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Was sind Custody-Dienstleistungen? Eine Erklärung der Regulierungen für Kryptowährungsaustausch-Anbieter

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Was sind Custody-Dienstleistungen? Eine Erklärung der Regulierungen für Kryptowährungsaustausch-Anbieter

“Kryptowährung” wurde durch das revidierte “Japanische Zahlungsdienstleistungsgesetz”, das im Jahr 2020 (Reiwa 2) in Kraft trat, in “Krypto-Assets” umbenannt. Krypto-Asset-Börsen (wie Handels- und Wechselbörsen) sind nun verpflichtet, sich zu registrieren und unterliegen verschiedenen Regulierungen, ähnlich wie Finanzinstitute.

Zusätzlich zur Verbreitung von Krypto-Assets sind auch verschiedene Wallet-Dienste aufgetaucht, die die “Custody-Dienstleistungen” durchführen, um diese Krypto-Assets zu speichern und zu verwalten. Welche Art von Regulierungen gelten für diese Custody-Anbieter?

In diesem Artikel erklären wir detailliert, was Krypto-Asset-Custody-Dienstleistungen sind und welche gesetzlichen Regulierungen für Krypto-Asset-Börsen, einschließlich Custody-Anbieter, gelten.

Was sind Kryptowährungen (virtuelle Währungen)?

Was genau sind eigentlich “Kryptowährungen”?

Kryptowährungen sind im japanischen “Zahlungsdienstleistungsgesetz” (Japanese Payment Services Act) wie folgt definiert (Artikel 2, Absatz 5 des Zahlungsdienstleistungsgesetzes):

  1. Werteigenschaften, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
    • Kann zur Zahlung an eine unbestimmte Person verwendet werden und kann mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gegenüber einer unbestimmten Person ausgetauscht werden
    • Wird elektronisch aufgezeichnet und kann übertragen werden
    • Ist kein gesetzliches Zahlungsmittel oder ein Vermögenswert, der auf gesetzlichem Zahlungsmittel basiert
  2. Werteigenschaften, die mit den oben genannten 1 gegenüber einer unbestimmten Person ausgetauscht werden können
  3. Stellt keine “elektronisch übertragbaren Rechte” dar, wie sie in Artikel 2, Absatz 3 des “Finanzinstrumente- und Börsengesetzes” (Japanese Financial Instruments and Exchange Act) definiert sind

Die “elektronisch übertragbaren Rechte” beziehen sich auf digitale Wertpapiere (Security Tokens), die mit Blockchain-Technologie ausgegeben werden und unter anderem Treuhandrechte und kollektive Anlagepläne darstellen.

Kryptowährungen haben sowohl eine Funktion als Zahlungsmittel als auch als Investitionsziel. Kryptowährungen als Zahlungsmittel unterliegen den Vorschriften des Zahlungsdienstleistungsgesetzes, während Kryptowährungen als Investitionsziel den Vorschriften des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes unterliegen.

Was ist das Geschäft mit der Verwahrung von Kryptowährungen (Custody)?

Was ist das Geschäft mit der Verwahrung von Kryptowährungen (Custody)?

“Custody” ist ein Finanz- und Wertpapierbegriff, der das Verwalten von Wertpapieren bezeichnet. Das Geschäft mit der Verwahrung von Kryptowährungen bezieht sich auf die Verwaltung von Kryptowährungen für andere als Geschäftstätigkeit. Dies umfasst auch die Bereitstellung eines Systems, das als “Wallet” bezeichnet wird, mit dem Benutzer ihre Kryptowährungen verwalten können.

Mit der Änderung des japanischen “Zahlungsdienstgesetzes” (Funds Settlement Act), die im Jahr 2020 (Gregorianischer Kalender) in Kraft getreten ist, wurde diese Custody-Tätigkeit in das “Geschäft mit dem Austausch von Kryptowährungen” aufgenommen. Das Zahlungsdienstgesetz definiert das Geschäft mit dem Austausch von Kryptowährungen als das gewerbliche Ausüben der folgenden Tätigkeiten (Zahlungsdienstgesetz, Artikel 2, Absatz 7):

  1. Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen oder der Austausch mit anderen Kryptowährungen
  2. Vermittlung, Vermittlung oder Vertretung in Bezug auf die in 1 genannten Aktivitäten
  3. Verwaltung von Geldern der Benutzer in Bezug auf die in 1 und 2 genannten Aktivitäten
  4. Verwaltung von Kryptowährungen für andere (d.h. Custody-Geschäft)

Aus diesem Grund müssen auch Unternehmen, die Custody-Dienstleistungen anbieten, sich als Kryptowährungsaustauschgeschäft registrieren und unterliegen verschiedenen Regulierungen.

Drei Regulierungen für Kryptowährungsaustauschdienstleister

Drei Regulierungen für Kryptowährungsaustauschdienstleister

Auch Dienstleister, die sich ausschließlich auf die Verwaltung von Kryptowährungen beschränken, fallen unter die “Kryptowährungsaustauschdienste” im japanischen “Geldtransfergesetz” (Funds Transfer Act) und unterliegen daher Registrierungspflichten und verschiedenen Regulierungen. In diesem Artikel werden die Regulierungen für Kryptowährungsaustauschdienste erläutert.

Werbungs- und Anwerbungsregulierungen für Kryptowährungsaustauschdienstleister

Wenn Kryptowährungsaustauschdienstleister Werbung für ihre Dienste machen, müssen sie die folgenden Informationen anzeigen (Artikel 63-9-2 des japanischen Geldtransfergesetzes und Artikel 18 der Kabinettsverordnung über Kryptowährungsaustauschdienstleister):

  • Firmenname des Kryptowährungsaustauschdienstleisters, Hinweis darauf, dass es sich um einen solchen handelt, und Registrierungsnummer
  • Hinweis darauf, dass Kryptowährungen weder inländische noch ausländische Währungen sind
  • Wenn es möglich ist, dass Verluste aufgrund von Schwankungen im Wert der Kryptowährung entstehen, muss dies und der Grund dafür angegeben werden
  • Hinweis darauf, dass Kryptowährungen nur zur Zahlung verwendet werden können, wenn der Empfänger zustimmt

Des Weiteren sind die folgenden Handlungen bei der Werbung oder beim Abschluss eines Kryptowährungsaustauschvertrags verboten (Artikel 63-9-3 des japanischen Geldtransfergesetzes):

  • Falsche Angaben zu machen oder den Vertragspartner in Bezug auf die Eigenschaften der Kryptowährung irrezuführen
  • Die Darstellung, dass Kryptowährungen hauptsächlich zum Zwecke der Gewinnerzielung und nicht als Zahlungsmittel gekauft oder gegen andere Kryptowährungen getauscht werden sollen
  • Handlungen, die den Schutz der Nutzer von Kryptowährungsaustauschdiensten beeinträchtigen oder die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Kryptowährungsaustauschdienstes gefährden könnten

Maßnahmen zum Schutz der Nutzer

Kryptowährungsaustauschdienstleister müssen Informationen über die Eigenschaften der Kryptowährungen und den Inhalt der Verträge bereitstellen und Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz der Nutzer und zur ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung ihrer Dienste erforderlich sind (Artikel 63-10 des japanischen Geldtransfergesetzes).

Pflicht zur Erhaltung des Vermögens der Nutzer

Zum Schutz vor dem Verlust von Kryptowährungen der Nutzer oder der Insolvenz des Kryptowährungsaustauschdienstleisters sind die Dienstleister verpflichtet, das Vermögen der Nutzer auf folgende Weise zu erhalten:

Treuhandverwaltung von Geldern der Nutzer

Kryptowährungsaustauschdienstleister müssen Gelder, die sie von Nutzern erhalten haben, getrennt von ihren eigenen Geldern verwalten und diese an eine Treuhandgesellschaft oder eine ähnliche Einrichtung übertragen (Artikel 63-11 Absatz 1 des japanischen Geldtransfergesetzes).

Getrennte Verwaltung von Kryptowährungen der Nutzer

Kryptowährungsaustauschdienstleister müssen Kryptowährungen, die sie von Nutzern erhalten haben, getrennt von ihren eigenen Kryptowährungen verwalten. Darüber hinaus müssen sie die Kryptowährungen der Nutzer nach einer von der Kabinettsverordnung festgelegten sicheren Methode verwalten (Artikel 63-11 Absatz 2 des japanischen Geldtransfergesetzes).

Insbesondere müssen die Informationen, die zum Transfer der Kryptowährungen der Nutzer erforderlich sind (private Schlüssel), auf elektronischen Geräten gespeichert werden, die nicht ständig mit dem Internet verbunden sind (Cold Wallet), oder es müssen andere technische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die gleichwertig sind.

Allerdings ist es zum Zwecke der Nutzerfreundlichkeit erlaubt, bis zu 5% (in Yen umgerechnet) der gesamten Kryptowährungen eines Nutzers mit einer weniger sicheren Methode zu verwalten (z.B. mit einer Hot Wallet).

Halten von Kryptowährungen zur Sicherstellung der Erfüllung

Wie oben erwähnt, dürfen Kryptowährungsaustauschdienstleister einen Teil der von ihnen verwahrten Kryptowährungen mit einer “weniger sicheren Methode” verwalten. Allerdings besteht die Gefahr, dass sie im Falle eines Verlusts dieser Kryptowährungen ihre Rückgabepflicht gegenüber den Nutzern nicht erfüllen können.

Daher sind Kryptowährungsaustauschdienstleister verpflichtet, Kryptowährungen der gleichen Art und Menge (sogenannte “Erfüllungssicherungskryptowährungen”) als ihr eigenes Vermögen zu halten und getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu verwalten (Artikel 63-11-2 des japanischen Geldtransfergesetzes).

Vorzugsrecht auf Rückzahlung für verwahrte Kryptowährungen und Erfüllungssicherungskryptowährungen

Nutzer haben ein Rückforderungsrecht gegenüber Kryptowährungsaustauschdienstleistern für ihre Kryptowährungen. Bei Kryptowährungen, die von den Dienstleistern getrennt verwaltet werden, haben die Nutzer das Recht, vor anderen Gläubigern zurückgezahlt zu werden (Artikel 63-11-2 des japanischen Geldtransfergesetzes).

Weitere Regulierungen für Kryptowährungsaustauschdienstleister

Zusätzlich zu den im japanischen Geldtransfergesetz festgelegten Regulierungen müssen Kryptowährungsaustauschdienstleister auch die folgenden Pflichten erfüllen, die auf dem japanischen Gesetz zur Verhinderung der Übertragung von Gewinnen aus Straftaten (Anti-Money Laundering Act) basieren, um Geldwäsche und andere Verbrechen zu verhindern:

  • Durchführung und Aufbewahrung von Identitätsprüfungen der Nutzer
  • Erstellung und Aufbewahrung von Transaktionsaufzeichnungen
  • Meldung verdächtiger Transaktionen an die japanische Finanzaufsichtsbehörde

Kann die Registrierung als Kryptowährungsaustauschgeschäft umgangen werden?

Zusätzlich zu den verschiedenen Vorschriften für Kryptowährungsaustauschgeschäfte ist für die Registrierung eines solchen Geschäfts eine finanzielle Grundlage (z.B. ein Kapital von mindestens 10 Millionen Yen und ein positives Nettovermögen) erforderlich, und es wird erwartet, dass ein System eingerichtet wird, um das Kryptowährungsaustauschgeschäft ordnungsgemäß und sicher durchzuführen.

Für Unternehmen, die nur Custody-Dienstleistungen anbieten und keine Kryptowährungsbörsen oder -austauschstellen betreiben, sind diese Vorschriften eine erhebliche Belastung und stellen eine Hürde für den Markteintritt dar.

Andererseits ist es auch möglich, die Kryptowährung der Nutzer in einer Form zu handhaben, die keine Registrierung als Kryptowährungsaustauschgeschäft erfordert.

In den öffentlichen Kommentaren der japanischen Finanzaufsichtsbehörde (FSA) zu den Anforderungen für “die Verwaltung von Kryptowährungen für andere”, die in den Bereich des Kryptowährungsaustauschgeschäfts fallen, steht Folgendes:

Obwohl dies im Einzelfall und entsprechend den tatsächlichen Umständen beurteilt werden sollte, wenn ein Unternehmen nur einen Teil des privaten Schlüssels besitzt, der zum Transfer der Kryptowährung des Nutzers benötigt wird, und der Transfer der Kryptowährung des Nutzers nicht nur mit dem vom Unternehmen gehaltenen privaten Schlüssel möglich ist, wird angenommen, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, den Transfer der Kryptowährung des Nutzers eigenständig durchzuführen. Daher wird grundsätzlich angenommen, dass es nicht unter “die Verwaltung von Kryptowährungen für andere” gemäß Artikel 2, Absatz 7, Nummer 4 des japanischen Gesetzes über Zahlungsdienste fällt. 

Ergebnisse der öffentlichen Kommentare zu den Entwürfen für Kabinettsverordnungen und Ministerialverordnungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über Zahlungsdienste im ersten Jahr der Reiwa-Ära (2019) (Anhang 1)[ja]No.10~12

Mit anderen Worten, wenn der vom Unternehmen gehaltene private Schlüssel nicht ausreicht, um die Kryptowährung des Nutzers zu übertragen, fällt dies nicht unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft.

Es wird auch angenommen, dass es nicht unter “die Verwaltung von Kryptowährungen für andere” fällt, wenn der vom Unternehmen gehaltene private Schlüssel verschlüsselt ist und das Unternehmen nicht über die Informationen verfügt, die zur Entschlüsselung dieses privaten Schlüssels benötigt werden, selbst wenn es alle privaten Schlüssel besitzt, die zum Transfer der Kryptowährung des Nutzers benötigt werden.

Auf diese Weise ist es möglich, die Registrierung als Kryptowährungsaustauschgeschäft zu umgehen, indem das Geschäftsmodell so gestaltet wird, dass es nicht unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft fällt.

Zusammenfassung: Kryptowährungs-Custody-Geschäft

Custody-Anbieter, die Wallet-Services für Kryptowährungen anbieten, fallen unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft und unterliegen verschiedenen Vorschriften, einschließlich Registrierungspflichten, Werbevorschriften und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer. Allerdings, wenn der Anbieter mit seinem privaten Schlüssel allein die Kryptowährung des Nutzers nicht übertragen kann, fällt dies nicht unter das Kryptowährungsaustauschgeschäft und ist somit nicht Gegenstand der Registrierungspflicht und Regulierung.

Obwohl die Entscheidungen von Fall zu Fall variieren, kann es je nach Gestaltung des Geschäftsmodells möglich sein, Registrierungspflichten und verschiedene Vorschriften zu umgehen. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit Kryptowährungen auskennt, um zu beurteilen, ob das Custody-Geschäft zutrifft und ob eine Registrierung für das Kryptowährungsaustauschgeschäft erforderlich ist.

Maßnahmen unserer Kanzlei

Als Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer für Unternehmen, die Kryptowährungsbörsen betreiben, sowie bei der Erstellung von Whitepapers für ICOs und rechtlichen Überprüfungen, decken wir alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Kryptowährungen ab.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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