Die Löschung von Verhaftungsartikeln und Vorstrafeninformationen wurde durch das Oberste Gerichtsurteil im Jahr Reiwa 4 (2022) erleichtert?
Verhaftungsberichte und Vorstrafeninformationen im Internet sind typische Beispiele für sogenannte “digitale Tattoos”. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Gerichtsverfahren und vorläufige Maßnahmen bezüglich ihrer Löschung. Es wurde allgemein angenommen, dass es bestimmte Hürden für die Löschung von Verhaftungsberichten und Vorstrafeninformationen gibt, wie zum Beispiel das sogenannte “offensichtliche Erfordernis”, das im Folgenden erläutert wird.
Am 24. Juni 2022 (Reiwa 4), hat das Oberste Gericht jedoch eine möglicherweise unterschiedliche Entscheidung bezüglich der Löschung eines Verhaftungsberichts, der weiterhin auf Twitter veröffentlicht wurde, getroffen. Dies könnte bedeuten, dass es nun möglich ist, Verhaftungsberichte und Vorstrafeninformationen zu löschen, von denen man bisher annahm, dass sie nicht gelöscht werden können.
In diesem Artikel werden wir, basierend auf dem Urteil des Obersten Gerichts vom 24. Juni 2022 (Reiwa 4), die Bedingungen erläutern, unter denen die Löschung von Verhaftungsberichten und Vorstrafeninformationen auf Twitter und anderen Websites zugelassen wird.
Löschung von Tweets über Festnahmen auf Twitter wird zum Problem
Aufgrund seiner Natur, dass man in 140 Zeichen unbeschwert über die Ereignisse des Tages posten (tweeten) kann, neigt Twitter dazu, ein Medium zu sein, auf dem “lockere” Posts über Artikel wie Festnahmeberichte, die auf Nachrichtenseiten veröffentlicht wurden, gemacht werden.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Juni im 4. Jahr der Reiwa (2022) bezog sich auch auf einen solchen Tweet, der auf einem Artikel einer Nachrichtenseite basierte, der am Tag der Festnahme veröffentlicht wurde.
Die Tatsache, dass der Berufungskläger (Kläger) festgenommen wurde (im Folgenden “der Fall” genannt), wurde am Tag der Festnahme berichtet, und der Artikel wurde auf den Websites mehrerer Medien veröffentlicht. Am selben Tag wurden die betreffenden Tweets auf den Twitter-Accounts von Personen mit unbekannten Namen gemacht. Alle diese Tweets zitierten einen Teil des oben genannten Berichts und zeigten den Fall auf, und bis auf einen waren alle mit einem Link zur Webseite des zitierten Berichts versehen. Übrigens, alle Berichte, die in den betreffenden Tweets zitiert wurden, sind bereits von den Websites der Medien gelöscht worden.
Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Juni im 4. Jahr der Reiwa (2022) ※ “(Kläger)” ist vom Autor hinzugefügt
Wie im Urteil erwähnt, werden Artikel auf Nachrichtenseiten oft automatisch nach einer bestimmten Zeit gelöscht, aber Tweets, die auf diesen Artikeln basieren, bleiben auf Twitter bestehen. Dies könnte ein ernstes Problem darstellen, da es sich um ein “digitales Tattoo” von Festnahmeberichten handelt.
Urteilsfindung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2022 (Reiwa 4)
Was besonders beachtet wurde, ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs,
- die rechtlichen Interessen derjenigen, die eine Löschung verlangen (Personen, über deren Verhaftung berichtet wurde), nämlich nicht öffentlich über ihre Verhaftung informiert zu werden (Grund für die Löschung des Tweets)
- die Umstände, die dafür sprechen, den Tweet weiterhin der allgemeinen Betrachtung zugänglich zu machen (Grund, den Tweet zu behalten)
einfach zu vergleichen und zu bewerten, und zu entscheiden, dass eine Löschung erfolgen sollte, wenn die ersteren die letzteren überwiegen.
Tatsächlich hat der Oberste Gerichtshof im Jahr 2017 (Heisei 29) in Bezug auf die Löschung von Verhaftungsartikelinformationen in Google-Suchergebnissen eine ähnliche Vergleichsbewertung vorgenommen und entschieden, dass eine Löschung nur dann zulässig ist, wenn es “offensichtlich” ist, dass die ersteren die letzteren überwiegen.
Und das Urteil von 2022 (Reiwa 4) erklärt ausdrücklich, dass es diese “offensichtliche” Anforderung nicht übernimmt, wie folgt:
Das Berufungsgericht (Urteil des Oberlandesgerichts) hält es für begrenzt auf Fälle, in denen es offensichtlich ist, dass das rechtliche Interesse des Berufungsklägers (Kläger) an der Nichtveröffentlichung der Tatsachen des Falles gegenüber dem Beklagten (Twitter Inc.) überwiegt, aber unter Berücksichtigung des Inhalts der Dienstleistungen, die der Beklagte (Twitter Inc.) den Twitter-Nutzern anbietet, und der tatsächlichen Nutzung von Twitter kann dies nicht so interpretiert werden.
Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Juni 2022 (Reiwa 4) * Die in Klammern gesetzten Angaben sind vom Autor hinzugefügt
Mit anderen Worten,
- Entscheidung von 2017 (Heisei 29): Nur Löschung, wenn “Grund für die Löschung des Tweets >> Grund, den Tweet zu behalten”
- Urteil von 2022 (Reiwa 4): Löschung, wenn “Grund für die Löschung des Tweets > Grund, den Tweet zu behalten”
So wird in dem Urteil von 2022 (Reiwa 4) die Anforderung der “Offensichtlichkeit” nicht benötigt.
Für eine detaillierte Erklärung der Entscheidung von 2017 (Heisei 29) und der Gerichtsentscheidungen zur Löschung von Verhaftungsartikeln und Vorstrafeninformationen, die zu dieser Entscheidung geführt haben, siehe den folgenden Artikel.
https://monolith.law/reputation/delete-arrest-history[ja]
Urteil ohne Berücksichtigung der Notwendigkeit der Namensberichterstattung?
Des Weiteren hat das Oberste Gericht im Jahr 2022 (Reiwa 4) in Bezug auf die Frage, wie genau die “Gründe für die Löschung eines Tweets” beurteilt werden sollten, erklärt, dass folgende Faktoren berücksichtigt werden sollten:
- Die Art und der Inhalt des Verhaftungsberichts
- Der Umfang, in dem die Tatsache der Verhaftung durch den Verhaftungsbericht übermittelt wird, und das Ausmaß des konkreten Schadens, den die betroffene Person erleidet
- Die soziale Stellung und der Einfluss der betroffenen Person
- Der Zweck und die Bedeutung des Verhaftungsberichts
- Die sozialen Umstände zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verhaftungsberichts und deren Veränderungen danach
Das Gericht hat dies ausdrücklich festgestellt.
Ob der Berufungskläger (Kläger), der behauptet, dass seine Privatsphäre durch die betreffenden Tweets verletzt wurde, von dem Berufungsbeklagten (Twitter Inc.), der Twitter betreibt und die betreffenden Tweets weiterhin der allgemeinen Betrachtung zur Verfügung stellt, auf der Grundlage des Persönlichkeitsrechts die Löschung der betreffenden Tweets verlangen kann oder nicht, sollte durch eine vergleichende Abwägung der Umstände in Bezug auf den rechtlichen Vorteil des Berufungsklägers (Kläger), die betreffenden Fakten nicht veröffentlicht zu bekommen, und die Gründe für die fortgesetzte Bereitstellung der betreffenden Tweets zur allgemeinen Betrachtung beurteilt werden. Wenn das Ergebnis dieser Beurteilung ist, dass der rechtliche Vorteil des Berufungsklägers (Kläger), die betreffenden Fakten nicht veröffentlicht zu bekommen, den Gründen für die fortgesetzte Bereitstellung der betreffenden Tweets zur allgemeinen Betrachtung überwiegt, dann ist es angemessen zu verstehen, dass der Berufungskläger (Kläger) die Löschung der betreffenden Tweets verlangen kann.
Oberstes Gerichtsurteil vom 24. Juni 2022 (Reiwa 4) ※ Die Klammern wurden vom Autor hinzugefügt
Dies unterscheidet sich von der Entscheidung des Obersten Gerichts im Jahr 2017 (Heisei 29), insofern als es das Element der “Notwendigkeit, den vollständigen Namen im Artikel zu erwähnen” ausschließt.
Mit anderen Worten, wenn man es einfach liest, gibt es eine Veränderung:
- Entscheidung von 2017 (Heisei 29): In Fällen, in denen “aus irgendeinem Grund der vollständige Name erwähnt werden sollte”, wird die Löschung nicht zugelassen
- Urteil von 2022 (Reiwa 4): Die “Gründe für die Erwähnung des vollständigen Namens” werden nicht berücksichtigt, und die Löschung wird auf der Grundlage anderer Elemente zugelassen
Dies bedeutet, dass im Vergleich zur Entscheidung von 2017 (Heisei 29) die Hürde für die Zulassung einer Löschung gesenkt wurde.
Wurde das Löschen von Verhaftungsartikeln durch das Urteil von 2022 (Reiwa 4) erleichtert?
Beispielsweise, in Fällen von allgemeinem Datenschutzverstoß, wie “die Veröffentlichung von persönlichen Informationen wie Name und Adresse einer Person im Internet”, wird das Löschen grundsätzlich anerkannt, wenn “der Grund für das Löschen > der Grund für das Beibehalten” ist. In Bezug auf diesen Punkt gab es immer Zweifel an der Entscheidung von 2017 (Heisei 29), die eine zusätzliche Anforderung von “Offensichtlichkeit” nur für Verhaftungsartikel hinzufügte. Das Urteil von 2022 (Reiwa 4) hat Aufmerksamkeit erregt, indem es erklärte, dass es nicht notwendig ist, “offensichtlich” zu sein.
Auch wenn es unterschiedliche Meinungen dazu geben kann, gibt es Fälle, in denen es wertvoll ist, Informationen über die Verhaftung eines Verdächtigen in einem Fall, der die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf sich gezogen hat, beizubehalten. Aber was genau bedeutet es, wenn die Information “echter Name”
- gelöscht werden sollte, wenn man andere zu berücksichtigende Faktoren (von “der Natur und dem Inhalt des Verhaftungsartikels” bis “die sozialen Umstände und ihre nachfolgenden Veränderungen”) in Betracht zieht, aber
- dennoch weiterhin veröffentlicht werden sollte, und somit ein Fall, in dem sie beibehalten werden sollte?
Es gibt Fragen dazu, was genau diese Situationen sind, und es scheint nicht notwendig zu sein, eine separate Untersuchung der “Gründe für die Angabe des echten Namens” unabhängig von den oben genannten Faktoren durchzuführen.
Das Urteil von 2022 (Reiwa 4) ist bemerkenswert, da es die Möglichkeit anerkennt, Verhaftungsartikel und Vorstrafeninformationen zu löschen, die bisher nicht gelöscht werden konnten.
Verbleibende Herausforderungen
Ist das Löschen von Suchergebnissen immer noch eine hohe Hürde?
Es gibt Unterschiede zwischen den Entscheidungen aus dem Jahr Heisei 29 (2017) und Reiwa 4 (2022), wie unten aufgeführt:
- Entscheidung aus dem Jahr Heisei 29 (2017): In einem Fall, in dem die Löschung von Google-Suchergebnissen gefordert wurde, wurde diskutiert, dass Suchmaschinen “eine große Rolle als Grundlage für den Informationsfluss im Internet in der modernen Gesellschaft spielen”, und ein “offensichtliches” Kriterium wurde hinzugefügt.
- Urteil aus dem Jahr Reiwa 4 (2022): Es handelt sich um einen Fall, in dem die Löschung eines Tweets auf Twitter gefordert wurde.
Das heißt, basierend auf dem Urteil aus dem Jahr Reiwa 4 (2022), könnte der Oberste Gerichtshof derzeit der Ansicht sein, dass:
- Im Falle von Twitter (und anderen allgemeinen Websites): Ein “offensichtliches” Kriterium ist nicht erforderlich.
- Im Falle der Löschung von Suchergebnissen einer Suchmaschine: Aufgrund ihrer großen Rolle ist ein “offensichtliches” Kriterium erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, dass dies der Fall ist. Eine detaillierte Erklärung zu allgemeinen Überlegungen zur Löschung von Suchergebnissen und zu Gerichtsentscheidungen, die zur Entscheidung aus dem Jahr Heisei 29 (2017) geführt haben, finden Sie im folgenden Artikel.
https://monolith.law/reputation/request-deletion-google-search[ja]
Ist der “Schutz” von Suchmaschinen notwendig?
Suchergebnisse von Suchmaschinen werden grundsätzlich nach einer bestimmten Zeit gelöscht, wenn die Originalseite (oder der Tweet auf Twitter) gelöscht wird.
Aus praktischer Sicht sind die Fälle, in denen “dennoch die Löschung von Suchergebnissen gefordert werden sollte”, wie zum Beispiel “Informationen, die auf einer anonymen Website auf einem ausländischen Server veröffentlicht wurden, werden von der Suchmaschine erfasst”,
- Es ist rechtlich oder tatsächlich unmöglich, die Löschung der Originalseite zu verlangen, aufgrund der Grenzen des japanischen Gerichts (internationale Gerichtsbarkeit genannt) oder der Frage, ob der betreffende Server usw. der Entscheidung des japanischen Gerichts folgen wird (Realität der Durchsetzung).
- Wenn es nur um die Löschung von Suchergebnissen geht, kann dies durch das japanische Gericht realisiert werden (es besteht die Möglichkeit).
In solchen Fällen ist es üblich, dass:
- Ursprünglich wurden Informationen über eine Verhaftung auf vielen Seiten veröffentlicht, und natürlich wurden diese Seiten auch in den Google-Suchergebnissen angezeigt.
- Ein hochspezialisierter Anwalt verhandelte mit den Betreibern der Server jeder Seite, und die meisten Seiten wurden gelöscht, und sie verschwanden natürlich auch aus den Suchergebnissen der Suchmaschine.
- Aber für einige anonyme Websites auf ausländischen Servern gab es niemanden, mit dem man verhandeln oder klagen konnte, und es war nicht möglich, die Löschung der Seite selbst zu verlangen.
- Daher wurde entschieden, dass es unvermeidlich war, die Suchmaschine als Gegner zu wählen und die “Löschung der Suchergebnisse” (nicht die Löschung der Seite) zu verlangen.
Das ist der Fall.
In solchen Fällen bleibt die Frage, ob Suchmaschinen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Rolle stärker geschützt werden sollten als andere Websites. Mit anderen Worten, in Fällen wie dem oben genannten schützt diese Entscheidung letztlich nur “anonyme Websites auf ausländischen Servern (und ihre Suchergebnisse)”.
Zusammenfassung
Das Urteil aus dem Jahr Reiwa 4 (2022) lässt zwar die Frage offen, wie es sich bei Suchmaschinen verhält, dennoch kann es als gültig für auf Twitter und anderen Websites veröffentlichte Verhaftungsberichte und Vorstrafeninformationen angesehen werden. Es kann gesagt werden, dass es durch dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs möglich geworden ist, Verhaftungsberichte und Vorstrafeninformationen zu löschen, von denen bisher angenommen wurde, dass sie nicht gelöscht werden können.
Den vollständigen Text des aktuellen Urteils können Sie hier[ja] (Website des Gerichts) lesen.
Maßnahmen unserer Kanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. In den letzten Jahren besteht die Möglichkeit, dass Berichte über Verhaftungen, die im Internet verbreitet wurden, später zu Verleumdungen und ähnlichen Anschuldigungen führen können. Solche Verleumdungen verursachen als “digitale Tattoos” ernsthafte Schäden. Unsere Kanzlei bietet Lösungen zur Bekämpfung dieser “digitalen Tattoos” an. Details finden Sie im folgenden Artikel.
Category: Internet