Was bedeutet eine Verletzung des Patentrechts?
Das Patentsystem ist ein System, bei dem der Staat das Recht, eine Erfindung exklusiv umzusetzen, als Gegenleistung für die Veröffentlichung an diejenigen gewährt, die zur Entwicklung der Industrie beigetragen haben. Dieses Recht wird als Patentrecht bezeichnet und kann verletzt werden.
Die sogenannte Patentverletzung bezieht sich auf bestimmte Handlungen, aber was genau bedeutet eine Patentverletzung und in welchen spezifischen Fällen handelt es sich um eine Patentverletzung?
Was ist eine Patentverletzung?
“Patentverletzung” bezeichnet die Durchführung einer patentierten Erfindung (japanische “Patenterfindung”) in ihrem “technischen Bereich” durch eine Person ohne entsprechende Berechtigung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit.
Durchführung einer Erfindung
Erfindungen können in die Kategorien Erfindungen von Gegenständen (einschließlich Programmen), Methodenerfindungen und Erfindungen von Methoden zur Herstellung von Gegenständen eingeteilt werden. “Durchführung” bezieht sich auf:
- Im Falle einer Erfindung eines Gegenstandes, die Handlungen der Herstellung, Verwendung, Übertragung usw., des Exports oder Imports oder des Angebots zur Übertragung dieses Gegenstandes
- Im Falle einer Methodenerfindung, die Handlung der Verwendung dieser Methode
- Im Falle einer Erfindung einer Methode zur Herstellung eines Gegenstandes, zusätzlich zur Handlung der Verwendung dieser Methode, die Handlungen der Verwendung, Übertragung usw., des Exports oder Imports oder des Angebots zur Übertragung des durch diese Methode hergestellten Gegenstandes
Es handelt sich jedoch nur dann um eine Patentverletzung, wenn die Erfindung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit durchgeführt wird. Daher gilt:
- Durchführung einer Erfindung für Tests oder Forschungszwecke
- Durchführung einer Erfindung im privaten oder häuslichen Bereich
gelten nicht als Patentverletzung.
Technischer Bereich des Patents
Bei der Beurteilung, ob eine Patentverletzung vorliegt, muss der technische Bereich bestimmt werden, in dem die Patenterfindung geschützt ist. Wenn der Schutzbereich der Patenterfindung unklar ist, können Dritte nicht vorhersagen, welche Handlungen eine Patentverletzung darstellen, was die freie Erfindung und Entwicklung der Industrie einschränken könnte.
Daher bestimmt das japanische “Patentgesetz” in Bezug auf den technischen Bereich der Patenterfindung:
Artikel 70 des Patentgesetzes (Technischer Bereich der Patenterfindung)
Der technische Bereich der Patenterfindung muss auf der Grundlage der Beschreibung des Patentanspruchs, die der Anmeldung beigefügt ist, festgelegt werden.
2 Im Falle des vorherigen Absatzes ist die Bedeutung der in den Patentansprüchen aufgeführten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen, die der Anmeldung beigefügt sind, zu interpretieren.
so fest.
Urteilsfindung bei Patentverletzungen
Der “Schutzbereich eines patentierten Erfindung”, der zur Beurteilung einer Patentverletzung dient, wird grundsätzlich durch die Angaben in den “Patentansprüchen” (auch “Claims” genannt) festgelegt, die bei der Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht und der Anmeldung beigefügt wurden.
Patentansprüche
Bei der Anmeldung zur Patentregistrierung muss der Anmelder die folgenden fünf Dokumente beim Patentamt einreichen:
- Antrag
- Patentansprüche
- Beschreibung
- Zeichnungen
- Zusammenfassung
Unter diesen fünf Dokumenten sind die Patentansprüche das wichtigste Dokument zur Bestimmung des technischen Umfangs einer patentierten Erfindung. Dies liegt daran, dass die Patentansprüche die gesamte Erfindung beschreiben.
Damit eine Patentverletzung vorliegt, müssen alle in den Patentansprüchen aufgeführten Elemente erfüllt sein. Wenn die Art der Verletzung auch nur einen Teil der Elemente der patentierten Erfindung fehlt, wird keine Patentverletzung (direkte Verletzung) festgestellt. Ob ein Produkt eine Patentverletzung darstellt oder nicht, wird durch die Interpretation der Formulierung entschieden (dies wird als “Formulierungsverletzung” bezeichnet). Bei Patentverletzungen ist diese Formulierungsverletzung der Grundsatz.
Um konkret zu prüfen, ob eine Patentverletzung vorliegt oder nicht, wird folgendermaßen vorgegangen:
- Zerlegung der Patentansprüche in technische Elemente (Bestandteile)
- Zerlegung des Produkts, das verdächtigt wird, eine Patentverletzung zu sein, auf die gleiche Weise wie in 1
- Vergleich der einzelnen Elemente in 1 und 2
Dies ist der Prozess der Entscheidungsfindung.
Beschreibung und Zeichnungen
Bei der Beurteilung einer Patentverletzung wird in erster Linie auf die “Patentansprüche” abgestellt, aber auch die Anmeldungsunterlagen wie Beschreibungen und Zeichnungen haben einen Einfluss.
Da der technische Umfang eines Patents auf der Grundlage der Angaben in den Patentansprüchen festgelegt wird, wird jede Technologie, die nicht in den “Patentansprüchen” aufgeführt ist und nur in der Beschreibung und den Zeichnungen aufgeführt ist, zu einer Technologie, die jeder frei nutzen kann.
Wenn jedoch beispielsweise die Definitionen der in den “Patentansprüchen” verwendeten Begriffe in der Beschreibung und den Zeichnungen aufgeführt sind, wird die Definition in der Beschreibung und den Zeichnungen zur Beurteilung der Patentverletzung herangezogen. Daher sind die “Patentansprüche” das wichtigste Dokument bei der Beurteilung einer Patentverletzung, aber es kann auch eine Überprüfung der anderen Anmeldungsunterlagen wie Beschreibungen und Zeichnungen durchgeführt werden.
Inhalt des Anmeldeverlaufs
Es ist selten, dass der Prozess von der Patentanmeldung bis zur Registrierung reibungslos verläuft. In den meisten Fällen erhält man vom Prüfer des Patentamts eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe, die besagt: “Das ist nicht in Ordnung, daher kann es nicht registriert werden”.
Auch wenn man diese Mitteilung über die Ablehnungsgründe erhält, bedeutet das nicht, dass die Registrierung unmöglich ist. Der Anmelder kann eine Gegendarstellung einreichen, die die Ablehnungsgründe widerlegt. Wenn diese Gegendarstellung anerkannt wird, ist die Registrierung des Patents möglich.
Die während des Prozesses von der Anmeldung bis zur endgültigen Registrierung eingereichten Dokumente, wie z.B. Stellungnahmen, beeinflussen auch die Beurteilung des technischen Umfangs. In tatsächlichen Gerichtsverfahren wird die Interpretation der Elemente und die Einschränkung des technischen Umfangs auf der Grundlage der Behauptungen des Anmelders während des Anmeldeverlaufs vorgenommen.
Daher ist es notwendig, bei der Beurteilung, ob eine Patentverletzung vorliegt oder nicht, auch die während des Prüfungsprozesses eingereichten Dokumente zu überprüfen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Beurteilungskriterien wird geprüft, ob es eine Patentverletzung gibt oder nicht. Wenn es auch nur ein Element gibt, das in beiden Produkten nicht übereinstimmt, wird grundsätzlich keine Patentverletzung festgestellt.
Ausnahmefälle von Patentverletzungen
Es ist wichtig zu beachten, dass selbst wenn die konstituierenden Elemente beider Produkte nicht übereinstimmen, es Ausnahmefälle gibt, in denen eine Patentverletzung vorliegen kann.
Die Ausnahmefälle, in denen eine Patentverletzung vorliegen kann, auch wenn die konstituierenden Elemente beider Produkte nicht übereinstimmen, sind:
- Gleichwertige Verletzung
- Indirekte Verletzung
Dies sind die beiden Fälle.
Gleichwertige Verletzung
Unter “gleichwertiger Verletzung” versteht man die Anerkennung einer Patentverletzung unter bestimmten Bedingungen, auch wenn einige der konstituierenden Elemente beider Produkte nicht übereinstimmen.
Zum Beispiel, wenn die konstituierenden Elemente fast identisch sind, aber eine geringfügige Abweichung als Grund dafür angeführt wird, dass es keine Patentverletzung gibt, könnte es zu einer Verbreitung von Patentverletzungen kommen.
Es wäre unangemessen, die Existenz einer Patentverletzung selbst in solchen Fällen zu leugnen. Daher wird die Existenz einer gleichwertigen Verletzung anerkannt.
Die Bedingungen für das Vorliegen einer gleichwertigen Verletzung sind:
- Das abweichende konstituierende Element ist nicht wesentlich für die patentierte Erfindung
- Das Ersetzen des abweichenden konstituierenden Elements ermöglicht die Realisierung des Ziels der patentierten Erfindung und erzeugt den gleichen Effekt
- Eine Person mit normalem Wissen in dem Bereich der patentierten Erfindung könnte leicht auf die Idee kommen, das konstituierende Element zu ersetzen
- Das ersetzte konstituierende Element war zum Zeitpunkt der Patentanmeldung keine bekannte Technologie
- Das ersetzte konstituierende Element war zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht offensichtlich
- Es gibt keine besonderen Umstände (zum Beispiel, wenn es absichtlich aus dem “Geltungsbereich des Patentanspruchs” bei der Patentanmeldung der patentierten Erfindung ausgeschlossen wurde)
Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann es auch bei Nichtübereinstimmung der konstituierenden Elemente ausnahmsweise zu einer Patentverletzung kommen.
Indirekte Verletzung
Unter “indirekter Verletzung” versteht man die Anerkennung einer Patentverletzung für Handlungen, die ein hohes Risiko der Auslösung einer Patentverletzung darstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Zum Beispiel stellt die Herstellung eines Teils, der einen Teil der patentierten Erfindung bildet, keine Patentverletzung (direkte Verletzung) dar. Denn die Herstellung eines Teils, der einen Teil der patentierten Erfindung bildet, stimmt nur mit einem Teil der konstituierenden Elemente überein.
Aber wenn dieses Teil nur in Produkten verwendet wird, die eine Patentverletzung darstellen, und es sich um ein spezielles Teil handelt, dann stellt die Herstellung dieses Teils ein sehr hohes Risiko der Auslösung einer Patentverletzung dar. Ohne jegliche Regulierung wäre der Patentinhaber gezwungen, die Situation zu beobachten, obwohl eine Patentverletzung wahrscheinlich bevorsteht.
Daher werden Handlungen, die ein hohes Risiko der Auslösung einer Patentverletzung darstellen, als indirekte Verletzung angesehen und die patentierte Erfindung wird geschützt.
Handlungen, die als indirekte Verletzung angesehen und als Patentverletzung betrachtet werden, sind:
- Produktion und Übertragung von speziellen Teilen
- Produktion und Übertragung von Gegenständen, die für die Lösung von Problemen durch die Erfindung unerlässlich sind
- Besitz von Produkten, die eine Patentverletzung darstellen, mit dem Ziel der Übertragung
So gibt es auch in Fällen, die keine direkte Verletzung darstellen, Ausnahmefälle wie gleichwertige Verletzung und indirekte Verletzung, in denen eine Patentverletzung vorliegen kann. Es ist nicht so, dass es absolut keine Patentverletzung gibt, nur weil nicht alle konstituierenden Elemente der patentierten Erfindung übereinstimmen.
Fälle von Patentverletzungen
Bei einer Patentverletzung können Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen anerkannt werden. Lassen Sie uns einige tatsächliche Gerichtsfälle betrachten.
Der Fall “Kabi Killer”
Es gab einen Fall, in dem strittig war, ob die Herstellung und der Verkauf des Haushalts-Schimmelentferners “Kabi Killer” durch Johnson die Patentrechte von Kao an einer “aromatischen flüssigen Bleichmittelzusammensetzung” verletzt.
Das Patent von Kao bezieht sich auf eine aromatische flüssige Bleichmittelzusammensetzung, die Natriumhypochlorit als wirksamen Bestandteil enthält und durch die Aufnahme einer oder mehrerer der in den Patentansprüchen aufgeführten zahlreichen Duftstoffe gekennzeichnet ist. Johnson bestritt jedoch die Patentverletzung mit der Begründung, dass (1) ihr eigenes Produkt auch Duftstoffe enthält, die nicht in den Patentansprüchen aufgeführt sind, und (2) die Menge der in ihrem Produkt enthaltenen Duftstoffe, die in den Patentansprüchen aufgeführt sind, minimal ist.
Das Gericht stellte fest, dass (1) die Beschreibung “enthält” in den Patentansprüchen, wenn sie nach dem üblichen Sprachgebrauch interpretiert wird, bedeutet, dass die betreffende Komponente enthalten sein muss und dass dies ausreicht, um die Anforderungen der patentierten Erfindung zu erfüllen. Es bedeutet nicht, dass andere Komponenten ausgeschlossen sind.
Tokyo District Court, Urteil vom 4. November 1999 (1999)
Bezüglich (2), ob die geringe Menge des enthaltenen Dimethylbenzylcarbinols ausreicht, um die Anforderungen der patentierten Erfindung zu erfüllen, stellte das Gericht fest, dass es angemessen ist zu interpretieren, dass die Anforderungen der patentierten Erfindung erfüllt sind, solange der in den Patentansprüchen aufgeführte Duftstoff enthalten ist, unabhängig von seiner Menge.
Ebenso
Auf der Grundlage des Umfangs der Patentansprüche erkannte das Gericht eine Patentverletzung (direkte Verletzung) an und ordnete die Zahlung von etwa 270 Millionen Yen an Schadenersatz an.
Der Fall “Kirimochi”
Es gab einen Fall, in dem Echigo Seika, der zweitgrößte Hersteller in der Branche, Sato Foods, den Branchenführer, wegen eines Patents verklagte, das das Einritzen von Mochi betrifft, das wir in einem anderen Artikel auf dieser Website, “Die Vorteile von Patenten und Patentrechten aus Sicht eines Anwalts”, vorgestellt haben.
Echigo Seika hatte im Oktober 2002 ein Patent angemeldet und im April 2008 eingetragen, das das Einritzen der Seitenflächen von Kirimochi in Längsrichtung (horizontal) vorsieht, um zu verhindern, dass die Oberfläche reißt, wenn sie aufgeblasen wird.
Auf der anderen Seite hat auch Sato Foods ein Patent angemeldet und eingetragen für ein Produkt, das “Sato’s Kirimochi” genannt wird und das neben den Seitenflächen auch Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen hat. Die Anmeldung erfolgte neun Monate nach Echigo Seika im Juli 2003, aber bereits im November 2004 wurde sie als Patent eingetragen.
Daraufhin verklagte Echigo Seika Sato Foods mit der Begründung, dass “Sato’s Kirimochi” ihr eigenes Patent verletzt, und forderte die Einstellung der Herstellung und des Verkaufs sowie Schadenersatz.
https://monolith.law/corporate/patent-merit-lawyer-invention[ja]
Das Urteil der ersten Instanz im Fall “Kirimochi”
Bei der Beurteilung einer Patentverletzung wird, wie wir bereits erwähnt haben, in erster Linie auf den Umfang der Patentansprüche abgestellt. Bitte lesen Sie den folgenden Satz, der im Umfang der von Echigo Seika eingereichten Patentansprüche enthalten ist.
“…nicht auf der Unterseite oder der flachen Oberseite des Mochi, sondern auf der Seitenfläche, die die obere Oberfläche des kleinen Mochi-Stücks ist, … wird eine Einritzung oder eine Rille angebracht.”
Dieser Satz scheint auf zwei Arten interpretiert werden zu können.
- Es werden nur Einritzungen auf den Seitenflächen und nicht auf den Ober- und Unterflächen angebracht.
- Es bedeutet nur, dass Einritzungen auf den Seitenflächen angebracht werden.
Das Bezirksgericht Tokyo in erster Instanz stellte fest, dass in den von Sato Foods eingereichten Patentansprüchen “zwei Einritzungen auf jeder der beiden längeren Seitenflächen und kreuzförmige Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen” vorgesehen sind, während der Umfang der Patentansprüche von Echigo Seika so interpretiert werden kann, dass “nur Einritzungen auf den Seitenflächen angebracht und keine Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen vorgesehen sind”. Es stellte fest, dass auch das “Nichtanbringen von Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen” technische Merkmale aufweist.
Wenn das der Fall ist, erfüllt das Produkt von Sato Foods, das auch Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen hat, nicht die Anforderungen des Patents von Echigo Seika, und es wird festgestellt, dass es keine “Verletzung des Wortlauts” gibt.
Als Ergebnis stellte das Gericht der ersten Instanz fest, dass das Produkt von Sato Foods keine Patentverletzung darstellt.
Das Berufungsurteil im Fall “Kirimochi”
Das Berufungsgericht, der Intellectual Property High Court, stellte dazu fest,
“Nach dem Satz ‘nicht auf der Unterseite oder der flachen Oberseite’ folgt ohne Komma ‘auf der Seitenfläche, die die obere Oberfläche des kleinen Mochi-Stücks ist’, und wenn man diesen Satzbau berücksichtigt, ist es natürlich zu verstehen, dass die Beschreibung ‘nicht auf der Unterseite oder der flachen Oberseite’ zusammen mit der folgenden Beschreibung ‘auf der Seitenfläche, die die obere Oberfläche des kleinen Mochi-Stücks ist’, die ‘Seitenfläche’ modifiziert.”
Urteil des Intellectual Property High Court vom 7. September 2011 (2011)
Das Gericht erkannte eine Patentverletzung (direkte Verletzung) durch Sato Foods an und ordnete in seinem Urteil vom 22. März 2012 (2012) die Vernichtung von Kirimochi-Produkten und Produktionsanlagen sowie die Zahlung von etwa 800 Millionen Yen an Schadenersatz an.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wenn es “nicht auf der Unterseite oder der flachen Oberseite, sondern auf der Seitenfläche, die die obere Oberfläche des kleinen Mochi-Stücks ist”, ist, bedeutet dies, dass “nur Einritzungen auf den Seitenflächen angebracht werden”. Da es jedoch kein Komma gibt, bedeutet dies, dass “Einritzungen auf den Seitenflächen angebracht werden” und dass es technische Merkmale gibt, unabhängig davon, ob Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen angebracht sind. Selbst wenn Einritzungen auf den Ober- und Unterflächen angebracht sind, hat dies nichts damit zu tun, und solange Einritzungen auf den Seitenflächen angebracht sind, gibt es eine “Verletzung des Wortlauts”.
Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig die Interpretation des Umfangs der Patentansprüche und des Wortlauts in Patentprozessen ist.
Zusammenfassung
Die Beurteilung, ob es sich um eine Patentverletzung handelt oder nicht, ist eine sehr schwierige und komplexe Angelegenheit.
Das Risiko einer Patentverletzung ist groß. Ob Sie möglicherweise verletzt werden oder möglicherweise verletzen, in beiden Fällen ist es notwendig, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit diesem Problem auskennt, und die beste Vorgehensweise entsprechend der Situation zu ergreifen.