Gibt es ein Publicity-Recht für Objekte?
Was genau das Recht auf Öffentlichkeit ist, wann es entsteht und wann es nicht anerkannt wird, wird in einem separaten Artikel ausführlich erläutert.
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Wenn man den finanziellen Wert berücksichtigt, den der Name und das Bild eines Kunden anziehen können, könnte man argumentieren, dass diese Anziehungskraft nicht auf Menschen beschränkt sein muss. Wenn ein Objekt eine Kundenanziehungskraft hat, könnte man argumentieren, dass der Eigentümer dieses Objekts das Recht auf Öffentlichkeit haben sollte. Wenn man den Namen eines real existierenden Baseball- oder Fußballspielers ohne Erlaubnis in einer Videospielsoftware verwendet, wäre dies genauso eine Verletzung des Rechts auf Öffentlichkeit wie die Verwendung seines Bildes. Aber was passiert, wenn der Name und das Bild eines Rennpferdes, das jemand besitzt, in einer Videospielsoftware verwendet werden?
Der Begriff “Recht auf Öffentlichkeit” ist kein juristischer Begriff. Es handelt sich um ein relativ neues Recht, das durch Gerichtsverfahren nach und nach geklärt und anerkannt wurde. Auch das Recht auf Öffentlichkeit eines Objekts wurde vor Gericht verhandelt, als es um eine Videospielsoftware ging, die ohne Erlaubnis des Eigentümers den Namen eines Rennpferdes verwendet hatte.
Der Fall Gallop Racer (Nagoya Bezirksgericht, Januar 2000 (2000 im Gregorianischen Kalender))
Zweiundzwanzig Besitzer von Rennpferden verklagten den Hersteller und Verkäufer des Videospiels “Gallop Racer”, das die Namen ihrer Rennpferde verwendet, auf Unterlassung des Verkaufs und Schadensersatz aufgrund von Publicity-Rechten. In diesem Spiel wird der Spieler zum Jockey und reitet auf dem von ihm ausgewählten Rennpferd (einschließlich der Pferde, die an den G1, G2 und G3 Rennen der Japanischen Zentralen Pferderennvereinigung teilnehmen) in einem Rennen, das auf einem Bildschirm dargestellt wird, der eine echte Rennstrecke nachbildet.
Das Bezirksgericht Nagoya stellte fest:
“Auch für den Namen eines ‘Objekts’, das kein ‘Prominenter’ ist, kann es Fälle geben, in denen ein Publicity-Wert anerkannt wird, und es kann nicht gesagt werden, dass es keinen Raum gibt, Publicity-Rechte für ‘Objekte’ anzuerkennen. Da die Publicity-Rechte, die für Prominente anerkannt werden, als wirtschaftlicher Wert verstanden werden, der unabhängig von Persönlichkeitsrechten wie dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf das eigene Bild ist, gibt es keinen Grund, diejenigen, die einen Publicity-Wert haben, auf ‘Prominente’ mit Persönlichkeitsrechten zu beschränken.
Der Publicity-Wert, den solche Namen von Objekten haben, leitet sich aus dem Ruhm, der sozialen Bewertung und der Bekanntheit des Objekts ab, und sollte daher als wirtschaftlicher Gewinn oder Recht geschützt werden, das dem Eigentümer des Objekts (wie nachfolgend erläutert, wird derjenige, der das Objekt besaß, wenn es vernichtet wird, zum Rechteinhaber.) zusteht.”
Urteil des Bezirksgerichts Nagoya, 19. Januar 2000 (2000 im Gregorianischen Kalender)
Das Gericht erkannte das Publicity-Recht von Objekten an.
Es stellte auch fest, dass “unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Publicity-Recht eines Objekts nur das Recht ist, einen wirtschaftlichen Wert zu erlangen, es auf dem gegenwärtigen Stand nicht möglich ist, eine Unterlassung auf der Grundlage des Publicity-Rechts eines Objekts anzuerkennen”. Es fügte jedoch hinzu, dass “selbst wenn es sich um das Publicity-Recht eines Objekts handelt, es als Recht oder gesetzlich zu schützender Vorteil in Bezug auf Schadensersatz für unerlaubte Handlungen anerkannt werden kann, daher kann Schadensersatz anerkannt werden”. Das Gericht ordnete an, dass der Hersteller und Verkäufer den zwanzig Besitzern von Rennpferden, die an einem G1-Rennen teilgenommen hatten, Schadensersatz in Höhe von 41.412 Yen bis 608.420 Yen zahlen muss.
Der Fall Gallop Racer (Nagoya Oberlandesgericht, März 2001 (2001 im Gregorianischen Kalender))
Das Berufungsurteil stellte in Bezug auf den Schutz vor unbefugter Nutzung von Pferdenamen gemäß dem japanischen Markengesetz fest, dass “ein als Marke registrierter Pferdename nur dann geschützt ist, wenn die registrierte Marke in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, die mit dem eigenen Geschäft zu tun haben”. Daher, “um den wirtschaftlichen Nutzen oder Wert, der aus dem Ruhm, der sozialen Bewertung und der Bekanntheit eines Rennpferdes, das ein Pferdebesitzer besitzt, entsteht, zu schützen, ist der Schutz durch das Markengesetz allein nicht ausreichend. Es ist angemessen, das Recht auf Publicity eines Objekts unter bestimmten Bedingungen anzuerkennen und zu schützen”. Das Urteil des Bezirksgerichts Nagoya, das das Recht auf Publicity eines Objekts anerkannte, wurde unterstützt, jedoch wurde das Recht auf Publicity nur für Rennpferde, die ein G1-Rennen gewonnen haben, anerkannt.
In Bezug auf den Antrag auf Verkaufsverbot wurde festgestellt:
Das Recht auf Publicity einer berühmten Person ist eng mit den Persönlichkeitsrechten dieser Person verbunden, einschließlich ihres Rechts auf Privatsphäre und ihres Rechts auf ihr Bild. Daher wird ein Unterlassungsantrag auf der Grundlage dieses Rechts auf Publicity anerkannt. Das Recht auf Publicity eines Objekts ist jedoch nicht mit den Persönlichkeitsrechten des Eigentümers des Objekts verbunden, sondern mit dem wirtschaftlichen Nutzen, der aus der Anziehungskraft des Objekts auf Kunden entsteht. Es kann nicht auf die gleiche Weise behandelt werden wie das Recht auf Publicity einer berühmten Person.
Urteil des Oberlandesgerichts Nagoya, 8. März 2001 (2001 im Gregorianischen Kalender)
Das wurde, wie auch schon in der ersten Instanz vom Bezirksgericht Nagoya, nicht anerkannt.
Der Derby Stallion Fall (Tokyo District Court, August 2001) (Tokyo Bezirksgericht, August 2001)
23 Besitzer von Rennpferden verklagten den Hersteller und Verkäufer des Rennpferd-Simulationsspiels “Derby Stallion” (insgesamt vier Versionen), das die Namen ihrer Rennpferde verwendet, auf Unterlassung des Verkaufs und Schadensersatz aufgrund von unerlaubten Handlungen, basierend auf dem Recht auf Publicity. Das Tokyo District Court entschied, dass es “nicht in der Lage ist, das Vorhandensein eines Eigentumsrechts zu bestätigen, das den wirtschaftlichen Wert von Objekten, wie die Anziehungskraft auf Kunden, ausschließlich kontrolliert”, wie von den Klägern behauptet, und lehnte das Recht auf Publicity für Objekte ab.
Das Tokyo District Court stellte fest,
1: Um ein exklusives Recht zu gewähren, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich (einschließlich solcher, für die es keinen ausdrücklichen Text gibt, wie Persönlichkeitsrechte). Es ist jedoch nicht möglich, das von den Klägern behauptete “Recht, den wirtschaftlichen Wert von Objekten ausschließlich zu kontrollieren”, auf der Grundlage einer erweiterten Interpretation der Wirkung von Eigentumsrechten und Persönlichkeitsrechten, die traditionell als exklusive Rechte anerkannt wurden, zu begründen.
2: Wie oben erwähnt, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, um ein exklusives Recht zu gewähren. Angesichts des gesamten Systems des geltenden Rechts, das das System des geistigen Eigentums eingerichtet hat, kann das Vorhandensein eines exklusiven Rechts nicht anerkannt werden, wenn es sich um einen Bereich handelt, der nicht vom Schutz des Gesetzes über geistiges Eigentum erfasst wird. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass das Vorhandensein eines exklusiven Rechts anerkannt werden kann, selbst wenn es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gibt, wenn die soziale Praxis, den “Vorteil der ausschließlichen Kontrolle des wirtschaftlichen Wertes von Objekten” zu respektieren, lange genug fortgesetzt wird, um zu einem Gewohnheitsrecht zu werden, ist es nicht möglich, das von den Klägern behauptete exklusive Recht zu bestätigen.
Tokyo District Court, Urteil vom 27. August 2001
Das Gericht stellte weiter fest, dass “solche exklusiven Rechte nur dann anerkannt werden können, wenn festgestellt wird, dass die Persönlichkeitsrechte, die natürlichen Personen von Natur aus haben, verletzt wurden. Im Gegensatz dazu, wenn Dritte das Eigentum anderer nutzen, verletzt dies nicht unmittelbar die Persönlichkeitsrechte des Eigentümers des Objekts, so dass es nicht möglich ist, die von den Klägern behaupteten exklusiven Rechte auf der Grundlage von Persönlichkeitsrechten zu begründen.” Bezüglich Punkt 2 stellte das Gericht weiter fest, dass “die exklusiven Rechte, die das Gesetz über geistiges Eigentum gewährt, ihrer Natur nach als solche verstanden werden sollten, die die Grenzen des exklusiven Schutzes für den Rechteinhaber festlegen und als solche verstanden werden sollten, die die Grenzen der Rechtmäßigkeit des Handelns gegenüber Dritten festlegen. Daher sollte das Handeln von Dritten in einer Weise, die nicht in den Bereich der exklusiven Rechte fällt, die das Gesetz über geistiges Eigentum festlegt, als rechtmäßiges Handeln angesehen werden.”
Der Derby Stallion Fall (Tokyo High Court, September 2002) (Tokyo High Court, 2002)
Die Kläger, denen im ersten Verfahren das Verbot des Verkaufs und Schadensersatz aufgrund ungesetzlicher Handlungen nicht zugesprochen wurde, legten Berufung ein, aber das Tokyo High Court (Japanisches Tokyo High Court) wies die Berufung ab.
Das Tokyo High Court (Japanisches Tokyo High Court) stellte fest:
Es ist allgemein bekannt, dass die Verwendung des Namens und des Porträts einer prominenten Person in der Werbung und Promotion eines Produkts oder auf dem Produkt selbst einen Werbe- und Verkaufsförderungseffekt hat. Solche Namen und Porträts prominenter Personen sind als persönliche Identifikationsinformationen, die die betreffende prominente Person symbolisieren, an sich attraktiv für Kunden und unterscheiden sich von gewöhnlichen Menschen darin, dass sie einen unabhängigen wirtschaftlichen Nutzen oder Wert haben. Natürliche Personen, auch wenn sie gewöhnliche Menschen sind, haben das Recht, nicht ohne berechtigten Grund von Dritten genutzt zu werden, basierend auf ihren Persönlichkeitsrechten, einschließlich ihres Namens und Porträts. Daher ist es nur natürlich, dass prominente Personen, die sich von gewöhnlichen Menschen unterscheiden und deren Namen und Porträts Kunden anziehen, das Recht haben, den wirtschaftlichen Nutzen oder Wert, der aus diesen Namen und Porträts entsteht, ausschließlich zu kontrollieren. Dieses Recht der prominenten Person kann als “Publicity-Recht” bezeichnet werden, obwohl es ursprünglich auf Persönlichkeitsrechten basiert.
Urteil des Tokyo High Court vom 12. September 2002
und erklärte, dass das “Publicity-Recht auf Persönlichkeitsrechten basiert”,
Da das Publicity-Recht einer prominenten Person, wie bereits erwähnt, ursprünglich auf Persönlichkeitsrechten basieren sollte, ist es offensichtlich, dass man einem Rennpferd, einem Objekt, kein Namensrecht, Porträtrecht oder Publicity-Recht als auf Persönlichkeitsrechten basierendes Recht zugestehen kann.
Ebenda
so das Gericht.
Der Fall “Gallop Racer” (Oberster Gerichtshof, Februar 2004 (2004 im Gregorianischen Kalender))
Wie oben erwähnt, gab es unterschiedliche Urteile in den Fällen “Gallop Racer” und “Derby Stallion”. Im Berufungsverfahren des Falles “Gallop Racer” hat der Oberste Gerichtshof das ursprüngliche Urteil aufgehoben, die Klage der Kläger abgewiesen und das Recht auf Publicity von Sachen verneint.
Der Oberste Gerichtshof folgte dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs bezüglich des “Gesichts von Maqin, eigenhändig geschrieben, Mitteilung an das Zentrum”, den wir in einem anderen Artikel auf unserer Website mit dem Titel “Ist es erlaubt, das Eigentum anderer ohne Erlaubnis zu fotografieren und zu veröffentlichen?” vorgestellt haben. Er stellte fest, dass “die Kläger in erster Instanz die Besitzer der betreffenden Rennpferde waren oder waren, aber das Eigentumsrecht an Sachen wie Rennpferden beschränkt sich auf das exklusive Kontrollrecht über die physische Seite der Sache. Es erstreckt sich nicht auf das Recht, die immaterielle Seite der Sache, wie den Namen, direkt und exklusiv zu kontrollieren. Daher, selbst wenn Dritte den wirtschaftlichen Wert der immateriellen Seite des Rennpferdes, wie die Kundenanziehungskraft des Namens des Rennpferdes, nutzen, ohne das exklusive Kontrollrecht des Besitzers über die physische Seite des Rennpferdes zu verletzen, sollte diese Nutzungshandlung nicht als Verletzung des Eigentumsrechts am Rennpferd angesehen werden.”
https://monolith.law/reputation/photographing-others-property[ja]
Der Oberste Gerichtshof stellte fest,
“Selbst wenn der Name eines Rennpferdes eine Kundenanziehungskraft hat, ist es nicht angemessen, dem Besitzer eines Rennpferdes ein exklusives Nutzungsrecht oder ähnliches für die Nutzung der immateriellen Seite der Sache, wie die Verwendung des Namens des Rennpferdes, ohne gesetzliche Grundlage zuzugestehen. Darüber hinaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem der Umfang und die Art der Handlungen, die als illegal angesehen werden, nicht klar durch Gesetze und Vorschriften definiert sind, die Begehung einer unerlaubten Handlung in Bezug auf die unbefugte Nutzung des Namens eines Rennpferdes nicht bestätigt werden. Daher kann in diesem Fall weder eine Unterlassung noch die Begehung einer unerlaubten Handlung bestätigt werden.”
Oberster Gerichtshof, 13. Februar 2004 (2004 im Gregorianischen Kalender)
Er entschied, dass weder eine Unterlassung noch eine unerlaubte Handlung bestätigt werden kann. Darüber hinaus wurde eine Berufung und ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Tokioter Berufungsgerichts im Fall “Derby Stallion” von den Besitzern der Rennpferde eingereicht, aber auch diese wurden am selben Tag abgewiesen und nicht zugelassen.
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung hat das Recht auf Publicity, das sie für Prominente und Sportler anerkannt hat, für Sachen abgelehnt und festgestellt, dass grundsätzlich keine unerlaubte Handlung vorliegt, wenn Sachen als immaterielle Güter genutzt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Schlussfolgerung hinsichtlich des Rechts auf Publicity für Sachen erreicht wurde.
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