Prüfpunkte im Dienstleistungsvertrag für virtuelle YouTuber (VTuber) und Synchronsprecher
Ein Phänomen, das zunehmend an Beliebtheit gewinnt, sind die sogenannten virtuellen YouTuber oder VTuber. VTuber sind eine Art von YouTuber. Im Gegensatz zu herkömmlichen YouTuber-Videos, in denen echte Menschen auftreten, verwenden VTuber-Videos Avatare, also Charaktere, für die Videoübertragung, sodass Menschen grundsätzlich nicht auftreten. VTuber-Videos werden erstellt, indem ein Synchronsprecher die Stimme für den Charakter aufnimmt. Es gibt Fälle, in denen der VTuber auch der Synchronsprecher ist, aber es gibt auch Fälle, in denen der Betreiber des VTubers nur für die Videoproduktion und Planung verantwortlich ist und die Sprachaufnahme an eine andere Person auslagert. In diesem Zusammenhang werden wir den Dienstleistungsvertrag erläutern, der für die Beauftragung eines Synchronsprechers zur Sprachaufnahme in VTuber-Videos erforderlich ist.
Was ist ein Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern für virtuelle YouTuber (VTuber)?
Zweck des Vertrags zur Beauftragung von Synchronsprechern
Um Videos von virtuellen YouTubern (VTubern) zu erstellen, sind mehrere Schritte erforderlich, darunter die Erstellung des auftretenden Charakters (Avatars), die Bearbeitung des Videos und das Einsprechen der Stimme. Ein Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern für VTuber bezieht sich auf die Aufgabe des Einsprechens der Stimme, die an Synchronsprecher außerhalb der VTuber delegiert wird. Die Synchronsprecher für VTuber-Videos sind nicht immer professionelle Synchronsprecher. Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal ist, dass in vielen Fällen nicht öffentlich bekannt gegeben wird, wer die Synchronsprecher sind, im Gegensatz zu Animes.
Rechtliche Natur des Vertrags zur Beauftragung von Synchronsprechern
Ein Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern für VTuber-Videos ist kein Vertragstyp, der im japanischen Zivilgesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt ist. Daher ist es notwendig, die rechtliche Natur des Vertrags anhand seiner tatsächlichen Inhalte zu beurteilen. Es wird allgemein angenommen, dass der Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern Aspekte eines quasi-mandatierten Vertrags und eines Werkvertrags aufweist. Ein quasi-mandatierter Vertrag beinhaltet, dass der Beauftragte eine sogenannte Sorgfaltspflicht hat, um die im Vertrag festgelegten Aufgaben zu erfüllen, jedoch keine Verantwortung für das Eintreten von Ergebnissen übernimmt. Die Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die Pflicht, die üblicherweise erwartete Sorgfalt bei der Ausführung der Aufgaben einer anderen Person zu beachten. Daher, wenn der Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern als quasi-mandatierter Vertrag interpretiert wird, ist es nicht erforderlich, dass der Synchronsprecher die im Vertrag festgelegten Aufgaben bis zu einem bestimmten Datum abschließt, um eine Vergütung zu erhalten.
Jedoch ist die Aufgabe des Synchronsprechers für VTuber-Videos, das Einsprechen der Stimme gemäß den Anweisungen des VTubers durchzuführen. Daher ist es üblich, dass das Abschließen der Aufgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums, also das Eintreten von Ergebnissen, gefordert wird. Daher wird allgemein angenommen, dass der Vertrag zur Beauftragung von Synchronsprechern für VTuber-Videos nicht nur Aspekte eines quasi-mandatierten Vertrags, sondern auch Aspekte eines Werkvertrags aufweist, bei dem der Synchronsprecher garantiert, dass bestimmte Ergebnisse eintreten.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Vertrag als quasi-mandatierten Vertrag zu interpretieren, wenn die Vergütung für den Synchronsprecher, wie später erläutert wird, auf Stundenbasis berechnet wird und die Lieferung des Endprodukts nicht unbedingt eine Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung ist. In diesem Fall wäre es ratsam, eine Klausel einzufügen, die besagt: “Dieser Vertrag wird als quasi-mandatierter Vertrag behandelt”, um Interpretationszweifel zu vermeiden.
Wichtige Klauseln im Dienstleistungsvertrag mit Synchronsprechern
Wichtige Klauseln im Dienstleistungsvertrag von virtuellen YouTubern (VTubern) an Synchronsprecher, einschließlich Beispielen für Klauselbestimmungen und Verhandlungspunkte werden hier erläutert. In den Klauselbeispielen bezeichnet “A” den virtuellen YouTuber (VTuber) und “B” den Synchronsprecher. Weitere Details zum Vertrag, den ein virtueller YouTuber (VTuber) bei der Zugehörigkeit zu einer Managementagentur abschließt, finden Sie im untenstehenden Artikel.
https://monolith.law/corporate/virtual-youtuber-office-contract [ja]
Klauseln zur Geschäftsbeschreibung
Artikel X (Geschäftsbeschreibung)
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Aufnahme von Sprachaufnahmen für die vom Auftraggeber spezifizierten Charaktere in den vom Auftraggeber erstellten Videos, wie in den Anhängen festgelegt (im Folgenden “die vorliegende Aufgabe” genannt). Der Auftragnehmer nimmt diesen Auftrag an.
Die Festlegung des Geschäftsinhalts ist eine grundlegende Klausel in einem Dienstleistungsvertrag. Daher ist es wichtig, den Umfang der Aufgaben, die der Synchronsprecher übernimmt, klar zu definieren. Konkret werden der Umfang der Videos, in denen die Sprachaufnahmen gemacht werden, und der Name des Charakters im Vertrag spezifisch angegeben. Darüber hinaus können diese spezifischen Angelegenheiten nicht nur im Haupttext des Vertrags festgelegt werden, sondern auch in den Anhängen des Vertrags. Das obige Klauselbeispiel geht davon aus, dass spezifische Angelegenheiten in den Anhängen des Vertrags aufgeführt werden.
Wenn der Synchronsprecher als Auftragnehmer kontinuierlich in den Videos des Auftraggebers, der ein virtueller YouTuber oder VTuber ist, auftritt, ist es auch möglich, im Grundvertrag, dem Dienstleistungsvertrag, abstrakte Bestimmungen wie “Aufgaben, die in separaten Einzelverträgen festgelegt werden” zu treffen und den spezifischen Geschäftsinhalt in einem Einzelvertrag festzulegen, wenn tatsächlich ein Projekt entsteht.
Klauseln zur Vergütung
Artikel X (Vergütung)
1. Der Auftraggeber (A) zahlt dem Auftragnehmer (B) als Vergütung für die hier beschriebene Tätigkeit ●● Yen (ohne Verbrauchssteuer) bis zum Ende des Monats nach Abschluss der Tätigkeit.
2. Alle Einnahmen, die durch die vom Auftraggeber erstellten Videos erzielt werden, gehören dem Auftraggeber.
Der erste Absatz des Klauselbeispiels legt die Berechnungsmethode für die Vergütung fest, die von virtuellen YouTubern/VTubern an Synchronsprecher gezahlt wird. Bei der Vergütung für Synchronsprecher von virtuellen YouTubern/VTubern ist es üblich, eine feste Vergütung pro Projekt oder monatlich festzulegen. Es ist zwar grundsätzlich möglich, die Vergütung auf Basis eines Stundensatzes zu berechnen, indem man den Stundensatz mit der für die Arbeit aufgewendeten Zeit multipliziert, aber es ist wichtig zu beachten, dass kein Arbeitsverhältnis entsteht, wenn der Vertrag als Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird. Daher ist es nicht möglich, dass ein virtueller YouTuber/VTuber mehr Anweisungen und Aufsicht ausübt, als im Vertrag festgelegt, wie zum Beispiel die Festlegung der für die Arbeit benötigten Stunden.
Wenn die Vergütung auf Basis eines Stundensatzes berechnet wird, muss der Synchronsprecher die für die Sprachaufnahme aufgewendete Zeit aufzeichnen. Daher ist es in der Praxis wahrscheinlich nur möglich, den Stundensatz zu verwenden, wenn der Auftraggeber bei der Aufnahme anwesend sein kann. Darüber hinaus werden Werbeeinnahmen, die durch die Übertragung von virtuellen YouTuber/VTuber-Videos erzielt werden, von den virtuellen YouTubern/VTubern erworben. Dies ist natürlich der Fall, da der virtuelle YouTuber/VTuber der Hauptakteur der Videoübertragung ist, aber es kann nützlich sein, dies zur Vermeidung von Problemen mit dem Synchronsprecher vorsorglich festzulegen, wie im zweiten Absatz des Klauselbeispiels.
Klauseln zur Rechtezuteilung
1. Alle geistigen Eigentumsrechte, die in Bezug auf den Charakter entstehen, gehören vollständig dem Auftraggeber (A).
2. Alle geistigen Eigentumsrechte, die im Rahmen dieser Arbeit entstehen (einschließlich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, einschließlich der Rechte nach Artikel 27 und 28 des japanischen Urheberrechtsgesetzes), gehören dem Auftraggeber (A) oder werden unentgeltlich vom Auftragnehmer (B) an den Auftraggeber (A) übertragen. Der Auftragnehmer (B) wird keine Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf alle urheberrechtlich geschützten Werke ausüben, die er unentgeltlich an den Auftraggeber (A) übertragen hat.
Ein besonders wichtiges geistiges Eigentumsrecht, das in Bezug auf den Charakter entsteht, ist das Urheberrecht. Um unter dem japanischen Urheberrechtsgesetz als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt zu werden, muss es durch eine originelle kreative Aktivität, die Individualität ausdrückt, geschaffen worden sein. Die Planung, Szenarioerstellung und Gesamtstrukturierung der Videoerstellung werden normalerweise vom virtuellen YouTuber/VTuber konzipiert. Daher gehören die Urheberrechte und ähnliche Rechte in Bezug auf den Charakter grundsätzlich von Anfang an dem virtuellen YouTuber/VTuber. Der erste Absatz des Beispielklausels legt diesen Punkt fest.
Andererseits, obwohl es nicht ausgeschlossen ist, dass die Synchronisation der Stimme des Synchronsprechers Gegenstand des Urheberrechts (genauer gesagt, verwandte Schutzrechte) sein könnte, ist es normalerweise so, dass der virtuelle YouTuber/VTuber nur das vom virtuellen YouTuber/VTuber erstellte Szenario synchronisiert und die Stimme nach den Anweisungen des virtuellen YouTubers/VTubers aufnimmt, so dass es nicht als kreative Aktivität angesehen wird, und es kann gesagt werden, dass beim Synchronsprecher kein Urheberrecht entsteht. Im Gegenteil, wenn der Synchronsprecher auch das Szenario erstellt, könnte dies als kreative Aktivität angesehen werden, und die Synchronisation der Stimme könnte Gegenstand des Urheberrechts sein. Für den virtuellen YouTuber/VTuber ist es lebenswichtig, die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Charakter zu besitzen. Wenn es Probleme mit Dritten in Bezug auf geistige Eigentumsrechte gibt, könnte es notwendig sein, bereits veröffentlichte Videos zu löschen oder Schadenersatz zu fordern.
Daher, obwohl es von Fall zu Fall unterschiedlich ist, ob beim Synchronsprecher durch die Synchronisation der Stimme ein Urheberrecht entsteht, ist es ratsam, vorsichtshalber eine Klausel wie im zweiten Absatz des Beispielklausels einzufügen, die vorsieht, dass der virtuelle YouTuber/VTuber das Urheberrecht, das unter der Annahme entsteht, dass es beim Synchronsprecher entsteht, unentgeltlich übertragen bekommt.
Klausel zur Wettbewerbsvermeidungspflicht
Der Vertragspartner B darf während der Laufzeit dieses Vertrages ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vertragspartner A nicht als Synchronsprecher für andere virtuelle YouTuber als den in diesem Vertrag genannten Charakter tätig sein. Aus der Sicht von virtuellen YouTubern (VTubern) besteht das Risiko, dass die Zuschauer verwirrt werden, wenn ein Synchronsprecher, der in ihren Videos auftritt, auch die Rolle eines konkurrierenden virtuellen YouTubers (VTubers) übernimmt. Darüber hinaus haben bei virtuellen YouTubern (VTubern) oft die Stimmen der Synchronsprecher selbst Fans, so dass es grundsätzlich nicht wünschenswert ist, dass ein Synchronsprecher in Videos anderer virtueller YouTuber (VTuber) auftritt. Daher kann es sinnvoll sein, eine Wettbewerbsvermeidungspflicht wie im Beispiel der Klausel festzulegen.
Allerdings gibt es bei der Wettbewerbsvermeidungspflicht das Problem, ob sie von den Synchronsprechern akzeptiert wird. Zum Beispiel, wenn der Auftragnehmer die Synchronsprecherarbeit nicht als Hauptberuf ausübt und Aufträge nur als Hobby annimmt, kann es sein, dass er die Wettbewerbsvermeidungspflicht problemlos akzeptiert. Wenn jedoch die Synchronsprecherarbeit der Hauptberuf ist, kann die Einschränkung der Teilnahme an anderen Videos zu Problemen im täglichen Leben führen. Daher muss in solchen Fällen erwogen werden, dem Synchronsprecher eine angemessene Vergütung anzubieten, um die Wettbewerbsvermeidungspflicht zu akzeptieren.
Klausel zur Vertraulichkeitspflicht
Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegenüber weder die Tatsache, dass er mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut ist, noch die Existenz dieses Vertrages offenlegen oder durchsickern lassen.
Wie bereits kurz erwähnt, ist es üblich, dass bei Virtual YouTuber- oder VTuber-Videos die Identität des Synchronsprechers geheim gehalten wird. Dies unterscheidet sich grundlegend von der Praxis in der Anime-Branche, wo die Synchronsprecher normalerweise bekannt gegeben werden. Der Grund, warum die Synchronsprecher bei Virtual YouTubern oder VTubern nicht öffentlich gemacht werden, liegt in der Prämisse, dass die Charaktere wie echte Menschen agieren. Das heißt, es wird angenommen, dass die Virtual YouTuber- oder VTuber-Videos von den Charakteren selbst veröffentlicht werden, und manchmal betreiben die Charaktere sogar ihre eigenen Social-Media-Kanäle. Um dieser Fiktion Realität zu verleihen, ist es notwendig, die sogenannten “Menschen hinter den Charakteren” geheim zu halten.
Daher ist es notwendig, in einem Outsourcing-Vertrag dem Synchronsprecher eine Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen wie der Tatsache, dass er die Synchronisation für das Video übernimmt, aufzuerlegen. Die Klausel ist ein Beispiel für eine solche Verpflichtung zur Vertraulichkeit, die dem Synchronsprecher auferlegt wird. In Bezug auf die Vertraulichkeitspflicht könnte es auch notwendig sein, dem Synchronsprecher zu verbieten, den Charakter für die Verwaltung von Social-Media-Kanälen oder für seine eigenen Geschäftsaktivitäten zu nutzen. Obwohl diese Punkte rechtlich als Teil der Vertraulichkeitspflicht betrachtet werden können, ist es sicherer, sie explizit als Verbot festzulegen. In diesem Fall würden Sie die folgenden Klauseln als Verbote festlegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung dieser Aufgabe die folgenden Punkte einzuhalten:
(1) Keine Geschäftsaktivitäten in Bezug auf den betreffenden Charakter ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebers durchzuführen
(2) Den betreffenden Charakter nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebers zu nutzen
Übrigens, bezüglich problematischen Verhaltens von Synchronsprechern von Virtual YouTubern oder VTubern haben wir einen detaillierten Artikel verfasst, den Sie unten finden können.
https://monolith.law/corporate/virtual-youtuber-clients [ja]
Zusammenfassung
Da Virtual YouTuber oder VTuber erst kürzlich zu einem schnell wachsenden Trend geworden sind, ist die rechtliche Diskussion darüber noch nicht vollständig bekannt. Beispielsweise gibt es Praktiken, die sich von herkömmlichen Videos und Animationen unterscheiden, wie das Geheimhalten der “Person dahinter”, wie Synchronsprecher. Daher empfehlen wir, sich bei rechtlichen Fragen zu Virtual YouTubern oder VTubern an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Virtual YouTubern oder VTubern auskennt.
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