Die Wiedergabe und Verlinkung auf 2chan und die Verleumdung
Nicht nur auf Websites oder Blogs, sondern auch auf Foren ist es üblich, Beiträge anderer Personen zu übernehmen oder Links zu setzen. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel, um den eigenen Beitrag verständlicher zu machen oder um einen Artikel, den man gut findet, auch anderen bekannt zu machen.
Stellt sich die Frage, ob solche leichtfertigen Übernahmen oder Links als Verleumdung angesehen werden könnten?
2chan (Zweikanal) ist das größte anonyme Forum in Japan, aber mit seiner Größe kamen auch viele verschiedene Teilnehmer und viele Probleme entstanden.
Die Übernahme von Beiträgen und das Setzen von Links sind auch Probleme, die vor Gericht ausgetragen wurden, wobei 2chan als Schauplatz diente.
Wird eine Wiederveröffentlichung zur Verleumdung?
Die Frage, ob eine Wiederveröffentlichung als Verleumdung gilt, wurde in einem Gerichtsverfahren diskutiert, in dem es um anonyme Beiträge ging, die diffamierende Artikel aus Internetforen und Büchern auf 2chan wiederveröffentlicht haben.
Ein in Übersee lebender japanischer Mann hat geklagt und die Offenlegung von Informationen gefordert, um den Verfasser zu identifizieren, nachdem Artikel und Beiträge, die ihn als Beteiligten an illegalen internationalen Geldtransfers und Geldwäsche darstellten, auf 2chan wiederveröffentlicht wurden.
Das Bezirksgericht Tokio (Tokyo Chihō Saibansho) entschied in erster Instanz über die anonyme Wiederveröffentlichung von diffamierenden Aussagen:
“Es handelt sich lediglich um die Wiederveröffentlichung von Inhalten aus Artikeln, die bereits auf Internetforen veröffentlicht oder in Büchern publiziert wurden. Es kann nicht gesagt werden, dass diese die soziale Bewertung des Klägers mehr schmälern als die ursprüngliche Veröffentlichung der Artikel oder Bücher. Daher kann nicht anerkannt werden, dass das Recht auf Ehre des Klägers durch die Veröffentlichung dieser Informationen offensichtlich verletzt wurde.”
Bezirksgericht Tokio, Urteil vom 22. April 2013
Bezirksgericht Tokio, Urteil vom 22. April 2013 (2013)
Das Gericht wies die Klage ab.
Kurz gesagt, das Gericht entschied, dass die Beiträge nur Wiederveröffentlichungen von Büchern oder Originalartikeln waren und nicht mehr als diese bereits vorhandenen, die soziale Bewertung mindernden Quellen, die soziale Bewertung weiter herabsetzten.
Diese Entscheidung ist absolut inakzeptabel.
Wenn diese Entscheidung akzeptiert würde, würde dies bedeuten, dass, sobald ein Beitrag, der die soziale Bewertung mindert, im Internet veröffentlicht wird, diejenigen, die diesen Beitrag wiederveröffentlichen und den Schaden vergrößern, keine Verantwortung mehr tragen würden.
Darüber hinaus versuchen diejenigen, die im Internet wiederholt diffamieren, durch wiederholtes Posten des gleichen Inhalts in zahlreichen Threads und Foren, einen Shitstorm zu provozieren. Benutzer nehmen den Inhalt der Informationen, die sie immer wieder sehen, als wahr an, und die Informationen verbreiten sich.
Suchmaschinen wie Google zeigen dann bei der Suche nach Informationen über diese Person diffamierende Websites in den oberen Rängen an, und diffamierende Artikel werden immer mehr Menschen zugänglich gemacht.
Dieses Urteil des Bezirksgerichts Tokio wurde in der Berufungsinstanz aufgehoben.
Die Wiederveröffentlichung kann zu Rufschädigung führen
Das Oberlandesgericht Tokio hat festgestellt, dass wiederveröffentlichte Artikel konkrete Fakten darstellen, die ausreichen, um das soziale Ansehen zu mindern. Es wurde anerkannt, dass diese Artikel entweder zuvor auf einem anderen Forum veröffentlicht wurden oder in einem Buch veröffentlicht wurden, und
Es ist unwahrscheinlich, dass viele derjenigen, die diese Artikel auf der Website 2chan gesehen haben, die Artikel von XX und □□ gelesen haben, bevor oder nachdem sie diese gesehen haben. Die Handlung, diese Informationen auf der Website 2chan zu posten, wird als eine Handlung anerkannt, die die Informationen neu und breiter in der Gesellschaft verbreitet und das soziale Ansehen des Berufungsklägers weiter mindert.
Oberlandesgericht Tokio, 6. September 2013 (2013)
Das Gericht hat den Provider angewiesen, die Informationen des Absenders offenzulegen.
Allein die Wiederveröffentlichung kann zu Rufschädigung führen. Dies liegt daran, dass sie “neue und breitere Informationen in der Gesellschaft verbreitet und das soziale Ansehen des Berufungsklägers weiter mindert”. Seien Sie vorsichtig, keine diffamierenden Artikel leichtfertig zu kopieren und auf Foren oder sozialen Netzwerken zu veröffentlichen.
Was ist ein Link?
Ein Link, im Englischen “link”, hat die Bedeutung von “Kette”, “Verbindung” oder “Verknüpfung”.
Im Web ist es das System, das Seiten miteinander verbindet. Ursprünglich wurde es als “Hyperlink” bezeichnet, aber heutzutage wird es in den meisten Fällen einfach als Link abgekürzt.
Durch das Setzen eines Links kann man direkt auf eine andere Seite zugreifen. Ein Link wird jedoch als eine Art Empfehlungsstimme von der Ursprungsseite zur verlinkten Seite angesehen, als ob zu sagen: “Es wäre gut, diese Seite anzusehen”. Daher wird angenommen, dass Suchmaschinen die Anzahl und Qualität der Links zur Bewertung der verlinkten Seite verwenden.
Aber stellt das Setzen eines Links zu einer Seite, die Verleumdung betreibt und die Ehre einer Person schädigt, eine Verleumdung dar?
https://monolith.law/reputation/defamation[ja]
Das Setzen von Links und Rufschädigung
Auf 2chan, dem größten anonymen Diskussionsforum in Japan, gibt es oft Streitigkeiten darüber, ob Beiträge rufschädigend sind. Viele dieser Streitigkeiten drehen sich auch darum, ob das Setzen von Links zu rufschädigenden Websites als Rufschädigung angesehen wird.
Ein Beispiel für einen Fall, in dem das Setzen von Links zu einer Straftat führte, die nicht Rufschädigung war, ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 9. Juli 2012 (Heisei 24). In diesem Fall wurde das Setzen von Links zu einer Kinderpornografie-Website als öffentliche Ausstellung von Kinderpornografie anerkannt.
Es wurde festgestellt, dass das Anzeigen des Standorts von Kinderpornografie, die bereits von Dritten öffentlich ausgestellt wurde, als “öffentlich ausgestellt” angesehen wird.
Wie sieht es aber mit der Rufschädigung aus? Wird das Anzeigen des Standorts von Beiträgen, die als Rufschädigung durch Dritte gelten, auch als Rufschädigung angesehen?
In Bezug darauf wurde argumentiert, dass “das Setzen von Links auf das Ziel den Lesern die Existenz des Artikels bekannt macht und sie dazu anregt, ihn zu lesen, was die soziale Bewertung des Ziels senkt”. Es wurde jedoch entschieden, dass “das bloße Setzen von Links nicht unmittelbar die soziale Bewertung der Kläger senkt” (Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 30. Juni 2010 (Heisei 22)).
Dies basiert auf der Annahme, dass die Entscheidung, ob ein Link besucht wird oder nicht, von jedem einzelnen Benutzer abhängt.
Ist das Setzen von Links eine Verleumdung?
Im Januar 2011 wurde ein Artikel 1 in einem Thread namens “P-Universität” auf 2chan erstellt, und am 24. des Monats wurde ein Artikel 2 in einem Thread namens “A (ein Mönch, der im R-Tempel arbeitet) sexuelle Belästigung” veröffentlicht. In beiden Artikeln wurde ein Link zu “A (ein Mönch des Jodo-Shu, Chiba Bezirk)” innerhalb von 2chan gesetzt. Wenn man auf den Link in den Artikeln 1 und 2 klickt, wird Artikel 3 angezeigt, in dem steht, dass der Kläger während seiner Studienzeit an der P-Universität weibliche Clubmitglieder sexuell belästigt hat.
Der Kläger beantragte die Offenlegung der Informationen des Absenders jedes Artikels, um Schadenersatz zu fordern. Als der durchlaufende Provider dies ablehnte, reichte der Kläger eine Klage ein. Das Bezirksgericht Tokio in erster Instanz wies jedoch die Forderung des Klägers ab. Die erste Instanz stellte fest:
Der Kläger behauptet, dass die betreffenden Artikel die soziale Bewertung des Klägers herabsetzen, indem sie den Zugang zu Dokumenten erleichtern, die die soziale Bewertung des Klägers herabsetzen. Da in den betreffenden Artikeln Hyperlinks zum betreffenden Artikel 3 gesetzt sind und Artikel 3 als Artikel angesehen werden kann, der die soziale Bewertung des Klägers herabsetzt, können die betreffenden Artikel als solche angesehen werden, die den Zugang zu Dokumenten erleichtern, die die soziale Bewertung des Klägers herabsetzen.
Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 19. Dezember 2011 (2011)
Allerdings kann nicht gesagt werden, dass die betreffenden Artikel selbst die soziale Bewertung des Klägers herabsetzen, selbst wenn sie den Zugang zum betreffenden Artikel 3 erleichtern.
und lehnte den Antrag auf Offenlegung der Absenderinformationen ab.
Mit anderen Worten, es wurde anerkannt, dass das “Erleichtern des Zugangs” zu Artikeln, die verleumderische Äußerungen enthalten, zulässig ist, aber Artikel 3 kann nicht als Inhalt der Artikel 1 und 2 angesehen werden, und jeder Artikel allein senkt nicht die soziale Bewertung des Klägers.
Fälle, in denen das Setzen von Links zu Verleumdung führt
Im Berufungsverfahren wurde jedoch ein anderer Urteilsspruch gegeben.
Das Oberlandesgericht Tokyo stellte fest, dass Artikel 1 und 2 sowie Artikel 3 an sich nicht verleumderisch sind, aber wenn man alle drei Artikel zusammen liest, entsteht der Eindruck, dass der Kläger während seiner Studienzeit an der P-Universität sexuelle Belästigung begangen hat.
Um zu beurteilen, ob die betreffenden Artikel eine Verleumdung oder Beleidigung darstellen, die über das gesellschaftlich akzeptierte Maß hinausgeht, muss man nicht nur die Artikel selbst, sondern auch die Umstände ihrer Veröffentlichung berücksichtigen. Da in den betreffenden Artikeln Hyperlinks eingefügt sind, die es ermöglichen, den genauen und detaillierten Inhalt der verlinkten Artikel zu sehen, kann man leicht vorstellen, dass jemand, der die betreffenden Artikel liest, auf den Hyperlink klickt und so zum Artikel 3 gelangt. Da der Verfasser der betreffenden Artikel absichtlich Hyperlinks eingefügt hat, die zum Artikel 3 führen, kann man davon ausgehen, dass er den Artikel 3 in die betreffenden Artikel integriert hat.
Urteil des Oberlandesgerichts Tokyo vom 18. April 2012 (2012)
Es wurde festgestellt, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass der Berufungskläger sexuelle Belästigung wie in Artikel 3 beschrieben begangen hat, und dass es keinen Grund für die Illegitimität gibt. Es wurde festgestellt, dass es sich um Verleumdung handelt. Darüber hinaus,
Es ist wahr, wie der Beklagte behauptet, dass es von Person zu Person variiert, ob sie den Hyperlink besuchen oder nicht. Aber wie bereits erwähnt, kann man leicht vorstellen, dass jemand, der die betreffenden Artikel liest, in denen Hyperlinks eingefügt sind, die verlinkten Artikel lesen könnte. Nur weil die Wahl, ob man den Hyperlink besucht oder nicht, von Person zu Person variiert, bedeutet das nicht, dass es unüblich ist, die verlinkten Artikel zusammen zu lesen.
Ebenso
Es wurde anerkannt, dass Artikel 1 und 2 “Verleumdung durch Links” darstellen, und es wurde angeordnet, dass die Informationen des Absenders für jeden Artikel offengelegt werden.
Dieses Urteil war das erste, das feststellte, dass man den Inhalt eines Artikels in einem Thread, der einen Link enthält, und den Inhalt eines Artikels in einem verlinkten Thread zusammen betrachten und beurteilen kann.
Es wurde auch gezeigt, dass das Setzen von Links zu Verleumdung führen kann, aber dieses Urteil wird als rational und angemessen angesehen, da es die Art und Weise, wie das Gesetz mit der modernen Form der Verleumdung durch die absichtliche Nutzung von Links umgeht, und das erwartete Verhalten von Internetnutzern, die an geposteten Artikeln interessiert sind und durch das Verfolgen von Links auf verschiedene Informationen zugreifen, berücksichtigt.
Empfehlungen zur Überprüfung des Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung (Japanisches Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung)
Im Juni 2011 hat die Studiengruppe des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Kommunikation, die sich mit verschiedenen Problemen im Zusammenhang mit ICT-Diensten aus der Perspektive der Nutzer befasst, Empfehlungen zur Überprüfung des Gesetzes zur Begrenzung der Providerhaftung (Japanisches Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung) zusammengestellt.
In diesem Zusammenhang wurde bereits argumentiert, dass “obwohl die Verbreitung von Informationen an sich nicht illegal ist, sollte das Gesetz zur Begrenzung der Providerhaftung auch dann gelten, wenn die Verbreitung von Informationen, die in Beziehung zu den betreffenden Informationen stehen, die Rechte Dritter verletzt”. Es wurde auch festgestellt, dass “obwohl die verlinkten Informationen an sich nicht illegal sind, könnte es problematisch sein, ob die verlinkten Informationen selbst Gegenstand von Maßnahmen zur Verhinderung der Übermittlung sein sollten, wenn die Informationen an der verlinkten Stelle die Rechte Dritter verletzen”. In den Empfehlungen wird festgestellt:
Wenn die Verbreitung von Informationen an der verlinkten Stelle, die die Rechte Dritter verletzt, und die Verbreitung von Linkinformationen als zusammenhängendes Ganzes bewertet werden, könnte die Verbreitung von Linkinformationen als gemeinsame ungesetzliche Handlung (im weiteren Sinne) mit der Rechtsverletzung an der verlinkten Stelle bewertet werden, und daher könnte sie Gegenstand von Maßnahmen zur Verhinderung der Übermittlung sein. Andererseits, wenn sie nicht so bewertet werden kann, ist es wahrscheinlich, dass sie nicht Gegenstand von Maßnahmen zur Verhinderung der Übermittlung sein wird.
Es wird angenommen, dass der Ausdruck “wenn sie als zusammenhängendes Ganzes bewertet werden” in diesem Zusammenhang fast identisch ist mit dem Ausdruck “in den Artikel aufgenommen” in dem vorherigen Urteil des Tokioter Obergerichts, aber es scheint nicht einfach zu sein, zu beurteilen, ob dies zutrifft oder nicht.
In Zukunft wird es notwendig sein, die Entwicklung von Präzedenzfällen zu beobachten.
https://monolith.law/reputation/deletionrequest-for-2chand5ch[ja]
Category: Internet