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Ist das Erstellen von Screenshots eine Urheberrechtsverletzung? Erläuterungen zur Identifizierung von Postern und Methoden zur Entfernung

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Ist das Erstellen von Screenshots eine Urheberrechtsverletzung? Erläuterungen zur Identifizierung von Postern und Methoden zur Entfernung

Screenshots sind ein praktisches Tool, um Informationen und Bilder einfach zu speichern, doch es ist Vorsicht geboten, da sie möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen. Es gibt Fälle, in denen die Nutzung eines Screenshots ohne das Wissen um dessen rechtswidrigen Inhalt erfolgt oder in denen die Nutzung innerhalb der Grenzen des Zitatrechts ohne Verletzung des Urheberrechts möglich ist, was die Beurteilung schwierig macht.

In diesem Artikel erläutern wir ausführlich die Beziehung zwischen Screenshots und Urheberrecht, die Kriterien für rechtswidrige Screenshots, worauf Sie achten müssen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, und was zu tun ist, falls Sie dennoch mit einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert werden. Lesen Sie bitte bis zum Ende, um im Falle einer Urheberrechtsverletzung gut vorbereitet zu sein.

Urheberrechtsverletzung durch Screenshots

Im Jahr Reiwa 3 (2021) wurde das japanische Urheberrechtsgesetz geändert, sodass nun auch Screenshots unter das Urheberrecht fallen. Wir erläutern die Zusammenhänge zwischen Screenshots und Urheberrechtsverletzungen.

Auch Screenshots unterliegen dem Urheberrecht

Screenshots, die man einfach mit Smartphones oder Computern erstellen kann, fallen unter das Urheberrecht und können je nach Verwendung illegal sein. Wenn Sie wissentlich einen Screenshot von illegal hochgeladenen Inhalten (wie Piratenseiten oder illegalen Videos) machen, verstoßen Sie gegen das Urheberrechtsgesetz.

Auch wenn es sich um eine persönliche Nutzung handelt, wenn Sie sich bewusst sind, dass Sie illegale Inhalte verwenden, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen, also ist Vorsicht geboten. Wenn Sie illegale Screenshots machen, könnten Sie von den Urheberrechtsinhabern auf Schadensersatz verklagt werden. In schwerwiegenden Fällen könnte sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen, also müssen Sie vorsichtig sein.

Wenn Sie unwissentlich einen Screenshot von illegalen Inhalten machen, gibt es Fälle, in denen dies nicht illegal ist. Dennoch sollten Sie es vermeiden, illegale Inhalte zu screenshoten, zu speichern oder mit anderen zu teilen.

Die Urheberrechtsreform aus dem Jahr Reiwa 3 (2021)

Die Urheberrechtsreform aus dem Jahr Reiwa 3 (2021) wurde unter anderem durch den Manga-Mura-Vorfall aus dem Jahr Heisei 30 (2018), der zu einem gesellschaftlichen Problem wurde, angestoßen. Manga-Mura war eine Piratenseite, die urheberrechtlich geschützte Werke wie Manga illegal hochlud und kostenlos zugänglich machte.

Der Schaden wurde auf bis zu 300 Milliarden Yen geschätzt und verletzte die Rechte der Urheberrechtsinhaber, was der japanischen Inhalteindustrie einen schweren Schlag versetzte. Als Reaktion auf den Vorfall wurden Forderungen nach einer Verschärfung der Regulierung illegaler Downloads laut, was zur Urheberrechtsreform im Jahr Reiwa 3 (2021) führte.

Die Ausweitung der Download-Regulierung erstreckt sich nun nicht mehr nur auf Musik und Videos, sondern auch auf Manga, wissenschaftliche Artikel, Romane, Fotos und andere urheberrechtlich geschützte Werke. Die Regulierung von Linking-Websites betrifft nun auch solche, die lediglich Links zu illegalen Inhalten bereitstellen, da dies als eine Handlung angesehen wird, die Urheberrechtsverletzungen fördert.

Durch die Gesetzesänderung wurde die Durchsetzung gegen illegale Inhalte wie Piratenversionen verstärkt und der Schutz der Rechte der Urheberrechtsinhaber verbessert. Dennoch ist der Vertrieb illegaler Inhalte auch nach der Reform nicht vollständig ausgerottet, und es werden weitere Maßnahmen gefordert. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Unterlagen.

Referenz: Japanische Kulturbehörde|Fragen und Antworten zur Illegalisierung des Downloads von verletzenden Inhalten (Grundlegende Überlegungen)[ja]

Kriterien und Beispiele dafür, ob Screenshots Urheberrechtsverletzungen darstellen

Es ist schwierig zu beurteilen, ob Screenshots illegal sind oder nicht. Wir erklären die Kriterien und Beispiele für legale und illegale Fälle.

Screenshots, die nicht illegal sind

Screenshots können potenziell gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn jedoch Inhalte, die legal hochgeladen wurden, gescreenshotet werden oder wenn der Versuch unternommen wird, legale Inhalte zu screenshoten, ist dies eine andere Situation. Falls jedoch unbeabsichtigt Bilder, die illegal hochgeladen wurden, in den Screenshot gelangen, ist dies nicht illegal.

Beispielsweise ist das Screenshoten von Beiträgen auf den offiziellen Social-Media-Kanälen eines Künstlers oder von Teilen eines gekauften E-Books, solange es im Rahmen der persönlichen Nutzung bleibt, kein Problem.

Auch wenn beim Screenshoten eines Tweets eines Freundes auf X (ehemals Twitter) das Icon eines anderen Nutzers, der ein illegales Bild als Icon verwendet hat, mit aufgenommen wird, ist dies eine andere Angelegenheit. Es ist nicht illegal, also können Sie beruhigt sein.

Dennoch, wenn Sie einen Screenshot auf Social Media posten oder in einem Blog veröffentlichen, kann es sein, dass Sie die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers benötigen.

Screenshots, die illegal werden können

Besondere Vorsicht ist bei Screenshots geboten, die bewusst von illegal hochgeladenen Bildern gemacht werden.

Bilder, die auf Piraterie-Websites, inoffiziellen persönlichen Blogs oder anonymen Foren ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht werden, sind oft illegal hochgeladene Inhalte. Wenn Sie solche Inhalte wissentlich screenshoten, können Sie wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden und zivilrechtliche Haftung, einschließlich Schadensersatzforderungen, riskieren.

Darüber hinaus kann gemäß Artikel 119 Absatz 3 des Japanischen Urheberrechtsgesetzes das wiederholte Screenshoten (Herunterladen) von kostenpflichtigen Inhalten (wie Zeitschriften oder Comics) als böswillige Urheberrechtsverletzung angesehen werden, die mit einer strafrechtlichen Sanktion (bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Yen oder beidem) geahndet werden kann.

Wenn Sie jedoch unwissentlich ein Bild screenshoten, das illegal hochgeladen wurde, oder wenn beim Screenshoten legaler Inhalte unbeabsichtigt ein illegales Bild aufgenommen wird, ist dies nicht illegal.

Die Behandlung von Urheberrechten bei Zitattweets auf X (ehemals Twitter)

Auf X (ehemals Twitter) gibt es die Funktion der Zitattweets, mit der Tweets anderer Nutzer zitiert werden können. Da diese Funktion offiziell von X (ehemals Twitter) bereitgestellt wird, stellt ihre korrekte Verwendung keine Urheberrechtsverletzung dar. Allerdings zeigen jüngste Gerichtsurteile, dass die Verwendung von Screenshot-Bildern für Zitate eine mögliche Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Gerichte haben entschieden, dass das Anhängen von Screenshot-Bildern ohne die Verwendung der von X (ehemals Twitter) in den Nutzungsbedingungen festgelegten Zitattweet-Funktion nicht den fairen Gepflogenheiten entspricht und somit nicht als Zitat im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben, wenn man bedenkt, dass die Praxis des Screenshot-Zitierens auf X (ehemals Twitter) alltäglich ist. Es gibt jedoch auch Gegenmeinungen zu dieser Entscheidung, und die Situation könnte sich mit zukünftigen Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesänderungen ändern.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die sicherste Methode, auf X (ehemals Twitter) zu zitieren, die offizielle Zitattweet-Funktion zu verwenden. Die Verwendung von Scroll-Captures für Zitate sollte vorsichtig gehandhabt werden, um das Risiko einer Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Stellt das Zitieren von Screenshots auf X (ehemals Twitter) eine Urheberrechtsverletzung dar? Eine Erklärung des Urteils aus dem Jahr Reiwa 5 (2023)[ja]

Ausnahmen, bei denen Screenshots nicht als illegal gelten

Screenshots von illegal hochgeladenen Inhalten werden grundsätzlich als Urheberrechtsverletzung angesehen, jedoch gibt es Ausnahmefälle, in denen dies nicht zutrifft.

Betrachten wir Fälle, in denen die Menge oder die Bildqualität geringfügig ist. Wenn beispielsweise nur wenige Panels eines Mangas oder einige Zeilen eines wissenschaftlichen Artikels kopiert werden und diese nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Werkes ausmachen oder wenn die Bildqualität so grob ist, dass sie nicht mehr genießbar ist, kann dies als geringfügig angesehen werden und somit nicht als illegal.

Im Falle von Fan-Kreationen kann die Fan-Kreation selbst eine Urheberrechtsverletzung darstellen, aber derzeit fallen sie nicht unter die Regelungen zum illegalen Download. Daher sind Screenshots von Werken, die von den Fan-Künstlern selbst hochgeladen wurden, nicht illegal. Allerdings können Screenshots von Fan-Kreationen, die ohne Erlaubnis von Dritten hochgeladen wurden, als illegal angesehen werden.

Des Weiteren werden Screenshots, die beispielsweise als Beweis für Betrugsopfer oder aus sozial gerechtfertigten Gründen gemacht werden, oder in Fällen, in denen besondere Umstände vorliegen, die die Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungerechtfertigt schädigen, nicht als illegal betrachtet.

Da die Ausnahmebedingungen nach der Auslegung des Urheberrechtsgesetzes beurteilt werden, sind sie nicht immer rechtmäßig. Beim Erstellen von Screenshots sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es sich nicht um illegale Inhalte handelt oder ob die Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt werden.

Vorgehensweise bei der Entdeckung von Screenshots, die Urheberrechtsverletzungen darstellen könnten

Wenn Sie auf Screenshots stoßen, die möglicherweise Urheberrechte verletzen, finden Sie hier eine detaillierte Anleitung, wie Sie vorgehen sollten.

Beiträge unbeaufsichtigt lassen

Als Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen besteht auch die Option, Beiträge bewusst unbeaufsichtigt zu lassen. Rechtliche Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen zu unternehmen, kann aufwendig und kostspielig sein. Wenn man einen Anwalt beauftragt, sind auch die Anwaltskosten nicht zu vernachlässigen. Daher kann es eine bewusste Entscheidung sein, bei geringfügigen Verletzungen oder einmaligen, zufälligen Vorfällen nichts zu unternehmen.

Insbesondere in Fällen, in denen es fraglich ist, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollten Sie vorsichtig sein, da selbst bei einer Klageerhebung nicht immer eine Verletzung anerkannt wird. Das Unbeaufsichtigtlassen kann auch den Vorteil haben, solche Risiken zu vermeiden.

Initiative zur Löschung ergreifen

Wenn Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis gescreenshotet und in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde, können Sie auf Grundlage des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanese Copyright Law) die Löschung des Werkes fordern. Es gibt zwei Arten von Löschungsanträgen: den Antrag auf Unterlassung der Verletzung, wenn bereits eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, und den Antrag auf Verhinderung der Verletzung, wenn die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung besteht.

Der Antrag auf Unterlassung der Verletzung zielt darauf ab, die Entfernung des bereits veröffentlichten Werkes zu verlangen, während der Antrag auf Verhinderung der Verletzung darauf abzielt, zukünftige ähnliche Verletzungen im Voraus zu verhindern. Wenn es dringend ist, kann statt eines Gerichtsverfahrens ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden, der eine schnellere Reaktion ermöglicht.

Eine einstweilige Verfügung ist ein Verfahren, bei dem das Gericht vorläufig die Löschung des Werkes anordnet und kann parallel zum Hauptverfahren durchgeführt werden.

Vorgehen bei der Forderung von Nutzungsgebühren und Schadensersatz

Grundsätzlich ist für die Verwendung von Screenshots, die urheberrechtlich geschützt sind, die Zahlung einer Lizenzgebühr an den Urheber erforderlich.

Wird jedoch ein Screenshot ohne Erlaubnis verwendet, kann der Urheber nicht nur die ihm zustehenden Nutzungsgebühren verlieren, sondern auch Schäden erleiden, wie etwa eine Entwertung des Werkes. In solchen Fällen ist es dem Urheber möglich, auf Basis von Artikel 709 des japanischen Zivilgesetzbuches (Bürgerliches Gesetzbuch) Schadensersatz für unerlaubte Handlungen zu fordern.

Der geforderte Schadensersatz kann neben den eigentlichen Nutzungsgebühren auch weitere wirtschaftliche Schäden umfassen, die durch die unbefugte Verwendung des Werkes entstanden sind. Die Kosten für Nutzungsgebühren und Schadensersatz werden je nach Dauer und Ausmaß der Urheberrechtsverletzung berechnet. Daher ist es üblich, zunächst eine Löschung des Werkes (Unterlassungsanspruch) zu fordern, um die Urheberrechtsverletzung zu stoppen.

Im Anschluss wird der Fall der Urheberrechtsverletzung genau untersucht und nach der Ermittlung der angemessenen Kosten ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Anspruch auf Wiederherstellung des eigenen Rufs

Urheberrechtsverletzungen können nicht nur das Eigentumsrecht des Urhebers beeinträchtigen, sondern auch das Persönlichkeitsrecht des Urhebers verletzen.

Das Persönlichkeitsrecht des Urhebers schützt die geistige Verbindung des Urhebers zu seinem Werk und umfasst Rechte wie das Recht auf Namensnennung und das Recht auf Werksintegrität.

Das Recht auf Namensnennung ermöglicht es dem Urheber, zu entscheiden, ob und unter welchem Namen sein Werk veröffentlicht wird. Das Recht auf Werksintegrität schützt den Urheber davor, dass sein Werk ohne seine Zustimmung verändert oder entstellt wird.

Wird das Persönlichkeitsrecht des Urhebers durch eine Urheberrechtsverletzung beeinträchtigt, ermöglicht Artikel 115 des japanischen Urheberrechtsgesetzes (Japanese Copyright Law) die Forderung nach Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rufs.

Zum Beispiel kann man vom Verletzer verlangen, eine Entschuldigungsanzeige in einer Zeitung zu schalten, um den durch die Verletzungshandlung beschädigten Ruf wiederherzustellen.

Verhinderung von Wiederholungstaten durch strafrechtliche Verfolgung

Urheberrechtsverletzungen stellen nicht nur ein zivilrechtliches Problem dar, sondern können auch zu strafrechtlicher Verantwortung führen. Nach Artikel 119 und Artikel 124 des japanischen Urheberrechtsgesetzes können für solche Verstöße Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Yen für Einzelpersonen und bis zu 300 Millionen Yen für juristische Personen verhängt werden. Wenn ein Opfer einer Urheberrechtsverletzung den Täter anzeigt, führt die Polizei Ermittlungen durch, und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Kommt es zu einer Anklage, wird die strafrechtliche Verantwortung vor Gericht verfolgt.

Die Verfolgung strafrechtlicher Verantwortung bedeutet nicht nur eine Bestrafung des individuellen Verletzers, sondern dient auch als Warnung an die gesamte Gesellschaft.

Die Existenz strafrechtlicher Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen soll als Abschreckung für potenzielle Verletzer dienen und wird erwartet, dass sie zur Verhinderung von Wiederholungstaten beiträgt.

Was Anwälte bei Urheberrechtsverletzungen durch Screenshots tun können

Wenn die Verwendung eines Screenshots als Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz angesehen werden kann, sollte man einen Anwalt beauftragen. Im Folgenden erklären wir detailliert, warum dies der Fall ist.

Identifizierung des Posters durch Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen

Wenn ein Screenshot, der Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, ohne Ihre Erlaubnis in sozialen Netzwerken gepostet wird, können Sie den Poster durch einen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen identifizieren. Dies ermöglicht eine angemessene Reaktion auf die Urheberrechtsverletzung.

Der Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen ist ein Verfahren, bei dem von Content-Providern (SNS-Betreibern) oder Access-Providern (Internetdienstanbietern) verlangt wird, Informationen über den Poster offenzulegen, basierend auf dem Gesetz zur Beschränkung der Verantwortlichkeit von Providern.

Der Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen ist jedoch ein komplexer Prozess, der mehrere Gerichtsverfahren erfordert. Die Schritte sind wie folgt:

  1. Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Offenlegung von Senderinformationen gegen den Content-Provider, um die IP-Adresse des Posters zu identifizieren
  2. Identifizierung des Access-Providers anhand der festgestellten IP-Adresse und Beantragung einer einstweiligen Verfügung, um die Löschung der Senderinformationen zu verhindern
  3. Einleitung eines Rechtsstreits gegen den Access-Provider, um die Offenlegung der Senderinformationen zu fordern

Das Verfahren erfordert Fachwissen und ist sowohl zeit- als auch kostenintensiv. Daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und mit dessen Hilfe vorzugehen.

Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Anträgen auf Offenlegung von Senderinformationen und können rechtliche Verfahren reibungslos durchführen. Sie bieten auch nach der Identifizierung des Senders angemessene rechtliche Beratung an.

Einstweilige Verfügung zur Löschung

Wenn der Poster, der das Urheberrecht verletzt hat, durch einen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen identifiziert werden konnte, können Sie als nächsten Schritt eine Klage auf Löschung des Posts einreichen. Da ein Rechtsstreit jedoch Zeit in Anspruch nimmt und im Falle einer Ausweitung des Schadens durch Urheberrechtsverletzungen oder der Notwendigkeit einer dringenden Löschung des Posts, kann die Prüfung einer einstweiligen Verfügung sinnvoll sein.

Eine einstweilige Verfügung ist ein Verfahren, bei dem das Gericht vorläufig die Löschung eines Posts anordnet. Wenn die einstweilige Verfügung gewährt wird, kann der Post schnell gelöscht werden, ohne auf das Ergebnis des Hauptverfahrens zu warten, was die Ausweitung der Urheberrechtsverletzung verhindert und den Schaden begrenzt.

Das Verfahren der einstweiligen Verfügung erfordert, ähnlich wie ein Rechtsstreit, Fachwissen. Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente und bei den Verfahren. Darüber hinaus kann ein Anwalt effektive Argumente vor Gericht vorbringen und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die einstweilige Verfügung gewährt wird.

Schadensersatzforderung

Wenn der Poster, der das Urheberrecht verletzt hat, durch einen Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen identifiziert werden konnte, können Sie eine Klage auf Zahlung von Nutzungsentgelten für das urheberrechtlich geschützte Werk oder anderem Schadensersatz einreichen.

Das Urheberrechtsgesetz enthält Bestimmungen zur Berechnung des Schadensersatzes (Artikel 114 des Urheberrechtsgesetzes), was die Forderung für den Urheber erleichtert. Wenn beispielsweise der Verletzer durch die Urheberrechtsverletzung einen Gewinn erzielt hat, wird dieser Gewinn als Schadensbetrag angenommen.

Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Lizenz verwendet wird, kann der Betrag, der normalerweise als Lizenzgebühr fällig wäre, als Schadensersatz gefordert werden.

Die Bestimmungen legen eine Obergrenze für den Schadensersatz fest, und selbst wenn der Verletzer behauptet, der tatsächliche Schaden sei geringer, wird eine Reduzierung nicht anerkannt. Schadensersatzforderungen erfordern Fachwissen. Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, erhalten Sie Unterstützung bei der Berechnung des angemessenen Schadensbetrags und bei den Forderungsverfahren.

Anwälte verfügen über Fachwissen im Urheberrecht und setzen sich dafür ein, durch angemessene rechtliche Argumentation und Beweisführung einen angemessenen Schadensersatz zu erlangen.

Zusammenfassung: Bei Urheberrechtsverletzungen durch Screenshots sollten Sie einen Anwalt konsultieren

Screenshots sind eine praktische Funktion, aber es gibt Fälle, in denen sie Urheberrechtsverletzungen darstellen können, also seien Sie vorsichtig. Es gibt Situationen, in denen Screenshots von Inhalten gemacht werden, ohne zu wissen, dass sie illegal sind, oder Fälle, in denen sie innerhalb des Zitierrechts legal sein können, was die Beurteilung nicht selten erschwert.

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen durch Screenshots haben, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Anwälte sind Experten im Urheberrecht und können je nach Einzelfall angemessene Beratung und Maßnahmen vorschlagen. Zögern Sie nicht, im Falle eines Schadens einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Vorstellung unserer Maßnahmen

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen IT und insbesondere Internetrecht sowie Rechtswissenschaft. In den letzten Jahren hat das Interesse an geistigem Eigentum, insbesondere Urheberrechten, zugenommen, und die Notwendigkeit von rechtlichen Überprüfungen steigt stetig. Unsere Kanzlei bietet Lösungen im Bereich des geistigen Eigentums an. Weitere Details finden Sie im folgenden Artikel.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: IT- und geistiges Eigentumsrecht für verschiedene Unternehmen[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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