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Ist es verboten, ohne Erlaubnis in Disneyland und USJ zu filmen? Eine Erklärung der rechtlichen Probleme

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Ist es verboten, ohne Erlaubnis in Disneyland und USJ zu filmen? Eine Erklärung der rechtlichen Probleme

In den letzten Jahren ist es immer häufiger zu beobachten, dass in Themenparks Videos aufgenommen und auf Plattformen wie YouTube oder Twitter gepostet werden.

Unter welchen Umständen kann solch eine Aufnahme oder das Posten eines aufgenommenen Videos im Internet rechtlich problematisch werden?

Zudem kann es auch vorkommen, dass das Aufnehmen von Videos in den Geschäftsbedingungen von Themenparks und ähnlichen Einrichtungen, selbst wenn es rechtlich unbedenklich ist, verboten ist. Zum Beispiel wurde im September 2022 (Gregorianischer Kalender) in den “Bitte vom Tokyo Disney Resort”[ja] das Verbot von kommerziellen Aktivitäten hinzugefügt, was für Aufsehen sorgte. Wenn Sie ohne Kenntnis der Einrichtungsregeln und Geschäftsbedingungen unerlaubt Aufnahmen machen, kann dies zu unerwarteten Problemen führen.

In diesem Artikel stellen wir mögliche Probleme vor, die bei der Aufnahme und Veröffentlichung von Videos in Themenparks auftreten können.

Mögliche Probleme bei der Videoaufnahme und SNS-Veröffentlichung in Disneyland und USJ

Mögliche Probleme bei der Videoaufnahme und SNS-Veröffentlichung in Disneyland und USJ

Bei der Videoaufnahme in Themenparks wie Disneyland können verschiedene Objekte aufgenommen werden.

Zum Beispiel andere Besucher, Charaktere im Themenpark, Musik, die im Themenpark gespielt wird, oder Gebäude, die im Themenpark existieren.

Wenn diese Aufnahmen nur zum persönlichen Vergnügen gemacht werden, sollten grundsätzlich keine großen Probleme auftreten.

Allerdings können bei Aufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, wie zum Beispiel für kommerzielle Zwecke, oder bei der Veröffentlichung im Internet, Probleme in Bezug auf das Urheberrecht auftreten.

Außerdem müssen Sie vorsichtig sein, wenn das Aussehen anderer Personen aufgenommen wird, da dies das Recht am eigenen Bild betrifft.

Darüber hinaus haben die einzelnen Themenparks ihre eigenen Geschäftsbedingungen, und die Videoaufnahme und Veröffentlichung auf SNS kann zu Problemen in Bezug auf diese Geschäftsbedingungen führen.

Im Folgenden erläutern wir, welche Probleme die Videoaufnahme und Veröffentlichung auf SNS in Themenparks in Bezug auf Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Geschäftsbedingungen verursachen können.

Probleme im Zusammenhang mit der Videoaufnahme und dem Posten auf sozialen Netzwerken in Themenparks und Urheberrechten

Probleme im Zusammenhang mit der Videoaufnahme und dem Posten auf sozialen Netzwerken in Themenparks und Urheberrechten

Wenn Sie Shows oder Paraden in einem Themenpark filmen und die Videos auf Video-Sharing-Websites oder sozialen Netzwerken posten, kann dies zu Problemen mit dem Urheberrecht führen.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein Recht, das dazu dient, Werke zu schützen. Zu diesen Werken gehören verschiedene Arten von Werken, wie Romane, Gemälde, Musik und Architektur.

Allerdings wird nicht jedes Werk als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt. Um als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt zu werden, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen, die im Urheberrechtsgesetz definiert sind.

Artikel 2: In diesem Gesetz haben die in den folgenden Nummern aufgeführten Begriffe die in den jeweiligen Nummern festgelegte Bedeutung.
1. Werk: Etwas, das Gedanken oder Gefühle kreativ ausdrückt und in den Bereich der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik fällt.

Artikel 2 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes

Aus dieser Definition ergeben sich vier Anforderungen, die ein Werk erfüllen muss, um als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt zu werden:

  • Gedanken oder Gefühle
  • kreativ (Kreativität)
  • ausgedrückt in
  • etwas, das in den Bereich der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik fällt

Wenn Sie eine Show oder Parade in einem Themenpark filmen, müssen Sie prüfen, ob die Choreographie und Musik der Parade, die Charaktere wie Mickey Mouse und die Gebäude im Hintergrund als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt werden und ob sie eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Können Shows und Paraden urheberrechtlich geschützt sein?

Shows und Paraden bestehen aus Tanz und Musik der Parade.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Choreographie des Tanzes als urheberrechtlich geschütztes Werk des Tanzes angesehen werden kann.

Da die Choreographie menschliche Gesten beinhaltet, könnte sie auf alltägliche Ausdrucksformen beschränkt sein, die jeder einfallen könnten, und daher die Anforderung der “Kreativität”, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk erfüllen muss, nicht erfüllen.

Wenn jedoch der Inhalt des Tanzes kreativ an die Atmosphäre des Themenparks und die Eigenschaften der Darsteller angepasst ist, könnte er als urheberrechtlich geschütztes Werk des Tanzes anerkannt werden.

Die Frage, ob die Musik, die in Shows und Paraden verwendet wird, als urheberrechtlich geschütztes Werk der Musik angesehen werden kann, stellt sich ebenfalls.

Zu den urheberrechtlich geschützten Werken der Musik gehören nicht nur Melodie und Rhythmus, sondern auch Texte. Musik, die das Konzept des Themenparks oder eines bestimmten Films darstellt, oder Musik, die speziell für ein bestimmtes Ereignis erstellt wurde, wird im Allgemeinen als urheberrechtlich geschütztes Werk der Musik anerkannt.

Das Filmen dieser Werke ohne Erlaubnis und nicht für den privaten Gebrauch könnte das Vervielfältigungsrecht, eine Art von Urheberrecht, verletzen.

Das Posten des gefilmten Videos auf Video-Sharing-Websites oder sozialen Netzwerken könnte das Recht auf öffentliche Übertragung verletzen.

Für weitere Informationen zum Urheberrecht an Tanzchoreographien siehe den folgenden Artikel:

Verwandter Artikel: Ist die Choreographie eines Tanzes (Balletts) ein “urheberrechtlich geschütztes Werk”? – Erklärung der Rechtsprechung -[ja]

Können Charaktere urheberrechtlich geschützt sein?

In Shows und Paraden in Themenparks sind Charaktere wie Mickey Mouse, die tatsächlich tanzen und auftreten, unverzichtbar. Es ist jedoch zu beachten, dass der Charakter selbst ohne konkrete Darstellung kein urheberrechtlich geschütztes Werk ist.

Zum Beispiel könnte man sich bei dem Charakter Mickey Mouse eine fröhliche, hohe Stimme und eine Maus mit betonten Ohren und Mund vorstellen.

Diese sind jedoch alle abstrakte Konzepte, die der Charakter hat, und stellen keine “Darstellung” von Gedanken oder Gefühlen dar.

Die Charaktere, die in Shows und Paraden gefilmt werden, werden jedoch konkret als Kostüme oder Illustrationen dargestellt und könnten als urheberrechtlich geschützte Werke der Kunst anerkannt werden.

Daher könnte das Filmen und Posten von Shows und Paraden, wie das Filmen und Posten von Tanzchoreographien und Musik, eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts auf öffentliche Übertragung darstellen.

Für weitere Informationen zum Urheberrecht an Charakteren siehe den folgenden Artikel:

Verwandter Artikel: Gibt es kein Urheberrecht an Charakteren? Grundwissen für das IP-Geschäft[ja]

Können Gebäude urheberrechtlich geschützt sein?

Die Gebäude, die in Themenparks gebaut werden, könnten als urheberrechtlich geschützte Werke der Architektur anerkannt werden.

Bei urheberrechtlich geschützten Werken der Architektur können jedoch bestimmte Handlungen ausgenommen werden und sind daher grundsätzlich frei nutzbar.

Daher stellt das Filmen von Gebäuden, die als Hintergrund für Shows und Paraden dienen, oder das Posten von gefilmten Videos auf sozialen Netzwerken usw. keine Urheberrechtsverletzung dar.

Für weitere Informationen zum Urheberrecht an Gebäuden siehe den folgenden Artikel:

Verwandter Artikel: Ist die Nutzung von Bildern von Gebäuden rechtswidrig? Über Urheber- und Markenrechte[ja]

Beispiele, in denen die Videoaufnahme von Shows und Paraden in Themenparks problematisch war

Der Themenpark, in dem das Problem auftrat, ist das Tokyo Disney Resort in Urayasu, Präfektur Chiba.

Im Jahr 2007 wurden vier Personen, darunter ein Angestellter und seine Frau aus Nerima, Tokio, und eine Krankenschwester aus Adachi, Tokio, und eine arbeitslose Person aus Fujimi, Urayasu, verhaftet, weil sie verdächtigt wurden, Paradenattraktionen, die sie im Disney Resort gefilmt hatten, auf DVD kopiert und ohne Erlaubnis über das Internet verkauft zu haben, was gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt.

Die vier Personen filmten mit teuren Videokameras und die Qualität ihrer Arbeit war hoch. Sie zielten auf eine Kerngruppe ab, die mit den offiziell verkauften Parade-DVDs nicht zufrieden war, und verkauften die DVDs.

Während der Parade “Halloween 2006” stellten die vier Personen ein Stativ auf und besetzten einen guten Platz, um das Video zu filmen.

Die Videoaufnahme führte dazu, dass andere Besucher die Parade schwer sehen konnten. Andere Besucher beschwerten sich bei Tokyo Disney Resort über die vier Personen. Tokyo Disney Resort meldete dies der Polizei und die Tat wurde aufgedeckt.

Wie Sie sehen, gibt es Fälle, in denen man für die Verletzung von Urheberrechten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, daher ist bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken Vorsicht geboten.

Über das Recht am eigenen Bild bei der Aufnahme von Personen in einem Themenpark

Über das Recht am eigenen Bild bei der Aufnahme von Personen in einem Themenpark

Das Recht am eigenen Bild bezeichnet das Recht, nicht ohne Zustimmung fotografiert oder gefilmt zu werden, und das Recht, nicht ohne Zustimmung veröffentlicht zu werden.

Wenn eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild anerkannt wird, könnte der Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen, daher ist Vorsicht geboten.

Ob eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegt, muss anhand verschiedener Faktoren umfassend beurteilt werden.

Insbesondere wenn Videos aufgenommen werden, in denen die abgebildeten Personen identifizierbar sind, oder wenn nicht nur zufällig jemand ins Bild gerät, sondern eine Person gezielt aufgenommen wird, oder wenn durch das Posten in sozialen Netzwerken eine unbestimmte Anzahl von Personen Zugang zu den Bildern erhält, könnte dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellen.

Daher sollten Sie keine Aufnahmen machen, die zu Problemen führen könnten, wie das Filmen an Orten, an denen auch die Gesichter anderer Besucher deutlich zu sehen sind, oder heimliche Aufnahmen.

Es könnte auch in Betracht gezogen werden, Maßnahmen wie das Verpixeln von Bildern vor dem Posten zu ergreifen.

Für weitere Informationen über die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, siehe auch den folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Erklärung der Kriterien und des Prozesses für Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild[ja]

Die Beziehung zu den Geschäftsbedingungen von Themenparks

Die Beziehung zu den Geschäftsbedingungen von Themenparks

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Fälle, in denen Videos, die in Themenparks aufgenommen wurden, auf Kurzvideo-Apps wie “TikTok” gepostet und populär geworden sind. Auf der anderen Seite gibt es auch immer mehr Beschwerden über übermäßige Filmaufnahmen in Themenparks.

Die Regeln für das Filmen in Themenparks sind oft in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Parks festgelegt.

Im Folgenden stellen wir die Geschäftsbedingungen der repräsentativen Themenparks Tokyo Disney Resort und Universal Studios Japan (USJ) vor.

Über die Geschäftsbedingungen des Tokyo Disney Resort

Das Tokyo Disney Resort hat “Bitte vom Tokyo Disney Resort[ja]” veröffentlicht und verbietet folgende Handlungen:

Die folgenden Handlungen sind nicht gestattet.

(Auszug)

・Kommerzielle Aufnahmen usw.

・Aufnahmen und öffentliche Übertragungen, die andere Gäste stören

(Auszug)

・Verwendung von Hilfsgeräten wie Einbeinstativen, Dreibeinstativen und Selfie-Sticks, mit Ausnahme von handgroßen Griffbefestigungen

(Auszug)

・Gewerbliche Aktivitäten (außer wenn von uns genehmigt.)

(Auszug)

・Alle Handlungen, die den Betrieb von Tokyo Disneyland und seinen zugehörigen Einrichtungen behindern

Bitte vom Tokyo Disney Resort[ja]

In Bezug auf die oben genannten Bestimmungen wird angenommen, dass die Aufnahme von Videos für nicht-kommerzielle Zwecke, d.h. für private Nutzungszwecke, grundsätzlich erlaubt ist.

Jedoch sind Aufnahmen und Übertragungen, die andere Besucher stören, die Verwendung von Hilfsgeräten wie Einbeinstativen, Dreibeinstativen und Selfie-Sticks, und Aufnahmemethoden, die den Betrieb von Tokyo Disneyland und seinen zugehörigen Einrichtungen behindern, auch bei Videoaufnahmen für private Zwecke verboten, und Vorsicht ist geboten.

Darüber hinaus sind in den oben genannten Bestimmungen nicht genehmigte gewerbliche Aktivitäten verboten. Gewerbliche Aktivitäten beziehen sich auf Aktivitäten, die zum Erwerb von wirtschaftlichen Vorteilen durchgeführt werden, so dass Aktivitäten wie das Filmen mit dem Ziel, Einnahmen auf YouTube zu erzielen, als solche gewerblichen Aktivitäten gelten könnten.

Auch für das Filmen in Disney Hotels gibt es Bestimmungen, wie in den “【Offiziell】Unterkunftsbedingungen und Nutzungsregeln | Tokyo Disney Resort (tokyodisneyresort.jp)[ja]” festgelegt:

Bitte nehmen Sie keine Fotos, Videos, DVDs usw. mit jeglicher Art von Gerät für kommerzielle Zwecke in den Zimmern oder auf dem Gelände ohne Erlaubnis auf. Auch wenn Sie privat aufgenommen oder aufgezeichnet haben, bitte nicht ohne Erlaubnis (ⅰ) Handlungen wie das Posten im Internet für kommerzielle Zwecke, (ⅱ) Live-Übertragungen mit verschiedenen SNS usw. durchführen.

【Offiziell】Unterkunftsbedingungen und Nutzungsregeln | Tokyo Disney Resort (tokyodisneyresort.jp)[ja]

Daher sind auch das Filmen für kommerzielle Zwecke und das Posten im Internet in den Nutzungsbedingungen verboten.

Über die Geschäftsbedingungen von USJ

USJ hat “Regeln und Manieren | Universal Studios Japan | USJ[ja]” veröffentlicht und folgende Bestimmungen in Bezug auf das Filmen in Themenparks festgelegt:

Um sicherzustellen, dass alle unsere Gäste den Park bequem genießen können, haben wir einige Einschränkungen für das Filmen festgelegt.
・Filmen während der Fahrt auf Attraktionen zur Vermeidung von Unfällen
・Filmen von Quizinhalten und Antworten, die zu Spoilern führen könnten
・Filmen mit Blitz an Orten, an denen wir bitten, auf Blitzfotografie zu verzichten, um die Auswirkungen auf die Inszenierung und die Sicherheit der Entertainer nicht zu beeinträchtigen
・Filmen in nicht öffentlichen Bereichen (Baustellen, Renovierungsbereiche usw.)
・Kommerzielles Filmen, das zu Urheberrechtsverletzungen führen könnte
・Live-Übertragungen oder ähnliche Aufnahmen
・Filmen durch Ansprache einer unbestimmten Anzahl von Gästen, das andere Gäste stören könnte
Die obigen Punkte sind nur Beispiele. Wenn wir feststellen, dass es andere Gäste stört, wenn es eine Gefahr der Beschädigung der Einrichtungen gibt, wenn wir die Sicherheit der Crew und der Entertainer priorisieren, können wir das Filmen auf Anweisung der Crew stoppen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

Regeln und Manieren | Universal Studios Japan | USJ[ja]

Auch in den Bestimmungen von USJ ist das kommerzielle Filmen, das zu Urheberrechtsverletzungen führen könnte, und das Filmen, das andere Gäste stören könnte, verboten.

Die Veröffentlichung von Videos ist wie folgt geregelt:

Handlungen, die im Park nicht erlaubt sind

・Veröffentlichung von Aufnahmen von nicht öffentlichen Bereichen (Baustellen, Renovierungsbereiche usw.) auf SNS usw.

Regeln und Manieren | Universal Studios Japan | USJ[ja]

Daher ist insbesondere das Posten von Videos, die in nicht öffentlichen Bereichen aufgenommen wurden, verboten. Obwohl die Geschäftsbedingungen nicht das Posten von Videos außerhalb von nicht öffentlichen Bereichen verbieten, ist es wichtig, nicht leichtfertig zu posten, da, wie bereits erwähnt, rechtliche Probleme auftreten können.

Zusammenfassung: Bei rechtlichen Fragen zu Themenparks sollten Sie einen Anwalt konsultieren

Zusammenfassung: Bei rechtlichen Fragen zu Themenparks sollten Sie einen Anwalt konsultieren

In diesem Artikel haben wir die Probleme vorgestellt, die sich bei der Aufnahme von Videos in Themenparks ergeben können.

Das leichtfertige Aufnehmen von Videos in Themenparks und das Posten auf sozialen Netzwerken kann je nach Fall zu Schadensersatz- und strafrechtlicher Haftung führen.

Daher ist es notwendig, sorgfältig darauf zu achten, ob Sie nicht Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und ob das, was Sie tun, nicht durch die vom Themenpark festgelegten Bedingungen verboten ist.

Wenn Sie spezifischere Ratschläge zu individuellen Fällen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere im Internet- und Rechtswesen. In den letzten Jahren haben wir viele Beratungsprojekte für YouTuber und VTuber übernommen, die im Internet immer beliebter werden. Es besteht ein zunehmender Bedarf an rechtlicher Überprüfung in Bereichen wie Kanalmanagement und Vertragsangelegenheiten. In unserer Kanzlei sind Anwälte mit Fachwissen für diese Maßnahmen zuständig.

Bitte beziehen Sie sich auf die untenstehenden Details.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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