Ist es möglich, den Namen eines YouTube-Kanals als Marke anzumelden? Erklärung des Markenanmeldesystems
Der Name Ihres YouTube-Kanals ist ein wichtiges Element zur Unterscheidung von anderen Kanälen.
Aus diesem Grund gibt es YouTuber, die charakteristische Kanalnamen verwenden.
In der Vergangenheit gab es Diskussionen darüber, dass ein YouTuber, der nicht der Betreiber des betreffenden Kanals ist, eine Markenanmeldung vorgenommen hat.
In diesem Artikel erklären wir YouTubern die Markenregistrierung von YouTube-Kanalnamen.
Was ist das Markenrecht?
Das Markenrecht bezeichnet das Recht des Markeninhabers, eine eingetragene Marke exklusiv und ausschließlich für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.
Um das Markenrecht zu erlangen, muss eine Markenanmeldung durchgeführt und die Markenregistrierung abgeschlossen werden.
Unter den geistigen Eigentumsrechten gibt es das Urheberrecht. Das Urheberrecht entsteht gesetzlich ohne besonderes Verfahren, was sich vom Markenrecht unterscheidet, für das ein Markenanmeldeverfahren erforderlich ist.
Dem Markenrecht werden Funktionen wie Herkunftsangabe, Qualitätsgarantie und Werbung zugestanden.
https://monolith.law/corporate/intellectual-property-infringement-risk[ja]
Verfahren und Kosten für die Markenregistrierung
Um eine Markenregistrierung durchzuführen, müssen Sie einen Antrag beim japanischen Patentamt stellen.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird eine Prüfung durch den Markenprüfer durchgeführt.
Wenn Sie die Prüfung durch den Markenprüfer bestehen, können Sie die Markenregistrierung erhalten.
Die Kosten für die Markenregistrierung bestehen aus der Antragsgebühr und der Registrierungsgebühr.
Die Antragsgebühr beträgt 3.400 Yen + (8.600 Yen x Anzahl der Klassen), die Sie zahlen müssen.
Die Registrierungsgebühr beträgt 28.200 Yen x Anzahl der Klassen, die Sie zahlen müssen.
Wenn Sie die Verfahren zur Markenregistrierung an Fachleute wie Anwälte oder Patentanwälte delegieren, müssen Sie zusätzlich zu den Antrags- und Registrierungsgebühren eine Vergütung an diese Fachleute zahlen.
Die Kosten, die an Fachleute wie Anwälte oder Patentanwälte gezahlt werden, variieren je nachdem, ob eine vorläufige Markenrecherche durchgeführt wird und wie viele Klassen Sie beantragen, aber in den meisten Fällen liegen sie zwischen mehreren zehntausend und mehreren hunderttausend Yen.
Marken, die nicht registriert werden können
Nicht alle Marken können registriert werden, auch wenn ein Markenanmeldungsverfahren durchgeführt wird. Es kann vorkommen, dass eine Markenregistrierung aufgrund der Entscheidung des Markenprüfers abgelehnt wird.
Im Folgenden stellen wir Fälle vor, in denen eine Markenregistrierung nicht möglich ist.
Marken, die nicht von den Waren oder Dienstleistungen anderer unterschieden werden können
Zunächst können Marken, die nicht von den Waren oder Dienstleistungen anderer unterschieden werden können, nicht registriert werden.
Insbesondere können folgende Marken in Betracht kommen:
- Marken, die nur den allgemeinen Namen der Waren oder Dienstleistungen anzeigen (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1)
- Marken, die üblicherweise für Waren oder Dienstleistungen verwendet werden (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2)
- Marken, die nur den Ursprungsort der Waren, den Verkaufsort, die Qualität usw. oder den Ort der Dienstleistung, die Qualität usw. anzeigen (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 3)
- Marken, die nur einen allgemeinen Namen oder eine allgemeine Bezeichnung anzeigen (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 4)
- Marken, die aus sehr einfachen und allgemeinen Symbolen bestehen (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5)
- Marken, bei denen nicht erkannt werden kann, ob sie Waren oder Dienstleistungen betreffen, die mit der Tätigkeit einer Person in Verbindung stehen (Japanisches Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 6)
Marken, die gegen das öffentliche Interesse verstoßen, wie z.B. solche, die mit den Symbolen öffentlicher Einrichtungen verwechselt werden können
Marken, die mit den Symbolen öffentlicher Einrichtungen verwechselt werden können, können nicht registriert werden, da sie das Interesse der Marke oder der Verbraucher schädigen könnten.
Insbesondere können folgende Marken in Betracht kommen:
- Marken, die identisch oder ähnlich mit der Nationalflagge, dem Chrysanthemenwappen, der Medaille oder der Nationalflagge eines anderen Landes sind (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1)
- Marken, die identisch oder ähnlich mit den Wappen, Symbolen usw. von ausländischen oder internationalen Organisationen sind, die vom Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie bestimmt wurden, oder mit dem Symbol des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder dem Namen “Rotes Kreuz” (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4 und 5)
- Marken, die identisch oder ähnlich mit bekannten Symbolen sind, die ein Land, eine lokale öffentliche Körperschaft usw. darstellen (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 6)
- Marken, die die öffentliche Ordnung oder gute Sitten verletzen könnten (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7)
- Marken, die zu einer Fehlinterpretation der Qualität der Waren oder Dienstleistungen führen könnten (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16)
- Andere Marken, die identisch oder ähnlich mit den Preisen einer Ausstellung (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 9) sind, oder Marken, die ausschließlich aus einer dreidimensionalen Form bestehen, die notwendig ist, um die Funktion von Waren oder der Verpackung von Waren zu gewährleisten (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18)
Marken, die mit den registrierten Marken oder bekannten Marken anderer verwechselt werden können
Auch Marken, die mit den von anderen verwendeten Marken oder den Namen oder Bezeichnungen anderer verwechselt werden können, können nicht registriert werden.
Insbesondere können folgende Marken in Betracht kommen:
- Marken, die den Namen, die Bezeichnung oder den bekannten Künstlernamen, das Akronym usw. einer anderen Person enthalten (ausgenommen sind solche, die mit der Zustimmung der betreffenden Person verwendet werden) (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 8)
- Marken, die identisch oder ähnlich mit einer bekannten Marke einer anderen Person sind und für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10)
- Marken, die identisch oder ähnlich mit einer registrierten Marke einer anderen Person sind und für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11)
- Marken, die Verwechslungen mit den Waren oder Dienstleistungen, die mit der Tätigkeit einer anderen Person in Verbindung stehen, verursachen könnten (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 15)
- Marken, die identisch oder ähnlich mit einer bekannten Marke einer anderen Person sind und mit unlauterer Absicht verwendet werden (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 19)
- Andere Marken, die identisch mit einer registrierten Schutzmarke einer anderen Person (Japanisches Markengesetz Artikel 4 Absatz 1 Nummer 12) sind, oder Marken, die identisch oder ähnlich mit dem Namen einer Sorte sind, die nach dem Sortenschutzgesetz registriert wurde (gleicher Artikel Nummer 14), oder Marken, die den wahren Ursprungsort von Wein oder Spirituosen nicht anzeigen und den Ursprungsort von Wein oder Spirituosen enthalten (gleicher Artikel Nummer 17)
Über die Markenanmeldung von YouTube-Kanalnamen
Bei YouTube-Kanalnamen könnte man annehmen, dass sie lediglich den Inhalt der Dienstleistung anzeigen und daher aufgrund ihrer Beziehung zum japanischen Markengesetz Artikel 3 Absatz 1 Nummer 3 (Marken, die lediglich den Ursprungsort, Verkaufsort, die Qualität usw. der Waren oder den Ort der Dienstleistung, die Qualität usw. anzeigen) und Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 (Marken, die zu einer Fehlinterpretation der Qualität der Waren oder Dienstleistungen führen könnten) nicht markenrechtlich geschützt werden können.
Jedoch, bei YouTube-Kanalnamen ist es schwierig, den spezifischen Inhalt der hochgeladenen Videos nur anhand des Kanalnamens zu identifizieren, da innerhalb des YouTube-Kanals Videos mit Untertiteln gepostet werden. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass der YouTube-Kanalname sofort die Qualität einer bestimmten Dienstleistung erkennt und versteht. Daher könnte man annehmen, dass eine Markenanmeldung möglich ist.
Maßnahmen bei vorheriger Anmeldung
Wie oben erwähnt, gibt es verschiedene Fälle, in denen eine Markenanmeldung nicht zugelassen wird. Grob gesagt, gibt es Fälle, in denen eine Markenanmeldung unter keinen Umständen zugelassen wird, und Fälle, in denen eine Markenanmeldung zugelassen wird, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden.
Ein Beispiel für den letzteren Fall wäre, wenn jemand anderes eine Markenanmeldung für das Zeichen eingereicht hat, das Sie markenrechtlich schützen wollten.
Wenn eine Anmeldung bereits eingereicht wurde, könnten Sie Maßnahmen wie die Bereitstellung von Informationen über die Markenanmeldung (gemäß der Durchführungsverordnung zum Markengesetz Artikel 19), die Einreichung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung (gemäß dem Markengesetz Artikel 43-2) oder die Beantragung einer Überprüfung der Ungültigkeit der Markenanmeldung (gemäß dem Markengesetz Artikel 46) ergreifen.
Im Falle einer vorherigen Anmeldung könnten Sie behaupten, dass Sie den Anforderungen des Markengesetzes Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7, Nummer 10, Nummer 15 oder Nummer 19 entsprechen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass selbst wenn Sie die oben genannten Maßnahmen ergreifen, dies nicht unbedingt bedeutet, dass Sie mit der Markenanmeldung einer anderen Partei umgehen können. Es ist notwendig, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ereignisse im Zusammenhang mit der Markenanmeldung von YouTube-Kanalnamen
Im Jahr 2021 (Reiwa 3) gab es Fälle, in denen bekannte YouTube-Kanalnamen wie “Kimagure Cook”, “Kuma Cooking” und “Buzz Recipe” von Dritten, die nichts mit dem Betrieb des Kanals zu tun hatten, zur Markenanmeldung eingereicht wurden.
Dieses Ereignis wurde in sozialen Netzwerken diskutiert, und obwohl die Gründe nicht klar sind, wurden am 1. September 2021 alle Markenanmeldungen außer “Kuma Cooking” zurückgezogen.
Wenn man den Status der Markenanmeldung für “Kuma Cooking” auf der Patentinformationsplattform überprüft, sieht man, dass am 6. Oktober 2020 ein Markenantrag gestellt wurde und am 20. August 2021 eine Registrierungsprüfung durchgeführt wurde. Schließlich wurde “Kuma Cooking” am 13. Dezember 2021 aufgrund “fehlender Zahlung der Registrierungsgebühr” abgelehnt.
Zusammenfassung
Wir haben die Thematik der Markenregistrierung von YouTube-Kanalnamen für YouTuber, die einen YouTube-Kanal betreiben, erläutert.
Es wird angenommen, dass in vielen Fällen eine Markenregistrierung für YouTube-Kanalnamen zugelassen wird. Wenn Sie jedoch keine Markenregistrierung vornehmen, besteht das Risiko, dass andere Personen eine Markenregistrierung vornehmen.
Daher empfehlen wir YouTubern, die einen YouTube-Kanal betreiben, sich in Bezug auf die Markenregistrierung an einen Anwalt oder eine andere Person mit Fachwissen zu wenden.
Maßnahmen unserer Kanzlei
Die Monolith Rechtsanwaltskanzlei ist eine Kanzlei mit hoher Fachkompetenz in IT, insbesondere Internet und Recht. In den letzten Jahren haben wir viele Beratungsprojekte für YouTuber und VTuber übernommen, die im Internet immer beliebter werden. Es besteht ein zunehmender Bedarf an rechtlicher Überprüfung in Bereichen wie Kanalbetrieb und Vertragsangelegenheiten. In unserer Kanzlei sind Anwälte mit Fachwissen für diese Maßnahmen zuständig.
Bitte beziehen Sie sich auf den folgenden Artikel für weitere Details.
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