Ist es möglich, die Verhaftungsgeschichte in Bezug auf eine irrtümliche Verhaftung zu löschen?
In vielen Nachrichtenseiten, einschließlich Zeitungen, werden häufig Nachrichten über die Verhaftung einer bestimmten Person veröffentlicht. Auf der anderen Seite werden Nachrichten darüber, ob diese Person später angeklagt wurde oder vor Gericht verurteilt wurde, selten veröffentlicht. Dies stellt ein ernstes Problem für diejenigen dar, die verhaftet wurden. Das heißt,
- Sie wurden zwar verhaftet, aber es handelte sich um eine klare Fehlverhaftung und sie wurden nicht angeklagt
- Sie wurden zwar verhaftet, aber letztendlich wurden sie aufgrund unzureichender Verdachtsmomente nicht angeklagt
- Sie wurden verhaftet und angeklagt, aber es stellte sich vor Gericht heraus, dass es eine Fehlverhaftung war und sie wurden freigesprochen
Auch in solchen Fällen,
- Die Nachrichten zum Zeitpunkt der Verhaftung werden im Internet veröffentlicht
- Diese werden auf Bulletin-Board-Websites wie 5chan oder 2chan, persönlichen Blogs usw. weiterverbreitet
- Sie bleiben im Internet, ohne korrigiert zu werden, auch wenn sie nicht angeklagt oder freigesprochen wurden
Es gibt solche Fälle. Selbst wenn es sich letztendlich um eine Fehlverhaftung handelte, wenn die Tatsache, dass “sie verhaftet wurden”, im Internet bestehen bleibt, werden diejenigen, die es sehen, denken, “diese Person hat ein Verbrechen begangen”. Wenn beispielsweise ein Artikel über eine solche Verhaftung bei einer Namenssuche gefunden wird, kann dies zu erheblichen Nachteilen führen, wie z.B. bei der Arbeitssuche für normale Angestellte, bei der Vertragsunterzeichnung für Geschäftspartnerschaften für Unternehmensleiter oder bei der Beschaffung von Finanzmitteln.
Ist es möglich, solche Internetartikel über die Verhaftungsgeschichte einer Fehlverhaftung zu löschen?
Ist es überhaupt möglich, Verhaftungsartikel zu löschen?
Um diese Frage zu klären, müssen wir zunächst das allgemeine Verständnis zur Löschung von Verhaftungsdaten verstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine falsche Verhaftung handelt oder ob das Ergebnis schuldig ist.
Die Tatsache, dass eine Person verhaftet wurde, ist eine Frage der Privatsphäre für diese Person. Und die grundlegende Denkweise ist:
- Informationen über die Verhaftungsgeschichte betreffen die Privatsphäre der Person
- Die Privatsphäre ist jedoch kein uneingeschränktes Recht und muss in gewissem Maße eingeschränkt werden, wenn es sich um öffentliche Informationen handelt
- Dennoch ist es fraglich, ob es notwendig ist, die Verhaftungsgeschichte mit echtem Namen im Internet zu veröffentlichen, insbesondere bei geringfügigen Verbrechen
- Insbesondere wenn seit der Verhaftung eine bestimmte Zeit vergangen ist, kann die oben genannte Notwendigkeit bereits verloren gegangen sein
Das ist die Form. Die Rechtsprechung bezeichnet die Privatsphäre in Bezug auf Verhaftungs- und Vorstrafen als “Interesse, nicht willkürlich veröffentlicht zu werden”.
Die Erläuterung zur “Zeitspanne seit der Verhaftung” in Bezug auf das Problem der “Löschung der Verhaftungsgeschichte” wird im folgenden Artikel durchgeführt.
https://monolith.law/reputation/necessaryperiod-of-deletion-arrestarticle[ja]
Wie sollte man im Falle einer Verwechslungsverhaftung denken?
Betrachtungsfaktoren für das “Interesse, nicht willkürlich Vorstrafen usw. veröffentlicht zu bekommen”
Im Kontext der Themen Löschung von Verhaftungsdaten und Verletzung der Privatsphäre hat die Rechtsprechung folgende Faktoren als wesentliche Überlegungen für das “Interesse, nicht willkürlich Vorstrafen usw. veröffentlicht zu bekommen” identifiziert:
- Angaben zur betroffenen Person
- Angaben zum betreffenden Vorfall
- Angaben zum Zweck und zur Bedeutung der Veröffentlichung
Zu diesem Punkt haben wir eine detaillierte Erklärung in dem folgenden Artikel als allgemeine Diskussion über die Löschung von Verhaftungsdaten gegeben.
https://monolith.law/reputation/delete-arrest-history[ja]
Im Falle einer Verwechslungsverhaftung ist insbesondere Punkt 3 problematisch. Schließlich hat die betreffende Person kein Verbrechen begangen, daher stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Tatsache ihrer Verhaftung zu veröffentlichen.
Was ist, wenn die Anklage wegen unzureichender Verdachtsgründe oder einer außergerichtlichen Einigung fallen gelassen wird?
Wenn es sich um eine klare Verwechslungsverhaftung handelt, könnte man sagen, dass es “keinen Sinn hat, sie zu veröffentlichen”. Aber wenn die Anklage wegen unzureichender Verdachtsgründe oder einer bereits getroffenen außergerichtlichen Einigung fallen gelassen wird, kann man nicht unbedingt sagen, dass “es offensichtlich keinen Sinn hat, sie zu veröffentlichen”. In solchen Fällen könnte die Art und Weise, wie man überzeugend argumentiert, dass “es in diesem speziellen Fall keinen Sinn hat, sie zu veröffentlichen”, in Szenarien wie der Löschung durch außergerichtliche Verhandlungen oder vorläufige Maßnahmen, den Unterschied im Ergebnis ausmachen.
Kann man immer sagen, dass es “keinen Sinn hat, sie zu veröffentlichen” im Falle einer Verwechslungsverhaftung?
Es gibt noch keine Gerichtsentscheidungen, die sich tiefgehend mit dieser Frage auseinandersetzen, soweit wir wissen. Aber selbst bei einer “Verwechslungsverhaftung” im vollständigen Sinne kann man nicht unbedingt sagen, dass Punkt 3, der “Sinn”, immer vollständig fehlt.
Zum Beispiel, in Fällen von sogenannten Mittätern, wo jemand nur teilweise an einer kriminellen Handlung des Haupttäters beteiligt war, aber ohne Absicht, oder um es extrem zu formulieren, im Fall eines Ladenbesitzers, der einem Mörder ein japanisches Schwert verkauft hat.
- Die Tatsache, dass der Ladenbesitzer als Mittäter verhaftet wurde
- Auch wenn später festgestellt wird, dass der Ladenbesitzer “keinerlei Kenntnis davon hatte, wie das japanische Schwert verwendet werden würde”, und die Verhaftung ein Fehler war
- Könnte die Verletzung der Privatsphäre mit der Begründung abgelehnt werden, dass “es sinnvoll ist, zu veröffentlichen, wo das japanische Schwert gekauft wurde”
Es scheint, dass solche Fälle zumindest möglich sind.
Wird die Veröffentlichung einer Verhaftung aufgrund von Fehlidentifikation nicht als Rufschädigung angesehen?
Wie oben erwähnt, betrachtet der derzeitige Oberste Gerichtshof in Japan auch die Veröffentlichung einer Verhaftung aufgrund von Fehlidentifikation als eine Frage der “Privatsphäre”. Dies wird unter dem Schlüsselbegriff “das Recht, nicht willkürlich öffentlich als vorbestraft dargestellt zu werden” betrachtet.
Die Löschung einer Verhaftung aufgrund von Fehlidentifikation wird grundsätzlich anerkannt
Wie bereits erwähnt, stellt dies auch unter dieser Betrachtungsweise kein ernsthaftes Problem dar. Es wäre “schrecklich”, wenn jemand, der fälschlicherweise verhaftet wurde, die Löschung seiner Verhaftungsakte verlangt, diese aber nicht gewährt wird. Die Gerichte neigen dazu, die Löschung in den meisten Fällen zu genehmigen. Das oben genannte Beispiel mit dem japanischen Schwert bleibt eine “Befürchtung”, dass solche Fälle “abstrakt” möglich sein könnten.
Die Löschung eines Artikels kann, allgemein gesprochen, auch dann erreicht werden, wenn die Verhandlungen außerhalb des Gerichts nicht erfolgreich waren und ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Dies kann durch eine “einstweilige Verfügung”, ein schnelles Verfahren, erreicht werden. Weitere Details dazu finden Sie im folgenden Artikel.
https://monolith.law/reputation/provisional-disposition[ja]
Bis zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels wurden alle Fälle von Verhaftungen aufgrund von Fehlidentifikation, die unsere Kanzlei bearbeitet hat, von den Gerichten zur Löschung zugelassen.
Es besteht die Möglichkeit, dass man bei einer Gesamtbetrachtung verliert
Die oben genannte Betrachtungsweise führt letztlich zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Ob es sich um eine Verhaftung aufgrund von Fehlidentifikation oder um einen Fall mit Verurteilung handelt, die Löschung der Verhaftungsakte ist eine Frage der Verletzung der Privatsphäre.
- Im Falle einer Verletzung der Privatsphäre sollte das Urteil nach einer umfassenden Berücksichtigung verschiedener Faktoren gefällt werden.
- In Fällen von Verhaftungen aufgrund von Fehlidentifikation gibt es oft wenig oder keinen Grund für die Veröffentlichung, daher werden in den meisten Fällen die Löschungen genehmigt.
Daher besteht je nach den anderen Faktoren, die “umfassend berücksichtigt” werden, die Möglichkeit, dass man verliert. In diesem Sinne handelt es sich um eine “analoge” Beurteilung. Die Aussage “Alle Fälle von Verhaftungen aufgrund von Fehlidentifikation, die unsere Kanzlei bearbeitet hat, wurden zur Löschung zugelassen” ist nur bis zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels gültig. Daher ist es durchaus möglich, dass es, wie im oben genannten Beispiel mit dem japanischen Schwert, “abstrakt” Fälle geben könnte, die “möglicherweise eintreten könnten”.
Wenn jedoch jemand fälschlicherweise verhaftet wird, trifft den Betroffenen keine Schuld. Dennoch ist es schwer zu akzeptieren, dass die Verhaftungsakte einer fälschlichen Verhaftung im Internet bestehen bleibt.
Das Hauptproblem besteht darin, dass man als Straftäter wahrgenommen wird
Der Hauptgrund, warum es für die betroffene Person “schwer zu akzeptieren” ist, dass die Verhaftungsakte einer fälschlichen Verhaftung im Internet bestehen bleibt, liegt letztlich darin, dass die Menschen, die diese Information lesen, annehmen könnten, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat. Es wird oft gesagt, dass in Japan die Verurteilungsrate in Strafverfahren 99,9% beträgt. Zumindest aus der Sicht eines Bürgers würde man annehmen, dass, wenn jemand verhaftet wurde, er schließlich angeklagt wird, und dass, wenn jemand verhaftet wurde, er eine Straftat begangen hat. Dies ist eher ein Problem der “Privatsphäre”, sondern eher ein Problem, dass
- trotz der Tatsache, dass keine Straftat begangen wurde,
- eine falsche Tatsache geschrieben wird, die nur so interpretiert werden kann, dass eine Straftat begangen wurde.
Dies ist das eigentliche Problem.
Soziale Nachteile durch falsche Tatsachen sind ein Problem der Rufschädigung
Rechtlich gesehen wird das Problem, soziale Nachteile durch falsche Tatsachen zu erleiden, als Rufschädigung eingestuft. Rufschädigung tritt auf, wenn:
- eine bestimmte Angelegenheit (einschließlich der Tatsache, dass eine Person verhaftet wurde) angegeben wird,
- diese für die betreffende Person soziale Nachteile verursacht,
- diese Tatsache jedoch nicht wahr, sondern falsch ist.
Einzelheiten zu diesem Punkt werden im folgenden Artikel ausführlich erläutert.
https://monolith.law/reputation/defamation[ja]
Wenn Rufschädigung vorliegt, wird die Löschung sicherlich zugelassen
Rufschädigung wird, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, nicht durch eine “Gesamtbetrachtung”, sondern klar und in gewisser Weise “digital” festgestellt. Daher, wenn es möglich ist, die Verhaftungsgeschichte einer falschen Verhaftung als Problem der Rufschädigung zu behandeln, gibt es keinen Raum für die Aussage, dass “selbst wenn die Verhaftungsgeschichte einer falschen Verhaftung veröffentlicht wird, ist es nicht illegal nach einer Gesamtbetrachtung”.
Auf der Ebene der außergerichtlichen Verhandlungen gibt es tatsächlich Fälle, in denen die Löschung auf der Grundlage der oben genannten Logik zugelassen wird. Allerdings gibt es nach unserem Wissen bisher keine Fälle, in denen diese Logik in Gerichtsverfahren oder vorläufigen Maßnahmen anerkannt wurde. Die Gerichte urteilen wahrscheinlich:
- Wenn eine Person nur verhaftet wurde, bedeutet das nicht, dass sie ein Verbrechen begangen hat,
- Es ist fraglich, ob die Informationen überhaupt sozial nachteilig für die Person sind,
- Vor allem ist die Tatsache, dass sie verhaftet wurde, wahr und daher “wahr”.
Das ist die Art von Urteil, die sie wahrscheinlich fällen.
Die Verhaftungsgeschichte einer falschen Verhaftung sollte immer gelöscht werden
Wie bereits erwähnt, selbst wenn es sich letztendlich um eine falsche Verhaftung handelt, ist es offensichtlich nachteilig für Geschäftsführer und Angestellte, wenn die Verhaftungsgeschichte im Internet bestehen bleibt. Der Grund dafür ist, dass die Leser daraus schließen könnten, dass die Person ein Verbrechen begangen hat. In diesem Sinne handelt es sich hierbei um ein Problem des “Digitalen Tattoos”.
https://monolith.law/reputation/nhkdrama-degitaltatoo-01[ja]
Es scheint Probleme mit der aktuellen Praxis der Gerichte zu geben, die Verhaftungsgeschichte einer falschen Verhaftung als “Problem der Privatsphäre” zu behandeln.
Zusammenfassung
Es kann unerträglich sein, wenn die Verhaftungsgeschichte einer falschen Verhaftung weiterhin im Internet besteht. Selbst wenn dies als ein Problem der “Interessen, nicht willkürlich über Vorstrafen usw. veröffentlicht zu werden”, oder im größeren Sinne als Verletzung der Privatsphäre angesehen wird, glauben wir, dass die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Löschens sehr hoch ist, wenn man sich an einen Anwalt wendet, der stark in der Bekämpfung von Online-Reputationschäden ist.
Allerdings glaubt unsere Kanzlei, dass wir in einer Welt leben sollten, in der nicht nur “sehr hoch”, sondern “immer eine Löschung zugelassen wird”.
Category: Internet