Was sind die Voraussetzungen für die Verleumdung von Äußerungen, die Meinungen oder Kritiken enthalten?
Früher waren die Täter von Rufschädigung in der Regel Massenmedien mit Informationsverbreitungskraft wie Zeitungen und Fernsehen oder prominente Personen. Mit der Entwicklung des Internets und der Möglichkeit, Informationen an eine unbestimmte Anzahl von Personen über Foren und soziale Netzwerke zu verbreiten, hat sich jedoch das Feld der Ausdrucksmöglichkeiten erweitert. Damit ist auch die Möglichkeit entstanden, dass jeder zum Opfer von Rufschädigung werden kann.
Ein unachtsamer Beitrag könnte Sie zum Täter einer Rufschädigung machen. Wir haben in anderen Artikeln bereits die “Voraussetzungen für Rufschädigung” und “Fälle, in denen keine Rufschädigung vorliegt” erläutert. In diesem Artikel werden wir jedoch die Frage der Rufschädigung in Bezug auf Meinungsäußerungen oder Kritiken, also die sogenannte Meinungs-Kritik-Typ-Rufschädigung, diskutieren.
Ehrenverletzung durch Meinungsäußerungen oder Kritiken
Im Strafgesetzbuch ist die Ehrenverletzung gemäß Artikel 230 ein Verbrechen, das die Darstellung von Fakten erfordert. Konkrete Fakten (Dinge, deren Existenz durch Beweise usw. bestimmt werden kann) müssen dargestellt werden, um eine Straftat zu begründen. Im Zivilrecht ist die Ehrenverletzung jedoch nicht klar definiert.
1. Wer öffentlich Fakten darstellt und dadurch die Ehre einer Person verletzt, wird unabhängig von der Wahrheit der Fakten zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen verurteilt.
Artikel 230 des Strafgesetzbuches
Das Gericht kann gegen eine Person, die die Ehre einer anderen Person verletzt hat, auf Antrag des Opfers eine angemessene Maßnahme zur Wiederherstellung der Ehre anordnen, anstelle oder zusätzlich zu Schadensersatz.
Artikel 723 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zu diesem Punkt hat die Rechtsprechung entschieden,
Eine unerlaubte Handlung der Ehrenverletzung kann begründet sein, wenn der in Frage stehende Ausdruck die objektive Bewertung einer Person in Bezug auf Charakter, Tugend, Ruf, Kreditwürdigkeit usw. durch die Gesellschaft senkt, unabhängig davon, ob er Fakten darstellt oder Meinungen oder Kritiken äußert.
Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. September 1997
und stellt fest, dass eine Ehrenverletzung auch durch Meinungsäußerungen oder Kritiken begründet sein kann.
Das bedeutet,
- Ein Fall, der als “strafrechtliche Ehrenverletzung” gilt, ist einer, der konkrete Fakten darstellt, und dies ist auch im Zivilrecht eine Ehrenverletzung (Verletzung des Ehrenrechts).
- Allerdings ist eine Ehrenverletzung durch Meinungsäußerungen oder Kritiken (“Meinungs-/Kritiktyp der Ehrenverletzung”), die im Strafrecht nicht als Ehrenverletzung gilt, auch im Zivilrecht eine Ehrenverletzung (Verletzung des Ehrenrechts).
Die Struktur ist wie oben beschrieben. Die Anforderungen für die Begründung einer Ehrenverletzung gemäß 1. werden im folgenden Artikel ausführlich erläutert.
https://monolith.law/reputation/defamation [ja]
Daher kann im Zivilrecht eine Ehrenverletzung begründet sein, wenn der Ausdruck, unabhängig davon, ob er Fakten darstellt oder Meinungen oder Kritiken äußert, die soziale Bewertung einer Person nach dem Maßstab der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung senkt. Bei der Prüfung, ob eine Ehrenverletzung vorliegt, ist eine Unterscheidung zwischen der Darstellung von Fakten und Meinungsäußerungen oder Kritiken nicht notwendig.
Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen für die Befreiung je nachdem, ob es sich um die Darstellung von Fakten oder um Meinungsäußerungen oder Kritiken handelt. Daher hat diese Unterscheidung Bedeutung, wenn die Befreiung geprüft wird, und kann einen großen Einfluss auf das Ergebnis haben, ob eine rechtliche Verantwortung für die Ehrenverletzung entsteht oder nicht.
Im Zivilrecht ist für eine unerlaubte Handlung der Ehrenverletzung eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Ehre anstelle oder zusätzlich zu Schadensersatz zulässig. Einzelheiten zu der allgemeinen Maßnahme der Entschuldigungswerbung sind in einem separaten Artikel erläutert.
https://monolith.law/reputation/defamation-corrective-advertising-restoration-of-reputation [ja]
Entlastungsbedingungen bei Rufschädigung durch Darstellung von Tatsachen
Im Falle einer Rufschädigung durch Darstellung von Tatsachen wird die Rechtswidrigkeit verneint und die Rufschädigung wird entlastet, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Es werden Tatsachen im Zusammenhang mit öffentlichen Interessen dargestellt (Öffentlichkeit)
- Es handelt sich ausschließlich um ein Ziel, das dem öffentlichen Wohl dient (Gemeinwohl)
- Die dargestellten Tatsachen werden als wahr bewiesen (Wahrheit) oder es gibt ausreichende Gründe zu glauben, dass die Tatsachen wahr sind (Angemessenheit)
Artikel 230-2-1 des japanischen Strafgesetzbuchs nennt “Öffentlichkeit”, “Gemeinwohl” und “Wahrheit”, aber es gibt auch die Rechtsprechung, dass selbst wenn es sich um eine rufschädigende Äußerung handelt, keine strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftung besteht, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, einschließlich “Angemessenheit”.
Hierbei ist zu beachten, dass “Angemessenheit”, d.h. “ausreichende Gründe zu glauben, dass die Tatsachen wahr sind”, eine klare Grundlage erfordert. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. September 1997 (Heisei 9) ist die Berufungsverhandlung im “Abend Fuji Loss Verdacht Fall”, aber es stellt fest, dass “selbst wenn der Verdacht, dass eine bestimmte Person ein Verbrechen begangen hat, wiederholt in Zeitungen und anderen Medien berichtet wurde und daher weit verbreitet bekannt war, kann man nicht sofort sagen, dass es ausreichende Gründe gab, die Tatsache des Verbrechens im Zusammenhang mit dem rechten Verdacht als wahr zu glauben”. “Es wurde im Fernsehen gesagt” oder “Es stand in einem Buch” reicht nicht aus und führt nicht zur Entlastung. Vorsicht ist geboten.
Haftungsausschlussbedingungen bei Rufschädigung durch Meinungen oder Kritiken
Im Falle einer Rufschädigung durch Meinungen oder Kritiken, wird die Rechtswidrigkeit verneint und die Rufschädigung ist von der Haftung befreit, wenn die folgenden vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Meinung oder Kritik bezieht sich auf Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Öffentlichkeit)
- Das Ziel der Meinung oder Kritik ist ausschließlich das öffentliche Wohl (Gemeinnützigkeit)
- Die zugrunde liegenden Fakten können als wahr bewiesen werden (Wahrheit) oder es gibt ausreichende Gründe, diese Fakten als wahr zu betrachten (Angemessenheit)
- Die Äußerung überschreitet nicht die Grenzen einer Meinung oder Kritik, wie zum Beispiel persönliche Angriffe
Die Denkweise der Bedingungen 1 bis 3 ist ähnlich oder gleich derjenigen bei Rufschädigung durch Darstellung von Fakten. Bei der Bedingung 4 wird jedoch der Inhalt und die Hartnäckigkeit der Äußerung sowie die Eigenschaften des Opfers berücksichtigt.
Daher, im Vergleich zur normalen Rufschädigung, wird eine Rufschädigung durch Meinungen oder Kritiken erst dann begründet, wenn sie die Grenzen einer Meinung oder Kritik überschreitet.
Ist die Darstellung eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinung/Kritik?
Die Nachhilfeschulkette A hat beim Bezirksgericht Tokio eine Klage wegen Verleumdung gegen einen Beitrag auf dem Schwarzen Brett von C, einem Elternteil, dessen Tochter die B-Schule unter dem Dach von A besucht, eingereicht.
Der Schulleiter der B-Schule, D, wurde verhaftet, weil er einem Mädchen, das er auf einer Dating-Website kennengelernt hatte, Geld gegeben hatte, um sie in eine unanständige Pose zu bringen und unanständige Fotos von ihr zu machen. Er gestand 300 weitere Vergehen. Nachdem C diese Nachricht gehört hatte, postete er Beiträge wie “Hat D auch unanständige Handlungen an den Schülern der B-Schule vorgenommen?” und “Es besteht die Möglichkeit, dass auch andere Mitarbeiter der B-Schule unanständige Handlungen an den Schülern vorgenommen haben”.
Während dieses Prozesses fand D’s Strafprozess statt, und D wurde wegen Verstoßes gegen das japanische Gesetz gegen Kinderpornographie (Kinderpornographiegesetz) verurteilt. Als Ergebnis wurde die vorausgesetzte Tatsache, D’s Handlung selbst, bewiesen. Darüber hinaus wird anerkannt, dass es von öffentlichem Interesse und Nutzen ist, auf diese kriminellen Handlungen hinzuweisen, die die Öffentlichkeit aufgeregt haben.
Daher wurde die Frage, ob C’s Ausdruck auf dem Schwarzen Brett eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinung/Kritik ist, zu einem großen Problem. Das Bezirksgericht Tokio entschied, dass, wenn man dies aus der Perspektive eines normalen Lesers mit normaler Aufmerksamkeit versteht, dieser Beitrag nicht als “D und andere Mitarbeiter haben weitere unanständige Vergehen begangen” interpretiert werden kann.
Angesichts der Tatsache, dass der Kläger, obwohl er in der Position war, Unterricht für Schüler im gleichen Alter wie in diesem Fall zu geben, D’s Verbrechen, das 300 weitere Vergehen zugegeben und in den Medien berichtet wurde, nicht bemerkt hat und ihn weiterhin als Vollzeitmitarbeiter beschäftigt und sogar als Schulleiter eingesetzt hat, sollte man verstehen, dass er die Meinung geäußert hat, dass es eine Möglichkeit für weitere Vergehen gibt, sei es D oder andere Mitarbeiter, unter solch einer Aufsichts- und Leitungsstruktur. Darüber hinaus kann man es als Kritik verstehen, die die Nachlässigkeit des Klägers in der Mitarbeiterausbildung und -überwachung als Arbeitgeber, die Frage der Aufrechterhaltung der Unternehmensdisziplin und das Fehlen des Bewusstseins als Bildungseinrichtung, die Schüler betreut und erzieht, scharf kritisiert und seine Verantwortung in Frage stellt. Daher hat er keine Tatsachen behauptet.
Bezirksgericht Tokio, 25. November 2011
Und so wurde festgestellt, dass C’s Ausdruck auf dem Schwarzen Brett eine Meinung oder Kritik ist.
Überschreitung des Bereichs der Meinungsäußerung oder Kritik
Das letzte Kriterium, ob es sich um “etwas, das den Bereich der Meinungsäußerung oder Kritik überschreitet, wie zum Beispiel persönliche Angriffe”, handelt, wurde in Frage gestellt. Aufgrund der scharfen Ausdrucksweise in den Beiträgen von C auf dem Diskussionsforum wurde die Möglichkeit einer Verneinung der Haftungsfreistellung in Frage gestellt.
Das Bezirksgericht Tokio (Tokyo District Court) entschied jedoch, dass die Äußerungen von C noch nicht den Bereich der Meinungsäußerung oder Kritik überschritten haben und stellte C von der Haftung frei. Obwohl die Kritik von C scharf und extrem war, stellte das Gericht fest, dass das von D verursachte Ereignis einen großen gesellschaftlichen Einfluss hatte und große Unruhe und Besorgnis in der Gesellschaft verursachte und berechtigte Empörung hervorrief. Trotzdem gab es keine Veröffentlichung von Fakten oder Verteidigung von A. Daher entschied das Gericht, dass die Kritik von C immer noch innerhalb des Rahmens einer legitimen Meinungsäußerung oder Kritik liegt und keinen ungerechtfertigten Angriff darstellt, und gewährte die Haftungsfreistellung.
In diesem Sinne ist es wichtig zu beachten, dass nicht gesagt werden kann, dass scharfe und kritische Texte auf dem gleichen Niveau wie die Beiträge von C in jedem Fall von der Haftung befreit werden. Es wird immer eine umfassende Beurteilung des gesamten Falles vorgenommen, und ob eine Haftungsfreistellung gewährt wird oder nicht, hängt von den konkreten Fakten ab.
Es ist üblich, dass Benutzer, die sich für ein gesellschaftliches Problem interessieren, scharfe und aggressive Meinungen und Kritiken im Internet posten. Daher kann dieser Fall als bemerkenswert in Bezug auf das Gleichgewicht zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Recht auf Ehre in solchen Situationen angesehen werden.
Zusammenfassung
Wie in diesem Artikel erwähnt, ist die Meinungs- und Kritikform der Verleumdung in der Praxis eine rechtliche Konstruktion, die in Fällen von Verleumdung, bei denen es schwierig ist zu sagen, dass konkrete Fakten geschrieben sind, unabhängig davon, wie sie strukturiert sind, zur Behauptung verwendet wird, dass “Verleumdung dennoch besteht”. Das heißt,
- Grundsätzlich sollte behauptet werden, dass der betreffende verleumderische Ausdruck konkrete Fakten darstellt, und Verleumdung (Verletzung des Ehrenrechts) sollte behauptet werden.
- Wenn jedoch der Ausdruck abstrakt oder “ähnlich einer Meinung” ist und es schwierig ist zu sagen, dass er “konkrete Fakten darstellt”, kann die Struktur von 1 nicht verwendet werden, und es wird behauptet, dass es sich um eine Meinungs- und Kritikform der Verleumdung handelt.
- Wenn jedoch behauptet wird, dass es sich um eine Meinungs- und Kritikform der Verleumdung handelt, ist es legal, solange es nicht “den Bereich der Meinung oder Kritik überschreitet”, was bedeutet, dass die Hürde in diesem Sinne höher ist.
Dies ist die Struktur. Aus praktischer Sicht kann das Niveau von 1 durch die sorgfältige Argumentation eines Anwalts beeinflusst werden. Zum Beispiel gab es die Ansicht, dass der Ausdruck “Schwarzes Unternehmen” nur die Meinung der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen ist und keine konkreten Fakten darstellt (und daher nur das Problem der Meinungs- und Kritikform der Verleumdung aufwirft), aber unsere Kanzlei hat tatsächlich ein Urteil gewonnen, das auf der Annahme basiert, dass der Ausdruck “auch das Innere ist schwarz” eine konkrete Tatsache ist. Dies ist ein Beispiel dafür, dass das Gericht eine Interpretation akzeptiert hat, die auf dem Inhalt anderer Antworten im Forum basiert, und ein Fall, in dem es notwendig war, zu behaupten, dass “der Inhalt anderer Antworten berücksichtigt werden sollte”.
https://monolith.law/reputation/illegal-posting-black-companies-in5ch [ja]
Die Meinungs- und Kritikform der Verleumdung ist, wie oben in 2 erwähnt, eine rechtliche Konstruktion, die in Fällen, in denen es “unbedingt” schwierig ist zu sagen, dass es sich um konkrete Fakten handelt, als “letzte Bastion” behauptet werden sollte, und es erfordert Know-how und Erfahrung, um solche Entscheidungen angemessen unter konkreten Umständen zu treffen. Dies ist das praktische Gefühl.
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