenlegung von Absenderinformationen

Grundsätzlich geben Provider ohne Zustimmung des Absenders keine Absenderinformationen preis, daher erfolgt die Anforderung zur Offenlegung von Absenderinformationen durch eine Klage. Der Hauptstreitpunkt in einem solchen Verfahren ist, ob es offensichtlich ist, dass die Angaben in den betreffenden Beiträgen etc. die Rechte des Klägers (Antragsteller auf Offenlegung) verletzen.

Verwandter Artikel: Was sind die Voraussetzungen für eine Klage wegen Verleumdung? Erklärung der anerkannten Anforderungen und der üblichen Schadensersatzhöhe [ja]

Verwandter Artikel: Was bedeutet Verletzung der Ehre? Vergangene Urteile und Umgang mit Einträgen [ja]

Wenn die Konservierung des Zugriffsprotokolls möglich ist, wird eine Klage auf Offenlegung von Absenderinformationen gegen den Zugriffsprovider eingeleitet, um die Offenlegung von Informationen über den Absender, wie “Adresse, Name, E-Mail-Adresse”, etc. zu verlangen.

Identifizierung des Absenders durch ein Gerichtsurteil

Wenn die Klage anerkannt wird, wird das Gericht ein Urteil erlassen, das den Zugangsanbieter auffordert, den Namen, die Adresse, die E-Mail-Adresse usw. des Vertragspartners, der zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung verwendet wurde, offenzulegen.

Sobald die Absenderinformationen offengelegt und der Absender identifiziert wurde, gibt es danach beispielsweise folgende Optionen:

  • Den Absender dazu verpflichten, zukünftig keine Diffamierungen mehr zu begehen
  • Schadenersatz fordern
  • Eine Strafanzeige erstatten

Es gibt also solche Möglichkeiten.

Daher ist es wichtig, schnell zu reagieren, wenn Sie im Internet diffamiert werden. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der sich mit Diffamierungsmaßnahmen auskennt, können Sie auch bei der Identifizierung des Absenders schnell reagieren. Weitere Informationen zu den Anwaltskosten in diesem Zusammenhang finden Sie im folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Was sind die Anwaltskosten und der Schadenersatzprozess für Reputationsmanagement? [ja]

Das Verfahren zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen durch das neu eingeführte nicht-streitige Verfahren

Bisher haben wir das bestehende System erklärt, aber ab jetzt werden wir das Verfahren zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen durch das nicht-streitige Verfahren, das durch die Änderung des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung (Provider Responsibility Limitation Law) im Jahr 2022 (Reiwa 4) eingeführt wurde, erläutern.

Das Verfahren zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen durch das neu eingeführte nicht-streitige Verfahren

Das nicht-streitige Verfahren ist einfacher als das normale Gerichtsverfahren und bietet dem Gericht einen größeren Ermessensspielraum. Die Merkmale sind:

  • Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren wird in der Regel ein Untersuchungsverfahren durchgeführt, und es ist möglich, Argumente außerhalb des öffentlichen Gerichtssaals vorzubringen, anders als bei mündlichen Verhandlungen im Gerichtsverfahren.
  • Das Verfahren wird in der Regel nicht öffentlich gemacht.
  • Die Feststellung von Tatsachen liegt im Ermessen des Gerichts und erfolgt in einer vereinfachten Form, der sogenannten Entscheidung.
  • Es ist nur eine Beschwerde zulässig.

Dies sind die Hauptmerkmale.

Wie hat die Einführung des nicht-streitigen Verfahrens den Ablauf der Offenlegung von Senderinformationen verändert? Lassen Sie uns zunächst den Ablauf des Verfahrens kurz erläutern.

Der Ablauf der Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen im nicht-streitigen Verfahren

Der Ablauf des neuen Verfahrens zur Anforderung der Offenlegung von Senderinformationen durch das nicht-streitige Verfahren ist wie folgt:

Auf den ersten Blick ist es schwer zu erkennen, was sich im Vergleich zum bisherigen Verfahren wesentlich geändert hat. Lassen Sie uns daher im Folgenden genauer betrachten, welche Besonderheiten es gibt und warum es für Beiträge, die eine Anmeldung erfordern, wie z.B. auf sozialen Netzwerken, effektiv ist.

① Ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an den Content-Provider wird beim Gericht gestellt

Im neu eingeführten Verfahren muss zunächst ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an den Content-Provider auf der Grundlage von Artikel 8 des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung gestellt werden. Dies unterscheidet sich nicht wesentlich vom bisherigen Verfahren vor der Änderung.

② In Verbindung mit ① wird ein Antrag auf Bereitstellung gestellt, um die Bereitstellung des Namens des Access-Providers, den der Content-Provider hat, zu verlangen.

Durch die aktuelle Änderung ist es nun möglich, innerhalb desselben Gerichtsverfahrens die Bereitstellung von Informationen über den Access-Provider über den Content-Provider zu verlangen (Artikel 15 Absatz 1 Nummer 1 des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung). Dieser Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag in ① gestellt werden, und der Antragsteller kann eine schnelle Bereitstellung von Informationen erwarten.

③ Auf der Grundlage der in ② erhaltenen Informationen über den Access-Provider wird ein Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an den Access-Provider gestellt und dies dem Content-Provider mitgeteilt.

Im bisherigen Verfahren war es nach der Anforderung der Offenlegung an den Content-Provider notwendig, einen neuen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen an den Access-Provider in einem separaten Verfahren zu stellen. Im neuen Verfahren, das durch die aktuelle Änderung eingeführt wurde, kann dieser Antrag jedoch innerhalb desselben Verfahrens gestellt werden, wodurch die Belastung für den Antragsteller verringert wird.

Zusätzlich zu diesen Verfahren ist es nun möglich, in Verbindung mit den Anträgen auf Offenlegung in 1. und 3., einen Antrag auf ein Verbot der Löschung zu stellen (Artikel 16 Absatz 1 des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung), und eine Anordnung zu erhalten, die den Content-Provider und den Access-Provider daran hindert, Senderinformationen zu löschen. Als Ergebnis wird die Erhaltung der Protokolle von Verstößen gegen die Kommunikation sichergestellt, und eine stabilere und effektivere Anforderung der Offenlegung ist möglich.

④ Der Content-Provider stellt dem Access-Provider die Senderinformationen zur Verfügung, die er hat.

Im bisherigen Verfahren lag die Pflicht zur Bereitstellung dieser Informationen bei dem Antragsteller, der den Antrag gestellt hat. Da dies jedoch nun innerhalb desselben Verfahrens möglich ist, kann der Antragsteller durch die Benachrichtigung des Content-Providers diesen dazu veranlassen, die Informationen direkt an den Access-Provider zu liefern (Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 des japanischen Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung).

⑤ Wenn der Antrag auf Offenlegung genehmigt wird, werden Informationen (IP-Adresse, Name und Adresse des Senders usw.) vom Content-Provider und Access-Provider offengelegt.

Nach Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens und Genehmigung des Antrags auf Offenlegung durch das Gericht werden die Informationen offengelegt. Wie auf diese Informationen reagiert wird, ist in der ersten Hälfte des Artikels “Identifizierung des Senders durch Erhalt eines Gerichtsurteils” beschrieben.

Allerdings sind für Beiträge, die eine Anmeldung erfordern und die durch das neue System neu abgedeckt werden, zusätzliche Anforderungen hinzugefügt worden (sogenannte ergänzende Anforderungen), um den Missbrauch von Anträgen durch die Vereinfachung des Verfahrens, den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und die Verhinderung von Verletzungen der Privatsphäre zu verhindern.

Verwandter Artikel: Was ist ein “Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen”, um den Autor eines Beitrags zu identifizieren? [ja]

Zusammenfassung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Anfragen zur Offenlegung von Senderinformationen

Ähnlich wie bei der Löschung von diffamierenden Artikeln erfordert die Anfrage zur Offenlegung von Senderinformationen komplexe und spezialisierte Verfahren und ist ein hochspezialisiertes Gebiet. Wenn es notwendig ist, den Verfasser zu identifizieren, können Sie durch die Beauftragung eines Anwalts, der sich mit Internetproblemen auskennt, eine schnelle und reibungslose Lösung erreichen.

Außerdem gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Identifizierung des Täters, der den Beitrag verfasst hat. Dies liegt daran, dass die Protokolle über den Täter nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Es wird empfohlen, so früh wie möglich einen Anwalt zu konsultieren.

Verwandter Artikel: Was sind die Anwaltskosten und der Entschädigungsprozess für Maßnahmen gegen Rufschädigung? [ja]

Verwandter Artikel: Was ist eine Anfrage zur Offenlegung von Senderinformationen zur Identifizierung des Täters, der einen Beitrag verfasst hat? [ja]

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit umfangreicher Erfahrung in IT, insbesondere im Internet und Recht. In den letzten Jahren kann das Ignorieren von Informationen über Rufschädigung und Verleumdung, die im Internet verbreitet werden, schwerwiegende Schäden verursachen. Unsere Kanzlei bietet Lösungen zur Bewältigung von Rufschädigung und Shitstorms an. Details finden Sie im folgenden Artikel.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Identifizierung von Verleumdern und ähnlichen Postern [ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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