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Kann das Offenlegen der Adresse einer anderen Person zu einer Straftat werden? Erläuterung der Methoden zur Identifizierung des Verfassers

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Kann das Offenlegen der Adresse einer anderen Person zu einer Straftat werden? Erläuterung der Methoden zur Identifizierung des Verfassers

“‘Ich kann nicht glauben, dass meine persönliche Adresse im Internet veröffentlicht wurde’, ‘Das ist doch ein Verbrechen, oder?'”

Wenn Sie mit einer solchen Albtraumsituation konfrontiert werden, wird jeder von Angst und Unsicherheit überwältigt. Aber es gibt keinen Grund zur Panik. Wenn Sie ruhig bleiben und angemessen handeln, können Sie den Schaden minimieren und rechtliche Schritte gegen den Täter einleiten.

In diesem Artikel erläutern wir detailliert, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen sollten, wenn Ihre persönliche Adresse im Internet veröffentlicht wird, und wie Sie den Verfasser des Beitrags identifizieren können. Zusätzlich erklären wir, warum es unerlässlich ist, einen Anwalt zu konsultieren. Wenn Sie jetzt mit dieser Angst konfrontiert sind, bitte tragen Sie es nicht alleine. Nutzen Sie diesen Artikel als Leitfaden und suchen Sie die Unterstützung von Experten.

Wird es zu einem Verbrechen, wenn Ihre Adresse identifiziert und veröffentlicht wird?

Wird es zu einem Verbrechen, wenn Ihre Adresse identifiziert und veröffentlicht wird?

Wenn Ihre persönliche Adresse im Internet veröffentlicht wird, besteht das Risiko, dass diese Informationen missbraucht werden und Ihrem realen Leben Schaden zufügen. Daher könnte man annehmen, dass es “natürlich ein Verbrechen ist”. Allerdings müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Straftat geltend zu machen.

Hier erläutern wir detailliert, in welchen Fällen die Veröffentlichung einer identifizierten Adresse im Internet als Verbrechen angesehen wird und in welchen Fällen nicht.

Kein Verbrechen nach dem Strafgesetz

Die Veröffentlichung von Namen und Adressen wird nicht als Verbrechen nach dem Strafgesetz behandelt. Dies liegt daran, dass es ein Prinzip gibt, das besagt, dass nur die im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Verbrechen strafbar sind. Dieses Prinzip wird als “Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Straftaten und Strafen” bezeichnet.

Die Veröffentlichung von Namen und Adressen stellt, selbst wenn sie als unangenehme Handlung empfunden wird, keinem im Gesetz definierten Verbrechen dar. Oft hört man von Fällen, in denen Verleumdung geltend gemacht wird, aber für eine Verleumdung ist eine Verringerung des sozialen Ansehens eine notwendige Voraussetzung. Daher wird die bloße Veröffentlichung von Namen und Adressen üblicherweise nicht als Verleumdung angesehen.

Jedoch kann die Veröffentlichung von Namen und Adressen, wenn sie mit anderen kriminellen Handlungen (wie Drohungen, Stalking usw.) einhergeht, zu einer anderen Straftat führen.

Verletzung des Rechts auf Privatsphäre wird anerkannt

Name und Adresse sind Informationen, die als Privatsphäre geschützt werden sollten. Werden sie ohne Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht, kann dies als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre anerkannt werden.

Auch wenn es sich nicht um ein strafrechtliches Verbrechen handelt, kann die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre als unerlaubte Handlung im Sinne des Zivilrechts gelten, was zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

Insbesondere die Veröffentlichung von Adressen im Internet ist eines der Fälle, in denen die Verletzung der Privatsphäre mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt wird. Allerdings führt die bloße Veröffentlichung von Adresse und Name allein nicht zu hohen Schadensersatzsummen.

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es notwendig, den Verfasser des Beitrags zu identifizieren. Dazu ist ein Verfahren zur Offenlegung von Senderinformationen erforderlich, welches für Personen ohne juristische Kenntnisse nicht einfach ist.

Das Recht auf Privatsphäre ist eines der grundlegenden Menschenrechte, die auf der Japanischen Verfassung (日本国憲法) basieren. Für weitere Informationen siehe Artikel 13 der Japanischen Verfassung.

Referenz: Japanische Verfassung[ja]

Fälle, in denen eine Verletzung des Datenschutzrechts nicht anerkannt wird

Das Datenschutzrecht ist ein wichtiges Recht, aber nicht immer wird eine Verletzung anerkannt, selbst wenn persönliche Informationen veröffentlicht werden. In den folgenden Fällen kann eine Verletzung des Datenschutzrechts unter Umständen nicht anerkannt werden:

  1. Wenn die betroffene Person der Veröffentlichung der Informationen zugestimmt hat: Mit der Zustimmung der betroffenen Person liegt keine Verletzung des Datenschutzrechts vor.
  2. Wenn die veröffentlichten Informationen von öffentlichem Interesse sind und die Veröffentlichung dem Gemeinwohl dient: Zum Beispiel kann die Veröffentlichung von Informationen über Korruptionsverdacht bei Politikern als im öffentlichen Interesse liegend angesehen werden.
  3. Wenn es einen legitimen Grund für die Veröffentlichung der Informationen gibt: Zum Beispiel, wenn Medien als Teil ihrer legitimen Berichterstattung Informationen veröffentlichen, liegt keine Verletzung des Datenschutzrechts vor.
  4. Wenn das Recht der Allgemeinheit, bestimmte Informationen zu kennen, das Interesse einer Person überwiegt, ihre Privatsphäre nicht öffentlich zu machen: Dies gilt insbesondere für Informationen mit hoher öffentlicher und gemeinnütziger Bedeutung. Beispielsweise wird das Recht der Bürger, über die kriminelle Vergangenheit einer Person informiert zu sein, oft höher gewichtet als das Datenschutzrecht, sodass in vielen Fällen die Veröffentlichung keine Verletzung darstellt.

Insbesondere bei Informationen mit hohem öffentlichen und gemeinnützigen Interesse handelt es sich um ein schwieriges Problem, bei dem das Datenschutzrecht und das Recht der Bürger zu wissen, aufeinanderprallen. Die kriminelle Vergangenheit einer Person ist ein typisches Beispiel dafür, und es gibt viele Fälle, in denen deren Veröffentlichung keine Verletzung des Datenschutzrechts darstellt.

Das Datenschutzrecht ist ein wichtiges Recht, aber es ist nicht immer geschützt. Es ist notwendig zu verstehen, dass das Datenschutzrecht je nach Inhalt der Informationen und der Art der Veröffentlichung eingeschränkt werden kann. Weitere Informationen zum Datenschutzrecht finden Sie im folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Eine gründliche Erklärung des Datenschutzrechts. Die drei Kriterien für eine Verletzung[ja]

Was tun, wenn Ihre Adresse veröffentlicht wird

Was tun, wenn Ihre Adresse veröffentlicht wird

Wenn Ihre Adresse im Internet veröffentlicht wird, ist es wichtig zu wissen, wie man vorgeht. Konkret sind die folgenden Maßnahmen effektiv: eine Löschungsanfrage stellen, den Verfasser identifizieren und Schadensersatz (Entschädigung und Schmerzensgeld) fordern.

Löschungsanfragen an veröffentlichte Medien stellen

Wenn Ihre Adresse oder andere persönliche Daten im Internet veröffentlicht wurden, sollten Sie zunächst eine Löschungsanfrage an das Medium stellen, auf dem die Informationen veröffentlicht sind (z.B. soziale Netzwerke, Foren, Webseiten). Viele Seiten haben Nutzungsbedingungen, die das Posten von persönlichen Informationen verbieten. Wenn Sie eine Löschungsanfrage gemäß den Regeln der Seite stellen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihrer Anfrage entsprochen wird.

Die Verfahren und Regeln für Löschungsanfragen variieren je nach Website. Überprüfen Sie zunächst die Nutzungsbedingungen der betreffenden Seite, um herauszufinden, wie dort Löschungsanfragen gestellt werden sollen. In den meisten Fällen gibt es ein spezielles Formular für Löschungsanfragen.

Bitte geben Sie bei der Löschungsanfrage Folgendes konkret an:

  • Die URL des Beitrags, in dem Ihre Adresse veröffentlicht wurde
  • Einen Nachweis, dass es sich um Ihre Adresse handelt (z.B. Führerschein)
  • Den Grund für die gewünschte Löschung

Je nach Website kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage Zeit in Anspruch nehmen, aber es ist wichtig, beharrlich zu bleiben und kontinuierlich um Löschung zu bitten.

Identifizierung des Verfassers durch Antrag auf Offenlegung von Senderinformationen

Um eine Person zur Verantwortung zu ziehen, die Adressen im Internet veröffentlicht hat, muss zunächst der Verfasser der Beiträge identifiziert werden. Üblicherweise erfolgt dies durch einen Antrag auf Offenlegung von Informationen an die Website, auf der die Beiträge veröffentlicht wurden, und an den Provider, den der Verfasser genutzt hat.

Das Verfahren zur Offenlegung von Informationen ist ein rechtlicher Prozess, der über das Gericht abgewickelt wird und für Einzelpersonen schwierig zu handhaben sein kann. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und professionelle Unterstützung zu erhalten.

Der Ablauf bis zur Identifizierung des Verfassers gestaltet sich wie folgt:

  1. Antrag auf Offenlegung der IP-Adresse des Verfassers auf der betreffenden Website: Zuerst wird ein Antrag auf Offenlegung der IP-Adresse des Verfassers an die Website gestellt, auf der die Beiträge veröffentlicht wurden. Je nach Website kann eine vorläufige gerichtliche Verfügung erforderlich sein.
  2. Identifizierung des Providers über die IP-Adresse: Anhand der offengelegten IP-Adresse wird der Provider identifiziert, den der Verfasser verwendet hat.
  3. Antrag auf Offenlegung der persönlichen Informationen des Verfassers beim Provider: Beim identifizierten Provider wird ein Antrag auf Offenlegung der persönlichen Informationen des Verfassers (Name, Adresse usw.) gestellt. Auch hier ist in den meisten Fällen ein Gerichtsurteil erforderlich.
  4. Identifizierung des Verfassers: Anhand der offengelegten Informationen wird der Verfasser identifiziert.

Seit dem 1. Oktober des Jahres Reiwa 4 (2022) wurde das Verfahren zur Offenlegung von Senderinformationen durch die überarbeitete Japanese Provider Liability Limitation Law vereinfacht und die Belastung für die Opferseite verringert. Die Identifizierung des Verfassers ist für rechtliche Maßnahmen wie Schadensersatzforderungen von großer Bedeutung. Bitte gehen Sie mit Unterstützung von Experten die angemessenen Schritte vor. Weitere Details zum Antrag auf Offenlegung finden Sie im folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Erklärung der „Verordnung zur Offenlegung von Senderinformationen“, die am 1. Oktober Reiwa 4 (2022) in Kraft tritt – Beschleunigte Identifizierung von Verfassern[ja]

Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld als zivilrechtliche Haftung

Wenn Ihre Privatsphäre verletzt wurde, können Sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für erlittene seelische Leiden und finanzielle Verluste stellen.

Insbesondere wenn persönliche Daten wie Ihre Adresse wiederholt veröffentlicht werden oder wenn durch die Veröffentlichung tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann die Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auch als Abschreckung wirksam sein. Wenn Sie von einer Verletzung Ihrer Privatsphäre betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Rechtliche Verantwortung bei der Ermittlung von Adressen

Wenn Sie Opfer geworden sind, ist es möglich, die Adresse des Verfassers zu ermitteln und rechtliche Schritte einzuleiten, aber es ist nicht immer einfach. Wir erklären, worauf Sie achten sollten, wenn Sie rechtliche Verantwortung geltend machen.

Die Verfolgung des Adressveröffentlichers kann Zeit in Anspruch nehmen

Um einen Verfasser, der seine Adresse im Internet veröffentlicht hat, zu identifizieren und rechtlich zu belangen, müssen Sie einen Antrag auf Offenlegung der Senderinformationen beim Provider stellen.

Dieses Verfahren kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen, und es ist üblich, dass es von der Anfrage zur Offenlegung der Senderinformationen bis zur Identifizierung des Verfassers etwa sechs Monate bis zu einem Jahr dauert. Da ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert es unweigerlich seine Zeit.

Andererseits ist die Dauer, für die Provider Kommunikationsprotokolle speichern, in der Regel etwa drei bis sechs Monate. Bei Mobilfunkunternehmen ist dieser Zeitraum noch kürzer, und es besteht die Tendenz, dass Daten nur etwa drei Monate aufbewahrt werden.

Daher ist es notwendig, so schnell wie möglich nach der Veröffentlichung mit der Anfrage zur Offenlegung der IP-Adresse zu beginnen, um den Verfasser zu identifizieren. Wenn die Speicherfrist für die Kommunikationsprotokolle überschritten wird, wird die Identifizierung des Verfassers sehr schwierig.

Bei nicht strafrechtlich relevanten Delikten den Anwalt konsultieren

Wie bereits erwähnt, stellt das Veröffentlichen einer Adresse im Internet zwar einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wird aber nicht als strafrechtliches Delikt anerkannt. Daher ist es üblich, dass die Polizei eine Anzeige in solchen Fällen normalerweise nicht akzeptiert.

Die Behandlung von Privatsphäreverletzungen erfordert viele rechtliche Schritte, wie Anträge auf Offenlegung von Senderinformationen und Schadensersatzforderungen, weshalb die Konsultation eines Anwalts mit Fachwissen der schnellste Weg zur Lösung ist. Obwohl es möglich ist, dass Einzelpersonen solche Anträge selbst stellen, erhöht sich ohne rechtliches Wissen und Erfahrung die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren schwierig wird oder zu unzureichenden Ergebnissen führt.

Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, können Sie folgende Unterstützung erhalten:

  • Auswahl der angemessenen rechtlichen Mittel je nach Situation
  • Übernahme komplizierter Verfahren
  • Verhandlungen mit dem Täter
  • Unterstützung bei Schadensersatzforderungen

Wenn Sie Probleme haben, weil Ihre Adresse im Internet veröffentlicht wurde, konsultieren Sie zuerst einen Anwalt und holen Sie sich den Rat eines Experten.

Zusammenfassung: Wenn Ihre spezifische Adresse veröffentlicht wird, sollten Sie einen Anwalt konsultieren

Die Veröffentlichung Ihrer Adresse im Internet stellt einen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar und ist keinesfalls hinnehmbar. Eine umgehende Reaktion ist erforderlich, also bleiben Sie zunächst ruhig und versuchen Sie die in diesem Artikel vorgestellten Maßnahmen.

  1. Antrag auf Löschung bei der veröffentlichenden Plattform: Die meisten Websites haben Nutzungsbedingungen, die das Posten persönlicher Informationen verbieten, also fordern Sie zuerst den Seitenbetreiber auf, die Informationen zu entfernen.
  2. Identifizierung des Täters durch Antrag auf Offenlegung der Senderinformationen: Um den Täter zu identifizieren und rechtliche Schritte wie Schadensersatzforderungen einzuleiten, ist ein Antrag auf Offenlegung der Senderinformationen notwendig. Schnelles Handeln ist hierbei entscheidend.
  3. Zivilrechtliche Haftung und Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld: Sie können Schadensersatz und Schmerzensgeld für seelisches Leid und finanzielle Verluste fordern.

Wenn es schwierig ist, selbst zu handeln, zögern Sie nicht, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre Situation vorschlagen. Insbesondere in den folgenden Fällen ist die Unterstützung eines Anwalts unerlässlich:

  • Sie finden das Verfahren zur Informationsfreigabe kompliziert
  • Verhandlungen mit dem Täter sind schwierig
  • Sie sind unsicher über das Verfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz

Die Verletzung der Privatsphäre im Internet ist ein ernstes Problem. Grübeln Sie nicht allein darüber nach, sondern suchen Sie die Hilfe von Experten, um angemessen zu handeln.

Vorstellung der Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in IT, insbesondere im Internetrecht und in juristischen Fragen. In den letzten Jahren haben sich Informationen über Rufschädigung und Verleumdung im Netz als “digitale Tattoos” erwiesen, die ernsthafte Schäden verursachen können. Unsere Kanzlei bietet Lösungen zur Bekämpfung dieser “digitalen Tattoos”. Weitere Details finden Sie im folgenden Artikel.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Digital Tattoo[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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