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General Corporate

【April des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025)】Verstärkung der Regulierungen zum Verbot von "Antrittsprämien": Rechtliche Probleme und notwendige Maßnahmen für Unternehmen erklärt

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【April des 7. Jahres der Reiwa-Ära (2025)】Verstärkung der Regulierungen zum Verbot von

In der Personalvermittlungsbranche gab es bisher das System der “Gratifikationen”, die von Betreibern von Jobportalen und ähnlichen Diensten gezahlt wurden, wenn eine Anstellung oder ein Jobwechsel zustande kam. Dieses System der “Gratifikationen” wurde jedoch lange Zeit kritisch gesehen und durch die Reform des Gesetzes zur Arbeitsplatzstabilität (Shokugyo Antei Ho) im Jahr Reiwa 3 (2021) verboten. Ab April Reiwa 7 (2025) wird das Verbot dieser Gratifikationen strikt durchgesetzt.

Welche Probleme bringt das Gratifikationssystem mit sich und warum wurde es letztendlich verboten?

In diesem Artikel erläutern wir die Regelungen zur Kontrolle von Gratifikationen in Dienstleistungen wie der Personalvermittlung und die Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten. Nutzen Sie diese Informationen, um zu beurteilen, ob Ihre eigenen Dienste nicht gegen die Vorschriften verstoßen.

Überblick und Gründe für das Verbot von Einstellungs- und Wechselprämien in Japan

Was genau ist problematisch an den Prämiensystemen für die Einstellung und den Jobwechsel? Hier erläutern wir die Diskussionspunkte und den Hintergrund der geschaffenen Regulierungen.

Was sind Einstellungs- und Wechselprämien?

Einstellungs- und Wechselprämien sind Geld- oder Sachleistungen, die von Betreibern von Personalvermittlungsdiensten und ähnlichen Services an Personen vergeben werden, die eine Anstellung oder einen Jobwechsel über diese Dienste vollziehen.

Werbungen wie “Registrieren Sie sich bei unserem Service und erhalten Sie eine Prämie bei erfolgreicher Einstellung” wurden genutzt, um die Nutzung des eigenen Services und den Wechsel von Arbeitsstellen zu fördern.

Zu den Prämien, die unter dieses System fallen, gehören:

  • Bargeld
  • Gutscheine
  • Punkte (über Karten oder Apps)
  • Cashback für Kosten, die für Qualifikationserwerb oder Schulungen anfallen

In der Vergangenheit waren solche Prämien insbesondere in Branchen mit Arbeitskräftemangel bei Stellenausschreibungen häufig anzutreffen.

Gründe für die Einführung von Prämiensystemen

Der Grund für die Verwendung von Prämiensystemen in der Personalvermittlung ist, die Erfolgsbilanz von “erfolgreichen Einstellungen und Jobwechseln über den eigenen Service” zu erhöhen.

Betreiber von Personalvermittlungsdiensten erhalten in der Regel eine Vermittlungsgebühr, wenn sie einen Arbeitssuchenden an ein Unternehmen vermitteln und dieser eingestellt wird. Je mehr Arbeitsverträge zustande kommen, desto höher sind die Einnahmen aus den Gebühren, weshalb Prämien als Anreiz eingesetzt werden, um die Nutzung des eigenen Services zu fördern.

Zudem steigt mit zunehmenden Erfolgen auch die Glaubwürdigkeit des Services selbst.

Wenn viele Nutzer den eigenen Service in Anspruch nehmen, kann das Geschäft weiter ausgebaut und die Einnahmen gesteigert werden, weshalb Prämien als effektives Mittel zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden.

Probleme mit dem Prämiensystem

Das Problem mit dem Prämiensystem besteht darin, dass es die angemessene Urteilsfähigkeit der Arbeitssuchenden beeinträchtigen kann. Es ist vorstellbar, dass Arbeitssuchende im Prozess der Stellensuche durch die Prämien geblendet werden und sich für einen minderwertigen Service entscheiden könnten.

Eigentlich sollten Betreiber von Personalvermittlungsdiensten die Qualität ihrer Services verbessern und diese bewerben, anstatt Arbeitssuchende mit Geld zu locken. Wenn jedoch die Entscheidung der Arbeitssuchenden durch finanzielle Anreize beeinflusst wird, kann dies dazu führen, dass keine rationalen Entscheidungen getroffen werden können.

Zudem gab es vermehrt Fälle von Personen, die wiederholt den Job wechselten, um Prämien zu erhalten, was zu Beschwerden von Unternehmen führte, die unter einer hohen Fluktuation litten. Das Prämiensystem kann die Funktion der Angebots- und Nachfrageanpassung auf dem Arbeitsmarkt verzerren und die Stabilität der Beschäftigung der Arbeitnehmer beeinträchtigen.

Einführung von Regulierungen zum Verbot von Prämien

Angesichts der durch das Prämiensystem entstandenen Probleme wurde die Bereitstellung von Prämien in der Arbeitsvermittlung grundsätzlich verboten, basierend auf den Richtlinien des revidierten Beschäftigungsstabilitätsgesetzes, das in Reiwa 3 (2021) im April in Kraft trat.

Darüber hinaus verbieten diese Richtlinien, Arbeitnehmern, die durch eigene Vermittlung eingestellt wurden, innerhalb von zwei Jahren nach dem Einstellungsdatum einen Jobwechsel zu empfehlen.

Referenz: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales|Verbot der Förderung von Stellenbewerbungen durch die Bereitstellung von Geld oder ähnlichem unter dem Vorwand von ‘Einstellungsprämien’

Dennoch hat sich die Situation durch die Richtlinien allein nicht verbessert, und auch nach 2021 gab es weiterhin Verstöße. Daher werden ab 2025 zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung der Regulierung ergriffen.

Verstärkung der Regulierung des Verbots von Vermittlungsprämien für Personalvermittlungsunternehmen in Japan

Verstärkung der Regulierung des Verbots von Vermittlungsprämien für Personalvermittlungsunternehmen in Japan

Wir erläutern die Inhalte und Auswirkungen der Gesetzesänderung bezüglich des Verbots von Vermittlungsprämien für Personalvermittlungsunternehmen in Japan.

Verbot von Vermittlungsprämien als Genehmigungsvoraussetzung für Personalvermittlungsunternehmen hinzugefügt

Seit 2021 ist es Personalvermittlungsunternehmen in Japan verboten, Vermittlungsprämien anzubieten. Um die Regulierung weiter zu verstärken, wird ab dem 7. Jahr der Reiwa-Ära (2025) das Verbot von Vermittlungsprämien als Genehmigungsvoraussetzung für den Betrieb eines Personalvermittlungsgeschäfts hinzugefügt.

Unter “Personalvermittlung” versteht man das Geschäft, das auf Antrag von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern die Etablierung eines Arbeitsverhältnisses zwischen beiden Parteien vermittelt. Als repräsentatives Beispiel können hierfür Karriereagenturen genannt werden (Artikel 4 Absatz 1 des japanischen Arbeitsvermittlungsgesetzes).

Wer ein Personalvermittlungsgeschäft in Japan betreiben möchte, muss – sofern es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt – immer, und bei kostenlosen Diensten mit einigen Ausnahmen, eine Genehmigung des japanischen Ministers für Gesundheit, Arbeit und Soziales einholen (Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 1 des Arbeitsvermittlungsgesetzes).

Durch die Gesetzesänderung im Jahr 2025 wird Unternehmen, die das Verbot von Vermittlungsprämien nicht einhalten, die Genehmigung zum Betrieb eines Personalvermittlungsgeschäfts verweigert.

Genehmigungsvoraussetzungen für Personalvermittlungsunternehmen

Die neu hinzugefügten Genehmigungsvoraussetzungen umfassen die folgenden zwei Punkte:

Referenz: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales | Zusätzliche Genehmigungsvoraussetzungen für Personalvermittlungsunternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Genehmigungsvoraussetzungen für neue Genehmigungen und die Erneuerung der Gültigkeitsdauer der Genehmigung hinzugefügt. Wenn ein Unternehmen vor dem Zeitpunkt der Erneuerung gegen diese Richtlinien verstößt, wird es vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales eine Korrekturanweisung erhalten und die Genehmigungsvoraussetzungen werden hinzugefügt.

Auswirkungen der Gesetzesänderung

Durch die Hinzufügung des Verbots von Vermittlungsprämien als Genehmigungsvoraussetzung für Personalvermittlungsunternehmen hat die Regulierung nun eine rechtliche Bindungswirkung erlangt. Unternehmen, die ein System von Vermittlungsprämien einrichten, wird die Genehmigung zum Betrieb eines Personalvermittlungsgeschäfts verweigert. Bei einem Verstoß könnte die Genehmigung für das Personalvermittlungsgeschäft entzogen werden.

Im Vergleich zu den weniger zwingenden Richtlinien aus dem Jahr 2021 hat die Gesetzesänderung im Jahr 2025 die Durchsetzbarkeit der Regulierung deutlich verstärkt.

Einführung von Regulierungen zum Verbot von Vermittlungsprämien für Anbieter von Stellenangeboten in Japan

Einführung von Regulierungen zum Verbot von Vermittlungsprämien für Anbieter von Stellenangeboten in Japan

Wir erläutern die Gründe und Inhalte der Änderungen bezüglich der Regulierungen, die Vermittlungsprämien für Anbieter von Stellenangeboten in Japan verbieten.

Verbot der Verwendung von Antrittsprämien auch für Anbieter von Stelleninformationen

Die im Jahr 2021 (Reiwa 3) festgelegten Richtlinien zum Verbot von Antrittsprämien richteten sich an Arbeitsvermittlungsunternehmen. Ab April 2025 (Reiwa 7) werden jedoch auch Anbieter von Stelleninformationen von den Verbotsgesetzen betroffen sein.

Unter “Anbieter von Stelleninformationen” versteht man gemäß Artikel 4 Absatz 6 des japanischen Arbeitsplatzstabilitätsgesetzes Unternehmen, die folgende Dienstleistungen anbieten:

  1. Im Auftrag von Arbeitsvermittlungsunternehmen Informationen über die Rekrutierung von Arbeitskräften zu sammeln und diese Informationen an Personen, die Arbeit suchen, oder an andere Arbeitsvermittlungsunternehmen weiterzugeben.
  2. Zusätzlich zu Punkt 1 das Sammeln von Informationen über die Rekrutierung von Arbeitskräften mit dem Ziel, die Berufswahl für Arbeitssuchende zu erleichtern, und diese Informationen an Arbeitssuchende oder Arbeitsvermittlungsunternehmen weiterzugeben.
  3. Im Auftrag von Arbeitssuchenden oder Arbeitsvermittlungsunternehmen Informationen über Arbeitssuchende zu sammeln und diese an Arbeitgeber, Rekrutierungsbeauftragte oder andere Arbeitsvermittlungsunternehmen weiterzugeben.
  4. Zusätzlich zu den Punkten 1 bis 3 das Sammeln von Informationen über Arbeitssuchende mit dem Ziel, die Sicherstellung der benötigten Arbeitskräfte für Arbeitgeber zu erleichtern, und diese Informationen an Arbeitssuchende oder Arbeitsvermittlungsunternehmen weiterzugeben.

Ein typisches Beispiel für Anbieter von Stelleninformationen sind Jobportale, die Stellenangebote veröffentlichen.

Die Gründe für die Anwendung des Verbots von Antrittsprämien auf Anbieter von Stelleninformationen sind unter anderem folgende:

  • Es treten ähnliche Probleme wie bei Arbeitsvermittlungsunternehmen auf, wie die Behinderung einer angemessenen Auswahl von Arbeitskräften oder eine Zunahme von Arbeitnehmern, die ihren Job verlassen.
  • Arbeitnehmer, die Antrittsprämien erhalten möchten, melden ihre Einstellungsentscheidung mehreren Anbietern von Stelleninformationen, was dazu führt, dass Arbeitgeber von mehreren Unternehmen Erfolgsgebühren in Rechnung gestellt bekommen.

Die Situation, in der Arbeitssuchende Arbeitsvermittlungsdienste nicht vertrauensvoll nutzen können, stellt ein ernstes Problem für den Arbeitsmarkt dar. Daher wird ab April 2025 (Reiwa 7) das Angebot von Antrittsprämien für Anbieter von Stelleninformationen grundsätzlich verboten.

Neue Compliance-Anforderungen durch Gesetzesänderungen

Anbieter von Stelleninformationen müssen in Japan nun folgende Punkte beachten:

  • Keine Geldzahlungen oder ähnliche Leistungen an potenzielle Arbeitnehmer zu bieten, die über das gesellschaftlich angemessene Maß hinausgehen.
  • Die Inhalte des Vertrags, einschließlich der Nutzungsentgelte für die Stelleninformationen, Pönale, Beträge, Bedingungen für deren Entstehung und Methoden zur Vertragsauflösung, müssen in einer Weise klar und verständlich dargelegt werden, die Missverständnisse bei den Auftraggebern vermeidet. Dies kann durch schriftliche Dokumente, E-Mails oder andere angemessene Methoden erfolgen.

Es reicht nicht aus, die Vertragsinhalte lediglich auf der Homepage zu veröffentlichen.

Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte der Grundgedanke sein, dass die Auftraggeber die gleichen Dokumente erneut lesen können, indem man ihnen diese per Schriftstück oder E-Mail zukommen lässt.

Referenz: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales | Die Bereitstellung von Geld oder Gutscheinen an Arbeitnehmer ist grundsätzlich verboten[ja]

Beurteilungskriterien für das, was als „gesellschaftlich angemessen“ gilt

Ob die Bereitstellung von Gratifikationen als „gesellschaftlich angemessen“ betrachtet werden kann, wird danach beurteilt, ob die folgenden Probleme oder Schwierigkeiten auftreten könnten:

  • Jobwechsel aufgrund von finanziellen Anreizen und die damit verbundene Belastung des Werbenden durch Zahlungen
  • Die Möglichkeit, dass der Werbende von mehreren Unternehmen zur Zahlung aufgefordert wird

Konkret werden die folgenden Faktoren berücksichtigt, um eine umfassende Beurteilung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt vorzunehmen:

  • Der Zweck der bereitgestellten Gelder oder Äquivalente
  • Die Höhe und der wirtschaftliche Wert
  • Die Methode der Bereitstellung
  • Die Wirksamkeit der Anreize für Jobwechsel
  • Ob es wahrscheinlich ist, dass es zu Schwierigkeiten mit Forderungen von mehreren Unternehmen kommt oder ob dies bereits in der Vergangenheit der Fall war

Was unter „Geld- oder Sachleistungen“ nicht fällt

In Japan gibt es Fälle, in denen die Bereitstellung von Geld oder ähnlichen Leistungen nicht gegen das Verbot von Gratifikationen verstößt. Die folgenden Beispiele fallen nicht unter die Regulierung:

  • Wenn zur Verbesserung der Qualität eines Dienstes Antworten auf Umfragen von den Nutzern des Dienstes erbeten werden und als Anreiz dafür elektronische Gutscheine im Wert von etwa 500 Yen (ca. 4 Euro) durch eine Verlosung an eine kleine Anzahl von Teilnehmern vergeben werden.
  • Um Besucher für eine Veranstaltung zu gewinnen, werden elektronische Gutscheine im Wert von etwa 500 Yen (ca. 4 Euro) an Besucher eines Karrieremessstandes vergeben, ausgenommen sind solche Gutscheine, die als Gegenleistung für die Registrierung auf einer Jobseite angeboten werden.

Risiken bei der Bereitstellung von Gratifikationen unter japanischem Recht

Wir erläutern die möglichen Strafen, die drohen, wenn gegen die Richtlinien verstoßen und Gratifikationen bereitgestellt werden.

Erhalt einer Verbesserungsanweisung vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales

Wenn Arbeitsvermittlungsunternehmen oder Anbieter von Stelleninformationen gegen die Richtlinien verstoßen und Gratifikationen anbieten, können sie eine Verbesserungsanweisung vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales erhalten.

Das Ministerium kann von den Unternehmen, die gegen die Richtlinien verstoßen haben, verlangen, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Geschäftsführung zu ergreifen (Artikel 48-3 Absatz 1 des japanischen Arbeitsplatzstabilitätsgesetzes).

Wenn die Verbesserungsanweisung nicht befolgt wird, kann dies öffentlich bekannt gemacht werden, was besondere Aufmerksamkeit erfordert (derselbe Artikel Absatz 3).

Erhalt einer Anweisung zur Geschäftseinstellung

Bezahlte Arbeitsvermittlungsunternehmen oder bestimmte Anbieter von Stelleninformationen, die gegen die Anweisungen des Ministeriums verstoßen, können eine Anweisung erhalten, ihr Geschäft ganz oder teilweise für einen festgelegten Zeitraum einzustellen (Artikel 32-9 Absatz 2 und Artikel 43-4 des japanischen Arbeitsplatzstabilitätsgesetzes).

Bezahlte Arbeitsvermittlungsunternehmen sind solche, die eine Gebühr oder Vergütung für die Vermittlung von Arbeitsplätzen erhalten. Bestimmte Anbieter von Stelleninformationen sind Unternehmen, die Informationen über Arbeitssuchende sammeln und Stelleninformationen bereitstellen.

Entzug der Genehmigung für bezahlte Arbeitsvermittlungsunternehmen

Wenn bezahlte Arbeitsvermittlungsunternehmen gegen die Genehmigungsbedingungen verstoßen, kann das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales die Genehmigung entziehen (Artikel 32-9 Absatz 1 Nummer 3 des japanischen Arbeitsplatzstabilitätsgesetzes). Wird die Genehmigung entzogen, ist es dem Unternehmen nicht mehr möglich, das Arbeitsvermittlungsgeschäft fortzuführen.

Maßnahmen für Unternehmen angesichts der verschärften Regulierung von Gratifikationsverboten in Japan

Maßnahmen für Unternehmen angesichts der verschärften Regulierung von Gratifikationsverboten in Japan

Arbeitsvermittlungsunternehmen sollten bereits seit dem Jahr 2021 (Reiwa 3) die Praxis der Gratifikationszahlungen eingestellt haben, doch ab Januar 2025 (Reiwa 7) ist besondere Aufmerksamkeit geboten, da die Regulierungen strenger werden. Bei einem Verstoß besteht das Risiko, dass die Geschäftslizenz entzogen wird, daher sollten Sie zweifelhafte Praktiken vermeiden.

Wenn Sie als Anbieter von Stelleninformationen Gratifikationen anbieten, müssen Sie dieses System bis Ende März 2025 (Reiwa 7) einstellen.

Unternehmen, die ihre Stellenangebote über Personalvermittlungsdienste veröffentlichen möchten, sollten sicherstellen, dass die Medien, in denen sie inserieren, keine Gratifikationszahlungen leisten.

Zusammenfassung: Bei Verbot von Vermittlungsprämien sollten Sie einen Anwalt konsultieren

In Japan war die Verwendung von Vermittlungsprämien durch Arbeitsvermittlungsunternehmen bereits seit dem Jahr Reiwa 3 (2021) verboten. Mit der Gesetzesänderung im Januar Reiwa 7 (2025) wird das Verbot von Vermittlungsprämien jedoch als Bedingung für die Erteilung einer Lizenz für Arbeitsvermittlungsgeschäfte hinzugefügt, wodurch die Regulierung weiter verschärft wird.

Ab April 2025 werden auch Anbieter von Stelleninformationen neu in die Regulierung einbezogen, was zu einer weiteren Stabilisierung des Arbeitsmarktes beiträgt.

Sollte der Verdacht aufkommen, dass Vermittlungsprämien angeboten werden, könnte dies zu einem Betriebsstopp oder dem Entzug der Lizenz führen. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass Ihre Dienstleistungen rechtmäßig betrieben werden.

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Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz in IT, insbesondere im Bereich Internetrecht und japanischem Recht, aus. Wir bieten ein breites Spektrum an rechtlicher Unterstützung für Unternehmen, von an der Tokioter Börse gelisteten Großunternehmen bis hin zu Start-ups, einschließlich der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den folgenden Artikel.

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Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

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