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Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit IT-Systemen (Software usw.)

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Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit IT-Systemen (Software usw.)

Unter den rechtlichen Fragen, die bei der Entwicklung von IT-Systemen (einschließlich Software) auftreten, sind die meisten mit dem “Ausfall” eines Projekts verbunden. In solchen Fällen sind die Hauptstreitpunkte oft, was die beiden Parteien tun sollten, um das Projekt reibungslos voranzutreiben, wie zum Beispiel die “Pflicht zur Projektmanagement” und die “Pflicht zur Zusammenarbeit der Nutzer”.

Aber man darf auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechten, nicht vergessen. In diesem Artikel werden wir die Urheberrechtsfragen in Bezug auf die verschiedenen Phasen und Komponenten von IT-Systementwicklungsprojekten erläutern und einen Überblick über das gesamte Gebiet geben.

Wie hängen Software und andere IT-Systeme mit dem Urheberrecht zusammen?

Was ist das Urheberrecht?

Um den Zweck des Urheberrechtsgesetzes zu verstehen, kann man sich auf die Zielsetzung des Artikels 1 des Urheberrechtsgesetzes (eine Klausel, die den Zweck dieses Gesetzes erklärt) beziehen.

Artikel 1

Dieses Gesetz legt die Rechte des Urhebers sowie die damit verbundenen Rechte in Bezug auf Werke, Aufführungen, Aufzeichnungen, Rundfunk und Kabelfernsehen fest und zielt darauf ab, diese Rechte unter Berücksichtigung der gerechten Nutzung dieser kulturellen Güter zu schützen und so zur Entwicklung der Kultur beizutragen.

Nach Artikel 1 gewährt das Gesetz dem Urheber eines Werkes bestimmte Rechte und zielt darauf ab, die Rechte des Urhebers zu schützen und gleichzeitig die “Entwicklung der Kultur” für die gesamte Gesellschaft anzustreben. Mit anderen Worten, es zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Rechte des einzelnen Urhebers und der Förderung der Nutzung von Werken in der gesamten Gesellschaft zu gewährleisten.

Die Objekte, die Urheberrechte gewährt bekommen, sind im Artikel 10 des Urheberrechtsgesetzes aufgeführt. Wie aus Nummer 9 “Werke von Programmen” deutlich hervorgeht, werden Urheberrechte auch bei der Entwicklung von Software und anderen IT-Systemen selbstverständlich anerkannt. Daher können bei Geschäften wie der Entwicklung von IT-Systemen natürlich auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht auftreten.

Artikel 10 Absatz 1

Die in diesem Gesetz genannten Werke sind im Allgemeinen wie folgt:

1 Romane, Drehbücher, Abhandlungen, Reden und andere sprachliche Werke

2 Musikwerke

3 Werke des Tanzes oder des Pantomime

4 Gemälde, Drucke, Skulpturen und andere Kunstwerke

5 Architektonische Werke

6 Karten oder wissenschaftliche Zeichnungen, Diagramme, Modelle und andere grafische Werke

7 Filmwerke

8 Fotografische Werke

9 Werke von Programmen

Was bedeutet es, dass Rechte auf Werke ausgedehnt werden?

Was passiert also, wenn Urheberrechte anerkannt werden? Wenn Sie das Urheberrecht besitzen, können Sie Kopien anfertigen (Artikel 21 des gleichen Gesetzes), öffentliche Übertragungen (Verbreitung über das Internet) (Artikel 23 Absatz 1 des gleichen Gesetzes), Übertragungen (Artikel 27 des gleichen Gesetzes) usw. vornehmen. Im Gegenzug, wenn eine Person ohne Urheberrecht die oben genannten Handlungen vornimmt, wird dies als Verletzung des Urheberrechts angesehen, und es ist möglich, eine Unterlassungsklage (Artikel 112 des gleichen Gesetzes) oder eine zivilrechtliche Haftung für rechtswidrige Handlungen (Artikel 709 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu verfolgen.

Wie bei anderen Sach- und Forderungsrechten ist es selbstverständlich, dass das Urheberrecht übertragen oder abgetreten werden kann.

  • Es gibt rechtliche Fragen, ob das Urheberrecht besteht und ob es übertragen wurde
  • Es gibt rechtliche Fragen, ob es eine Verletzung der Rechte des Rechteinhabers (Urheberrechtsverletzung) gibt

Es ist notwendig, diese beiden Punkte zu verstehen.

Die Struktur von IT-Systemen als Werke

Neben dem Inhalt des Urheberrechtsgesetzes ist es auch effektiv, das IT-System und seinen Entwicklungsprozess zu organisieren, um dieses Gebiet zu verstehen. Ein IT-System ist eine Gesamtheit von Computersprachen wie Programmiersprachen, und Software ist ein Teil des IT-Systems.

Wenn man das IT-System in seine Bestandteile zerlegt, kann man es in drei Elemente unterteilen: “Bildschirm”, “Programm” und “Datenbank”. Die Fragen des Urheberrechts im Zusammenhang mit IT-Systemen werden in Bezug auf diese drei Elemente entwickelt.

Rechtliche Fragen zum Urheberrecht im Zusammenhang mit IT-Systemen

Vor diesem Hintergrund wollen wir uns ein Gesamtbild der urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit IT-Systemen ansehen.

Themen, die das gesamte IT-System betreffen

Streitigkeiten über das Bestehen von Rechten

Die erste Art von Streitigkeit betrifft das “Bestehen” von Rechten. Das heißt, es geht um die Frage, ob ein Urheberrecht überhaupt besteht oder ob eine Übertragung des Urheberrechts stattgefunden hat. Dies wird im folgenden Artikel ausführlich erläutert.

In diesem Artikel wird erklärt, wer das Urheberrecht zunächst erlangt (im rechtlichen Sinne als “ursprüngliche Erwerbung” bezeichnet) und wie das Vorhandensein einer Übertragung des Urheberrechts festgestellt werden sollte.

Streitigkeiten darüber, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt

Es gibt auch Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen. Das heißt, es geht um die Frage, was man tun kann, wenn man ein Urheberrecht hat, oder was man nicht tun darf, wenn man kein Urheberrecht hat. Zum Beispiel, ob zwei ähnliche Werke nur “referenziert” wurden oder ob sie “plagiiert” wurden. Dies wird im folgenden Artikel ausführlich erläutert.

In diesem Artikel wird erklärt, wie Gerichte die Frage der Urheberrechtsverletzung beurteilen, am Beispiel des Quellcodes eines Programms.

Die oben genannten urheberrechtlichen Fragen werden in drei Schichten entwickelt: “Bildschirm”, “Programm” und “Datenbank”. Durch die Organisation der Merkmale jeder dieser drei Schichten im Urheberrecht können wir ein Gesamtbild des betreffenden Bereichs erhalten.

Urheberrechtsschutz für Bildschirm und UI

Urheberrechte werden auch für Bildschirmlayouts und UIs (User Interfaces) anerkannt. Allerdings gibt es nicht so viele Fälle, in denen eine Verletzung des Urheberrechts an der äußeren Erscheinung eines IT-Systems anerkannt wird. Denn das Aussehen und Layout, das notwendig ist, um eine bestimmte Funktionalität und Bedienbarkeit zu ermöglichen, wird zwangsläufig ähnlich sein.

Es ist sehr schwierig, festzustellen, dass das Aussehen eines IT-Systems “die Kreation eines anderen gestohlen hat”, und in den meisten Fällen kann man sagen, dass das Ergebnis “häufige Ausdrücke wurden individuell übernommen” ist. Es sei denn, es gibt eine starke Ähnlichkeit auf der Ebene der Nachahmung, ist es unwahrscheinlich, dass ein Gericht eine Urheberrechtsverletzung anerkennt.

Urheberrechtsschutz für Programme

Urheberrechte werden auch für Quellcodes anerkannt, die im Rahmen von Softwareentwicklungsverträgen erstellt wurden. Nach der Rechtsprechung gehören die Urheberrechte an einem Quellcode dem Unternehmen, das die Software entwickelt hat, und eine Übertragung des Urheberrechts erfordert eine separate schriftliche Vereinbarung oder Ähnliches.

Es kann anerkannt werden, dass das Urheberrecht an dem betreffenden Quellcode ursprünglich dem Beklagten (Anmerkung des Zitierenden: Softwareentwicklungsunternehmen) zusteht.

Andererseits gibt es in den zwischen dem Kläger (Anmerkung des Zitierenden: Softwareentwicklungsbeauftragungsunternehmen) und dem Beklagten ausgetauschten Schriftstücken keine Bestimmungen über die Übertragung des Urheberrechts an der betreffenden Software oder dem betreffenden Quellcode.

(…)

Aufgrund des Vorstehenden kann nicht anerkannt werden, dass der Beklagte dem Kläger das Urheberrecht an dem betreffenden Quellcode übertragen oder dessen Übergabe vereinbart hat, sondern es ist angemessen anzunehmen, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde.

Urteil des Bezirksgerichts Osaka vom 12. Juni 2014 (Heisei 26).

Für Fragen zum Urheberrecht am Quellcode eines Programms finden Sie eine ausführliche Erklärung im folgenden Artikel.

In Fällen, in denen eine Urheberrechtsverletzung eines Programms strittig ist, sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Wie viele Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten gibt es (Menge)
  • Ob die Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten kreativ sein können (Qualität)

Selbst wenn es Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten gibt, wird es wahrscheinlich nicht als Urheberrechtsverletzung angesehen, wenn es sich um eine allgemeine Funktion handelt und es keine anderen kreativen Mittel gibt.

Für Fragen zum Urheberrecht an Programmen finden Sie eine ausführliche Erklärung im folgenden Artikel.

Urheberrechtsschutz für Datenbanken

Urheberrechte werden auch für die Tabellenstruktur von Datenbanken anerkannt. Allerdings ist die Hürde für die Anerkennung von Urheberrechtsverletzungen bei Datenbanken hoch und sie werden selten anerkannt. Um die Struktur einer Datenbank als “Kreation” zu betrachten, ist eine detaillierte Systematik erforderlich. Das heißt, es sei denn, es handelt sich um eine Datenbank von einer bestimmten Größe, die detailliert entworfen wurde, wird sie als “häufige Ausdrücke, die individuell übernommen wurden” anerkannt, und es gibt wenige Fälle, in denen anerkannt wird, dass “eine Partei die andere plagiiert hat = das Urheberrecht verletzt hat”.

Obwohl Datenbanken urheberrechtlich geschützt sind, sind die “Daten” in der Datenbank selbst nicht urheberrechtlich geschützt. Daten gelten als abstrakte “Informationen”, nicht als Werke. Daher werden sie, egal wie selten und wertvoll sie sind, nicht durch das Urheberrecht geschützt.

Wenn Daten gestohlen wurden und Schaden entstanden ist, wird geprüft, ob dies eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung darstellt, nicht eine Urheberrechtsverletzung.

Zusammenfassung

Das oben Genannte ist eine Übersicht über Urheberrechtsfragen, die auf der Gesamtdarstellung von IT-Systemen wie Software basieren. Es ist zu beachten, dass die Bestätigung des Vorhandenseins von Urheberrechten und die Entscheidung über eine Verletzung unabhängig vom künstlerischen Wert oder dem Grad der Fertigstellung des Werks sind. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass es Fälle gibt, in denen der Grad der Ähnlichkeit, einschließlich Bugs und Spezifikationsfehler, die Entscheidung über eine Urheberrechtsverletzung bestimmt.

Es kann gesagt werden, dass die Schwierigkeit von Urheberrechtsfragen im rechtlichen Bereich darin besteht, dass man die Existenz von Kreativität aus einer anderen Perspektive als die von Kreativen und Technikern diskutieren muss.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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