Was ist das Gerichtsverfahren für Domain-Transferanfragen?
Mit der Verbreitung des Internets hat die Bedeutung von Geschäftsaktivitäten wie Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit über das Internet für Unternehmen zugenommen, und damit hat auch der Wert von Domainnamen zugenommen.
Wenn ein Domainname von einem anderen Unternehmen übernommen wird, ist es möglich, sich mit einer Methode namens “Anforderung zur Übertragung des Domainnamens” zu wehren. In diesem Artikel erklären wir die Lösung durch Klage im Rahmen der “Anforderung zur Übertragung des Domainnamens”.
Die Gefahr, dass andere Ihre Firmen- oder Produktnamen als Domänen registrieren
Es ist unerlässlich, zu verhindern, dass andere Unternehmen oder Personen Ihre Firmen- oder Produktnamen als Domänen registrieren. Nicht nur, dass Sie dann nicht mehr in der Lage wären, eine Website unter dieser Domäne zu betreiben, es besteht auch die Gefahr, in Probleme wie Cybersquatting, also den unrechtmäßigen Erwerb von Domänen, verwickelt zu werden.
Cybersquatting bezeichnet das Verhalten, Domänennamen, die später wahrscheinlich einen hohen Verkaufswert haben werden, wie z.B. die Namen von aufstrebenden Unternehmen oder Produkten, im Voraus zu registrieren und sie nach deren Wachstum zu hohen Preisen zu verkaufen. Oder es bezeichnet das Verhalten, bekannte Namen in Domänennamen zu verwenden, um durch die Bekanntheit dieser Namen absichtlich Verwirrung und Fehlidentifikation bei den Nutzern zu erzeugen und sie so auf die eigene Website zu locken. In Japan ist ein bekanntes Beispiel der Fall, in dem jemand die Domäne “matsuzakaya.co.jp” vor dem Kaufhaus Matsuzakaya registriert und eine Erwachsenen-Website unter dieser Domäne betrieben hat, um sie später zu einem hohen Preis an Matsuzakaya zu verkaufen.
Antrag auf Domain-Übertragung
Gegen solches Cybersquatting kann man mit einem Verfahren namens “Antrag auf Domain-Übertragung” vorgehen.
Es gibt zwei Wege für einen Antrag auf Domain-Übertragung.
- Streitbeilegung
- Für JP-Domainnamen können Sie eine Streitbeilegung bei einer von der JPNIC (Japan Network Information Center, eine allgemeine eingetragene Vereinigung) anerkannten Streitbeilegungsstelle beantragen, basierend auf der von der JPNIC festgelegten “JP-Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie”. Der Antragsteller kann eine Annullierung der Domainnamenregistrierung des Registranten oder eine Übertragung der betreffenden Domainnamenregistrierung auf den Antragsteller beantragen.
- Für allgemeine Domainnamen können Sie eine Streitbeilegung bei einer von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) anerkannten Streitbeilegungsstelle beantragen, basierend auf der von der ICANN festgelegten “Einheitlichen Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie”. Der Antragsteller kann eine Annullierung der Domainnamenregistrierung des Registranten oder eine Übertragung der betreffenden Domainnamenregistrierung auf den Antragsteller beantragen.
- Klage
- Sie können eine Klage vor Gericht einreichen und eine Behandlung auf der Grundlage des japanischen Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs (Unfair Competition Prevention Act) beantragen.
Sie können eine Klage vor Gericht einreichen und eine Behandlung auf der Grundlage des japanischen Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs (Unfair Competition Prevention Act) beantragen.
Die Streitbeilegung ist einfach und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch (maximal 57 Tage), hat jedoch keine rechtliche Bindungskraft. Darüber hinaus kann eine Partei, die mit dem Schiedsspruch in der Streitbeilegung nicht einverstanden ist, Klage beim zuständigen Gericht einreichen, es handelt sich also nicht um eine endgültige Entscheidung. Weitere Informationen zur Streitbeilegung finden Sie in einem anderen Artikel auf unserer Website mit dem Titel “Ein Anwalt erklärt die Annullierung oder Übertragung von Domainnamen”.
Illegale Aneignung von Domainnamen und unlauterer Wettbewerb
Die illegale Aneignung von Domainnamen und ähnliche Handlungen werden im japanischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Japanisches Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) als eine Form des unlauteren Wettbewerbs angesehen.
Artikel 2: In diesem Gesetz bezeichnet “unlauterer Wettbewerb” die folgenden Handlungen:
Japanisches Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Artikel 2
19. Mit dem Ziel, unrechtmäßigen Gewinn zu erzielen oder anderen Schaden zuzufügen, erwirbt oder hält man das Recht, einen Domainnamen zu verwenden, der identisch oder ähnlich zu der spezifischen Produktanzeige eines anderen ist (einschließlich Namen, Firmennamen, Marken, Embleme und andere Anzeigen von Produkten oder Dienstleistungen, die mit der Arbeit einer Person zusammenhängen), oder man nutzt diesen Domainnamen.
Das bedeutet, dass eine Handlung als “unlauterer Wettbewerb” angesehen wird, wenn ① sie mit der Absicht durchgeführt wird, unrechtmäßigen Gewinn zu erzielen oder anderen Schaden zuzufügen, ② das Recht erworben oder gehalten wird, einen Domainnamen zu verwenden, der identisch oder ähnlich zu der spezifischen Produktanzeige eines anderen ist, und ③ dieser Domainname verwendet wird.
Nicht nur Domainnamen mit dem japanischen Ländercode “.jp” am Ende, sondern auch Domainnamen mit Ländercodes anderer Länder (zum Beispiel “.uk”, “.kr”, “.de” usw.) und generische Domainnamen ohne Ländercode am Ende (zum Beispiel “.com”, “.net”, “.org”, “.info” usw.) fallen unter das japanische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Illegale Aneignung von Domainnamen und ähnliche Handlungen können vor Gericht gebracht und gemäß dem japanischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verhandelt werden. Dies ist der oben genannte “Klage”-Weg.
Die Wirkung des japanischen Gesetzes zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb
Personen (Unternehmen), die durch unlauteren Wettbewerb in ihrem geschäftlichen Gewinn oder Ruf geschädigt wurden, können ① eine Unterlassung der Verwendung des Domainnamens (Artikel 3 des japanischen Gesetzes zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb), ② Schadensersatz (Artikel 4 und 5 desselben Gesetzes) und ③ Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rufs (Artikel 7 desselben Gesetzes) beantragen.
Laut den “Richtlinien für unrechtmäßige Aneignung von Domainnamen usw.: Richtlinien für den elektronischen Handel und den Handel mit Informationsgütern” des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie gibt es in bisherigen Gerichtsentscheidungen und privaten Streitbeilegungsfällen Fälle, in denen ① die Aneignung oder Verwendung eines Domainnamens als unrechtmäßiger Zweck anerkannt wurde und ② der Domainname als identisch oder ähnlich zu den Waren oder Marken anderer anerkannt wurde.
Fälle, in denen die Erlangung oder Nutzung von Domainnamen als unrechtmäßig oder ähnliches anerkannt wurde
Bisher wurden folgende Beispiele als “Fälle, in denen die Erlangung oder Nutzung von Domainnamen als unrechtmäßig oder ähnliches anerkannt wurde” im Sinne von oben genanntem ① aufgeführt:
- Erwerb eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, um dessen Ruf und Kundenanziehungskraft zu nutzen und Produkte zu verkaufen
- Erwerb und Nutzung eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, um auf der entsprechenden Website den Unternehmer zu diffamieren oder zu verleumden und dessen Ruf zu schädigen
- Nutzung eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, um eine pornografische Website zu erstellen
- Nutzung eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, mit dem Ziel, diesen auf die eigene Website umzuleiten
- Erwerb eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, mit dem Ziel, den Unternehmer daran zu hindern, eine Website zu erstellen und sein Geschäft zu betreiben, und diesen Domainnamen weiterhin zu besitzen
- Registrierung eines Domainnamens, der identisch oder ähnlich zu den Marken eines bekannten Unternehmens ist, und Forderung eines unangemessenen Preises für die Übertragung dieses Domainnamens, was auf den Wiederverkauf des Domainnamens hindeutet
Es ist sehr wahrscheinlich, dass solche Fälle als unlauterer Wettbewerb im Sinne des japanischen Gesetzes zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb (Unfair Competition Prevention Act) angesehen werden können.
Fälle, in denen eine Identität oder Ähnlichkeit mit den Waren oder Marken anderer anerkannt wurde
Bisher gibt es Beispiele für den oben genannten Punkt ②, “Fälle, in denen eine Identität oder Ähnlichkeit des Domainnamens mit den Waren oder Marken anderer anerkannt wurde”, wie folgt:
- “jaccs.co.jp” und JACCS
- “j-phone.co.jp” und J-PHONE
- “sunkist.co.jp” und SUNKIST, Sunkist
- “sonybank.co.jp” und SONY
- “itoyokado.co.jp” und Ito Yokado
- “goo.co.jp” und goo
Es ist sicher zu sagen, dass solche Fälle wahrscheinlich unter das japanische Gesetz zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb fallen.
Bedingungen für die Genehmigung einer Domain-Übertragungsanforderung
Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, sind die “Regeln, die für die Bearbeitung verwendet werden”, fast identisch und im Allgemeinen,
- Ihr Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse oder Ähnliches an der Nutzung dieser Domain
- Der andere Partei hat kein berechtigtes Interesse oder Ähnliches an der Nutzung dieser Domain
Wenn die oben genannten zwei Bedingungen erfüllt sind, wird die Anforderung zur Übertragung der Domain genehmigt.
Allerdings ist für die Behauptung des “berechtigten Interesses oder Ähnliches” grundsätzlich ein Markenrecht erforderlich. Das bedeutet, es ist möglicherweise nicht ausreichend, einfach zu sagen, “Mein Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse oder Ähnliches an der Nutzung der Domain ‘Monolith.com’, weil es das Bier ‘Monolith Bier’ verkauft”. Es ist sicherer zu behaupten, dass “Mein Unternehmen besitzt die Markenrechte für ‘Monolith Bier'”.
Wenn der Gegner die gleiche Markenrechte besitzt
Nun, zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen die Markenrechte für “Monolith Bier” besitzt, kann man dann sagen, dass der Inhaber der Domain “Monolith.com” kein “berechtigtes Interesse” hat? Dies ist ein wichtiger Punkt.
Markenrechte sind Rechte, die
- gegenüber anderen Unternehmen in ganz Japan
- in demselben oder einem ähnlichen Bereich (Kategorie)
- die Verwendung des gleichen oder eines ähnlichen Namens (Zeichen)
verbieten. Das bedeutet, selbst wenn Ihr Unternehmen eine Marke registriert hat, könnte es andere Unternehmen geben, die in anderen Bereichen (Kategorien) die gleichen Markenrechte für den gleichen Namen besitzen.
Und eine Domain ist unabhängig von der “Kategorie” einmalig weltweit (zudem kann ein Unternehmen alle Domains wie “.com”, “.net”, “.jp” erwerben). Bei Unternehmen, die die gleiche Marke besitzen, wird es zu einem reinen “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”.
Zusammenfassung
Im digitalen Zeitalter sind sowohl Markenrechte als auch Domains für das Geschäft äußerst wichtig.
Es ist notwendig, die Grundlagen von Marken und Domains sowie deren Beziehung zu verstehen, um Unternehmensnamen und Produktnamen festzulegen.
Category: IT
Tag: ITSystem Development