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Ändert sich je nach Art des Produkts? Beispiele für Verstöße gegen die Werbevorschriften erklärt

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Ändert sich je nach Art des Produkts? Beispiele für Verstöße gegen die Werbevorschriften erklärt

Im Internet und in Zeitungsanzeigen sehen wir täglich viele Werbungen für Medikamente und ähnliche Produkte. Solche Werbeaktivitäten sind unerlässlich, um die breite Bekanntheit von täglich entwickelten und verkauften Medikamenten und ähnlichen Produkten zu fördern und den Verkauf zu steigern.

Allerdings können übermäßige Werbung und die Bereitstellung falscher Informationen irreparable Schäden wie Gesundheitsschäden verursachen. Daher sind im japanischen Arzneimittelgesetz (Japanese Pharmaceuticals and Medical Devices Act) Vorschriften festgelegt, um sicherzustellen, dass Werbung korrekt durchgeführt wird, und je nach Inhalt und Formulierung der Werbung besteht die Möglichkeit, gegen diese Vorschriften zu verstoßen.

In diesem Artikel erklären wir konkret, worauf Sie bei der Werbung für Medikamente und ähnliche Produkte achten sollten, je nach Produkt.

Was sind die Werbevorschriften des japanischen Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes (Pharmaceutical and Medical Device Act)?

Was sind die Werbevorschriften des japanischen Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes?

Das japanische Arzneimittel- und Medizingerätegesetz regelt die Werbung und verbietet falsche oder übertriebene Werbung (Artikel 66), beschränkt die Werbung für Arzneimittel für spezielle Krankheiten (Artikel 67) und verbietet die Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel (Artikel 68). In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Verbot falscher oder übertriebener Werbung befassen.

Was bedeutet das Verbot falscher oder übertriebener Werbung?

Das Verbot falscher oder übertriebener Werbung regelt, dass bei der Werbung für Arzneimittel und ähnliche Produkte keine falschen oder übertriebenen Informationen bereitgestellt werden dürfen. Das japanische Arzneimittel- und Medizingerätegesetz legt dies wie folgt fest:

Artikel 66 Niemand darf, ob ausdrücklich oder implizit, falsche oder übertriebene Angaben in der Werbung, Beschreibung oder Verbreitung über den Namen, die Herstellungsmethode, die Wirksamkeit, die Wirkung oder die Leistung von Arzneimitteln, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Kosmetika, medizinischen Geräten oder regenerativen Medizinprodukten machen.

2 Das Werben, Beschreiben oder Verbreiten von Angaben über die Wirksamkeit, Wirkung oder Leistung von Arzneimitteln, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Kosmetika, medizinischen Geräten oder regenerativen Medizinprodukten, die den Eindruck erwecken könnten, dass ein Arzt oder eine andere Person diese garantiert, gilt als Verstoß gegen den vorherigen Absatz.

Artikel 66 des japanischen Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes[ja]

Dieses Verbot falscher oder übertriebener Werbung gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Kosmetika und ähnliche Produkte. Daher fallen auch allgemeine nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Mundspülungen und Kosmetika wie Hautpflegeprodukte und Shampoos unter diese Regelung.

Zudem sind nicht nur Hersteller und Verkäufer von Arzneimitteln und ähnlichen Produkten von dieser Regelung betroffen, sondern auch Medien, die solche Werbung veröffentlichen, können wegen Verstößen gegen die Werbevorschriften belangt werden.

Wer gegen diese Werbevorschriften verstößt, kann mit Gefängnisstrafen oder Geldstrafen belegt werden, daher ist es wichtig, angemessen zu reagieren.

Wenn Sie weitere allgemeine Informationen über die Werbevorschriften wissen möchten, lesen Sie bitte auch den folgenden Artikel.

Verwandter Artikel: Was sind die Werbevorschriften des japanischen Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes? Erläuterung der Punkte zur Erstellung von Werbung mit rechtmäßigen Ausdrücken[ja]

Nun, welche Ausdrücke sind konkret verboten? Wir erklären dies im Detail für Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel.

Beispiele für Verstöße im Bereich “Arzneimittel”

Beispiele für Verstöße im Bereich 'Arzneimittel'

Die Inhalte der Werbevorschriften für Arzneimittel sind detailliert in den Standards festgelegt, die vom japanischen Gesundheitsministerium (Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales) festgelegt werden (Über die Änderung der Standards für angemessene Werbung für Arzneimittel und ähnliches[ja]). Im Folgenden werden wir einige Werbungen hervorheben, auf die man achten sollte, basierend auf diesen Standards.

Beispiele für Verstöße

Wenn Sie Arzneimittel herstellen und verkaufen, müssen Sie für jedes Produkt die Genehmigung des Gesundheitsministers einholen.

Daher dürfen die in der Werbung für Arzneimittel angezeigten Wirkungen und Effekte den genehmigten Bereich nicht überschreiten.

Zum Beispiel, wenn ein Magen-Darm-Medikament, das zur Behandlung von Durchfall durch Lebensmittelvergiftung oder Verdauungsstörungen zugelassen ist, als wirksam gegen Karies dargestellt wird, überschreitet dies den Bereich der zugelassenen Wirkungen und Effekte und stellt einen Verstoß dar.

Auch der Name des in der Werbung verwendeten Arzneimittels muss so angezeigt werden, wie er genehmigt wurde, um Verwechslungen mit anderen Arzneimitteln zu vermeiden. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, den Namen, der in Kanji genehmigt wurde, in Hiragana oder Alphabet zu ändern.

Zusätzlich zu diesen gibt es auch Vorschriften, die das Verbot von Ausdrücken, die die Wirksamkeit und Sicherheit garantieren, wie “vollständige Heilung”, “keine Sorge um Nebenwirkungen”, und das Verbot von maximalen Ausdrücken über die Wirksamkeit und Sicherheit, wie “Bestseller Nr. 1”, “beste Wirkung”, festlegen.

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei “Quasi-Arzneimitteln” und “Kosmetika”

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei 'Quasi-Arzneimitteln' und 'Kosmetika'

Die Werbevorschriften für Quasi-Arzneimittel und Kosmetika sind ähnlich wie bei Arzneimitteln detailliert nach den Standards des japanischen Gesundheitsministeriums (Japanisches Gesundheitsministerium) festgelegt. Darüber hinaus gibt es für Kosmetika und einige Quasi-Arzneimittel selbstregulierende Standards, die von der Japan Cosmetic Industry Association in den “Richtlinien für angemessene Werbung für Kosmetika usw. (Ausgabe 2020)[ja]” festgelegt sind.

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei “Quasi-Arzneimitteln”

Wie bei Arzneimitteln muss auch für die Herstellung und den Verkauf von Quasi-Arzneimitteln eine Genehmigung für jedes Produkt eingeholt werden. Daher sind bei der Darstellung von Wirksamkeit und Namen Anforderungen wie die Einhaltung des genehmigten Bereichs und die Verwendung des genehmigten Namens in seiner ursprünglichen Form erforderlich.

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei “Kosmetika”

Andererseits ist es grundsätzlich möglich, Kosmetika ohne Genehmigung herzustellen und zu verkaufen. Daher wird bei der Darstellung der Wirksamkeit verlangt, dass sie nicht über den Bereich der Wirksamkeit hinausgeht, der in der vom japanischen Gesundheitsministerium herausgegebenen “Änderung des Bereichs der Wirksamkeit von Kosmetika[ja]” aufgeführt ist.

Zum Beispiel ist in dieser Mitteilung die Wirksamkeit “Spendet der Haut Feuchtigkeit” festgelegt, und es ist erlaubt, in der Werbung für Anti-Aging-Produkte den Ausdruck “Spendet alternder Haut Feuchtigkeit für die Anti-Aging-Pflege” zu verwenden.

Andererseits sind Werbeanzeigen, die Verjüngung oder Anti-Aging als Wirksamkeit festlegen, die nicht in der Mitteilung festgelegt sind, wie “Mit Anti-Aging kehrt die Jugend zurück”, nicht zulässig.

Auch bei häufig in Kosmetikwerbung verwendeten Erfahrungsberichten ist Vorsicht geboten.

Zum Beispiel ist es verboten, in Erfahrungsberichten zu erwähnen, dass das Kosmetikprodukt gut wirkt, oder Ausdrücke wie “Ich benutze es auch” einzufügen, da dies den Verbrauchern den falschen Eindruck vermitteln könnte, dass die Wirksamkeit und Sicherheit des Kosmetikprodukts garantiert sind.

Auch wenn Sie zusammen mit dem Erfahrungsbericht “Dies ist nur eine persönliche Meinung” oder ähnliches schreiben, wird dies nicht akzeptiert.

In den “Richtlinien für angemessene Werbung für Kosmetika usw. (Ausgabe 2020)[ja]” wird jedoch festgelegt, dass Aussagen, die sich auf die Anwendungsmethode, das Anwendungsgefühl, das Duftbild usw. beziehen und sich im Rahmen der auf Tatsachen basierenden Meinungen der Benutzer halten, akzeptiert werden. Daher wird eine Ausdrucksweise, die sich auf das Anwendungsgefühl beschränkt, wie “ein erfrischendes Gefühl bei der Anwendung”, nicht als Verstoß gegen die Werbevorschriften angesehen.

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei “Gesundheitsprodukten”

Beispiele für Verstöße in der Ausdrucksweise bei 'Gesundheitsprodukten'

Gesundheitsprodukte sind Lebensmittel, die nicht als Arzneimittel, Quasi-Arzneimittel oder Kosmetika gelten, aber speziell zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit verkauft und genutzt werden. Da Gesundheitsprodukte nicht als Arzneimittel gelten, fallen sie nicht unter die Regulierung des japanischen Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes (Pharmaceuticals and Medical Devices Act).

Dennoch werden Gesundheitsprodukte, die medizinische Wirkungen anzeigen, nicht als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittel- und Medizingerätegesetzes angesehen. Daher ist es grundsätzlich verboten, Werbung für solche Produkte zu machen, ohne eine Genehmigung erhalten zu haben, da dies gegen das Verbot der Werbung für nicht genehmigte Arzneimittel usw. (Artikel 68) verstößt.

In diesem Artikel werden wir ausführlich erläutern, welche Ausdrucksweisen als Arzneimittel angesehen werden.

Beispiele für Ausdrucksweisen, die als Arzneimittel angesehen werden

Die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln wird hauptsächlich aufgrund ihres Verwendungszwecks getroffen. Daher werden Gesundheitsprodukte, die ursprünglich nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt sind, als Arzneimittel angesehen, wenn sie Werbung machen, die medizinische Wirkungen anzeigt oder andeutet.

Zunächst einmal, wenn Ausdrücke verwendet werden, die auf die Behandlung oder Prävention von Krankheiten abzielen, werden sie als Arzneimittel angesehen. Konkrete Beispiele sind “wirksam gegen Krebs”, “Verbesserung von Bluthochdruck”, “Prävention von Lebensstil-Krankheiten”, “Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen Allergien” usw.

Auch wenn nicht ausdrücklich geschrieben steht, dass es wirksam für die Behandlung oder Prävention von Krankheiten ist, wird es als Arzneimittel angesehen, wenn aus der Zielgruppe oder den Inhaltsstoffen usw. hervorgeht, dass es zur Behandlung usw. nützlich ist, wie z.B. “Für Menschen mit schwachem Herzen”, “Wir verwenden ○○ als Hauptzutat, von der gesagt wird, dass sie das Blut flüssiger macht”.

Darüber hinaus werden Ausdrücke, die die Funktionen des Körpers verstärken oder verbessern, ebenfalls als Arzneimittel angesehen. Konkrete Beispiele sind “Erholung von Müdigkeit”, “Steigerung des Stoffwechsels”, “Verhinderung von Alterung”, “Erstellung eines kälteresistenten Körpers”, “Steigerung des Appetits” usw.

Beispiele für Ausdrucksweisen, die nicht als Arzneimittel angesehen werden

Andererseits werden Ausdrücke wie “Gesunderhaltung” und “Schönheit” auch dann nicht als Arzneimittel angesehen, wenn sie verwendet werden. Auch der Ausdruck “Gesundheitsförderung” deutet darauf hin, dass er die Funktionen des Körpers verbessert, aber wenn deutlich angezeigt wird, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, und Vorkehrungen getroffen wurden, um Verwechslungen mit Arzneimitteln zu vermeiden, wird es nicht als Arzneimittel angesehen.

Die oben genannten Informationen sind auch auf der Homepage des japanischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Health, Labour and Welfare) veröffentlicht, bitte beziehen Sie sich auch darauf.

Verwandt: Über medizinische Wirkungen[ja]

Bitte beachten Sie, dass auch wenn Gesundheitsprodukte nicht als Arzneimittel angesehen werden, sie dennoch als Lebensmittel gelten und daher die Werbebeschränkungen des japanischen Gesundheitsförderungsgesetzes (Health Promotion Act, Artikel 65, Absatz 1) gelten. Für weitere Informationen, bitte beziehen Sie sich auf die folgende Seite der japanischen Verbraucherschutzbehörde (Consumer Affairs Agency).

Verwandt: Hinweise zu Gesundheitsprodukten im Rahmen des Gesetzes über die Darstellung von Preisen und dem Gesundheitsförderungsgesetz[ja]

Umgang mit Unsicherheiten bei der Umformulierung von Ausdrücken im Pharmazeutischen und Medizinproduktegesetz (Japanisches Pharmazeutisches und Medizinproduktegesetz)

Umgang mit Unsicherheiten bei der Umformulierung von Ausdrücken im Pharmazeutischen und Medizinproduktegesetz

In den letzten Jahren haben Dienstleistungen, die automatisch überprüfen, ob es Ausdrücke gibt, die gegen das Pharmazeutische und Medizinproduktegesetz und ähnliche Vorschriften verstoßen, um Werbebeschränkungen zu erfüllen, an Aufmerksamkeit gewonnen.

Ob man gegen die Werbebeschränkungen im Pharmazeutischen und Medizinproduktegesetz verstößt oder nicht, muss nicht nur auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch unter Bezugnahme auf eine breite Palette von verwandten Mitteilungen, Standards und Richtlinien beurteilt werden, was Kosten und Zeit in Anspruch nimmt. Die Nutzung von Werbeüberprüfungsdiensten ist daher attraktiv, um solche Kosten zu reduzieren.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ausdrücke auftauchen, die zu Missverständnissen führen könnten, wenn sie aus der Perspektive der allgemeinen Verbraucher betrachtet werden, auch wenn sie formal nicht reguliert sind, oder dass Ausdrücke, die nach den gleichen Kriterien wie bisher beurteilt werden, mit der Veränderung der Zeiten neu in die Regulierung aufgenommen werden.

In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass ein automatischer Überprüfungsdienst, der durch KI durchgeführt wird, nicht ausreichend reagieren kann.

Daher ist es für diejenigen, die spezifische Ratschläge zu jeder Werbeaussage benötigen, auch eine wirksame Methode, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Zusammenfassung: Bei Unsicherheit über Werbevorschriften, konsultieren Sie einen Anwalt

Zusammenfassung: Bei Unsicherheit über Werbevorschriften, konsultieren Sie einen Anwalt

In diesem Artikel haben wir erläutert, welche Ausdrücke in den einzelnen Kategorien wie Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika und Gesundheitsnahrungsmittel möglicherweise gegen Werbevorschriften verstoßen könnten, indem wir verschiedene Beispiele angeführt haben.

Allerdings gibt es eine Vielzahl von Ausdrücken, die reguliert werden, und es gibt Verstöße, die in diesem Artikel nicht ausreichend erwähnt werden konnten.

Ob eine bestimmte Werbeaussage gegen die Vorschriften verstößt, wird von Fall zu Fall entschieden. Daher ist es gefährlich, sofort anzunehmen, dass eine Aussage legal ist, nur weil sie nicht in den Beispielen für Verstöße enthalten ist. Insbesondere wenn Sie gegen Werbevorschriften verstoßen, können Sie mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen belegt werden. Daher ist es sehr wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob Sie nicht gegen die Vorschriften verstoßen.

In der Monolith-Anwaltskanzlei können wir schnell eine rechtliche Überprüfung Ihrer Werbeaussagen durchführen. Wir können auch Vorschläge für Umschreibungen machen. Wenn Sie spezifischen Rat zu einem bestimmten Fall benötigen, zögern Sie bitte nicht, die Monolith-Anwaltskanzlei zu konsultieren.

Verwandter Artikel: Was ist das japanische Arzneimittelgesetz (ehemals Pharmagesetz)? Erklärung von Zweck, regulierten Produkten und Werbevorschriften[ja]

Maßnahmen unserer Kanzlei

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in beiden Bereichen IT, insbesondere Internet, und Recht. In unserer Kanzlei bieten wir Dienstleistungen wie die rechtliche Überprüfung von Artikeln und Landing Pages, die Erstellung von Richtlinien und die Überprüfung von Proben für verschiedene Unternehmen an. Dazu gehören Medienbetreiber, Betreiber von Bewertungsseiten, Werbeagenturen, Direktvermarkter wie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikhersteller, Kliniken und ASP-Unternehmen. Details finden Sie im folgenden Artikel.

https://monolith.law/operationofmedia[ja]

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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