MONOLITH LAW OFFICE+81-3-6262-3248Wochentags 10:00-18:00 JST [English Only]

MONOLITH LAW MAGAZINE

General Corporate

Das japanische Ein- und Ausreisekontrollsystem: Erklärung zur Aufhebung des Aufenthaltsstatus, zur zwangsweisen Ausweisung und zum Nachweis der Rechtmäßigkeit

General Corporate

Das japanische Ein- und Ausreisekontrollsystem: Erklärung zur Aufhebung des Aufenthaltsstatus, zur zwangsweisen Ausweisung und zum Nachweis der Rechtmäßigkeit

In der heutigen Zeit, in der die globale Geschäftsentwicklung zunimmt, ist die Mobilität internationaler Talente ein unverzichtbarer Faktor für das Wachstum von Unternehmen geworden. Auch Japan bildet hier keine Ausnahme, und viele Unternehmen nehmen aktiv Fachkräfte mit spezialisiertem Wissen und Fähigkeiten aus dem Ausland auf. Um solche internationalen Personalbewegungen zu erleichtern und gleichzeitig die nationale Sicherheit und Ordnung zu wahren, hat das japanische Rechtssystem einen ausgefeilten Rahmen geschaffen. Das Kernstück dieses Rahmens ist das “Japanische Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz” (im Folgenden “Einwanderungsgesetz” genannt). Dieses Gesetz zielt, wie in Artikel 1 des japanischen Einwanderungsgesetzes klar festgelegt, darauf ab, “eine faire Verwaltung der Ein- und Ausreise aller Personen, die nach Japan einreisen oder aus Japan ausreisen, sowie der Aufenthalte aller Ausländer in Japan zu gewährleisten”. Um dieses Prinzip der “fairen Verwaltung” zu konkretisieren, legt das Einwanderungsgesetz mehrere wichtige Systeme fest. In diesem Artikel werden wir uns insbesondere auf drei Systeme konzentrieren, die eng mit der Unternehmensaktivität verbunden sind, nämlich das “System zur Aufhebung des Aufenthaltsstatus” zur Sicherstellung der kontinuierlichen Eignung des Aufenthaltsstatus, das “System zur zwangsweisen Ausweisung” als letzte Maßnahme bei Gesetzesverstößen und das “System zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts” zur aktiven Sicherstellung der Compliance. Diese Systeme sind nicht nur einfache Regulierungen, sondern äußerst wichtige rechtliche Grundlagen, die Unternehmen, die in Japan Geschäfte tätigen, verstehen sollten, um Risiken zu managen, Gesetze einzuhalten und ausländische Fachkräfte angemessen zu unterstützen. 

Aufenthaltsqualifikations-Aufhebungssystem in Japan: Compliance-Aufrechterhaltung

Das System zur Aufhebung der Aufenthaltsqualifikation ist in Artikel 22-4 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt und stellt eine wichtige Einrichtung dar, die die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von Ausländern in Japan erschüttern kann. Der Zweck dieses Systems besteht nicht nur darin, betrügerisches Verhalten bei der Erlangung der Aufenthaltsqualifikation zu bestrafen. Vielmehr dient es dazu, sicherzustellen, dass Ausländer, die eine Aufenthaltsqualifikation erhalten haben, während ihres Aufenthalts kontinuierlich die genehmigten Aktivitäten ausüben, und trägt so dynamisch zur Angemessenheit der Aufenthaltsverwaltung bei. Statistische Daten zeigen, dass die meisten Aufhebungen der Aufenthaltsqualifikation bei “Technikpraktika” oder “Studium” erfolgen. Diese Qualifikationen sind besonders im Fokus der Behörden, da es leicht vorstellbar ist, dass die ursprünglichen Aktivitäten (Praktika oder Studium) eingestellt und nicht genehmigte Arbeitsaktivitäten aufgenommen werden. Dies deutet darauf hin, dass die Aufenthaltsqualifikation keine einmalige Überprüfung ist, sondern eine bedingte Genehmigung, die kontinuierliche Einhaltung erfordert.

Die Gründe für eine Aufhebung sind in Artikel 22-4 Absatz 1 des japanischen Einwanderungsgesetzes konkret aufgeführt. Sie lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen. Erstens, der Erwerb der Aufenthaltsqualifikation durch Täuschung oder andere betrügerische Mittel (Absatz 1 Nummer 1, 2, 3). Zum Beispiel, wenn jemand für die Aufenthaltsqualifikation “Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen” ein gefälschtes Bildungszertifikat vorlegt oder eine frühere Abschiebungsgeschichte verheimlicht, um eine Landeerlaubnis zu erhalten. Insbesondere wenn jemand eine Landeverweigerungsgrund fälschlicherweise verbirgt, um eine Genehmigung zu erhalten, kann dies nach Aufhebung der Aufenthaltsqualifikation unmittelbar zu einem Abschiebungsverfahren führen.

Zweitens, die Nichterfüllung der genehmigten Aktivitäten (Absatz 1 Nummer 5, 6, 7). Wenn beispielsweise jemand mit einer Arbeitsaufenthaltsqualifikation nach dem Verlassen des Arbeitsplatzes ohne triftigen Grund mehr als drei Monate lang keine neuen Arbeitsplatzsuche oder ähnliche Aktivitäten unternimmt oder wenn jemand mit der Aufenthaltsqualifikation “Ehepartner eines Japaners usw.” nach einer Scheidung mehr als sechs Monate lang ohne Ehepartneraktivitäten im Land bleibt.

Drittens, die Nichterfüllung der Meldepflicht bezüglich des Wohnsitzes (Absatz 1 Nummer 9, 10). Wenn Langzeit-Aufenthaltsberechtigte umziehen, aber innerhalb von 90 Tagen keinen neuen Wohnsitz melden oder einen falschen Wohnsitz melden, kann dies ebenfalls ein Grund für die Aufhebung sein.

Dennoch wird die Aufenthaltsqualifikation nicht sofort aufgehoben, wenn diese Gründe formal zutreffen. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, bei denen die Aufhebung nicht erfolgt, wenn “triftige Gründe” vorliegen. Zum Beispiel kann das ernsthafte Bemühen um eine Wiederbeschäftigung nach einer betriebsbedingten Kündigung oder eine vorübergehende Unterbrechung der Aktivitäten aufgrund einer Krankheitsbehandlung als “triftiger Grund” anerkannt werden. Das Vorhandensein eines “triftigen Grundes” ist der wichtigste Einwand, um eine Aufhebung der Aufenthaltsqualifikation zu vermeiden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen bei der Kündigung von Mitarbeitern darauf achten, dass die Wiedereinstellung reibungslos verläuft und die betroffenen Personen die entsprechenden Beweise behalten können, um indirekt ihren rechtlichen Status zu schützen.

Im Falle einer Aufhebung muss der Justizminister dem betroffenen Ausländer vorab eine Mitteilung machen und ihm die Möglichkeit geben, seine Meinung zu äußern. Durch dieses Verfahren kann die betroffene Person ihre Argumente vorbringen und vorteilhafte Beweise vorlegen. Dies ist ein sehr wichtiges Recht aus der Perspektive der Gewährleistung eines fairen Verfahrens.

Die Auswirkungen einer Aufhebung der Aufenthaltsqualifikation sind gravierend. Nicht nur der rechtliche Aufenthaltsgrund geht verloren, sondern auch der Eintrag im Einwohnermeldeamt wird gelöscht und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie der nationalen Krankenversicherung wird unterbrochen. Je nach Grund der Aufhebung kann eine Vorbereitungszeit von bis zu 30 Tagen für die Ausreise gewährt werden, aber bei schwerwiegendem betrügerischem Verhalten kann sofort ein Abschiebungsverfahren eingeleitet werden.

Zum Verständnis der Anwendung dieses Systems ist das Urteil des japanischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Oktober 2002 (Heisei 14) von großer Bedeutung. In diesem Fall ging es um den Aufenthalt eines ausländischen Ehepartners, bei dem die Ehe rechtlich fortbestand, die eheliche Beziehung jedoch tatsächlich gescheitert war. Das Gericht entschied, dass bei der Beurteilung der Aufenthaltsqualifikation nicht nur die rechtliche Form, sondern auch die “Substanz” der Aktivität, d.h. das gemeinsame Leben als Ehepaar, das Wesen der Ehe, berücksichtigt werden sollte. Dies zeigt, dass die Einwanderungsbehörden nicht nur die Anforderungen auf dem Papier, sondern auch die tatsächlichen Umstände des Aufenthalts genau prüfen sollten, was Unternehmen darauf hinweist, dass sie sicherstellen müssen, dass die Aktivitäten, die die Grundlage für die Aufenthaltsqualifikation ihrer Mitarbeiter bilden, tatsächlich stattfinden.

Abschiebungsverfahren in Japan: Die letzte Maßnahme bei Verstößen

Das Abschiebungsverfahren ist eine administrative Maßnahme, um Ausländer, die gegen das japanische Einwanderungsgesetz verstoßen haben, zwangsweise aus Japan auszuweisen und stellt die strengste Maßnahme im japanischen Einwanderungs- und Aufenthaltsmanagement dar. Die rechtliche Grundlage dieses Verfahrens ist hauptsächlich in Artikel 24 des japanischen Einwanderungsgesetzes festgelegt, der die Gründe für eine Abschiebung (Abschiebungsgründe) umfassend auflistet.

Die Abschiebungsgründe sind vielfältig, aber zu den Hauptgründen gehören die “illegale Einreise” ohne gültigen Reisepass und der “illegale Aufenthalt (Overstay)”, also das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer. Auch die “Tätigkeit außerhalb der Aufenthaltsqualifikation”, also die Arbeitsaufnahme über den Rahmen der erteilten Aufenthaltsgenehmigung hinaus, kann einen Abschiebungsgrund darstellen. Darüber hinaus können auch schwerwiegende strafrechtliche Verstöße wie Drogendelikte oder eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu einer Abschiebung führen.

Das Abschiebungsverfahren wird in mehreren Stufen sorgfältig durchgeführt. Zunächst beginnt ein Einwanderungsbeamter mit der Untersuchung (Verstoßuntersuchung) eines Ausländers, bei dem der Verdacht eines Verstoßes besteht. Wenn es hinreichende Gründe für den Verdacht gibt, dass der Betreffende einen Abschiebungsgrund erfüllt, wird er in der Regel auf der Grundlage eines Haftbefehls in Gewahrsam genommen. Anschließend führt ein Einwanderungsinspektor eine Verstoßprüfung durch, und wenn der Verdächtige als abschiebungspflichtig eingestuft wird, kann er innerhalb von drei Tagen eine mündliche Anhörung durch einen Sonderprüfer beantragen. Wenn auch bei der mündlichen Anhörung die Entscheidung nicht aufgehoben wird, kann der Betroffene weiterhin Einspruch beim Justizminister einlegen. In der letzten Entscheidungsphase des Justizministers wird, sofern nicht die nachfolgend beschriebene “Sonderaufenthaltserlaubnis” erteilt wird, ein Abschiebungsbefehl ausgestellt und die Rückführung vollzogen.

Es ist jedoch nicht so, dass alle illegalen Aufenthalter automatisch dem strengen Abschiebungsverfahren unterliegen. Das japanische Einwanderungsgesetz sieht als mildere Maßnahme das “Ausreisebefehl-System” vor. Dieses System kommt zur Anwendung, wenn sich Personen, die sich illegal aufhalten, freiwillig bei der Einwanderungsbehörde melden, keine früheren Abschiebungen vorweisen und nicht wegen Delikten wie Diebstahl bestraft wurden, unter anderem wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Hauptunterschied zwischen dem Ausreisebefehl-System und dem Abschiebungsverfahren liegt in der Schwere der Verfahren und deren Ergebnisse.

AbschiebungAusreisebefehl
Rechtliche GrundlageArtikel 24 des japanischen EinwanderungsgesetzesArtikel 24 des japanischen Einwanderungsgesetzes
ZielpersonenViele Verstöße gemäß Artikel 24 (illegale Einreise, Kriminalität, Fehlverhalten usw.)Hauptsächlich erstmalige illegale Aufenthalter, die sich selbst melden
InhaftierungGrundsätzlich wird Inhaftierung vorausgesetztKeine Inhaftierung
Wiedereinreiseverbot5 Jahre, 10 Jahre oder unbefristet1 Jahr
VerfahrenMehrstufiges und strenges VerfahrenEinfaches und schnelles Verfahren

In der letzten Phase des Abschiebungsverfahrens übt der Justizminister eine äußerst wichtige Ermessensbefugnis aus: die “Sonderaufenthaltserlaubnis”. Diese wird erteilt, wenn der Justizminister aufgrund individueller Umstände entscheidet, dass trotz Vorliegens eines Abschiebungsgrundes ausnahmsweise ein Aufenthalt gewährt werden sollte. Obwohl das Ermessen des Justizministers als weitreichend angesehen wird, wurden “Richtlinien für die Sonderaufenthaltserlaubnis” veröffentlicht, die als Leitfaden für diese Entscheidungen dienen.

Nach diesen Richtlinien werden Umstände wie das Vorhandensein von Kindern mit Japanern oder ständigen Einwohnern, eine tatsächlich fortbestehende Ehe, eine lange Aufenthaltsdauer in Japan mit hoher Integration sowie besondere humanitäre Erwägungen als “positive Faktoren” angesehen, die für eine Aufenthaltsgewährung berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite werden schwerwiegende kriminelle Vorgeschichten, frühere Abschiebungen oder Beteiligung an Massenschmuggel als “negative Faktoren” betrachtet, die gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechen.

Ein Beispiel für eine gerichtliche Entscheidung in Bezug auf Abschiebungen ist das Urteil des Bezirksgerichts Tokio vom 30. Januar 2015. In diesem Fall hatte ein bereits in sein Heimatland zurückgeführter Ausländer auf Aufhebung des Abschiebungsbefehls geklagt, und das Gericht erkannte den Nutzen der Klage an. Dies liegt daran, dass selbst nach der Rückführung durch die Aufhebung des Bescheids eine Verkürzung der zukünftigen Wiedereinreisesperre und damit eine rechtliche Wiederherstellung des Nutzens möglich sein könnte. Dieses Urteil zeigt, dass selbst gegen eine so starke administrative Maßnahme wie die Abschiebung, der Rechtsweg für eine nachträgliche gerichtliche Abhilfe, wenn auch begrenzt, offensteht.

Proaktive Maßnahmen: Systeme zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Aufenthalt und Beschäftigung unter japanischem Recht

Im Gegensatz zu den bisher betrachteten Systemen zur Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung und zur zwangsweisen Ausreise, die korrektive Maßnahmen nach Compliance-Verstößen darstellen, bietet das japanische Einwanderungsgesetz auch proaktive Systeme, um rechtliche Stabilität für Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer zu gewährleisten und Risiken im Vorfeld zu vermeiden. Diese sind nicht nur einfache Verwaltungsverfahren, sondern äußerst wirksame Instrumente aus der Perspektive der Corporate Governance und des Risikomanagements bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Besonders wichtig sind das “Certificate of Eligibility for Resident Status” (Zertifikat für die Berechtigung zum Aufenthalt) und das “Certificate of Authorized Employment” (Zertifikat für die Berechtigung zur Beschäftigung).

Das “Certificate of Eligibility for Resident Status” basiert auf Artikel 7-2 des japanischen Einwanderungsgesetzes. Es handelt sich um ein Dokument, das von dem Justizministerium im Voraus geprüft und bestätigt wird, dass die Aktivitäten, die ein im Ausland lebender Ausländer in Japan ausführen möchte, den Anforderungen für eine bestimmte Aufenthaltsberechtigung entsprechen. Normalerweise wird der Antrag von einer aufnehmenden Institution in Japan (zum Beispiel einem Unternehmen) im Namen des Ausländers gestellt. Wird dieses Zertifikat ausgestellt, kann der Ausländer es bei der Beantragung eines Visums an der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland vorlegen, wodurch das Visumverfahren schnell und reibungslos abläuft. Der größte Vorteil für Unternehmen besteht darin, dass das Risiko, dass die eingestellte Fachkraft nicht nach Japan einreisen kann, erheblich reduziert wird. Die vorherige Bestätigung der Eignung erhöht die Vorhersehbarkeit des gesamten Einstellungsprozesses.

Andererseits wird das “Certificate of Authorized Employment” auf der Grundlage von Artikel 19-2 des japanischen Einwanderungsgesetzes ausgestellt und wird verwendet, wenn ein bereits in Japan ansässiger Ausländer den Arbeitsplatz wechselt. Dieses Zertifikat bestätigt offiziell, dass die Arbeitsinhalte am neuen Arbeitsplatz innerhalb der Aktivitäten liegen, die durch die derzeitige Aufenthaltsberechtigung des Ausländers erlaubt sind. Wenn ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer einstellt, kann durch die Anforderung dieses Zertifikats das Risiko vermieden werden, unbeabsichtigt illegale Beschäftigung zu fördern. Für den ausländischen Arbeitnehmer selbst ist es eine wichtige Versicherung, um unvorhergesehene Situationen zu vermeiden, in denen ein Arbeitsplatzwechsel zu einer Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltsdauer führen könnte.

Obwohl diese beiden Zertifikate ähnliche Namen haben, unterscheiden sich ihre Zwecke, Zielgruppen und Zeitpunkte der Antragstellung erheblich. Ein genaues Verständnis der Unterschiede zwischen beiden ist unerlässlich für eine angemessene Personal- und Arbeitsverwaltung.

Certificate of Eligibility for Resident StatusCertificate of Authorized Employment
ZweckVorabprüfung und -bestätigung der Anforderungskonformität für die AufenthaltsberechtigungÜberprüfung, ob die neue Tätigkeit innerhalb des Rahmens der bestehenden Aufenthaltsberechtigung liegt
ZielgruppeAusländer außerhalb Japans (Antrag wird normalerweise von einem Vertreter im Inland gestellt)In Japan ansässige Ausländer
AntragszeitpunktVor der Visumsantragstellung, vor der Einreise nach JapanNach der Jobzusage, vor oder nach Arbeitsbeginn
HauptanwendungsfallBei der Neueinstellung von Fachkräften aus dem AuslandWenn in Japan ansässige ausländische Fachkräfte den Arbeitsplatz wechseln
Rechtliche WirkungErleichtert das Visumverfahren und die EinreisekontrolleBietet rechtliche Stabilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und reduziert das Risiko zukünftiger Ablehnungen bei der Verlängerung des Aufenthalts

Die strategische Nutzung dieser beiden Zertifikatssysteme ist der Schlüssel zur Stärkung der Compliance-Struktur bei der Beschäftigung von Ausländern und zur effektiven Verwaltung von betrieblichen Risiken. Das Certificate of Eligibility for Resident Status eliminiert Unsicherheiten im Einstellungsprozess, während das Certificate of Authorized Employment die rechtliche Stabilität während der Beschäftigung gewährleistet. Sie fungieren als eine Art “Gütesiegel”, das nicht nur eine Umgebung schafft, in der ausländische Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten sicher entfalten können, sondern auch die Unternehmen vor rechtlichen Verpflichtungen schützt.

Zusammenfassung

Das japanische Ein- und Ausreisekontroll- und Aufenthaltsmanagementsystem bietet einerseits strenge Aspekte wie die Aufhebung des Aufenthaltsstatus und die zwangsweise Ausreise, andererseits aber auch Systeme wie das Zertifikat für die Anerkennung des Aufenthaltsstatus und das Arbeitsberechtigungszertifikat, die rechtliche Stabilität aktiv gewährleisten. Aus unternehmerischer Sicht bergen die Aufhebungs- und Zwangsausreisesysteme erhebliche Compliance-Risiken, doch durch die angemessene Nutzung präventiver Maßnahmen wie der Zertifikatsysteme können diese Risiken verwaltet und eine sichere Umgebung für die Entfaltung ausländischer Fachkräfte geschaffen werden. Um diese komplexen rechtlichen Vorschriften genau zu verstehen und auf individuelle Fälle angemessen zu reagieren, sind umfassendes Fachwissen und reichhaltige praktische Erfahrung unerlässlich.

Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem japanischen Einwanderungsgesetz für zahlreiche inländische Mandanten. Unsere Kanzlei beschäftigt mehrere Experten mit internationalem Hintergrund, einschließlich englischsprachiger Anwälte mit ausländischen Qualifikationen, die eine reibungslose Kommunikation über Sprach- und Kulturgrenzen hinweg ermöglichen und eine detaillierte Unterstützung bieten können. Von der Beratung über den Aufenthaltsstatus ausländischer Mitarbeiter über den Aufbau von Compliance-Strukturen bis hin zur Bewältigung von Problemen im Falle eines Falles unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen Phasen rechtlich.

Managing Attorney: Toki Kawase

The Editor in Chief: Managing Attorney: Toki Kawase

An expert in IT-related legal affairs in Japan who established MONOLITH LAW OFFICE and serves as its managing attorney. Formerly an IT engineer, he has been involved in the management of IT companies. Served as legal counsel to more than 100 companies, ranging from top-tier organizations to seed-stage Startups.

Zurück Nach Oben