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Die Auswirkungen des Digital Services Act (DSA) auf Japan: Erläuterung der Schlüsselaspekte der Gesetzgebung

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Die Auswirkungen des Digital Services Act (DSA) auf Japan: Erläuterung der Schlüsselaspekte der Gesetzgebung

Seit dem 17. Februar 2024 (2024年2月17日) ist das EU-Digital Services Act (DSA) vollständig in Kraft getreten. Es betrifft Unternehmen weltweit, die digitale Dienste in die EU anbieten, unabhängig von ihrem Standort. Daher ist es wichtig, dass auch japanische Unternehmen, die Dienstleistungen im EU-Raum anbieten, sich mit diesem Gesetz vertraut machen.

In diesem Artikel erläutern wir die Kernpunkte des Digital Services Act und dessen Auswirkungen auf japanische Unternehmen sowie mögliche Maßnahmen im Vergleich zu ähnlichen japanischen Gesetzen.

Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA)?

Das “Digitale-Dienste-Gesetz” (DSA = Digital Services Act) der EU ist eine umfassende Regelung für den elektronischen Handel, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist und am 17. Februar 2024 vollständig umgesetzt wurde.

In der EU wurde bereits im Jahr 2000 eine Richtlinie für den elektronischen Handel erlassen. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung des Internets und der Online-Plattformen wurde es jedoch zunehmend schwieriger, diese Richtlinie an die digitale Umgebung anzupassen. Daher wurde die Richtlinie durch das DSA, eine EU-weite Regelung mit direkter rechtlicher Bindungswirkung, ersetzt.

Das Gesetz ist Teil der digitalen Strategie der EU, die unter dem Motto “Ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist”, bekannt ist und angewendet wird.

Ziele des DSA

Ziele des DSA

Am 15. Dezember 2020 wurde das DSA (Digital Services Act) zusammen mit dem DMA (Digital Markets Act) veröffentlicht. Das Ziel des DSA wird in Artikel 1 beschrieben und besteht aus zwei Hauptpunkten: ① den Aufbau eines sichereren und vertrauenswürdigeren digitalen Raums, in dem die grundlegenden Rechte aller Nutzer digitaler Dienste, die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind, geschützt werden, und ② die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für Innovationen sowohl auf dem EU-Markt als auch global.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung illegaler Inhalte. Kurz gesagt, das Prinzip “Was offline illegal ist, ist auch online illegal” soll umgesetzt werden. Unternehmen werden beispielsweise verpflichtet, Maßnahmen einschließlich der Löschung von illegalen Inhalten wie Online-Hassreden oder der Anstiftung zum Terrorismus sowie illegalen Produkten wie Fälschungen zu ergreifen. Japanische Unternehmen, die Nutzer innerhalb der EU haben, werden daher stark betroffen sein, da von ihnen erwartet wird, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Anwendungsbereich der DSA

Die Regulierung der DSA betrifft die folgenden vier Arten von Anbietern (Vermittlungsdienstleistern):

  1. Vermittlungsdienste
  2. Hosting
  3. Online-Plattformen
  4. Riesige Plattformen (VLOP) & riesige Suchmaschinen (VLOSE)

Die DSA richtet sich an digitale Dienste, die auf Nutzer im EU-Raum abzielen, und es spielt keine Rolle, in welchem Land der Anbieter (Provider) ansässig ist. Wenn japanische Unternehmen digitale Dienste für den EU-Markt bereitstellen, müssen sie den Vorschriften der DSA folgen.

Die sechs Pflichten und Haftungsfreistellungen für Provider nach dem DSA

Das DSA (Digital Services Act) legt je nach den Merkmalen und der Größe des Anbieters stufenweise Pflichten fest und definiert unterschiedliche Anforderungen für die Haftungsfreistellung.

Die Pflichten der Provider

Die im DSA festgelegten Pflichten für Provider werden in sechs Kategorien unterteilt: „Nutzerschutz“, „Nutzungsbedingungen“, „Umgang mit Inhalten“, „Online-Werbung“, „Rechenschaftspflicht & Transparenz“ und „Sonstiges/Allgemeines“.

Für „sehr große Online-Plattformen“ – VLOP (Very Large Online Platform) – und „sehr große Online-Suchmaschinen“ – VLOSE (Very Large Online Search Engine) –, die eine durchschnittliche monatliche Nutzerzahl von über 45 Millionen in der EU erreichen (10% der 450 Millionen EU-Bürger), gelten strengere Regeln.

Die als VLOP oder VLOSE eingestuften Unternehmen müssen innerhalb von vier Monaten nach der Benachrichtigung ihre Systeme, Ressourcen und Prozesse an das DSA anpassen, Maßnahmen zur Risikominderung einführen und ein unabhängiges Compliance-System etablieren. Darüber hinaus müssen sie eine Prüfung und die erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Europäischen Kommission Bericht erstatten. Es wird auch eine Pflicht zur Bereitstellung von Datenzugang auferlegt. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten können Sanktionen verhängt werden.

Das DSA tritt am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft, und die Einhaltung des DSA durch Unternehmen, die nicht VLOP oder VLOSE sind, wird künftig von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten überwacht.

Im Folgenden erläutern wir die Haftungsfreistellungsanforderungen für die verschiedenen Arten von Providern.

Haftungsfreistellung

① Anbieter von bloßen Durchleitungsdiensten sind von der Haftung für übermittelte Informationen befreit, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen (Artikel 3):

  • Nicht selbst die Übermittlung vornehmen
  • Den Empfänger der Übermittlung nicht auswählen
  • Die übermittelten Informationen nicht auswählen oder verändern

① Anbieter von Caching-Diensten sind von der Haftung für die von ihnen behandelten Informationen befreit, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen (Artikel 4):

  • Die Informationen nicht verändern
  • Die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen einhalten
  • Die branchenüblichen Regeln für die Aktualisierung von Informationen einhalten
  • Die legale Verwendung von allgemein anerkannten Technologien zur Datenerhebung nicht behindern
  • Bei Löschung oder Zugangssperrung (Deaktivierung) der Informationen diese schnellstmöglich löschen oder den Zugang sperren, oder, falls ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Löschung oder Zugangssperrung anordnet, diese Information schnellstmöglich löschen oder den Zugang sperren

② Anbieter von Hosting-Diensten sind von der Haftung für gespeicherte Informationen befreit, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen (Artikel 5):

  • Nichts von der Rechtswidrigkeit der Handlung wissen
  • Bei Kenntnis von der Rechtswidrigkeit die illegalen Inhalte schnellstmöglich löschen oder den Zugang dazu sperren

Zeitplan für die Umsetzung des DSA

Zeitplan für die Umsetzung des DSA

Der Europarat hat am 4. Oktober 2022 (Reiwa 4) die “Japanese Digital Services Act” (DSA) endgültig genehmigt. Dadurch trat der DSA am 16. November 2022 (Reiwa 4) in Kraft und wurde am 17. Februar 2024 (Reiwa 6) vollständig umgesetzt.

  • Zeitplan für die Umsetzung des DSA
16. November 2022 (Reiwa 4) in Kraft getretenTeilweise Anwendung beginnt, einschließlich transparenter Berichterstattung und Anforderungen an VLOPs
17. Februar 2023 (Reiwa 5)Online-Plattformen und Suchmaschinen veröffentlichen die Anzahl ihrer monatlich aktiven Nutzer
17. Februar 2024 (Reiwa 6)Vollständige Umsetzung
Die Mitgliedstaaten benennen ihre Digital Services Coordinator (DSC)

Die Durchführung wird zwischen neuen Organisationen auf nationaler und EU-Ebene koordiniert. Ab dem 17. Februar 2024 (Reiwa 6) wird der DSA für alle betroffenen Unternehmen in der gesamten EU umgesetzt, und jeder EU-Mitgliedstaat muss einen nationalen Digital Services Coordinator (DSC) ernennen.

Die eingerichteten unabhängigen Regulierungsbehörden werden die Regeln für kleinere Plattformen in ihrem Land durchsetzen und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem DSC-Ausschuss die direkte Unternehmensaufsicht und Sanktionsvollzug auf nationaler Ebene ausüben.

Strafen bei Verstößen gegen das DSA

Für Unternehmen, die nicht als VLOP oder VLOSE gelten, liegt die Aufsichts- und Strafvollstreckungsbefugnis auf nationaler Ebene. Für VLOP und VLOSE hingegen übt die Europäische Kommission (EU-Ebene) direkt die Aufsicht aus und verfügt über die Befugnis, Strafen zu verhängen.

Die Geldbußen für Verstöße können für VLOP und VLOSE bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens des vorangegangenen Jahres betragen. Sollten ungenaue Informationen auf Anforderung bereitgestellt werden, kann gegen VLOP und VLOSE eine Geldbuße von bis zu 1 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Jahres verhängt werden.

Darüber hinaus kann die Europäische Kommission von VLOP und VLOSE eine Aufsichtsgebühr erheben, die als Finanzierungsquelle für die Durchführung ihrer Aufgaben dient.

Vergleich mit ähnlichen japanischen Rechtsvorschriften

Hier erläutern wir die Unterschiede zwischen der DSA und ähnlichen japanischen Rechtsvorschriften.

Gesetz zur Transparenz von digitalen Plattformgeschäften

Das “Gesetz zur Transparenz von digitalen Plattformgeschäften (Gesetz zur Verbesserung der Transparenz und Fairness von bestimmten digitalen Plattformen)” wurde erlassen, um die Transparenz und Fairness von Transaktionen auf digitalen Plattformen zu verbessern und trat am 1. Februar 2021 in Kraft.

Dieses Gesetz betrifft Unternehmen, die als bestimmte digitale Plattformen ausgewiesen sind, und verpflichtet sie zur Offenlegung von Transaktionsbedingungen, zur Sicherstellung von Transparenz und Fairness im Betrieb (Maßnahmen, die für das gegenseitige Verständnis mit den Nutzern notwendig sind) sowie zur Berichterstattung über die Betriebssituation.

Unter bestimmten digitalen Plattformen versteht man Anbieter von Plattformen, bei denen insbesondere ein hoher Bedarf besteht, die Transparenz und Fairness der Transaktionen zu verbessern. Stand Januar 2024 sind insgesamt fünf Unternehmen ausgewiesen, darunter drei Betreiber von allgemeinen Online-Warenhäusern und zwei Betreiber von App-Stores.

Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem die Bereitstellung von Informationen durch Nutzer an den Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie, die Zusammenarbeit mit der Fair Trade Commission, Verfahren zur öffentlichen Zustellung für ausländische Unternehmen und eine Überprüfung der Umsetzung des Gesetzes nach drei Jahren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor, um erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz werden Geldstrafen von bis zu 500.000 Yen verhängt, und bei Verstößen gegen die Empfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie können Geldstrafen von bis zu 1 Million Yen verhängt werden.

Die Unterschiede zur DSA liegen darin, dass die Regulierung im japanischen Recht auf bestimmte digitale Plattformbetreiber beschränkt ist, in der Höhe der Geldstrafen und in den Unterschieden bei den Durchsetzungsstrukturen. Während die DSA eine unabhängige Durchsetzungsbehörde hat, erfolgt die Durchsetzung dieses Gesetzes durch Inspektionen des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie in Zusammenarbeit mit der Fair Trade Commission.

Das bedeutet, dass beim Angebot digitaler Dienste in der EU besondere Aufmerksamkeit geboten ist, da die DSA alle digitalen Dienste als regulierte Objekte umfasst.

Gesetz zur Begrenzung der Haftung von Providern

Das “Gesetz zur Begrenzung der Haftung von Providern (Gesetz zur Begrenzung der Schadensersatzhaftung von bestimmten Telekommunikationsdienstanbietern und zur Offenlegung von Informationen über Sender)” regelt die Minderung der Schadensersatzhaftung von Providern und die gerichtlichen Verfahren zur Offenlegung von Informationen über Sender im Falle von Rechtsverletzungen durch im Internet verbreitete Informationen.

Durch das am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Änderungsgesetz wurden die bisher erforderlichen zwei gerichtlichen Verfahren zur Identifizierung anonymer Sender und zur Verfolgung zivilrechtlicher Haftung vereinheitlicht, sodass sie nun im Rahmen eines nichtstreitigen Erhaltungsverfahrens durchgeführt werden können, wodurch zeitliche und wirtschaftliche Kosten reduziert wurden.

Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von Providern gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens für alle Provider.

Im Vergleich zur DSA, die Verantwortlichkeiten und Reaktionen auf Informationen im Internet regelt, unterscheiden sich der Anwendungsbereich und die inhaltlichen Bestimmungen.

Während die DSA alle Online-Vermittler (Plattformbetreiber usw.) umfasst und Verantwortlichkeiten für die Verbreitung illegaler Inhalte je nach den Eigenschaften des Unternehmens (Diensttyp) und Größe festlegt, gibt es im “Provider-Haftungsbegrenzungsgesetz” keine solche Verpflichtung.

Unterschiede zum “Provider-Haftungsbegrenzungsgesetz” sind unter anderem die Verpflichtung, auf Benachrichtigungen von vertrauenswürdigen Flaggenführern vorrangig zu reagieren und auf Anordnungen von EU- und Mitgliedstaatsaufsichtsbehörden bezüglich illegaler Informationen und der Bereitstellung von Nutzerinformationen zu reagieren.

Zudem sieht die DSA Verfahrensregelungen für interne Beschwerdesysteme vor und legt für den Fall, dass keine Lösung gefunden wird, ADR (Alternative Dispute Resolution) als Verfahren für Zivilprozesse fest.

Von japanischen Unternehmen geforderte Maßnahmen

Von japanischen Unternehmen geforderte Maßnahmen

Mit der vollständigen Implementierung des DSA (Digital Services Act) müssen auch japanische Unternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, den Entwicklungsstand und die Inhalte ihrer Services überprüfen, die entsprechenden Diensttypen identifizieren, eine Strategie zur Erfüllung der jeweiligen Anforderungen entwickeln und diese anwenden.

Wie bereits erwähnt, gibt es folgende Anforderungen:

  • Nutzerschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Umgang mit Inhalten etc.
  • Online-Werbung
  • Verantwortlichkeit und Transparenz
  • Sonstiges/Allgemeines

Es wird empfohlen, sich für detaillierte Informationen an einen hochspezialisierten Anwalt zu wenden.

Referenz: Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation | „Überblick über das EU-Digital Services Act (DSA)“[ja]

Zusammenfassung: Beobachten Sie die Entwicklung der DSA und ergreifen Sie umfassende Maßnahmen

Wir haben die EU-Digital Services Act (DSA), die am 17. Februar 2024 (Reiwa 6) vollständig in Kraft getreten ist, erläutert.

Die EU-DSA könnte sich zu einem internationalen Goldstandard entwickeln. Für die betroffenen Unternehmen ist es erforderlich, die regulatorischen Inhalte zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der DSA zu erfüllen. Wir empfehlen, sich bezüglich der DSA-Maßnahmen an spezialisierte Anwälte zu wenden.

Vorstellung der Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in IT, insbesondere im Bereich Internet und Recht. In den letzten Jahren hat sich das globale Geschäft zunehmend ausgeweitet, und die Notwendigkeit einer rechtlichen Überprüfung durch Experten ist stetig gestiegen. Unsere Kanzlei bietet Lösungen im Bereich des internationalen Rechts an.

Bereiche, die von der Monolith Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt werden: Internationales Recht & Auslandsgeschäfte[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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