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Arbeitsvisa in Japan: Verfahren und strategische Aspekte nach verschiedenen Rekrutierungsarten für ausländische Mitarbeiter

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Arbeitsvisa in Japan: Verfahren und strategische Aspekte nach verschiedenen Rekrutierungsarten für ausländische Mitarbeiter

In der heutigen globalisierten Geschäftswelt ist die Gewinnung von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften mit vielfältigen Hintergründen zu einer wichtigen Managementstrategie für japanische Unternehmen geworden, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und neue Innovationen zu schaffen. Der Prozess der Beschäftigung von Ausländern endet jedoch nicht einfach mit der Rekrutierung. Das japanische Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz (im Folgenden “Einwanderungsgesetz” genannt) sowie andere relevante Gesetze legen die Anforderungen und Verfahren für die Arbeit von Ausländern in Japan strikt fest, und es ist unerlässlich, diese rechtlichen Verfahren genau zu verstehen und einzuhalten. Unzulänglichkeiten oder Missverständnisse in den Verfahren können zu erheblichen Verzögerungen in den Einstellungsplänen führen oder im schlimmsten Fall schwerwiegende Compliance-Risiken verursachen. Dieser Artikel konzentriert sich auf die drei Hauptrekrutierungsformen, mit denen Unternehmen in Japan bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften konfrontiert sind: die Einstellung von ausländischen Studierenden nach ihrem Abschluss, die Rekrutierung von in Japan lebenden Ausländern für einen Jobwechsel und die Einstellung von im Ausland lebenden Ausländern. Wir erläutern umfassend und konkret die rechtlichen Verfahren, erforderlichen Dokumente und praktischen Hinweise für jedes dieser Szenarien auf der Grundlage der neuesten Gesetzgebung. Dadurch bieten wir Führungskräften und Mitarbeitern in den Bereichen Recht und Personalwesen in Unternehmen eine Richtlinie, um jeden Einstellungsprozess strategisch und reibungslos voranzutreiben.

Grundlagen des japanischen Arbeitsvisumsystems

Um das Verfahren zur Beschäftigung von Ausländern zu verstehen, ist es unerlässlich, zunächst die grundlegende Struktur des japanischen Aufenthaltsqualifikationssystems zu erfassen.

Arbeitsberechtigende Aufenthaltsqualifikationen unter japanischem Recht

Das japanische Einwanderungsgesetz definiert “Aufenthaltsqualifikationen” als den rechtlichen Status, der es Ausländern ermöglicht, sich in Japan aufzuhalten und zu agieren. Die Aktivitäten, die in Japan ausgeführt werden dürfen, sind je nach Aufenthaltsqualifikation streng festgelegt, und ob eine Beschäftigung, also eine erwerbstätige Aktivität, erlaubt ist, hängt von der Art der Aufenthaltsqualifikation ab.

Aufenthaltsqualifikationen können grob in drei Gruppen eingeteilt werden, je nachdem, ob eine Beschäftigung erlaubt ist oder nicht. Erstens gibt es Aufenthaltsqualifikationen, die auf einem Status oder einer Position basieren, die keine Einschränkungen in der Aktivität haben und grundsätzlich eine Beschäftigung in jeder Berufsart erlauben, wie zum Beispiel “Daueraufenthaltsberechtigte” oder “Ehepartner eines Japaners etc.”. Zweitens gibt es Aufenthaltsqualifikationen, bei denen die erlaubten Aktivitäten auf bestimmte Inhalte beschränkt sind. Dazu gehören häufig genutzte Qualifikationen für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in Unternehmen, wie “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen”. Ausländer mit dieser Aufenthaltsqualifikation dürfen nur in dem genehmigten Tätigkeitsbereich arbeiten. Drittens gibt es Aufenthaltsqualifikationen wie “Studium” oder “Kurzzeitaufenthalt”, bei denen grundsätzlich keine Beschäftigung erlaubt ist.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Aufenthaltsqualifikation “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen”, die am relevantesten ist, wenn es um die Beschäftigung von Fachkräften im Bereich der White-Collar-Berufe geht. Diese Aufenthaltsqualifikation umfasst die folgenden drei Geschäftsbereiche:

  • Technik: Tätigkeiten, die technisches Wissen oder Kenntnisse in den Bereichen Naturwissenschaften wie Physik, Ingenieurwesen und andere erfordern. Beispiele hierfür sind IT-Ingenieure, Programmierer, Maschinenbauingenieure, Forscher und Entwickler.
  • Geisteswissenschaften: Tätigkeiten, die Wissen in den Bereichen der Geisteswissenschaften wie Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Soziologie und andere erfordern. Berufe wie Marketing, Finanzen, Rechtswesen und Unternehmensberatung fallen darunter.
  • Internationale Dienstleistungen: Tätigkeiten, die ein Denken oder eine Sensibilität erfordern, die auf einer fremden Kultur basieren. Dazu gehören Übersetzer, Dolmetscher, Sprachlehrer, Mitarbeiter im internationalen Handel, Designer und ähnliche Berufe.

Gemeinsame Anforderungen für die Erlangung eines Aufenthaltsstatus in Japan

Um den Aufenthaltsstatus “Technik, Geisteswissenschaften, Internationale Dienstleistungen” zu erlangen, müssen sowohl der ausländische Antragsteller als auch das einstellende Unternehmen die vom japanischen Justizministerium festgelegten Kriterien erfüllen.

Zunächst werden an den Antragsteller persönliche Anforderungen gestellt, die einen akademischen Hintergrund oder praktische Erfahrungen in Verbindung mit der beabsichtigten Tätigkeit erfordern. Konkret bedeutet dies in der Regel einen Universitätsabschluss in einem relevanten Fachbereich oder mehr als zehn Jahre Berufserfahrung. Für Tätigkeiten im Bereich “Internationale Dienstleistungen”, die nicht Übersetzen, Dolmetschen oder Sprachunterricht umfassen, reichen jedoch drei Jahre relevante Berufserfahrung aus, um die Anforderungen zu erfüllen. Bei der Prüfung durch die japanische Einwanderungsbehörde wird streng beurteilt, ob ein Zusammenhang zwischen dem Studienfach oder der Berufserfahrung des Antragstellers und den Aufgaben besteht, die nach der Einstellung ausgeübt werden sollen.

Als wichtige Anforderung auf Unternehmensseite werden die Höhe der Vergütung und die Stabilität des Managements genannt. Hinsichtlich der Vergütung ist festgelegt, dass das Gehalt, das der Ausländer erhält, mindestens dem entsprechen muss, was ein japanischer Mitarbeiter für eine vergleichbare Tätigkeit erhält. Dies ist ein wichtiger Maßstab, um die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu ungerechtfertigt niedrigen Löhnen zu verhindern. Artikel 3 des japanischen Arbeitsnormengesetzes verbietet auch diskriminierende Behandlung aufgrund der Nationalität in Bezug auf Löhne und andere Arbeitsbedingungen, und dieses Prinzip wird auch bei der Prüfung des Aufenthaltsstatus berücksichtigt. Darüber hinaus muss das einstellende Unternehmen die Stabilität und Kontinuität seines Geschäftsbetriebs nachweisen. Dies zeigt, dass das Unternehmen in der Lage ist, den betreffenden Ausländer kontinuierlich zu beschäftigen und das Gehalt stabil zu zahlen.

Das Kategoriensystem für Unternehmen bei Antragsstellungen in Japan

Im Rahmen des Antragsverfahrens für Aufenthaltsgenehmigungen klassifiziert die japanische Einwanderungsbehörde die Arbeitgeber, also die Unternehmen, nach ihrer Größe und Vertrauenswürdigkeit in vier Kategorien, um den Prozess zu beschleunigen. Je nach Kategorie variiert die Menge der bei der Antragstellung einzureichenden Dokumente erheblich.

  • Kategorie 1: Unternehmen, die an der japanischen Börse notiert sind, von der Regierung anerkannte gemeinnützige Körperschaften usw.
  • Kategorie 2: Körperschaften oder Einzelpersonen, deren Betrag der im Vorjahr einbehaltenen Quellensteuer auf Gehaltseinkommen gemäß der gesetzlichen Zusammenfassung der Quellensteuerbescheinigungen 10 Millionen Yen oder mehr beträgt.
  • Kategorie 3: Körperschaften oder Einzelpersonen, die die gesetzliche Zusammenfassung der Quellensteuerbescheinigungen des Vorjahres eingereicht haben (ausgenommen Kategorie 2).
  • Kategorie 4: Körperschaften oder Einzelpersonen, die keiner der oben genannten Kategorien angehören (wie neu gegründete Unternehmen).

Unternehmen der Kategorien 1 und 2 werden aufgrund ihrer gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit und der Stabilität ihrer Geschäftsführung als hoch angesehen, weshalb die einzureichenden Unterlagen erheblich vereinfacht werden. Im Gegensatz dazu müssen Unternehmen der Kategorien 3 und 4, insbesondere neu gegründete Unternehmen, mehr Dokumente (wie Geschäftspläne, Abschlussunterlagen usw.) vorlegen, um die Stabilität ihres Geschäfts nachzuweisen. Dieses Kategoriensystem ist nicht nur ein Unterschied in der Verwaltungspraxis. Zu wissen, welcher Kategorie das eigene Unternehmen angehört, ist äußerst wichtig für die Planung des Einstellungszeitplans und die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Beispielsweise müssen Start-up-Unternehmen der Kategorie 4 im Vergleich zu börsennotierten Unternehmen der Kategorie 1 mit längeren Bearbeitungszeiten für die Prüfung der Aufenthaltsgenehmigung und einer detaillierteren Überprüfung rechnen, was bei der Erstellung ihrer Einstellungspläne berücksichtigt werden muss. Dies ist ein strategisches Element, das direkt die Verteilung von zeitlichen und personellen Ressourcen in der Rekrutierungstätigkeit beeinflusst.

Rekrutierungsformen: Die Einstellung von ausländischen Studierenden als Berufsanfänger in Japan

Die Einstellung von talentierten ausländischen Studierenden, die an Universitäten oder Fachschulen in Japan ihren Abschluss machen, als Berufsanfänger stellt für viele Unternehmen eine wichtige Gelegenheit dar, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Verfahrensübersicht: Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus

Der von Studierenden gehaltene Aufenthaltsstatus “Student” dient dem Zweck des Studiums und erlaubt grundsätzlich keine Vollzeitbeschäftigung. Daher ist es notwendig, den Aufenthaltsstatus vor dem Eintrittsdatum in ein Unternehmen auf einen arbeitsfähigen Status, normalerweise “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen”, zu ändern, um nach dem Abschluss regulär arbeiten zu können. Dieses Verfahren wird als “Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus” bezeichnet und muss vom Antragsteller bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde eingereicht werden.

Antragsprozess und erforderliche Dokumente

Obwohl der Antrag vom Studierenden selbst gestellt wird, ist das einstellende Unternehmen verpflichtet, zahlreiche erforderliche Nachweisdokumente vorzubereiten und dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Dokumente können grob in solche unterteilt werden, die vom Antragsteller und vom Unternehmen bereitgestellt werden müssen.

Die wichtigsten vom Antragsteller (Studierenden) vorzubereitenden Dokumente sind:

  • Antragsformular für die Änderung des Aufenthaltsstatus
  • Passfoto (Höhe 4 cm x Breite 3 cm)
  • Reisepass und Aufenthaltskarte (zur Vorlage am Schalter)
  • Abschlusszeugnis oder Nachweis über den bevorstehenden Abschluss
  • Lebenslauf

Die wichtigsten vom aufnehmenden Unternehmen vorzubereitenden Dokumente sind:

  • Dokumente, die die Kategorie des Unternehmens belegen (z.B. Kopie des Jahresberichts für Kategorie 1, Kopie der gesetzlichen Zusammenfassung der Quellensteuerbescheinigungen für Gehaltseinkommen des Vorjahres für Kategorien 2 und 3)
  • Handelsregisterauszug
  • Unterlagen, die den Geschäftsinhalt klarstellen (Firmenbroschüre, Prospekte usw.)
  • Kopie der jüngsten Jahresabschlussunterlagen (insbesondere für Kategorien 3 und 4)
  • Kopie des Arbeitsvertrags oder der Mitteilung über die Arbeitsbedingungen (mit Angaben zu Arbeitsinhalten, Gehalt, Beschäftigungsdauer usw.)

Das offizielle Formular für den Antrag, das “Antragsformular für die Änderung des Aufenthaltsstatus”, kann von der Website der Einwanderungsbehörde heruntergeladen werden.

Antragsstelle, Fristen und Hinweise

Der Antrag wird am Schalter der regionalen Einwanderungsbehörde gestellt, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist. Die von der Einwanderungsbehörde veröffentlichte Standardbearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Monate, jedoch kann sich die Bearbeitungszeit während der Abschlusszeit von März bis April, wenn viele Anträge eingehen, verlängern. Daher ist es klug für Unternehmen, einen Zeitplan mit einem Puffer von zwei bis drei Monaten zu planen.

Auch der Zeitpunkt des Antrags ist wichtig. Für Studierende, die im März abschließen, beginnt die Antragsannahme normalerweise im Dezember des Vorjahres (abhängig von der Zuständigkeit). Sobald die Zusage für eine Stelle feststeht, sollte man schnell mit den Vorbereitungen beginnen, um die Genehmigung bis zum Eintrittsdatum nach dem Abschluss zu erhalten. Außerdem ist es wichtig, das Ablaufdatum des aktuellen Aufenthaltsstatus “Student” während des Antragsprozesses im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass dieser nicht abläuft.

Rekrutierung nach Beschäftigungsart: Die Einstellung von in Japan lebenden Ausländern als erfahrene Fachkräfte

Viele Unternehmen sind aktiv daran interessiert, bereits in Japan arbeitende Ausländer als erfahrene Fachkräfte einzustellen, da von ihnen sofortiger Einsatz erwartet werden kann. Die Verfahren in solchen Fällen hängen von der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung des einzustellenden Ausländers und der Beziehung zu den neuen Arbeitsaufgaben ab.

Grundlegende Überprüfung: Übereinstimmung von Arbeitsaufgaben und Aufenthaltsgenehmigung

Der wichtigste erste Schritt bei der Einstellung von erfahrenen Fachkräften ist die Überprüfung, ob der Tätigkeitsbereich, der durch die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung des Kandidaten erlaubt ist, mit den Arbeitsaufgaben übereinstimmt, die er in Ihrem Unternehmen ausführen soll. Zum Beispiel ist es wahrscheinlich, dass der Tätigkeitsbereich eines IT-Ingenieurs mit einer Aufenthaltsgenehmigung für “Technologie, Geisteswissenschaften und internationale Dienstleistungen” identisch bleibt, wenn er als IT-Ingenieur in einem anderen Unternehmen eingestellt wird. Wird jedoch derselbe IT-Ingenieur für eine Marketingposition eingestellt, könnte der Tätigkeitsbereich als unterschiedlich bewertet werden. Wenn diese Überprüfung vernachlässigt wird, können später im Verfahren Probleme auftreten.

Verfahren, wenn die Arbeitsaufgaben im gleichen Bereich liegen

Wenn die Arbeitsaufgaben nach dem Jobwechsel innerhalb des durch die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung erlaubten Tätigkeitsbereichs liegen, ist eine Änderung der Aufenthaltsgenehmigung selbst nicht erforderlich. Allerdings ist der Ausländer gesetzlich verpflichtet, den Wechsel des Arbeitgebers zu melden.

Dieses Verfahren wird als “Meldung über die Vertragsorganisation” bezeichnet und ist gemäß Artikel 19-16 des japanischen Einwanderungsgesetzes eine Pflicht des Ausländers. Konkret muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem vorherigen Unternehmen eine Meldung über das Ende des Vertrags mit der alten Vertragsorganisation und innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintritt in das neue Unternehmen eine Meldung über den Abschluss eines Vertrags mit der neuen Vertragsorganisation erfolgen. Diese Meldung kann online über das elektronische Meldesystem der Einwanderungsbehörde, durch persönliche Vorsprache bei einer regionalen Einwanderungsbehörde oder per Post an das Einwanderungsbüro in Tokio erfolgen.

Zusätzlich gibt es ein Verfahren, das zwar keine gesetzliche Pflicht ist, aber aus Sicht des Risikomanagements eines Unternehmens dringend empfohlen wird: die Beantragung eines “Arbeitsberechtigungsnachweises”. Dieses Zertifikat ist ein offizieller Nachweis der Einwanderungsbehörde, dass die neuen Arbeitsaufgaben im Unternehmen innerhalb des Bereichs der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung liegen. Dieses Verfahren ist freiwillig, bietet jedoch große Vorteile. Die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt alle paar Jahre, und bei dieser Überprüfung werden die Aktivitäten im neuen Unternehmen erneut geprüft. Sollte bei der Erneuerung festgestellt werden, dass die Arbeitsaufgaben außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgenehmigung liegen, könnte die Erneuerung abgelehnt werden, was ein erhebliches Risiko darstellt, da der betreffende Mitarbeiter seine Arbeit nicht fortsetzen könnte. Durch die Erlangung des “Arbeitsberechtigungsnachweises” zum Zeitpunkt des Jobwechsels kann dieses Risiko im Voraus vermieden werden. Es handelt sich also um eine äußerst wirksame strategische Maßnahme, um die Unsicherheit bei zukünftigen Anträgen auf Erneuerung zu beseitigen und die Stabilität der Beschäftigung zu sichern.

Verfahren, wenn die Arbeitsaufgaben in einem anderen Bereich liegen

Wenn die Arbeitsaufgaben nach dem Jobwechsel außerhalb des Bereichs der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung liegen (zum Beispiel, wenn jemand mit einer Aufenthaltsgenehmigung für “Bildung” für eine Planungsposition in einem Unternehmen eingestellt wird), ist der oben erwähnte “Antrag auf Änderung der Aufenthaltsgenehmigung” erforderlich. Bis diese Genehmigung erteilt wird, darf der Ausländer die neuen Arbeitsaufgaben nicht ausführen. Der Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen sind fast identisch mit denen bei der Einstellung von ausländischen Studierenden als Berufsanfänger.

Hinweise zur Einstellung

Bei der Einstellung von erfahrenen Fachkräften, insbesondere wenn der Kandidat arbeitslos ist, gibt es wichtige Punkte zu beachten. Das Einwanderungsgesetz legt fest, dass die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden kann, wenn ohne triftigen Grund die durch die Aufenthaltsgenehmigung erlaubten Aktivitäten für mehr als drei Monate nicht fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass Kandidaten, deren Arbeitslosigkeit während der Jobsuche mehr als drei Monate andauert, das Risiko tragen, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren. Bei der Einstellung solcher Kandidaten muss man sich bewusst sein, dass die Überprüfung bei zukünftigen Anträgen auf Erneuerung oder Änderung der Aufenthaltsgenehmigung strenger sein könnte als üblich.

Rekrutierungsformen: Einstellung von im Ausland lebenden Fachkräften in Japan

Wenn Sie planen, im Ausland ansässige Fachkräfte nach Japan zu holen und einzustellen, sind andere Verfahren erforderlich als bei der Einstellung im Inland.

Verfahrensübersicht: Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Eligibility“

In diesem Fall muss das aufnehmende Unternehmen in Japan als Vertreter handeln und bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Eligibility (COE)“ stellen. Das COE ist ein Dokument, das vom japanischen Justizministerium im Voraus bestätigt, dass der ausländische Antragsteller die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen Japans erfüllt. Nach Ausstellung des COE muss der einzustellende Ausländer dieses bei der japanischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in seinem Heimatland vorlegen und ein offizielles Visum erhalten. Anschließend reist er mit diesem Visum nach Japan – ein zweistufiger Prozess.

Antragsprozess und erforderliche Unterlagen

Das COE kann entweder vom Antragsteller selbst oder von einem Vertreter der aufnehmenden Institution beantragt werden.

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Unternehmenskategorie, aber ähnlich wie bei einem Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus werden sowohl Unterlagen bezüglich des Antragstellers als auch der aufnehmenden Firma benötigt.

Die wichtigsten von der aufnehmenden Firma vorzubereitenden Unterlagen sind:

  • Antragsformular für das Certificate of Eligibility
  • Passfoto (des Antragstellers)
  • Rückumschlag
  • Vom Antragsteller gesendete Unterlagen (Abschlusszeugnisse, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Qualifikationsnachweise usw.)
  • Dokumente, die die Kategorie des Unternehmens belegen, beglaubigte Kopien der Handelsregistereintragung, Kopien der jüngsten Abschlussdokumente, Kopien des Arbeitsvertrags usw.

Das offizielle Antragsformular „Antragsformular für das Certificate of Eligibility“ kann von der Website der Einwanderungsbehörde heruntergeladen werden.

Anlaufstellen, Bearbeitungszeiten und Hinweise

Der Antrag wird bei der regionalen Einwanderungsbehörde gestellt, die für den Standort des aufnehmenden Unternehmens zuständig ist. Die Standardbearbeitungszeit beträgt zwischen einem und drei Monaten und ist somit die längste unter den drei Rekrutierungsformen. Daher ist es wichtig, diese Bearbeitungszeit bei der Planung von Einstellungen aus dem Ausland zu berücksichtigen und den Projektzeitplan entsprechend zu gestalten.

Besonders zu beachten ist die Gültigkeitsdauer des ausgestellten COE. Das COE wird ungültig, wenn der Betreffende nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung nach Japan einreist. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Person das Visum in ihrem Heimatland erhalten und die Reise nach Japan abschließen.

Es ist sehr wichtig, die erforderlichen Zeiten für diese unterschiedlichen Verfahren zu vergleichen und zu prüfen, um eine Rekrutierungsstrategie zu entwickeln. Wenn beispielsweise eine dringende Position innerhalb von zwei Monaten besetzt werden muss, ist die Einstellung aus dem Ausland, die ein bis drei Monate für die Erlangung des COE benötigt, nicht realistisch. In diesem Fall ist die Einstellung eines Stellenwechslers, der bereits in Japan lebt, schneller. Aber auch in diesem Fall entsteht eine Meldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt, was eine schnelle Verwaltungsabwicklung erfordert. So ist es der Schlüssel zum Erfolg, die rechtlichen Anforderungen und Zeitpläne jedes Verfahrens umfassend zu verstehen und den für die eigenen Bedürfnisse am besten geeigneten Rekrutierungskanal auszuwählen.

Vergleich und Zusammenfassung der verschiedenen Verfahren

Im Folgenden fassen wir die Hauptunterschiede der Aufenthaltsqualifikationsverfahren für die drei bisher erklärten Beschäftigungsformen in einer Tabelle zusammen. Diese Tabelle soll Unternehmensverantwortlichen dabei helfen, die Schlüsselpunkte jedes Szenarios schnell zu erfassen und einen angemessenen Einstellungsplan zu entwickeln.

AspektNeueinstellung von StudierendenStellenwechsel von in Japan ansässigen PersonenEinstellung von im Ausland ansässigen Personen
Wichtigste rechtliche VerfahrenAntrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus1. Meldung an die Vertragsinstitution 2. (Empfohlen) Antrag auf Ausstellung eines Arbeitsberechtigungsnachweises 3. (Bei Jobwechsel) Antrag auf Änderung des AufenthaltsstatusAntrag auf Ausstellung eines Certificate of Eligibility (COE)
AntragstellerDer Antragsteller selbst (das Unternehmen bereitet die Unterlagen vor)Der Antragsteller selbstDas aufnehmende Unternehmen in Japan
AntragsortDie regionale Einwanderungsbehörde, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig istDie regionale Einwanderungsbehörde, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist (Meldungen sind auch online oder per Post möglich)Die regionale Einwanderungsbehörde, die für den Standort des Unternehmens zuständig ist
Standardbearbeitungszeit1–2 MonateMeldung: Sofortige Annahme Arbeitsberechtigungsnachweis: Am selben Tag (bei Arbeitsplatzwechsel usw. 1–3 Monate) Änderung: 1–2 Monate1–3 Monate
Wichtige HinweiseAnpassung des Zeitpunkts von Abschluss und Arbeitsbeginn. Achtung vor Ablauf der Aufenthaltsfrist.Überprüfung der Übereinstimmung der Arbeitsinhalte ist von größter Bedeutung. Eine Arbeitslosigkeit von mehr als drei Monaten ist ein Warnsignal.Längste Vorlaufzeit. Die Gültigkeitsdauer des COE beträgt drei Monate.

Zusammenfassung

Japan ist aktiv daran interessiert, ausländische Fachkräfte mit spezialisiertem technischen Wissen und Fähigkeiten aufzunehmen. Das rechtliche System, das deren Beschäftigung regelt, ist jedoch äußerst komplex, und Verfahrensfehler werden nicht toleriert. Um die Einstellung ausländischer Fachkräfte erfolgreich zu gestalten, ist es unerlässlich, diese komplizierten rechtlichen Verfahren genau zu verstehen und planvoll zu managen. Die Inanspruchnahme von Expertenunterstützung, um diese Prozesse proaktiv voranzutreiben, ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern eine strategische Investition, um wichtige Geschäftsressourcen zu sichern und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen zu diesem Thema für eine Vielzahl von Klientenunternehmen in Japan. Unsere Stärke liegt in unserem tiefgreifenden Fachwissen über die Verfahren zur Beschäftigung von Ausländern, ergänzt durch mehrere Anwälte, die sowohl über ausländische Anwaltszulassungen als auch über Englischkenntnisse verfügen. Dies ermöglicht es uns, Unternehmen, die global agieren, feinfühlige und reibungslose Unterstützung zu bieten, die Sprach- und Rechtskulturbarrieren überwindet. Wenn Sie Schwierigkeiten mit den Antragsverfahren für Aufenthaltstitel haben, wie in diesem Artikel erläutert, zögern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu konsultieren. Wir unterstützen Sie nachdrücklich aus rechtlicher Sicht bei der reibungslosen Integration Ihrer wertvollen ausländischen Mitarbeiter.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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