Erklärung der Gesetze, die Betreiber von Nebenjob-Vermittlungsseiten verstehen sollten
Ab dem 1. April 2019 (Heisei 31) wurden die Gesetze zur Reform der Arbeitsweise (japanische Arbeitsreformgesetze) schrittweise eingeführt, wodurch Arbeitnehmer nun verschiedene Arbeitsstile wählen können und die Anzahl der Personen, die Nebentätigkeiten ausüben, zugenommen hat.
Aufgrund des Anstiegs der Personen, die Nebentätigkeiten ausüben, steigt auch die Nachfrage nach Nebentätigkeits-Matching-Websites.
In diesem Artikel erklären wir die Gesetze, die Betreiber von Nebentätigkeits-Matching-Websites verstehen sollten, speziell für diese Betreiber.
https://monolith.law/corporate/side-business-rules-of-employment[ja]
https://monolith.law/corporate/side-business-labor-regulations[ja]
Was ist eine Nebenjob-Vermittlungsseite?
Eine Nebenjob-Vermittlungsseite ist eine Website, die Menschen, die einen Nebenjob suchen, mit Unternehmen verbindet, die solche Personen einstellen möchten.
Unter den Nebenjob-Vermittlungsseiten gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Dienstleistungen: solche, die Menschen und Unternehmen durch Arbeitsverträge zusammenbringen, und solche, die dies durch andere Formen von Verträgen, wie Auftragsverträge, tun.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf Nebenjob-Vermittlungsseiten, die Menschen und Unternehmen durch andere Formen von Verträgen als Arbeitsverträge zusammenbringen, d.h. auf Nebenjob-Vermittlungsseiten, die sich an Freiberufler richten.
Wie funktioniert eine Nebenjob-Vermittlungsseite?
Es gibt verschiedene Arten von Nebenjob-Vermittlungsseiten. In der Regel stellt der Betreiber der Nebenjob-Vermittlungsseite Unternehmen vor, die den Wünschen der Personen entsprechen, die einen Nebenjob suchen.
Als Einnahmequelle für die Nebenjob-Vermittlungsseite kann der Betreiber Registrierungsgebühren oder Anzeigengebühren von den Unternehmen erheben. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Vermittlungsgebühr in Form eines Prozentsatzes der Vergütung, die das Unternehmen anbietet, zu erheben, wenn eine erfolgreiche Vermittlung stattfindet.
Im Folgenden erläutern wir aus rechtlicher Sicht, worauf der Betreiber einer Nebenjob-Vermittlungsseite achten sollte.
Die Beziehung zur Berufsvermittlung im japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetz (職業安定法)
Als Betreiber einer Nebenjob-Vermittlungsseite müssen Sie zunächst die Beziehung zur Berufsvermittlung im japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetz (職業安定法) berücksichtigen.
Eine Genehmigung ist erforderlich, um ein kostenpflichtiges Berufsvermittlungsgeschäft zu betreiben
Artikel 30 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法) besagt Folgendes:
(Genehmigung für kostenpflichtige Berufsvermittlungsgeschäfte)
Artikel 30: Wer ein kostenpflichtiges Berufsvermittlungsgeschäft betreiben möchte, muss die Genehmigung des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Soziales einholen.
Aus dieser Bestimmung geht hervor, dass eine Genehmigung des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Soziales erforderlich ist, wenn Sie ein kostenpflichtiges Berufsvermittlungsgeschäft betreiben möchten. Wenn Sie keine Genehmigung einholen, verstoßen Sie gegen Artikel 30 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法).
Wenn Sie gegen Artikel 30 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法) verstoßen, können Sie zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Yen verurteilt werden (Artikel 64 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法)).
Kriterien zur Beurteilung, ob eine Nebenjob-Vermittlungsseite als Berufsvermittlung gilt
Was genau fällt nun unter “Berufsvermittlung”?
Die Definition von “Berufsvermittlung” wird in Artikel 4 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法) wie folgt festgelegt:
(Definition)
Artikel 4: In diesem Gesetz bezeichnet “Berufsvermittlung” die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden auf der Grundlage von Stellenangeboten und Bewerbungen.
Der wichtige Punkt in dieser Bestimmung ist die Formulierung “Vermittlung von Arbeitsverhältnissen”.
Aus dieser Formulierung geht hervor, dass das japanische Beschäftigungsstabilitätsgesetz (職業安定法) Arbeitsverhältnisse betrifft und dass Auftragsverträge usw. nicht unter die Regulierung des Gesetzes fallen.
Es ist jedoch denkbar, dass auch wenn formal keine Berufsvermittlung vorliegt, sie dennoch in der Praxis als solche betrachtet wird.
Daher ist es notwendig, sorgfältig zu prüfen, ob der Inhalt der Dienstleistungen einer Nebenjob-Vermittlungsseite als Berufsvermittlung gilt.
Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat Kriterien für die Unterscheidung zwischen der Bereitstellung von Stellenangebots- und Bewerberinformationen im Internet durch private Unternehmen und der Berufsvermittlung veröffentlicht. In diesen Kriterien wird Folgendes festgelegt:
III Die Bereitstellung von Stellenangebots- und Bewerberinformationen im Internet gilt als Berufsvermittlung, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1. Die Informationen werden vom Anbieter der Informationen ohne vorher festgelegte, objektive Suchkriterien ausgewählt und bearbeitet.
2. Der Anbieter der Informationen nimmt Kontakt mit den Bewerbern bezüglich der Stellenangebote oder mit den Arbeitgebern bezüglich der Bewerberinformationen auf.
3. Wenn die Kommunikation zwischen den Bewerbern und den Arbeitgebern über die Homepage des Informationsanbieters vermittelt wird, wird die Kommunikation bearbeitet.
IV Zusätzlich zu III, wenn aufgrund des Inhalts der Werbung des Informationsanbieters, des Vertragsinhalts zwischen dem Informationsanbieter und den Bewerbern oder Arbeitgebern usw. festgestellt wird, dass der Informationsanbieter die Bewerber oder Arbeitgeber vermittelt und die Bereitstellung von Stellenangebots- und Bewerberinformationen im Internet als Teil davon durchgeführt wird, gilt dies insgesamt als Berufsvermittlung.
(Quelle: Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales “Kriterien zur Unterscheidung zwischen der Bereitstellung von Stellenangebots- und Bewerberinformationen im Internet durch private Unternehmen und der Berufsvermittlung”)
Zunächst einmal gilt die bloße Bereitstellung von Stellenangebots- oder Bewerberinformationen, ohne Stellenangebote oder Bewerbungen anzunehmen oder Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, also die sogenannte “Informationsbereitstellung”, nicht als Berufsvermittlung.
Mit der Entwicklung des Internets gibt es jedoch immer mehr Dienstleistungen auf Nebenjob-Vermittlungsseiten, die nicht eindeutig kategorisiert werden können.
Das bedeutet, dass selbst wenn Sie nicht ausdrücklich Arbeitsverhältnisse vermitteln, Sie als Berufsvermittlung eingestuft werden könnten, wenn Sie Stellenangebots- und Bewerberinformationen bereitstellen und die vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales veröffentlichten Kriterien erfüllen. Daher ist Vorsicht geboten.
Die Beziehung zur Offenlegung von Arbeitsbedingungen im japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetz (職業安定法)
Artikel 5 Absatz 3 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法) besagt Folgendes:
(Offenlegung von Arbeitsbedingungen)
Artikel 5 Absatz 3: Öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen, bestimmte lokale öffentliche Körperschaften und Berufsvermittlungsagenturen, Personen, die Arbeitnehmer rekrutieren, und Personen, die mit der Rekrutierung beauftragt sind, sowie Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen müssen jeweils bei der Berufsvermittlung, der Rekrutierung von Arbeitnehmern oder der Überlassung von Arbeitnehmern den Arbeitssuchenden, den Personen, die sich auf die Rekrutierung bewerben, oder den überlassenen Arbeitnehmern die Art der Arbeit, die sie ausüben sollen, sowie das Gehalt, die Arbeitszeit und andere Arbeitsbedingungen offenlegen.
In Bezug auf Artikel 5 Absatz 3 Absatz 1 des japanischen Beschäftigungsstabilitätsgesetzes (職業安定法) gibt es keinen Verstoß, wenn eine Nebenjob-Vermittlungsseite nicht als Berufsvermittlung oder Arbeitnehmerrekrutierung gilt.
Wie bereits erwähnt, kann es jedoch je nach Inhalt der Dienstleistungen einer Nebenjob-Vermittlungsseite vorkommen, dass diese auch dann als Berufsvermittlung oder Arbeitnehmerrekrutierung eingestuft wird, wenn sie formal Dienstleistungen für Freiberufler anbietet.
Daher ist es für Betreiber von Nebenjob-Vermittlungsseiten wichtig, den Inhalt ihrer Dienstleistungen genau zu überprüfen.
Inhalt der Nutzungsbedingungen, die Betreiber von Nebenjob-Matching-Websites bereitstellen sollten
Als Betreiber einer Nebenjob-Matching-Website ist es wichtig, auf den Inhalt der Nutzungsbedingungen zu achten, um rechtliche Verantwortung von Personen oder Unternehmen, die Nebenjobs suchen, zu vermeiden.
Insbesondere ist es notwendig, in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu erklären, dass der Betreiber der Nebenjob-Matching-Website nicht Vertragspartei von Verträgen wie Dienstleistungsverträgen wird.
Als Betreiber einer Nebenjob-Matching-Website können Sie zwar Personen, die einen Nebenjob suchen, und Unternehmen zusammenbringen, es ist jedoch schwierig, die Qualität der Arbeit der Personen, die einen Nebenjob suchen, zu garantieren. Daher ist es wünschenswert, den Unternehmen im Voraus zu erklären, dass es schwierig ist, die Qualität der Arbeit der Personen, die einen Nebenjob suchen, zu garantieren.
Zusammenfassung: Gesetze, die Betreiber von Nebenjob-Matching-Websites verstehen sollten
In diesem Artikel haben wir die Gesetze erläutert, die Betreiber von Nebenjob-Matching-Websites verstehen sollten.
Im Falle von Nebenjob-Matching-Websites für Freiberufler ist es notwendig, den Inhalt der Dienstleistung sorgfältig zu prüfen und darauf zu achten, dass sie nicht als berufliche Einführung usw. eingestuft wird.
Für solche Entscheidungen ist Fachwissen erforderlich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt mit entsprechendem Fachwissen zu wenden.
Maßnahmen unserer Kanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. Nebenberufliche Matching-Dienste erregen in letzter Zeit Aufmerksamkeit und erfordern bei der Durchführung Vorsicht. Man kann sagen, dass die Notwendigkeit einer rechtlichen Überprüfung zunehmend wächst. Unsere Kanzlei analysiert rechtliche Risiken im Zusammenhang mit bereits gestarteten oder geplanten Geschäften unter Berücksichtigung verschiedener gesetzlicher Vorschriften und strebt eine Legalisierung an, ohne das Geschäft so weit wie möglich zu stoppen. Details sind in dem untenstehenden Artikel beschrieben.